Die CLP-Verordnung: Kriterien, Kennzeichnung und Verpackung
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- Claus Jesko Kolbe
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1 Die CLP-Verordnung: Kriterien, Kennzeichnung und Verpackung Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen" Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D Dortmund Tel Fax
2 UN GHS: Inhalte und Prinzipien - Übersicht - alle gefährlichen Stoffe/Gemischen; nicht Erzeugnisse - Gefahren: intrinsische Eigenschaften - Nutzen vorhandener Information zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen - Modulares System ( building blocks ) für Sektoren Verbraucher, Arbeitsplatz, Transport, Notfall Gefahrenklassen und -kategorien - Informationstransfer via Kennzeichnung und SiDaBla 2
3 UN GHS: Allgemeine Strategie keine Reduzierung Schutzniveau bestehender Systeme! Auswahl bei der Implementierung (neben modularem System: zusätzliche Optionen) bei Implementierung der Eigenschaft gelten GHS Kriterien Zus. Kennzeichnung erlaubt, darf nicht GHS widersprechen Setzung spezifischer Konzentrationsgrenzen bei Selbsteinstufung möglich 3
4 Mögliche Konflikte bei der Kennzeichnung Transport (Gefahrgut) Ziel: sicherste Verpackungsgruppe GHS Ziel: Kommunikation aller relevanten Gefahrenseigenschaften und Nennung von Sicherheitshinweisen 4
5 Piktogramme: Verwendung und Gefahrgut Beispiele: alt neu explosiv extrem entzündbar leicht entzündbar oxidierend ätzend (sehr) giftig 5
6 Was wurde aus dem UN GHS nicht übernommen? Physikalische Eigenschaften Flammable liquids category 4 CLP Verordnung Human- und Ökotoxikologie Acute toxicity category 5 Skin irritation category 3 Aspiration hazard category 2 Acute aquatic toxicity category 2 Acute aquatic toxicity category 3 6
7 EU GHS-VO CLP Übernommene EU-Sonderfälle (67/548/EWG Anhang VI, 1.3) Stoffe und Gemische: Kennzeichnungsausnahmen Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG) Metalle in kompakter Form R65 Aerosolbehälter mit versiegelter Sprühvorrichtung Explosivstoffe, die wegen Sprengwirkung oder pyrotechnischen Wirkung in den Verkehr gebracht werden [Ausnahmen für Kleingebinde].. 7
8 EU GHS-VO CLP Einbezug der Sonderfälle der EU (CLP Anhang II) Stoffe und Zubereitungen Humantoxizität z.b.: R29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R31.. mit Säure giftige Gase R32..mit Säure sehr giftige Gase R66 Wdh. Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen 8
9 Übernahme EU-Sonderfälle: Gemische Zusätzliche Kennzeichnung (Anhang II) EU GHS-VO CLP Enthält 'Name des sensibilisierenden Stoffes'. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. uvam.. 9
10 Folie 9 TG2 "Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten." "Cyanacrylat.Gefahr.Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen." "Enthält Isocyanate.Hinweise des Herstellers beachten." "Enthält epoxidhaltige Verbindungen.Hinweise des Herstellers beachten." "Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können." "Achtung! Enthält Cadmium.Bei der Anwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Anweisung des Herstellers beachten.sicherheitsanweisungen einhalten." "Achtung, diese Zubereitung enthält einen noch nicht vollständig geprüften Stoff" "Enthält 'Name des sensibilisierenden Stoffes'. Kann allergische Reaktionen hervorrufen." "Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden" bzw. "Kann bei der Verwendung entzündlich werden". Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. "Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich." Tom Gebel;
