- Es gilt das gesprochene Wort -
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- Alexandra Bettina Buchholz
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1 Grußwort von Herrn Ministerialdirektor Jürgen Lämmle anlässlich der Bad Boller Psychiatrietagung am in der Evangelischen Akademie Bad Boll Rededauer: ca. 10 Minuten Gliederung 1. Begrüßung und Einleitung 2. Baden-Württemberg inklusiv gedacht 3. Enabling Community Die Befähigung des Gemeinwesens zur Inklusion 4. Schluss - Es gilt das gesprochene Wort -
2 1 1. Begrüßung und Einleitung Anrede, ich danke Ihnen recht herzlich für die Einladung zur Bad Boller Psychiatrietagung. Ihr heutiges Tagungsthema, der Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen, ist nicht nur für Sie als Fachleute, sondern auch für die Landesregierung von besonderer Bedeutung. Deshalb bin ich gerne Ihrer Einladung zu einem Grußwort gefolgt. 2. Baden-Württemberg inklusiv gedacht Das Stichwort Inklusion steht für einen Umbruch im Umgang mit psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen. Der Begriff Inklusion steht synonym für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als einem wichtigen Menschenrechtsdokument. Alle Menschen müssen von vorneherein mit ihren Stärken und Schwächen als individuelle Persönlichkeiten akzeptiert werden. Psychische oder seelische Behinderungen müssen ganz selbstverständlich als Vielfalt menschlichen Lebens wahrgenommen werden. Richard von Weizäcker hat es einmal zutreffend auf den Punkt gebracht. Er hat einmal gesagt: Was wir zu lernen haben ist so schwer und doch so einfach und klar: Es ist normal, verschieden zu sein.
3 2 Dieser kluge Satz bringt den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Punkt. Denn wenn wir diese Einstellung verinnerlichen, werden wir den Menschen mit psychischen Erkrankungen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Aus diesem Grund ist die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion, also die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, ein vorrangiges Ziel der neuen Landesregierung. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, anknüpfend an den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit Betroffenenverbanden, den Wohlfahrtsverbanden und den Kommunen, einen Umsetzungsplan für Baden-Württemberg zu erarbeiten. Besondere Schwerpunkte sollen dabei auf der Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung liegen. Unser Ziel ist es, überall dort, wo Selbsthilfekräfte nicht mehr ausreichen, differenzierte Hilfen nach Maß zur Verfügung zu stellen, um selbstbestimmte Teilhabe weitestgehend zu ermöglichen. Aber das ist beileibe nicht nur eine sozialpolitische Herausforderung. Denn hier geht es um Menschenrechte, die für alle Bereiche von Politik und Gesellschaft die Richtung vorgeben. Das ist eine Herausforderung, die wir aktiv mit Leben erfüllen müssen. Wir wollen, dass jeder Mensch, mit seinen Stärken und Fähigkeiten einen Platz in der Gesellschaft finden kann.
4 3 weil mit der Inklusion gesellschaftliche Veränderungsprozesse verbunden sind, gibt es für viele Menschen zunächst sicher mehr Fragezeichen als Antworten. Aber von Franz Kafka wissen wir auch: Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wird nicht von heute auf morgen zu erreichen sein. Inklusion ist eine Daueraufgabe, ein Prozess, der die Verantwortlichen auf allen Ebenen fordert. Mir ist es dabei wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der UN-Konvention um ein Menschenrechtsdokument handelt. Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle gleichermaßen, ob behindert oder nicht behindert. Selbstbestimmung und Teilhabe sind Menschenrechte, sind Grundrechte. Daher geht es bei der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit psychischen Erkrankungen um die Verwirklichung von Grundrechten. Es muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, dass auch Menschen mit psychischen Behinderungen ihre Grundrechte in vollem Umfang und ohne Diskriminierung wahrnehmen können. die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich nicht nur an die Vertragsstaaten, die zur Partizipation bei der Umsetzung der Konvention verpflichtet werden.
