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1 Weiterbildungsstudium Master of Engineering - Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen - Fernstudium mit Präsenzphasen an der Fachhochschule Kaiserslautern FR _04_04.doc -Seite 1 von 4 Stand:

2 Ihre Fragen? Die Qualitätsanforderungen an Gutachten und Planungen sind wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung hoch. Sie unterliegen einer großen Dynamik. Es ist von elementarer Bedeutung, Handlungskompetenz zu erlangen und zu erhalten um Wertgutachten zu fertigen. Für das Management für die Sanierung von Rohrleitungssystemen ist ein anerkanntes Instrumentarium und die notwendige funktionsbezogene soziale Handlungskompetenz unentbehrlich. Ihr Ziel Sie wissen, wer Großes will, erreicht auch viel. Ihr definitives Ziel sollte das Weiterbildungsstudium Master of Engineering Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen an der Fachhochschule Kaiserslautern sein. Sie können berufsbegleitend studieren und eine neue und interessante Kompetenz erhalten! Für wen ist das Studium interessant? Wer sollte teilnehmen? Architekten, Bauingenieure, Personen aus den Bereichen Entsorgungs- und Umwelttechnik, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik oder einem verwandten Studiengang sowie Personen, die mit diesen Fragestellungen betraut sind und auf der Karriereleiter aufsteigen oder ein zweites berufliches Standbein gründen wollen. Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium Die Zulassung zum Studium setzt voraus: 1. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Entsorgungs- und Umwelttechnik, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik oder einem verwandten Studiengang. 2. Eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in der Erstellung, Betrieb oder / und Sanierung von Entwässerungssystemen nach dem ersten Studienabschluss. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss der Fachhochschule Kaiserslautern, Fachbereich Bauingenieurwesen, ist für die Prüfung verantwortlich. Externe Fachprüfer, zum Beispiel von Kammern, Verbänden und Universität, sind eingebunden. Muss das komplette Studium belegt werden? FR _04_04.doc -Seite 2 von 4 Nein, wenn einzelne Themen zur Weiterbildung in Form von Seminaren besucht werden (Gasthörer). Ja, wenn der Abschluss Master of Engineering - Instandhaltung von Rohrleitungssystemen angestrebt wird. Welche Leistungsnachweise gibt es? Gasthörer erhalten Teilnahmebestätigungen für die besuchten Einzeltage (Seminare).

3 Die Prüfungsordnung für das Masterstudium 1 an der Fachhochschule wurde im Dezember 2005 vom Senat der Fachhochschule genehmigt. Struktur des Studiums Master of Engineering Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssys- Bildungsfreistellungsgesetz Das Studium ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland- Pfalz auch nach 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt (Anerkennungskennziffer 5186/1281/06). Wie kompetent ist die Vermittlung der Lehrinhalte? Der Studiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang der Fachhochschule Kaiserslautern. Ein Expertenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Lehre legt die Prüfungsziele und Lerninhalte fest und vermittelt kompetent 2. In das Studium ist der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e.v. (VSB) eingebunden. Organisation des Studiums Masterarbeit Module (M1-8) des Studiums: M1: Grundlagen M2: Sanierungsverfahren M3: Praxisprojekte M4: Recht und Wirtschaft M5: Technik und Sicherheit M6: Methodenlehre M7: Kanalisation M8: Wasserversorgung Das Studium ist ein berufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphasen in der Fachhochschule Kaiserslautern. In jedem Semester sind in der Regel zwei Studienwochen an der Fachhochschule Kaiserslautern zu absolvieren. Hinzu kommen Hausarbeiten, Selbststudium, die Erstellung von Gutachten und die Prüfungstermine. Themen und Aufgabenstellung werden dem Stand der Wissenschaft und Entwicklung angepasst. In jedem Modul sind Prüfungen abzulegen. Was kostet das Studium? Das Studium kostet zurzeit pro Halbjahr 2.600,00 (Regelstudium vier Halbjahre); Wiederholungs- / Folgesemester bis zum Abschluss der letzten Prüfungsleistung (nach der Regelstudienzeit) 770,00; zzgl. der Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Halbjahr (auch Urlaubssemester). Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei. FR _04_04.doc -Seite 3 von 4 In der Gebühr enthalten: Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung Erstkorrektur der Gutachten, der Masterarbeit und der Hausarbeiten Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet 1 Ordnung für die Masterprüfung im weiterbildenden Studiengang Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen haben der Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Kaiserslautern und der Senat der Fachhochschule beschlossen. 2 Vgl. Verzeichnis der Referenten und Mitgliedsinstitutionen

