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1 Stadt Lauda-Königshofen Main-Tauber-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in unterversorgten Teilgebieten Königshofen-Turmberg und Unterbalbach-Lehmgrube der Stadt Lauda-Königshofen Die Stadt Lauda-Königshofen sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Das ortsansässige Gewerbe ist vermehrt auf die Übertragung großer Datenmengen für Planungs-, Konstruktions- und Produktionszwecken angewiesen. Die bestehende Breitbandinfrastruktur reicht nicht aus, um den derzeitigen und zukünftigen privaten und gewerblichen Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Lauda-Königshofen eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist. Sie fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien, ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben. I. Angaben zur auswählenden Körperschaft Name, Anschrift Kontaktstelle und weitere Auskünfte Stadt Lauda-Königshofen Marktplatz 1 D Lauda-Königshofen Stadt Lauda-Königshofen Herr Juergen Segeritz Tel.: 09343/ Fax: 09343/ Juergen.Segeritz@Lauda-Koenigshofen.de Kartenmaterial: Ergebnisse der Marktanalyse: Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Karten der Versorgungsgebiete sind beigefügt. Weitere Kartenunterlagen werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt, bzw. kann elektronisch per angefordert werden bzw. kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen und kopiert werden. sind bei der Kontaktstelle zu erfragen Stadt Lauda-Königshofen, H. Jürgen Segeritz Marktplatz 1 D Lauda-Königshofen Seite 1 von 6

2 II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Stadt Lauda-Königshofen, Stadtteil Königshofen- Turmberg und Unterbalbach-Lehmgrube auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Die Ausbaugebiete werden wie folgt beschrieben: Ausbaugebiete sind: - das unterversorgte Gebiet Turmberg im Stadtteil Königshofen der Stadt Lauda- Königshofen mit ca. 770 Einwohnern, ca. 350 Haushalten und ca. 20 Gewerbetreibenden und - das unterversorgte Gebiet Lehmgrube im Stadtteil Unterbalbach der Stadt Lauda- Königshofen mit ca. 90 Einwohnern, ca. 25 Haushalten und ca. 10 Gewerbetreibenden. In beiden Ausbaugebieten ist weitgehend eine Versorgung unter 2 Mbit/s gegeben. Die Befragung der betroffenen Bewohner weist einen Grundversorgungsbedarf von min 2 Mbit/s (Download) in den beiden oben genannten Ausbaugebieten aus. Die Ergebnisse der Befragung können bei Bedarf in anonymisierter Form bei der vorgenannten Kontaktstelle der Stadt Lauda-Königshofen angefordert werden. Die beiden Ausbaugebiete sind in den beilliegenden Karten Karte Königshofen-Turmberg und Karte Unterbalbach-Lehmgrube grafisch dargestellt. Bei Bedarf kann ein Detailplan zusätzlich bei der vorgenannten Kontaktstelle der Stadt Lauda-Königshofen angefordert werden. 1. Leistungsanforderungen Die geforderte Breitbandversorgung umfasst den in der Markanalyse der Stadt Lauda- Königshofen festgestellten Versorgungsbedarf. Im Versorgungsgebiet Königshofen- Turmberg und Unterbalbach-Lehmgrube liegen Mängel in der Grundversorgung vor. Die Unterversorgung erstreckt sich über die ausgewiesenen Ausbaubereiche. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: (1) Grundversorgung Für die Bewohner in den ausgewiesenen Erschließungsgebieten Königshofen- Turmberg und Unterbalbach-Lehmgrube ist eine dauerhafte und flächendeckende Grundversorgung mit dem angebotenen Standard, zumindest aber mit einer Mindestbandbreite von 2 Mbit/s im Download zu garantieren. Der Bieter sichert zu, dass diese Mindestbandbreite jedem Nutzer innerhalb des angebotenen Verfügungszeitraums zur Verfügung steht. Wünschenswert wäre eine über die Grundversorgung hinausgehende Versorgungsleistung. Diese darf jedoch nicht zu einer höheren Wirtschaftlichkeitslücke führen. (2) Signallaufzeit Möglichst geringe Signallaufzeit von nicht priorisierten Datenpaketen zwischen dem Internet-Peeringpoint des Anbieters und dem Netzabschluss beim Kunden (Mittelwert in der Hauptverkehrszeit). Kommt es in einem Erschließungsgebiet aufgrund der Seite 2 von 6

