Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in IHK

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1 Berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in IHK Handlungsspezifische Qualifikation: Güterverkehr Ihre Ansprechpartner Frau Irene Mielke-Zehe Telefon Herr Andreas Köllner Telefon

2 Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die bfz ggmbh am Standort Nürnberg Partner der beruflichen Bildung Das Kompetenzfeld Transport, Verkehr und Logistik Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Seite 4 Ziel Zielgruppe Lerninhalte Seite 5 Durchführung Lernmethode Fachreferent/innen Seite 6 Zulassungsvoraussetzungen Anmeldeverfahren Seite 7 Lehrgangszeiten/-kosten Seite 8 Ausbildungsförderung (Meister-BAföG) Seite 9 Ausbildungsförderung (Bildungsprämie) Seite 10 Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen Zahlungsmodul Kündigungs- und Widerrufsrecht Seite 11 Weitere Lehrgänge Anlagen 2

3 Die bfz ggmbh am Standort Nürnberg Partner der beruflichen Bildung Seit 30 Jahren ist die bfz ggmbh in Nürnberg erfolgreich an der Gestaltung des regionalen Arbeitsmarktes beteiligt. Zeitgemäße Konzeptionen, enge Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ein bewährtes Beratungs- und Bildungsangebot sind wesentliche Bestandteile unserer Tätigkeit, sei es in gewerblich, kaufmännisch oder sozial orientierten Fort- und Weiterbildungslehrgängen. Das Kompetenzfeld Transport, Verkehr und Logistik Im Mittelpunkt des Kompetenzfeldes Transport, Verkehr, Logistik steht der Gedanke, neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aufzugreifen und in sinnvolle Konzepte der beruflichen Weiterbildung einzubinden. Der regelmäßige Kontakt zu, bzw. Austausch mit Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten gewährleistet dabei den Praxisbezug und die Qualität unserer Seminare und Lehrgänge. Ziel aller Fort- und Weiterbildungsangebote ist es, Ihnen neue Ideen und Impulse für den Arbeitsalltag zu geben, Sie bei Ihrer beruflichen wie persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen und Ihnen aktuelles Fachwissen für die tägliche Arbeit anzubieten. Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Der Lehrgang will Beschäftigten im Verkehrsgewerbe die vielfältigen Aufgaben in der Verkehrswirtschaft aufzeigen. Die vermittelten Kenntnisse helfen den Teilnehmer/innen, ihre bisherige Arbeitsaufgabe besser zu bewältigen und die Zusammenhänge in der Verkehrswirtschaft besser zu verstehen. Außerdem dienen die erworbenen Kenntnisse dazu, sich im Unternehmen für erweiterte Einsatzbereiche zu empfehlen. Mit der Teilnahme an der Prüfung zum/zur Verkehrsfachwirt/in vor der IHK Nürnberg für Mittelfranken erlangen die Teilnehmer/innen den offiziellen Nachweis Ihrer Qualifikation. Ziel Den Teilnehmer/innen werden die Kenntnisse und das praktische Rüstzeug vermittelt, das sie befähigt, die immer komplexer werdenden Aufgaben und Anforderungen der Verkehrswirtschaft zu bewältigen. 3

4 Zielgruppe Mitarbeiter/innen aus den verschiedenen Bereichen der Verkehrswirtschaft. Lerninhalte Betriebswirtschaftliche Steuerung Kosten- und Leistungsrechnung Personalwirtschaft Recht und Haftung Verkehrswirtschaft in der Volkswirtschaft Strukturen und Leistungserstellung der Verkehrsunternehmen/ Logistik Außenwirtschaft Verkehrsdienstleistungen Verträge und Versicherungen in Güterverkehr und Logistik Standort-/Marktanalyse und Entwicklung von Produkten für Dienstleistungsunternehmen in Güterverkehr und Logistik Leistungserstellung und Auftragsabwicklung in Güterverkehr und Logistik Anwendung und Einsatz der Marketinginstrumente in Güterverkehr und Logistik Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement in Güterverkehr und Logistik Unternehmensziele und Unternehmensorganisation Führung, Kommunikation und Kooperation Die Lehrgangsinhalte sind mit dem Rahmenstoffplan des DIHK abgestimmt und berücksichtigen die Prüfungsanforderungen der IHK. 4

5 Durchführung Der Lehrgang wird als berufsbegleitendes Teilzeitstudium durchgeführt, in dem das prüfungsrelevante Wissen mit umfassenden und gut aufbereiteten Teilnehmerunterlagen vermittelt wird. Lernmethode Teilnehmerorientierte Lehrmethoden, insbesondere Kurzreferate mit Praxisfällen, Gruppen- und Einzelarbeiten. Fachreferent/innen Jeder Bildungsträger ist nur so gut wie seine Mitarbeiter/innen und Referent/innen. Sowohl auf aktuelles Fachwissen als auch auf die methodisch-didaktischen Fähigkeiten unserer Seminarleiter/innen und Lehrkräfte legen wir noch jeher größten Wert. Daher arbeiten wir nur mit erfahrenen und fachkompetenten Lehrkräften zusammen und überprüfen regelmäßig die Qualität der von uns eingesetzten Referent/innen. Diesen internen Maßstab haben wir dokumentiert und transparent gemacht: Die bfz ggmbh ist seit 1996 nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert 5

