In die Kalkulation für den Fallpauschalenkatalog 2014 gingen die Daten aus 247 Krankenhäusern, darunter 12 Universitätskliniken, ein.
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- Timo Messner
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1 G-DRG-System 2014 Die DRG-Projektgruppe stellt Ihnen eine erste Bewertung des Fallpauschalenkatalogs 2014 sowie einige Übersichten und Diagramme zur Verfügung, die nicht als eine umfassende Analyse und abschließende Bewertung zu verstehen sind. Ergänzend werden wir Sie u.a. über die Änderung der PCCL-Berechnung, Überarbeitung der CCL-Matrix, die Abrechnungsbestimmungen einschl. Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner, Änderungen der Deutschen Kodierrichtlinien sowie OPS und ICD 2014 informieren. In die Kalkulation für den Fallpauschalenkatalog 2014 gingen die Daten aus 247 Krankenhäusern, darunter 12 Universitätskliniken, ein. 1. G-DRG 2014 Zusammenfassung Anzahl (Veränderung zum G-DRG-Katalog 2013): DRGs (+9) davon im FP-Katalog (+6) davon nicht bewertet (Anlage 3a) 43 (+3) davon rein teilstationäre DRGs 5 (± 0) davon bewertet 2 (+1) Ein-Belegungstag-DRGs Explizit 20 (-3) Implizit 325 (- 4) 2. Änderung PCCL-Berechnung Mit Einführung des G-DRG-Systems wurde die Methodik zur Berechnung des PCCL unverändert vom australischen DRG-System übernommen. Die bisherige Berechnungsmethode führte dazu, dass mit einer Nebendiagnose sehr rasch ein hoher PCCL-Wert erreicht werden konnte. Durch die Änderung der Berechnungsformel führen nun geringe CCL-Ausprägungen nicht mehr so stark zu hohen PCCL-Aufschlägen. DRG-Projektgruppe 1
2 DRG-Projektgruppe 2
3 3. Überarbeitung der CCL-Matrix Die CCL-Matrix hat für 2014 die bisher umfangreichste Überarbeitung seit Einführung des G- DRG-Systems erfahren. Insgesamt wurden 1098 Diagnosen verändert. Anzahl Änderung 517 DRG-spezifische Abwertung in < 3 Basis-DRGs 266 DRG-spezifische Abwertung in < 10 Basis-DRGs 171 DRG-spezifische Abwertung in < 30 Basis-DRGs 63 DRG-spezifische Abwertung in > 29 Basis-DRGs 51 Aufwertungen in Verbindung mit DKR Geburtshilfe 18 Aufwertungen nach Einzelanalyse DRG 1 Gleichzeitige Auf- und Abwertung nach Einzelanalyse DRG 7 Aufwertungen aus dem Vorschlagsverfahren 1 Abwertung aus dem Vorschlagsverfahren 2 Auf-und Abwertungen durch Vereinheitlichung geschlechtsabhängiger CCL-Werte Im Anhang finden Sie die die tabellarische Darstellung der betroffenen Diagnosen (Anlage 1). 4. Geriatrische DRGs o Vollstationär - Hauptabteilung - Der Fallpauschalenkatalog 2014 enthält unverändert im Vergleich zu bewertete und 1 unbewertete DRG in 11 MDCs. DRG Inhalt B44A Nervensystem, + mot FktEinschr., + StrokeUnit 3,821 3,618 B44B Nervensystem, + mot FktEinschr., - StrokeUnit 2,434 2,349 B44C Nervensystem, - mot FktEinschr., + StrokeUnit 3,087 3,113 B44D Nervensystem, - mot FktEinschr., - StrokeUnit 1,885 1,929 E42Z Atmungsorgane 2,384 2,320 F48Z Kreislauf 2,240 2,210 G14Z Verdauungsorgane + OR-Prozedur 5,495 5,664 G52Z Verdauungsorgane 2,561 2,471 H44Z Leber, Gallenblase, Pankreas 2,042 2,027 I34Z Bewegungsapparat + OR-Prozedur 3,586 3,530 I41Z Bewegungsapparat 1,931 1,914 J44Z Haut, Unterhaut, Manna 2,262 2,219 K01Z Diabetes + Eingriff unbewertet unbewertet K44Z Stoffwechselkrankheiten 2,241 2,120 L44Z Harnorgane 2,429 2,499 T44Z Infekt + Parasit 3,248 2,738 U40Z Psyche 1,774 1,895 DRG-Projektgruppe 3
4 Betrachtet man die im Vergleich zum Vorjahr, so ist festzustellen, dass es bei 11 geriatrischen DRGs zu einer Abwertung um 0,7%-5,4% gekommen ist. Dies betrifft folgende DRGs: B44A, B44B, E42Z, F48Z, G52Z, H44Z, I34Z, I41Z, J44Z, K44Z sowie T44Z. Für 4 DRGs (B44C, B44D,G14Z, L44Z, U40Z) ist eine Aufwertung zwischen 0,8%-6,8% zu verzeichnen. Der OPS-Kode Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, mindestens 7 Behandlungstage und 10 Therapieeinheiten entfaltet auch in dem Fallpauschalenkatalog 2014 keine Gruppierungsrelevanz. Einzelheiten hinsichtlich der, der mittleren Verweildauern und der oberen Grenzverweildauer entnehmen Sie bitte den beigefügten Tabellen und grafischen Darstellungen der Anlage 2. o Vollstationär - Belegabteilung - Erstmals seit Einführung des G-DRG-Systems war im Fallpauschalenkatalog 2010 im Teil b) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen eine geriatrische DRG (I34Z MDC 8 Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) zu finden. Im Fallpauschalenkatalog 2011 waren es 8 DRGs: B44B, B44C, B44D, E42Z, F48Z, I34Z, I41Z, L44Z. Für 2014 sind es 7 DRGs: B44B, B44C, B44D, E42Z, F48Z, I34Z, I41Z. o Teilstationär Wie bereits in den Vorjahren konnten auch in diesem Jahr die beiden teilstationären DRGs nicht kalkuliert werden. DRG A90A A90B Titel Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, umfassende Behandlung Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, Basisbehandlung Hinsichtlich der Ursachen, dass keine Bewertung seitens InEK erfolgen kann, wurde im Rahmen der Vorstellung des Fallpauschalenkatalogs erneut darauf hingewiesen, dass: die Kalkulationsdaten der A90A durch wenige Krankenhäuser geliefert werden eine erhebliche Differenz der Fallzahlen im Vergleich von A90A und A90B besteht und eine inhomogene Patientengruppe keine ausreichende Klassenteilung zulässt. 5. Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls Der OPS-Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls hat erneut keinen Eingang in die Definition der geriatrischen DRG B44A-D der MDC 1 Krankheiten und Störungen des Nervensystems gefunden und besitzt somit an dieser Stelle weiterhin keine Gruppierungsrelevanz. DRG-Projektgruppe 4
5 Seit 2009 sind keine weiteren DRGs (B69C, B70C, B70D, B70G) mit Gruppierungsrelevanz des OPS 8-98b hinzugekommen. Die Entwicklung der können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. MDC 1 Krankheiten und Störungen des Nervensystems DRG Titel 2014 B69C B70C B70D Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurol. Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Std., ohne äuß. schw. CC oder mit anderer neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls oder mit äuß. schw. CC Apoplexie ohne komplexen zerebrovask. Vasospasmus, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Std., mit komplizierender Diagnose oder systemischer Thrombolyse oder mit anderer neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Std. Apoplexie ohne komplexen zerebrovask. Vasospasmus, ohne komplizierende Diagnose oder systemische Thrombolyse, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Std. oder mit anderer neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Std ,087 0,978 1,002 1,015 1,026 1,013 1,809 1,744 1,801 1,742 1,701 1,711 1,475 1,370 1,353 1,333 1,327 1,345 B70G Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder mit anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme 0,891 0,868 0,855 0,881 0,897 0, Komplexbehandlung bei MRE Für die Abbildung der Komplexbehandlung bei MRE wurden keine neuen DRGs in den Fallpauschalenkatalog 2014 aufgenommen. 7. Zusatzentgelte o ZE 60 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und ZE 145 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung Dieses Zusatzentgelt wurde in 2009 neu in den Katalog der Zusatzentgelte für den OPS * aufgenommen. Seit 2010 liegt für das ZE 60 eine dreistufige Bewertung vor (ZE 60.01, ZE 60.02, ZE 60.03). In den Jahren 2010 und 2011 wurde das ZE 60.* ausschließlich durch den OPS * ausgelöst. Mit Einführung des OPS 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung (2012) galt das ZE 60.* auch für diesen OPS. Es erfolgte also zunächst keine unterschiedliche Vergütung der Leistungen der Palliativmedizinischen Komplexbehandlung (8-982) bzw. der Spezialisierten stationären DRG-Projektgruppe 5
6 palliativmedizinischen Komplexbehandlung (8-98e). Ab 2014 erfolgt nun eine unterschiedliche Vergütung dieser beiden Leistungen. ZE60.01 ZE ZE60.02 ZE ZE60.03 ZE e e e , , , , , ,35 o ZE 130 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen Seit 2012 ist der OPS Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen und somit der Pflegekomplexmaßnahmen Score über das ZE130 erlösrelevant (2012: 1290,93 ). Die Vergütungshöhen für 2013 bzw entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle ZE Aufwandspunkte ZE Aufwandspunkte , , ZE ab 130 Aufwandspunkte ZE ab 130 Aufwandspunkte a 2.229, a 2.277, b b c c d d e e 8. Abrechnungsbestimmungen In Verbindung mit dem DRG-Katalog 2014 erfolgte auch eine Einigung der Selbstverwaltungspartner über die Abrechnungsbestimmungen, die im Wesentlichen denen des Vorjahres entsprechen. 9. Klarstellungen zu den Abrechnungsbestimmungen In dieser fortlaufenden Liste wurde der Punkt 10. Fallzusammenführung bei Aufenthalten mit nur einem Belegungstag ergänzt: DRG-Projektgruppe 6
