A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
|
|
- Lilli Lehmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland I. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 Um zu erfahren, welche Klasse zugeteilt wird, klicken Sie unten auf die Fahrerlaubnisklasse. Die neue Zuteilung wird Ihnen in tabellarischer Form angezeigt. Fahrerlaubnisklasse : 1 fd. Nr. Datum der Erteilung Weitere B erechtigun gen oder der Fahrer Zuteilung Einschrän laubnis nur auf Antrag Klasse (Sc hlüsselzah l gem. FeV) kungen: Klasse und Schlü sselzahl gem. FeV vor , im Saarland nach B, 3 nach nach 174
2 a vor 6 nach 7 1 beschr. auf KR** nach b vor 9 nach , , 175, A , A Fahrerlaubnisklasse : 2 fd. Nr. Datum der Erteilung der Fahrer laubnis 10 2 vor im Saarland nach Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Sc hlüsselzah l gem. FeV) B, BE, C1, C1E, C, CE,, T Weitere B erechtigun gen oder Einschrän kungen: Klasse und Schlü sselzahl gem. FeV 2 C 172, vor C 172, A ,
3 13 nach 14 2 beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattelkfz. oder eines kw mit drei Achsen nach im Saarland nach vor nach C1E, C, CE,, T C1E, C, CE, B, BE, C1, C1E, C1E, CE, C1E, CE, C 172, C 172,, ( kg, 3) C1 171, 174, 175,, (C1E > kg, 3), C1 171, 174, 175, A ,, (C1E > kg, 3) C1 171, 174, 175,, (C1E > kg, 3)
4 19 nach C1E, CE, C1 171, 174,, (C1E > kg, 3) Fahrerlaubnisklasse : 4 fd. Nr. Datum der Erteilung der Fahrer laubnis 20 4 vor im Saarland nach vor nach Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Sc hlüsselzah l gem. FeV) B, AM, Weitere B erechtigun gen oder Einschrän kungen: Klasse und Schlü sselzahl gem. FeV 2 174, , 175, A , nach 174
5 Fahrerlaubnisklasse : 5 fd. Nr. Datum der Erteilung der Fahrer laubnis 25 5 vor nach 27 nach Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Sc hlüsselzah l gem. FeV) AM, Weitere B erechtigun gen oder Einschrän kungen: Klasse und Schlü sselzahl gem. FeV 2 174, II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 Um zu erfahren, welche Klasse zugeteilt wird, klicken Sie unten auf die Fahrerlaubnisklasse. Die neue Zuteilung wird Ihnen in tabellarischer Form angezeigt. Fahrerlaubnisklassen : A1, A (beschränkt), A
6 fd. Nr. 1 A1 A1, AM A A beschränkt A 4, A2, A1, AM 3 A A1, AM Fahrerlaubnisklassen : B, BE fd. Nr. 4 B A, B, 5 BE A, B, BE,, Fahrerlaubnisklassen : C1, C1E, C, CE
7 fd. Nr. 6 C1 A, B, C1, 7 C1E A, B, C1E, 8 C A, B, C1, C, 9 CE A, B, C1E, C, CE,, T,, Fahrerlaubnisklassen : D1, D1E, D, DE fd. Nr. 10 D1 A,
8 11 D1E A, B, BE, D1, D1E, 12 D A, B, D1, D, B, D1, 13 DE A, B, BE, D1, D1E, D, DE,,, Fahrerlaubnisklassen : M,, S, T fd. Nr. 14 M AM S AM - 17 T AM,, T - III. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung
9 Powered by TCPDF ( Erteilungsdatum vom 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 Fahrerlaubnisklasse B Klasse* B 194 * Klassen = Fahrerlaubnisklassen ** beschr. auf KR = beschränkt auf eichtkrafträder 1 Amtliche Anmerkung: Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der and- oder Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. 2 Amtliche Anmerkung: Bei Verzicht auf die Klasse A2 wird die eingetragen, sofern die Klasse A1 zugeteilt ist. 3 Amtliche Anmerkung: Bei der Umstellung einer Fahrerlaubnis der Klasse 1a wird als Datum der Erteilung der Klasse A das Datum der Erteilung der Klasse 1a eingetragen. 4 Amtliche Anmerkung: Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war.
Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
Anlage 3 ( zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (BGBl. I 2016 64, 3083 ff) In Kraft getreten am: 28.12.2016 Bei der
MehrLandesrecht BW Einzelnorm. Quelle:
andesrecht BW Einzelnorm Amtliche Abkürzung: FeV Fassung vom: 21.12.2016 Gültig ab: 28.12.2016 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: FNA: FNA 9231-1-19 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
MehrA. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
"Anlage 3 (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von sen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Bei der Umstellung von sen alten Rechts auf die neuen n und den Umtausch von Führerscheinen
MehrAnlage 3. (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach. bisherigen Mustern
Anlage 3 (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen
MehrMotorradfahren mit dem Autoführerschein?
Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Rechtsstand 19. Januar 2013 Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein auch die Berechtigung haben, bestimmte Fahrzeuge der Motorradklassen
MehrFreiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de
Seite 1 / 22 Seite 2 / 22 Seite 3 / 22 Seite 4 / 22 Seite 5 / 22 Seite 6 / 22 Seite 7 / 22 Seite 8 / 22 Seite 9 / 22 Seite 10 / 22 Seite 11 / 22 Seite 12 / 22 Seite 13 / 22 Seite 14 / 22 Seite 15 / 22
MehrFührerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 08/2017
Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 08/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr
MehrFahrerlaubnisklasse B/BE/B96
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fahrerlaubnisklasse B/BE/B96 1 2 3 Obersatz Der Fahrer des Pkw (F) könnte sich i.s.d. 21 I Nr. 1 StVG strafbar gemacht haben. 21 I Nr. 1 StVG 4 Objektiver Tatbestand
MehrFührerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 01/2017
Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 01/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Besitzstandswahrung 6 VI FeV Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Besitzstandswahrung 6 VI FeV 2014 1 Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. 2 Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des
MehrDie neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten
MehrDie 3. EU-Führerscheinrichtlinie
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) Das Führen von Zugkombinationen im EU-Recht
MehrSocial Digital Signage - FAQ
Social Digital Signage - FAQ Inhaltsverzeichnis main... 2 Was ist das, FAQ?... 3 Was ist das, FAQ?... 4 Seite 1 / 4 Seite 2 / 4 Was ist das, FAQ? ganz einfach: fragen und antworten Letzte Änderung: 2016-07-03
Mehrzu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrSusan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD
Susan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD 1 / 5 2 / 5 Download..mystic..city..de..epub..PDF/ePub..eBooks..with..no..limit..and..without..survey...Susan.. Forward..language..:..de...Frauen..befreien..sich..von..den..Fesseln..der..Kindheit.Im...Erwachsenena
MehrAntrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) AM A1 A2 A B BE C1 C1E C CE D1 D1E D DE L T Geburtstag Nur bei Abweichung vom n: Familienname n (ggf. Kreis) Anschrift Hauptwohnsitz
MehrAntrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17
Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17 Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse(n) Erweiterung der Fahrerlaubnis von Klasse(n) auf Klasse(n) 56242 Selters 02626-142094
MehrEinteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM:
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: Klasse A1: Klasse A2: Klasse A: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer
MehrPrüfung eines fahrerlaubnisrechtlichen Sachverhaltes
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Prüfung eines fahrerlaubnisrechtlichen Sachverhaltes 1 Obersatz Der Fahrer des Pkw (F) könnte sich i.s.d. 21 I Nr. 1 StVG strafbar gemacht haben. 21 I Nr. 1 StVG 2
Mehrtheoretische Prüfung B/BE 1 ) nein ja
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 11 (zu 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Ausstellungsstaat
MehrDie Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:
1 Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG vom 20.12.2006 durch die 6. Verordnung zur Änderung der FeV vom 7. Januar 2011 - Inkrafttreten am 19. Januar 2013 - Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:
MehrAntrag auf Erteilung Neuerteilung Erweiterung der Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnis Klasse(n) von Klasse(n)
Antrag auf Erteilung Neuerteilung Erweiterung der Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnis Klasse(n) von Klasse(n) auf Klasse(n) 56242 Selters 02626-142094
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem
Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
MehrFahrerlaubnisrecht. Leitfaden für Studium und Praxis. Von. Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D?
