zu der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014 Drucksache 15/4596
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4622 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014 Drucksache 15/4596 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden sowie Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Klontieren Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014 Drucksache 15/4596 Kenntnis zu nehmen Die Berichterstatterin: Beate Böhlen Der Vorsitzende: Peter Hofelich Bericht Der Ausschuss für Europa und Internationales beriet die Mitteilung Drucksache 15/4596 in seiner 23. Sitzung am 23. Januar Vorberatend befasste sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dieser Mitteilung. Da der Ausschuss öffentlich tagte, wurden die Namen der Redner im nachfolgenden Bericht nicht anonymisiert. Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU erklärte, aus Gründen des Tierschutzes und Gründen der Ethik finde das Klonen von Tieren in Europa keine große Sympathie. Hingegen gebe es eine hohe Kultur der Züchtungen, die seit Jahrtausenden betrieben würden. Unabhängig davon, ob Tiere nun geklont werden dürften, könnten sich die Europäer von den vorhandenen Tieren sehr gut ernähren. Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 Ob eine EU-Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert würden, notwendig sei, wolle sie dahingestellt lassen. Da das von der EU vorgesehene Verbot für das Klonen von bestimmten Tierarten zunächst auf fünf Jahre begrenzt sei, gehe sie davon aus, dass dies eine gewisse Flexibilität ermöglichen solle. Die Wirkung der Nahrungsaufnahme von geklonten Tieren auf den Menschen sei nicht bekannt. Die USA sähen hier kein Problem. Sie halte es für richtig, dass die Landesregierung es als kritisch bewerte, dass jeder EU-Mitgliedsstaat hier eigene Niveaus in der Umsetzung des EU-Vorhabens schaffen solle. In der Vergangenheit habe es eine ähnliche Diskussion zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln gegeben. Insgesamt müsse das Thema auch mit Vertretern der Lebensmittelbranche diskutiert werden. Abg. Josef Frey GRÜNE brachte vor, für die 810. Sitzung des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am 16. Januar 2014 hätten Anträge vorgelegen, wonach der vorliegende EU-Richtlinienvorschlag auch die Nachkommen von Klontieren einbeziehen solle. Ihn interessierten die Ergebnisse dieser Beratung. Außerdem stelle er einen Widerspruch darin fest, dass die Landesregierung wie aus dem Berichtsbogen zur vorliegenden Mitteilung hervorgehe, Auswirkungen des EU-Vorhabens auf den europäischen Binnenmarkt bemerke, die wesentlichen Interessen des Landes und die Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes jedoch nicht berührt sehe. Ihn interessiere abschließend eine genauere Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum EU-Vorhaben. Eine Vertreterin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führte aus, eine entsprechende EU-Richtlinie habe auf Baden-Württemberg keine großen Auswirkungen, da das Klonen in Baden-Württemberg keine große Rolle spiele. In Baden-Württemberg werde das Klonen auch nicht zur Lebensmittelerzeugung eingesetzt. Zudem werde nicht die Notwendigkeit gesehen, das Klonen für die Zucht von Tieren zu nutzen. Lebensmittel erzeugt durch Tiere, bei denen das Klonen eingesetzt worden sei, befänden sich zurzeit nicht auf dem europäischen Markt; es gebe bislang keine Anträge, die eine Vermarktung dieser Lebensmittel zuließen. Die Europäische Union sehe vor, Lebensmittel von Klontieren nun zu verbieten. Die Landesregierung setze sich außerdem dafür ein, dass Lebensmittel erzeugt durch die Nachkommen von geklonten Tieren gekennzeichnet werden sollten; bei Nachkommen von Klontieren griffen der Gedanke des Tierschutzes und der Ethik jedoch nicht mehr. In den USA würden diese Lebensmittel nicht gesondert gekennzeichnet. Dies gelte auch für Lebensmittel erzeugt durch geklonte Tiere. Insoweit sei es durchaus möglich, dass sich Lebensmittel erzeugt durch Nachkommen von geklonten Tieren auf dem europäischen Markt befänden. Darüber hinaus habe sich der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz für Regelungen betreffend die Samen und Eizellen von Klontieren ausgesprochen. Außerdem sei gefordert worden, das Verbot, Tiere zu klonen, auf Tierarten auszuweiten, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke gehalten würden. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen Beate Böhlen
3 Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014 Drucksache 15/4596 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden sowie Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Klontieren Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014 Drucksache 15/4596 Kenntnis zu nehmen Der Berichterstatter: Klaus Martin Burger Der Vorsitzende: Karl Traub Bericht Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beriet die Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 14. Januar 2014, Drucksache 15/4596, in seiner 23. Sitzung am 22. Januar Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz legte dar, die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge resultierten aus einem Auftrag, den das Europäische Parlament der Kommission erteilt habe, nachdem der erste Versuch, das Klonen gesetzlich zu regeln, im Jahr 2011 gescheitert sei. Das Klonverfahren sei kostspielig, sodass Klone bisher nicht zur Lebensmittelerzeugung, sondern ausschließlich für die Zucht relevant seien. Allerdings könnten Nachkommen von Klonen, die durch natürliche oder künstliche Befruchtung entstanden seien, in der Nahrungskette enden. Lebensmittel aus Klontieren und deren Nachkommen unterschieden sich analytisch nicht von herkömmlichen Lebensmitteln sei eine Debatte über die Verwendung geklonter Tiere für die Nahrungsmittelproduktion ausgelöst worden, als sowohl die US-Lebensmittelbehörde als auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss gekommen seien, dass Fleisch und Milch von geklonten Tieren ebenso sicher seien wie konventionelle Lebensmittel. Die Kommission habe im Jahr 2008 einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der die Aufnahme von speziellen Vorschriften für das Klonen 3
