erheblichengesundheitlichenauswirkungenführen.nebeneinergesundheitsgefahrfürpassagiere,flugbegleiterinnen/-begleiterundpilotinnen/pilotenbesteht
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- Elly Siegel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: KontaminierteKabinenluftinVerkehrsflugzeugenisteinProblem.Dasistnicht zuletztdasergebnisder38.sitzungdesausschussesfürtourismusdesdeutschenbundestagesvom21.september2011,beidemeinexpertenhearingzudiesemthemastattgefundenhat.injüngstervergangenheithabensichdiehinweise aufvorfälledurchkontaminiertekabinenluftinverkehrsflugzeugenverdichtet. DabeigibtesdreisignifikanteProbleme:zumeinendurchÖldämpfe,zumanderen durch Ozon und nicht zuletzt durch Pestizide belastete Kabinenluft. Amauffälligstensinddiesogenannten fume-events,beidenendiekabinenluft durchöldämpfeverunreinigtist.hintergrundistdietechnischekonstruktion,die dieluftfürdieklimaanlageausdemverdichterteildertriebwerkeentnimmt, quasiabzapft.mansprichtdeshalbvon Zapfluft bzw. BleedAir.Durchdiese ZapfluftkönnenÖldämpfeausdenTriebwerkenindieAtemluftdesMenschen gelangen.indentriebwerkölenbefindensichneurotoxischwirkendeadditive. InerhitztemZustandwirkendieseumeinVielfachestoxischer.Lediglicheine DichtungtrenntmitÖlgeschmierteTeiledesTriebwerkesvonderKabinenluft. DieDichtungensindselbstversiegelndeDichtungen,diesichdurchdenDruck desölsabdichten.solchedichtungenlassenkonstruktionsbedingtbeilastwechselnquasiimmerzumindestgeringemengenanöldampfdurch,derdannindie Kabinenluftgelangt.SowurdeaucheineBelastungvonneurotoxischenStoffen imnormalbetriebdurchdasnorwegischestaatsinstitutfürarbeitsumweltfestgestellt.eineinhalationbedeutetdabeidieeffektivsteaufnahmeundkannzu erheblichengesundheitlichenauswirkungenführen.nebeneinergesundheitsgefahrfürpassagiere,flugbegleiterinnen/-begleiterundpilotinnen/pilotenbesteht auch ein ernst zu nehmendes Risiko für die Flugsicherheit. NebenÖldämpfenwurdedieGefährdungdurchOzondurchdieBerufsgenossenschaftfürTransportundVerkehrswirtschaft (BGVerkehr)unddie VEREINIGUNGCOCKPIT (VC)e.V.moniert.WährendamBodenWarnungenandieBevölkerungausgesprochenwerden,wenneinGrenzwertüberschrittenwird,fliegtauchheutenocheingroßerTeilderFlottedeutscherAirlines ohneozonkonverter.wedererhaltendiecrewsinformationenüberaktuelle OzonwerteinderAtmosphäre,nochgibtesEinsatzbeschränkungen,umhohe
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Konzentrationswertezuvermeiden.OzongiltalskrebserregendundisteinReizgas mit negativen Auswirkungen für Schleimhäute und Atemwege. AuchderEinsatzvonPestizidenundspeziellPyrethroidenimCockpitundin derkabinevonflugzeugenisteinproblem.umschnakenoderepidemienwie beispielsweisemalariavorzubeugen,werdendiesesynthetischeninsektizidebenutzt.dabeikannesebenfallszurvergiftungvonpersonalundpassagierenim Flugzeug kommen. ZudemlässtsichausdiesendreiKontaminationsgründennichtableiten,wiegroß diegefahrdurcheinekombinationdieserdreigefahrenquellenist.esgibtdaher auchkeinebestimmungenzumarbeitsschutz.qualitätsstandardsderkabinenluft sind, bezogen auf die drei vorgenannten Gefahrenquellen, nicht vorhanden. DieArbeitderBundesregierungistdabeibislanginnahezuallenBelangenzu passiv.ausdrücklichzukritisieren,istdiearbeitdesluftfahrt-bundesamtes (LBA).DasLBAistgemäßheutigenVorschriftenunteranderemfürdieGenehmigungundÜberwachungvontechnischenDiensten (wiezumbeispielinstandhaltungssystemen)vongewerblichenluftfahrtunternehmenverantwortlich.das LBAkannauchineigenerVerantwortungoderzurUnterstützungderEuropäischenAgenturfürFlugsicherheit (EASA)Aufgabenübernehmen.DasLBAerarbeitetzudemInstandhaltungsprogramme,gibtLufttüchtigkeitsanweisungen undarbeitetbeinationalenundinternationalenluftfahrtvorschriftenmit.ebenso zählendieflugmedizineinschließlichanerkennungundüberwachungflugmedizinischerzentrenundsachverständigerzumaufgabenfeld.dieverweiseauf diezuständigkeitdereasasindalsonurbegrenztzutreffend.daslbabegnügtesichbiszuletztmiterstaufnachfragegemeldetenfällenvonmeldepflichtigen Ereignissen. Eine Sanktionierung hat bislang noch nicht stattgefunden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: nationale,supranationaleundinternationalevorkehrungenaktivzuerarbeiten,umdiegesundheitsbelastungdurchpestizide,ozonundtriebwerköle zu reduzieren; dieverwendungvonneurotoxischbedenklichentriebwerkölenzuunterbindenunddieentwicklungderbiomarker-technologieundwenigertoxischer Öle, angesichts der Inhalationstoxizität erhitzter Öle, zu fördern; sichauchaufsupra-undinternationalerebenedafüreinzusetzen,dassdie KonstruktionderLuftzufuhrinFlugzeugennachdemRam-Air-Prinzip,bei demdiekabinenluftanlufteinlässenanderaußenhautdesflugzeugsangesaugtwird,alstechnischenormfürdenbauneuerflugzeugevorgeschrieben und durchgesetzt wird; dieentwicklungvonzapfluft-filtersystemenfürorganophosphateundanderebedenklichestoffebiszurausreifungzuunterstützenundeineverpflichtendenormzuschaffen,diesicherstellt,dassdieseinalleverkehrsflugzeuge mit dem Zapfluftsystem (Bleed-Air-System) eingebaut werden; dieforschungundentwicklungfürechtzeit-zapfluft-warnanlagenundfiltertechnologienzufördernunddieairlinesundflugzeugherstellerzumeinbauvonmess-undkontrollsystemenfürgesundheitsgefährdendestoffe, beispielsweiseübersensorenzurmessungvonorganophosphaten (undweiterengiftstoffen)inderkabinenluftzuverpflichten,umdasflugpersonalin einem Havariefall rechtzeitig zu warnen; füreinverbesserteswartungsverfahreninbezugaufdiezapfluftkontaminierungzusorgen,umdieidentifizierungentweichendertriebwerksölesicherunddurchdieflugzeugbetreiberabstellenzulassenunddieseswartungsverfahrenbeispielsweisedurchstichprobenartigesuntersuchenderdichtungen und Reinheit der Zapfluftkanäle etc. entsprechend stärker zu kontrollieren;
