Hinweisblatt für Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
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- Stefan Acker
- vor 8 Jahren
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1 Hinweisblatt für Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Vorwort Mit diesem Hinweisblatt werden Ihnen grundlegende Informationen für die Durchführung von AGH im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg gegeben. In der vorliegenden Fassung sind die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Stand: April 2012 berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter > Institutionen > Träger > Ein-Euro-Jobs. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb der Gemeindegrenzen der Landeshauptstadt Magdeburg stattfinden. Die Komplexität der Rechtsmaterie bedingt im Vorfeld der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten in der Regel eine Beratung durch das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg. Interessenbekundungsverfahren Das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg bietet Trägern von Arbeitsgelegenheiten die Möglichkeit, ihr Interesse an der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten zu bekunden. Die Auswahl zu fördernder Inhalte erfolgt unter der Berücksichtigung geschäftspolitischer Schwerpunktsetzungen, des gesetzlichen Auftrages, der finanziellen Rahmenbedingungen und vor allem der Bedarfe der einzugliedernden Kunden des Jobcenters. Höhe der Mehraufwandsentschädigung Der Kostensatz zur Entschädigung des Mehraufwandes für die Teilnehmer beträgt grundsätzlich 1,28 Euro. Dieser Betrag wird als angemessen angesehen, den Mehraufwand der Teilnehmer, der im Zusammenhang mit der Teilnahme an Maßnahmen innerhalb der Grenzen der Landeshauptstadt Magdeburg entsteht (z.b. Fahrkosten) zu decken. Ein im Einzelfall erforderlicher höherer Mehraufwand ist immer zu begründen und bedarf einer gesonderten Entscheidung.
2 Höhe der Maßnahmekostenpauschale Mit der Maßnahmekostenpauschale können die unmittelbar mit der Verrichtung der Arbeiten erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet werden. So können Personal-, Sach- und Verwaltungskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Zu den Sachkosten gehören u.a. Unfall- und Haftpflichtversicherung, Arbeitskleidung, Kosten für Gesundheitszeugnisse, Arbeitsmaterial, Leasinggebühren, Mieten sowie sonstiger Aufwand. Es wird erwartet, dass ein angemessener Eigenbeitrag für die Durchführung der Maßnahme geleistet wird und alle Möglichkeiten zur Erschließung eigener Mittel und Ressourcen (Spenden oder andere Einnahmen) genutzt werden. Dies gilt auch im Bezug auf Drittmittel. Auch Eigenleistungen wie ehrenamtliche Betreuung, Verwaltung, Abrechnung der Maßnahme durch Vereinsmitglieder, Bereitstellen von Räumen und Ausstattung können als Eigenanteil geltend gemacht werden. Das Jobcenter LH Magdeburg hat für derzeit folgende Höchstgrenzen festgesetzt: Bereich Sozialer Bereich / Kultur Breitensport Grüner Bereich (Pflege) Gewerblicher Bereich (insbes. Bau, Abriss, investive Maßnahmen) max. Maßnahmekostenpauschale je Teilnehmer und Monat (inkl. Verwaltungsaufwand) 100,00 EUR 120,00 EUR 150,00 EUR 