4 in der entsprechenden EU-Verordnung vorgesehen habe. Es habe jedoch keine Einigung über Umfang und Inhalt dieser Vorschriften erzielt werden können. Nach dem gescheiterten Vermittlungsverfahren im März 2011 sei die Kommission aufgefordert worden, getrennt von der Verordnung über neuartige Lebensmittel einen Legislativvorschlag zum Klonen in der Lebensmittelerzeugung auszuarbeiten mit dem Ziel, das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken zu verbieten und auch die Nachkommen geklonter Tiere einer Regelung zu unterziehen. Ziel der Vorschläge sei laut der Kommission die Gewährleistung einheitlicher Erzeugungsbedingungen für Landwirte bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere im Zusammenhang mit dem Klonen sowie die Berücksichtigung der Bedenken der Verbraucher hinsichtlich der Verwendung von Lebensmitteln aus Klontieren. Regelungsinhalt sei das vorläufige, zunächst auf fünf Jahre beschränkte Verbot des Klonens von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten würden, des Inverkehrbringens von entsprechenden Klonembryonen und Klontieren sowie des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Lebensmitteln aus Klontieren. Regelungen für die Nachkommen von Klontieren seien entgegen dem Auftrag des Europäischen Parlaments nicht Gegenstand der Vorschläge der Kommission. Ein Abgeordneter der CDU äußerte, seine Fraktion halte das Klonen für nicht notwendig, mit Ausnahme des Klonens zu Forschungszwecken. In Deutschland sollte Forschung in diesem Bereich im Rahmen der streng überwachten gesetzlichen Vorschriften stattfinden. Wenn dies nicht geschehe, komme es zu einem Verlust von Fachleuten und Know-how in diesem Bereich, sodass Deutschland nicht mehr auf dem aktuellen Wissensstand sei oder diesen nicht nachvollziehen könne. Zudem müsse für den Fall Vorsorge getragen werden, dass, etwa wegen einer explodierenden Weltbevölkerung oder zum Schutz von Ressourcen, auf das Klonen zurückgegriffen werden müsse. Eine Abgeordnete der Grünen führte aus, ihre Fraktion begrüße ausdrücklich die von der EU vorgesehene Aussetzung der Verwendung der Klontechnik in der Lebensmittelerzeugung. Vor allem aus ethischen Gründen halte sie es für sehr bedenklich, wenn Erzeugnisse aus geklonten Tieren in den Lebensmittelhandel gebracht würden. Kritisch zu beurteilen sei das Verhalten von Staaten wie den USA, Kanada oder Brasilien, die kein Problem in der Anwendung der Klontechnik zur Lebensmittelerzeugung sähen und gemäß dem vorliegenden Bericht keinerlei Übersicht über die Anzahl der aus geklonten Tieren gewonnenen Produkte, die in Umlauf gebracht würden, lieferten. Sie bitte um Auskunft, welche aus geklonten Tieren gewonnenen Produkte aufgrund von Importen aus solchen Ländern in der EU in Umlauf gebracht worden seien, ob es eine Aussage der EU hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit derartiger Produkte, die in der EU in den Handel gekommen seien, gebe und wie die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland solche Produkte erkennen könnten. Ein Abgeordneter der SPD bemerkte, die Haltung zur Gentechnik leite sich aus einer Abwägung zwischen dem Nutzen, den tierschutzrechtlichen Aspekten sowie der Akzeptanz der Verbraucher und ethischen Fragen ab. Eine Abgrenzung von gentechnisch erzeugten Produkten und konventionell erzeugten Produkten sei sehr wichtig. Falls diese nicht gewährleistet sei, müssten wesentlich strengere Anforderungen im Hinblick auf die Ausnahmebestimmungen gestellt werden. Seine Fraktion halte das in der Mitteilung erläuterte Vorhaben sowie die vorgesehene Befristung auf zunächst fünf Jahre für richtig. Ihn interessiere, welcher Druck von Produzenten und Züchtern aus der EU sowie von Exporteuren aus dem außereuropäischen Ausland auf die Einführung von Produkten aus geklonten Tieren ausgeübt werde. 4
5 Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilte mit, auf dem baden-württembergischen und dem deutschen Markt spiele das Klonen keine Rolle. Dieses Thema gewinne vorwiegend im Zusammenhang mit Importen an Bedeutung. Dies sei auch der Regelungsbereich des Vorhabens, das die EU-Kommission auf Drängen des Europäischen Parlaments eingebracht habe. Zur Kennzeichnung der Produkte aus geklonten Tieren gebe es bislang keine Regelung. Dieses Thema habe aber der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats in seiner Sitzung am 17. Januar 2014 adressiert. Eine entsprechende Initiative, in der u. a. auch zusätzliche Regelungen für die Kennzeichnung von Klontieren und deren Nachkommen sowie der daraus gewonnenen Lebensmittel gefordert würden, sei von Baden-Württemberg unterstützt worden. Ohne förmliche Abstimmung verabschiedete der Ausschuss die Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales, dem Plenum die Kenntnisnahme von der Mitteilung Drucksache 15/4596 zu empfehlen Klaus Burger 5
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