Merkblatt Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen Gebühren und Mengenbegrenzungen
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- Stefan Wolf
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1 Sehr geehrte Kunden, Merkblatt Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen Gebühren und Mengenbegrenzungen mit insgesamt 8 im Landkreis Calw können wir Ihnen ein flächendeckendes Entsorgungssystem für Ihre Abfälle anbieten. Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Entsorgung bitten wir Sie, unsere Hinweise zu beachten. Bei Abrechnung nach Volumen wird einschließlich der Hohlräume abgerechnet. Werden Gebühren pro Kubikmeter () erhoben, erfolgt die Abrechnung in der Regel pro angefangenem 0,1 -Schritt (100 Liter). Soweit Anlieferungen nach diesem Merkblatt sind, gilt dies nur für die pro an einem Tag vorgenommene erste Anlieferung durch einen Haushalt oder Gewerbebetrieb. Jede weitere Anlieferung wird gebührenpflichtig. Die in diesem Merkblatt (basierend auf der Abfallsatzung) festgesetzten Mengenbegrenzungen gelten pro Anlieferung und Tag. Soweit Analysen der angelieferten Abfälle erforderlich sind, gehen die Kosten zu Lasten des Gebührenschuldners und werden zusätzlich erhoben. Wir haben für folgende en Merkblätter mit Hinweisen zur richtigen Trennung und Behandlung zusammengestellt: Asbest (gebundene asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle) Baustellenabfälle Erdaushub Gartenabfälle Holz (Altholz) Straßenaufbruch (mineralisch und bitumenhaltig/teerhaltig) Sonderabfälle Hartplastik/PVC E-Schrott Gelber Sack Metallische Verbunde Außerdem halten wir Merkblätter mit den Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen der Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe für Sie bereit. Sie erhalten die Merkblätter an der Recyclinghof-Kasse, im Internet unter oder bei der Abfallberatung Landkreis Calw unter der Servicenummer Kleinstmengenregelung: Soweit Anlieferungen nach dieser Tabelle nach Volumen berechnet werden, eine Menge von 0,02 (20 Liter) nicht überschreiten und die Anlieferung nicht laut Tabelle ist, wird eine Gebühr von 1,50 erhoben. Unabhängig von den Entsorgungsgebühren haben Selbstanlieferer, die nicht Einwohner des Landkreises Calw sind, grundsätzlich eine Nutzungsgebühr von 2,00 pro Anlieferung zu entrichten.
2 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 2 von 9 Gebührenfrei sind folgende Abfälle zur Verwertung, Sachen und Geräte, wenn sie auf den Recyclinghöfen von den Anlieferern in die dafür aufgestellten Container oder Gebäude verbracht werden. mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Asche aus Kleinfeuerungsanlagen , Altkleider und Schuhe, tragfähig, gewaschen und trocken Altbatterien (ohne Autobatterien) Autobatterien (incl. sonstige Bleibatterien) * 20 Liter 20 Liter 20 Liter 20 Liter 1,0 1,0 1,0 1,0 0,1 0,1 0,01 0,01 10 St. 10 St. 10 St. 10 St. CDs, CD-ROMs und DVDs ohne Hüllen, St. 500 St. 200 St. 200 St. Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß ElektroG vom 20. Oktober 2015: Wärmeüberträger (Kühlgeräte, Wärmepumpen, Ölradiatoren) (SG 1) Bildschirme, Monitore, TV-Geräte (> 100 cm²) (SG 2) Lampen (Gasentladungslampen) (SG 3) 200 Stück 200 Stück 200 Stück 200 Stück Großgeräte (SG 4) Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (SG 5) 500 kg 500 kg 500 kg 500 kg Nachtspeicheröfen, nicht zerlegt und staubdicht verpackt, mit genehmigtem Annahmeschein * 5 Stück, nur in Photovoltaikmodule, mit genehmigtem Annahmeschein (SG 6) 5 Stück, nur in In Walddorf, und Abgabe größerer Mengen nach vorheriger Anmeldung möglich (3 Werktage Vorlauf) Kochfette (ausschließlich anzuliefern in geschlossenen Kunststoff- 0,5 0,5 0,2 0,2 oder Blechbehältern) Gelbe Säcke 2,0 2,0 0,5 0, Glas, Dosen, Alufolie 2,0 2,0 0,5 0,5 Grünabfälle verholzt Korkabfälle (z.b. Flaschenkorken) u u 3,0 2,0 1,0 1,0 0,2 0,2
3 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 3 von 9 mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Kupferkabel einschließlich Isolierung u u 0,5 0, Papier, Pappe, Kartonagen 4,0 4,0 4,0 4, , Schnitzelpapier u u 1,0 1,0 PU-Schaumdosen 25 St. 25 St. 25 St. 25 St. Alu-/Edelstahlschrott u u 0,5 0, , Blei-, Kupfer- und Messingschrott (Nichteisen-Metalle) u u 0,5 0, , , , Eisenschrott u u 1,0 1, , Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstige Druckerpatronen 20 St. 20 St. 10 St. 10 St. u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