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7480 allerechtsvorschriftenfürdieluftfahrtbezüglichdesgesundheitsschutzes undderarbeitsplatzsicherheitzuüberprüfenundihreeinhaltungzufordern, beispielsweiseindemauchdiekabinenluftindiegefährdungsanalysenfür Cockpit- und Kabinenarbeitsplätze verpflichtend einbezogen wird; umfassendeepidemiologischeuntersuchungenderbelastungdurchkontaminiertekabinenluftundweiteretoxikologischeforschungzudengesundheitlichenauswirkungenderinhalationvonorganophosphatenunddieentwicklungvonbluttestszumnachweisvonorganophosphatenimmenschlichen Organismus durchführen zu lassen; Klarheitzuschaffen,wannessichumeineStörungundwannumeineschwere Störunghandelt.VorfällemitkontaminierterKabinenluftsinddefinitiv schwerestörungenundsomitandiebundesstellefürflugunfalluntersuchung (BFU)zumelden.DasLBAwirdindiesemZusammenhangvonseinenPflichtenentbunden,umDoppelstrukturenzuvermeidenunddemAufklärungswillenderBFUgerechtzuwerdenDasKompetenzwirrwarrzwischenLBA undbfuistdabeizuentzerren.dieanwendungderverordnung (EU)Nr.996/ 2010findetdabeikonsequenteAnwendung.Dasheißt,jedebeteiligtePerson meldetdievorfällebeiderzuständigeninstitution.einezunächstunternehmensintern stattfindende Kommunikation wird nicht geduldet; FlugzeugbetreiberbeiNichtmeldung,nichtunverzüglicherMeldungoder UnterlassungderInformations-undBetreuungsleistungenabschreckendzu sanktionieren; einarbeitsgremium,beidemdiebfu,dasdeutschezentrumfürluft-und Raumfahrt e. V., das LBA, die VC, die UnabhängigeFlugbegleiterOrganisatione.V. (UFO),dieGewerkschaftver.di,GlobalCabinAirQualityExecutiveundEADS/AIRBUSMitgliedersind,einzuberufen,dassichüberdie weitereforschungsarbeitverständigtunddiebundesregierungunddenbundestag über weitere Handlungsoptionen verbindlich informiert; eineeindeutigeklassifizierungundänderungder Smoke-&-Fumes -TerminologieunddieErgänzungderBegriffe Smell und Odour vorzunehmen. DiedeutschenFlugzeugbesatzungensinddarüberaufzuklären,dassdieals DämpfebezeichnetekontaminierteKabinenluftsowohlsichtbaralsauchunsichtbarseinkannundgemäßVerordnung (EU)Nr.996/2010unmittelbargemeldetwerdenmuss.Dabeimusssichergestelltwerden,dassdieMeldung unterallenumständendenbestimmungendesdatenschutzesunterliegtund fürdiemeldendepersondamitohnearbeitsrechtlichekonsequenzenbleibt. DurchentsprechendesTrainingsinddiedeutschenFlugzeugbesatzungenauf solchevorfällevorzubereiten.flugzeugführendespersonalistbeimauftreteneinerölkontaminationdazuaufgefordert,sauerstoffmaskenaufzusetzen, um einer möglichen resultierenden Handlungsunfähigkeit vorzubeugen; denbetriebvonflugzeugennacheinerölkontaminationinverbindungmit derluftversorgunggemäßderlufttüchtigkeitsanweisung /2solangezuunterbinden,biseineinspektionzusammenmitfestgelegtenfolgemaßnahmenunternommenwordenist.diesemaßnahmeistentsprechend stärker zu überwachen und bei Missachtung ebenfalls zu sanktionieren; diesymptomedesaerotoxischensyndromsgemäßdeninternationalenerkenntnisseneinzugrenzenundalsberufskrankheitentsprechendanerkennen zu lassen sowie die entsprechenden Berufsmediziner darüber aufzuklären. Berlin, den 25. Oktober 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung Gesundheitsbelastung durch Insektizide Insektizidewerdeneingesetzt,umEpidimienzuverhindernoderauchendemischeArtenzuschützen.AufdenvoneinigengroßenFluggesellschaftenverwendetenSpray-DosenfürdieKabinestehtderWarnhinweis,dassdiesenichtim Cockpitangewendetbeziehungsweiseverwendetwerdensollten.Dennochwird diesesgetan.auchineinerkleinenanfragedesabgeordnetenjanmücke, heutezuständigerparlamentarischerstaatssekretärbeimbundesministerfür Verkehr,BauundStadtentwicklung,undderFraktionderFDPwurdeaufdie GesundheitsbelastungdurchdieSchädlingsbekämpfunganBordvonFlugzeugeniminternationalenLuftverkehrhingewiesen (vgl.dazubundestagsdrucksache16/12790).diebundesregierungschlosssichdamalsdermeinung derbewertungdesbundesinstitutsfürrisikobewertung (BfR),dasdieAnwendungdesgängigen In-flight-spraying-Verfahrens alsgesundheitsrisikofürdie Kabineninsassendeklarierte,miteinemklaren Ja an.dennochkannnichtausgeschlossen werden, dass es zu einer solchen Anwendung kommt. DerAbgeordneteJanMückeunddieFraktionderFDPerklärtendamals: Auf bestimmtenflugroutensinddiefluggesellschaftenverpflichtet,anbordder FlugzeugeeineSchädlingsbekämpfungdurchzuführen.Diesesollverhindern, dassinsektenausdemabfluglandeingeschlepptwerden,diekrankheitserreger übertragenkönnen.ursprünglichwurdenhierbeivorderlandungingegenwart derpassagiereundbesatzungkurzzeitinsektizideinderkabineversprüht (sog. in-flightspraying). Dabeiseies