11 EU GHS-VO CLP Was ändert sich bei der Einstufung von Stoffen? physikalische Gefahren 10
12 Im GHS abgedeckte physikalische Gefahren explosiv Physiko-chemische Eigenschaften selbstzersetzlich organische Peroxide pyrophor selbsterhitzungsfähig brandfördernd entzündbar in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickelnd korrosiv gegenüber Metallen Gase unter Druck 11
13 CLP VO: Was ändert sich für Stoffe? Physikalische Gefahren - Verpackung vs intrinsische Eigenschaft - stärkere Betonung des Aggregatszustandes - aus dem TDG hinzugekommene Eigenschaften: Gase unter Druck Korrosiv gegenüber Metallen 12
14 EU GHS-VO CLP Was ändert sich bei der Einstufung von Stoffen? Gesundheitsgefahren 13
15 Im GHS abgedeckte Gefahren Menschliche Gesundheit akute Toxizität Augenreizung Mutagenität Karzinogenität Aspirationsgefahr Ätz-/Reizwirkung Haut Sensibilisierung Reproduktionstoxizität Zielorgantoxizität Umwelt Aquatische Toxizität 14
16 EU GHS-VO CLP Beispiel Gefahrenklasse Karzinogenität Einstufung Kategorien 1A/1B Kategorie 2 Gefahrenhinweise GHS- Piktogramm Signalwort Gefahr Kann Krebs erzeugen Achtung Kann vermutlich Krebs erzeugen 15
17 Karzinogenität alt neu Kriterien Kat. 1 Kat. 1A Nachweis beim Menschen Kat. 2 Kat. 3 Kat. 1B Kat. 2 klarer Nachweis im Tierexperiment Verdacht analog: Reproduktionstoxizität und (Keimzell)mutagenität Wirkstärke: Setzung spezifischer Konzentrationsgrenzen Bereich 0,01-5% im Gemisch als Einstufungsgrenzwert 16
18 Verwendung des Piktogramms Verwendung auch für Verdachtskategorien und weitere: keine Differenzierung der Gefahrenkommunikation mittels Piktogramm R42 T, R48 Xn, R48 R65 R68/ C: R45, R49, R40 M: R46, R68 R: R60, R61, R62, R63 Ebenso: für R34, R35 und R41 auch: korrosiv gegenüber Metallen 17
19 EU GHS-VO CLP Beispiel Gefahrenklasse akute Toxizität Einstufung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 GHS Piktogramm Signalwort Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Gefahrenhinweis: - z.b. oral Lebensgefahr bei Verschlucken Lebensgefahr bei Verschlucken Giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken 18
20 GHS different elements Akute Toxizität: Änderungen in den Kriterien z.b. oral LD 50 [mg/kg] EU Very toxic < 25 toxic > harmful > Not classified > Category 1 < 5 Category 2 > 5 - < 50 Category 3 > 50 - < 300 Category 4 > < 2,000 Category 5 - optional > 2,000 - < 5,000 GHS Kein Piktogramm 19
21 CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Stoffe? Gesundheitsgefahren: maßgebliche Änderungen Akute Toxizität: neu (Kat. 3) vs alt Stoffe mit LD 50 /LC 50 im Bereich mg/kg (oral), mg/kg (dermal) 2-10 mg/l (Dämpfe) auch: Gase, nicht: Aerosole 20
22 Veränderung der Kriterien: was ist zu erwarten? ~ 10% der Xn-akut-Einstufungen rutschen nach giftig ~ betrifft ~ 3% aller Gefahrstoffe für welche dieser Stoffe ist dies relevant? ibes. Probleme bei der Störfallrichtlinie: Vorarbeiten zeigen: flexible Berücksichtigung möglich Arbeitsschutz: flexible Anpassung versprochen 21
