Inhalt. Das Unternehmen. Unternehmen Standorte. Forderungsmanagement und Forderungsdurchsetzung im Ostgeschäft
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- Franz Salzmann
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1 Inhalt Rödl & Partner Unternehmen und Standorte Hintergründe des Forderungsmanagements Präventionspolitik gegen Forderungsausfälle Instrumentarium der Vertragsgestaltung Vollstreckung Ihre Ansprechpartner Forderungsmanagement und Forderungsdurchsetzung im Ostgeschäft Ost-West-Forum Bayern Amberg, 2. Juni 2008 Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater 2 Das Unternehmen Unternehmen Standorte Grundstein unserer dynamischen Entwicklung: 1977 Eröffnung der Kanzlei in Nürnberg Heute: Präsenz in allen wesentlichen Industrienationen und Pionierstellung in den Ländern Mittel- und Osteuropas Standorte in Deutschland: 22 Standorte weltweit: 79 Unsere Präsenz in Russland Seit 1992 in St. Petersburg, seit 1995 in Moskau Unsere Präsenz in der Ukraine Seit 2003 in Charkiv, seit 2004 in Kiew Wir gehören zu den wenigen Unternehmen, denen es gelungen ist, aus eigener Kraft zu den großen Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien der Welt zu gehören. 3 4
2 Das Unternehmen Beratung aus einer Hand Die Standorte National und international: 79 Standorte in 37 Ländern Wachstum aus eigener Kraft 79 Niederlassungen weltweit Belgien Bosnien-Herzegowina Brasilien Bulgarien Deutschland Estland Frankreich Hongkong Indien Indonesien Italien Katar Kroatien Lettland Litauen Malaysia Moldau Österreich Polen Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Südkorea Thailand Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam VR China Weißrussland Interdisziplinäre Teamarbeit Spezialisten für alle Fachthemen Kundennahe persönliche Beratung Länderübergreifende Projektsteuerung Key-Account Prinzip 22 Standorte in Deutschland Nürnberg Ansbach Bayreuth Berlin Chemnitz Cottbus Dresden Düsseldorf Eschborn Fürth Hamburg Hof Jena Köln Kulmbach Löbau München Plauen Regensburg Selb Stuttgart 5 6 Russland Ukraine Kasachstan Hintergründe des Forderungsmanagements 7 8
3 Geschäftsrisiken Konsequenzen des steigenden Geschäftsvolumens: zeitliches Auseinanderfallen von Lieferung und Zahlung Einräumung von Zahlungszielen Gewährung sonstiger Kredite in gegenseitigem Vertrauen Zunahme der offenen Forderungsposten Kooperation mit lokalen Geschäftspartnern birgt die spezifischen Risiken junger, aufstrebender Marktwirtschaften: Rechtsordnungen in ständigem Wandel Rechtspraktiken in Entwicklung Intransparente Verwaltung und ineffiziente Justiz Mangelhafte Einhaltung von Verträgen Erschwerte Durchsetzung von Forderungen Präventionspolitik gegen Forderungsausfälle Lösung: effizientes Forderungsmanagement 9 10 Im Vorfeld des Geschäfts Im Vorfeld des Geschäfts Formulierung interner Standardrichtlinien für das Forderungsmanagement und Organisation des Forderungsmanagementpersonals Abwägung des Risikos in Bezug auf das Geschäftsvolumen sowie die Dauer und die Perspektiven der Geschäftsverbindung Einrichtung eines Früherkennungssystems für drohende Forderungsausfälle Aushandlung risikoloser Zahlungsmodalitäten: Risikobewertung der Geschäftspartner: Anforderung einer Bonitätsprüfung falls verhältnismäßig Analyse aussagekräftiger Bilanz-, Erfolgs- und Kapitalflusskennzahlen Vorsicht vor den oft fiktiven Bilanzen für den Fiskus! Einschätzung der Position des Kunden im relevanten Markt Einholung eines Äquivalents des Handelsregisterauszugs mit Angaben zu: Vereinbarung von Vorkasse oder von Erfüllung Zug um Zug, sonst sieht das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Verkäufers vor Einräumung großzügiger Skonti in jedem Fall unter Berücksichtigung der Finanzierungskosten des Schuldners Abschluss einer Kreditversicherung Aushandlung risikominimaler Zahlungskonditionen: - Rechtsform, Sitz und Verwaltungsadresse - Haftungsregime und Haftungsbeschränkungen - Eigenkapitalausstattung - traditionell schwach - Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen! Kein öffentlicher Glaube des russischen Staatsregisters Vereinbarung von Ratenzahlungen (mit/ohne Anzahlung) Einräumung einer Kreditlinie mit antizipiertem Risiko Leasing statt Verkauf (viele geleaste Importprodukte in Kasachstan umsatzsteuerbefreit bei Verträgen über 3 Jahre hinaus; keine Gewinn- und Umsatzbesteuerung der Leasinggesellschaften) 11 12