6 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Ablegung der schriftlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Speditionskaufmann/-frau, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Verkehrsservice, Servicekaufmann/- frau im Luftverkehr, Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Luftverkehrskaufmann/-frau oder Schifffahrtskaufmann/-frau oder eines anderen kaufmännischen Ausbildungsberufs der Verkehrswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Funktionen eines Verkehrsfachwirtes haben. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weis glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Zur mündlichen Prüfung des Handlungsbereichs Führung, Kommunikation und Kooperation ist zuzulassen, wer die schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bestanden hat. (4) Zur Prüfung im Prüfungsteil Spezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer den erforderlichen Abschluss des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zusätzlich zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. Anmeldeverfahren Anmelden für die Weiterbildung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in (IHK) können Sie sich mit dem beiliegenden Formular. Bitte legen Sie einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild sowie Kopien der für die Weiterbildung relevanten Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse bei. 6

7 Lehrgangszeiten/-kosten Beginn: Dienstag, 24. September 2013 Ende: 28. März 2015 Dauer: Ort: Unterrichtszeiten: Ferienzeiten: Lehrgangsgebühren: 494 Seminarstunden (Präsenzunterricht) 126 Seminarstunden (Heimstudium) bfz ggmbh Fürther Straße 212 Gebäude B Nürnberg Dienstag: 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr Samstag: 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr (ca. 2-3 x monatlich) wir berücksichtigen die bayerische Schulferienverordnung 2.952,00 (inkl. Lernmaterial) Beachten Sie bitte, dass für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer gesonderte Prüfungsgebühren anfallen, die bei 320,00 liegen. 7

8 Ausbildungsförderung Meister-BAföG Als Teilnehmer/-in erhalten Sie über das so genannte Meister-BAföG einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 30,5% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie nicht bereits über eine gleichwertige oder höhere Qualifikation verfügen. Die Antragsformulare für diese Ausbildungsförderung finden Sie in unseren Anlagen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung auf die Aktualität der Formblätter. Weitere Information erhalten Sie im Internet unter der Adresse: 8

9 Bildungsprämie Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten: Der Prämiengutschein Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit Euro (oder Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Das Weiterbildungssparen Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details. Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren. Eine Förderung durch die Bildungsprämie ist bei Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) nicht möglich. Die Beratungsstellen sowie weitere Information finden Sie im Internet unter der Adresse: ** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ersehen Sie in Ihrem Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes. 9

10 Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung durch die IHK Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag (siehe Anlage) auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in (IHK) an: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Walter-Braun-Straße Nürnberg Zahlungsmodus Sie können aus zwei verschiedenen Zahlungsmodellen wählen: Variante A gewährt Ihnen 5 Prozent Rabatt bei Gesamtüberweisung der Gebühren zum Lehrgangsbeginn. Bei Variante B wird die Lehrgangsgebühr auf Monatsraten über die Dauer des gesamten Lehrgangs aufgeteilt, die per Einzugsermächtigung eingezogen werden. Kündigung Während des Lehrgangs besteht eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende. An Teilnehmergebühren fallen dann lediglich die anteiligen Kosten an. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Widerrufsrecht Die Teilnehmer haben ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Teilnahmevertrags bzw. bis spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Eventuell gezahlte Lehrgangsgebühren werden für den Fall des Widerrufs zurückerstattet. 10

11 Weitere Lehrgänge und Seminare: NEU: Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK) Ausbildung der Ausbilder (IHK) Fachkraft für Lagerlogistik (IHK) Fachlagerist/-in (IHK) Kaufmann/-frau für Dialogmarketing (IHK) Maschinen- und Anlagenführer/-in (IHK) Personalfachkaufmann/-frau (IHK) nlp-resonanz -Practitioner (Institut Kutschera) Servicefachkraft für Dialogmarketing (IHK) Sozialwirt/-in (bfz/hochschule) Spezialist/-in für das Qualitätsmanagement (TAWCert) Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (IHK) Verkehrsfachwirt/-in (IHK) Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) Gerne senden wir Ihnen, Ihren Bekannten, Freunden oder Kollegen Informationsmaterial zu diesen Lehrgängen! 11