180,00 EUR Die Höhe der beantragten Sachkosten muss sich schlüssig aus den Antragsunterlagen (Konzept, geplante Tätigkeiten, Kostenaufstellung) ergeben. Aus der Einhaltung der Obergrenzen kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Abrechnung der Maßnahmekostenpauschale Die Maßnahmekostenpauschale wird für besetzte Teilnehmerplätze erstattet. Ein Teilnehmerplatz gilt grundsätzlich als besetzt, wenn eine unterschriebene Vereinbarung mit dem Teilnehmer nachgewiesen werden kann. Die Maßnahmekostenpauschale wird nur für folgende Sachverhalte gewährt: Teilnahmetage mit tatsächlicher Anwesenheit (auch Wochenende, Feiertage) Urlaub (bis zu 2 Arbeitstage monatlich)
3 Entschuldigtes Fehlen (z.b. als wichtig anerkannte Termine bei externen Stellen, Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber, Schließzeiten der Kindertagesstätten, Todesfall in der Familie) Nachweise sind dem Träger vorzulegen und dort aufzubewahren Unterbrechungszeiten anlässlich einer parallel zur AGH durchgeführten Eingliederungsleistung (z.b. Praktikum in einem Unternehmen über sogenannte Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. 45 SGB III) unentschuldigte Fehlzeiten bis zu 14 Kalendertage Krankheitszeiten / Kur / medizinische Rehabilitation bis zu 28 Kalendertage Nachbesetzungszeiten (bei Ausscheiden von Teilnehmern) bis zu 21 Kalendertage Kombinationen von unentschuldigten Fehlzeiten, Krankheitszeiten / Kur / medizinische Rehabilitation, Nachbesetzungszeiten werden bis maximal 42 Kalendertage erstattet, wenn Sie zusammenhängend auftreten. Die Maßnahmekostenpauschale wird für folgende Sachverhalte nicht gewährt: für Zeiten nach Ablauf der o.g. Zeiträume für von Beginn an unbesetzte Plätze bis zur erstmaligen Besetzung Der Träger informiert das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg umgehend über Austritte unter Nutzung des Vordruckes Beendigungsmitteilung. Dieser ist innerhalb von 3 Arbeitstagen per an das Postfach : Jobcenter-Landeshauptstadt-Magdeburg.Team425-Arbeitsvermittlung@jobcenter-ge.de zu senden. Pauschalierung der Maßnahmekosten Eine Schlussrechnung der Maßnahmekostenpauschale nach Abschluss der Maßnahme ist nicht vorgesehen. Im Einzelfall kann das Jobcenter eine Schlussrechnung verlangen. Aus diesem Grund werden an die Kostenkalkulation im Vorfeld der Maßnahmebewilligung sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Höhe der beantragten Maßnahmekosten muss sich schlüssig aus der Maßnahmebeschreibung ergeben. Weiterhin ist eine vollständige Ausschöpfung der Mittel im Maßnahmeverlauf einzuplanen. Die Bildung von Rücklagen ist nicht zulässig. Der Träger hat die maßnahmebezogenen Originalbelege nach Maßnahmeende für weitere 8 Jahre aufzubewahren. Das Jobcenter LH Magdeburg hat jederzeit das Recht, Maßnahmekontrollen vorzunehmen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu prüfen. Dazu hat der Träger die Einsicht der Geschäftsunterlagen sowie den Zutritt zu den Geschäftsräumen bzw. Arbeitsorten der Teilnehmer zuzulassen oder zu gewährleisten. Bei Leistungsstörungen sind gegenüber dem Träger Sanktionen möglich (z.b. Abmahnung, ergänzende Auflagen, teilweise oder vollständige Rückforderung, Abbruch).