4 Nach Erbringung der Leistung Konsequente Bonitätsüberwachung bei Dauerlieferverhältnissen Voraussetzungen für zeitnahen Zahlungseingang: Schnelle Rechnungserstellung Bankeinzugsangebot U.U. Angebot von Ratenzahlungen mit nur kurzfristiger vertragsergänzender Annahmemöglichkeit Ständige Kontrolle von Zahlungseingängen Konsequentes Mahnwesen: - Dem Verzug angemessen formulierte Zahlungsaufforderungen - Regelmäßigkeit je nach Volumen unter Verwendung von Software - Wegen Beweisfunktion: Versenden per Einschreiben - Telefonische Mahnungen möglichst durch Vertreter vor Ort Instrumentarium der Vertragsgestaltung Vertragsformalien Rechtswahl und Erfüllungsort Wegen Formmangels kann ein Vertrag unwirksam sein und die Forderung keinen Bestand haben, deswegen sind zu beachten: Schriftformerfordernis Ordnungsgemäße Abstempelung des Vertrages (in Russland) Festlegung der Sprache mit Auslegungsvorrang bei zweisprachiger Abfassung Schriftliche Festlegung der Art, der Menge, des Preises und der Fälligkeit Vorsicht: gewisse kommerzielle Kredite sind in Kasachstan registrierpflichtig Antizipation von Währungs-/Inflationsrisiken Vertragsstrafen Die ausdrückliche Wahl des anzuwendenden Rechts ist zulässig und wird empfohlen Beachte: Bei Wahl deutschen Rechts gilt direkt UN-Kaufrecht (CISG) als höherrangiges deutsches Kaufrecht Die Anwendung der CISG kann aber auch ausdrücklich ausgeschlossen werden Ohne ausdrückliche Rechtswahl gilt grds. das Recht am Sitz des Verkäufers falls Sitz des Verkäufers in Deutschland, gilt UN-Kaufrecht Die Wahl des Erfüllungsorts (Zahlungsorts) ist ebenfalls zulässig und zu empfehlen Ohne Wahl des Zahlungsorts ist die Geldschuld am Sitz des Verkäufers zu erfüllen falls Sitz in Deutschland, ist Zahlung in Deutschland zu erbringen 15 16
5 Gerichtsstand und Schiedsklauseln Sicherheiten Wahl des Erfüllungsortes begründet unter Kaufleuten die gerichtliche Zuständigkeit Verkauf unter Eigentumsvorbehalt automatische Verfügungsschranke: Ohne Wahl des Erfüllungsortes ist für Streitigkeiten über die Vertragserfüllung (etwa Zahlung) das Gericht am gesetzlichen Erfüllungsort zuständig falls Zahlung in Deutschland zu erbringen, ist ein deutsches Gericht zuständig Urteile deutscher Gerichte sind jedoch in den drei Ländern nicht ohne Weiteres vollstreckbar: Vorbehalt der Anerkennungsfähigkeit; Anerkennung nur bedingt möglich Einbeziehung in die Vertragsurkunde für den Fall unwirksamer AGBs empfohlen Vereinbarung von Kennzeichnungs- und Getrennthaltungspflichten Vereinbarung von Verarbeitungs-, Vermengungs- und Vermischungsklauseln Vereinbarung eines grenzüberschreitend verlängerten Eigentumsvorbehalts problematisch Aber: alle drei Länder haben sich in internationalen Übereinkommen verpflichtet, ausländische Schiedssprüche anzuerkennen, zur Vollstreckung zuzulassen und zu vollstrecken Besitzlose Pfandrechte an beweglichen Sachen zwingend erforderliche schriftliche Vereinbarung Daher wird die Aufnahme von Schiedsklauseln und insb. die Vereinbarung der Zuständigkeit international erfahrener, zuverlässiger Schiedsgerichte empfohlen Globalzession weniger praktikabel Wahl des Gerichtsstandes ist unter Kaufleuten zulässig, allerdings nur in schriftlicher Form beachtlich; Vorsicht bei Vereinbarung durch AGBs: Bezug zu einem bestimmten Rechtsgeschäft erforderlich Vollstreckung und Zwangsvollstreckung Schiedssprüche stellen Vollstreckungstitel dar und werden auf Antrag von den inländischen Gerichten vollstreckt. Allerdings: rentabel nur bei hohen Streitwerten Vollstreckung Urteile deutscher Gerichte sind dagegen nicht direkt vollstreckbar Der Weg zu den inländischen ordentlichen Gerichten vor Ort steht aber offen. Urteile etwa in Handelssachen ergehen in Russland vergleichsweise schnell Vollstreckungstitel können auch kontoführenden Banken des Schuldners direkt zugeleitet werden Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners kann nur auf Grund eines rechtzeitig vorgewiesenen Vollstreckungstitels zugelassen werden Falls keine Geldmittel beim Schuldner vorhanden, wird sein Vermögen zeitnah veräußert 19 20
6 Vollstreckungsalternativen Ihre Ansprechpartner Factoring Forfaitierung Asset-backed-securities Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen Klaus Kessler Rechtsanwalt, Partner Äußere Sulzbacher Str Nürnberg, Deutschland Tel. +49 (911) Fax +49 (911) Minko Karatchomakov Rechtsanwalt Äußere Sulzbacher Str Nürnberg, Deutschland Tel. +49 (911) Fax +49 (911)
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