12 Anmeldeformular Lehrgang bitte ankreuzen Ausbildung der Ausbilder IHK Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin IHK Immobilienfachwirt/-in IHK nlp-resonanz-coach (Institut Kutschera) Personaldienstleistungsfachwirt/-in IHK Verkehrsfachwirt/-in IHK Starttermin bitte angeben Teilnehmerdaten Ausbildung der Ausbilder IHK für abgeschlossene Fachwirte Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK nlp-resonanz-practitioner (Institut Kutschera) Personalfachkaufmann/-frau IHK Sozialwirt/-in (bfz/hochschule) Wirtschaftsfachwirt/-in IHK Bei den nlp-resonanz-ausbildungen handelt es sich um eine kombinierte Ausbildung, wobei hier beide Module einzeln gebucht werden können. Voraussetzung für die IHK-Prüfungen Personalfachkaufmann/-frau (IHK) und Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin (IHK) ist die abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Bitte kreuzen Sie hier bei Bedarf den Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (IHK) zusätzlich an. Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ Ort Telefon (privat) Telefon (geschäftlich) Mobil (wichtig bei Kursabsagen) (wichtig bei Unterlagenversand) Rechnungsdaten falls abweichend von Teilnehmerdaten Firma (mit Angabe der Unternehmensform z. B. GmbH, AG, etc.) Höhe der Gebühren in falls nur ein Teil der Kosten getragen werden Straße PLZ Ort Rechnungsempfänger/-in Telefon Anlage dieser Anmeldung nur bei Lehrgängen mit IHK-Abschluss (Ausbildung der Ausbilder ausgenommen) ausgefüllter Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen der IHK aktueller, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Zeugnisse und Bestätigungen des Arbeitgebers über die von der IHK vorgeschriebene Berufspraxis (Kopie) Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (Kopie) Newsletter Versand eines Newsletters per (ca. 4-5 pro Jahr) Ja, ich stimme dem Versand eines -Newsletters zu. o.g. -Adresse verwenden folgende -Adresse verwenden: Nein, ich stimme dem Versand eines -Newsletters nicht zu. Die von Ihnen zu diesem Zweck genannte -Adresse wird ausschließlich zum Versand des -Newsletters verwendet und wird in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die Speicherung erfolgt innerhalb der bbw Gruppe. Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Suchmaschine (Internet) Seminarportal (Internet) Empfehlung durch Printmedien Google Arbeitgeber Nürnberger Nachrichten Bing WIS der IHK Referent/Trainer Regionales Monatsblatt Yahoo KURSNET der Arbeitsagentur Absolvent/-in Doppelpunkt Andere: Andere: Andere: Andere: Ort, Unterschrift bfz/ bbw Nürnberg F / Seite 1 von 2 Seiten

13 Einfach per Fax oder in einem Fensterumschlag zusenden bbw ggmbh Team Privat- und Firmenkunden Fürther Straße Nürnberg Telefax: bfz/ bbw Nürnberg F / Seite 2 von 2 Seiten

14 Interner Vermerk der 1. Prüfung: Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für Fachwirte und Fachkaufleute Gepr. Bilanzbuchhalter/-in (Verordnung ) Gepr. Fachkaufmann/-frau für Büromanagement (Verordnung ) Gepr. Fachkaufmann/-frau für Einkauf + Logistik (Verordnung ) Gepr. Fachkaufmann/-frau für Marketing (Verordnung ) Gepr. Personalfachkaufmann/-frau (Verordnung ) Gepr. Bankfachwirt/-in (Verordnung ) Fachwirt/-in für Finanzberatung (Verordnung ) Gepr. Handelsfachwirt/-in (Verordnung ) Gepr. Immobilienfachwirt/-in (Verordnung ) Gepr. Industriefachwirt/-in (Verordnung ) Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Verordnung ) Gepr. Verkehrsfachwirt/-in (Verordnung ) Gepr. Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (Verordnung ) Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in (Verordnung ) Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (Verordnung ) Gepr. Fremdsprachenkorrespondent/-in Englisch (Verordnung ) Name: Straße: Geburtsdatum: Vorname: PLZ, Wohnort: Geburtsort: Firma: Anschrift: Telefon: Tätigkeitsbereich: seit: Wurde eine Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt? Ja Nein Im Ausbildungsberuf: Wehr-, Zivildienst von am: bis Bisherige berufliche Tätigkeiten: von bis Firma Tätigkeitsbereich: von bis Firma Tätigkeitsbereich: von bis Firma Tätigkeitsbereich: Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nicht in Mittelfranken wohnen oder arbeiten: Bitte geben Sie an wo Sie den Vorbereitungslehrgang besuchen wollen. Sonstige bestandene Prüfungen (z.b. Hochschuldiplom, Meisterprüfungen usw.) Art der Prüfung: abgelegt vor: am: Ort/: Unterschrift:

15 Wichtiger Hinweis: Lassen Sie vor Beginn eines Lehrgangs prüfen, ob Sie zu dem zum Lehrgang vorgesehenen Prüfungstermin die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die gültige Rechtsverordnung/ Rechtsvorschrift finden Sie unter Fortbildungsprüfungen im Geschäftsbereich Berufsbildung auf unserer Internetseite Fügen Sie bitte folgende, für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen vollständig bei: 1. Kopie des Prüfungszeugnisses über den Berufsabschluss (oder Kopie des Abschlusses einer Fachhochschule oder Prüfungszeugnisse einer Universität) 2. Bestätigung des derzeitigen Arbeitgebers, aus der hervorgeht, seit wann und in welchem Bereich Sie dort beschäftigt sind und welche Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabengebiet gehören und/oder 3. Kopien von Zeugnissen früherer Arbeitgeber, mit denen Sie die einschlägige Berufspraxis nachweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung, bei Teilprüfungen zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung, vorliegen. Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an: Jessica Mally Tel. 0911/ Sabrina Harrer Tel. 0911/ Viola Heim Tel. 0911/ Claudia Hößler Tel. 0911/ Büromanagement Fremdsprachenkorrespondenten Englisch Immobilienfachwirte Verkehrsfachwirte Wirtschaftsfachwirte Bankfachwirte Handelsfachwirte Fachwirte Versicherungen + Finanzen Industriefachwirte Fachberater Finanzdienstleistungen Fachwirte Finanzberatung Fachwirte Gesundheits + Gesundheitswesen Bilanzbuchhalter Fachkaufleute Einkauf + Logistik Fachkaufleute Marketing Personalfachkaufleute