Fahrerlaubnisrecht Leitfaden für Studium und Praxis Von Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D? VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage 5 Vorwort
MehrVerordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) (BGBl. III/FNA 9232 4) Zuletzt geändert durch Art. 2 Vierte ÄndVO der Fahrerlaubnis-VO und and. straßenverkehrsrechtl.
MehrLandesrecht BW Einzelnorm. Quelle: FNA: FNA
Landesrecht BW Einzelnorm Amtliche Abkürzung: FeV Fassung vom: 21.12.2016 Gültig ab: 28.12.2016 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: FNA: FNA 9231-1-19 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (ausgeg
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2008 (ausgeg. 29.07.08) Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrLandratsamt Bamberg Führerscheinstelle
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse/n erstmalig zur Erweiterung einer vorhanden Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren mit 17 Jahren aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.
Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer
MehrFührerschein Wer darf womit fahren?
Fahrerlaubnisklassen Führerschein Wer darf womit fahren? Günter Heitmann, Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Tipps, mit welchen Fahrerlaubnisklassen welche Fahrzeuge bewegt
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 33/2008 30.06.2008 Wk Umsetzung der Richtlinie 2003/59 EG zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des BKrFQG ist
MehrFahrerlaubnisse (FE) Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen im Jahr 2013
Kraftfahrt- Bundesamt Fahrerlaubnisse (FE) Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen im Jahr 2013 FE 6 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht seine Statistiken ab sofort
MehrDie aktuellen Führerscheinklassen im Überblick
Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details
MehrMainz Merkblatt Stand
Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.
MehrMit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass Sie von folgenden Punkten Kenntnis genommen haben:
Landratsamt Eichstätt - Führerscheinstelle - Residenzplatz 1 85072 Eichstätt Telefon 08421/70-0 Fax 08421/70-256 Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen des Bayer. Modellversuchs zum BEGLEITETEN
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Fahrerlaubnis: lof Zugmaschine mit Anhänger.
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fahrerlaubnis: lof mit Anhänger 1 Ausgangsfall Ein Landwirt führt eine lof mit einer von 40 km/h. Der mitgeführte lof Anhänger hat eine von 25 km/h. Die Kombination
MehrBis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.
Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal
MehrBegleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen? Basisinformationen Jugendliche können
MehrRhetorische Mittel Tabelle Pdf Download ->>>
1 / 5 Rhetorische Mittel Tabelle Pdf Download ->>> http://shurll.com/afq1n 2 / 5 3 / 5 Rhetorische...Mittel:...Name:...Definition:...Beispiel:...Addierende...Zusammensetzung:...gleichbe rechtigte,...einander...widersprechende...gliederdownload..bei..school-scout.de...bereitende..tab
MehrFührerschein erweitern
Führerschein erweitern Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (klasse) erweitern. Basisinformationen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrKein Wohnsitz im Bundesgebiet: Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet: Umschreibung ausländischer Führerscheine
Das Thema Umschreibung ( Anerkennung der Fahrerlaubnis) oder Neuerwerb ist sehr vielseitig und sehr komplex. Ich möchte hier versuchen den Durchblick zu erleichtern und besser nachzuvollziehen. Kein Wohnsitz
MehrErste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Bundesrat Drucksache 580/10 (Beschluss) 17.12.10 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen,
MehrGebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)
Stand: 01.01.2018 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer
MehrFahrerlaubnisklasse T nachträgliche Zuteilung
KBM e.v. Postfach 1228 86617 Neuburg a. d. Donau An alle Bayerischen Maschinen- Betriebshilfsringe e.v. Ihnen schreibt: Martin Gehring Projektmanagement Tel.: 004 (0) 84 31 / 53 88-2 37 Fax: 004 (0) 84
MehrKraftfahrt- Bundesamt. Fahrerlaubnisse (FE) Fahrerlaubnisprüfungen Jahr 2015 FE 7. Statistik
Kraftfahrt- undesamt Fahrerlaubnisse (FE) Fahrerlaubnisprüfungen 2015 FE 7 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-undesamt (K) veröffentlicht seine Statistiken in einem bildschirmoptimierten PDF-Format.