23 CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Stoffe? Weitere Veränderungen Ätzwirkung Kat. 1B / 1C (A: <3 min, B: 1 h, C: >1 4h) bisher keine Differenzierung bei Stofftestung Augenreizwirkung: Verschärfung Effekt Hornhauttrübung Entzündung Iris Bindehautrötung Bindehautschwellung CLP 1 C < 3 1 C < 1, /548/EWG 2 C < 3 1 C < 1,5 2,5 2 22
24 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Stoffe? Gesundheitsgefahren: weitere Änderungen EU R64 und R67 sonstige toxische Eigenschaft GHS: eigenständige Gefahreneigenschaften 4. Karzinogenität (GHS: IARC-Kriterien). Kat. 1B: 1 Spezies positiv reicht, falls: a) 1 valide Studie (GLP) m&f ; b) >1 unabhängige Studien; c) Tumore in ungewöhlichem Ausmaß 5. Kriterien für RF2 ändern sich: 1 in vivo Studie positiv: Cat 1B 23
25 CLP: Stoffeinstufung: 4. Umweltgefahren Unterteilung in akute und chronische aquatische Toxizität Akut 1 Chronisch 1 Chronisch 2 Chronisch 3 Chronisch 4 Ozonschichtschädigende Chemikalien ( EU left-over ) 24
26 CLP: Kriterien für Biokonzentrationsfaktor und Verteilungskoeffizient weniger stringent 67/548/EWG CLP BCF 100 < 500 log Pow 3 4 Neu: NOEC > 1mg/L: Ausstiegskriterium für Chronisch 2 (67/548/EWG: nur Chronisch 3 ) 25
27 Kennzeichnung alt R(Risiko)-Satz S-Satz: Sicherheitsratschlag neu H (hazard): Gefahrenhinweis P (precaution): Sicherheitshinweis R45: Kann Krebs erzeugen S52: Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. H350: Kann Krebs erzeugen. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen 26
28 Kennzeichnung Kodierung GHS/CLP Gemäß der Nummerierung der Kapitel im GHS: H 2.. H 3.. H 4.. Physikalisch-chemísche Eigenschaften Humantoxizität Ökotoxizität 27
29 Kennzeichnung Kodierung im GHS Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. [ ] H350 Kann Krebs erzeugen H350i nach Einatmen H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. [ ] 28
30 Kodierung im GHS Gesundheitsgefahren EU-Sondersätze, zum Beispiel Kennzeichnung EUH029 EUH031 EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Entwickelt bei Berührg. mit Säure sehr giftige Gase. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen. 29
31 Konvertierung von R-Sätzen zu H-Sätzen Gesundheitsgefahren: Strategie Kriterien nahezu identisch (Einzelfälle ggf. unterschiedlich) CMR, Sensibilisierung, Ätz-/Reizwirkung Haut Kriterien weitgehend identisch Zielorgantoxizität / wiederholte Exposition, Augenreizung Aspiration Kriterien unterschiedlich Akute Toxizität, Zielorgantoxizität / einfache Exposition 30
32 GHS in der Praxis: Äquivalenztabellen zur Einstufung von Stoffen - Beispiele 67/548/EWG R42 R43 Carc.Cat.2; R45 T; R48 Xn; R48 Repr.Cat.2; R60 Repr.Cat.2; R61 CLP Kodierung H334 H317 H350 H370 H371 H360F H360D CLP Gefahrenklasse Sensibilisierung der Atemwege Sensibilisierung der Haut Karzinogen Kat. 1B stot (wdh. Exposition) Kat. 1 stot (wdh. Exposition) Kat. 2 Reproduktionstoxizität Kat. 1B Fruchtbarkeitsminderung Entwicklungschädigung 31
33 Beispiel: NaOH: Anhang VI CLP alt vs. neu Skin Corr. 1A Skin Corr. 1A; H314: C 5 % Table 3.1 H314 GHS05 Skin Corr. 1B; H314: 2 % C < 5 % Skin Irrit. 2; H315: 0,5 % C < 2 % Dgr Eye Irrit. 2; H319: 0,5 % C < 2 % C; R35 C; R35: C 5 % Table 3.2 S: (1/2-)26-37/39-45 C; R34: 2 % C < 5 % Xi; R36/38: 0,5 % C < 2 % 32
