Geschäftsfähigkeit. Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse)

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1 Insbesondere (schwebende) Unwirksamkeit von Willenserklärungen wegen Minderjährigkeit (Fortsetzung Wirksamkeitshindernisse) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Ggf. Wirksamkeitshindernis für Willenserklärungen (wie schon Anfechtung) Unwirksamkeit (Nichtigkeit) und schwebende Unwirksamkeit Vorschriften zur 2 BGB 104 ff., insbesondere 107, 108 BGB BGB Erinnerung: Rechts- vs. Rechtsfähigkeit: Welche Rechtssubjekte können berechtigt und verpflichtet werden ( Rechtsträger )? : Ist eine Willenserklärung wirksam (ggf. schwebend unwirksam oder endgültig unwirksam)? Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 : drei Stationen Beschränkte Un a BGB BGB 2 i.v.m. 104, 106 BGB Keine wirksame Teilnahme am Rechtsverkehr möglich Jede Teilnahme am Rechtsverkehr, die nicht nur rechtlich vorteilhaft ist, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Normalfall : wirksame Teilnahme am Rechtsverkehr Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 104 BGB Kinder von 0-6 Jahren Dauerhafte Störung der Geistestätigkeit Nichtigkeit aller Willenserklärungen (= anfängliche Unwirksamkeit, 105 I BGB) Hier keine Genehmigung der gesetzlichen Vertreter möglich. Grund: Keine Fähigkeit zur rechtsgeschäftlichen Willensbildung. (Dies gilt nur für eigene Willenserklärungen; Botenschaft als Transport fremder Willenserklärungen ist möglich) Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit, 105 II BGB Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 106 BGB: 7-17 Jahre Grundsatz: Jede Teilnahme Jede Teilnahme beschränkt beschränkt Geschäftsfähiger Geschäftsfähiger am Rechtsverkehr, am die nicht Rechtsverkehr, nur rechtlich die nicht vorteilhaft nur rechtlich ist, bedarf vorteilhaft der Zustimmung ist, bedarf des der Zustimmung gesetzlichen des gesetzlichen Vertreters. Vertreters. Zwingendes Recht (Schutzfunktion) (Damit natürlich auch Einschränkung der Privatautonomie) Die inhaltlichen Fragen betreffen vor allem 1. die rechtliche Vorteilhaftigkeit ( 107 BGB) 2. und die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ( 182 ff. BGB) Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Prüfungsempfehlung 1. Teilweise un, 112, 113 BGB? (selten) 2. Falls nicht: lediglich rechtlich vorteilhaft, 107 BGB? Wirtschaftliche Vorteile/Nachteile? Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte? 3. Falls nicht: Zustimmung (Einwilligung oder Genehmigung) der gesetzlichen Vertreter, BGB? (Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen) 4. Falls nicht: Bewirkung mit Taschengeld, 110 BGB? 5. Falls nicht Rechtsfolge: Schwebende Unwirksamkeit, 108 I, II, III BGB, Nach verweigerter Genehmigung endgültige Unwirksamkeit, 108 I BGB. Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Ein Tausch (Abstraktionsprinzip) Der 19-jährige Fritz braucht dringend ein Fahrrad, befindet sich jedoch in Geldschwierigkeiten, weswegen er sich keines kaufen kann. Aus diesem Grund gibt er seinem 17-jährigen Bekannten Karl eine seltene Briefmarke (Wert: ) im Tausch gegen dessen Fahrrad (Wert: ca. 500). Karls Eltern verweigern die Genehmigung. Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte? Zivilrecht 10 Sommer 2017 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

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