4 Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen (Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet). Die Gebühren werden für das einzelne Halbjahr berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten zum Halbjahresende bestehen. Teilnehmer / Teilnehmerinnen im Studiengang gelten als Studierende; sie erhalten einen Studienausweis. Wenn auch Sie, wie unsere bisherigen Absolventen, eine neue und erfolgreiche Karriere starten wollen, dann sollten Sie sich für das Studium entscheiden. Technische Akademie Südwest e.v. (TAS) Die Technische Akademie Südwest e.v. wurde im Jahr 1977 als Institut für die Durchführung von Maßnahmen der technisch-wissenschaftlichen Weiterbildung gegründet. Die TAS, Institut an der Fachhochschule und an der Technischen Universität Kaiserslautern, ist mit der Planung, Organisation und Durchführung des Studienganges beauftragt. Für die Durchführung besteht ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Die TAS ist nach VAZ DIN EN ISO 9001:2000 akkreditiert und zertifiziert. Die Akkreditierung wurde im Jahr 2000 wiederum bestätigt. Zertifizierung außerhalb der Hochschule Die Technische Akademie Südwest e.v. hat für die Zertifizierung von Sachverständigen in der Grundstücksbewertung die Zertifizierungsstelle TASZERT eingerichtet. Die TASZERT ist akkreditiert bei der TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung German Association for Accreditation GmbH - DAR Registriernummer: TGA-ZP und kann zertifizieren nach DIN EN I- SO/IEC Was bietet die TAS und die Fachhochschule nach dem Studium? Die TAS und die Fachhochschule Kaiserslautern bieten regelmäßig Seminare zur Aktualisierung an. Daneben bieten die Kongresse / Tagungen allen Absolventen und Interessenten die Möglichkeit, Ihr Wissen auf dem Laufenden zu halten. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönliches Fördermitglied der TAS zu werden. Ansprechpartner: Professor Dr. Lothar M. Scherer Dipl.-Ing. Thomas Häßel Dipl.-Ing. Anne Karl FR _04_04.doc -Seite 4 von 4 Sekretariat: Christine Adolf Siegrid Riedlinger Für weitere Informationen / Unterlagen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

5 Teilnahmebedingungen für das Weiterbildungsstudium F a _02_28.doc -Seite 1 von 1 Gültigkeit Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Weiterbildungsstudien der Technischen Akademie Südwest e.v. im folgenden Veranstalter genannt und der Studiengänge der TAS / Fachhochschule. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Weiterbildungsangebot Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem jeweils gültigen Weiterbildungsangebot. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen) werden eingehalten. Örtliche und terminliche Veränderungen der Lehrgangs- Abschnitte sowie zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen des Weiterbildungsablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist das Erreichen des Weiterbildungszieles. Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Weiterbildungsstudien abgesagt werden. Bei Absage eines Weiterbildungsstudiums werden die Teilnehmer / -Innen benachrichtigt und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte / -gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeentgelte / -gebühren entsprechen den Angaben des jeweiligen Weiterbildungsangebotes. Voraussetzungen zur Teilnahme Über die Weiterbildungsteilnahme entscheidet der Veranstalter auf Grund der für das angestrebte Weiterbildungsstudium verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und - soweit vorgesehen - des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung. Anmeldung - Rücktritt - Gerichtsstand Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / -Innen die Teilnahmebedingungen an. Ein Rücktritt des Weiterbildungsstudiums ist nur vor Studienbeginn möglich. Er muss gegenüber der zuständigen Ausbildungsstätte schriftlich erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Studienbeginn, wird eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Studienentgelts / -gebühr berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Studienbeginn, sind die Entgelte / Gebühren für den ersten Weiterbildungsabschnitt fällig. Erfolgt der Rücktritt, weil die beantragte Förderung für das Studium oder für den Teilnehmer nicht bewilligt wird, entstehen dem Teilnehmer keine Rücktrittskosten. Gerichtsstand für bei Teile ist Kaiserslautern. Zahlung / Fälligkeit Die in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / -gebühren sind 14 Kalendertage nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Kündigung Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen: Bei Weiterbildungsstudien mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann die Kündigung zum Ende des laufenden Semesters erfolgen, dann jeweils zum Semesterende / bei Masterstudiengängen jeweils zum Halbjahresende. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmeentgelte / -gebühren bis zum Semesterende berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Teilnahmeentgelts. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Pflichten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des Veranstalters ist der Erfolg jedes Teilnehmers. Deshalb sind deren Anweisungen und die Hausordnung zu befolgen. Die Teilnehmer / -Innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan und die jeweilige Hausordnung sind verbindliche Vorgaben. Soweit vorgeschriebene Arbeitsmittel nicht gestellt werden, bitten wir diese auf eigene Kosten zu besorgen. Zur Verfügung gestellte Geräte sowie die Unterrichtsräume bitten wir pfleglich zu behandeln. Teilnehmer / -Innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen. Abschluss / Prüfung Das Weiterbildungsstudium endet alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats oder eines Diploms oder Masterurkunde, der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung, der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz wie z.b. der IHK. Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmer / -Innen durch eine Urkunde oder ein Zeugnis / Zertifikat bescheinigt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist der Ausgleich aller in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / -gebühren. Ebenso werden Zeugnisse und Urkunden nur ausgehändigt, wenn alle Forderungen ausgeglichen sind (siehe Zahlung / Fälligkeit ). Zusatzleistungen Wenn für das Studium ein Praktikum vereinbart ist, werden geeignete Praktikantenplätze in Absprache zwischen den Teilnehmer / -Innen und dem Veranstalter beschafft. Zimmerreservierungen, die von dem Veranstalter im Auftrag der Teilnehmer / -Innen vorgenommen werden, sind für diese unmittelbar verbindlich. Es entsteht ein Reservierungsvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter. Umdispositionen oder Stornierungen müssen die Teilnehmer / -Innen selbst schriftlich vornehmen. Haftung Für Schäden haften die Veranstalter nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadenersatz der Veranstalter gegeneinander aus Vertrag, vorvertraglicher Sorgfaltspflicht, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ebenfalls ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, die im Rahmen der Maßnahmen angesetzt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art in den Veranstaltungsräumen. Die Teilnahme an einem Weiterbildungsstudium garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. der Prüfung. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ihre Bestandskraft verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 28. Februar 2006

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