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1 Informationen zur Entlassung

2 Herausgeber: Der Anstaltsleiter der JVA Sehnde, Schnedebruch 8, Sehnde Verfasser: L. Burmeister / Sozialinspektorin, JVA Sehnde H. Weigel / Sozialarbeiter Berufsfortbildungswerk (bfw) Hannover Stand: Februar

3 1 Entlassungsdatum Aussetzung des Strafrestes ( 57 StGB) Zurückstellung gem. 35 BtMG Entlassungsvorbereitung Wichtige Papiere und Bescheinigungen Agentur für Arbeit / Sozialamt Wichtige Papiere Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Sozialhilfe Vorstrafen bei Bewerbungen mit offenen Karten spielen? Anlaufstellen für Haftentlassene Bewährungshilfe Führungsaufsicht Straffälligenhilfe/Wohnheime Besonderheiten bei ausländischen Gefangenen Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung gem. 456a StPO Vollstreckung im Heimatland (Überstellung) Abschiebung Aufenthaltstitel Schulden SCHUFA Schuldnerberatung als professionelle Hilfe Hilfen beim Rechtsstreit

4 6.4 Girokonto auf Guthabenbasis Verbraucherinsolvenz Zusammenfassung Hilfe bei Suchtproblemen Infektionskrankheiten HIV und Hepatitis im Gefängnis Infektionskrankheiten nach der Entlassung Adressliste

5 Vorwort Ob lange herbeigesehnt oder völlig unerwartet irgendwann kommt der Tag, an dem Sie mit ihren Sachen auf der anderen Seite der Pforte einer JVA stehen. Wer entlassen wird, braucht drei Dinge: Arbeit, Geld und eine Wohnung. Viele Haftentlassene haben jedoch ihre sozialen und manchmal sogar ihrer familiären Bindungen verloren, sie haben kein Zuhause und sind verschuldet. In der angespannten Arbeitsmarktlage ist eine Vermittlung für entlassene Strafgefangene besonders schwierig. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist nicht gleich ein Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erwarten. Wer vor der Inhaftierung Suchtprobleme hatte, ist direkt nach der Entlassung besonders gefährdet. Es gibt eine Reihe von Hilfsangeboten. Aber wie findet man sie? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sie in Anspruch nehmen zu können? Diese Broschüre soll Sie bei der Entlassungsvorbereitung und nach der Entlassung unterstützen. Ordnen und vervollständigen Sie Ihre persönlichen Unterlagen. Machen Sie sich ein konkretes Bild von Ihren jetzigen und künftig zu erwartenden Lebensverhältnissen (Wohnort, Wohnung, Beruf, Schulden- und Vermögenssituation usw.). Nehmen Sie ganz gezielt Verbindung auf zu Ämtern, Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen am künftigen Wohnort. Scheuen Sie sich nicht, weitergehende Informationen bei den entsprechenden Stellen zu erfragen und zu sammeln, z. B. beim Sozialdienst Ihrer Justizvollzugsanstalt. 5

6 Entlassungsdatum - Aussetzung des Strafrestes ( 57 StGB) 1 Entlassungsdatum 1.1 Aussetzung des Strafrestes ( 57 StGB) Die Strafaussetzung gibt Ihnen die Möglichkeit, die zu verbüßende Haftstrafe erheblich zu verkürzen. Sie müssen bereit sein, während des Vollzuges auf ein straffreies Leben in Freiheit hinzuarbeiten, sich gegebenenfalls auch Auflagen sowie Weisungen erteilen zu lassen und sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer "zeitigen" (zeitlich begrenzten) Freiheitsstrafe zur Bewährung sind: eine Verbüßung von zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate eine günstige Sozialprognose, d.h. vorbereitete Entlassung (Arbeitsvertrag, Mietvertrag), gute soziale Einbindung, Suchtaufarbeitung u.a. die Einwilligung des Verurteilten. Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn die soeben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind und 6 der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzuges ergibt, dass besondere Umstände vorliegen. Die letztgenannte Möglichkeit der Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt ist sehr eng gefasst. Sie setzt voraus, dass die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seine Entwicklung im Vollzug ergeben, dass ganz besondere Umstände vorliegen, die eine Strafaussetzung zu diesem frühen Zeitpunkt rechtfertigen. 1.2 Zurückstellung gem. 35 BtMG Liegt Ihrer Straftat eine Betäubungsmittelabhängigkeit zugrunde und beträgt der noch zu verbüßende Strafrest (auch von Einzelstrafen) nicht mehr als zwei Jahre, so kann die Staatsanwaltschaft auf Ihren Antrag mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges (1. Instanz) die Vollstre-

