Religionsunterricht. 10 Thesen des Rates der. Evangelischen Kirche in Deutschland. Herausgeber: Kirchenamt der

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1 Religionsunterricht 10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Herausgeber: Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland Herrenhäuser Straße Hannover Telefon (0511) Telefax (0511) Internet:

2 Vorwort Religion ist ein Großthema des 21. Jahrhunderts. Die Vorstellung, dass religiöse Fragen an Bedeutung verlieren und deshalb auch an der Schule unwichtig werden, hat sich als unzutreffend erwiesen. Der Gedanke, dass gesellschaftliche Modernisierung automatisch eine Säkularisierung der Gesellschaft und damit ein Verschwinden religiöser Fragen zur Folge habe, führt in die Irre. Religion ist und bleibt vielmehr eine wichtige Dimension menschlichen Lebens und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dementsprechend wächst die Bedeutung des Religionsunterrichts an den Schulen. Die öffentliche Schule ist ein Bildungsort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterschiedlicher sozialer, kultureller, weltanschaulicher und religiöser Herkunft. Das bedeutet aber nicht, dass sie der geistigen Situation der Zeit indifferent gegenübersteht. Sie muss vielmehr die plurale Wirklichkeit anerkennen und die Schülerinnen und Schüler mit ihr in pädagogisch besonnener Weise vertraut machen. Mehr noch: In einer demokratischen Gesellschaft nimmt die Schule ihren Auftrag nur wahr, wenn sie Schülerinnen und Schüler befähigt, eine eigene Position zu finden, in der geistigen Auseinandersetzung weiterzuentwickeln und im Streit der Meinungen für sie einzutreten. Dem Religionsunterricht kommt hierbei eine besondere Aufgabe zu. Er ist ein unentbehrlicher Beitrag dazu, dass Schülerinnen und Schüler von ihrer Religionsfreiheit einen eigenständigen Gebrauch machen können. Unser Land braucht diesen Raum, der die Beheimatung in der je eigenen Überzeugungwelt stärkt und zum Dialog zwischen unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Positionen befähigt. Dafür sollte sich die Gesellschaft im Ganzen engagieren. Die evangelische Kirche orientiert ihr Bildungsverständnis am Leitbild einer gottoffenen Humanität. Der Sinn für die unantastbare Würde des Menschen und der Sinn für die Wirklichkeit Gottes gehören in unserem Verständnis zusammen. Verwurzelung in einer geklärten religiösen Identität und Dialogkultur sind uns in gleicher Weise wichtig. Das prägt unser Engagement für den Religionsunterricht wie für das allgemeine pädagogische Klima. Ohne Zweifel ist der Religionsunterricht gegenwärtig besonders gefordert. Ich kenne kein Unterrichtsfach, an das vergleichbar hohe Erwartungen gestellt würden. Das gilt im Blick auf die Identifikation der Lehrenden mit dem Fach und seinen Inhalten, von der stets zu erneuernden Motivation der Schülerinnen und Schüler, das Fach aus freien Stücken zu bejahen, wie von der Bereitschaft der Eltern, den Besuch des Faches durch ihre Kinder zu unterstützen. Gemeinsam mit ihren Gliedkirchen unterstützt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nach Kräften die vielfältigen Bemühungen darum, den Ort des Religionsunterrichts in der Schule zu festigen und ihn in seiner Qualität zu fördern. Dem dient auch diese Veröffentlichung. Die vorliegenden Thesen wurden von der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend erarbeitet; dafür sage ich den Mitgliedern und Mitarbeitern der Kammer herzlichen Dank. Der Rat der EKD hat diese Thesen zustimmend aufgenommen und ihre Veröffentlichung beschlossen. Sie stehen in Kontinuität zu der Denkschrift der EKD Identität und Verständigung. Grundlagen und Perspektiven des Religionsunterrichts in der Pluralität von 1994 und zu den Thesen der Synode der EKD Religiöse Bildung in der Schule von Seither hat sich zum einen die Schulentwicklung enorm beschleunigt. Zum anderen wird die Debatte über die Notwendigkeit schulischer Lebensorientierung und Wertevermittlung mit großer Intensität weitergeführt. In dieser Situation will die evangelische Kirche ihre Position knapp und übersichtlich markieren. Ich wünsche unseren Thesen bei allen, die sich in Staat und Kirche, Schule und Gemeinde mit Fragen des Religionsunterrichts und seiner weiteren Entwicklung auseinandersetzen, Verbreitung und Aufmerksamkeit. Berlin/Hannover, im August 2006 Bischof Dr. Wolfgang Huber Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland 2

