Aspekte des Lizenzvertrages im Zusammenhang mit Russland. Ostinstitut Wismar Übersicht 2.1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aspekte des Lizenzvertrages im Zusammenhang mit Russland. Ostinstitut Wismar Übersicht 2.1"

Transkript

1 Aspekte des Lizenzvertrages im Zusammenhang mit Russland Ostinstitut Wismar Übersicht 2.1

2 Grundsätze zum Lizenzvertrag Erläuterungen zum Lizenzvertrag eignen sich hervorragend für den Versuch, die genannte Schizophrenie zu überwinden: intellektuelle Arbeit wird mit wirtschaftlichen Interessen verschmolzen Was ist der Charakter des Lizenzvertrages generell? Zurverfügungstellung gewerblicher Schutzrechte (vom Patent bis zum Knowhow) vom Rechteinhaber an einen Dritten Lizenzvertrag entspricht der Miete eines gewerblichen Schutzrecht: Im Gegensatz hierzu: Abtretung eines gewerblichen Schutzrechts bzw. Übertragung (Verfügungsgeschäft) Im deutschen Recht: keine ausdrückliche Regelung, vielmehr allgemeine Vorschriften des BGB; im russischen Recht ausdrückliche Regelung im neuen 4. Teil des Zivilgesetzbuches normiert (seit in Kraft)

3 Übersicht: Lizenz und Abtretung Zwei Arten der Verfügung von Schutzrechten Abtretung von Schutzrechten (Kauf des Schutzrechts) Lizenzierung (Gewährung des Nutzungsrechts) Geregelt durch den Vierten Teil des ZGB (Art ) sowie durch spezielle Regelungen in Hinblick auf die einzelnen Schutzrechte, ferner durch die Geschäftsordnung des Rospatents Rechtliche Regelung des Lizenzvertrags Allgemeine Normen Spezielle Regelungen

4 Typisches Beispiel einer Lizenzkonstellation Eigentümer bzw. Rechtsinhaber des Schutzrechts (Muttergesellschaft) z.b. in Deutschland (Lizenzgeber) Nutzung einer Marke soll ermöglicht werden Tochtergesellschaft in Russland: soll die Marke nutzen, um in RF Marketing betreiben zu können (Lizenznehmerin) Distributor 1 Distributor 2 Distributor 3

5 Grundsätze des Lizenzvertrages I: Gegenstand Gegenstand des Lizenzvertrages: alle möglichen gewerblichen Schutzrechte: Patent Geschmackmuster Gebrauchsmuster Marke Know-how, Goodwill Urheberrechte und Software Wichtig in der Praxis: zu lizenzierende Schutzrechte müssen überhaupt in Russland wirken (z.b. durch Registrierung); genaue Prüfung bei nicht registrierten Schutzrechten Schutzrechte müssen genau bezeichnet sein: soweit keine Registriernummer besteht, sollten diese zumindest in einer Anlage zum Vertrag genau beschrieben sein

6 Grundsätze des Lizenzvertrages II: Die russische Eigenart der Registrierungspflicht Im Gegensatz zum deutschen Recht jeder Lizenzvertrag gemäß Artikel 1232 Pkt. 2 ZGB beim russischen Patent- und Markenamt zu registrieren: Lizenzverträge für alle Rechte, die selber der Registrierungspflicht unterliegen (also vor allem Patente, Gebrauchs- sowie Geschmacksmuster und Marken) sind registrierungspflichtig: Bei Unterlizenzierung der Marke wird ein Sublizenzvertrag nicht registriert, bevor der Hauptvertrag registriert wird, auch dann, wenn der Hauptlizenzvertrag zwischen ausländischen Unternehmen abgeschlossen ist und damit keine Verbindung zu Russland aufweist Achtung: dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber sich im Ausland befindet (typisches Beispiel: Lizenzverträge zwischen Mutter- und Tochterfirma)

7 Grundsätze des Lizenzvertrages III: was unbedingt zu regeln ist Lizenzvertrag oder Unterlizenzvertrag; häufig sind die ausländischen Firmen nicht selber Inhaber des Schutzrechts: Überprüfung des Vertrages zwischen Rechtsinhaber und Lizenznehmer erforderlich Frage, ob eine ausschließliche oder eine einfache Lizenz gewährt werden soll: Ausschließliche Lizenz: ausschließlich der Lizenznehmer hat das Recht, die Lizenz zu nutzen Einfache Lizenz: der Lizenzgeber kann auch an Dritte das Nutzungsrecht vergeben Laufzeit des Lizenzvertrages: grundsätzlich ist die Laufzeit durch die Wirkungsdauer des zu lizenzierenden Schutzrechtes beschränkt; entsprechende Festlegung im Lizenzvertrag allerdings zu empfehlen Wichtig: Beschreibung des Umfanges des Nutzungsrechts (wo und wie genau darf das Schutzrecht genutzt werden)