7 Entlassungsvorbereitung - Wichtige Papiere und Bescheinigungen ckung der Strafe zugunsten einer Therapie zurückstellen. Voraussetzungen neben der Strafzeitbegrenzung sind hierfür: eine Aufnahmezusage einer Therapieeinrichtung, mit einem genauen Aufnahmetermin, im Bedarfsfall eine Zusage für eine Entgiftung, eine Kostenzusage zur Durchführung der Therapie und gegebenenfalls für die Entgiftung durch einen Kostenträger (Versicherungsanstalten, überörtlicher Träger der Sozialhilfe). Für die Durchführung der Therapie gibt es verschiedene Kostenträger. Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung und der Vermittlung in eine Therapieeinrichtung können Sie Unterstützung durch die Suchtberatung der JVA erhalten. 2 Entlassungsvorbereitung 2.1 Wichtige Papiere und Bescheinigungen Damit es nach der Entlassung bei Antragstellungen nicht zu Verzögerungen kommt, sollten Sie folgende Dokumente am Entlassungstag zur Verfügung haben: Bundespersonalausweis Falls Ihr alter Personalausweis (BPA) abgelaufen ist, so beantragen Sie einen neuen Ausweis. Ein BPA kann aus der Haft heraus beantragt werden. Wenden Sie sich dafür an den zuständigen Sozialdienst. Bei Inhaftierten mit Vollzugslockerungen ist es natürlich auch möglich, den neuen BPA im Rahmen eines Ausgangs zu beantragen. Sie müssen bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt) folgendes vorlegen: Passbild (3,5 x 4,5 cm), Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Einsicht, Ihr alter Personalausweis, Verlustanzeige über BPA, falls dieser nicht mehr vorhanden ist Geburtsurkunde (falls benötigt) Eine Geburtsurkunde erhalten Sie vom Standesamt Ihres Geburtsortes. Folgende Angaben sind notwendig: Name Geburtsdatum 7

8 Entlassungsvorbereitung - Wichtige Papiere und Bescheinigungen Name der Mutter beigefügte Haftbescheinigung Lohnsteuerkarte Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, bei dem Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren. Falls Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Einwohnermeldeamt des Ortes zuständig, an dem Sie inhaftiert sind Rentenversicherungsverlauf / -kontoklärung Damit Sie eine lückenlose Versicherungszeit nachweisen können, sind bei der Deutschen Rentenversicherung (früher: LVA) oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) ihre Arbeitszeiten gespeichert. Ihr Versicherungsverlauf wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt. Falls ihr Versicherungsverlauf irgendwelche Fehlzeiten aufweist, sollten Sie hierzu Nachweise (z. B. Beschäftigungsnachweise, Ausbildungsnachweise, Entlassungsscheine)erbringen, die Sie dann dem Versicherungsträger nachreichen können. Deutsche Rentenversicherung Lange Weihe Laatzen Tel.: Deutsche Rentenversicherung Bund Postfach Berlin Tel.: telefonische Auskunft kostenfrei Sozialversicherungsausweis Der Sozialversicherungsausweis ist bei Ihrer letzten Krankenkasse oder der zuständigen Zweigstelle der Deutschen Rentenversicherung schriftlich und formlos zu beantragen. Dort erfahren bzw. erhalten Sie auch Ihre Versicherungsnummer. Haben Sie bisher keinen Versicherungsnachweis besessen, erhalten Sie diesen bei der Arbeitsaufnahme. Bei der Beantragung sind folgende Angaben notwendig: Name (ggf. Geburtsname) Vorname Letzte Meldeadresse Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit die momentane Adresse Rentenversicherungsnummer (falls vorhanden) 8