3 1. Religion stellt eine unverzichtbare Dimension humaner Bildung dar. Die Kirche sieht im Religionsunterricht ein wesentliches Element ihrer Bildungsverantwortung, aber auch in Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft steht die Bildungsbedeutung von Religion nach wie vor außer Zweifel. Geschichte und Kultur in Deutschland, in Europa sowie im weltweiten Zusammenhang lassen sich ohne Vertrautheit besonders mit dem Christentum, dem Judentum und dem Islam nicht angemessen verstehen. Angesichts der Globalisierung und der multikulturellen und multireligiösen Lebenszusammenhänge wird religiöse Bildung immer wichtiger für die eigene Verwurzelung und Identität der Kinder und Jugendlichen, für religiöse Urteilsfähigkeit, für Sinnfindung und Orientierung in der Welt sowie für Verständigungsfähigkeit und Toleranz. Für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene spielt Religion eine bedeutende Rolle, die auch denen verständlich sein sollte, die sich selbst nicht als religiös verstehen. Nicht zuletzt ist religiöse Bildung ein Recht der Kinder und Jugendlichen. 2. Nach evangelischem Verständnis muss der Gottesbezug im Zentrum der religiösen Bildung stehen. Gleichzeitig eröffnet religiöse Bildung Zugänge zu zukunftsfähigen Werten. Manchmal wird religiöse Bildung bloß als eine Form der Werteerziehung angesehen. Aus evangelischer Sicht geht jedoch mit dem Bezug auf Gott die Wahrheitsfrage allen Werten voraus. Der Glaube beruht nicht auf Werten, sondern umgekehrt folgen Werte aus dem Glauben. Werte lassen sich auch ohne Bezug auf Religion begründen. Ebenso richtig bleibt aber, dass Religion in Geschichte und Gegenwart zu den wichtigsten Quellen der ethischen und normativen Orientierung zu zählen ist. Politik und Wissenschaft gewinnen in der Gegenwart neu Achtung vor der ethischen Motivationskraft von Glaubensüberzeugungen, die ein verantwortliches Handeln begründen. Neu bewusst geworden sind insbesondere die religiösen Wurzeln von Freiheit, Verantwortung und Toleranz sowie der gesellschaftlichen und globalen Solidarität von Menschen, die sich im biblischen Schöpfungsglauben über alle Grenzen hinweg als Brüder und Schwestern erkennen können. Religiöse Bildung braucht ein eigenes Schulfach Religion. Während es wichtig und richtig ist, religiöse Themen auch in anderen Fächern aufzunehmen, beispielsweise im Sprach- und Geschichtsunterricht, in Geographie und Politik, in Kunst und Musik oder in Biologie, wird dadurch ein eigenes Fach Religion keineswegs überflüssig. Ähnlich wie die Muttersprache in allen Fächern der Schule gepflegt werden muss und doch ein eigenes Fach braucht, ist auch religiöse Bildung auf die Schule insgesamt bezogen und bleibt zugleich auf eine fachlich gesonderte Wahrnehmung angewiesen. Nur auf diese Weise kann das durch speziell dafür ausgebildete Religionslehrerinnen und -lehrer gewährleistete hohe Niveau authentisch aufrechterhalten bleiben, und nur unter der Voraussetzung eines eigenen Schulfachs ist die im Blick auf die Religionsfreiheit unerlässliche Befreiungsmöglichkeit realisierbar. Der Religionsunterricht ist keine Frage von Mehrheiten in der Bevölkerung, sondern eine Angelegenheit der Freiheit. Mit dem Grundgesetz geht die evangelische Kirche davon aus, dass es heute neben dem christlichen Religionsunterricht nicht nur wie schon bisher einen jüdischen, sondern auch einen islamischen Religionsunterricht geben muss, sofern die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 3. 3

