Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung

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1 Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < h h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis EUR/kWa ct/kwh EUR/kWa ct/kwh 13,01 3,02 71,86 0,67 Hoch-/ 15,99 4,09 101,71 0,66 27,22 4,90 100,80 1,96 Mittel-/ 27,65 5,53 121,73 1,77 38,42 6,41 124,54 2,96 Netzkunden mit allein genutzten Betriebsmitteln (zzgl. NNE ) 2,48 EUR/m Zusätzliches Entgelt für Blindarbeit 1) 0,97 ct/kvarh Die Netznutzungsentgelte verstehen sich zzgl. Trafoverluste in Höhe von 2% (bei skunden mit mittelspannungsseitiger Messung und bei skunden mit niederspannungsseitiger Messung) und Blindarbeitsentgelt. 1) Übersteigt in einem Monat die bezogene induktive Blindarbeit in der HT-Zeit 40 % (Leistungsfaktor von 0,93 induktiv) und die gelieferte induktive Blindarbeit in der NT-Zeit 15 % (Leistungsfaktor von 0,99 kapazitiv) der zur gleichen Zeit aus dem Verteilungsnetz bezogenen bzw. gelieferten Wirkarbeit, wird die übersteigende Blindarbeit je Blindkilowattstunde (kvarh) mit dem Blindarbeitsentgelt berechnet. Für Letztverbraucher fallen zusätzliche Entgelte gemäß KWK-Gesetz und der Konzessionsabgabeverordnung an. Die Höhe des KWK-Aufschlags auf das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach dem KWK-Gesetz anhand der Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber. Zusätzlich werden Umlagen nach 19 Abs.2 StromNEV, 17f EnWG sowie 18 AbLaV fällig, ebenfalls nach Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber.

2 Preisblatt für Netzkunden ohne 1/4-h-Leistungsmessung im snetz Netto - Entgelte Brutto - Entgelte Grundpreis 33,96 EUR/a 40,41 EUR/a Arbeitspreis 1), 2) 8,17 ct/kwh 9,72 ct/kwh Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 1),2) 2,19 ct/kwh 2,61 ct/kwh Konzessionsabgabe Nicht Schwachlasttarif Schwachlasttarif Sondervertragskunden nach KAV 2 (7) Entgelt für Messstellenbetrieb Eintarifzähler / Zweirichtungszähler Zweitarifzähler Ein-/ Zweitarifwandlerzähler oder Zweirichtungszähler inkl. Wandler Elektronischer Zähler Schaltuhr Entgelte für Messdienstleistung/Ablesung 1,32 ct/kwh 0,61 ct/kwh 0,11 ct/kwh 9,12 EUR/a 26,88 EUR/a 134,28 EUR/a 1,57 ct/kwh 0,73 ct/kwh 0,13 ct/kwh 10,85 EUR/a 31,99 EUR/a 159,79 EUR/a 30,57 EUR/a 36,38 EUR/a 10,44 EUR/a 12,42 EUR/a 2,88 EUR/a 3,43 EUR/a Entgelte für Abrechnung 13,80 EUR/a 16,42 EUR/a Unterjährige Ablesungen halbjährlich vierteljährlich monatlich Unterjährige Abrechnungen halbjährlich vierteljährlich monatlich Zusätzliche Ablesung vor Ort 5,76 EUR/a 11,52 EUR/a 34,56 EUR/a 27,60 EUR/a 55,20 EUR/a 165,60 EUR/a 53,84 EUR/a 6,85 EUR/a 13,71 EUR/a 41,13 EUR/a 32,84 EUR/a 65,69 EUR/a 197,06 EUR/a 64,07 EUR/a In den Brutto-Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 1) Gilt für Letztverbrauchergruppe A bis einschließlich kwh/jahr. 2) Für Letztverbraucher fallen zusätzliche Entgelte gemäß KWK-Gesetz und der Konzessionsabgabeverordnung an. Die Höhe des KWK-Aufschlags auf das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach dem KWK-Gesetz anhand der Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber. Zusätzlich werden Umlagen nach 19 Abs.2 StromNEV, 17f EnWG sowie 18 AbLaV fällig, ebenfalls nach Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber. Die Netto-Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3 Preisblatt Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung von Kunden mit Leistungsmessung Lastgangmessung in der davon Preis Wandlersatz Messstellenbetrieb Messung Abrechnung 299,52 EUR/a 189,60 EUR/a 295,20 EUR/a 107,40 EUR/a Lastgangmessung in der davon Preis Wandlersatz Lastgangmessung in der davon Preis Wandlersatz 669,36 EUR/a 189,60 EUR/a 462,24 EUR/a 2.807,16 EUR/a 189,60 EUR/a 2.180,28 EUR/a 295,20 EUR/a 295,20 EUR/a Die Preise enthalten: Fernübertragung der Messdaten über bereitgestellten Telefonanschluss, Plausibilitätsprüfung, Bereitstellung der Messdaten, Abrechnung der Netznutzung, der Preis gilt auch für 4- Quadrantenzähler. Bei Nutzung eines Funkmodems zur Datenfernübertragung erhöht sich der Messpreis um 195,60 EUR/ Jahr. Bei Ablesung der Messwerte durch den Außendienst erhöht sich der Messpreis um 82,20 EUR/ Ablesung. Dieser Preis gilt auch für eine Extraablesung. Schaltuhren werden mit 10,44 EUR/a und Stück berechnet.