indiesemanwendungsbereichinderfolge wiederholtzubeschwerdenvonfluggästengekommen.eineuntersuchungdes Fraunhofer-InstitutsfürToxikologieundExperimentelleMedizin (ITEM)im Jahr2004bestätigte,dassvondiesemVerfahreneinGesundheitsrisikoausgeht. DieverwendetenSchädlingsbekämpfungsmittelkönnenalsSprühtröpfchenin dieatemwegeundaufdiehautgelangenundwirkenaufdasnervensystem. DessenungeachtetwerdendiedarinenthaltenenWirkstoffenachwievorvon derwho [Weltgesundheitsorganisation]alsgesundheitlichunbedenklicheingestuft. GleichzeitigwurdeaufeinvomBfRimJahr2005entwickeltesDesinsektionsverfahrenhingewiesen, dasfürpassagiereundbesatzungerheblich verträglicher ist. ZusammenfassendließsichausderAntwortderBundesregierungfesthalten, dasserstensdasin-flight-sprayinggesundheitsrisikenfürdieflugzeuginsassen birgt. ZweitensistesnichtausschließlicheinepolitischeVorgabe,obInsektidzideangewendetwerden.NurdreiStaatenschriebendiesesvor.Vielmehristeseine EntscheidungdesZielflughafens,obeineDesinsektionvonLuftfahrzeugenverlangtwirdodernicht.DieBundesregierungbetonte,dassessichbeiAnlage5 Absatz2Satz1derInternationalenGesundheitsvorschriftendesWHO (2005) inbezugaufdiebefreiungvonflugzeugenvoninsektennurumeinesoll-vorschrift handele. Drittens:DassderBundesregierungkeineErkenntnissedarübervorliegen,wie vielprozentderpersonen,diesichanbordvonflugzeugenbefinden,indenen In-flight-Spraying-Desinsektionendurchgeführtwerden,durchschnittlichdaraufzurückzuführendeBeschwerdeanzeichenzeigen,verwundertangesichtsder fehlendenaufklärungsbereitschaftvonairlinesundbundesregierungbeifällen von kontaminierter Kabinenluft nicht. ViertenswolltedieBundesregierungeinIn-flight-SprayingvonDeutschen FluggesellschaftenausschließenobgleichrechtgeringerKenntnissezurkonkreten Anwendung und fehlender Überwachungsstrukturen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7480 DennochließesichfünftensdurcheinigeAktivitätenaufinternationalerEbene sowiedurchdiestudiedesbfrfesthalten,dasssichbeifällenvonkontaminierterkabinenluftdurchpestizideeinweitausgrößerergestaltungswilleerkennen ließe,alsbeifällenvonkontaminierterkabinenluftdurchozonoderöldämpfe. ZuguterLetztließsichfesthalten,dassdieBundesregierungnebendemEinsatz vonpestizidenbetonte, chemikalienfreiemethoden,zumbeispieldurchluftströmeandeneingangstürenindasflugzeug,zubefürworten.entsprechend sindvonderbundesregierungweiterebestrebungenzufordern,dieeinegefahr fürpassagiereundflugpersonaldurchpestizideausschließen.diepolitischen HandlungsmöglichkeitensindangesichtsderseitJahrenbekanntenunddurch bundeseigeneinstituteerforschtenproblematikbekannt.eineweitereaufklärung und Lösung auf internationaler Ebene sind dringend notwendig. Gesundheitsbelastung durch Ozon Am8.September2011hieltdieBerufsgenossenschaftVerkehrbeieinerPräsentationfest: OzoninVerkehrsflugzeugenstellteinArbeitsschutzproblemdar! GrundlagedafürwarenzahlreicheMessungen,beidenenimmerwieder ohnehinnichtbesondersangemessene Grenzwerteüberschrittenwordensind.Ozon giltnichtnuralskrebserregend,sondernistaucheinreizgasmitgesundheitsschädlichenauswirkungenfüratemwegeundschleimhäute.inderstellungnahmedervczumexpertenhearingvom21.september2011schlossmansich deshalbderempfehlungderbgverkehran,dassdieausstattungallerkurzundlangstreckenflugzeugemitozonkonverternnotwendigsei. Währendam BodenWarnungenandieBevölkerungausgesprochenwerden,wirdeinGrenzwertvon180Mikrogrammprocbmüberschritten,fliegtauchheutenochein großerteilderflottedeutscherairlinesohneozonkonverter.wedererhalten diecrewsinformationenüberaktuelleozonwerteinderatmosphäre,nochgibt eseinsatzbeschränkungenwiebeispielsweisetieferesfliegen,umhohekonzentrationswerte zu vermeiden. Ozon gilt als krebserregend. DieForderungderVClautet,dasseineBedingungfürdieNeuzulassungeines FlugzeugesdasVorhandenseineinesOzonkonvertersseinmuss.DerBetrieb vonflugzeugenohnekonverteraufstrecken,diediegrenzwerteüberschreiten, istzuuntersagenunddiefluggesellschaftensindzurnachrüstungvonozonkonverternzuverpflichten. [ ] (vgl.dazuausschussdrucksache17(20)28a). Dieser Forderung sollte weitestgehend nachgekommen werden. Gesundheitsbelastung durch Öle NebenderGesundheitsbelastungdurchOzonundInsektizideistgeradedasEinatmenerhitzterÖldämpfeäußerstgefährlich.IndenhandelsüblichenTriebwerkölenbefindensichNervengifte,wiezumBeispielTrikresylphosphat (TKP, engl.tcp).vonvielenseitenwurdedasbestätigt.diefederalaviationadministration (FAA),dieBundesluftfahrtbehördederUSA,beispielsweiseräumt ein,dassdiebelastungmitöldämpfendiecockpit-besatzungunddieflugsicherheitbeeinträchtigenundsomitzueinerunsicherenbetriebslageführen kann.auchtriebwerkherstellerwierolls-roycebezeichnetenindiekabinenluftentweichendesölalsgefährlich.auchdiebundesregierunghieltaufbundestagsdrucksache16/12023fest,dassdaseinatmenvontriebwerköldämpfen schädlichseinkann.dieverwendungvonneurotoxischbedenklichentriebwerkölensolltedeshalbunterbundenwerden.nebeneinergefahrfürdiegesundheit bestehenerheblicheflugsicherheitsbedenken.deshalbgiltes,dieentwicklung derbiomarker-technologieundwenigertoxischeröle,angesichtsderinhalationstoxizitäterhitzteröle,zufördern (vgl.dazuausschussdrucksache 17(20)28d).