4 4. Der Religionsunterricht findet bei den Schülerinnen und Schülern ebenso positive Resonanz wie bei den Lehrerinnen und Lehrern, bei den Schulen und in der Elternschaft. So gut wie alle Umfragen und Untersuchungen aus den letzten Jahren belegen, dass der Religionsunterricht in seiner heutigen Gestalt bei den Schülerinnen und Schülern auf deutliche Zustimmung stößt. Das gilt besonders für die Grundschule, aber auch etwa für die gymnasiale Oberstufe. Lehrerinnen und Lehrer erteilen ihn nach eigener Auskunft gerne und wären vielfach ausdrücklich bereit, noch mehr Religionsunterricht zu übernehmen. In den Schulen erfahren sie weithin Akzeptanz und Anerkennung. In Krisensituationen, wie sie in den letzten Jahren von Schulen häufig zu bewältigen waren sei es auf Grund von tragischen Ereignissen, von Gewalt in der eigenen Schule oder im Zusammenhang mit Terrorakten und deren hautnaher Präsenz in den Medien, erweisen sich Religionslehrerinnen und -lehrer immer wieder als unerlässliche seelsorgerliche Helfer für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Eltern wissen um die Bedeutung des Religionsunterrichts und erwarten von diesem Fach einen Beitrag zur Werteerziehung und Lebensorientierung ihrer Kinder. 5. Der Religionsunterricht unterstützt die Ausbildung zentraler Kompetenzen. Über den bereits genannten Beitrag zum Aufbau religiöser und ethischer Kompetenzen hinaus ist die Bedeutung von Religionsunterricht für den Erwerb von Sprach- und Reflexionskompetenz kaum zu überschätzen. Hier werden Zeit, Mühe und Sorgfalt auf die Erschließung anspruchsvoller Texte verwendet und spielt das Wort eine zentrale Rolle. Zugleich stärkt der Religionsunterricht auf vielfältige Weise das Interesse, die Wirklichkeit zu erkennen, die Welt zu verstehen und sie sich selbst und anderen zu erklären. Darüber hinaus werden im Religionsunterricht zahlreiche weitere Kompetenzen gefördert soziale, kommunikative, ästhetische und mediale ebenso wie geschichtliche, politische und wissenschaftliche Kompetenzen. Religionsunterricht ist eine Aufgabe 6. der staatlichen Schule und des freiheitlichdemokratischen Staates, die nur in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erfüllt werden kann. Wenn Religion zur Bildung gehört und religiöse Bildung ein Schulfach Religionsunterricht voraussetzt, gehört dieser Unterricht zu den Aufgaben der staatlichen Schule bis hin zum schriftlichen Abitur. Zugleich ist der demokratische Staat zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet und kann die Inhalte und Ziele von Religionsunterricht von sich aus nicht vorschreiben. Insofern ist er, um der Demokratie sowie um der Glaubens- und Gewissensfreiheit willen, auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen, so wie es das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 3 vorsieht: Der Religionsunterricht wird als ordentliches Lehrfach nicht staatlich normiert, sondern in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Dadurch bleibt er ein demokratisch-freiheitliches Angebot, in dessen rechtlicher Konstruktion sich eine bürger- oder zivilgesellschaftliche Mitverantwortung für Schule realisieren kann. Darüber hinaus folgt die Einrichtung von Religionsunterricht in der staatlichen Schule dem Gebot der positiven Religionsfreiheit, indem ein solcher Unterricht die einzelnen Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung des entsprechenden Grundrechts (Art. 4 GG) erst befähigt. Andere auf Religion und Werte bezogene Fächer können den Religionsunterricht ergänzen, machen ihn aber keineswegs überflüssig. Der konstitutive Bezug auf die Grundsätze der Religionsgemeinschaften gibt dem Religionsunterricht sein eigenes und eigenständiges Profil, das den Kindern und Jugendlichen eine existenzielle Auseinandersetzung mit Wahrheitsfragen ermöglicht. Zugleich sorgt dieser Bezug für Transparenz im Blick auf die für den Religionsunterricht verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer. Religionsunterricht ist mehr als Religionskunde. Als freiheitliches Angebot setzt der Religionsunterricht die Möglichkeit voraus, 7. 4