16 . Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister-BAföG Merkblatt Dieses Merkblatt berücksichtigt die Rechtslage ab Falls Ihre Förderung vor dem begonnen hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bzw. die zuständige Stelle. Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Teilzeit/ Vollzeit, schulisch/ außerschulisch, Fernunterricht). Füllen Sie die Antragsformulare bitte sorgfältig und gut lesbar aus. Beachten Sie die Hinweise und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann die Bewilligungsstelle Ihren Antrag zügig bearbeiten und Zahlungen rechtzeitig leisten. Alle Fragen sind zu beantworten, ggf. auszunullen bzw. zu entwerten. Nichtzutreffendes bitte streichen. Sie vermeiden dadurch unnötige Rückfragen, die die Antragsentscheidung verzögern! Umfassende Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sog. Meister-BAföG, können Sie auch der Broschüre Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Gesetz und Beispiele entnehmen. Antragsformulare und umfassende Informationen erhalten Sie auch unter 1. Welche Maßnahmen werden gefördert? Gefördert wird eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere berufliche Fortbildungsmaßnahme, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzt, auf bundes, landes oder kammerrechtlich geregelte Abschlüsse bzw. auf Abschlüsse nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter, Gesellen, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses vorbereitet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Mindestdauer), in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel in jeder Woche an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte), in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel innerhalb von 8 Monaten Lehrveranstaltungen mit mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte). Im Bereich der Altenpflege ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers und bei Fernunterrichtslehrgängen die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht. Unterrichtsstunden: Jeweils 45 Minuten einer Lehrveranstaltung gelten als Unterrichtsstunde. Unterrichtsstunden sind Präsenzlehrveranstaltungen, in denen die nach den Fortbildungsregelungen und Lehrplänen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch hierzu qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Stunden einer fachpraktischen Unterweisung werden als Unterrichtsstunden anerkannt, wenn ihre Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind, sie unter Anleitung einer Lehrkraft in der Regel in der Fortbildungsstätte durchgeführt und durch theoretischen Unterricht in nennenswertem Umfang begleitet werden. Zusätzlich werden die im Lehrplan des Bildungsträgers verbindlich vorgesehenen Klausurenkurse und Prüfungssimulationen mit bis zu 10 Prozent der nach diesem Gesetz förderfähigen Gesamtstunden der Unterrichtsstunden, höchstens aber 50 Stunden, als förderfähig anerkannt. Förderfähig ist nur die für das Erreichen des jeweiligen Fortbildungsziels angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden. Reine, vom Träger als solche ausgewiesene Wiederholungsstunden, Repetitorien, unbetreute Chatroomstunden, Selbstlernphasen, Praktika und fakultative Zusatzmodule, die häusliche Vor und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes usw. sind keine Unterrichtsstunden im Sinne des AFBG. Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Mediengestützte Lehrgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig. 2. Welche Leistungen werden gewährt? Maßnahmebeitrag: Unterhaltsbeitrag: Kinderbetreuungszuschlag: Bei Voll und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Zuschuss und Darlehensanteil) sowie die Kosten des Meisterstücks/der Prüfungsarbeit (Darlehen). Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zu den Maßnahmebeiträgen auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt (Zuschuss und Darlehensanteil). Bei Vollzeit und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende für die Betreuung des Kindes/der Kinder einen Zuschuss. Leistungen während der Prüfungsphase: Bei Vollzeitmaßnahmen kann während der Prüfungsphase ein Darlehen maximal in Höhe des Unterhaltsbeitrages zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags gewährt werden (Formblatt G).

