Vorwort 4. Rechtliche Verhältnisse, Leitungsstruktur und Vergütungssystem 6. Einbindung in ein Netzwerk 8. Finanzinformationen 10

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1 Transparenzbericht zum 31. März 2015

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 4 Rechtliche Verhältnisse, Leitungsstruktur und Vergütungssystem 6 Einbindung in ein Netzwerk 8 Finanzinformationen 10 Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse 11 Qualitätssicherungssystem, Unabhängigkeit, Aus- und Fortbildung 12 Teilnahme am System der Qualitätskontrolle 20 Anlassunabhängige Sonderuntersuchung 21 Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems und der Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit 22 Anlage 1: Geschäftsführerverzeichnis

3 Vorwort Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach 55c WPO dazu verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, wenn sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ( 319a Abs. 1 S. 1 HGB) durchgeführt haben. In dem vorliegenden Transparenzbericht werden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über die Struktur und die Organisation der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft dargestellt. 4 5

4 Rechtliche Verhältnisse, Leitungsstruktur und Vergütungssystem Rechtliche Verhältnisse Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (kurz: Ebner Stolz oder Gesellschaft) hat ihren Sitz in Stuttgart. An den folgenden Standorten unterhalten wir berufsrechtliche Niederlassungen: Komplementärin von Ebner Stolz ist die Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB Die Geschäftsführer der Komplementärin sind in Anlage 1 zu diesem Transparenzbericht aufgeführt. Die Gesamtbezüge des überwiegenden Teils dieser leitenden Angestellten weisen einen variablen Vergütungsanteil in einer Bandbreite von 10 bis 48 % auf. Die variablen Vergütungsanteile hängen vom Erreichen persönlicher Leistungsziele, individueller Zielvereinbarungen und vom Unternehmenserfolg ab. Berlin Bonn Bremen Düsseldorf Frankfurt Hamburg Hannover Köln Leipzig München Reutlingen Siegen Solingen Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA eingetragen. Im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer wird Ebner Stolz unter der Nummer als Mitglied geführt. Das Festkapital der Gesellschaft beträgt Euro ,00. Dieses wird mittelbar über berufsrechtlich erforderliche Gesellschaften bürgerlichen Rechts gehalten. 65,1 % der Anteile werden von Wirtschaftsprüfern, im Übrigen von Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern gehalten. Die maximale Beteiligungsquote beträgt 3,3 %. Beteiligungen bestehen an der Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH, Stuttgart (80 %), der Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart (43,6 %) und der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH, Stuttgart (100 %). Die Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart, ist mit 100 % an der Profunda Corporate Finance GmbH, Hamburg, beteiligt. Leitungsstruktur und Vergütungssystem Die Geschäftsführer sind bis auf drei Ausnahmen Partner der Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Partnerschaft mbb in Stuttgart (kurz: Partnerschaftsgesellschaft). Diese erhalten ihre Bezüge ausschließlich von dieser Gesellschaft. Ein Teil der Partner ist im Verhältnis ihrer Anteile am Ergebnis beteiligt, bei anderen setzen sich die Bezüge aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei richtet sich die variable Vergütung grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Ergebnis der Orte ihrer Tätigkeit. Der variable Teil bewegt sich in einer Bandbreite von 20 bis 100 % der Gesamtbezüge. Leitende Angestellte sind bei Ebner Stolz angestellte Geschäftsführer, Partner und Prokuristen. Die Leitung unserer Gesellschaft erfolgt in gemeinsamer Verantwortung. Die Geschäftsführer der Komplementärin bzw. Partner der Partnerschaftsgesellschaft wählen aus ihrem Kreis einen Geschäftsführungsausschuss, dessen Mitglieder besondere Zuständigkeiten haben. Dies betrifft insbesondere die Koordination strategischer Themen auf Partnerebene, die Begleitung der Umsetzung der von Partnerversammlungen gefassten Beschlüsse sowie Zuständigkeiten für Verwaltungsaufgaben. Durch die funktionale Aufteilung innerhalb der Geschäftsführung ist sichergestellt, dass Geschäftsführer ohne die Qualifikation als WP/vBP keine Verantwortung für die Ausführung diesen Beruf betreffender Vorbehaltsaufgaben tragen. Daneben bestehen Fachausschüsse, welche die Weiterentwicklung der Facharbeit verantworten. Das Leistungsspektrum von Ebner Stolz umfasst Abschlussprüfungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen sowie prüfungsnahe Leistungen, zu deren Durchführung auf das Personal der Partnerschaftsgesellschaft zurückgegriffen wird. 6 7

