Fragen und Antworten zur Einreichung der Klage gegen den Schiedsbeschluss
|
|
- Leander Reuter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fragen und Antworten zur Einreichung der Klage gegen den Schiedsbeschluss 1. Was passiert mit dem Sicherstellungszuschlag? Der Sicherstellungszuschlag ist laut Gesetz geschaffen worden, um Hebammen, die aufgrund weniger Geburten die Haftpflichtkosten nicht erwirtschaften können, eine finanzielle Absicherung zu geben. Das Ziel war, die flächendeckende freiberufliche Hebammenhilfe zu sichern unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit der Frau, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Der Sicherstellungszuschlag als gesetzlicher Anspruch besteht. Die praktische Umsetzung ist im Versorgungsvertrag geregelt (Anlage 1.4). Diese wurde von der Schiedsstelle festgesetzt. Strittig geblieben ist dabei die grundsätzliche Systematik und die praktische Umsetzung dahingehend, dass alle freiberuflich geburtshilflich tätigen Hebammen einen Haftpflichtausgleich erwirtschaften können. Die vertragliche Festsetzung ist deshalb Teil des Gerichtsverfahrens. Wie interpretiert der GKV-SV den betreffenden Gesetzestext? Der Sicherstellungszuschlag in der vertraglichen Ausgestaltung nach der Vorlage des Antrages des GKV-SV umfasst folgendes: Der Sicherstellungszuschlag gilt nicht nur für die wenigen Hebammen mit einer geringen Geburtenanzahl, sondern ersetzt in der Ausgestaltung des GKV-SV vollständig den bisher etablierten regulären Haftpflichtausgleich für alle Hebammen in den einzelnen Vergütungspositionen. Er hat definierte Antragsbedingungen, die zur Folge haben, dass die meisten geburtshilflich tätigen Hebammen gar keine Haftpflichtkosten ersetzt bekommen. Betroffen sind: - Abrechnungsgemeinschaften (Beleghebammen, Hebammen in Geburtshäuser), - Hebammen in der Hausgeburtshilfe, die wenige Geburten pro Jahr betreuen (Vorgabe ist mindestens eine Geburt pro Quartal). Denn der GKV SV berücksichtigt nicht die geplanten Geburtstermine (nach denen die Versicherungspolice abgeschlossen wird), sondern nur die tatsächlichen Geburtsdaten, die jedoch in der Regel weit von dem errechneten/geplanten Termin abweichen können und daher gegebenenfalls auch aus dem Quartal herausfallen. - Hebammen, die aufgrund der abgesagten Geburten (in Folge der Ausschluss-kriterien), weniger tatsächliche Geburten haben und für die, da die abgesagten Geburten nicht berücksichtigt werden, deshalb auch keinen Anspruch geltend gemacht werden kann. Außerdem haben Hebammen, die den Sicherstellungszuschlag eigentlich beantragen können, auch bei großer Leistungsmenge keine Möglichkeit, die Kosten der Haftpflichtversicherung vollständig zu refinanzieren. Dies liegt an den vertraglich festgelegten Abzügen, die von der Prämie gemacht werden. Diese Abzüge werden in Abhängigkeit von der Teuerung der Prämie immer höher, so dass die Finanzierungslücke von Jahr zu Jahr steigt. Stand: Seite 1 von 5
2 Wie interpretiert der DHV den betreffenden Gesetzestext? Der DHV vertritt die Auffassung, dass alle freiberuflichen Hebammen den Anspruch haben, die beruflichen Kosten mit ihrer Arbeit erwirtschaften zu können. Aufgrund der Berechnung der Vergütung in Form der Mittelwertberechnung, gibt es im geburtshilflichen Bereich Hebammen, die einen mangelhaften Ausgleich der Haftpflichtkosten haben. Sie stellen im herkömmlichen Vergütungssystem ihr geburtshilfliches Angebot ein. Damit ist die Wahlfreiheit der Frau, wo sie ihr Kind zur Welt bringt, nicht flächendeckend gesichert. Um dies zu verhindern, wurde der Sicherstellungszuschlag gesetzlich festgeschrieben. Der Versorgungsvertrag muss daher in seiner Formulierung diesem Anspruch Rechnung tragen. Der Formulierungsvorschlag des DHV für den Vertrag, der in den Verhandlungen und als Antrag der Schiedsstelle vorlag, hat diesen Anspruch umgesetzt. 