9 Entlassungsvorbereitung - Wichtige Papiere und Bescheinigungen Wohnberechtigungsschein Einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) können Sie aus der Haft heraus beantragen. Lassen Sie sich vom Wohnungsamt des Entlassungsortes oder des Ortes, in dem Sie in Haft sind, die Antragsformulare zusenden. Als Anlage fügen Sie dem Antrag unbedingt folgendes bei: Haftbescheinigung Verdienstbescheinigung Die Erstellung eines Wohnberechtigungsscheins kostet ca. 18,- Euro. Damit können Sie jede Wohnung in Deutschland anmieten, für die ein solcher Schein notwendig ist. Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr Führerschein Wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie beantragen, Ihnen nach Ablauf der vom Gericht bestimmten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits frühzeitig zu stellen, jedoch nicht früher als zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Ihres letzten Hauptwohnsitzes. Wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung ohne festen Wohnsitz waren, ist das Straßenverkehrsamt zuständig, in dessen Bereich sich die Justizvollzugsanstalt befindet, in der Sie inhaftiert sind. Von dem zuständigen Straßenverkehrsamt können Sie sich auch über die näheren Einzelheiten und Voraussetzungen hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis informieren lassen. In vielen Fällen hängt die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) ab. Sollte auch von Ihnen die Vorlage eines solchen Gutachtens gefordert werden, wird das Straßenverkehrsamt Ihnen dies in der Regel erst im Zuge der Prüfung Ihres Antrages auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis mitteilen. Die Begutachtung erfolgt kostenpflichtig durch eine zugelassene Gutachterstelle. Die Kosten für die MPU sind bundesweit einheitlich, denn sie werden in einer Gebührenordnung gesetzlich geregelt. Grundsätzlich richten sich die Preise nach der Art der Zweifel, die das Straßenverkehrsamt an Ihrer Fahreignung hat. Daraus ergibt sich der Umfang der Untersuchung. Hier einige Beispiele (Stand: November 2006): MPU wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten: 373,52 Euro 9

10 Entlassungsvorbereitung - Wichtige Papiere und Bescheinigungen MPU wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Alkoholauffälligkeit): 323,64 Euro MPU wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr: 532,44 Euro MPU wegen Drogenauffälligkeit: 522,00 Euro MPU wegen Straftaten: 323,64 Euro MPU wegen Drogenauffälligkeit und Punkten: 680,92 Euro MPU wegen Drogen- und Alkoholauffälligkeit: 705,86 Euro Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfiehlt es sich, dass Sie sich mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen und die Frage klären, ob in Ihrem Fall die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Eignungsgutachtens gefordert wird a Führerscheinentzug im Zusammenhang mit Alkoholkonsum Bei Alkoholmissbrauch (wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde oder auch nach einmaliger Fahrt unter sehr hoher Alkoholkonzentration) ist in der Regel davon auszugehen, dass eine MPU verlangt wird. Besteht eine Alkoholabhängigkeit, so ist die Fähigkeit zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen generell aufgehoben. Voraussetzung einer positiven Prognose ist eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung mit entsprechender Nachsorge, danach erfolgt eine MPU b Führerscheinentzug im Zusammenhang mit Drogenkonsum Nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit ist in der Regel vor einer MPU eine einjährige Abstinenz durch ärztliche Untersuchungen nachzuweisen (Drogenscreening auf der Basis von mindestens vier unvorhersehbar anberaumten Laboruntersuchungen innerhalb dieser Jahresfrist in unregelmäßigen Abständen). Zur Überprüfung der Angaben über angebliche "Suchtstofffreiheit" können insbesondere bei einer Reihe von Pharmaka und Betäubungsmitteln auch Haaranalysen angeordnet werden Entlassungsschein Bewahren Sie ihren Entlassungsschein gut auf. Sie benötigen ihn z. B. für den Antrag auf ALG I und auch dann, wenn es ihnen an Kleidung oder Möbeln mangelt und Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Kleiderbeihilfe bzw. Erstausstattung stellen wollen. 10