3 Netzstruktur zu unterschiedlichen Laufzeiten, so ist der Wert mit der höchsten Laufzeit in Millisekunden anzugeben. (3) Backbone-Zuführung Kleinste verfügbare und genutzte Übertragungsbandbreite im Erstausbau in der Zuführung zwischen dem letzten Netzknoten/Verteilpunkt vor den Kundenabschlüssen im Erschließungsgebiet und dem Backbone-Netz des Anbieters. (4) Serviceerbringung Verfügbarkeit des Endkundendienstes von 98 % bezogen auf ein Jahr und zugesicherte Entstörzeit bei einer Störung. Hierzu sind ferner Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline und Netzmanagement zu machen. (5) Feste IP-Adresse Zuteilung einer festen IP-Adresse möglich und Angabe des monatlichen Entgelts für diese Leistung. (6) Telefonie-Option Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Bieters telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben auf Basis einer konkreten Ausbauplanung zu machen. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss des Angebots führen. (1) Technische Angaben, Konzept - Technisches Konzept und Umsetzung basierend auf der konkreten Ausbauplanung - Eingesetzte Zuführungstechnik vom Backbone zum Verteilpunkt - Bereitgestellte Zuführungsbandbreite vom Backbone zum Verteilpunkt - Beschreibung der Bandbreitenverteilung vom Verteilpunkt zu den Endkunden - Garantierte, flächendeckende Mindestdatenrate im Download und Upload für die Nutzer nach Inbetriebnahme des Netzes - Versorgungs- und Erschließungsgrad mit der geforderten Mindestdatenrate - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit des Netzes bis zum Endkundenabschluss - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zukunftsfähigkeit, d.h. Bandbreitenaufrüstung ohne nennenswerte Umbauten - Zusätzlich Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (lizenziert/unlizenziert), genaue vorverhandelte Senderstandorte, Abstrahlhöhe, Sendeleistung, Senderichtung, Funkabdeckung, usw, - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes (2) Wirtschaftlichkeitslücke je Einzelvorhaben: - Geforderter Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit mit Darstellung der Gesamtinvestitionen, erwartete Einnahmen und Kalkulationszeitraum (3) Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters Seite 3 von 6

4 - Privates und gewerbliches Tarifmodell des Betreibers - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Entstörzeiten, Support, Hotline, Netzmanagement (4) Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Referenzen) - Bestehende Netze des Bieters in der angebotenen Technik - Angaben zum Umfang der Referenzprojekte (erschlossene Orte, Kundenzahl, usw.) - Kontaktdaten für Referenzen ähnlich gelagerter Projekte Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). Die Breitbandleistung soll spätestens ein (1) Jahr ab Auftragsvergabe zur Verfügung stehen. Demgemäß sollen ab diesem Termin alle Endkundenanschlüsse in den vereinbarten Versorgungsgebieten mit Telekommunikationsdiensten (Breitbanddiensten) versorgt werden können. 2. Bedingungen der Beihilfegewährung Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine maximale Bezuschussung in Höhe von Euro je Einzelmaßnahme begrenzt. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zu legen bzw. bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. III. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung entsprechend 16 Abs. 5 VOL/A: Ergänzende Vorschriften: Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die zur Leistungserfüllung erforderliche Eignung besitzt. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II Seite 4 von 6

5 vom 22.Mai 2012 Az.: 42 Vergabe in Losen: Nebenangebote: nein nicht zulässig Den Zuschlag erhält das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Wertungskriterien 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 55 % 2. günstigster Endabnehmerpreis (einmaliges und monatliches Entgelt) 25 % 3. zukunftsfähiger Ausbau mit einer über die 2 Mbit/s Grundversorgung hinausgehenden Versorgung in 95% des Tages 10 % 4. Garantierte Übertragungsleistung und Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. Ping-Zeit ) 5 % 5. Feste IP-Adresse 5 % Gewichtung Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung, hinsichtlich des Auswahlgegenstandes, außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. IV. Verfahren Art des Verfahrens: Schlusstermin Angebotsabgabe: Art der Angebotsabgabe: Zuschlags- und Bindefrist des Angebots: 30.Juni 2013 Öffentliches Auswahlverfahren 11.Februar 2013, 12:00 Uhr Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per in deutscher Sprache V. zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raumes in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission, im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Staatliche Beihilfe N 570/2007, grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl der Angebote hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und Europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Seite 5 von 6

6 Kommission bestehen, oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL / A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung gebunden. Die Beihilfe ist, gemäß geltendem Steuerrecht, umsatzsteuerfrei. Lauda-Königshofen, gez. Thomas Maertens Bürgermeister Seite 6 von 6

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