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1 Anwendungsrichtlinien für Lernende und Lehrmeister in der gültig ab

2 INHALT 1. Allgemeines 3 2. Anstellungsverhältnis 3 3. Gehalt und Entschädigungen 4 4. Arbeitszeit 5 5. Ferien 5 6. Berufsschule 5 7. Zwischenqualifikationen 6 8. Stützkurse 7 9. Lehrabschlussprüfung betriebliche Ausbildung Wahrung der Interessen der Lernenden 7 Seite 2/8

3 1. Allgemeines Geltungsbereich Das vorliegende Lehrlingsreglement gilt für alle Lernenden der kiener + wittlin ag und ist in Ergänzung zum Lehrvertrag verbindlich. Zweck Das vorliegende Lehrlingsreglement informiert die Lernenden über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen ihrer Anstellung bei der kiener + wittlin ag. Änderungen Änderungen und Zusätze erfolgen bei Bedarf und werden ausnahmslos durch den Personaldienst der kiener + wittlin ag verabschiedet. Formulierung Für das bessere Leseverständnis sind nachstehend alle Personenbezeichnungen in der männlichen Form aufgeführt. Sie sind als Kurzform für beide Geschlechter zu lesen. 2. Anstellungsverhältnis Berufsbilder Die kiener + wittlin ag bietet folgende Berufsausbildungen an: - Kauffrau/Kaufmann (E-Profil - Detailhandelsfachfrau/-mann - Logistiker/-in EFZ - Informatiker/-in - Lastwagenführer Es werden keine Anlehren oder Attestlehren durchgeführt. Entstehung des Arbeitsverhältnisses / Lehrvertrag Das Anstellungsverhältnis zwischen dem Lernenden und der kiener + wittlin ag wird durch einen amtlichen Lehrvertrag festgelegt. Der Lehrvertrag wird von allen Vertragsparteien unterzeichnet und gilt nur nach Genehmigung der kantonalen Behörden als verbindlich. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren unterzeichnen die Eltern den Lehrvertrag mit. Standortbestimmung Verfahren, mit dem am Ende des ersten Lehrjahres abgeklärt wird, ob die Lehre im angefangenen Profil fortgesetzt werden kann. Der Wechsel in das andere Profil oder in die BMS, eine Lehrzeitverlängerung (Wiederholung des Lehrjahres) oder die Auflösung des Lehrverhältnisses sind mögliche Massnahmen. Es können aber auch Unterstützungsmassnahmen getroffen werden. Federführend ist die Berufsschule, die den Lehrvertragsparteien und der kantonalen Behörde die zu treffende Massnahme vorschlägt. Seite 3/8

4 Beendigung des Lehrverhältnisses Das Lehrverhältnis ist zeitlich befristet und endet nach der vertraglich vereinbarten Lehrzeit automatisch. Weiter endet das Lehrverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers oder im Fall einer Kündigung. Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis jederzeit mit einer Frist von 7 Kalendertagen aufgelöst werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Vertragsauflösung im ersten Lehrjahr innerhalb eines Monats ab dem zweiten Lehrjahr innerhalb von zwei Monaten möglich. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und muss unter Einhaltung der Kündigungsfristen beim Personaldienst eintreffen. Das Arbeitsverhältnis kann in folgenden Gründen sofort aufgelöst werden: Grobe Verstösse gegen Arbeitsanweisungen von Lehrmeistern, Verletzung der Dienstgeheimnisse oder der Arbeits- und Sorgfaltspflichten seitens Arbeitnehmer und geber. 3. Gehalt und Entschädigungen Gehalt Der Lernende erhält seinen Lohn in 12 Monatsgehältern ausbezahlt; in der Regel einige Tage vor Monatsende auf ein vom Lernenden bezeichnetes Postcheck- oder Bankkonto in der Schweiz. In begründbaren Ausnahmefällen und ausschliesslich zur Vermeidung von sozialer Härte gewährt die kiener + wittlin ag einen Lohnvorschuss. Anträge auf Lohnvorschuss sind vom Lehrmeister und vom Personaldienst zu bewilligen. Ausbezahlte Lohnvorschüsse werden jeweils mit der nächstmöglichen Gehaltszahlung verrechnet. Beiträge an Ausbildungen Die kiener + wittlin ag beteiligt sich zu 50% an Schul- und Lernmaterial. Das erworbene Schul- und Lernmaterial ist vollumfänglich Eigentum des Lernenden. Beiträge für freiwillige und angeordnete Kurse und Diplome: wie (CFP, First, BEC, Stützkurse etc.), die ebenfalls für die Abschlussprüfung gelten. Angeordnete ärztliche Untersuchungen Die Arbeitssicherheitsbekleidung wird zu 100% von der kiener + wittlin ag übernommen. Spesen Entstehen dem Lernenden bei der Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit Auslagen, so hat er Anrecht auf Vergütung. Das Spesenreglement der kiener + wittlin ag regelt die Rahmenbedingungen und die detaillierten Ansätze. Diese haben auch Gültigkeit für den Besuch von überbetrieblichen Kursen (ÜK) und Branchenspezifischen Kursen (BSK). Seite 4/8

