BC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur)

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1 STADT INGELHEIM GROß- INTERNHEIM Projektvorhaben: Grund der Begehung: Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Errichtung einer Tiefgarage mit Bebauung Prüfung, ob durch die notwendigen Baumfällungen artenschutzrechtliche Belange betroffen sind. 1 Groß-Winternheim Obertrautstraße Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur) l.anlass Zur Errichtung einer Tiefgarage mit anschließender Bebauung sind die Fällung on mehreren Bäumen und die Rodung von Sträuchern in den rot markierten Bereichen notwendig. Abbildung 1: Ausschnitt aus der Planskizze (Quelle: Planunterlagen Harald Heims) Durch die geplanten Baumfällungen können Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Vögel oder Fledermäuse zerstört, bzw. Tiere getötet werden. Im Rahmen der Begehung wurde untersucht, ob die zu fällenden Bäume Nester oder Baumhöhlungen aufweisen, die durch Fledermäuse oder sonstige geschützte Tierarten besiedelt sein könnten. bg NATUR] Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann auchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 1

2 PROTOKOLL ARTENSCHÜ ZRECHTLICHE BEURTEILUNG 2.Erläuterung der Verbotstatbestände Es gelten die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG mit den rechtlichen Folgen aus 69 (Ordnungswidrigkeit) und 71 (Straftatbestand). Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 sind folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der atur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der (Zugriffsverbote)." Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören 3. Vororttermine orgehensweise der Untersuchung Vorgehensweise: Die Gehölze, Einzelbäume und angrenzenden Mauern und Fassaden wurden nach quartierbietenden Strukturen wie Rindenrisse, Astausfaulungen, Baumhöhlen, Nester, Kobel etc, hin untersucht. 4. Ergebnis Vororttermine Keiner der Bäume wies Astlöcher, Baumhöhlen oder Rindenrisse oder andere quartierbietenden Strukturen auf, die geeignet wären Fledermäusen Quartier zu bieten oder von baumbewohnenden Vogelarten wie Spechten genutzt zu werden (s. Fotodokumentation). Auch Kobel von Eichhörnchen waren nicht vorhanden. Tabelle 1: Liste der vorhandenen und zu fällenden Bäume (siehe auch Abb. 1) Baum Nr. Bot. Name 1 Thuja occidentalis 2 Picea spec. 3 Picea spec. Picea spec. dt.name Lebensbaum Fichte Fichte Fichte StU KrD Höhe (in Meter) (in Meter) 1, Bemerkungen Fuß steht in/an Brunnen Krone einseitig, Konkurrenz Nr.3, Totholz, Krone etwas licht, leichte Bauantrag Maßnahme Fällantrag Schrägwuchs, Stamm mit Verwachsungen, einseitig 1, aufgeastet Fällantrag Krone einseitig, Konkurrenz Nr.2, lichte 1, Krone Fällantrag etwas lichte Krone, aufgeastet bis ca. 4 m Höhe, Stamm mit Verwachsungen, Wurzeln sehr flach streichend Fällantrag 3, Bü NATUR Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr Alemannenstraße 3, ackenheim, 2

3 Die Kronen der 4 zu fällenden Koniferen waren ollständig einsehbar. Es gibt aktuell keine Nester oder Horste im Sinne des 44 Abs. 1 SatzB BNatSchG. Weiterhin befinden sich in den Stämmen keine Spechthöhlen. Auch wurde kein Eichhörnchenkobel gefunden. In den Sträuchern wurden keine Nester nachgewiesen. 5. Auflistung der not endigen Vermeidungsmaßnahmen V, die bei Rodung/Fällung der Gehölze einzuhalten sind, sodass ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG vermieden wird. V.-Maß.- Nr. VI V2 V3 Kurzbeschreibung der Vermeidungsmaßnahmen Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen zur Baufeldberäumung dürfen nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28./29. Februar durchgeführt werden ( 39 Abs. 5 BNatSchG). Von diesen Zeiten kann abgewichen werden, wenn eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) oder Umweltbaubegleitung (UBB) die auszuführenden Maßnahmen begutachtet und die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzes ausgeschlossen werden können ( 44 Abs. 1 B atschg, u.a. Tötung, Verletzung von besonders geschützten Tieren). Darüber hinaus ist im Vorfeld eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde einzuholen. Die ausführenden Baufirmen sind bei Abbrucharbeiten über das evtl. Vorkommen besonders und streng geschützter Tierarten im Baufeld zu informieren (z.b. Vögel). Es ist dabei darauf hinzuwirken, dass Funde von streng geschützten Tierarten unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Vor dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten (Baufeldfreimachung nach der Rodung) sind die Fassaden der angrenzenden Gebäude noch einmal hinsichtlich Gebäudebrüter zu untersuchen (Umweltbaubegleitung) 3. Auflistung der während der Bauphase zusätzlich einzuhaltenden Minderungsmaßnahmen keine 4. Auflistung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen keine Fazit Durch die geplanten Fällungen werden bei Umsetzung der beschriebenen ermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände des 44 BNatSchG erfüllt. Büro Bodenheim, Dipl.-Biol. Jens Tauchert Hinweis Zur Förderung der Avifauna wird empfohlen im künftigen Gehölzbestand oder im Bereich der angrenzenden Bachparzelle mehrere Nisthilfen für Halbhöhlen-/Nischenbrüter aufzuhängen (z.b. Fa. Schwegler Halbhöhle 2HW oder Nischenbrüterhöhle IN oder Fa. Hasselfeldt Nistkasten für Nischenbrüter oder Fa. Strobel Mardersichere Universalhöhle). BG NATUR Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 3 Alemannenstraße 3, ackenheim,

4 [ c, NATUR Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann auchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 4

5 PROTOKOLL ARTENSCHÜTZRECHTLICHE BEURTEILUNG Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 5

6 Mauer zum Abschluss des Grundstücks in Richtung nördlich liegendem Bacheinschnitt. Bleibt erhalten. Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 6

7 Durchgang zur Bachparzelle (oben) und gegenüberliegende Böschung mit Fuchs- oder Dachsbau (unten) [ Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 7

8 BG NATUR] Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 8 Alemannenstraße 3, Nackenhein

9 Die Fassaden der alten Scheunen (bleiben erhalten) bilden den östlichen Abschluss des Baugrundstücks. [j«. NATUR Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr Fuhrmann Tauchert Dr. Wiesel-Dörr dbr 9

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