11 Entlassungsvorbereitung - Wichtige Papiere und Bescheinigungen Nachsendeantrag Damit Ihnen Ihre Post nach der Entlassung an die neue Adresse nachgeschickt werden kann, stellen Sie einen Nachsendeantrag. Dann wird Ihre Post ein halbes Jahr nachgesandt. Antragsformulare erhalten Sie bei der Post. Der Preis beträgt zurzeit für 6 Monate 14,80 Euro und für 12 Monate 24,80 Euro Konto Falls Sie kein Konto haben, überlegen Sie, bei welchem Institut Sie ein Konto eröffnen wollen. Sollten Sie Schulden haben, empfiehlt sich die Eröffnung eines Kontos auf "Guthabenbasis" (siehe Seite 32) Zeugnisse Für Ihre Bewerbungsunterlagen sollten Sie vor der Entlassung Ihre Zeugnisse über Schulbesuch, Ausbildung und Arbeitsstellen auf Vollzähligkeit überprüfen. Fehlt etwas, lassen Sie sich Kopien zuschicken. Fordern Sie diese an beim Sekretariat der zuletzt besuchten Schule bzw. bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Berufsausbildung absolviert haben. Prüfen Sie auch die Bescheinigungen / Zeugnisse über in der JVA absolvierte Ausbildungen auf Vollständigkeit Arbeitsbescheinigungen Wenn Sie in der JVA gearbeitet haben, erhalten Sie bei der Entlassung eine spezielle Bescheinigung darüber. Wenn Sie in Haft nur kurze Zeit gearbeitet haben, z. B. während der Untersuchungshaft, und sich nach Ihrer Haftentlassung arbeitslos melden müssen, benötigen Sie eine Arbeitsbescheinigung ihres letzten Arbeitgebers. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit. Schicken Sie ihn an ihren früheren Arbeitgeber mit der Bitte, ihn ausgefüllt an Sie zurückzuschicken. Normalerweise ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer zu versenden. Er kann ihn auffordern, die Arbeitspapiere an seinem Arbeitsplatz abzuholen. Sollte der Arbeitnehmer jedoch aus bestimmten Gründen verhindert sein (z. B. wenn er sich in Haft befindet), besteht ein Anspruch auf Versendung der Arbeitspapiere. 11

12 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Wichtige Papiere 3 Agentur für Arbeit / Sozialamt Falls Sie nach der Entlassung keinen Arbeitsplatz haben, können Sie von der Agentur für Arbeit (AA) bzw. der ARGE (Jobcenter), die der AA angegliedert ist, finanzielle Leistungen erhalten. Das so genannte Arbeitslosengeld I (ALG I) wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird vom zuständigen Jobcenter gezahlt. 3.1 Wichtige Papiere Haftentlassungsschein (für den Antrag auf ALG I) Arbeitsbescheinigungen der JVA und andere Arbeitsnachweise Personalausweis oder Reisepass Lohnsteuerkarte Sozialversicherungsausweis Meldebescheinigung bzw. bei Wohnungslosigkeit die Bescheinigung einer Beratungsstelle, über die man erreichbar ist. für ausländische Haftentlassene Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis und, falls vorhanden, die letzte Arbeitserlaubnis. 3.2 Arbeitslosengeld I Anspruchsgrundlage Derjenige hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, der in den letzten zwei Jahren 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat. Dazu zählen auch die Tage, für die ein Inhaftierter Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe ( 43 bis 45, 176 und 177 Strafvollzugsgesetz) erhalten hat. Das Arbeitslosengeld wird für maximal ein Jahr gezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, kann maximal 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen Antragstellung Falls Sie am Entlassungstag keinen Arbeitsplatz haben, müssen Sie sich unverzüglich und persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Die Agentur für Arbeit zahlt nicht rückwirkend Höhe des Arbeitslosengeldes I Wenn in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung kein "normales" Entgelt vorlag, (z. B. Gefangenenlohn), erfolgt eine fiktive Einstufung nach 12