17 3. Welche Stellen sind zuständig? Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und für die Betreuung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig. Die jeweiligen Adressen finden Sie unter bafoeg.info 4. Welche Antragsfristen sind zu beachten? Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Meisterstücks/ Prüfungsstücks): Anträge müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts beim zuständigen Amt eingegangen sein. Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuungszuschlag und Leistungen während der Prüfungsvorbereitungsphase: Anträge müssen frühzeitig vor Beginn der Maßnahme/der Prüfungsvorbereitungsphase gestellt werden. Diese Leistungen werden ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt. Sie werden frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistungen ist nicht möglich. Die Leistungen für die Prüfungsvorbereitungsphase müssen gesondert beantragt werden. 5. Bewilligungsverfahren und Bescheid: Die zuständige Behörde entscheidet auf Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Aufstiegsfortbildung über die Höhe, Art, Dauer und Zusammensetzung der Förderung (Bescheid). Bei Vollzeitmaßnahmen werden auf den Unterhaltsbeitrag Einkommen und Vermögen der Teilnehmerin und des Teilnehmers sowie Einkommen ihrer Ehegatten angerechnet. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die aktuellen, für den Bewilligungszeitraum glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse entscheidend. Bei der Anrechnung des Einkommens der Ehegatten wird von den Einkommensverhältnissen im vorletzten Kalenderhr ausgegangen. Vermögen der Teilnehmerin/des Teilnehmers wird auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es die Freibeträge in Höhe von Euro für die Teilnehmer zuzüglich Euro für den Ehegatten sowie Euro je Kind je Teilnehmer übersteigt. Auf der Grundlage des Bescheides erhalten Sie ein Darlehensangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen des Ehegatten ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden. 6. Wo und wie sind die Darlehen zu beantragen? Der Förderbescheid ist Grundlage für einen Darlehensvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bonn. Der Darlehensvertrag kann nur innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Diese Frist ergibt sich aus dem Bescheid. Die im Bescheid ausgedruckten Beträge sind Maximalbeträge. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann auch ein geringeres Darlehen als im Bescheid ausgewiesen ist, beantragen. Die Rückzahlungspflicht beginnt zwei Jahre nach Ablauf der Fortbildungsmaßnahme, spätestens jedoch sechs Jahre nach dem Beginn des ersten Maßnahmeabschnitts dieser Fortbildungsmaßnahme. Das Darlehen ist ab Beginn der Rückzahlung zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel, es kann aber auch mit der KfW ein Festzins vereinbart werden. Das Darlehen ist innerhalb von längstens zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückzuzahlen. 7. Welche Erlassmöglichkeiten gibt es? Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung: Wird die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, können auf Antrag 25 Prozent des auf die Lehrgangs und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Der Antrag ist bei der KfW zu stellen. Erlass bei Existenzgründung: Existenzgründern wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag 33 Prozent bzw. 66 Prozent des auf die Lehrgangs und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) entfallenden Restdarlehens erlassen. Der Antrag ist ebenfalls bei der KfW zu stellen. 8. Welche Formblätter und Nachweise sind für die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG erforderlich? Bei Teilzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Formblatt B (Bescheinigung) Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) Formblatt F (Teilnahmenachweis) Bei Vollzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen) Formblatt B (Bescheinigung) Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) Formblatt F (Teilnahmenachweis) Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase) bei Verheirateten: Formblatt C (Einkommenserklärung der Ehegattin/des Ehegatten) Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/ des Ehegatten: Formblatt D Des Weiteren muss ggf. ausgefüllt bzw. vorgelegt werden: Bei Ausländerinnen/ Ausländern: Formblatt E (Zusatzblatt für Ausländerinnen/ Ausländer)

18 Eingangsstempel Förderungsnummer Formblatt A wird von der zuständigen Behörde ausgefüllt Stand: 2011 Zeile 1 2 Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Wenn, bei welchem Amt? 1. Antragstellerin/Antragsteller Bitte jedes Feld sorgfältig in Druckschrift ausfüllen bzw. ankreuzen und Nichtzutreffendes streichen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 4 und die allgemeinen Hinweise im Merkblatt. Haben Sie bereits früher einen Antrag auf Leistungen nach dem AFBG gestellt? bisherige Förderungsnummer FORMBLATT A Familienname, Geburtsname wenn abweichend, Vorname(n) 3 Wohnanschrift, Straße und Hausnummer (ständiger Wohnsitz) männlich weiblich 4 Postleitzahl und Wohnort Bundesland Telefon (tagsüber erreichbar) 5 Geburtsdatum Geburtsort 6 Staatsangehörigkeit C Bitte Nachweise beifügen 7 8 deutsch andere, und zwar Staatsangehörigkeit der/des Ehegattin/Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerin/Lebenspartners, und zwar Familienstand Staatsangehörigkeit der Eltern, und zwar seit 9 ledig verheiratet verpartnert dauernd getrennt lebend verwitwet geschieden Anschrift während der Fortbildung (nur auszufüllen, wenn abweichend vom ständigen Wohnsitz) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefon: Der Bescheid soll nicht an mich, sondern übersandt werden an Familienname, Vorname(n) Wohnanschrift 160 (Straße und Hausnummer) 161 Postleitzahl und Wohnort 3. Bankverbindung Bankleitzahl Kontonummer Name und Sitz des Geldinstituts Name und Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers IBAN BIC 4. Ich beantrage die Förderung für folgende Fortbildungsmaßnahme/folgenden Maßnahmeabschnitt: C Bezeichnung des angestrebten beruflichen Fortbildungsabschlusses Name und Anschrift des Veranstalters (Straße und Hausnummer) PLZ und Ort Beginn der Maßnahme/des Maßnahmeabschnitts voraussichtliche Prüfungsstelle Telefon Ende der Maßnahme/des Maßnahmeabschnitts 23 1