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Technische Konstruktion/Ram Air DassÖldämpfeüberhauptindieKabinegelangenkönnen,istdemsogenannten Zapfluftmechanismusgeschuldet.SeitMittedesletztenJahrhundertshatsich dietechnischekonstruktiondurchgesetzt,diedieluftfürdieklimaanlageaus demverdichterteildertriebwerkeentnimmt.dadurchversprachmansichkostenvorteile.nichtbedachtwurdedabeiallerdingsdieauswirkungvonöldämpfenfürgesundheitundflugsicherheit (vgl.dazuu.a.ausschussdrucksache 17(20)28d). DurchkomplizierteindustriepolitischeVerflechtungenhatsichbislangnoch keinetechnischelösungdurchgesetzt.soordernairlinesihreflugzeugedirekt beidenherstellern,schließenjedochseparatverträgemittriebwerkherstellern ab.esistalsodurchausüblich,dasseinunddasselbeflugzeugmustervonden HerstellernentsprechenddenWünschenderAirlinemitunterschiedlichen Triebwerkenausgestattetwird.DieFlugzeugherstellerhabenihrDesignsoausgerichtet,dassdieTriebwerkeauchentsprechenddennotwendigenWartungen schnellausgetauschtwerdenkönnen.dieluftwirdaberunabhängigvomtriebwerkherstellerbeinahezuallenheutegängigenflugzeugmusternabgezapft.die HerstellersehenbeiTriebwerkschäden,diebeispielsweisezuÖlleckagenführen,alsoeherdieTriebwerkherstellerinderPflicht.TriebwerkeundTriebwerkölesindwiederrumvonunterschiedlichenHerstellern.WelchesTriebwerkölgenutztwird,hängtdannwiederrumvomTriebwerkbeziehungsweisevonderAirlineab.EsgibtalsomehrereordnungspolitischeMöglichkeiten.Dieeinfachste ist,triebwerkölemitneurotoxischenadditivenzuverbieten.wäreeinwille vorhanden,könntenaberauchfluggesellschaftendurchdiemachtalsverbrauchernurnochentsprechendetriebwerkölebeziehen.dadiesesbislangausblieb, istvondernotwendigkeiteinerpolitischenmaßnahmeauszugehen.einetechnischeneuerungbeziehungsweisewiederentdeckungistbeiderboeing787zu erkennen.dortwirddurchdasram-air-prinzipdiekabinenluftanlufteinlässenanderaußenhautdesflugzeugsangesaugt (vgl.dazuunteranderemausschussdrucksachen17(20)28,17(20)28a,17(20)28d).diesetechnischelösung wurdevonallenfraktionenbeidemexpertenhearingvom21.september2011 begrüßt.diezulassungvonverbesserungendurchkonstruktivemaßnahmen fälltgemäßverordnung (EG)Nr.216/2008indieZuständigkeitderEASA.EntsprechendsolltedieBundesregierungaufdieserEbenedaraufhinwirken,dass solcheergebnisseerzieltwerden.dasram-air-prinzipstelltallerdingseher einelangfristigelösungdar.dennimflugbetriebbefindlicheflugzeugmuster könnennichtaufdasram-air-prinzipumgestelltwerden.eswäreallerdings anzustreben,dasszeitlichefristengesetztwerden.diedurchschnittlichedauer dernutzungeinesflugzeugsbeträgtetwa30jahre.vorbestellungenbereitsgeplanterbeziehungsweiseinderproduktionbefindlicherflugzeugmusterliegen zwischenzweiundfünfjahren.umdenzapfluftmechanismusalsokomplett verschwindenzulassen,sindrelativlangezeiträumenötig.diefraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENfordert,dassabdemJahr2015keineweiteren neuenflugzeugemitdemzapfluftmechanismusaufdenmarktkommen.ab demjahr2040sollteesfürkeinflugzeugmitzapfluftmechanismusmehrerlaubt sein, zu fliegen. Filter AufgrundderlangfristigenPlanungszeiträumezurUmstellungdesFlugzeugdesignssindnebenneurotoxischunbedenklichenÖlenauchFilteranlagenzu nutzen,diediequalitätderkabinenluftverbessernkönnen.dabeiistallerdings nichtnurauftkpzuachten.auchanderesubstanzenwiebeta-naphthylamin, Ozonundweiterekrebserregendeoderanderweitiggesundheitsschädigende StoffesindentsprechendwirksamausderZapfluftherauszufilternundinder Kabinenluft auszuschießen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7480 EsgibtbislangProdukte,dienachAuskunftderHerstellerwirksamsind.Es fehlealleindienachfrage.eineweiterentwicklungvonzapfluftfiltersystemen fürorganophosphateundanderebedenklichestoffeistungeachtetdessenbis zurausreifungzuunterstützen.aufgrundderfehlendenbereitschaft,konsequentzuagieren,istdarüberhinauseineverpflichtendenormzuschaffen,die sicherstellt,dassdiesefilteranlageninalleverkehrsflugzeugemitdemzapfluftsystem (Bleed-Air-System) eingebaut werden. Warnanlagen BislanggibteskeineWarnanlagenanBordvonVerkehrsflugzeugen,dieauf einekontaminationschließenlassen.problematischistdasinsbesonderevor dem Hintergrund des von der VC geschilderten Umstandes: Der von der BesatzungodervonPassagierenwahrgenommeneGeruchbeieinemFumeEvent ist höchst unterschiedlich und wird nicht immer mit der Ursache in Verbindung gebracht.sowurdenbishergeruchsphänomenewie,schmutzigesocken,,umkleideraum,,süßlicherölgeruch,,erbrochenes,,nasserhund oder,beißend-scharfer/stechendergeruch geschildert.dadergeruchssinnsichsehr schnellangerüchegewöhnt[,]kannnichtzuverlässigfestgestelltwerden,obein aufgetretenergeruchwiederverschwundenist (vgl.ausschussdrucksache 17(20)28a). Diesesmachtnocheinmaldeutlich,wiewichtigWarn-undFilteranlagenin diesemzusammenhangsind.dergeruchist,solangeesnichtzueinemäußerst seltenensichtbarendampfineinemhavariefallkommt,derzeitdaseinzige Parameter,dasaufkontaminierteKabinenluftschließenlässt.NebendenFilter- anlagensinddeshalbauchforschungundentwicklungfürechtzeit-zapfluft- Warnanlagenzufördern.DieAirlinesundFlugzeugherstellersolltenausGründendesArbeitsschutzesundderFlugsicherheitzumEinbauvonMess-und KontrollsystemenfürgesundheitsgefährdendeStoffe,beispielsweiseüberSensorenzurMessungvonOrganophosphaten (undweiterengiftstoffen)inderkabinenluftverpflichtetwerden,umdasflugpersonalineinemhavariefallrechtzeitig zu warnen. Wartung DieSGSINSTITUTFRESENIUSGmbHhatteimJahr2009übersogenannte WischprobeneineVerunreinigungderLufteinlässedurchTKPfestgestellt.Die wissenschaftlichemethodederwischprobenwurdedabeiinzweifelgestellt. SchließlichkönnesichTKPauchinanderenStoffeninderKabinebefinden, hießesdamalsseitensderwissenschaftundderindustrie.beruhigendistdas nicht.dasvorkommenvontkpinderkabinewurdedamitnichtausgeschlossen,obwohlnervengifteinderumgebungvonmenschennichtszusuchenhabenundvoreinatmenundberührungausdrücklichgewarntwird.dennochwar eineanderetatsacheentscheidend.bestimmteflugzeugewurdenmehrfachin engenzeitlichenabständengetestet.dabeistiegderwertderprobendramatisch umüberdas1000-fachedesursprungswertesan.dasistungeachtetderkritik anderwissenschaftlichenvorgehensweisezweifellosaufeinezapfluftkontaminierungzurückzuführen.gestütztwirddiesethesemittlerweiledurchandere UntersuchungenwiebeispielsweisedurchdasnorwegischeStaatsinstitutfürArbeitsumweltoderStudienausdenUSA,woMetaboliteimBlutvonPersonen