34 Die Zukunft der Einstufungspraxis: Listen a) CMR & Atemwegssensibilisierung & Ausnahmen Legalharmonisierung im Anhang VI der EU GHS VO Biozide und PBSM: Wirkstoffe generelle Legaleinstufung EU GHS-VO CLP und: Anhang I RL 67/548/EWG: Übernahme in CLP b) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Datenbank aller Selbsteinstufungen, alle Gefahren, ECHA Helsinki, über www öffentlich verfügbar 33
35 Notifizierungspflicht unter CLP (Art. 39, 40) Art. 39 unverändert aus REACH, Titel XI, übernommen Hersteller (Stoff) oder Importeur: bis zum (+ 1 Monat, nach Inverkehrbringen): - alle unter REACH registrierungspflichtigen Stoffe (auch ungefährliche!) - alle gefährlichen Stoffe unter 1 jato, keine Mengenschwelle (auch in allen Gemischen imp/herst, falls sie zur Einstufung führen) - Notifizierung via Software ECHA (Identität Stoff, Anmelder, Einstufung, Datenbasis (Nicht-)Einstufung, SCL und M-Faktoren, Kennzeichnung: Piktogramme, Signalwort, H-Sätze) - öffentlich verfügbar: Einstufung und Kennzeichnung (harmonisiert, gemeinsam, abweichend) 34
36 Beispiel Glutaraldehyd Bewertung zur Einstufung Akute Toxizität oral Kat. 3 Akute Toxizität Inhalation Kat. 1 Hautätzung /-reizung Kat. 1C Sensibilisierung (Atemwege) Sensibilisierung (Haut) Gewässergefährdung Kat. 1 Gefahr Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Achtung Giftig bei Verschlucken Lebensgefahr bei Einatmen Verursacht schwere Hautätzungen und Augenschäden Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Sehr giftig für Wasserorganismen 35
37 GHS Präzedenzregeln Kennzeichnung (a) Wenn dann kein (b) Wenn dann kein für Haut-/Augenreizung (c) Wenn für Atemwegssensibilisierung dann kein für Hautsensibilisierung oder Haut-/Augenreizung (d) Wenn Gefahr kein Achtung 36
38 Glutaraldehyd Kennzeichnung: neu vs. alt DANGER H301 Toxic if swallowed H330 Fatal if inhaled H314 Causes severe skin burns & eye damage H317 May cause allergic skin reaction H334 May cause allergic or asthmatic symptoms or breathing difficulties if inhaled H400 Very toxic to aquatic life & bis zu 28 Sicherheitshinweise T; N R25 Toxic if swallowed R23 Toxic by inhalation R34 Causes burns R42/43 May cause sensitisation by inhalation and by skin contact R50 Very toxic to aquatic organisms S: (1/2-)26-36/37/
39 Was ändert sich bei der Einstufung von Gemischen? 38
40 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Gemische? Generell gilt für Gemische unter GHS/CLP: Der Spielraum in der Bewertung wird größer (v.a. Gesundheitsgefahren): - Die Abweichung von den Kriterien ist als Folge einer Bewertung durch Experten erlaubt im Falle, dass Kriterien nicht direkt anwendbar sind! - Setzung spezifischer Konzentrationsgrenzen bei Selbsteinstufung generell möglich physikalische Gefahren wie bisher: in der Regel Testung Stoff und Gemisch 39
41 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Gemische? Übertragungsgrundsätze ( bridging principles ): getesteter Gemische auf ungetestete Verdünnung zugefügter Stoff weniger/gleich gefährlich Chargenvergleich CLP Anh. I und Konzentrierung Interpolation Gem. Kat. 1; Anteile Kat. 1 erhöht Gem gleiche Kat., 3 Konz. dazwischen Substantiell gleich Gem.: A+B, C+B, A=C in % und Einstufung 40
42 EU GHS VO: Was ändert sich für Gemische? Konventionelle Methoden: Additionsprinzip für Eigenschaften akute Toxizität Ätz- / Reizwirkung Einzelstoffbetrachtung (Tabellen: fixe Einzelwerte) Sensibilisierend Zielorgantoxizität CMR 41