5 Einbindung in ein Netzwerk Ebner Stolz ist eines der deutschen Mitgliedsunternehmen von Nexia ( einem Netzwerk im Sinne von 319 b Abs. 1 Satz 3 HGB. Nexia ist eine der weltweit führenden Organisationen von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften (nach dem Ranking des International Accounting Bulletin für 2014 Nr. 10 der internationalen Netzwerke und Kooperationen). Nexia hat in über 100 Ländern Mitgliedsfirmen, die insgesamt im Jahr 2014 einen Umsatz von über US$ 3,1 Mrd. erwirtschaftet haben. Mehrere Partner von Ebner Stolz sind in leitenden Funktionen bei Nexia engagiert. So stellen wir den Chairman der Region Europe/Middle East/Africa und sind im International Board of Directors, im Audit Committee sowie in der Advisory Services Steering Group vertreten. Die EMEA Tax Group, der weltweite IFRS help desk, die Special Interest Groups IT-Revision, Global Mobility Services und die Real Estate Group werden durch Mitarbeiter unserer Gesellschaft geleitet. Durch dieses Engagement werden wir als eines der größten Mitgliedsunternehmen im Nexia Verbund unserem Anspruch gerecht, das umfangreiche Erfahrungs- und Wissensreservoir maßgeblich im Interesse unserer Mandanten mitzugestalten und unsere hohen Qualitätsstandards auch auf internationaler Ebene durchzusetzen. Somit können wir unseren Mandanten auch im internationalen Umfeld ein verlässlicher Partner sein. Die rechtliche Struktur von Nexia stellt sich wie folgt dar: Ebner Stolz ist Gesellschafter von Nexia International Limited, eine Isle of Man Gesellschaft limited by guarantee. Das internationale Büro befindet sich in London. Die Mitgliedsfirmen sind rechtlich eigenständig und unabhängig von Nexia. Es besteht keine Beteiligung von Nexia an einem der Mitgliedsunternehmen. Nexia erbringt für Mandanten keine Dienstleistungen. Diese werden von den einzelnen Mitgliedsfirmen ausgeführt. 8 9

6 Finanzinformationen Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Die Umsätze der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bzw. der Ebner Stolz Gruppe*) im Geschäftsjahr 2014 setzen sich wie folgt zusammen: Im Jahr 2014 wurden bei den folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne von 319a Abs. 1 Satz 1 HGB gesetzlich vorgeschriebene Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Ebner Stolz Gruppe TEUR TEUR Abschlussprüfungsleistung Andere Bestätigungsleistungen Steuerberatungsleistungen Sonstige Leistungen Adler Real Estate AG, Frankfurt artnet AG, Berlin AUGUSTA Technologie AG, München Bastei Lübbe AG, Köln *) Cybits Holding AG, Wiesbaden Deutsche Real Estate AG, Berlin Dresdner Factoring AG, Dresden Easy Software AG, Mülheim an der Ruhr Edding AG, Ahrensburg Eyemax Real Estate AG, Aschaffenburg First Sensor AG, Berlin Hanse Yachts AG, Greifswald Indus AG, Bergisch Gladbach InnoTec TSS AG, Düsseldorf Johann Friedrich Behrens AG, Ahrensburg Kremlin AG, Hamburg *) LS telcom AG, Lichtenau M.A.X. Automation AG, Düsseldorf Pironet NDH AG, Köln PVA TePla AG, Wettenberg R. Stahl AG, Waldenburg SHW Automotive AG, Aalen Splendid Medien AG, Köln TAKKT AG, Stuttgart Tom Tailor AG, Hamburg transtec Aktiengesellschaft, Tübingen *) Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Partnerschaft mbb, Stuttgart Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Stuttgart Dr. Ebner, Dr. Stolz Management Support GmbH, Stuttgart *) Prüfung des Einzelabschlusses 10 11