8 Grundsätze des Lizenzvertrages IV: anwendbares Recht und Vollstreckbarkeit Problem: der beste Lizenzvertrag ist nutzlos, wenn er nicht vollstreckt werden kann; insofern Regelung im Lizenzvertrag erforderlich Anwendbares Recht: Grundsätzlich möglich, für einen in Russland geltenden Lizenzvertrag deutsches Recht für anwendbar zu erklären; jedoch russisches Rechts im Hinblick auf Lizenzverträge besser ausgestaltet. Internationale Vollstreckbarkeit: zwischen Russland und Deutschland kein Vollstreckungsübereinkommen, d.h. Ansprüche aus dem Vertrag, die in Deutschland geltend bemacht werden, nicht vollstreckbar; Lösungsmöglichkeit bei russischen Lizenznehmern: Schiedsgericht oder staatliches Arbitragegericht

9 Die Spieler des Lizenzvertrages Parteien des Lizenzvertrages: Lizenzgebernehmer Russisches Patent- und Markenamt Rospatent Eventuell: eigentlicher Inhaber des Schutzrechts Antimonopolbehörde FAS und Steuerbehörden Patentanwälte

10 Spieler Nr. 1: Parteien des Vertrages, Rechtsinhaber Häufiges Problem: Nachweis der Verfügungskette Beispiel: Erfinder/Urheber Firma, bei welcher der Urheber angestellt ist Tochtergesellschaft der Firma Lizenznehmer In diesen Fällen ist bei der Registrierung vollständig nachzuweisen, dass jeder Einzelne in der Kette verfügungsberechtigt ist (aufwändig)

11 Spieler 2: Rechts- und Patentanwälte Hilfe bei der Abfassung eines zweisprachigen Lizenzvertrages: Patent- und Markenrecherche Ausarbeitung des Gegenstandes des Vertrages Beratung hinsichtlich ausschließlicher Lizenz und Vollstreckbarkeit ohne Patentanwälte sind Handlungen insbesondere Anmeldung von Schutzrechten und Annullierungsverfahren vor dem Rospatent nicht möglich: Anmeldung von Schutzrechten Registrierung des Lizenzvertrages russische Rechtsanwälte unbedingt erforderlich bei Verletzungsstreitigkeiten vor den Arbitragegerichten

12 Spieler Nr. 3: die Antimonopolbehörde FAS und die Steuerbehörden Wesentliche Rolle bei der Umsetzung von Lizenzverträgen spielt auch die Antimonopolbehörde FAS und die Steuerbehörde Antimonopolbehörde: Inhaber eines Schutzrechts gibt eine ausschließliche Lizenz an einen Sublizenznehmer und schließt damit automatisch die übrigen potentiellen Lizenznehmer aus Folge: mögliche Wettbewerbsverzerrung Notwendige Analyse im Vorfeld: Frage, ob durch den Lizenzvertrag eine markbeherrschende Stellung hervorgerufen wird. Steuerbehörde: Häufige Praxis: Unternehmen A überlässt Unternehmen B die Marke oder das Patent für einen Euro Dadurch entgehen dem Fiskus Steuereinnahmen im Hinblick auf die Lizenzgebühren Lösung: reale Lizenzgebühren notwendig

13 Spieler Nr. 4: Rospatent, die graue Eminenz Russisches Patent- und Markenamt (Rospatent) zuständig für: Registrierung aller Arten von eintragbaren Schutzrechten (Patente, Marken, Software fakultativ) Insbesondere Registrierung von Lizenzverträgen (auch derjenigen, die mit ausländischen Unternehmen geschlossen werden, siehe oben) Antrag auf Registrierung bei Rospatent: Wesentliche Bestandteile des Lizenzvertrages müssen offenbart werden, insbesondere: Gegenstand des Lizenzvertrages und damit der Bestand der Schutzrechte Lizenzgebühren Parteien des Vertrages Praxis: Dauer der Registrierung ca. 2 bis 4 Monate Kosten ca. min. EUR 200 bei Lizenzieren einer Marke; bei Patenten teurer Bis zur Registrierung können Banken aus formellen Gründen keine Geldüberweisungen ins Ausland tätigen