43 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Gemische? akute Toxizität: Expositionsweg: v.a. oral Problem falls keine Daten! Dreisatz auf Basis ATE (Schätzwerte Akuter Toxizität): Verdünnung; Bezugsgröße LD/LC 50 Anteil Stoffe mit unbekannter akuter Toxizität > 10 %: Ausschluß dieser Stoffe Kommunizieren der LD 50 /ATE in der Verwenderkette! im einzelnen Änderungen bei Einstufung, insgesamt keine generellen Änderungen im Vergleich zum Status quo 42
44 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Haut/Auge Einstufung Stoff (>%) EU GHS Ätzend R R34 1 R H315 Ätzend R R H315 Reizend (Haut) Reizend (Auge, schwer) 10 5 R H319 Reizend (Auge)
45 CLP-(EU-GHS)-Verordnung: Was ändert sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Haut und Auge: in der Regel Additionsverfahren NEU: auch Einzelstoffbetrachtung/nicht additiv erlaubt Verschärfung der Einstufungsgrenzen Ätz-/Reizwirkung (Haut und Auge) maximal Faktor
46 EU GHS VO CLP: Was ändert sich für Gemische? 1 feste Konzentrationsgrenze - Beispiele Einstufung der Stoffe GHS EU Änderung? CM Kat. 1 & 2 0,1 0,1 nein R Kat.1 & 2 0,3 0,5 irrelevant CM Kat nein R Kat irrelevant Sensibilisierend (R42 & R43) 1 1 nein chron. Tox. (T vs ZOT Kat. 1) 1 1 nein chron. Tox. (Xn vs ZOT Kat. 2) nein R39 vs ZOT einmalige Exposition 1;10 0,1; 1; 10 irrelevant 45
47 EU GHS VO: Was ändert sich für Gemische? Umwelt: Einstufung ähnlich wie bisher 25% 2,5% 0,25% 0,025%......je nach Stoffeinstufung und akuter Toxizität Verwendung des M-Faktors Additivitätsprinzip 46
48 Single packaging Thinner X Warning U N 1A2/Y1.2/100/08/NL/TDV441 Thinner X Flammable liquid and vapour. Harmful if inhaled. Harmful in contact with skin. Causes skin irritation. Keep away from heat/sparks/open flames/hot surfaces. - No smoking. Keep container tightly closed. Ground/Bond container and receiving equipment. Use explosion-proof electrical/ventilating/lighting/equipment. Use only nonsparking tools. Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. UN 1263 Transport class 3 Supply GHS label IF ON SKIN (or hair): Take off immediately all contaminated clothing. Rinse skin with water/shower. In case of fire: Use.? for extinction. IF INHALED: Remove victim to fresh air and keep at rest in a position comfortable for breathing. Call a POISON CENTRE/doctor/physician if you feel unwell. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. Store in a well-ventilated place. Keep cool. Dispose of contents/container to.?. 47
49 Single in Outer packaging Thinner X 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 Warning Flammable liquid and vapour. Harmful if inhaled. Harmful in contact with skin. Causes skin irritation. UN 1263 PAINT UN 1263 PAINT UN 1263 PAINT Keep away from heat/sparks/open flames/hot surfaces. - No smoking. Keep container tightly closed. Ground/Bond container and receiving equipment. Use explosion-proof electrical/ventilating/lighting/equipment. Use only non-sparking tools. Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. IF ON SKIN (or hair): Take off immediately all contaminated clothing. Rinse skin with water/shower. In case of fire: Use.? for extinction. IF INHALED: Remove victim to fresh air and keep at rest in a position comfortable for breathing. Call a POISON CENTRE/doctor/physician if you feel unwell. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. Store in a well-ventilated place. Keep cool. 3 x 5 L Dispose of contents/container to.?. U N 4G/Y145/S/05/NL/TDV441 UN 1263 PAINT Transport class 3 Supply GHS label 48