5 4. Arbeitszeit Präsenzzeiten Der zuständige Lehrmeister gestaltet die Präsenzzeiten der Lernenden. Dem Grundsatz der gleitenden Arbeitszeit wird, wo möglich, entsprochen. Die Präsenzzeit der Lernenden beginnt frühestens um Uhr und endet spätestens um Uhr. Zwischen Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr ist die Anwesenheit der Lernenden grundsätzlich gewährleistet (sogenannte Blockzeiten). Pausen Die Mittagspause ist obligatorisch. Sie beträgt ununterbrochen mindestens 60 Minuten und ist zwischen Uhr und Uhr zu beziehen. Die Lernenden in der Logistik Kurzwaren haben Anrecht auf eine bezahlte Kurzpause von 15 Minuten am Vormittag. Zeiterfassung Die Schultage werden immer zentral im Personaldienst erfasst. 5. Ferien Für Lernende beträgt der jährliche Ferienanspruch immer 5 Wochen. Die Ferien können in Absprache mit dem Lehrmeister frei bezogen werden. Ein Ferienbezug dauert im Minimum einen halben Arbeitstag. Einmal pro Kalenderjahr sind mindestens 2 Wochen Ferien an einem Stück zu beziehen. Nicht bezogene Ferientage verfallen nach Ablauf der Lehrzeit. Allfällige Feriensaldi werden grundsätzlich nicht ausbezahlt. 6. Berufsschule Die lückenlose Teilnahme am Unterricht an der Berufsschule ist obligatorisch. Über allfällige Änderungen im Stundenplan ist der Lehrmeister durch den Lernenden umgehend zu informieren. Zeitgutschrift Die Teilnahme am Unterricht an der Berufsschule wird als Arbeitszeit angerechnet. Bei ganzen Schultagen wird die Tages-Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Bei halben Schultagen (Vormittag oder Nachmittag) wird die halbe Tages-Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Reisezeit Berufsschule Die Reisezeit vom Wohnort oder der kiener + wittlin ag (oder umgekehrt) zum Berufsschulunterricht gilt nicht als Arbeitszeit. Seite 5/8