5 nicht an ihm teilnehmen zu müssen. In fast allen Bundesländern wird dem durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen, so dass neben den Religionsunterricht als originären Bestandteil von Schule andere Fächer wie Ethik, Werte und Normen, Philosophie usw. treten. Zurückzuweisen ist hingegen der Versuch, den Religionsunterricht durch allein vom Staat verantwortete Pflichtfächer wie Religionskunde oder Werteunterricht zu verdrängen. Ebenso abzulehnen ist es, wenn der Religionsunterricht dadurch abgewertet wird, dass dieser Unterricht nur bei gleichzeitiger Teilnahme am staatlichen Pflichtfach Religionskunde oder Werteunterricht und also bei einem für Kinder und Jugendliche kaum plausiblen Mehraufwand besucht werden kann. Der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) wird nur dann angemessen Rechnung getragen, wenn kein Zwang zur Teilnahme am Ethikunterricht eingeführt, sondern wenn auch in Zukunft an den weithin bewährten Regelungen mit Religionsund Ethikunterricht als gleichwertigen Angeboten festgehalten wird. Der evangelische Religionsunterricht 8. steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Er wird häufig in ökumenischer Kooperation und zum Teil im Dialog mit dem Ethikunterricht erteilt. In Zukunft könnten auch Formen der Zusammenarbeit mit nichtchristlichem Religionsunterricht erprobt werden. Am evangelischen Religionsunterricht dürfen auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die nicht zur evangelischen Kirche gehören. Faktisch besuchen viele Kinder ohne Religionszugehörigkeit den evangelischen Religionsunterricht, weil sie sich selbst für den christlichen Glauben interessieren oder die Eltern sich eine religiöse Bildung und christliche Werteerziehung für ihre Kinder wünschen, nicht zuletzt im Namen einer auf diese Weise zu gewinnenden Entscheidungsfähigkeit. Solange die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Inhalte des Unterrichts evangelisch sind, bleibt der Religionsunterricht nach evangelischer Auffassung konfessionell im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG. Eine besondere Form der Öffnung des konfessionellen Religionsunterrichts stellt der von der EKD schon 1994 in der Denkschrift Identität und Verständigung empfohlene konfessionell-kooperative Religionsunterricht dar. In dieser Form kooperieren der evangelische und der römisch-katholische Religionsunterricht, ohne dass der Unterricht dabei seine konfessionelle Ausrichtung verliert. Vielmehr kommen Gemeinsamkeiten zwischen den Konfessionen hier genauso in den Blick wie die Unterschiede und konfessionellen Identitäten. Ferner ist es zu begrüßen, wenn sich der Religionsunterricht und der Ethikunterricht wechselseitig als Dialogpartner verstehen. Religionsunterricht ist ein pluralitätsfähiges Fach, das selbst auf plurale Verhältnisse in der Gesellschaft eingestellt ist und das dem Bildungsziel der Pluralitätsfähigkeit dient. Eine Zusammenarbeit mit dem jüdischen oder dem islamischen Religionsunterricht etwa bei gemeinsamen Projekten oder in bestimmten Phasen des Unterrichts ist ebenfalls denkbar und auch wünschenswert, sofern dabei die unterschiedlichen theologischen Grundlagen sowie die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen interreligiösen Lernens berücksichtigt werden. Der Religionsunterricht trägt zu einer produktiven und profilierten Schulentwicklung bei. Erfreulicherweise finden sich Bezüge auf Religion, interkulturelle und interreligiöse