Voraussetzungen zur Eintragung. von Installationsunternehmen. in das Elektro-Installateurverzeichnis. der Energieversorgung Halle Netz GmbH
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- Matilde Brinkerhoff
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1 Voraussetzungen zur Eintragung von Installationsunternehmen in das Elektro-Installateurverzeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH 1
2 Inhalt - Erfordernis des Zulassungswesens beim Netzbetreiber - rechtliche Grundlagen für die Eintragung ins Installateurverzeichnis Strom - allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung - Qualifikationsanforderungen an den verantwortlichen Fachmann des Installationsunternehmens - Sonstige Voraussetzungen - Ansprechpartner im Zulassungswesen der EVH 2
3 Erfordernis des Zulassungswesens Verordnung nach 18 Abs. 3 EnWG über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV November 2006) Standardisiert die Allgemeinen Bedingungen für das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber des Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und den Kunden für den Netzanschluss in Niederspannung und dessen Nutzung. 3
4 Erfordernis des Zulassungswesens NAV 13: Auszug:..Anlage darf - nur nach den Vorschriften dieser VO errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. Auszug:..Arbeiten dürfen - außer durch den Netzbetreiber (NB) - nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines NB eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. 4
5 Erfordernis des Zulassungswesens Prozedere bzgl. Installateurverzeichnis dient Förderung der technischen Sicherheit von Versorgungsanlagen durch Überprüfung der Qualifikationsanforderungen qualitätsgerechte u. sichere Ausführung von Arbeiten an der Elt-Kundenanlage Schutz der Kunden u. des Netzbetreibers wesentlicher Beitrag zur sicheren Versorgung der Kunden / Anschlussnehmer mit Strom, Ausschluss der Gefährdung des sicheren Netzbetriebes, d. h. von schädlichen Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz dient vorbeugendem Verbraucherschutz bei Nichtbeachtung der Pflichten des NB / seiner Beauftragten: * haftungsrechtliche Konsequenzen und Pflicht zum Schadensersatz möglich, wenn zwischen Obliegenheit des NB/ Beauftragten und schadensstiftendem Ereignis Kausalzusammenhang besteht 5
6 Erfordernis des Zulassungswesens NAV 13: im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. hat Energieliefervertrag und damit Qualitätsanspruch auf sichere Versorgung nach den allg. anerkannten Regeln der Technik ( 49 EnWG) 6
7 Erfordernis des Zulassungswesens Fazit aus NAV: Anschlussnehmer (nach 1 NAV) muss bei Rückgriff auf ein Installationsunternehmen aus dem Installateurverzeichnis auf die vorausgegangene erfolgreiche Nachweisführung der ausreichenden fachlichen Qualifikation des Installateurs durch den Netzbetreiber vertrauen können. 7
8 Für eine Tätigkeit im Geltungsbereich der NAV (bundesweit) genügt die Eintragung in das Installateurverzeichnis des einen Netzbetreibers, in dessen Gebiet sich die gewerbliche Niederlassung des Unternehmens befindet. 8
9 Aktivitäten zur Führung des Installateurverzeichnisses Elt: Neueintragungen Verlängerungen Löschungen für alle im Netzgebiet ortsansässigen antragstellenden Installateursunternehmen Gasteintragungen Verlängerungen 9
10 Grundlagen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Elt Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen zum Zulassungswesen Elt 10
11 Grundlagen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Elt Meisterverordnung für das Elektrohandwerk Grundsätze für die Zusammenarbeit von NB u. Elektrotechniker- Handwerk bei Arbeiten an elektr. Anlagen vom BDEW + ZVEH Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerkes (LIA Sachsen Anhalt u. Sachsen 2007) 13 Niederspannungsanschlussverordnung NAV (Ersatz f. AVB ELt) TAB Mitteldeutschland 2007 Richtlinie für die Eintragung v. Elektrotechnikern in das Installateurverzeichnis des Verteilungs-NB (LIA Sachsen Anhalt u. Sachsen 2007) Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das NS-Netz einschließlich der technischen Regeln für Elektroinstallation (TREI), verabschiedet vom LIA LSA Stand: Merkblatt Eintragung von Installations- unternehmen Strom, Gas (BGW / VDEW, 2007) Handwerksordnung HwO, BGBL.1 S. 3074, letzte Änderung u. Gewerbeordnung GewO BGBL. 1 S. 202, letzte Änderung
12 Grundlagen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Elt Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß NAV aufgestellt und vereinbart von: BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v.) und ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) 12
13 Grundlagen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Elt Überarbeitung der Grundsätze für die Zusammenarbeit aufgrund Erfordernis: Novellierung der Handwerksordnung zum Novellierung der Meisterprüfungsverordnung zum Inkraftsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Inkraftsetzung der NAV vom Inhalt u. a.: Aufgaben, Rechte und Pflichten des eingetragenen Installationsunternehmens überarbeitete Fassung seit in Kraft 13
14 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung Gilt für alle antragstellenden Installationsunternehmen (unberücksichtigt der Sonderfälle: Eintragung in die Handwerksrolle im Elektrotechniker-Handwerk Anzeige nach 14 GewO (Gewerbeanmeldung) Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (Empfehlung LIA: mind. Personenschäden 2 Mio. / Sachschäden 1 Mio. ) Einreichen des Antrages auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Mit dessen Unterzeichnung erkennt das IU die gesetzlichen Regelungen (siehe Folie 11) an. 14