1.1 Warum wird geklagt? Der Versorgungsvertrag der Hebammen ist ein sogenannter Normfestsetzungsvertrag. Das bedeutet, dass er die gesetzlichen Regelungen interpretiert und ausgestaltet. Aus DHV-Sicht (s. o.) gehen die Regelungen des Vertrages komplett an der Intention des Gesetzgebers vorbei. Die Schiedsstelle hat per Mehrheitsbeschluss einen Vertrag festgesetzt, der die Interpretation des GKV-SV bezüglich des Gesetzestextes unterstützt. Der DHV ist der Meinung, dass dies falsch ist. Diesen Vertrag in eine Form zu bringen, die den inhaltlichen Vorgaben des Gesetzes entspricht, die freiberufliche Geburtshilfe zu unterstützen, wird folglich auf gerichtlichem Weg geklärt werden müssen. 1.2 Gibt es eine aufschiebende Wirkung? Der DHV wird neben der Klage auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht stellen. Das Ziel ist es, eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Ob es eine aufschiebende Wirkung geben wird, wird davon abhängen, ob das Gericht unserer Argumentation folgt. Hierzu kann im Augenblick keine Aussage getroffen werden. 2. Was passiert mit den Ausschlusskriterien? Ausschlusskriterien bedeuten, dass die Krankenkassen bei Vorliegen eines der beschriebenen Befunde, die Kosten für die Geburt im häuslichen Umfeld (Hausgeburt) nicht übernehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Frau diesen Geburtsort wünscht und sich bewusst und aufgeklärt für diesen Geburtsort entscheidet und/ oder ob der beschriebene Befund tatsächlich ein Risiko darstellt, das gegen die Geburt im häuslichen Umfeld spricht. Im Vertrag wird unterschieden zwischen absoluten Ausschlusskriterien und relativen Ausschlusskriterien. Die sogenannten relativen Ausschlusskriterien sind Befunde, die unter Einhaltung von Bedingungen (bspw. Einholung eines fachärztlichen Konsils, siehe unten) doch eine Leistung der Krankenkassen sein können. Ob diese Bedingungen erfüllt werden können, liegt in der neuen Ausgestaltung nicht in der Handlungsvollmacht der Hebamme. Es ist jedoch die Grundkompetenz der Hebamme, auftretende Risiken im Laufe der Betreuung zu erkennen und die Mutter/das Kind der notwendigen Betreuung zuzuleiten. Die relativen Ausschlusskriterien ersetzen diese Kompetenz. Insofern sind diese relativen Ausschlusskriterien für die Frau und für Hebammen ebenfalls absolute Ausschlusskriterien. Sie können weder aufgrund ihrer mangelhaften Aussagekraft über ein individuelles Risiko noch aufgrund ihrer Aushebelung der beruflichen Kompetenz vom DHV akzeptiert werden. Der GKV-SV hat einen Katalog mit medizinischen Befunden definiert und diese als Ausschluss seiner Kostenübernahmepflicht in den Vertrag übernommen. Die Mitglieder der Stand: Seite 2 von 5
3 Schiedsstelle, die diesem Vorschlag zugestimmt haben, sind der Argumentation des GKV-SV gefolgt. Es wurde keine fachliche Begutachtung angefordert und die Aussagen von QUAG e. V. zur Beurteilung, ob diese Kriterien tatsächlich ein Risiko darstellen, spielte bei der Meinungsfindung eine nachrangige Rolle. Eine medizinische Beurteilung, also die Risikodefinition eines Befundes, muss aus DHV-Sicht allerdings erfolgen, bevor ein Befund als Ausschlusskriterium in den Versorgungsvertrag aufgenommen werden kann. Im Ergebnis stehen nun medizinische Befunde als Ausschlusskriterien im Vertrag, die entweder nachgewiesenermaßen kein Risiko für eine Hausgeburt darstellen, bzw. bei denen es keine medizinisch wissenschaftlichen Belege gibt, dass sie ein Risiko für eine Geburt im häuslichen Umfeld darstellen. Fazit: Dieser Leistungsausschluss ist medizinisch nicht zu rechtfertigen und stellt deshalb eine unzulässige Einschränkung der Mütter und des Berufsrechtes der Hebammen dar. Es hat in der Folge weitreichende Auswirkungen auf die freiberuflich erbrachte Hebammentätigkeit und damit einen negativen Einfluss auf die Geburtshilfe in Deutschland insgesamt. 