Verständigung, Toleranz und Solidarität in einer zunehmenden Zahl von Schulprofilen und -programmen. Damit kommt auch der vom Religionsunterricht ausgehende Beitrag zum Schulleben neu zur Geltung angefangen bei Schul- oder Schülergottesdiensten, Projekten, Arbeitsgemeinschaften usw. und bis hin zu den im Rahmen von Ganztagsangeboten neu eingerichteten Partnerschaften zwischen Schule und kirchlicher Jugendarbeit. Darüber hinaus wird die wachsende Bedeutung religiöser und interreligiöser Bezüge und Herausforderungen in einer globalen Welt erkannt. Globales Lernen im Zeichen von Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung gehört zu den Grundanliegen christlicher Bildung, die aktiv wahrgenommen werden sollten. Ebenfalls verstärkt genutzt werden sollten die Chancen von Schulentwicklung als Öffnung hin zu Nachbarschaft und Umwelt der Schule, die auch die Kirchengemeinde einschließt. 9. 5

6 10. Die evangelische Kirche wird den schulischen Religionsunterricht auch in Zukunft unterstützen zugunsten der Kinder und Jugendlichen sowie der Gesellschaft. In seiner freiheitlichen Konstruktion setzt der Religionsunterricht als Gegenüber für den Staat Religionsgemeinschaften voraus, die ihrerseits zu einer demokratischen Zusammenarbeit bereit sind. Diese Zusammenarbeit schließt weitere Voraussetzungen ein nicht zuletzt das Engagement der Religionsgemeinschaften für diesen Unterricht, wie es die evangelische Kirche seit Jahrzehnten unter Beweis stellt, mit Angeboten zur Fortbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern, mit ihrem öffentlichen Einsatz für Religionsunterricht, mit Angeboten im Schulleben und der Schulseelsorge. Von großer Bedeutung für den Religionsunterricht ist es, dass Kirchengemeinden und -kreise sowie andere kirchliche Einrichtungen und Arbeitsfelder mit Schulen und dem Religionsunterricht systematisch kooperieren. Insofern stellt eine lebendige Kirche den Lebensrückhalt des Religionsunterrichts dar (Synode der EKD 1997). Zugleich ist der Religionsunterricht ein wichtiges Lernfeld auch für die Kirche selbst. Vor allem aber ist er ein Ort, an dem sie den ihr aufgetragenen Dienst an den Kindern und Jugendlichen sowie an der Gesellschaft in der Gestalt von Bildungsverantwortung als Bildungsdiakonie zum Tragen bringen kann. In der Zuwendung zu jedem einzelnen Kind auch in seinen religiösen Bedürfnissen und Interessen können kirchliche und staatliche, theologische und pädagogische Motive übereinkommen im Eintreten für Solidarität und Toleranz, für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit in einer globalen Welt. 6

7 Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend Professorin Dr. Meike Sophia Baader, Hildesheim Ministerialrat Rolf Bade, Hannover Ministerialdirigentin Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel, München Oberkirchenrat Harald Bewersdorff, Düsseldorf Dr. Vera Birtsch, Hamburg Staatssekretär a.d. Wolf-Michael Catenhusen, Münster / Berlin Direktor Pfarrer Volker Elsenbast, Münster (ständiger Gast) Dr. Barbara Eschenauer, Frankfurt Oberkirchenrat Dr. Jürgen Frank, Hannover (ständiger Gast) Oberstudiendirektor i.k. Pfarrer Horst Gloßner, Fürth Akademiedirektor Dr. Michael Haspel, Weimar Professorin Dr. Hildrun Keßler, Berlin Ltd. Schulamtsdirektor a.d. Erich Kimm, Schauenburg Pfarrerin Dorothee Land, Magdeburg Oberstudiendirektor Dr. Hartmut Lenhard, Detmold Professor Dr. Eckart Liebau, Erlangen Generalsekretär Pfarrer Dr. Wolfgang Neuser, Kassel Oberkirchenrat Matthias Otte, Hannover (Geschäftsführung) Direktor Professor Dr. Thomas Rauschenbach, München Professorin Dr. Annette Scheunpflug, Nürnberg (Stellv. Vorsitzende) Professor Dr. Friedrich Schweitzer, Tübingen (Vorsitzender) Landtagspräsident a.d. Professor Rolf Wernstedt, Hannover Staatsministerin Karin Wolff, Wiesbaden 7

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