7 Qualitätssicherungssystem, Unabhängigkeit, Aus- und Fortbildung Das Qualitätssicherungssystem von Ebner Stolz einschließlich der Regelungen zur Unabhängigkeit sowie zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter ist in einem Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuch niedergelegt. Dieses wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und im Intranet hinterlegt. Die Inhalte werden in internen Schulungsmaßnahmen vermittelt. Mit dem Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuch werden die nach der Wirtschaftsprüferordnung, der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer und der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) einzuhaltenden Berufspflichten geregelt. Für die Umsetzung der Regelungen, ihre Fortentwicklung und die Kontrolle ihrer Einhaltung liegt die Zuständigkeit bei sehr erfahrenen Partnern, die in ihrer Arbeit von Wirtschaftsprüfern unterstützt werden und die im Kompetenz-Center Qualitätssicherung zusammenarbeiten. Im Sinne einer klaren und überschaubaren Berichterstattung sind im Folgenden die wesentlichen Grundsätze des Qualitätssicherungssystems dargestellt

8 Qualitätssicherungssystem, Unabhängigkeit, Aus- und Fortbildung Regelungen zur Praxisorganisation Beachtung der allgemeinen Berufspflichten und der Unabhängigkeit Das Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuch verpflichtet alle Mitarbeiter zur Beachtung der allgemeinen Berufspflichten, insbesondere zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit mit Hilfe der bei Ebner Stolz eingeführten Regelungen und Instrumente. Um die berufliche Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit zu gewährleisten und die Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden, sind folgende Regularien und Instrumente eingeführt: Jährliche Unabhängigkeitserklärung der Partner und Mitarbeiter Auftragsbezogene Unabhängigkeitserklärung der mit dem Prüfungsauftrag befassten Mitarbeiter Regelmäßige Überprüfung der Unabhängigkeitserfordernisse durch die Partner bezüglich Prüfungsaufträgen im Akquisitionsstadium Die bei unserer Gesellschaft eingeführten Regeln gehen zum Teil über die gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen hinaus. Allen Partnern, ihren Lebenspartnern und Mitarbeitern ist es untersagt, Anteile und Schuldverschreibungen von börsennotierten Mandaten zu halten oder zu erwerben, bei denen Ebner Stolz die gesetzliche Abschlussprüfung durchführt, eine Due-Diligence- Untersuchung im Rahmen einer Börseneinführung oder Kapitalerhöhung durchgeführt hat oder bei denen wir mit der Überprüfung einer Unternehmensbewertung im Rahmen von aktienrechtlichen Bewertungsanlässen oder bei Transaktionen mit vergleichbarer Insiderproblematik beauftragt sind oder innerhalb der letzten drei Monate waren. Über die betroffenen Mandate werden die Mitarbeiter fortlaufend informiert. Sie sind in einer so genannten Watch List aufgeführt, die von jedem Mitarbeiter zu beachten ist. Bei Schiedsgutachten, aktienrechtlichen Sonderprüfungen, Due-Diligence-Aufträgen sowie Unternehmensbewertungen ist im Vorfeld der Auftrags- annahme eine sogenannte Kollisionsprüfung durchzuführen. Diese wird durch den auftragsverantwortlichen Partner veranlasst und umfasst alle Standorte. Dazu werden im ersten Schritt die Unternehmen der zum Konzernkreis der potenziellen Mandanten gehörenden Unternehmen ermittelt. Danach wird mit Hilfe eines datenbankbasierten Independency Checks untersucht, ob unsere Gesellschaft für ein Konzernunternehmen bereits tätig war. In einem solchen Fall ist zu untersuchen, ob ein Unabhängigkeitskonflikt besteht. Dieser Independency Check ist auch bei Erstprüfungen durchzuführen. Die sich aus 319 b HGB ergebenden Anforderungen an die Sicherstellung der netzwerkweiten Unabhängigkeit werden insbesondere bei kapitalmarktorientierten Unternehmen und potenziellen Mandanten mit bedeutenden Teilbereichen im Ausland durch international ausgerichtete Unabhängigkeits- und Kollisionsprüfungen erfüllt. Dadurch erfolgt eine Überprüfung möglicher Beziehungen verbundener Netzwerkpartner zu Unternehmen des Konzernkreises eines potenziellen Mandanten durch den elektronischen Abgleich mit der für alle Nexia-Partner eingerichteten internationalen Independency Monitoring-Datenbank ( NIMo ). Bei NIMo handelt es sich um eine webbasierte Datenbanklösung, deren Inhalte regelmäßig einer Aktualisierung unterliegen. Für die Regelmäßigkeit der Datenaktualisierung sind auf internationaler Ebene durch Nexia Überwachungsprozesse eingerichtet. Bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit sind die jeweiligen regionalen Unabhängigkeitsbeauftragten der Gesellschaft zu konsultieren. In besonders kritischen Fällen ist die Zustimmung des für das Risikomanagement zuständigen Partners einzuholen. Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur internen Rotation der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bei der Jahres- und Konzernabschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ( 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB) und der Wirtschaftsprüfer, welche die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchführen, wird durch den jeweiligen regionalen Unabhängigkeitsbeauftragten anhand einer entsprechenden Dokumentation überwacht. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Die Prüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Auftragsannahme erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Unabhängigkeitserfordernisse und beinhaltet auch eine Analyse der Integrität des Mandanten, der mit dem Auftrag verbundenen Risiken sowie der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Die Regelungen gelten sowohl für Erst- als auch für Folgeaufträge. Bei der Auftragsannahme ist mindestens ein Partner beteiligt. Im Qualitätssicherungshandbuch wurden Kriterien festgelegt, nach denen die Auftragsannahme untersagt ist. Bei ebenfalls im Qualitätssicherungshandbuch festgelegten Auftragstypen ist die Zustimmung des für das Risikomanagement regional zuständigen Partners erforderlich. Die Regeln zur Auftragsannahme gelten auch für die Fortführung des Auftrags. Im Qualitätssicherungshandbuch ist auch die vorzeitige Beendigung von Aufträgen aus wichtigem Grund geregelt. In diesen Fällen ist die Wirtschaftsprüferkammer zu informieren. Die Einhaltung dieser Regeln ist von 14 15