2.1 Warum wird geklagt? Der Versorgungsvertrag setzt nicht nur gesetzliche Vorgaben um, sondern er hat Einfluss auf gesellschaftliche und gerichtliche Entscheidungen. Wenn dieser Vertrag Ausschlusskriterien definiert, die unwissenschaftlich und willkürlich sind, aber von Seiten des größten Berufsverbandes akzeptiert wurden, so werden sie ihre Wirkung als Risiko-beschreibung entfalten. Der DHV setzt sich ein für eine sichere Geburtshilfe in Deutschland und für eine Hebammenhilfe, die die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ebenso berücksichtigt wie die gesetzlichen Grundlagen als Werte dieser Gesellschaft. Insofern muss die Definition von Risiken auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Leitlinien und nicht auf der Wissensbasis fachfremder Mitglieder der Schiedsstelle erfolgen, die einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen. Diese wissenschaftliche Beurteilung einzuholen ist aufgrund des Versäumnisses in der Schiedsstelle nun Aufgabe des Gerichtes. 2.2 Was für eine Rolle spielt die Recherche zur Studienlage? Die Entscheidung, die internationalen Studien und die deutschen Perinataldaten zum Thema Risiken für eine Geburt zu untersuchen, wurde in den Vertragsverhandlungen getroffen. Die strittigen Fragen sind: - Ist es statthaft, medizinische Befunde als Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkassen im Versorgungsvertrag zu definieren? - Gibt es für Ausschlusskriterien eine wissenschaftliche Datenlage? - Welche Kriterien halten einer Evidenzüberprüfung stand und wären deshalb geeignet als Qualitätskriterium zu dienen und hätten die Berechtigung die Entscheidungskompetenz der Frau bezüglich des Geburtsortes auszuschließen? Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die im Ergänzungsvertrag der Hebammengeleiteten Einrichtungen festgelegten Anforderungen zur Überprüfung der dort beschriebenen Ausschlusskriterien auf ihre wissenschaftliche Aussagekraft nicht stattgefunden hat, obwohl der Vertrag dies seit 2008 vorsieht. Beide Aspekte gemeinsam führten zu der Vereinbarung, dass diese Recherche nunmehr dringend nachgeholt werden müsse. Stand: Seite 3 von 5
4 Die Argumentation des GKV-SV in den Verhandlungen (auszugsweise) Der GKV-SV war der Auffassung, dass die Ausschlusskriterien, die für Geburtshäuser vertraglich vereinbart wurden, in den Versorgungsvertrag für die Geburt im häuslichen Umfeld aufgenommen werden müssen. Allerdings soll dies erfolgen, ohne den im dort gültigen Vertrag vorangestellten Verweis, dass die aufgeführten Ausschlusskriterien nicht evident sind und deshalb nicht zur Sicherung der Qualität dienen und die Entscheidung der Frau zu berücksichtigen ist. Der GKV-SV vertrat die Meinung, dass diese Kriterien per se gefährlich seien und dass er deshalb nicht verpflichtet sei, in diesen Fällen die Kosten der Leistung zu übernehmen. Er erkannte wohl an, dass diese Kriterien einer wissenschaftlichen Überprüfung bedürfen. Bis dies erfolgt ist, sollten diese aber als gültige Ausschlusskriterien in den Vertrag aufgenommen werden. Die Argumentation des DHV in den Verhandlungen (auszugsweise) Der DHV vertritt die Auffassung, dass die generelle Festschreibung nicht wissenschaftlich überprüfter und im individuellen Fall ungefährlicher Ausschlusskriterien weder der Qualitätssicherung dienen könne, noch medizinisch gerechtfertigt ist. Inhaltlich richtig wäre es, wenn im Vertrag beispielhaft medizinische Befunde definiert werden würden, die die betreuende Hebamme zwingend bei der Anamnese zu berücksichtigen hätte und die dann in die Entscheidungsfindung zum sicheren Ort der Geburt einfließen müssten. Denn Hebammen sind laut ihren Berufsordnungen auch nach dem Vertrag dazu verpflichtet, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei ihrer Leistungserbringung zu berücksichtigen. Sie sind verpflichtet, ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Hebammen sind folglich in der Lage, Risiken zu erkennen und das