13 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld I vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen abhängig von der Qualifikation des Arbeitslosen und des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes Berufsausbildungsbeihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung Weitere Leistungen Weiterhin kann die Agentur für Arbeit Bewerbungskosten bis zu 260,- Euro erstatten, Reisekosten für Fahrten zu Beratungs-, Vorstellungsgesprächen und zum Antritt einer auswärtigen Arbeits- oder Ausbildungsstelle übernehmen, die Fahrtkosten für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitstelle zeitweise übernehmen, eine Umzugskostenbeihilfe zahlen, wenn die neue Wohnung außerhalb des Tagespendelbereiches liegt, für eine getrennte Haushaltsführung Trennungsbeihilfe zahlen (bis zu 260,- Euro für die ersten sechs Monate der Beschäftigung), eine Arbeitsausrüstung für Kleidung und Arbeitsgerät genehmigen (bis zu 260,- Euro), eine Übergangsbeihilfe (als Darlehen!) von bis zu 1000,- Euro für die Zeit bis zur ersten vollen Lohnzahlung bewilligen Nebeneinkommen Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings nicht über einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich hinausgehen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165,- Euro monatlich zuzüglich der Fahrtkosten anrechnungsfrei. Wichtig 13

14 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss) Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die "Ich-AG" und das Überbrückungsgeld (hat nichts mit dem in der Haft gebildeten Ü.-Geld zu tun) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt. Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf ALG I hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründer über einen Rest-Anspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen. Eine fachkundige Stelle (IHK, Handwerkskammer etc.) muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300,- Euro zusätzlich zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300,- Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. 3.3 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Anspruchsgrundlage Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die früher gewährte Arbeitslosenhilfe nicht mehr. Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (bisherige Bezieher von Arbeits- 14

15 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld losenhilfe und Sozialhilfe, wenn sie erwerbsfähig sind) beziehen die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II genannt. Als erwerbsfähig gilt, wer gesundheitlich in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Grundsätzlich wird von der Erwerbsfähigkeit des Arbeitsuchenden ausgegangen. Bestehen Zweifel, ob der Hilfebedürftige eine ausreichende gesundheitliche Leistungsfähigkeit hat, so wird in der Regel ein Gutachten eines Arztes der Agentur für Arbeit / Amtsarztes eingeholt Antragstellung Der Antrag auf Arbeitslosengeld II sollte unbedingt bereits aus der Haft heraus gestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit an dem Ort, wohin man entlassen wird. Fragen Sie den Sozialdienst in der JVA nach entsprechenden Antragsunterlagen Höhe des Arbeitslosengeldes II Der Regelsatz liegt bei 345,- Euro Sperrzeiten Bei "versicherungswidrigem Verhalten" wird eine Sperrzeit angeordnet. Das Arbeitslosengeld wird dabei zunächst je nach Art um 10-30% gekürzt, für die Dauer von einer Woche bis zu 12 Wochen. Bei wiederholtem versicherungswidrigem Verhalten wird dann weiter gekürzt, bis zur völligen Einstellung der Zahlung (auch der Kosten für Unterkunft und Heizung)! Gründe für die Anordnung einer Sperrzeit können sein: Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversäumnis, verspätete Arbeitsuchendmeldung Bedarfsgemeinschaften Leben Sie mit einem (Ehe-)Partner und/oder mit Kindern zusammen, dann bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Ist Ihr Partner ebenfalls erwerbsfähig und hilfebedürftig, hat er/sie einen eigenen Anspruch auf ALGII. Bei beiden Partnern reduziert sich dann die Höhe des Anspruchs auf 90% der Regelleistung. Kinder haben bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anspruch auf Sozialgeld, sofern sie noch keinen eigenen Anspruch auf ALGII haben. Auch nicht erwerbsfähige (Ehe-)Partner haben Anspruch auf Sozialgeld. 15