gefunden wurden, obwohl sie noch nicht einmal ein Fume Event erlebt hatten. NebendenZapfluftkanälen,derenReinigungobligatorischnachvonExperten definiertenflugstundendurchgeführtwerdenmussundderenwartungs-und Reinigungsverfahrenstichprobenartigüberprüftwerdensollte,sindesauchdie Dichterteile.DieDichtungensindselbstversiegelnd.Siedichtensichdurchden DruckdesÖlsab.SolcheDichtungenlassenkonstruktionsbedingtbeiLast-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wechselnquasiimmerzumindestgeringemengenanöldampfdurch,derdann indiekabinenluftgelangt.durchdieenormenkräfte,dieimflugbetriebvorallemaberbeistartsundlandungenherrschen,istdurchdievermehrtauftretendenvorkommnissemitkontaminierterkabinenluftdavonauszugehen,dassdie bisherigenwartungsstandardssowiederenüberprüfungdurchdaslbanicht ausreichen.daslbaistgemäßheutigenvorschriftenunteranderemfürdie GenehmigungundÜberwachungvontechnischenDiensten (wiezumbeispiel Instandhaltungssystemen)vongewerblichenLuftfahrtunternehmenverantwortlich.DasLBAkannauchineigenerVerantwortungoderzurUnterstützungder EASAAufgabenübernehmen.DasLBAerarbeitetzudemInstandhaltungsprogramme,gibtLufttüchtigkeitsanweisungenundarbeitetbeinationalenund internationalenluftfahrtvorschriftenmit.ebensozählendieflugmedizineinschließlichanerkennungundüberwachungflugmedizinischerzentrenund SachverständigerzumAufgabenfeld.DamitistdiekompletteAbweisungdes ThemasandieEASAseitensderBundesregierungabsolutnichtangemessen (vgl.u.a.bundestagsdrucksache17/5371).dieeuropäischekommissionwies auchaufdiezuständigkeitdermitgliedstaatenbeiderdurchsetzungvoneu- Gesundheitsstandardshin.DasgingausderSchriftlichenAnfrageE-3044/10 desabgeordnetenmichaelcramer (FraktionDieGrünen/EuropäischeFreie AllianzimEuropäischenParlament)andieEuropäischeKommissionhervor. BestimmteFlugzeugmuster,dienachheutigemKenntnisstandbesondersstöranfälligsind,solltenhierentsprechendenZusatzprüfungenunterzogenwerden. Sinnvollist,ineinemGremiumundinengerAbstimmungmitderBFUnach Methodenzusuchen,dieeinenstörungsfreienFlugbetriebohnekontaminierte Kabinenluft aufgrund von Wartungsmängeln lückenlos sicherstellt. Arbeitsschutz DieEuropäischeKommissionhieltinderSchriftlichenAnfrageE-3044/10fest, dassesdenmitgliedstaatenaufeu-ebeneobliegt,dieanwendungnationaler RechtsvorschriftenzurUmsetzungderRichtlinie89/391/EWGüberdieDurchführungvonMaßnahmenzurVerbesserungderSicherheitunddesGesundheitsschutzesderArbeitnehmerbeiderArbeitsowiederRichtlinien98/24/EGüber chemischearbeitsstoffeund2004/37/egüberkarzinogeneundmutagene durchzusetzen.gemäßdiesenrichtlinienseienarbeitgeberallgemeinverpflichtet,diesicherheitundgesundheitderarbeitnehmerinallenarbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten. ZwischenRechtundRechtsdurchsetzungklaffenauchhiererheblicheUnterschiede.AlleArbeitnehmerinteressenverbände (VC,ver.diundUFO)forderten ineinergemeinsamenpressemitteilungimjahr2010 (vgl. pressemitteilungen/shownews?id=55dd df-701d-0019b9e321cd), sich umfassendimsinnedespräventivengesundheitsschutzesdercrewsund Passagiere einzusetzen.diebisherigenregelungen sofernvorhanden für GesundheitsschutzundArbeitsplatzsicherheitsinddaherentsprechenddiesem Grundsatzzuüberprüfen,anzupassenoderneuzuschreiben.DieKabinenluft solltebeispielsweiseindiegefährdungsanalysenfürcockpit-undkabinenarbeitsplätze verpflichtend einbezogen werden. WenneineKontaminationderKabinenluftausreicht,umSymptomewieReizungen,Müdigkeit,VergiftungserscheinungenoderandereBeschwerdenhervorzurufen,zeigtdas,dassdieLufttüchtigkeitsvorschriftenfürBelüftungssysteme (FAR/CS25.831a/b)nichterfülltwerden.DasFlugzeugistineinemsolchen Fallnichtlufttüchtig.BAESYSTEMSerklärte2000demaustralischenSenat gegenüber: [BAE2000] EsgibtunsererAuffassungnachgarkeinenZweifel daran,dassessichumeinverbreitetesgesundheitsproblemhandelt.daszeigt schonalleindiezahldermenschenmitsymptomen Esistvollkommenklar, dasswirhiereinproblemhaben,daskeinefragederflugsicherheit [sic] An-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7480 gesichtsderbedeutungdersymptomeunddesmenschlichenleids,dieganzoffensichtlichist,mussesetwasgeben (vgl.dazuu.a.ausschussdrucksache 17(20)28d, S.23). Epidemiologische Untersuchungen AdäquateForschungsergebnissezuUrsachenundFolgensowiedieVerbreitung vongesundheitsbezogenenzuständenundereignissendurchkontaminiertekabinenluftundweiteretoxikologischeforschungzudengesundheitlichenauswirkungenderinhalationvonorganophosphatenunddieentwicklungvonbluttestszumnachweisvonorganophosphatenimmenschlichenorganismussind bislangindeutschlandvergebenszusuchen.dashatschwerwiegendefolgen, wiebeispielsweiseeineäußerstunklareabgrenzungeineskrankheitsbildes,die fehlendeanerkennungeinerberufskrankheittrotzzahlreicherbetroffenersowieeinoftmalsfalscherbefundvonmöglichenopferndurchberufsmediziner. Einesjedochstehtfest:DiebislangdurchgeführtenUrintests (vgl.ausschussdrucksache17(20)28c)stelleneinvollkommenfalschestestverfahrendar.dass esdortnichtzuergebnissenodernachweisenvongesundheitsschädigungen durchkontaminiertekabinenluftkommt,verwundertdahernicht (vgl.u.a.ausschussdrucksache17(20)28d,s.18).diebeispielsweisevonderuniversitätvon NebraskaentwickeltenBlutuntersuchungsmethoden,dieinZusammenarbeit mitderuniversitywashingtonbeiuntersuchungenvonpassagierenergaben, dassbei50prozentdergetestetenpersoneninfolgeeinesflugesmetaboliteim Blutgefundenwordensind,ohnedabeieinFumeEventerlebtzuhaben (vgl. u.a.derspiegel38/2011,s.110),stelleneineäußerstzuverlässigemethode dar.diebundesregierungsollteblutuntersuchungennachdiesemvorbildebenfallsdurchführenlassenunddafürentsprechendemitteloderforschungsaufträge,beispielsweiseüberdiebundesanstaltfürrisikobewertung,inauftrag geben. Kompetenzen ToxischeundschädlicheDämpfe,diesichtbarundunsichtbarseinkönnen,müssenderLuftfahrtbehördegemäßdemimEU-RechtunddenRechtsvorschriften desjeweiligenmitgliedstaatesvorgeschriebenenmeldesystemfürereignisse gemeldet werden. DiedafürzuständigenBundesbehördensinddasLBAunddieBFU.DieAufgaben,diedasLBAzuerfüllenhat,sindäußerstvielfältig.TechnischeAufgabendesLBAsindunteranderemdieGenehmigungundÜberwachungvon technischendiensten (Instandhaltungssysteme),vongewerblichenLuftfahrtunternehmenundLuftfahrerschulen.DasLBAkannauchineigenerVerantwortungoderzurUnterstützungderEASAAufgabenübernehmen.DasLBA erarbeitetzudeminstandhaltungsprogramme,gibtlufttüchtigkeitsanweisungenundarbeitetbeinationalenundinternationalenluftfahrtvorschriftenmit. EbensozählendieFlugmedizineinschließlichAnerkennungundÜberwachung flugmedizinischerzentrenundsachverständigerzumaufgabenfeld.imzusammenhangmitkontaminierterkabinenluftistdiebisherigetätigkeitdes LBAdabeischlichtungenügend.Am12.August2010zitierteeinBeitragdes NDR (vgl. SenderzugespieltenvertraulichenPapierdesBundesverbandesderDeutschen Fluggesellschaften (BDF)e.V.GemäßdiesemDokumentbefürchtendiedeutschenFluggesellschaften einezusätzlichedynamik,wenndieberufsgenossenschaftverkehroderdiebfu weitereuntersuchungenvornehmen.das LBA,dasbisdahindiedirekteAufsichtsbehördedarstellte,wurdeindiesem Schreibennichtweitererwähnt.MitderVerordnung (EU)Nr.996/2010hat sich die Kompetenz für die BFU nun erweitert.