Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz
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- Stephanie Kuntz
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1 Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz Wasservorkommen Hydrogeologie und Zonierung Regelungen der RVO SGD Nord Aktualisierung Stand Eberhard Stippler Wasservorkommen Nutzungsentwicklung Nutzung zur öffentlichen Wasserversorgung 1929 Zentrale Wasserversorgung für St. Sebastian und Kesselheim in Betrieb Ende der 1960er Jahre: Industriegebiet und Hafen Koblenz entsteht wachsender Wasserbedarf, das WWK Oberwerth reicht dafür nicht aus 1969 Gründung Planungsverband Wasserversorgung Rheinhöhen seit 1992 RheinHunsrück Wasser Zweckverband (RHW) 1974 Stadtwerke Koblenz und VG Weißenthurm gründen zur gemeinsamen Wasserbeschaffung die Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH (WKW) mit Ausbau des WWK Kaltenengers zur Verbundversorgung von Koblenz in Ergänzung zum WWK Oberwerth, heutiges Bezugsrecht VWM: 5,0 Mio m³/a Aktuell: RHW und WKW haben neue Wasserrechte für 30 Jahre erhalten 7 Mio m³/a für RHW 9,95 Mio m³/a für WKW, Lieferung max. 1,5 Mio m³/a an WVZ Maifeld-Eifel 1
2 Grundwasserregime Naturräumliche Größen und Entnahmen GW-Austausch durch ständig schwankende Rheinwasserstände im Bereich WSG: ca Mio m³/a (5 m HW-Welle => ca. 10 Mio m³) Entnahmen WKW + RHW Ist / Plan: 12 / 17 Mio m³/a GW-Neubildung im WSG bei 139 mm/a: 2,4 Mio m³/a Südwestl. Randzustrom in das WSG: 0,4 Mio m³/a Abgrenzung SZ IIIA Auswertung Zeitraum 1999/2000 2
3 Abgrenzung SZ IIIA / IIIB Weitere Berandung Trennstromlinie Rand Niederterrasse Dichtwand Hochwasserschutz Quelle: BCE 2017 Oberirdische Wasserscheide Grundlagen Verbotskatalog Hydrogeologische Merkmale Geringe Überdeckung mit Auelehmen 0,5 bis 2 m Sehr gut durchlässige Kiese und Sande Geringe Schutzfunktion Sonderbereiche IIIA / IIIB südwestlich der Eisenbahnlinie Koblenz-Bonn 3
4 Gestaltung Verbotskatalog Hydrogeologische Merkmale und Schutzkonzept Brunnen fördern aus dem oberen Grundwasserleiter keine Abschwächung der allgem. Anforderungen DVGW W 101 (2006) Geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung gegenüber Schadstoffen Verschärfung von Anforderungen (Siedlung, UmwS) Hohe Verdünnung des aus direkten Niederschlägen entstehenden Grundwassers durch das aus Uferfiltrat gebildete Grundwasser Abschwächung von Anforderungen, soweit resultierende Gefahren gering (temporäre Eingriffe, Wohnbebauung, Umgang mit Regenwasser), nicht f. UmwS Nur zeitweilig einspeisende westliche Randzuflüsse in geringer Menge, mit Geländehöhe ansteigende Schutzfunktion Abschwächung von Anforderungen südwestlich der Eisenbahnlinie Koblenz- Bonn Geringe Nitratgehalte, bedingt durch die hohen Uferfiltratanteile keine besonderen Anforderungen an Landwirtschaft, bei Ausdehnung Anbauflächen für Sonderkulturen: Prüfung Situation PSM und Genehmigung Anlehnung an Verbotskatalog 2013 Wesentliche Regelungen - SZ IIIB und IIIA Keine Neuausweisung von Industriegebieten, kleine Arrondierungen (Befreiung) möglich Keine Errichtung baulicher Anlagen ohne Berücksichtigung Grundwasserschutz, Eingriffe bis oberhalb 2 m über MW bedürfen keiner weiteren Prüfung, ebenso Eingriffe in IIIB südwestlich der Eisenbahnlinie Koblenz-Bonn Keine bleibende Minderung der Schutzfunktion von Deckschichten, z.b. durch Abgrabungen; Versiegelung mit Bodenplatte oder Verkehrsfläche gilt als Ersatz In IIIB zulässig: Brunnen, Erdwärmesonden auch mit Frostschutzmittel Keine unterirdischen Anlagen zum UmwS (Umgang mit wassergefährd. Stoffen) Keine neuen Anlagen zum UmwS in SZ IIIIB ab Gefährdungspotenzial D Verschmutztes Regen- /Sickerwasser ist zu sammeln und abzuleiten (DWA M 153), Pflasterflächen mit Bestandsschutz, neue Außenanlagen sind bei entsprechender Beanspruchung wasserdicht herzustellen Versickerung nur für gering verschmutztes Wasser aus nichtmetallischen Dachflächen und aus Wohngebiet-ähnlichen Pkw-Stellflächen, Rigolenkörper nur für Dachflächenwasser mit Vorfilterung über Bodenschicht zulässig 4
5 Anlehnung an Verbotskatalog 2013 Wesentliche Regelungen - SZ IIIA Keine Neuausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten, kleine Arrondierungen (Befreiung) sowie Wohngebiete möglich, G-Gebiete südwestlich der Eisenbahnlinie Koblenz-Bonn möglich Keine Geothermiebohrungen, keine Wasser-Wasser-Wärmepumpen, keine neuen Brunnen; Erdwärmekörbe nur möglich wenn 2 m über MW Keine neuen Anlagen zum UmwS ab Gefährdungspotenzial C (z.b. Altöl > 1 m³), Eigenverbrauchstankstellen mit mehr als 220 Liter Diesel mit AwSV-Anzeige, Sachverständigenprüfpflicht bereits ab 10 m³ WGK 1 Keine Lagerung, Umschlag und Behandlung von gefährlichen Abfällen und von Stoffen, von denen durch Auslaugung, sonstige Freisetzung oder Brandgefahren eine erhöhte Gefährdung von Boden und Gewässer zu besorgen ist Keine Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von Biogasanlagen Erweiterung der zum Anbau von Sonderkulturen wie Gemüse, Obst, Beeren, Weinreben, Hopfen, Baumschulen genutzten Flächen nur nach Genehmigung der Oberen Wasserbehörde (unter Prüfung der Situation für Pflanzenschutzmittel) Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz Begünstigte Stand Abgrenzung Öffentlicher Kartenzugang &forcePreventCache= &contextId=
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