Sonderbedingungen der State Bank of India, Niederlassung Frankfurt, für das Online-Banking

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1 Sonderbedingungen der State Bank of India, Niederlassung Frankfurt, für das Online-Banking 1. Leistungsumfang (1) Der Kunde (Kontoinhaber bei der State Bank of India, Niederlassung Frankfurt - nachfolgend "Bank") kann Bankgeschäfte, insbesondere Aufträge, Transaktionen und Verfügungen, mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang ausführen und abwickeln lassen, wenn er einen Zugang zum Online- Banking beantragt hat und die Bank diesen Antrag bestätigt hat. Der Zugang zum Online-Banking erfolgt über die Website-Adresse der Bank, die dem Kunden von der Bank benannt wird. (2) Die einzelnen Bankgeschäfte, die über das Online-Banking abgewickelt werden können, und die sonstigen Services, die die Bank über das Online-Banking zur Verfügung stellt, ergeben sich aus der Nutzermaske und Nutzerführung des Online- Bankings. 2. Zugang zum Online-Banking (1) Nimmt die Bank den Antrag des Kunden auf Zugang zum Online-Banking an, so erhält der Kunde oder auf dessen Antrag eine andere Person (Dritter), für die eine Kontovollmacht des Kunden bei der Bank vorliegt, (Kunde und/oder Dritter nachfolgend zusammen "Nutzer" genannt) von der Bank eine Nutzer-ID und ein Password. Der Zugang zum Online-Banking erfolgt durch Eingabe der Nutzer-ID und des Passwords auf der Nutzermaske. Beim ersten Zugriff auf das Online- Banking muss der Nutzer das Password ändern. Das Password muss mindestens acht Zeichen mit mindestens einem Buchstaben, einer Ziffer und einem Sonderzeichen enthalten. Der Nutzer kann das Password jederzeit über das Online- Banking ändern. Die Bank rät aus Sicherheitsgründen das Password regelmäßig zu ändern. (2) Zu Ausführungen von Bankgeschäften über die auf der Nutzermaske vorgegebenen Funktionen erhält der Nutzer ferner eine "Scratch-Card", die aus vier mal vier Feldern mit Ziffern von Null bis Neun besteht. Aufträge an die Bank müssen von dem Nutzer zunächst auf der Nutzermaske bestätigt werden. Danach erhält er automatisch eine Anweisung zur Eingabe von Ziffern aus der "Scratch-Card" auf den hierfür vorgesehenen Feldern der Nutzermaske. Ohne Eingabe der richtigen

2 Seite 2 Ziffern wird der Auftrag nicht ausgeführt.. 3. Finanzielle Nutzungsgrenze Der Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens des Kunden oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites oder Kreditrahmens vornehmen. Die Bank ist dennoch berechtigt, Aufträge des Nutzers auszuführen, wenn diese die Nutzungsgrenze überschreiten. Derartige Überschreitungen führen nicht zu einem Abschluss eines Kreditvertrages oder zur Erhöhung des eingeräumten Kreditrahmens, sondern werden als geduldete Kontoüberziehung behandelt. Die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. Ferner ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die ihr bei einer Überschreitung der Nutzungsgrenze aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen entstehen. 4. Bearbeitung von Aufträgen und Verfügbarkeit des Online-Bankings (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein, oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. (2) Die Bank führt die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: der Nutzer hat sich mit der Scratch-Card legitimiert; die Berechtigung des Nutzers für die jeweilige Auftragsart liegt vor; das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten; die finanzielle Nutzungsgrenze nach Ziff. 3 ist nicht überschritten; die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz (2) nicht vor, ist die Bank