4 Dauer der Zuweisung, wiederholte Zuweisung Über eine Zuweisung entscheidet der Arbeitsvermittler/Fallmanager des Kunden nach individuellen und arbeitsmarkbezogenen Erfordernissen. Eine Zuweisung umfasst in der Regel die Dauer der Maßnahme, und soll grundsätzlich 12 Monate nicht überschreiten. In 16d Abs. 6 SGB II wurde geregelt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums maximal 2 Jahre in AGH eingesetzt werden dürfen. Berücksichtigt werden hierfür Zeiten in AGH ab dem Übergreifende Regelungen Am Tag des Beginns der Maßnahme ist eine Ersttagliste mit folgenden Angaben: Maßnahmenummer, Kundennummer, Geburtsdatum, Name und Einstiegsdatum an das Postfach: Jobcenter-Magdeburg.Team425-Sachbearbeitung@jobcenter-ge.de zu senden. Bei Nachbesetzungen ist ebenfalls eine kurzfristige Mitteilung über die Einstellung an das Postfach: Jobcenter-Magdeburg.Team425-Sachbearbeitung@jobcenter-ge.de zu senden. Der Träger stellt den Rücklauf der Vermittlungsvorschläge bzw. Zuweisungsschreiben einschließlich Teilnehmervereinbarungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Maßnahmebeginn sicher. Einstellungen und Nichteinstellungen sind getrennt zu übermitteln. Werden durch das Jobcenter vorgeschlagene Teilnehmer nicht in die Arbeitsgelegenheit aufgenommen, ist auf den Unterlagen zwingend der Grund für das Nichtzustandekommen zu benennen. Bewilligungsbescheid Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen wird ein Bewilligungsbescheid für die AGH erstellt. Dieser enthält alle verbindlichen Angaben und wichtigen Hinweise für den Träger. Rechtliche Grundlage bildet der 16d SGBII
5 Führung von Tagesnachweisen Tagesnachweise dienen als Nachweis für einen maßnahmegerechten Einsatz der Teilnehmer an Marktersatzmaßnahmen. Diese sind vom Teilnehmer handschriftlich zu führen und beim Träger zur Einsichtnahme durch das Jobcenter vorzuhalten. Die Tagesnachweise beinhalten folgende Angaben: - Datum - Name des Teilnehmers - Arbeitsort / Art der ausgeführten Arbeiten / Art des Projektes - zeitlicher Umfang der ausgeführten Arbeiten, bei Abwesenheit Angabe des Grundes - Handzeichen des Teilnehmers Der Träger stellt regelmäßig sicher, dass die sachliche Richtigkeit durch Vorgesetzte (Projektleiter, Vereinsvorsitzender o.ä.) bestätigt wird. Eingang der Anträge / Fristen / Eingangsbestätigung Anträge sollten mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme vollständig im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg vorliegen. Der Träger erhält innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Antragsunterlagen eine schriftliche Eingangsbestätigung Teilnahmebescheinigung Der Träger erstellt nach den Vorgaben des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg eine qualifizierte Teilnehmerbeurteilung für jeden Teilnehmer. Sie dient der Vermittlungsfachkraft dazu, Integrationsfortschritte zu erkennen, zu dokumentieren und für die Integrationsarbeit nutzbar zu machen. Rechtliche Grundlage bildet 61 (2) SGBII. Zwischen- und Abschlussbericht Zur Sicherstellung einer gesetzeskonformen Durchführung der Maßnahmen ist vom Träger ein Abschlussbericht nach inhaltlichen Vorgaben des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg vorzulegen. Dieser Abschlussbericht soll dem Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Ab einer Maßnahmedauer von 5 Monaten wird zusätzlich ein Zwischenbericht erforderlich.
6 Kombination von AGH mit anderen Eingliederungsleistungen Mit der Instrumentenreform zum können Qualifizierungsanteile und Praktika keine integralen Bestandteile von AGH mehr sein. Dazu gehören auch Profiling, Bewerbungstraining, Vermittlungsarbeit, Erarbeitung von beruflichen Alternativen und Anschlussperspektiven, Ausgleich schulischer Defizite, Qualifizierungen im niedrigschwelligen Bereich (wie z.b. Computer- und Basispflegekurse). Die Kombination anderer Eingliederungsleistungen mit AGH eröffnet in diesem Zusammenhang neue und interessante Wege. Dazu gehören z.b. Praktika in einem Unternehmen über sogenannte Maßnahmen bei einem Arbeitgeber und die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. 45 SGB III. Ansprechpartner für Träger Bei Fragen zum Hinweisblatt oder zu den Antragsunterlagen wenden Sie sich bitte an: Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg Team 425 Otto von Guericke Straße 12a Magdeburg Teamleiter: Herr Küddelsmann, Telefon 0391/ Sachbearbeiterin: Frau Piechowiak, Telefon 0391/
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