MehrBegleitetes Fahren ab 17 ein Modellversuch des Landes Hessen
Begleitetes Fahren ab 17 ein Modellversuch des Landes Hessen Bei der Gruppe der jungen Autofahrer stellt sich ein ganz besonderes Verkehrssicherheitsproblem. Der Anteil der 18- bis 24- jährigen an allen
MehrDie neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013 AM A1 A2 A B B96 BE C1 C C1E CE D1 D D1E DE L T Befristungen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet
MehrH I - j/11 H
2012 2011 H I - j/11 H1043 201100 Methodische Erläuterungen Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach 2 Abs. 1 Nr. 3 KBAG (Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 04.08.1951) im Rahmen der
Mehrinformiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?
informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab 01.01.1999 Neuer EU-Führerschein Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? Internationaler Führerschein Die neuen Fahrerlaubnisklassen Übergangsbestimmungen
MehrÄnderung der Fahrerlaubnisverordnung zum
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine
MehrStaatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 11 FeV (zu 31 FeV) Rechtsstand 08/2017 Geprüft: 04.09.2018 Info:
MehrNeue EU-Fahrerlaubnisklassen ab
Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Einführung 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Einführung 13 I Führerschein und Fahrerlaubnisprüfung-gestern, heute, morgen 13 II Offene Fragen der Verkehrssicherheit-Ausblick 22 Abkürzungsverzeichnis 33 Teil 1 Grundlagen
MehrÜbersicht über die EU-Führerscheinklassen
Übersicht über die EU-Führerscheinklassen Klasse Beschreibung A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25
MehrInformation zum Antrag für die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis-Klassen B,BE und T. - Befreiung vom Mindestalter -
Information zum Antrag für die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis-Klassen B,BE und T - Befreiung vom Mindestalter - Gemäß 10 Abs. 1 FeV beträgt das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis
MehrKlasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit
MehrDas neue Fahrerlaubnisrecht ab 19. Januar 2013
Inhaltsverzeichnis Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:... 2 Klasse AM... 2 Klasse A1... 3 Klasse A2... 3 Klasse A... 4 Abnahme der praktischen Prüfung bei der Erweiterung... 5 Fahrerlaubnisprüfung
MehrFührerschein beantragen
Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine
MehrPflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger sofortigen Vollziehbarkeit der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung
VGH München, Beschluss v. 09.03.2017 11 CS 17.315 Titel: Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger sofortigen Vollziehbarkeit der Feststellung der fehlenden Fahrberechtigung
Mehrzu Punkt... der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Bundesrat Drucksache 580/1/10 03.12.10 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - FJ - G - In zu Punkt der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrFragen und Antworten Abgestimmt zwischen Bund und Ländern
und Abgestimmt zwischen Bund und Ländern Teil 1: Fahrlehrerlaubnis 1. Ab welchem Alter ist der Beginn der Ausbildung zum Fahrlehrer möglich? 2. Ab welchem Alter ist die Erteilung der Anwärterbefugnis frühestens
MehrDie EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab
Die EU-Führerscheinklassen Vergleich: bis 1999 / aktuell / ab 19.01.2013 Klasse Fahrerlaubnis alt (bis 1999) Klasse Fahrerlaubnis neu (ab 1999 Euro-Führerschein ) 1 Kräder ohne eistungsbeschränkung (Erwerb
MehrFührerscheinklassen Motorrad (Mofa, AM, A1, A2, A)
Führerscheinklassen Motorrad (, M,,, ) Rechtsstand 02/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbh maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor
Mehrb) Unternehmen, die Personen nach Buchstabe a) beschäftigen, für deren Tätigkeit in Deutschland eine Fahrerlaubnis notwendig ist.