3 Seite 3 berechtigt, den Auftrag nicht ausführen. Verweigert sie die Ausführung, wird sie den Nutzer über die unterbliebene Ausführung und soweit möglich über deren Gründe informieren. Ferner wird die Bank soweit möglich über die Möglichkeiten zur Berichtigung der Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, informieren. (4) Die Bank wird dem Nutzer das Online-Banking zeitlich möglichst umfassend zur Verfügung zu stellen. Notwendige Wartungsarbeiten und Buchungsläufe sowie Störungen des Internets und der elektronischen Zugangswege können jedoch zu einer zeitweise eingeschränkten Verfügbarkeit oder zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Online-Bankings führen. Ein Anspruch des Nutzers darauf, jederzeit über das Online-Banking verfügen zu können, besteht nicht. 5. Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrages richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking erfolgen. 6. Informationen an den Kontoinhaber über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. 7. Sorgfaltspflichten des Nutzers 7.1 Technische Verbindung zum Online-Banking Der Nutzer darf die technische Verbindung zum Online-Banking nicht über andere als die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (zum Beispiel Internetadresse) herstellen. 7.2 Geheimhaltung von Nutzer-ID, Passwort und Scratch-Card (1) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der Nutzer-ID, dem Passwort und den Ziffern auf der Scratch Card erhält. (2) Nachfolgendes ist von dem Nutzer zur Geheimhaltung der Nutzer-ID, des Passwords und der "Scratch-Card" unbedingt zu beachten: Das Password sollte nicht schriftlich niedergelegt oder gespeichert werden. Insbesondere ist eine Speicherung in den Speichermedien des vom Nutzer

4 Seite 4 benutzten Terminals (z.b. PC) zu vermeiden. Die dem Nutzer schriftlich mitgeteilte Nutzer-ID und die "Scratch-Card" sind unbedingt an einem sicherem Ort aufzubewahren, auf den Dritte keinen Zugriff haben. Die Nutzer-ID und das Password dürfen nicht zusammen mit der Scratch-Card aufbewahrt werden. Die Weitergabe der Nutzer-ID, des Passwords und/oder der "Scratch-Card" an andere Personen ist nicht gestattet. Bei Eingabe der Nutzer-ID, des Passwords und der Ziffern aus der "Scratch- Card" hat der Nutzer sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht erkennen können. Die Nutzer-ID, das Passwort und die Ziffern aus der Scratch-Card dürfen nur über die von der Bank mitgeteilten Online- Banking-Zugangskanäle an die Bank übermittelt werden. (3) Sollte der Nutzer feststellen oder den Verdacht haben, dass andere Personen Aufträge über das Online-Banking erteilt haben, oder dass andere Personen Kenntnis von dem Passwort erhalten haben, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich sein Passwort zu ändern. Die weiteren Pflichten nach Ziff. 10 bleiben unberührt. 8. Sicherheit des Kundensystems Der Nutzer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz des Kundensystems (eingesetzte Hard- und Software) beachten. 9. Kontrolle der Auftragsdaten durch Nutzer Soweit die Bank dem Nutzer Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (zum Beispiel Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers) im Online-Bereich zur Bestätigung anzeigt, ist der Nutzer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. 10. Anzeige- und Unterrichtungspflichten 10.1 Sperranzeige (1) Stellt der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl der Scratch Card, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Scratch-Card bzw. der Ziffern auf der Scratch-Card fest, muss der Nutzer die

5 Seite 5 Bank hierüber unverzüglich durch telefonische oder schriftliche (Brief oder Telefax) Mitteilung unterrichten (Sperranzeige). Der Nutzer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben. (2) Der Nutzer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. (3) Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz an seiner Scratch-Card oder Kenntnis von den Ziffern auf der Scratch-Card erlangt hat oder die Scratch-Card oder Ziffern auf der Scratch-Card verwendet, muss er ebenfalls eine Sperranzeige (s. Absatz (1)) abgeben Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kontoinhaber hat die Bank nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags unverzüglich hierüber zu unterrichten. 11. Nutzungssperre 11.1 Sperre auf Veranlassung des Nutzers Die Bank ist verpflichtet, auf Wunsch des Nutzers den Online-Banking-Zugang für ihn oder für alle Nutzer jederzeit zu sperren. Die Sperrung kann nur durch direkten Kontakt mit der Bank außerhalb des Online-Bankings wieder aufgehoben werden Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Scratch-Card oder der Ziffern auf der Scratch-Card dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Scratch-Card besteht. (2) Die Bank wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre außerhalb des Online-Bankings unterrichten Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die Scratch-Card austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Sie wird den Kontoinhaber unverzüglich von der Aufhebung der Sperre in Kenntnis setzen.