16 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Übersicht: Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft Hilfebe- Erwerbsfähige dürftige Kinder bis Kinder ab 15 Alleinstehende zur Vollendung des 14. schließlich Jahren ein- bzw. allein (Ehe-) Erziehende Paare Lebensjahres 18 Jahre Regelleistung: 100% 2x90% 60% 80% Entspricht einem Betrag von: 345,- Euro 2x311,- Euro = 622,- Euro 207,- Euro 276,- Euro Vermögensanrechnung Eigenes Vermögen wird bei der Berechnung von ALG II angerechnet, es gibt jedoch einen Grundfreibetrag von 150,- Euro pro Lebensjahr (mindestens 3100,- Euro, höchstens 9750,- Euro für Volljährige, das heißt, dass zum Beispiel ein Vierzigjähriger 6000,- Euro Vermögen haben darf, wenn er einen Antrag stellt. Ein angemessenes Kraftfahrzeug bzw. angemessenes Wohnungseigentum gilt nicht als Vermögen. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750,- Euro. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen Anrechnung von Überbrückungsgeld Das in der Haft gebildete Überbrückungsgeld wird nicht als Vermögen betrachtet, sondern bezieht sich auf die so genannten einmaligen Einnahmen, und diese werden auf das ALG II angerechnet. Das Überbrückungsgeld wird "nach pflichtgemäßem Ermessen auf einen angemessenen Zeitraum aufgeteilt" und in Teilsummen auf den Anspruch auf ALG II angerechnet. Durch die Aufteilung soll sichergestellt werden, dass ein Restbetrag von ALG II verbleibt und somit der Krankenversicherungsschutz gewährleistet ist. Für die Zeit der Anrechnung eigenen Einkommens wird außerdem eine Pauschale für angemessene private Versicherung (30,- Euro) und für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, z. B. Kfz-Haftpflicht, abgesetzt. 16

17 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Der Leistungsträger entscheidet "nach pflichtgemäßem Ermessen", auf welchen Zeitraum das Ü-Geld aufgeteilt wird, zum Beispiel auf 2 Monate von jeweils 690,- Euro. Beispiel: Ein Alleinstehender ohne weiteres Einkommen: Überbrückungsgeld aus der Haft: 1380,- Euro Regelleistung: 345,- Euro Miete + Heizung 317,- Euro Gesamt 662,- Euro Aufteilung ÜG auf 2 Monate abzüglich monatliche Versicherungspauschale: Abzüglich gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (z. B. Kfz-Haftpflicht monatlich) Zu berücksichtigendes Ü-Geld pro Monat ALG II in den Monaten der Berücksichtigung: Anteiliges ÜG ALG II 690,- Euro -30,- Euro -25,- Euro 635,- Euro 662,- Euro -635,- Euro 27,- Euro Weitere Leistungen Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und bei kostenaufwändiger Ernährung (z. B. Diabetes, HIV) Einmalige Leistungen (Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, wenn der Erhalt der Wohnung oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich war). Die folgende Liste gilt für 1-Personen-Haushalte und soll lediglich als Anhaltspunkt dienen: Kühlschrank,, 150,- Euro Waschmaschine 150,- Euro Herd 150,- Euro Wohnzimmer 130,- Euro Schlafzimmer 130,- Euro Küche (Spüle + Hänger) 120,- Euro Tisch 50,- Euro Stuhl 13,- Euro 17

18 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Bett, Rost, Matratze 150,- Euro Bettdecke und Kopfkissen 50,- Euro Geschirr u. Haushaltswäsche 150,- Euro Fernseher 60,- Euro Die angegebenen Beträge werden normalerweise erst ausgezahlt, wenn in städtischen Möbellagern nach mehrmaligem Versuch nichts Entsprechendes gefunden wurde. Lassen Sie sich daher den Besuch eines solchen Möbellagers bescheinigen (Tagesstempel) "Angemessene Kosten" für Miete Für Empfänger von ALG II und von Sozialhilfe gelten die gleichen Wohnraumgrößen als angemessen: (Stand: November 06) 1-Personen-Haushalt: ca qm 2-Personen-Haushalt: ca. 60 qm oder 2 Wohnräume 3-Personen-Haushalt: ca. 75 qm oder 3 Wohnräume jede weitere Person: + ca. 10 qm o. ein Wohnraum Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom haben die Kommunen zu prüfen, welche Wohnkosten am jeweiligen Ort tatsächlich angemessen sind. wobei dem Hilfebedürftigen lediglich eine einfache Ausstattung zustehe. Als angemessene Miete gilt der ortsübliche Mietpreis, abhängig auch vom Baujahr des Hauses. In Hannover werden zur Zeit anerkannt: (Stand: November 06) Für 1 Person 300,- Euro Für 2 Personen 365,- Euro Für 3 Personen 460,- Euro Für 4 Personen 535,- Euro Für 5 Personen 610,- Euro Sind die Mietkosten zu hoch, wird häufig für längstens 6 Monate die tatsächliche Miete übernommen. Danach muss man umziehen, untervermieten oder etwas dazuverdienen (siehe Kapitel: Nebeneinkommen, 1 Euro Job, Minijob) Mietschulden Wenn ein Anspruch auf Leistung nach SGB II besteht, können Mietschulden darlehensweise nur übernommen werden, wenn wegen dieser Mietschulden Obdachlosigkeit droht und wegen der drohenden Obdachlosigkeit 18

