Il Congresso Giuridico Distrettuale II. Regionaler Anwaltskongress. Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (London, LSE) Rechtsanwalt

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1 Il Congresso Giuridico Distrettuale II. Regionaler Anwaltskongress Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (London, LSE) Rechtsanwalt Il licenziamento e le dimissioni in AUSTRIA Beendigung des Anstellungsvertrages in ÖSTERREICH Bolzano - Bozen, 10 Maggio/Mai 2013 Währinger Strasse 26, 1090 Wien (Vienna), Austria Tel.: , Fax: a.eustacchio@eustacchio-schaar.com

2 Beendigung des Anstellungsvertrages nach österreichischem Recht 2

3 Beendigungsarten I 1. Durch Zeitablauf eines befristeten Arbeitsvertrags 3

4 Beendigungsarten I 1. Durch Zeitablauf eines befristeten Arbeitsvertrags 2. Beendigung während der Probezeit Ohne Grund, Frist oder Termin, Probezeit auch bereits vor Arbeitsantritt! 4

5 Beendigungsarten I 1. Durch Zeitablauf eines befristeten Arbeitsvertrags 2. Beendigung während der Probezeit Ohne Grund, Frist oder Termin, Probezeit auch bereits vor Arbeitsantritt! 3. Einvernehmliche Auflösung Zweiseitiges Rechtsgeschäft, Willenseinigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Besondere Schutzvorschriften bei Schwangeren, Lehrlingen und Präsenz- und Zivildiener 5

6 Beendigungsarten I 1. Durch Zeitablauf eines befristeten Arbeitsvertrags 2. Beendigung während der Probezeit Ohne Grund, Frist oder Termin, Probezeit auch bereits vor Arbeitsantritt! 3. Einvernehmliche Auflösung Zweiseitiges Rechtsgeschäft, Willenseinigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Besondere Schutzvorschriften bei Schwangeren, Lehrlingen und Präsenz- und Zivildiener 4. Tod des Arbeitnehmers nicht des Arbeitgebers 6

7 Beendigungsarten II 1. Kündigung 2. Entlassung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund 3. Vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund 7

8 Unterschied Angestellter und Arbeiter Ein Arbeitnehmer ist Angestellter, wenn er unter 2 Angestelltengesetz (= AngG) fällt Keine Anwendbarkeit des AngG = Arbeiter Unterschiedliche Fristen und Termine bei der Kündigung, unterschiedliche, wichtige Gründe bei Entlassung durch Arbeitgeber und vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers 8

9 Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Grundsätzlich nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen möglich - Ausnahme: verhältnismäßige Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Einhaltung von Fristen und Terminen Einseitig empfangsbedürftig - keine Bestätigung oder Annahme durch Arbeitgeber erforderlich 9

10 Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Kein Grund für Kündigung erforderlich Bei zeitwidriger Kündigung trotzdem Beendigung zum angegeben Zeitpunkt (eventuell Kündigungsentschädigung) Fristen und Termine können im Arbeitsvertrag nur zu Gunsten des Arbeitnehmers verändert werden Keine Formvorschriften (schriftlich, mündlich, konkludent) 10

11 Fristen und Termine 20 AngG GewO 1859 AG -Kündigung AN-Kündigung AG+AN Kündigung Kündigungsfrist Bis zum 3. Jahr 6 Wochen 1 Monat 14 Tage Ab 3. Jahr 2 Monate 1 Monat 14 Tage Ab 6. Jahr 3 Monate 1 Monat 14 Tage Ab 16. Jahr 4 Monate 1 Monat 14 Tage Ab 26. Jahr 5 Monate 1 Monat 14 Tage Abdingbar? Nein Ja Kündigungstermin Quartalsende Monatsende Abdingbar? 15 + Monatsende ja 11

12 Rechtswirksame Kündigung Bei Massenkündigungen: Frühwarnsystem Einhaltung besonderer Verfahren - falls betriebsratspflichtig - wenn Betriebsrat errichtet wurde - Betriebsrat muss vor Kündigung verständigt werden - Beratung des Bebriebsrats innerhalb von einer Woche 12

13 Besonderer Kündigungsschutz ( ArbVG) Voraussetzungen: Betriebsratspflichtiger Betrieb mit errichtetem Betriebsrat (Aber: 107 ArbVG) Nur Arbeitnehmer nach 36 Abs 1 ArbVG - keine leitenden Angestellten! Wirksame Kündigung Vorliegen eines Anfechtungsgrundes 13