15 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung Muster des Antrages 15
16 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung Gilt für alle antragstellenden Installationsunternehmen (unberücksichtigt der Sonderfälle): Erfüllung der Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerkes (LIA Sachsen Anhalt u. Sachsen 2007) Durchführung von Werkstattbesichtigungen mit Beauftragten des Installateurausschusses i. d. R. bei Erstzulassung oder Zeitraum von 10 Jahren bei Elt bzw. je nach Erfordernis 16
17 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung 17
18 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung 18
19 allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung 19
20 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) Unterscheidung der Anforderungen aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in der Gesetzgebung (HWO, EnGW, NAV, Meisterprüfungsverordnung) bis 1998 von 1998 bis 09/2002 ab 10/
21 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) Um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Installateurverzeichnis zu gewährleisten, haben der Bundesinstallateurausschuss und ZVEH die erstellt. Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz mit den Technischen Regeln Elektroinstallation (TREI) aktuelle Fassung - Stand:
22 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) 22
23 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) Mindestanforderungen: Geselle / Facharbeiter im Elektrotechnikerhandwerk mit 6 Jahren Berufserfahrung, davon mind. 4 Jahre in leitender Position Vorlage der Ausübungsberechtigung nach 7a HWO Eintragung in die Handwerksrolle Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen u. Geräte an das NS-Netz (TREI), Arbeitsvertrag des Installationsunternehmens, wenn Unternehmer nicht gleichzeitig verantwortlicher Fachmann / Elektrofachkraft ist Beruflicher Werdegang im Unternehmen (Nachweis der leitenden Position) sonstige Ausübungsberechtigungen nach 7a HWO 23
24 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) bis 1998 erforderliche Nachweise Meisterprüfungszeugnis für u. a.: Elektroinstallateur Elektromechaniker, -maschinenbauer, Fernmeldeanlagenelektroniker bzw. Fernmeldetechniker Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen u. Geräte an das NS-Netz (TREI), erforderlich für alle in der Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis unter Punkt 10. Pos. 1 aufgeführten Qualifikationen - ausgenommen Elektroinstallateur 24
25 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) von 1998 bis 09/2002 erforderliche Nachweise Meisterprüfungszeugnis u. a. für: Elektrotechniker /-installateur, Elektrotechniker /-mechaniker, Elektrotechniker / Fernmeldeanlagenelektroniker Elektromaschinenbauer Sachkundenachweis TREI, erforderlich für alle in der Verfahrensordnung zum Sachkundenachweis unter Punkt 10. Pos. 2 aufgeführten Qualifikationen - ausgenommen Elektrotechniker /- Elektroinstallateur 25
26 Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) ab 10/2002 erforderliche Nachweise Meisterprüfungszeugnis u. a. für: Elektrotechniker - Energie- u. Gebäudetechnik - Kommunikations- u. Sicherheitstechnik - Elektrotechniker / Systemelektronik Elektromaschinenbauer Informationstechniker Bescheinigung nach 7 Abs. 6 ElektroTechMstrV bzw. 6 Abs. 6 Informations- TechMstrV bzw. ElektroMbMstrV (Sicherheitsschein) Sachkundenachweis TREI, erforderlich, wenn im Sicherheitsschein weniger als 50% der erzielbaren Punkte erreicht wurden 26
27 Sonstige Voraussetzungen für die Eintragung Meister im Installateur- u. Heizungsbauer-Handwerk benötigen: Meisterprüfungszeugnis, Ausübungsberechtigung im Elektrotechniker-Handwerk gemäß 7a HWO auf Grund der ZVEH/ ZVSHK-Vereinbarung vom Teilnahme-Nachweis Grundlehrgang Elektroinstallationstechnik für Installateur- u. Heizungsbauermeister (240 Stunden) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am TREI- Lehrgang (Sachkundenachweis / 80 Stunden) 27
28 Sonstige Voraussetzungen für die Eintragung Anmerkung: Aussagen zu den Qualifikationsanforderungen (verantwortlicher Fachmann) gelten für den Großteil der Eintragungsfälle. Sonderfälle sind hier nicht berücksichtigt und bedürfen der Einzelbetrachtung. u. a. - spezielle Regelungen für Hilfs- / Nebenbetriebe - Ausnahmebewilligung nach 8 oder 9 HwO - Ausübungsberechtigung für Ingenieure gemäß 7, 7b und Anerkennungsverordnung für Techniker/ Ingenieure vom 2. November
29 EVH Netzservice Ansprechpartner Zulassungswesen: Frau Reck-Elste Tel.: Fax: Sitz: Technischer Betriebshof Brachwitzer Str. 21, Raum
30 Erfordernis / Verantwortung des Zulassungswesens NAV 1: (2) Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des 18 Abs. 1 Satz 1 des EnGW in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist. 30
31 Erfordernis des Zulassungswesens NAV 14: Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (1) Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter hat die Anlage über den Netzanschluss an das Verteilernetz anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, Elektrische Anlage: Anlage hinter Netzanschluss bis zu der in den TAB definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der nachfolgenden Anlage bzw. Haupt-/Verteilungseinrichtungen darf nur durch den NB oder mit seiner Zustimmung durch das Installationsunternehmen [ 13 (2)] in Betrieb genommen werden. 31
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