6 Freifächer Beim Besuch von Freifächern wird die anrechenbare Arbeitszeit vom Lehrmeister bestimmt. Schule am Samstag Findet der Schulunterricht ausnahmsweise an einem Samstag statt, erhält der Lernende keine Zeitgutschrift. 7. Zwischenqualifikationen Arbeits- und Lernsituationen (ALS)/Prozesseinheiten (PE) Für die terminliche Organisation und Einhaltung von obligatorischen Qualifizierungsschritten im Rahmen der Ausbildung wie beispielsweise Arbeits- und Lernsituation (ALS), Prozesseinheit (PE) etc. ist der Lernende und der Lehrmeister zuständig. Für den Versand der PE sowie den Praxisbericht ist der Lernende selber verantwortlich. Für die elektronische Dateneingabe der ALS und PE ist der Personaldienst zuständig. Schulzeugnis Die von der Schule ausgestellten Zwischenzeugnisse werden direkt von der Berufsschule an die kiener + wittlin ag zugestellt. Die Lernenden besprechen ihre Zeugnisnote regelmässig mit dem Lehrmeister und dem Personaldienst. Ungenügende Prüfungsnoten, werden von den Lernenden unaufgefordert ihrem Lehrmeister mitgeteilt. Der Lehrmeister kann jederzeit in die Prüfungsnoten einsehen. Der Lernende führt eine Notentabelle (elektronisch oder physisch). Diese Notentabelle befindet sich im Lehrlingsordner, welcher dem Personaldienst, dem Lehrling sowie dem Lehrmeister zugänglich ist. Ist die ordentliche Weiterführung der Berufsausbildung oder die Promotion in ein Folgesemester aufgrund der schulischen Leistungen gefährdet, entscheidet der Lehrmeister zusammen mit dem Personaldienst über die Weiterführung des Lehrverhältnisses. Ausbildungsbericht (bei Abteilungswechsel) Bei jedem Wechsel der Ausbildungsstation muss das Formular Ausbildungsbericht vom Lernenden sowie vom Lehrmeister ausgefüllt werden. Der Lernende schreibt seine Tätigkeiten sowie eine Beurteilung über den Einsatz auf. Der Lehrmeister hält den Stand der Ausbildung periodisch, in der Regel jedes Semester, im Ausbildungsbericht fest, den er mit dem Lernenden bespricht. Der Bericht ist dem gesetzlichen Vertreter zur Kenntnis zu bringen. In dem Bericht werden Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz sowie die Lerndokumentation/das Arbeitsbuch beurteilt. Eidgenössicher Bildungsbericht Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Verordnung über die berufliche Grundbildung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. (Ende Januar und Ende Juli) Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person über den Stand der Ausbildung zu unterhalten. Seite 6/8

7 8. Stützkurse Sind aufgrund von schulischen Noten Stützkurse notwendig, beteiligt sich die kiener + wittlin ag hälftig an den dadurch entstehenden Kosten. Ausserbetriebliche Nachhilfestunden gelten nicht als Arbeitszeit. Die Kostenübernahme ist im Kapitel 3. Gehalt und Entschädigungen geregelt. 9. Lehrabschlussprüfung Die Lernenden werden an der Berufsschule und in der kiener + wittlin ag auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet. Wird die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden, entscheidet der Lehrmeister zusammen mit dem Personaldienst über die Weiterführung des Lehrverhältnisses. Nimmt der Lernende an Vorbereitungskursen oder an Repetitionskursen für die Lehrabschlussprüfung teil, so gilt die dafür notwendige Zeit nicht als Arbeitszeit. Die Kosten für die Vorbereitungskurse werden hälftig von der kiener + wittlin ag getragen. Sobald der Lernende die konkreten Daten der Lehrabschlussprüfung von der Schule mitgeteilt erhält, ist der Lehrmeister und der Personaldienst über die Prüfungsdaten zu informieren. Die Teilnahme an Lehrabschlussprüfungen gilt als Arbeitszeit. Dauert die Lehrabschlussprüfung einen halben Tag oder kürzer, hat der Lernende Anspruch auf eine Zeitgutschrift, welche der halben Tagessoll-Arbeitszeit entspricht. Dauert die Lehrabschlussprüfung länger als einen halben Tag, hat der Lernende Anspruch auf eine Zeitgutschrift, welche der ganzen Tagessoll-Arbeitszeit entspricht. Findet die Lehrabschlussprüfung an einem Samstag statt, so kann der Lernende die dafür aufgewendete Zeit ohne Reisezeit kompensieren. 10. betriebliche Ausbildung Für die Koordination der Berufsausbildung ist der Personaldienst zuständig. Er definiert zusammen mit den Lehrmeistern die Detailplanung der einzelnen Ausbildungssemester. Ein einheitlicher Ausbildungsplan gilt als Basis der Ausbildungseinsätze. Für die Ausgestaltung der betrieblichen Ausbildung ist der Lehrmeister verantwortlich. Die Lernenden dokumentieren ihre betrieblichen Lernerfolge im Ausbildungsjournal, welches der Lehrmeister halbjährlich visiert. Gleichzeitig füllen die Lernenden jeweils halbjährlich einen Ausbildungsbericht aus und besprechen diesen mit dem Lehrmeister. Der Ausbildungsbericht wird jeweils im Personaldossier der Lernenden archiviert. 11. Wahrung der Interessen der Lernenden Lehrlingsausflug Der Lernende nimmt jedes Jahr an einem Lehrlingsausflug teil. Der Lehrlingsausflug gilt als Arbeitszeit (Gutschrift der Tagessoll-Arbeitszeit), die notwendigen Kosten gehen zu Lasten der kiener + wittlin ag. Seite 7/8