19 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld die Aufnahme einer konkret in Aussicht gestellten Beschäftigung verhindert würde Minijob (400 Euro - Job) Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Verdienstgrenze bis zu 400,- Euro beträgt. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie ordnungsgemäß anzumelden. Er zahlt auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten- und Krankenversicherung ein und ist verpflichtet, die Unfallversicherung und Betriebshaftpflicht für Sie sicherzustellen. Der Verdienst Ihres Minijobs ist allerdings als Einkommen zu sehen und wird bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die ersten 100,- Euro sind anrechnungsfrei. Von jedem weiteren Euro werden bei einem Minijob zusätzlich 20% nicht angerechnet. Bei einem Einkommen von 400,- Euro kann man also 160,- Euro behalten, 240,- Euro werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Für die Vermittlung von Kurzzeitjobs gibt es in allen Agenturen für Arbeit die Job-Vermittlung. Erkundigen Sie sich vor Ort nach einer geringfügigen Beschäftigung. Sie könne auch mehrere Minijobs annehmen, es wird jedoch Ihr Einkommen abzüglich der Freibeträge auf das ALGII angerechnet. Ab einem monatlichen Verdienst von 400,- Euro wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Für Sie ist das zunächst überwiegend von Vorteil. Denn Sie erwerben Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Freibetrag berechnet sich allerdings nach dem Bruttoeinkommen, also dem Einkommen vor Steuern und Abgaben. Von jedem hinzuverdienten Euro zwischen 100,01 Euro und 800,- Euro dürfen Sie 20 Cent behalten, unabhängig davon ob Sie Sozialabgaben zahlen oder nicht Zusatzjobs (1 Euro Job) Zusatzjobs werden als zusätzliche Arbeitsgelegenheiten z. B. bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden (den Maßnahmeträgern) eingerichtet. Für jede geleistete Arbeitsstunde in einem Zusatzjob erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine finanzielle Entschädigung, die so genannte Mehraufwandsentschädigung. Wenn Sie einen Zusatzjob annehmen, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem bleiben Sie weiterhin kranken-, pflegeund rentenversichert. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Niedersachsen normalerweise Stunden. 19

20 Agentur für Arbeit / Sozialamt - Sozialhilfe In einer so genannten Eingliederungsvereinbarung werden die Dauer und Zielsetzung des Zusatzjobs festgehalten. Sie bekommen keinen Arbeitsvertrag, sondern erhalten einen berufspraktischen Einsatzplan mit den wesentlichen Informationen zu Ihrem Zusatzjob. Die Mehraufwandsentschädigung für jede geleistete Arbeitsstunde kann unterschiedlich hoch sein und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten Einstiegsgeld (Arbeitsaufnahme wird gefördert) Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder Sie sich selbständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat. Die Förderungsdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient. Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt. 3.4 Sozialhilfe Die Sozialhilfe ist seit dem 1. Januar 2005 neu geregelt im Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII). Wesentliche Änderungen gibt es bei den Regelsätzen und den einmaligen Leistungen Anspruchsgrundlage Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die also nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten (siehe Seite 14) Höhe der Sozialhilfe Der Regelsatz liegt wie beim ALGII bei 345,- Euro. Zur Höhe der Sozialhilfe in Bedarfsgemeinschaften siehe Tabelle auf Seite 15. Die bisher gezahlten einmaligen Leistungen (Kleidergeld, Wohnungsausstattung ) fallen seit dem 1. Januar 2005 weg. Die neuen Sozialhilferegelsätze sind genauso 20

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