SD 1 Sonderdiagramm Rechnungswesen

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1 EINWOHNERGEMEINDE INTERLAKEN SD 1 Sonderdiagramm Rechnungswesen (Stand 21. Januar 2013) Legende: 1 Verpflichtungskredite 1.1 neue einmalige Ausgaben > CHF 2 Mio. E A M M M M V V > CHF , <= CHF 2 Mio. E M A M M V V E: Referendumsvorbehalt > CHF , <= CHF E M A M M V V > CHF ; <= CHF E M A V V <= CHF E A V V 1.2 neue wiederkehrende Ausgaben > CHF E A M M M M V V > CHF , <= CHF E M A M M V V E: Referendumsvorbehalt > CHF , <= CHF E M A M M V V > CHF 1000; <= CHF E M A V V <= CHF 1000 E A V V 1.3 gebundene Ausgaben > CHF I E M A V V I: im Rahmen Rechnungslegung oder mittels Publikation > CHF ; <= CHF E M A V V > CHF ;<= CHF E M A V V <= CHF E A V V Publikation gebundene Ausgabe > CHF K V1 BL Gemeindeschreiberei 2 Voranschlagskredite Voranschlagskredite E A M M M M M M Bereich Finanz

2 3 Nachkredite (NK) zu LR und IR LR: Laufende Rechnung IR: Investitionsrechnung 3.1 neue Nachkredite > 10% und Σ > CHF E M A M M V V > 10%, aber Σ <= CHF und NK > CHF E M A V V <= 10%, aber NK > CHF E M A V V <= CHF E A V V <= CHF 7500 und vor Verpflichtung Gemeinde I I E V V 3.2 gebundene Nachkredite > CHF I E M A V V > CHF , aber <= CHF E M A V V <= CHF E A V V <= CHF 7500 und vor Verpflichtung Gemeinde I E V V Publikation gebundener Nachkredit > CHF K V1 BL Gemeindeschreiberei 4 Eingehen von Verpflichtungen (Verwendung bewilligter Kredite) > CHF E A V V > CHF 7500, aber <= CHF E V V2 Art. 52 KommR <= 7500 E Art. 52 KommR , > CHF 1000 E A A V1 Art. 16 OgR , > 100 und <= CHF 1000 E E Art. 15 OgV , <= 100 E , Jubiläumsbeiträge E Art. 15 OgV E V V , Apérobeiträge <= CHF 2000 E Art. 18 OgV Festlegen Kontoverantwortlichkeit Voranschlagskredit V E Art. 89 OgV Festlegen Kontoverantwortlichkeit Investitionskredit E V Art. 89 OgV Bereich Finanz

3 5 Abrechnung von Verpflichtungskrediten 5.1 Vorbereitung Erstellen der Abrechnung und Weiterleitung E A A Prüfung der Abrechnung E V Art. 18 KommR; Ausschuss möglich 5.2 Genehmigung Abrechnung Kredit bewilligt durch Urne oder GGR I E M A V V M = Ziff ; A = Ziff Kredit bewilligt durch GR oder GP E M A V V M = Ziff ; A = Ziff Kreditorenrechnungen 6.1 Rechnungskontrolle formell V K V Art. 93 OgV materiell V K V Art. 93 OgV 6.2 Zahlungsanweisung Prüfung Recht- und Ordnungsmässigkeit K V V Art. 94 OgV Prüfung Visa nach Art. 85 OgV K V V Art. 94 OgV Kredit vorhanden? K V V Art. 94 OgV 6.3 Visieren zur Zahlung <= CHF 7500 V E Art. 94 OgV (Fassung vom 17. > CHF 7500; Rechnung Abteilung/Bereich/Kommission E V E Art. 94 OgV Dezember 2012) (aufgehoben am 17. Dezember 2012) 6.4 Zahlung Kontrolle genügender Visierung V K V Buchhalter/in Abzug Rabatte und Skonti vorgenommen? V K V Buchhalter/in Vorbereitung Zahlungsauftrag V K V Buchhalter/in Freigabe Zahlungsauftrag K E V E E zu Zweien, Art. 95 OgV Bereich Finanz

4 7 Verpflichtungskreditkontrolle 7.1 gesetzliche Nachführen zuhanden Rechnungsabschluss V K V Erstellen Tabelle Verpflichtungskredite V K V 7.2 freiwillige trimesterweise Nachführung I V V Bereich Gemeindeschreiberei Bereich Gemeindeschreiberei Aufforderung an Abteilungen, abzurechnen K V V1 6 Monate nach letzter Zahlung Kontrolle, dass abgerechnet wird K V V Bereich Gemeindeschreiberei 8 Nachkreditkontrolle Festlegen Nachkreditlimite für Nachkredittabelle E A V V Nachführen Nachkredittabelle V K V Erstellen Nachkredittabelle für Rechnungsabschluss V K V 9 Debitorenrechnungen 9.1 Rechnungsstellung Rechnungsstellung I V V1 9.2 Kontrolle Zahlungseingang Verbuchung Zahlungseingang V V Kontrolle Zahlungsfristen V V Mahnung V V1 9.3 Betreibung Prüfung, ob Verfügung möglich V M V Einleitung Betreibung E V M E A Fortsetzung Betreibung E V M E A Unterschrift Prüfung Verwertbarkeit Schuldscheine V 9.4 Stundung und Ratenzahlung Entscheid <= CHF (Fassung vom 21. Januar 2013) E V E V Entscheid > CHF (eingefügt am 21. Januar 2013) E V V Bereich Finanz

5 9.5 Gebührenerlass Entscheid <= CHF E V V Entscheid > CHF E A V V 9.6 Steuererlass siehe Hauptdiagramm Abteilung Finanzen und Steuern, Steuerwesen Bereich Finanz

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