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gemäß 5bderLuftverkehrs-Ordnung (LuftVO) MeldungvonsicherheitsrelevantenEreignissen sindsogenanntesmoke/fumeeventsdemlbaundder BFUanzuzeigen.Diese Smoke/FumeEvents sindereignisse,beidenenöl mitdersehrheißen,ausdentriebwerkenabgezapften,komprimiertenluftvermischtundalsdämpfeoderrauchindiekabinegelangen.diemeldungvon meldepflichtigenereignissengemäß 5bLuftVOwurdelautWDR-InformationenmitEinverständnisdesLBAvomverantwortlichenLuftfahrzeugführer aufdiejeweiligenflugbetriebedelegiert.gemäßartikel9derverordnung (EU) Nr.996/2010,diedieRichtlinie94/56/EGaufhob,habensichdieUntersuchung undverhütungvonunfällenundstörungeninderzivilluftfahrtgeändert.nunmehrist jedebeteiligteperson,diekenntnisvomeintreteneinesunfallsoder einerschwerenstörunghat,angehalten,diesderzuständigensicherheitsuntersuchungsstelle unverzüglich zumelden.indiesemfallistnichtdaslba,sonderndiebfudiezuständigebehörde.bislanghatdiebfuvorgetragen,dass sichdiebehördedieentscheidungüberdieklassifizierungeinerschwerenstörungvorbehält.allerdingswurdenvorfälledervorbenanntenart (Smoke/Smell Reports) wennüberhaupt erstmiterheblicherzeitlicherverzögerungdurch den jeweiligen Flugbetrieb angezeigt. Vereinfachtdargestelltgiltbislang:KommteszueinemsolchenFumeEvent,ist daslbazuständig.eshandeltsichdabeiumeinestörung.kommteszueinem AusfalldesPersonalsaufgrunddessen (schwerestörung),istdiebfuzuständig.eshatschonfällegegeben,beidenensowohlpersonalausfallalsauchöldämpferegistriertwordensind.aufgrunddesbislangnichtanerkannten Beweises liegenbisherallerdingskeineschwerenstörungenvor.gemäßder neuenverordnung (EU)Nr.996/2010behältsichdieBFUallerdingsvor,auch alsstörungengemeldetefällealsschwerestörungeinzustufen.dabeierschwert dasproblemdes underreportings unddesnichtunverzüglichenmeldensdie AufklärungsversuchederBehördeerheblich.DennmeldepflichtigeEreignisse wiestörungenwerdensogarnuraufnachfrageregistriert (vgl.bundestagsdrucksache 17/5371). DieGefährlichkeiteines FumeEvents, smoke-incidents oderähnlichemist dabeinichtzuunterschätzen.diebisherigeklassifizierungzwischenstörung undschwererstörungistdabeinichtzielführend.beivorkommnissenmitkontaminierterkabinenluftsolltegenerelldiebfuzuständigsein.doppelstrukturensindhierzuvermeiden.miteinerklarenzuständigkeitlässtsichzumeinen das Underreporting wirksamangehen.zumanderenführtderkompetenzzuwachsbeiderbfuzueinerverbessertenaufklärungsarbeit,dasichergestellt werdenkann,dassfällerechtzeitiggemeldetundentsprechendaufgeklärtwerdenkönnen.bislangkommteszuverzögerungen,dieaucheinerechtzeitigemedizinische Untersuchung von Personal und Passagieren nicht ermöglichen. Die Grünen forderneine10-prozentigeerhöhungdermittelfürdiebfu,um soeinbiszweineueplanstellensowieinstrumente/material/gerätzuruntersuchungbereitzustellen.diese10-prozentigeaufstockungderbfuistdeshalb beidenhaushaltsverhandlungenfür2012 (imeinzelplan12kapitel16titelgruppe 04 Titel ) zu berücksichtigen. Die Mittel daraus ergeben sich aus einer Erhöhung der Einnahmen im Einzelplan 12 Kapitel 16 Titel aufgrundeinerkonsequenterenSanktionierunggegenüberden AirlinessowiedurcheineMittelumschichtung,beispielsweisedurcheineKürzungimPersonaletatbeimLBA (F ).Auchdergeplante,massive AnstiegderKostenvonDienstreisenunterF wäremöglicherweise zukürzen.überdiesergibtsichausdemkompetenzverlustbeimlbaweiteres Einsparpotenzial,umMehrausgabenfürPersonalunddieBereitstellungvon Instrumenten bei der BFU zu gewährleisten.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7480 Sanktionen DieBundesregierungsahnochnichteinmalinerstaufNachfragegemeldeten FälleneinenTatbestand,dereineSanktionierungrechtfertigte.GemäßArtikel23 derverordnung (EU)Nr.996/2010müssendievorgesehenenSanktionenwirksam,verhältnismäßigundabschreckendsein.DieBundesregierunghatdementsprechendbeieinemUnterlassenderMeldungvonmeldepflichtigenEreignissensofortmiteinerGeldbußezusanktionieren.EineEinleitungeinesOrdnungswidrigkeitenverfahrensohneBußgeldistinFällen,beidenendieFlugsicherheit unddiegesundheitderpassagieresowiedespersonalsgefährdetwerden,nicht zu tolerieren. ImFallderNichteinhaltungeinerMeldepflichtnach 5Absatz1,2,3oder5 LuftVOliegteineOrdnungswidrigkeitimSinnedes 43Absatz1Nummer10 LuftVOinVerbindungmit 58Absatz1Nummer10desLuftverkehrsgesetzes (LuftVG)vor.DieZuständigkeithierfürliegtbereitsbeiderBFU.Indiesem ZusammenhangergibtsichalsoeinweiteresArgumentfüreineVereinfachung der Meldestrukturen an nur eine Stelle. Arbeitsgremium DieArbeitderBundesregierungistbislangkeineswegsdurcheinenaktivenAufklärungswillengekennzeichnet.LediglichdieBFUhatdurchdiverseGespräche mitwissenschaftlernundwirtschaftuntermauert,sichdiesemproblemernsthaftanzunehmen.einarbeitsgremium,federführenddurchdiebfu,sollte dabeiergebnisseundstrategienfürdiezukünftigearbeitderbundesregierung liefern.nebenderbfusollendasdeutschezentrumfürluft-undraumfahrt, dasluftfahrt-bundesamt,dievc,derverbandufo,diegewerkschaftver.di, GCAQEundEADS/AIRBUSsowiederBundesverbandderDeutschenLuftverkehrswirtschaftoderdieBARIG (BoardofAirlineRepresentativesinGermany e.v.)eingebundenwerden.diebundesregierungundderdeutschebundestag solltendurchdiesesgremiumüberweiterehandlungsoptionenallezweimonateinformiertwerden.diearbeitaufinternationalerundsupranationaler EbenewirddurchdiesesGremiumvorbereitet.DasGremiumerarbeitetfürdie VerhandlungenverbindlicheLeitlinienvorschläge.Dabeiistgewährleistet,dass die VC durch ihre hohe Verantwortung und Glaubwürdigkeit bei diesem Thema mit doppeltem Stimmgewicht ausgestattet