14 Anfechtungsgründe Verpöntes Motiv ( 105 Abs 3 Z 1) z.b. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Abhaltung von Betriebsrats-Wahlen Sozialwidrigkeit ( 105 Abs 3 Z 2) Rechtfertigung der Sozialwidrigkeit durch AG AN mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt wenn wesentliche AN-Interessen berührt sind (lit a) personen- oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe (lit b) betriebsbedingte Kündigungsgründe Achtung bei älteren AN: Sozialvergleich möglich! Bei Kündigung nach lit b (= betriebsbedingte Kündigung!) Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn andere AN desselben Betriebs weniger hart getroffen werden 14

15 Berechtigung zur Kündigungsanfechtung Zustimmung des BR Anfechtung nur durch AN möglich nur verpöntes Motiv nicht Sozialwidrigkeit Binnen 2 Wochen ab Zustellung 15

16 Berechtigung zur Kündigungsanfechtung Widerspruch des BR Anfechtung durch BR auf Verlangen des AN Verpöntes Motiv, Sozialwidrigkeit und Sozialvergleich Binnen 1 Woche ab Verständigung des BR (Vorverfahren!) Bei Untätigkeit des BR: Binnen weiterer 2 Wochen durch AN 16

17 Berechtigung zur Kündigungsanfechtung Schweigen des BR Anfechtung durch den AN Sozialwidrigkeit und verpöntes Motiv Binnen 2 Wochen ab Zustellung 17

18 Kein Betriebsrat 879 ABGB Kein BR zu errichten (weniger als 5 AN) Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit Kündigung unwirksam 107 ArbVG BR zu errichten (mehr als 5 AN) Kein BR errichtet Anfechtung durch AN ( 2 Wochen) Kein Sozialvergleich! 18

19 Entlassung des Arbeitgebers 19

20 Entlassung des Arbeitgebers Keine Frist und kein Termin einzuhalten Der Grund muss unverzüglich geltend gemacht werden! Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung Sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses 20

21 Entlassung des Arbeitgebers Wichtiger Grund: Angestellte : 27 AngG, demonstrative Aufzählung, z.b. Untreue des AN, Vorteilszuwendung, Vertrauensbruch Arbeiter: 82 GewO, taxative Aufzählung, Arbeitsunfähigkeit, Untreue, Ehrenbeleidigung, usw. 21

22 Entlassung des Arbeitgebers Wichtiger Grund: Angestellte : 27 AngG, demonstrative Aufzählung, z.b. Untreue des AN, Vorteilszuwendung, Vertrauensbruch Arbeiter: 82 GewO, taxative Aufzählung, Arbeitsunfähigkeit, Untreue, Ehrenbeleidigung, usw. Achtung: kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zurückgenommen werden Bei unberechtigter Entlassung hat Arbeitnehmer Ansprüche 22

23 Entlassung des Arbeitgebers Wichtiger Grund: Angestellte : 27 AngG, demonstrative Aufzählung, z.b. Untreue des AN, Vorteilszuwendung, Vertrauensbruch Arbeiter: 82 GewO, taxative Aufzählung, Arbeitsunfähigkeit, Untreue, Ehrenbeleidigung, usw. Achtung: kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zurückgenommen werden Bei unberechtigter Entlassung hat Arbeitnehmer Ansprüche 23

24 Vorzeitiger berechtigter Austritt des Arbeitnehmers Keine Frist und kein Termin einzuhalten Sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses Wesentliche Vertragsverletzung und wichtiger Grund Angestellte: 26 AngG, Arbeitsunfähigkeit, Vorenthalten des Entgelts, Ehrverletzungen durch AG Arbeiter: 82a GewO, Gefahr erheblicher Gesundheitsschäden, Ehrenbeleidigung durch AG, Weigerung zur Lohnzahlung durch AG Unverzüglich! Verlust bestimmter Ansprüche bei ungerechtfertigtem Austritt 24

25 Beendigungsansprüche I Kündigung Offenes Gehalt Aliquote Sonderzahlungen Abfertigung Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub Postensuchtage Dienstzeugnis Eventuell Kündigungsentschädigung (zeitwidrige Kündigung) 25

26 Beendigungsansprüche II Unbegründete Entlassung und berechtigter Austritt wie bei Kündigung, zusätzlich: allenfalls Schadenersatzansprüche und Anfechtung bei Entlassung 26

27 Beendigungsansprüche III Begründete Entlassung und ungerechtfertigter Austritt Verlust der Abfertigung Rückerstattung zu viel verbrauchten Urlaubs Eventuelle Schadenersatzforderung des AG (Konkurrenzklausel oder Ausbildungskostenrückersatz) NEU seit 2013: Bei Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung durch AG hat dieser eine sogenannte Auflösungsabgabe zu entrichten 113, unabhängig von der Höhe des Gehalts des AN 27

28 Vielen Dank! Grazie mille! Dr. Andreas Renato Angelo Eustacchio, LL.M. (LSE-London School of Economics) Rechtsanwalt und Partner Währinger Straße Wien/Vienna (Austria) Tel.: Fax:

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