19 Zeile Bereitet der Lehrgang abgesehen von dem angestrebten Abschluss in Ziff auf einen weiteren Abschluss (z.b. Zertifikat oder öffentlich-rechtliche Prüfung) vor? Wenn, welcher Abschluss/welche Abschlüsse 25 5a. Für die Maßnahme habe ich beantragt oder erhalte zusätzlich zum AFBG 26 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 27 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (z.b. von der Agentur für Arbeit) oder nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz 28 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Bitte Nachweise beifügen 29 Gründungs- oder Existenzgründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch 30 Leistungen auf Grund einer vorhergehenden Krankheit oder eines Unfalls (Rehabilitation) 31 Begabtenförderung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 32 5b. Andere Kostenerstattung aus öffentlichen Mitteln oder vom Arbeitgeber 33 beantragt bei/zahlende Stelle Euro 6. Kosten des Maßnahmeabschnitts (Als Nachweis bitte Rechnungskopien der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und der Materialkosten des Meisterstücks / der Prüfungsarbeit, ggf. Kalkulation beifügen bzw. nachreichen.) 34 Die Maßnahme/der Maßnahmeabschnitt findet statt in Vollzeitform Teilzeitform Ich beantrage für die Vollzeitmaßnahme 35 nur Maßnahmebeitrag nur Unterhaltsbeitrag Unterhalts- und Maßnahmebeitrag Bitte Nachweise beifügen 7. Fortbildungsplan Ich beabsichtige, folgende Maßnahme/Maßnahmeabschnitte zu absolvieren bzw. ich habe bereits absolviert: (Bitte alle Maßnahmeabschnitte aufführen) von/bis Bezeichnung der Maßnahme/des Maßnahmeabschnitts Vollzeit Teilzeit Unterrichtsstunden z. B. 4/08-11/08 z. B. Meistervorbereitungslehrgang Teil III und Teil IV X Gesamtzahl der Unterrichtsstunden: Hinweis: Liegt der Prüfungstermin nach dem Maßnahmeende, können Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen auf gesondertem Antrag ggf. den Unterhaltsbetrag für bis zu weitere drei Monate auf Darlehensbasis erhalten (Formblatt G). Lückenloser tabellarischer schulischer und beruflicher Werdegang, Lebenslauf (inclusive evtl. Hochschulabschlüsse und vorheriger (auch abgebrochener) Fort- und Weiterbildungen): (Bitte die jeweiligen Prüfungszeugnisse beifügen außer Zeugnisse allgemeinbildender Schulen): von bis Monat/Jahr besuchte Maßnahme/Bezeichnung/Tätigkeit Abschluss Bitte Nachweise beifügen Falls der Platz nicht ausreicht, verwenden Sie bitte ein Beiblatt. Haben Sie für eine oder mehrere dieser Maßnahmen bzw. 46 für eine sonstige Maßnahme eine Förderung nach dem AFBG erhalten? 47 wenn, wann für welche Förderungsnummer Zuständiges Amt 48 2

20 Zeile 8. Der Maßnahmeabschnitt stimmt mit dem unter Ziffer 7 aufgestellten Fortbildungsplan überein (nur ausfüllen bei Folgeanträgen): 49, weil 9. Kinder, soweit sie von Ihnen unterhalten werden und/oder in Ausbildung sind (weitere Kinder bitte auf zusätzlichem Blatt Entfällt, wenn kein Unterhalt und keine Kinderbetreuungskosten beantragt werden. Bitte Nachweise beifügen 50 Familienname, Vorname(n) 1. Kind 2. Kind 3. Kind 51 Geburtsdatum Behinderung Wohnung bei den Eltern/ einem Elternteil nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers bei den Eltern/ einem Elternteil nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers bei den Eltern/ einem Elternteil nicht im Haushalt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers 54 Gemeinsames Kind wenn, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur/zum Teilnehmerin/Teilnehmer wenn, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur/zum Teilnehmerin/Teilnehmer wenn, Kind nur im Verhältnis zum Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zur/zum Teilnehmerin/Teilnehmer 57 Name und Art der Ausbildungsstätte/ Ausbildungsverhältnis derzeitige Klasse/Semester Ausbildungsbeginn Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr voraussichtliches Monat/Jahr Monat/Jahr Monat/Jahr Ausbildungsende voraussichtlicher Art Art Art Abschluss als Ausbildungsmaßnahmen zur beruflichen Förderung als behinderter Mensch Art der Einnahme/n (Belege bitte beifügen) 64 Einnahmen mtl. Euro Euro Euro Bitte Nachweise beifügen 65 Nur für alleinerziehende Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme Während der Maßnahme/der Maßnahmeabschnitte betreue ich das Kind/die Kinder Familienname, Vorname(n) in meinem Haushalt. Das Kind/Die Kinder ist/sind unter 10 Jahre/n und ich wohne nicht in häuslicher Gemeinschaft mit anderen Personen, die nicht Kinder im Sinne von Nummer 9 sind. Fragen brauchen nur bei Vollzeitmaßnahmen beantwortet zu werden: 10. Angaben zum Einkommen / Vermögen 66 Ich erziele während der Fortbildung voraussichtlich Einkommen gem. Anlage zum Formblatt A 67 Ich verfüge zum Zeitpunkt der Antragstellung über Vermögen gem. Anlage zum Formblatt A 68 Ich habe noch nicht bewilligte Sozialleistungen (z.b. Waisenrente) beantragt Nachträgliche Einnahmen/bewilligte Sozialleistungen werde ich unverzüglich und unaufgefordert mit der Anlage zum Formblatt A als Änderungsmitteilung nachweisen. 3