14 Beispiel: Patentlizenzvertrag Gegenstand des Vertrages: Patent, das in Russland wirksam ist; Lizenzgeber muss verfügungsberechtigt sein, also entweder Patentinhaber oder Lizenznehmer; soweit er Lizenznehmer ist, muss der Lizenzvertrag zwischen Rechtsinhaber und Lizenznehmer, nachgewiesen werden Sonstige wesentliche Regelungen: Patentlizenzgebühren nach realen Preisen (also keine Ein-Euro- Lizenzen); Ausschließliche/nicht ausschließliche Lizenz Umfang des Nutzungsrechts Anwendbares Recht und Vollstreckbarkeit Problem: bei technisch hochstehenden Erfindungen besteht das Problem, dass durch den Lizenzvertrag häufig die Technik offengelegt wird; Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich

15 Markenlizenzvertrag Spezielle Norm des Vierten Teils ZGB: Art. 1489: Lizenznehmer ist verpflichtet, die Qualitätsanforderungen des Lizenzgebers zu wahren. Dies gilt für alle Waren, die Lizenznehmer produziert und mit der Marke des Lizenzgebers markiert. Der Lizenznehmer haftet für Ansprüche, die an ihn als Hersteller der Waren gerichtet werden können, gesamtschuldnerisch mit dem Lizenzgeber Neue Rechtsnorm (ab 1. Januar 2008) noch keine Rechtsprechung der Obersten Gerichte Analoge Anwendung des Artikels 475 ZGB (Forderungen aus einem Kaufvertrag): Herabsetzung des Kaufpreises; unentgeltliche Beseitigung des Mangels innerhalb einer bestimmten Frist Ersetzung der Kosten für die Beseitigung der Warenmängel

16 Softwarelizenz Öffentliche Wiedergabe (ohne Zustimmung des Rechtsinhabers und ohne Auszahlung einer Vergütung): 1. die Software ausschließlich für die bessere Anwendbarkeit auf Hardware des Nutzers zu ändern; 2. eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Diese kann nur für die im Pkt. 1 genannten Zwecke dienen 3. die Software zu beobachten, zu untersuchen und zu testen 4. die Software unter bestimmten Voraussetzungen zu dekompilieren (soweit dies für eine bestimmungsgemäße Benutzung der Software notwendig ist)

17 Know-how-Lizenz Kapitel 75 ZGB sowie das Gesetzt Über das Geschäftsgeheimnis Know-how: jegliche Information (technischer, wirtschaftlicher, organisationssowie Betriebsart), inklusive Information über Ergebnisse der intellektuellen Tätigkeit, die: durch ihre Unbekanntheit für Dritte einen tatsächlichen oder potentiellen kommerziellen Wert haben, zu der Dritte keinen freien und ordnungsgemäßen Zugang haben und für die der Rechteinhaber Geheimhaltungsprozeduren eingefordert hat

18 Know-how-Lizenz: Geheimhaltung Geheimhaltung zentraler Aspekt bei Know-how Maßnahmen für die Einführung der Geheimhaltung: Bestimmung von Informationen, die als Know-how gelten Begrenzung des Zugangs zur solcher Information durch Bestimmung des Verfahrens des Umgangs damit Erfassung von Personen, welche mit geheimen Information arbeiten können Verankerung der entsprechenden Bedingungen in den Arbeitsverträgen sowie in Rechtsgeschäften Kennzeichnung von entsprechenden Unterlagen als Geschäftsgeheimnis mit Angaben des Rechteinhabers

19 Schlussbemerkungen Lizenzierung: probates Mittel, um Geld zu generieren, ohne das Schutzrecht für immer aus der Hand zu geben ( Vermietung von Schutzrechten) Positiv zu bewerten: im Gegensatz zum deutschen Recht ist im russischen Recht ist der Lizenzvertrag überhaupt geregelt Insofern klare rechtliche Struktur (so z.b. bei den Anspruchsgrundlagen) Problematisch: Registrierungspflicht (Verzögerung schneller Geschäftstätigkeiten) Im Ergebnis jedoch: russisches Recht bietet gute Rahmenbedingungen für die Registrierung Schizophrenie nicht notwendig