50 Inner in Outer packaging Thinner X Warning.Causes skin irritation. Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. Dispose of contents/container to.?. Thinner X 3 x 5 L Transport not dangerous Warning Causes skin irritation. Supply GHS label Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. Dispose of contents/container to.?. 49
51 Mixed Single and Outer packaging in overpack 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 1A2/Y1.2/100/05/ U N NL/TDV441 t UN 1263 PAINT UN 1263 PAINT UN 1263 PAINT 3 x 5 L Paint X Warning OVERPACK Flammable liquid and vapour. Harmful if inhaled. Harmful in contact with skin. Causes skin irritation. Keep away from heat/sparks/open flames/hot surfaces. - No smoking. Keep container tightly closed. Ground/Bond container and receiving equipment. Use explosion-proof electrical/ventilating/lighting/equipment. Use only non-sparking tools. Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. IF ON SKIN (or hair): Take off immediately all contaminated clothing. Rinse skin with water/shower. In case of fire: Use.? for extinction. IF INHALED: Remove victim to fresh air and keep at rest in a position comfortable for breathing. Call a POISON CENTRE/doctor/physician if you feel unwell. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. UN 1263 PAINT Store in a well-ventilated place. Keep cool. Dispose of contents/container to.?. 3 x 5 L Thinner X Warning Causes skin irritation. Take precautionary measures against static discharge. Wear protective gloves/protective clothing/eye protection/face protection. Avoid breathing dust/fume/gas/mist/vapours/spray. Use only outdoors or in a well-ventilated area. Wash hands thoroughly after handling. IF ON SKIN: Wash with plenty of soap and water. Specific measures (see.? on this label). Wash contaminated clothing before reuse. Specific treatment (see.? on this label). If skin irritation occurs: Get medical advice/attention. Take off contaminated clothing and wash before reuse. Dispose of contents/container to.?. 50
52 Kennzeichnung von Kleingebinden (<125 ml) CLP Anh.I falls Piktogramm vergeben, Weglassen H- und P-Sätze Oxid.Gas1; Pressgas; Entz.Fl.2,3; Entz.Festst.1,2; Selbstzers.C-F; Selbsterh.2; Wasserreakt.1-3; Oxid.Fl.2,3; Oxid.Festst.2-3; Org.Perox. C- F; Akut. Tox. 4 öff ; Hautreiz.2; Augenreiz.2; STOTeinm.2,3 öff ; STOT wdh.2 öff ; Aqu.akut1; Aqu. chron.1,2 2. kein Piktogramm, Weglassen P-Sätze Entz. Gas 3, Lakt., Aqu. chron. 3 und 4 3. alles Weglassen Met. Korr. 1 öff: falls nicht an die allgem. Öffentlichkeit abgegeben 51
53 Änderungen - Zusammenfassung EU GHS VO CLP 1. basieren auf relevanten Änderungen Stoffe/Gemische a) Stoffe ~ 3% aller Gefahrstoffe (~ 10% Xn-akut-Einstufungen rutschen nach giftig ) b) Gemische Einstufung bei Ätz-/Reizwirkung Haut und Auge: Verschärfung der Einstufungsgrenze Faktor Nicht-Harmonisierung der Einstufung? CLP Leitfaden: Englisch Einführung: Details: 52
54 Probleme und Ausblick - UN GHS 2007 bildet Basisplattform - weitere Harmonisierung notwendig - Entwicklung weiterer Leitfäden (ECHA) - mittelfristig keine Harmonisierung bei Einstufung von Stoffen und Gemischen (v.a. global, eingeschränkt EU) 53
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