9 dem für die Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer im Prüfungsablauf zu beurteilen. Mitarbeiterentwicklung Einstellung Die Einstellung von Mitarbeitern wird auf der Grundlage des im Planungsprozess ermittelten Personalbedarfs vorgenommen. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt unter Beachtung der für die verschiedenen Karrierestufen festgelegten Anforderungsprofile. Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in den ersten Berufsjahren erfolgt grundsätzlich durch umfangreiche hausinterne Schulungsmaßnahmen. In den ersten Berufsjahren sind jeweils zu Beginn des Berufsjahres einwöchige Kurse zu absolvieren. Im ersten Kurs simulieren die Teilnehmer eine Jahresabschlussprüfung und erlernen so die Grundzüge der Prüfungstechnik und den Umgang mit der Prüfungssoftware. In den Kursen der beiden folgenden Jahre wird der Umgang mit anspruchsvolleren Prüfungsgebieten erlernt. Zu Beginn des vierten Berufsjahres werden die Grundlagen für die Tätigkeit als Prüfungsleiter vermittelt. Im zweiten und dritten Berufsjahr besuchen die Mitarbeiter zusätzlich jeweils mehrtägige Seminare welche die Prüfung von Konzernabschlüssen zum Gegenstand haben. Für Prüfungsleiter und Wirtschaftsprüfer werden die jährlichen zweitägigen hausinternen Schulungsmaßnahmen durch externe Fortbildungsveranstaltungen beispielsweise IDW-Seminare oder Fachtagungen ergänzt. Insbesondere durch die externen Seminare erfolgt die Fortbildung der Prüfungsleiter und Wirtschaftsprüfer auf den Gebieten, welche den individuellen Tätigkeitsschwerpunkten entsprechen. Die Teilnehmer an den internen Schulungsmaßnahmen werden durch die Personalabteilung bestimmt. Es erfolgen Anwesenheitskontrollen, deren Ergebnis im Personalmanagementsystem festgehalten wird. Die Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen wird unter Bezeichnung der Fortbildungsveranstaltung im Zeiterfassungssystem dokumentiert. Beurteilung von Mitarbeitern Für Fachmitarbeiter wird eine Jahresbeurteilung durchgeführt. Diese erfolgt auf der Grundlage eines standardisierten Beurteilungsbogens, der sowohl durch den Beurteiler als auch durch den Beurteilten zu bearbeiten ist. Die Beurteilungsergebnisse werden in einem ausführlichen Mitarbeitergespräch besprochen, dessen Inhalt es aber auch ist, Maßnahmen und Ziele für das Folgejahr festzulegen. Für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung von Mitarbeitern sind fachliche und persönliche Merkmale entscheidend. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Mitarbeiter die Berufspflichten und Regelungen des Qualitätssicherungssystems beachten. Bereitstellung von Fachinformationen Die Bereitstellung von Fachinformationen erfolgt im Wesentlichen über ein elektronisches Wissensmanagementsystem. Die Pflege des Wissensmanagementsystems obliegt verschiedenen Kompetenz-Centers. Obligatorisch ist daneben die Ausstattung eines jeden Fachmitarbeiters mit Gesetzestexten und Fachbüchern, welche je nach Qualifikationsstufe oder Spezialgebieten variieren kann. Jeder Mitarbeiter verfügt über einen Zugang zum Internet. Daneben steht den