20 Ihr Ansprechpartner Taras Derkatsch Jurist Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul Moskau / Russland taras.derkatsch@roedl.ru Tel.: +7 (495) Fax: +7 (495)

21 Vortrag Prof. Dr. jur. Andreas Steininger, Dipl.-Ing. Counsel Rödl & Partner Business Center LeFort Elektrosawodskaja ul Moskau / Russland andreas.steininger@roedl.ru Tel.: +7 (495) Fax: +7 (495)

Reform des russischen gewerblichen Rechtsschutzes

Reform des russischen gewerblichen Rechtsschutzes Reform des russischen gewerblichen Rechtsschutzes Wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstitutes Wismar am 20. Juni 2014 Prof. Dr. jur. Andreas Steininger, Dipl.-Ing. bisheriger Stand des russischen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,

Mehr

Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz

Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz Informationen zu Microsoft Lizenzen für Mitarbeiter/innen an der TU Graz Hinweise zur Rechtsverbindlichkeit der Informationen Die Informationen in diesem Dokument sind Hinweise, die das Verständnis hinsichtlich

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach

Mehr

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben

Um sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Dein Design für Tchibo. Informationen / Kooperationsbedingungen

Dein Design für Tchibo. Informationen / Kooperationsbedingungen Dein Design für Tchibo Informationen / Kooperationsbedingungen Kooperationsablauf Bis aus einer Designidee ein marktreifes Produkt wird, durchläuft sie mehrere Entwicklungsphasen. Auf diesem spannenden

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Gestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten. MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014

Gestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten. MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014 Gestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014 AUFTRAGSFORSCHUNG - Abgrenzungen Forschungsauftrag: dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

4.1 Download der App über den Play Store

4.1 Download der App über den Play Store 4 4.1 Download der App über den Play Store Die App TopSec Phone kann über den Play Store auf dem Smartphone oder über das Internet an Ihrem Computer heruntergeladen werden. Um Inhalte laden zu können,

Mehr

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015

Weltweit engagiert. Irina Ermakowa Moskau 16. April 2015 Weltweit engagiert Durchsetzung von Forderungen bei Insolvenz in Russland: Beteiligungen von deutschen Firmen und Insolvenzverwaltern; Anerkennung der deutschen Insolvenzbeschlüsse Irina Ermakowa Moskau

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Bedienungsanleitung für den Online-Shop

Bedienungsanleitung für den Online-Shop Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Standardsoftware als Wirtschaftsgut Rechtsanwalt Roland Kreitz Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte und Notare Der Markt: Das Marktvolumen für gebrauchte Software wird auf 400 Millionen EURO geschätzt. Davon seien zur Zeit weniger als

Mehr

Windows 8 Lizenzierung in Szenarien

Windows 8 Lizenzierung in Szenarien Windows 8 Lizenzierung in Szenarien Windows Desktop-Betriebssysteme kommen in unterschiedlichen Szenarien im Unternehmen zum Einsatz. Die Mitarbeiter arbeiten an Unternehmensgeräten oder bringen eigene

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen

Mehr

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation aus datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht Women in IP Suisse, Präsentation 26.10.2012 RA Ursula Sury Was ist Cloud Computing? IT- Leistungen

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Neue Grundsätze des russischen Schuldrechts: Vertragsfreiheit und ihre Grenzen

Neue Grundsätze des russischen Schuldrechts: Vertragsfreiheit und ihre Grenzen Neue Grundsätze des russischen Schuldrechts: Vertragsfreiheit und ihre Grenzen 4. wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstituts Wismar Berlin, den 20. Juni 2014 Taras Derkatsch, Ph.D. 2 Interessante

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln. Nutzungsbedingungen Online-Forum Präambel Das Angebot von WIR SIND GARTEN ist ein Angebot von (WIR SIND GARTEN GmbH, Nadischweg 28a, A-8044 Weinitzen). WIR SIND GARTEN stellt den Nutzern sein Angebot,

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie importiere und exportiere ich Daten zwischen myfactory und Outlook? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory Daten aus Outlook importieren Daten aus myfactory nach Outlook

Mehr

ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender

ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur

Mehr

Die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten:

Die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten: Die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten: Schritt 1: Westermann Shop-Zugang anlegen Schritt 2: Lizenz erwerben (und ggf. Codes an Auszubildende senden) Schritt

Mehr

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis? Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung

Mehr