8 Der Ausflug findet jährlich in den Schulferien im April statt. Für die Organisation sind jeweils die Lehrlinge im letzten Lehrjahr verantwortlich. Die Teilnahme ist für Lehrlinge und Lehrmeister und den Personaldienst obligatorisch. Das Programm sieht immer einen halben Tag für eine Firmenbesichtigung vor, z.b. bei Lieferanten, Kunden. Die zweite Tageshälfte kann frei gestaltet werden Das Budget stellt der Personaldienst zur Verfügung. Alle 3 Jahre wird der Europapark in Rust (Freiburg DE) besucht. Lehrlingsmeeting Ein Lehrlingsmeeting findet 3 mal im Jahr statt. Dort können sich die Lehrlinge untereinander austauschen und Probleme besprochen werden. Der Personaldienst ist für die Durchführung des Lehrlingsmeeting verantwortlich. Lehrmeistermeeting Alle Lehrmeister treffen sich jährlich zwei Mal für einen gemeinsamen Austausch über ihre Erfahrungen und Anliegenden im Umgang mit Lernenden. Anlässlich der Lehrmeistermeetings informiert der Personaldienst über Neuerungen und Änderungen im Themenbereich Berufsausbildung. Die Federführung des Lehrmeistermeetings obliegt dem Personaldienst. Elternanlass Für die Eltern der Lernenden im zweiten Lehrjahr wird in der kiener + wittlin ag ein Elternanlass durchgeführt. Die Lernenden und betroffenen Lehrmeister nehmen an diesem Anlass teil. Der Elternanlass wird vom Personaldienst organisiert. Arbeitszeiterleichterung infolge Sportausbildung Arbeitszeiterleichterungen aufgrund einer Sportausbildung werden individuell zwischen den Lernenden, den gesetzlichen Vertretern, dem Lehrmeister und dem Personaldienst geregelt. Es kann kein Anspruch auf eine einheitliche Regelung innerhalb der kiener + wittlin ag geltend gemacht werden. Konflikte Bei Problemen infolge Konflikten unter den Lernenden ist der Lehrmeister oder der Personaldienst zu informieren. Entsteht oder besteht ein Konflikt zwischen dem Lernenden und dem Lehrmeister ist der Personaldienst zu informieren. In beiden Fällen wird nach einer einvernehmlichen und nachhaltigen Lösung gesucht, damit alle Mitarbeitenden ihre Aufgaben konflikt- und angstfrei ausüben können. Belästigungen Fühlt sich der Lernende physisch oder psychisch belästigt, informiert er den Lehrmeister oder den Personaldienst. Sie geben dem Lernenden die notwendige Unterstützung. kiener + wittlin ag Marco Guntern Mitglied der Geschäftsleitung ppa. Stefania Sollberger-Valente Spartenleiterin Personal Seite 8/8

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