Mitarbeitern eine Präsenzbibliothek mit allen gängigen Fachbüchern und Fachzeitschriften zur Verfügung. Gesamtplanung aller Aufträge Aufgrund der Organisationsform des Unterneh- mens werden die zeitliche Planung der Prüfungsaufträge und deren personelle Besetzung stand- schaftsprüferkammer, Sonderuntersuchungen der zur Kenntnis gebracht. Bei Anfragen der Wirt- ortbezogen durchgeführt. Die Planung wird fortlaufend aktualisiert. suchungen von Jahres- und Konzernabschlüssen Abschlussprüferaufsichtskommission bzw. Unter- kapitalmarktorientierter Mandate durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung sind Verfah- Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen rensabläufe definiert, die von den auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfern eingehalten Für interne Beschwerden stehen den Mitarbeitern werden müssen. In allen Fällen ist das Kompetenzvon Ebner Stolz an jedem Standort Ansprechpartner zur Verfügung. Eventuelle Beschwerden kön- auch zu beurteilen hat, ob eine Anpassung des Center Qualitätssicherung zu informieren, welches nen auch anonym mitgeteilt werden. Qualitätssicherungssystems notwendig ist. Externe Beschwerden durch Mandanten oder Dritte werden dem auftragsverantwortlichen Partner Regelungen zur Auftragsabwicklung Organisation der Auftrags- sem Zusammenhang wird auch sichergestellt, dass abwicklung die für die Auftragsabwicklung relevanten Unabhängigkeitsregelungen der WP-Praxis eingehalten Die Verantwortlichkeit für die Auftragsdurchführung wird festgelegt, dokumentiert und dem Man- werden. danten im Auftragsbestätigungsschreiben mit- Einhaltung der gesetzlichen geteilt. Vorschriften und fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung Entsprechend den Regelungen des Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuchs und durch den Planungsprozess wird sichergestellt, dass genügend Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS sowie Jah- Für Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen von fachliche wie auch zeitliche Ressourcen für die resabschlüssen von Finanzdienstleistern stehen jeweils elektronische Standardprüfungsprogramme Durchführung der Prüfungsaufträge zur Verfügung stehen. zur Verfügung. Die verschiedenen Kompetenz- Centers sind dazu verpflichtet, die für sie relevanten Bestandteile der Standardprüfungsprogramme Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist durch die Systematik der Standardprüfungsprogramme dazu bezüglich der Änderungen von gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln fortlaufend anzu- veranlasst zu beurteilen und zu dokumentieren, ob Gefährdungen für die Einhaltung der allgemeinen passen. Dies gilt auch für die für alle Prüfungsarten Berufspflichten bei der Durchführung eines Prüfungsauftrags vorliegen könnten und ob bei Vorlie- Kompetenz-Center Qualitätssicherung überprüft, zur Verfügung stehenden Musterberichte. Das gen von Gefährdungen angemessene Vorkehrun- ob notwendige Anpassungsmaßnahmen durchgeführt wurden. gen getroffen worden sind, um diese Risiken zu eliminieren oder angemessen zu reduzieren. In die