5 4 Auch von der Zivilgesellschaft erwartet die UN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit psychischer Behinderung Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Beteiligung ist ein sichtbares Zeichen der Gleichberechtigung und ein sichtbares Zeichen für Achtung der Persönlichkeitsrechte. Wir trauen Menschen mit psychischer Behinderung damit in gleicher Weise wie jedem anderen auch zu, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Aus der Erfahrung wissen wir, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen die besten Experten in eigener Sache sind. Ich freue mich daher auch ganz besonders, dass sich im Rahmen der diesjährigen Psychiatrietagung alle Beteiligten in die Diskussion der zentralen Bedeutung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung einbringen können. Dies ist auch der Ansatz, den wir auf Landesebene zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewählt haben. Der Umsetzungsplan der neuen Landesregierung setzt zwei wichtige Schwerpunkte: Die Teilhabe am Arbeitsleben und die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Lassen Sie mich kurz auf Punkt eins des Umsetzungsplans eingehen: Der Teilhabe am Arbeitsleben. Es gehört zu den wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft, allen Menschen in unserem Land ein eigenverantwortliches Leben aus eigener Kraft zu ermöglichen.
6 5 Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist ein Arbeitsplatz. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Wenn wir dabei über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sprechen, reden wir meist von sozialer Verantwortung. Dies ist auch richtig so. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Wahr ist nämlich auch, dass es gleichermaßen im wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen liegt, Menschen mit psychischer Behinderung zu beschäftigen. Sie sind gut qualifiziert und erbringen eine gute Arbeitsleistung. In Artikel 27 der UN-Konvention heißt es: Die Vertragsstaaten erkennen das gleichberechtigte Recht behinderter Menschen auf Arbeit an; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für behinderte Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wurde. Ein zweites, wichtiges Thema des Umsetzungsplans der Landesregierung ist die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung Das gemeinsame lebenslange Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne körperliche oder psychische Behinderung ist eine ganz zentrale Aufgabe. Die Landesregierung bekennt sich eindeutig zum Leitbild des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen.
7 Die Umsetzung der Inklusion hat insbesondere in den schulischen und vorschulischen Einrichtungen ein besonderes Gewicht. 6 Inklusion funktioniert am besten, wenn die Erfahrung des Miteinanders vom Kleinkindalter an selbstverständlich ist. Denn hier machen Kinder und Jugendliche wesentliche, prägende soziale Erfahrungen. Kinder ohne Behinderung, die bereits im Kindergarten mit Kindern mit psychischer Behinderung spielen, werden als Erwachsene Menschen mit psychischen Behinderungen ganz anders begegnen. Reform der Eingliederungshilfe Das Ziel der Inklusion muss auch Konsequenzen für das Sozialrecht haben. Deshald diskutieren wir derzeit die konkreten Folgerungen der UN-Konvention auf Bund-/Länderebene bei der Reform der Eingliederungshilfe. Es soll dabei künftig der Grundsatz gelten: Nichts über uns ohne uns! Konversion Meine Damen und Herren, schließlich sollte beim Thema Inklusion nicht unerwähnt bleiben, dass auch auf die Einrichtungen in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen zukommen werden.
8 7 Ich begnüge mich an dieser Stelle mit den Stichworten Konversion von Komplexeinrichtungen und Öffnung/Diversifizierung der Werkstätten für Behinderte in Richtung sozialer und allgemeiner Arbeitsmarkt. 3. Enabling Community Die Befähigung des Gemeinwesens zur Inklusion die Landesregierung möchte den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch zum Anlass nehmen, ein grundsätzliches Umdenken in Kommunalpolitik, Verwaltung und sozialer Arbeit anzustoßen. Es geht hierbei um die Befähigung des Gemeinwesens zur Inklusion. Inklusion wird als eine Zielperspektive verstanden, die nicht ausschließlich einzelne Personen und ihre Selbstbestimmung und Teilhabe in den Blick nimmt. Hier soll in erster Linie danach gefragt werden, welchen Beitrag das Gemeinwesen bei der Einbeziehung aller Menschen leisten kann. Es geht darum, dass allen in einem Gemeinwesen lebenden Menschen, ob behindert oder nicht behindert, das Recht auf die Einbeziehung in die Gemeinschaft zugestanden wird. 4. Schluss der Weg ist das Ziel. Dies gilt insbesondere auch für den Weg in eine inklusive Gesellschaft, in der es keiner Erwähnung mehr braucht, dass ein Mensch mit psychischer Behinderung selbstverständlich dabei ist.
9 Wir fragen uns gemeinsam, wie es gelingen kann, die erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter voranzubringen. 8 Und dabei kann uns Mahatma Gandhi ein guter Ratgeber sein, der sagte: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine erfolgreiche Tagung mit vielfältigen Impulsen für den bevorstehenden Veränderungsprozess.
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