ist. Terminologie und daraus folgende Konsequenzen NebenderAbgrenzungvonStörungundschwererStörungsindweitereTerminologienseitensderArbeitnehmerundExpertenkritisertworden.Sie schlageneineänderungder Smoke-&-Fumes -TerminologieunddieErgänzungderBegriffe Smell und Odour vor (vgl.dazuu.a.ausschussdrucksache17(20)28a).diedeutschenflugzeugbesatzungensinddarüberaufzuklären,dassdiekontaminiertekabinenluft,diebislangdurchdämpfecharakterisiertwordenist,sowohlsichtbaralsauchunsichtbarseinkannundgemäß Artikel9derVerordnung (EU)Nr.996/2010unmittelbarunddurchjedebeteiligtePersongemeldetwerdenmuss.Dabeimusssichergestelltwerden,dassdie MeldungunterallenUmständendenBestimmungendesDatenschutzesunterliegtundfürdiemeldendePersondamitohnearbeitsrechtlicheKonsequenzen bleibt.durchentsprechendestrainingsinddiedeutschenflugzeugbesatzungen aufvorfällemitkontaminierterkabinenluftvorzubereiten.flugzeugführendes PersonalistbeimAuftreteneinerÖlkontaminationdazuaufgefordert,Sauerstoffmaskenaufzusetzen,umeinermöglichenresultierendenHandlungsunfähigkeitvorzubeugen.Denn diebelastungmitkontaminierterkabinenluftbetrifftzweifellosdieflugsicherheit (Ausschussdrucksache17(20)28d,S.13).In
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diesemzusammenhangseinocheinmalaufdiebestehendeproblematikmit dem Geruchssinn hingewiesen. DerBetriebvonFlugzeugennacheinerÖlkontaminationinVerbindungmitder Luftversorgungistsolangezuunterbinden,biseineInspektionzusammenmit festgelegtenfolgemaßnahmenunternommenwordenist.daraufwiessogardie ansonstennichtbesondersproaktivebehörde,daslba,bereitsam13.dezember2001underneutam17.april2003ineinerlufttüchtigkeitsanweisung (LTA-Nr und /2)hin.Darinheißteszudem: EineÖlleckageimBereichderKlimageräte,Triebwerke,APUundÖlrückständeim MaterialderSchalldämmungderangeschlossenenLuftkanäleamMischer/Filter imhinterenfrachtraumkönnenzurgesundheitsschädlichenverunreinigungder KabinenluftführenundVergiftungserscheinungenbeiderFlugbesatzungverursachen (LTA-Nr /2). Berufskrankheit IneinerAusarbeitungdesWissenschaftlichenDienstesausdemJahr2010heißt es,dass zudenbeschwerden [ ]chronischemüdigkeit,ohnmachtsanfälle, Krampfanfälle,neuromuskuläreSchmerzen,Schwäche,Atemstörungen,Herz- Kreislaufprobleme,HautproblemeundKonzentrationsverlust gehören.die VEREINIGUNG COCKPIT weist auf weitereproblemehin (vgl.ausschussdrucksache17(20)28a): KommtesbeieinerHavariezueinerKontamination derkabinenluftmitgiftigenorganophosphatenundwerdendieseinhaliert,so kanndiesu.a.folgendegesundheitlicheauswirkungenbeidenbetroffenenhaben:ermüdung,tunnelblick,schüttel-undzitterzustände,gleichgewichtsstörungen,krampfanfälle,bewusstlosigkeit,beeinträchtigungdesgedächtnisses, Kopfschmerzen,Tinnitus,Benommenheit,Schwindel,Verwirrung,kognitive Beschwerden,Vergiftungsgefühle,Übelkeit,Brechreiz,Erbrechen,Durchfall, IrritationenderAugen,Husten,Atemschwierigkeiten (Kurzatmigkeit),aufder Brust,IrritationderAtemwege,ErhöhungderHerzfrequenzundHerzklopfen usw. UndinderAusschussdrucksache17(20)28dheißtesaufSeite21: Exposition gegenübertriebwerksölen (TCPeingeschlossen)istwiederholtmiteinerReihe vonkurzfristigenwirkungeninverbindunggebrachtworden,darunterreizungenvonhaut,augenundatemwegensowieneurotoxizität [Boeing2007], ebensomitzahlreichen,gefährlichtoxischen StoffenimZusammenhangmit BelastungendurchpyrolisiertesÖl [Stovel1953].IndenÖlenfindensichReizstoffe,SensibilisatorenundNeurotoxine [Michaelis2010 (Kapitel4);Winder 2005].DieUSAFstellte1954außerdegenerativenErscheinungenimHirnauch ReizungenderSchleimhäutesowieLungenschädigungen (,chemischepneumonitis )fest [Treon1954].EinerStudiederbritischenCivilAviationAuthority von2004zufolge,könntendiesymptomevonreizungendurchkurzkettigeorganischesäuren,entstandenbeiderpyrolysevonflugzeugschmiermitteln,herrühren [CAA2004].GenanntwerdendarinfernerAbbauproduktederGrundöle,die,schwereReizungenanAugenundKehlebewirkenundzuAugen-und Lungenschädigungenführenkönnen.SelbstbeigeringenKonzentrationennicht verträglich [CAA 2004, Tomes 2001]. TCPwirdals,toxischbeiEinatmung,EinnahmeoderAufnahmeüberdieHaut aufgeführt,,wobeisichunteranderemfolgendesymptomezeigen:reizungvon HautundAugen,schlaffeParalyseohneBetäubung,VeränderungenderMotorik undmuskelschwäche.möglichsindreizungenderatemwegeundderschleimhäute,fernerschwereschädigungendesnervenundverdauungssystemssowie Muskelschmerzen.ZuweiterenSymptomengehörenMagen-Darm-Verstimmung,BeschwerdeninArmenundBeinendistal,Wundsein,Schmerzen,Taubheit,Kopfschmerzen,Schwindel,Appetitlosigkeit,Parästhesieundabnehmende KraftinArmenundBeinen.EskannaußerdemErbrechen,DurchfallundBauch-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/7480 schmerzenhervorrufen MöglichsindzudemKribbelninHändenundFüßen sowie Krämpfe [NTP 1991]. Eswirdberichtet,dassEinatmenvonPANunteranderemfolgendekurzfristige Erscheinungenhervorruft:blaueLippen,HautoderFingernägel,Verwirrtheit, Zuckungen,Schwindel,Kopfschmerz,ÜbelkeitundBewusstlosigkeit.WiederholteroderanhaltenderKontaktkannzurHautsensibilisierungführen [ICSC 1998]. GemäßdiesenErkenntnissenundbeschriebenenSymptomengiltesinsbesonderefürdieBGVerkehr,schleunigsteinKrankheitsbildabzugrenzen,dasmit entsprechendanerkanntenmedizinischenblutuntersuchungsmethoden,beispielsweisedurchdiemethodederuniversitätvonnebraska,nachgewiesenundals Berufskrankheit bei fliegendem Personal anerkannt werden kann.
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Mehreinenahezukomplettkohlenstofffreielebens-undwirtschaftsweisezuentwickeln.daspostfossilezeitalterwirdsichnichtübernachteinstellen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1164 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Fritz Kuhn, Lisa Paus, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrdespannenreaktorsinkrümmelsowiedierücknahmederlaufzeitverlängerung.diebundesregierungunddiesietragendenfraktionenhabenimletzten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5202 17. Wahlperiode 23. 03. 2011 Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksachen 16/11740, 16/11801
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11951 16. Wahlperiode 11. 02. 2009 Entschließungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Renate Künast, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Ekin
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/799 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Hermann Ott,