10 Anleitung des Prüfungsteams Prüfungsgrundsätze und -methoden werden von einem Kompetenz-Center entwickelt, das für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der Prüfungsstandards verantwortlich ist. Auf der Grundlage der Prüfungsgrundsätze und -methoden werden Standardprüfungsprogramme erarbeitet, die in eine elektronische Prüfsoftware integriert werden. Die Anleitung der Prüfungsteams erfolgt insbesondere durch die Standardprüfungsprogramme, deren Inhalte entsprechend der Besonderheiten des jeweiligen Mandanten im Zusammenhang mit der Prüfungsplanung individualisiert werden. Darüber hinaus stehen ergänzende Hilfsmittel zur Prüfungsplanung und -durchführung sowie Musterprüfungsberichte zur Verfügung. se einschließlich der getroffenen Entscheidung sowie der Grundlagen für die Entscheidung und letztlich die Art und Weise der Umsetzung zu dokumentieren. Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Sowohl durch die Regelungen des Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuchs als auch durch die anzuwendenden Standardarbeitspapiere, durch die der Prüfungsprozess vorgegeben ist, wird sichergestellt, dass die Einhaltung der Prüfungsanweisungen laufend durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer überwacht wird. Prüfungsphasen und stellt insbesondere sicher, dass vor der Auslieferung des Prüfungsberichts eine Berichtskritik durch den die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchführenden Wirtschaftsprüfer erfolgt ist. Im Rahmen der Berichtskritik oder der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung werden nur Personen tätig, die nicht in die operative Abwicklung des jeweiligen Auftrags eingebunden sind, und die über die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Spezialkenntnisse verfügen (z. B. IFRS-Kenntnisse). Bei Prüfungsaufträgen, die einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegen, wird der Berichtskritiker im Einvernehmen mit dem auftragsverantwortlichen Partner und dem auftragsbegleitenden Qualitätssicherer durch das Kompetenz-Center Qualitätssicherung festgelegt. Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwicklung und Archivierung der Arbeitspapiere Grundsätzlich sind alle Prüfungshandlungen und Prüfungsnachweise elektronisch zu dokumentieren. Das Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuch regelt, dass die Dokumentation der Arbeitspapiere zeitnah zur Erteilung des Bestätigungsvermerks abzuschließen ist. Dies geschieht durch Aktivierung der so genannten lock down - Funktion der Prüfungssoftware, die sicherstellt, dass gegebenenfalls notwendig werdende Änderungen von Arbeitspapieren nach erfolgtem lock down dokumentiert werden. Maßnahmen zur Datensicherung sind getroffen. Ausnahmsweise in Papierform vorhandene Arbeitspapiere werden in Zentralarchiven aufbewahrt. Im Ergebnis wird sichergestellt, dass allen Prü- AbschlieSSende Durchsicht der fungsteammitgliedern Informationen über den Mandanten und sein Umfeld sowie über Auftragsrisiken und besondere Problembereiche zur Verfü- Auftragsergebnisse Der durch die Prüfungsprogramme vorgegebene Nachschau gung gestellt werden. Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) Die Regelungen des Qualitätssicherungs- und Prüfungshandbuchs sehen vor, dass neben schwierigen oder strittigen fachlichen oder berufsrechtlichen Einzelfragestellungen eine Konsultation in be- Prüfungsprozess stellt sicher, dass vor Beendigung der Aufträge und der Auslieferung der Berichterstattung eine Beurteilung der Prüfungsergebnisse durch die den Bestätigungsvermerk zeichnenden Wirtschaftsprüfer erfolgt. Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die Regelungen zur Praxisorganisation und zur Auftragsabwicklung werden hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit durch jährlich durchzuführende Nachschauen überprüft. Die Nachschau obliegt dem Kompetenz-Center Qualitätssicherung. Die Ergebnisse der Nachschau werden in einem Nachschaubericht zusammengefasst und der Praxisleitung zur Kenntnis gegeben. Die Umset- zung der aus den Nachschaufeststellungen zu ziehenden Konsequenzen wird zeitnah ebenfalls vom Kompetenz-Center Qualitätssicherung überwacht. Die Nachschauergebnisse und hieraus resultierende Konsequenzen werden zeitnah Wirtschaftsprüfern, Prüfungsleitern und Fachmitarbeitern in Schulungsmaßnahmen zur Kenntnis gebracht. stimmten besonderen Fällen durchzuführen ist, Vor Auslieferung der Prüfungsberichte wird im z. B. bei Testatzusätzen wegen Bestandsgefähr- Rahmen einer formellen und materiellen Berichts- dung, beim Vorhandensein komplexer Finanzinst- kritik regelmäßig überprüft, ob die für den rumente oder bei erstmaliger Rechnungslegung Prüfungsbericht geltenden fachlichen Regeln ein- nach IFRS. Zur Konsultation stehen sehr erfahrene gehalten worden sind. Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, die im Regelfall als Spezialisten Mitglied eines entsprechenden Bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unter- Kompetenz-Centers sind, z. B. des Kompetenz- nehmen von öffentlichem Interesse nach 319a Centers Internationale Rechnungslegung. HGB sowie bei Prüfungsaufträgen, bei denen sich auf der Grundlage bestimmter Kriterien insgesamt Das Ergebnis der Konsultation ist unter Beschrei- ein hohes Prüfungsrisiko ergibt, ist eine auftragsbe- bung des betreffenden Sachverhalts, der Ergebnis- gleitende Qualitätssicherung durchzuführen. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst alle 18 19