4 Preisblatt Konzessionsabgabe Abgabe für die Wegenutzung in Gemeinden nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) snetz nach: Konzessionsabgabe hoch: Jahresverbrauch < kwh oder Jahreshöchstleistung < 30 kw Konzessionsabgabe niedrig: Jahresverbrauch > kwh und Jahreshöchstleistung > 30 kw 1) Alle anderen lastganggemessenen Kunden im Sinne der KAV erhalten die niedrige Konzessionsabgabe. Konzessionsabgabe hoch Konzessionsabgabe niedrig 1) an mindestens zwei Monaten des Jahres Nicht - Schwachlasttarif 1,32 ct/kwh 0,11 ct/kwh Schwachlasttarif 0,61 ct/kwh Umlage nach 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Letztverbrauchergruppe A 9 Abs. 7 Satz 1 KWK-G Letztverbrauchergruppe B 9 Abs. 7 Satz 2 KWK-G Letztverbrauchergruppe C 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G bis kw/h jährlich ab kw/h jährlich ab kw/h jährlich "stromintensives produzierendes Gewerbe und Schienenbahnen" 0,254 ct/kwh 0,051 ct/kwh 0,025 ct/kwh Umlage für die Netzentgeltreduzierung energieintensiver Unternehmen gem. 19 Abs. 2 StromNEV und der "Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts" vom 14. August LV Gruppe A LV Gruppe A+ LV Gruppe A++ LV Gruppe B' LV Gruppe C' 0,237 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,227 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbraucher zahlen jeweils für die ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz der Letztverbrauchergruppe A. Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh/a übersteigt, zahlen für über kwh/a hinausgehende Mengen bis zu kwh die Umlage für die Letztverbrauchergruppe A+. Letztverbraucher, die dem produzierendem Gewerbe, dem schienengebundenem Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh die Umlage für die Letztverbrauchergruppe A++. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh.

5 Preisblatt Umlagen gem. 17f EnWG und 18 AbLaV Umlage nach 17f EnWG (Offshore-Haftung) LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C -0,051 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbraucher Gruppe A: Strommengen von Letztverbauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher Gruppe B: Letztverbaucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh Letztverbraucher Gruppe C: Letztverbaucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwhübersteigt und deren stromkosten im Vorjahr 4% des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore- Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh Umlage nach 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten Gemäß der Verordnung über die Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten vom können Übertragungsnetzbetreiber nach 18 dieser Verordnung die Aufwendungen gemäß 9 des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes ausgleichen. Die Belastungsgrenzen gemäß 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWK-G finden dabei keine Anwendung, d.h. die mögliche Umlage wird für alle Letztverbraucher in gleicher Höhe erhoben. Umlage für abschaltbare Lasten ,006 ct/kwh

6 Preisblatt für Reservenetzkapazität Netzkunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der WEMAG Netz GmbH beziehen. Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt (EUR/kWa) für die bestellte Reserveleistung in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme und der Netzebene des Anschlusses der Anlage. Reservenetzkapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a EUR/kWa EUR/kWa EUR/kWa 32,53 39,04 45,55 Hoch-/ 39,97 47,97 55,96 68,06 81,67 95,58 Mittel-/ 69,12 82,95 96,77 96,06 115,27 134,48 Für Letztverbraucher fallen zusätzliche Entgelte gemäß KWK-Gesetz und der Konzessionsabgabeverordnung an. Die Höhe des KWK-Aufschlags auf das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach dem KWK-Gesetz anhand der Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber. Zusätzlich werden Umlagen nach 19 Abs.2 StromNEV, 17f EnWG sowie 18 AbLaV fällig, ebenfalls nach Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber.

7 Preisblatt für Netzkunden mit hoher und zeitlich begrenzter Leistungsaufnahme Netzebene des Netzanschlusses Hoch-/ Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis EUR/kW/Monat ct/kwh 11,98 0,67 16,95 0,66 Mittel-/ 16,80 20,29 1,96 1,77 20,76 2,96 Die Netznutzungsentgelte verstehen sich zzgl. Trafoverluste in Höhe von 2% (bei skunden mit mittelspannungsseitiger Messung und bei skunden mit niederspannungsseitiger Messung) und Blindarbeitsentgelt. 1) Übersteigt in einem Monat die bezogene induktive Blindarbeit in der HT-Zeit 40 % (Leistungsfaktor von 0,93 induktiv) und die gelieferte induktive Blindarbeit in der NT-Zeit 15 % (Leistungsfaktor von 0,99 kapazitiv) der zur gleichen Zeit aus dem Verteilungsnetz bezogenen bzw. gelieferten Wirkarbeit, wird die übersteigende Blindarbeit je Blindkilowattstunde (kvarh) mit dem Blindarbeitsentgelt berechnet. Für Letztverbraucher fallen zusätzliche Entgelte gemäß KWK-Gesetz und der Konzessionsabgabeverordnung an. Die Höhe des KWK-Aufschlags auf das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach dem KWK-Gesetz anhand der Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber. Zusätzlich werden Umlagen nach 19 Abs.2 StromNEV, 17f EnWG sowie 18 AbLaV fällig, ebenfalls nach Festlegung der Übertragungsnetzbetreiber.

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