MehrSofortiger Baustopp für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen Ulm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2893 17. Wahlperiode 10. 09. 2010 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Ekin Deligöz, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic,
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrreduzieren.hierbeikönnenundsollennachaussagederbundesregierunggebäudedesbundeseinevorbildfunktioneinnehmen.denn
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9102 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Harald Ebner, Lisa Paus, Dr. Valerie
MehrSicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8920 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
MehrKleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11579 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Daniela Wagner, Dr. Tobias Lindner,
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucherschutzmandat,guteMöglichkeitender (auchkollektiven)rechtsdurchsetzungundstarkeakteureanderseitederkonsumentinnenundkonsumenten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12694 17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Maria Klein-Schmeink, Jerzy Montag, Dr. Konstantin
MehrGesteine,Salz,Mineralienundvielesmehr.Inzwischenlaufenverschiedene Explorationsprojekte,umdenvorJahrzehntenbeendetenErzabbauwiederaufzunehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8133 17. Wahlperiode 14. 12. 2011 Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/10059, 17/11093
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11153 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Birgitt Bender, Priska Hinz
MehrBildungssparen als ein Baustein zur Förderung lebenslangen Lernens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9349 16. Wahlperiode 28. 05. 2008 Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Dr. Gerhard Schick, Kai Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta
Mehrerhaltenundzuschützen.dieneueaufgabederstadtplanungistes,bereitsgenutztesiedlungsflächenzukunftsfähigumzubauen,umnutzungsgemischteund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10846 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Friedrich Ostendorff, Britta Haßelmann, Ulrich Schneider, Dr. Anton Hofreiter,
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6368 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer,
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8898
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8898 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Ute Koczy, Daniela Wagner,
Mehrmussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrLändliche Räume als Lebensräume bewahren und zukunftsfähig gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13490 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Tabea Rößner, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius,
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrEnergie sparen, Kosten senken, Klima schützen Für eine ambitionierte Effizienzstrategie der deutschen und europäischen Energieversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7462 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth
MehrDasThemaKabinenluftwurdebeimMinisterratderVerkehrsministerderEuropäischenUnionam29.Oktober2012erstmalsangesprochen.Dabeiwaren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11745 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
MehrDörfer vor Agrarfabriken schützen Planungs- und Immissionsrecht verschärfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11879 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine
MehrEnergiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11664 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Harald
MehrNeuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12548 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Arfst Wagner (Schleswig),
MehrZahlreicheAusnahmenbeiderBesteuerungvonStromundanderenEnergieträgernimproduzierendenGewerbefindensichim23.Subventionsbericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10420 17. Wahlperiode 01. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3105 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9020 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrvielmehrmitderwirtschaftskrisezuerklären.mitderkonjunkturellenerholungnehmendieemissionenwiederzu.dennzahlreichederangekündigten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4040 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3435 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrRechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5595 16. Wahlperiode 13. 06. 2007 Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrEnde-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3688 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Katja Dörner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrDurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13189 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9194 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Barbara Höll, Katja
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4158 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista
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MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11665 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Volker
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4928 17. Wahlperiode 24. 02. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink,
Mehrzu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3425 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Entschließungsantrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Birgitt Bender,
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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MehrVieleeuropäischeLänderhabenbereitsnationalePatientenrechtegesetzeverabschiedet
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MehrBeimFlugplatzBitburghandeltessichumeineehemaligeUSAirBase.EigentümerderflugbetrieblichenFlächenistderBund.Seitden90er-Jahrenhaben
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7339 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten
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