11 Teilnahme am System der Qualitätskontrolle Anlassunabhängige Sonderuntersuchung Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind gemäß 57a Abs. 1 WPO verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Da Unternehmen von öffentlichem Interesse geprüft werden, sind diese Qualitätskontrollen gemäß 57a Abs. 6 S. 8 WPO alle drei Jahre durchführen zu lassen. Die Bescheinigung der Teilnahme am System der Qualitätskontrolle wurde Ebner Stolz am 1. Dezember 2014 erteilt. Die Bescheinigung ist bis zum 6. Dezember 2017 befristet. Die Abschlussprüferaufsichtskommission führt stichprobenartig und ohne besonderen Anlass berufsaufsichtsrechtliche Untersuchungen nach 62b WPO bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch. Derartige Sonderuntersuchungen, welche gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach 319a Abs. 1 S. 1 HGB betreffen, wurden im Jahr 2013 zum dritten Mal bei Ebner Stolz durchgeführt

12 Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems und der MaSSnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Die Geschäftsführung erklärt, dass das eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus dem System ergebenden Vorgaben im Kalenderjahr eingehalten worden sind. Die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit wurden umgesetzt. Die Geschäftsführung bestätigt, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat. Stuttgart, 31. März 2015 Anlage Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Dr. Wolfgang Russ Wirtschaftsprüfer gez. Wolfgang Berger Wirtschaftsprüfer 22 23

13 Geschäftsführer der Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WP StB Thorsten Benthien WP StB Wolfgang Berger vbp StB Andreas Bouley WP StB Jochen von Bukowski RA StB Ulrike Butza StB Dr. Markus Emmrich WP StB Andreas Fettke WP StB Uwe Fiedler WP StB Karina Frille WP StB Christian Fröhlich WP StB Christian Fuchs WP StB Thomas Götze WP StB RA Prof. Dr. Dietrich Grashoff WP StB Marcus Grzanna WP StB Hans-Dieter Harm WP StB RA Dr. Martin Hartauer WP StB Dirk Heide WP StB Markus Heinlein WP StB Edgar Herrmann WP StB Thomas Herzogenrath WP StB Bernhard Holz WP RA StB Dr. Werner Holzmayer WP RA StB Dr. Christian Janßen RA StB Dr. Dirk Janßen WP StB Torsten Janßen StB Prof. Dr. Holger Jenzen StB Birgit Kassel RA StB Dr. Daniel Kautenburger-Behr WP StB Anne-Marie Kekow StB Jochen Kirsammer CISA/CIA/CISM Holger Klindtworth*) WP StB Matthias Kopka RA Klaus Krink StB RA Thomas Krönauer StB RA Dr. Rolf Kußmaul WP StB Marcus Lauten WP StB Prof. Dr. Ursula Ley WP StB Jens Lingthaler WP StB Jan Maertins WP StB Imke Meier WP StB Franz Meller WP StB Dr. Nils Mengen WP StB Hans-Peter Möller WP StB Jörg Neis RA StB Dr. Jörg R. Nickel StB Catleen Plischke WP StB Dr. Matthias Popp WP StB Roger Raudszus *) WP StB Jürgen Richter WP StB Christian Rickert WP StB Markus Roll WP StB Dr. Wolfgang Russ WP StB Bernd Schäfer WP StB Markus Schmal *) WP StB Dr. Anke Schmalenbach WP StB Hartmut Schmidt StB RA Volker Schmidt WP StB Gerhard Schroeder RA StB Bernhard Schumacher WP StB CPA Dirk Schützenmeister WP StB Matthias Spingler WP StB Bernhard Steffan WP StB Wilfried Steinke WP StB Frank Strohm WP StB Bernhard Titz WP StB Ludger Tubes StB Dierk Vogel WP StB Burkhard Völkner StB RA Prof. Dr. Klaus Weber WP StB Stefan Winden StB Prof. Dr. Thomas Zinser *) Geschäftsführer, nicht gleichzeitig Partner von Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Partnerschaft mbb 24 25

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