dann notwendige Weiterleitungsmanagement in fachärztliche Versorgung zu veranlassen. Es besteht folglich kein Anlass zur Vermutung, dass Mutter und/oder Kind durch Ausschlusskriterien vor riskanten Geburten bewahrt werden müssten. Diesen Vorschlag hat der DHV als Vertragsentwurf in die Verhandlung und später in den Schiedsantrag eingegeben. Fachlich bedeutet dieser Vorschlag, dass die Hebamme als Fachfrau der normalen Geburt alle medizinisch relevanten Kriterien (nicht nur die nun vereinbarten Ausschlusskriterien) in Betracht ziehen muss, um zu entscheiden, ob eine normale Geburt zu erwarten ist, die sie im häuslichen Umfeld betreuen darf. Der Vorschlag des DHV orientiert sich an der gesetzlich begrenzten Kompetenz der Hebamme (Betreuung der normalen Schwangerschaft und Geburt, Erkennen von Risiken und Weiterleitung im Bedarfsfall an den Facharzt) und berücksichtigt den Leistungsanspruch der Mutter, wenn für diese kein individuelles Risiko vorliegt. Er lässt eine vertragliche Offenheit zu (durch die beispielhafte Aufzählung), so dass Frauen immer einen Anspruch auf die Leistung der freiberuflichen Hebamme haben, die an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert ist, ohne dass es vorab aufwändiger Vertragsverhandlungen bedarf. 2.3 Was ist ein fachärztliches Konsil? Dieser Begriff wird üblicherweise innerhalb der ärztlichen Leistung benutzt, wenn ein Arzt eine zweite ärztliche Meinung zu einem medizinischen Sachverhalt einholt. Genau genommen ist dieser Begriff also im Versorgungsvertrag der Hebammen nicht korrekt angewendet. Benutzt wird dieser Begriff nun im Zusammenhang mit den sogenannten relativen Ausschlusskriterien. Es ist eine von drei Bedingungen, die im jetzigen Vertrag erfüllt werden müssen, damit bei Vorliegen der dort beschriebenen Befunde dennoch eine Geburt im häuslichen Umfeld in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt. Das ärztliche Konsil Stand: Seite 4 von 5
5 macht so eine Geburt im häuslichen Umfeld bei diesen Kriterien möglich. Dabei genehmigt der Arzt nicht die Hausgeburt direkt, sondern von ihm ist abhängig, ob die Krankenkassen die Kosten der Geburt im häuslichen Umfeld übernehmen. Denn - es muss sich ein Facharzt finden, der der Frau einen Termin ermöglicht, - der Arzt muss dabei feststellen, dass kein Risiko vorliegt. Weitere (kumulierende) Anforderungen sind, dass eine weiterführende Diagnostik und, wenn die Leistung durch eine Hebamme erfolgt, die im Team arbeitet, eine Teamentscheidung zu der Geburt mit diesem Befund vorliegt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist das beschriebene Kriterium (Bspw. Überschreitung des errechneten Geburtstermins um 3 Tage) kein Ausschlusskriterium im neuen Versorgungsvertrag. 3. Wie ist das weitere Vorgehen? Der Schiedsbeschluss ist bindend. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine vertragliche Änderung herbei zu führen. Die erste Möglichkeit sind weitere Vertragsverhandlungen. Diese würden jedoch nur Erfolg versprechen, wenn unter den Vertragsparteien in den strittigen Fragen ein Konsens zu erreichen wäre. Dies war während der vergangenen Vertragsverhandlungen nicht der Fall und dies kann nach der Schiedsstellenentscheidung weiterhin nicht angenommen werden. Die zweite Möglichkeit ist das Klageverfahren gegen den Beschluss. Dieser Weg wird nach Abwägen alle Faktoren von Seiten des DHV beschritten. 