21 Zeile 11. Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme Angaben zur Krankenversicherung 69 Ich bin gesetzlich familienversichert Ich bin selbst gesetzlich versichert. (Bitte Krankenversicherungsbescheinigung bzw. Versicherungsvertrag in Kopie beifügen.) Ich bin privat versichert. (Bitte Bescheinigung des Versicherungsunternehmens beifügen, mit Angaben zu Ihrem Monatsbeitrag zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zu der Frage, ob Ihre Vertragsleistungen auch gesondert berechenbare Unterkunft und wahlärztliche Leistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung umfassen.) Angaben zur Pflegeversicherung 72 Ich bin selbst beitragspflichtig pflegeversichert, bei (Bitte Nachweis vorlegen) Mir ist bekannt, dass eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme verpflichtend ist und zum Nachweis der regelmäßigen Teilnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Maßnahme, spätestens jedoch nach sechs Monaten ein Teilnahmenachweis (Formblatt F) vorgelegt werden muss. dass ich bei einer Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme verpflichtet bin, jede Änderung meiner Fortbildung (z.b. Nichtantritt, Abbruch, Unterbrechung, Änderung, Kündigung, nicht regelmäßige Teilnahme etc.) mitzuteilen. dass ich verpflichtet bin, jede sonstige förderrelevante Änderung, wie z.b. Anschrift, Bankverbindung bei Vollzeitmaßnahmen, zusätzlich jede Änderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse (z.b. des von mir erzielten Einkommens) sowie meiner Familiensituation (z.b. Scheidung, Wohnortwechsel) über die in diesem Antrag Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden; dass meine Angaben in dieser Erklärung überprüft werden können. dass im Falle der Bewilligung von Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die für die Darlehensrückerstattung erforderlichen Daten zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der AFBG-Behörde ausgetauscht werden. Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum Antrag auf Förderung nach dem AFBG zur Kenntnis genommen habe und versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im Druckteil keine Änderungen vorgenommen wurden. Ort, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers X Unterschrift nicht vergessen Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Adresse, meine Telefonnummer sowie ggf. meine -Adresse zur Kontaktaufnahme für eine Evaluierung des Meister-BAföG s verwendet und an ein zu diesem Zweck vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragtes Forschungsinstitut weiter geleitet werden können. 75 Ja Nein Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers X Unterschrift nicht vergessen Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes A Die Beantwortung der Fragen ist, soweit nichts anderes angegeben ist, zur Durchführung des AFBG erforderlich ( 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, 19 Abs. 2, 21 Abs. 2 AFBG, 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie die entsprechenden Regelungen der Datenschutzgesetze der Länder). Die Daten werden maschinell verarbeitet und gespeichert. Über Art und Umfang der über Sie gespeicherten Daten können Sie Auskunft verlangen. C Ausländerinnen und Ausländer bitte Pass oder Passersatz sowie Nachweis über Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) vorlegen, ggf. ist zusätzlich Formblatt E auszufüllen. C Für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen, wird Förderung nach dem AFBG für eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere Fortbildung geleistet. Eine Fortbildungsmaßnahme kann aus mehreren Maßnahmeabschnitten (z.b. Teil I bis IV des Meisterlehrgangs) bestehen. Bitte bei Maßnahmen in Vollzeit eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit vorlegen, dass die Maßnahme abgeschlossen werden Kinder der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind eheliche, für ehelich erklärte, an Kindes statt angenommene und nichteheliche Kinder. Einnahmen sind zum Beispiel Ausbildungsvergütungen, Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, Ferien- oder Gelegenheitsarbeit und Unterhaltsleistungen, soweit nicht vom erklärenden Elternteil. 4

22 Hinweis für die Antragstellerin/den Antragsteller: Bitte trennen Sie das Merkblatt vor dem Ausfüllen von Formblatt A ab. Es ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister-BAföG Merkblatt Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Teilzeit/ Vollzeit, schulisch/ außerschulisch, Fernunterricht). Füllen Sie die Antragsformulare bitte sorgfältig und gut lesbar aus. Beachten Sie die Hinweise und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann die Bewilligungsstelle Ihren Antrag zügig bearbeiten und Zahlungen rechtzeitig leisten. Alle Fragen sind zu beantworten, ggf. auszunullen bzw. zu entwerten. Nichtzutreffendes bitte streichen. Sie vermeiden dadurch unnötige Rückfragen, die die Antragsentscheidung verzögern! Umfassende Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sog. Meister-BAföG, können Sie auch der Broschüre Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Gesetz und Beispiele entnehmen. Antragsformulare und umfassende Informationen erhalten Sie auch unter 1. Welche Maßnahmen werden gefördert? Gefördert wird eine, in Ausnahmefällen auch eine weitere berufliche Fortbildungsmaßnahme, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzt, auf bundes-, landes- oder kammerrechtlich geregelte Abschlüsse bzw. auf Abschlüsse nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses vorbereitet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst (Mindestdauer), in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel in jeder Woche an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte), in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate dauert (maximaler Zeitrahmen) und in der Regel innerhalb von 8 Monaten Lehrveranstaltungen mit mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte). Im Bereich der Altenpflege ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers und bei Fernunterrichtslehrgängen die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Landes in diesem Bereich entspricht. Unterrichtsstunden: Jeweils 45 Minuten einer Lehrveranstaltung gelten als Unterrichtsstunde. Unterrichtsstunden sind Präsenzlehrveranstaltungen, in denen die nach den Fortbildungsregelungen und Lehrplänen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch hierzu qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Stunden einer fachpraktischen Unterweisung werden als Unterrichtsstunden anerkannt, wenn ihre Inhalte in der Prüfungsregelung verbindlich vorgegeben sind, sie unter Anleitung einer Lehrkraft in der Regel in der Fortbildungsstätte durchgeführt und durch theoretischen Unterricht in nennenswertem Umfang begleitet werden. Zusätzlich werden die im Lehrplan des Bildungsträgers verbindlich vorgesehenen Klausurenkurse und Prüfungssimulationen mit bis zu 10 Prozent der nach diesem Gesetz förderfähigen Gesamtstunden der Unterrichtsstunden, höchstens aber 50 Stunden, als förderfähig anerkannt. Förderfähig ist nur die für das Erreichen des jeweiligen Fortbildungsziels angemessene Anzahl von Unterrichtsstunden. Reine, vom Träger als solche ausgewiesene Wiederholungsstunden, Repetitorien, unbetreute Chatroomstunden, Selbstlernphasen, Praktika und fakultative Zusatzmodule, die häusliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes usw. sind keine Unterrichtsstunden im Sinne des AFBG. Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Mediengestützte Lehrgänge sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig. 2. Welche Leistungen werden gewährt? Maßnahmebeitrag: Unterhaltsbeitrag: Kinderbetreuungszuschlag: Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen umfasst die Förderung die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Zuschuss- und Darlehensanteil) sowie die Kosten des Meisterstücks/der Prüfungsarbeit (Darlehen). Bei Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung zusätzlich zu den Maßnahmebeiträgen auch einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt (Zuschuss- und Darlehensanteil). Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende für die Betreuung des Kindes/der Kinder einen Zuschuss. Leistungen während der Prüfungsphase: Bei Vollzeitmaßnahmen kann während der Prüfungsphase ein Darlehen maximal in Höhe des Unterhaltsbeitrages zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags gewährt werden (Formblatt G).