6 Seite Automatische Sperre des Online-Bankings und der Scratch Card (1) Der Zugang des Nutzers zum Online-Banking wird automatisch gesperrt, falls der Nutzer dreimalig in Folge ein falsches Password eingegeben hat. Die Sperre kann nur durch direkten Kontakt mit der Bank außerhalb des Online-Bankings wieder aufgehoben werden. (2) Werden die Ziffern aus der "Scratch-Card" viermal in Folge falsch eingegeben, wird die Scratch Card automatisch gesperrt. Die Sperre kann nur durch direkten Kontakt mit der Bank außerhalb des Online-Bankings wieder aufgehoben werden. 12. Haftung 12.1 Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten Online-Banking-Verfügung richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr) Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seiner Scratch- Card Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung einer verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Scratch-Card, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag in Höhe von 150, Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob der Nutzer den Verlust, Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen der Scratch-Card zu vertreten hat. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung einer Scratch-Card, ohne dass diese verloren gegangen, gestohlen oder sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag in Höhe von 150, Euro, wenn der Nutzer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Scratch-Card oder deren Ziffern schuldhaft verletzt hat.

7 Seite 7 (3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 150, Euro nach vorstehenden Absätzen (1) und (2) hinaus, wenn der Nutzer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat. (4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den vorstehenden Absätzen verpflichtet, wenn der Nutzer die Sperranzeige nach Ziff nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. (5) Finden vor der Sperranzeige nicht autorisierte Zahlungsvorgänge statt und hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers kann insbesondere vorliegen, wenn er den Verlust oder Diebstahl der Scratch-Card oder die missbräuchliche Nutzung der Scratch-Card bzw. der Ziffern auf der Scratch-Card der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat, die Ziffern auf der Scratch-Card in seinem System gespeichert hat, die Ziffern auf der Scratch-Card einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde, die Ziffern auf der Scratch-Card erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat oder die Ziffern auf der Scratch-Card außerhalb des Online- Banking- Verfahrens, beispielsweise per , weitergegeben hat. (6) Die Haftung des Kontoinhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den eine vereinbarte finanzielle Nutzungsgrenze nach Ziff. 3 gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf die vereinbarte Nutzungsgrenze Haftung der Bank ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Nutzers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf

8 Seite 8 das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. Die Bank stellt den Internet-Zugang des Nutzers und die elektronischen Zugangswege zum Online-Banking nicht zur Verfügung. Sie haftet daher nicht, falls Aufträge aufgrund von Störungen des Internet-Zugangs oder der Zugangswege, die nicht von der Bank zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden können. 13. Änderung von persönlichen Daten Soweit sich die persönlichen Daten des Nutzers ändern (z.b. Name, Adresse), hat er die geänderten Daten unverzüglich der Bank über das Online-Banking oder auf anderem Wege mitzuteilen. 14. Schutz der Urheberrechte und gewerblicher Schutzrechte Die über das Online-Banking dem Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen, Daten, Texte, Bildmaterialen sowie Funktionen können dem Urheberschutz unterliegen. Der Nutzer erwirbt durch deren Nutzung keinerlei eigene Rechte. Der Nutzer wird die elektronischen Zugangswege zum Online- Banking und dessen Inhalte nur für eigene Zwecke verwenden und Dritten nicht zur Verfügung stellen, sowie alle Inhalte und Informationen der Bank, von denen der Nutzer annehmen kann, dass diese vertraulich zu behandeln sind, vertraulich behandeln. Hinweise der Bank auf ihre Urheberrechte oder die Urheberrechte Dritter darf der Nutzer weder entfernen noch unkenntlich machen. Marken, Domain-Namen und andere Kennzeichen der Bank oder Dritter, die ihm über das Online-Banking zur Kenntnis gegeben werden, darf der Nutzer nicht ohne deren Einwilligung nutzen. 15. Kündigung (1) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Online-Banking mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung gegenüber der Bank zu kündigen. (2) Die Bank ist berechtigt, das Online-Banking schriftlich gegenüber dem Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9 Seite Geltung weiterer Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank nebst den Sonderbedingungen für die jeweilige Auftragsart gelten ergänzend. Diese können über oder in der Niederlassung der Bank eingesehen und ausgedruckt werden. 17. Anwendbares Recht Auf das Online-Banking sowie für die über das Online-Banking erteilten Aufträge, die hierdurch ausgelösten Transaktionen und Verfügungen gilt deutsches Recht, soweit nicht ausnahmsweise für einen Einzelfall ausländisches Recht vereinbart wird. *****

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