Vorsicht Falle bei ausländischen EU-Führerscheinen! - Information für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, für deren Tätigkeit in Deutschland eine Fahrerlaubnis notwendig ist. Wenn betrifft es? a)
MehrFührerschein beantragen/ersterteilung
Führerschein beantragen/ersterteilung Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll,
MehrGebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)
Stand: 01.09.2016 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer
MehrA. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
A. se und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland I. se nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 18) fd. klasse (alt) klassen gem. Anlage
MehrDie aktuellen Führerscheinklassen im Überblick
Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details
MehrWeitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:
Der neue EU-Führerschein Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2016 21.03.2016 Kö/KB Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und
MehrFührerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1 7 C1E C 7. Rechtsstand 01/2018 LEICHTERE LKW
Führerscheinklassen Lkw (1,,, E) Rechtsstand 01/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? 1 7 LEIHTERE LKW Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
MehrAntrag BF 17 auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren
Antrag BF 17 auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Begleiteten Fahren Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die beigefügten Hinweise zum Datenschutz, zum Umgang mit Ausweisdokumenten und zu den benötigten
MehrInhalt. Die Autoren. Einleitung TEIL I - ERLÄUTERUNGEN
Die Autoren Einleitung 10 10 TEIL I - ERLÄUTERUNGEN Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende detaillierte Gliederung führt direkt zu den Antworten auf alle Fragen und ersetzt so ein Stichwortverzeichnis zu
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale 31.05.2016 Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und bevorstehende Änderungen geben.
MehrDatenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Inhaltsverzeichnis Auskunft gemäß 58 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)...
MehrFahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom
Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom 27.12.2016 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht
MehrVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 11 FeV (Verordnung) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Übersicht über die n Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
MehrFahrerlaubnis wiedererteilen
Fahrerlaubnis wiedererteilen Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 660/10 (Beschluss) 17.12.10 Beschluss des Bundesrates Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat
MehrHuppertz. Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht. Das 35 kw-krad
Übungsklausur 5.1 zum Fahrerlaubnisrecht Das 35 kw-krad Der Biker (B 1 ) wird mit seinem Krad im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B 55 angehalten und überprüft. Dabei händigt der Fahrer
MehrProgrammübersicht. Fahrerlaubnisbehörden. Stand:
Programmübersicht Fahrerlaubnisbehörden Stand: 01. 06. 2018 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536 / 991-157 Fax: 02536 / 991-148 Mail:
MehrAber dass man mal ein Fahrzeug oder Gespann nutzt, welches über den normalen Pkw mit Anhänger hinausgeht, ist schnell der Fall.
ORTSCLUB Nr. 3/2018 30.10.2018 St Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, Liebe Ortsclubmitglieder, diesmal befassen wir uns mit den großen Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die man
MehrDie Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige
MehrVorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
ABSCHNITT II Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro ( ), Fahrverbot in Monaten Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung
MehrMerkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen
MehrPrüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht
Prüfungsschema für fahrerlaubnisrechtliche Sachverhalte hier: Sachverhalt zum alten Fahrerlaubnisrecht Pseudo - Auflage Frau (H) wird mit ihrem Pkw auf der B 55 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle
MehrBereich Fahrschule. bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im
K 4431 A Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland 68. Jahrgang 2014 Ausgegeben zu Bonn Abteilung Landverkehr Verkehrsblatt - Sammlung Nr. S 3213 Verkehrsblatt - Dokument
MehrBerufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer
Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche
Mehr