4 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 4 von 9 Abfälle zur Beseitigung Die Anlieferung folgender Abfälle ist gebührenpflichtig; die Gebühren betragen: mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Unverdichteter Abfall zur Beseitigung (Restabfall) Zulässige Länge der Einzelteile beträgt 2 m Verdichteter Abfall zur Beseitigung (Restabfall) Abfall zur Beseitigung nach 17a Abs. 3 (Einzelfallregelung, Direktanlieferung beim Restmüllheizkraftwerk Böblingen) Gebundenes Asbestmaterial * Asche aus Großfeuerungen Nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle (B IV) , Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche* Stoffe enthalten (B V) * Verunreinigter Erdaushub bis Deponieklasse , * Mineralfaserabfälle * Menge Gebühr in 28,00 195,00/t u u 1,0 1,0 195,00/t u u k.a. 178,00/t k.a. k.a. k.a. k.a. 90,00 110,00/t u 2,0 2,0 2,0 *² 86,00 u u 100,00 90,00/t u 5,0 0,5 0,5 95,00/t u 5,0 k.a. k.a. 51,00 u 22,00 400,00/t u 5,0 2,0 2,0 u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
5 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 5 von 9 mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Mineralische Schlämme (nur stichfest) , , , * Feste Abfälle aus Sandfanganlagen Feste Abfälle aus Sandfanganlagen bis Deponieklasse Teerhaltiger Straßenaufbruch Schollen PAK bis1.000 mg/kg PAK >1.000 mg/kg * Menge Gebühr in 35,00 u 130,00 u 70,00 u k.a. k.a. k.a. 55,00 58,00 u k.a. k.a. k.a. Aufschlag Anlieferung aus anderen Landkreisen 6,00 Teerhaltiger Straßenaufbruch Fräsgut PAK bis mg/kg PAK >1.000 mg/kg * 35,00 38,00 u k.a. k.a. k.a. Aufschlag Anlieferung aus anderen Landkreisen 6,00 u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
6 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 6 von 9 Vermischte Abfälle zur Verwertung mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV) Abfallgemische zur Aufbereitung (Baustellenmischabfall) Friedhofsabfall kompostierbar Rechengut und Kanalrückstände aus kommunalen Abwasseranlagen Rechengut aus Flusskraftwerken Straßenkehricht mit organischen Anteilen Menge bis 200 kg, pauschal Gebühr in 37,00 185,00/t u u k.a. k.a. 70,00/t u u 130,00/t u 60,00/t u u 78,00/t u u 6,0 t u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
7 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 7 von 9 Sortierte Abfälle zur Verwertung mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV) Altöl * Baumwurzeln Mineralischer Bauschutt ohne Verunreinigungen (Bauschutt I) , , Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen (Bauschutt II) Schwer sortierbare Bauund Abbruchabfälle (B III) , Betonabbruch sortenrein Bitumenhaltiger Straßenaufbruch Menge Gebühr in pro Liter 2,00 25 l 25 l 20,00 55,00/t 35,00 30,00/t 35,00 30,00/t 100,00 90,00/t u u 0,5 0,5 u u 0,5 0,5 u 3,0 0,5 0,5 u 5,0 0,5 0,5 20,00/t u u bis 0,25 ab 0,25 28,00/t u u Dispersionsfarbe ohne Lösungsmittel Feuerlöscher * Flachglas, Verbundglas, Drahtglas, Spiegelglas (ohne Anhaftungen) , Gasflaschen (nur leere Propan- und Butangasflaschen) * pro Eimer 4, kg-löscher 6 kg-löscher 12 kg-löscher bis 0,1 ab 0,1 4,00 10,00 18,00 48,00/ 60,00/t 5 Stück 5 Stück 5 Stück 5 Stück 2,0 2,0 0,5 0,5 20,00/Stück 2 Stück 2 Stück k.a. k.a. u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
8 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 8 von 9 mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Grünabfälle nicht verholzt, Holzspäne, Schwarten, Stalldung aus Kleintierund Pferdehaltungen Hartplastik (PVC getrennt) Holz, behandelt (A I / A II Holz) , , Holz, belastet (A III / IV Holz) *, * Holzfenster (ohne Dachfenster) * Kunststofffenster Metall- Verbundmaterialien Ölschlamm * PE-Folien PKW-Reifen bis 16 Zoll und Motorradreifen ohne Felgen mit Felgen Menge Gebühr in bis 1,0 ab 1,0 bis 0,1 ab 0,1 bis 60 l - Gebinde bis 0,5 ab 0,5 7,50/ 45,00/t 10,00/ 100,00/t 16,00 60,00/t 22,00 85,00/t 31,50 95,00/t 35,00 100,00/t 25,00 170,00/t u u 1,0 1,0 u u 1,0 1,0 u u 1,0 1,0 u u 1,0 1,0 u 5,0 1,0 1,0 u u 1,0 1,0 u u 0,5 0,1 2,00/l 200 l 5,00/ 2,50 3, ,0 4,0 4,0 100 St. 100 St. 100 St. 100 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
9 Merkblatt Gebühren und Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen Seite 9 von 9 mit Regelzuordnung nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV) Leichte Lkw-Reifen incl. Geländewagen Zoll ohne Felgen mit Felgen Sonstige Reifen - bis 1,35 m Durchm. und Lauffläche bis 35 cm ohne Felgen - Übergröße oder Sonderausführ. o- der mit Felge Speichersteine aus privaten Haushaltungen * Tonziegel sortenrein Verpackungsstyropor Baustyropor ohne gefährliche Stoffe AVV-Nr: Baustyropor, HBCDhaltig AVV-Nr: Menge Gebühr in 8,50 11,00 30,00 100,00 30 St. 30 St. 10 St. 10 St. 30 St. 30 St. 10 St. 10 St. 15 St. 15 St. k.a. k.a. 15 St. 15 St. 3, St. 100 St. k.a. k.a. 10,00/t u u k.a. k.a. 10,00/ 20,00/ 75,00/ 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 2,0 2,0 2,0 1,0 1,0 1,0 u= unbegrenzte Annahme = keine Annahme auf dieser Anlage
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