23 3. Welche Stellen sind zuständig? Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und für die Betreuung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuständig. Die jeweiligen Adressen finden Sie unter oder können Sie unter der gebührenfreien AFBG-Hotline 0800/ telefonisch erfragen. 4. Welche Antragsfristen sind zu beachten? Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Meisterstücks/Prüfungsstücks): Anträge müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts beim zuständigen Amt eingegangen sein. Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuungszuschlag und Leistungen während der Prüfungsvorbereitungsphase: Anträge müssen frühzeitig vor Beginn der Maßnahme/der Prüfungsvorbereitungsphase gestellt werden. Diese Leistungen werden ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt. Sie werden frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistungen ist nicht möglich. Die Leistungen für die Prüfungsvorbereitungsphase müssen gesondert beantragt werden. 5. Bewilligungsverfahren und Bescheid: Die zuständige Behörde entscheidet auf Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Aufstiegsfortbildung über die Höhe, Art, Dauer und Zusammensetzung der Förderung (Bescheid). Bei Vollzeitmaßnahmen werden auf den Unterhaltsbeitrag Einkommen und Vermögen der Teilnehmerin und des Teilnehmers sowie Einkommen ihrer Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern angerechnet. Einkommen und Vermögen der Eltern bleiben außer Betracht. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die aktuellen, für den Bewilligungszeitraum glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse entscheidend. Bei der Anrechnung des Einkommens der Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern wird von den Einkommensverhältnissen im vorletzten Kalenderhr ausgegangen. Vermögen der Teilnehmerin/des Teilnehmers wird auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es die Freibeträge in Höhe von Euro für die Teilnehmer zuzüglich Euro für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner sowie 1800 Euro je Kind je Teilnehmer übersteigt. Auf der Grundlage des Bescheides erhalten Sie ein Darlehensangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden. 6. Wo und wie sind die Darlehen zu beantragen? Der Förderbescheid ist Grundlage für einen Darlehensvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bonn. Der Darlehensvertrag kann nur innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Diese Frist ergibt sich aus dem Bescheid. Die im Bescheid ausgedruckten Beträge sind Maximalbeträge. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann auch ein geringeres Darlehen als im Bescheid ausgewiesen ist, beantragen. Die Rückzahlungspflicht beginnt zwei Jahre nach Ablauf der Fortbildungsmaßnahme, spätestens jedoch sechs Jahre nach dem Beginn des ersten Maßnahmeabschnitts dieser Fortbildungsmaßnahme. Das Darlehen ist ab Beginn der Rückzahlung zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel, es kann aber auch mit der KfW ein Festzins vereinbart werden. Das Darlehen ist innerhalb von längstens zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro zurückzuzahlen. 7. Welche Erlassmöglichkeiten gibt es? (Hinweis: Erlasse sind bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.) Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung: Wird die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, können auf Antrag 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden. Der Antrag ist bei der KfW zu stellen. Erlass bei Existenzgründung: Existenzgründern wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag 33 Prozent bzw. 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) entfallenden Restdarlehens erlassen. Der Antrag ist ebenfalls bei der KfW zu stellen. 8. Welche Formblätter und Nachweise sind für die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG erforderlich? Bei Teilzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Formblatt B (Bescheinigung) Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) Formblatt F (Teilnahmenachweis wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert) Bei Vollzeitmaßnahmen: Formblatt A (Antrag) Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen) Formblatt B (Bescheinigung) Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) Formblatt F (Teilnahmenachweis wird zu einem späteren Zeitpunkt von der bewilligenden Stelle angefordert) Formblatt G (Prüfungsvorbereitungsphase) Bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften: Formblatt C (Einkommenserklärung der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners) Bei Aktualisierungen des Einkommens der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners: Formblatt D Des Weiteren muss ggf. ausgefüllt bzw. vorgelegt werden: Bei Ausländerinnen/Ausländern: Formblatt E (Zusatzblatt für Ausländerinnen/Ausländer)

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