4. Zur aktuellen öffentlichen Positionierung des GKV Der GKV-SV vertritt öffentlich die Meinung, die erkannten Veränderungen im festgesetzten Vertrag wären rein redaktionelle Anpassungen. Seine Aussage, der DHV würde sich Verhandlungen zur Umsetzung des Beschlusses verweigern, müssen wir entschieden zurückweisen. Vielmehr ist der DHV der Auffassung, dass redaktionelle Fehler unstrittig und rasch umgesetzt werden könnten, dass aber die aufgetretenen Umsetzungsprobleme nicht redaktioneller, sondern systemischer Natur sind. Auch dieses Problem wäre rasch zu beheben. Der DHV verschließt sich keiner Lösung. Vielmehr wird auf unsere vertraglichen Formulierungsvorschläge verwiesen, die jederzeit konsentiert und umgesetzt werden könnten. Ein falsches System wird nicht dadurch besser, dass man einzelne Worte austauscht. Ein falsches System kann nur durch eine entsprechend andere Regelung ersetzt werden. Anstatt dem DHV öffentlich vorzuwerfen, dass er redaktionelle Vertragsanpassungen zur Beseitigung von Formulierungsfehlern des Vertrages verweigert, sollte der GKV-SV vielmehr erklären, wie es dazu kommen konnte, dass er einen Vertragsvorschlag der Schiedsstelle zum Beschluss vorlegt, der anschließend deutlichen Nachbesserungsbedarf aufweist. Der DHV vertritt die Auffassung, dass der Beschluss der Schiedsstelle ein Unterschriftenverfahren unter einen fertigen Vertragstext ersetzt. Wir erwarten daher, dass durch die Schiedsstelle folglich nur unterschriftsreife, also fertig formulierte Anträge vorgelegt werden. Stand: Seite 5 von 5
ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.
ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten?
Mother Hood Info-Dokumente Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten? Mother Hood e. V. hat dem Gesamtverband der Krankenkassen (GKV-SV) im Dezember 2015 schriftlich Fragen zum
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrOhne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?
Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrEin Hinweis vorab: Mailkonfiguration am Beispiel von Thunderbird
Mailkonfiguration am Beispiel von Thunderbird Ein Hinweis vorab: Sie können beliebig viele verschiedene Mailkonten für Ihre Domain anlegen oder löschen. Das einzige Konto, das nicht gelöscht werden kann,
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrVerbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner. Mehr als 12.000 Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung.
Verbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner Mehr als 12.000 Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung. Sie sind die Begleiterin von schwangeren und gebärenden
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrFAQ Unisex in der Krankenversicherung
FAQ Unisex in der Krankenversicherung 1. Warum werden Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrQualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrAZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"
AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrFachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem
Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrInnovationszentren in der GKV-Versorgung -
Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.
MehrVertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe
Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
Mehrteischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep
teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrIhr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police.
Für Beamte auf Widerruf und auf Probe Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Speziell für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug. Denken Sie früh genug
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrBinärdarstellung von Fliesskommazahlen
Binärdarstellung von Fliesskommazahlen 1. IEEE 754 Gleitkommazahl im Single-Format So sind in Gleitkommazahlen im IEEE 754-Standard aufgebaut: 31 30 24 23 0 S E E E E E E E E M M M M M M M M M M M M M
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrAnspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
Mehrdas usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de
Kommunikation mit Kunden das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de 1 Wie Sie überzeugend argumentieren Viele Verkäufer
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
Mehr