7 Sind zwei Aufenthalte an unterschiedlichen Tagen mit einem jeweils nur eintägigen Aufenthalt (das heißt die Entlassung fällt auf den gleichen Tag wie die Aufnahme oder den Folgetag) zusammenzuführen, so ist für den zusammengeführten Aufenthalt eine Verweildauer von 2 Belegungstagen zu zählen. Abweichend hiervon ergibt sich bei der Zusammenführung von zwei Fällen, deren Aufnahmen auf den gleichen Kalendertag fallen, eine Verweildauer von einem Belegungstag. 10. Definitionshandbuch Das Definitionshandbuch beschreibt die Klassifikation der jeweiligen G-DRG-Version sowie ihre Anwendung. Dies beinhaltet die Definition jeder einzelnen DRG inklusive der zugehörigen Kodelisten. Darüber hinaus wird darin auch das von der Grouper-Software vorgenommene Zuordnungsverfahren zu MDCs (Major Diagnostic Category) und DRGs näher erläutert. Es stehen die Definitionshandbücher in den G-DRG-Versionen 2012/2014, 2013/2014 und 2014 zur Verfügung. Der Fallpauschalenkatalog, die Abrechnungsbestimmungen inklusive Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen und die Definitionshandbücher stehen, wie gewohnt, unter zum Download zur Verfügung. 11. Hinweise des InEK zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung 2014 Die G-DRG-Version 2012/2014 dient der Verarbeitung von Daten aus dem Jahr 2012 (beruhend auf den Katalogen ICD-10-GM Version 2012 und OPS Version 2012) mit dem im Jahr 2014 zur Abrechnung verwendeten Grouperalgorithmus. Entsprechend dient die G-DRG-Version 2013/2014 der Verarbeitung von Daten aus 2013 (beruhend auf den Katalogen ICD-10-GM Version 2013 und OPS Version 2013) mit dem im Jahr 2014 zur Abrechnung verwendeten Grouperalgorithmus. Dies ist insbesondere für die Leistungsplanung bzw. Budgetverhandlungen von Bedeutung. Eine unkritische Übernahme der Gruppierungsergebnisse der G-DRG-Version 2012/2014 bzw. 2013/2014 ist nicht in jedem Fall zielführend. Ursache hierfür können Änderungen des Grouperalgorithmus, der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR), der ICD-/OPS- Kataloge oder der Abrechnungsbestimmungen sein. Die Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung beziehen sich auf die Definitionshandbücher der G-DRG-Versionen 2012/2014 sowie 2013/2014 und stehen wie jedes Jahr unter System_2014/Hinweise_zur_Leistungsplanung_Budgetverhandlung_G- DRG/Hinweise_zur_Leistungsplanung_Budgetverhandlung_fuer_2014 zur Verfügung. 12. Endgültige Version ICD-10 GM Version 2014 Das Deutsche Institut für Medizinische Klassifikation und Information (DIMDI) hat am die endgültige Fassung der ICD-10-GM-Version 2014 auf seinen Internetseiten veröffentlicht DRG-Projektgruppe 7
8 Das systematische Verzeichnis und die Aktualisierungsliste zur ICD-10-GM 2014 werden im Downloadcenter des DIMDI wie in den Vorjahren kostenlos als pdf-dateien zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen aller anderen Dateifassungen, der Metadaten und der Überleitungstabelle ist kostenpflichtig. Über die aus Sicht der Geriatrie wesentlichen Änderungen hatten wir Sie bereits im DRG- Newsletter 1/2013 informiert. Im Vergleich zur Vorabversion sind die Hinweistexte zu den sekundären Schlüsselnummern für dauerhaft erworbene (U69.11!) bzw. temporäre (U69.12!) Blutgerinnungsstörungen neu hinzugekommen. U69.1-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung Hinw.: Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE über die Kodierung eindeutig zu bestimmen. U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung Hinw.: Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE über die Kodierung eindeutig zu bestimmen. Es wird hiermit klargestellt, dass diese Schlüsselnummern nur in Verbindung mit einer primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 Verwendung finden dürfen. Die jeweiligen Primärkodes der Blutgerinnungsstörungen wurden um die entsprechenden Hinweise ergänzt. 13. Endgültige Version OPS 2014 Am wurden alle Formate des OPS 2014 seitens DIMDI zurückgerufen. Dies war erforderlich, da kodierrelevante Fehler aufgetreten waren. Diese betrafen die Kodes für die Verschlüsselung erbrachter Therapieeinheiten im Bereich der Psychosomatik und Psychiatrie. Am wurde die korrigierte Fassung des OPS veröffentlicht. Das systematische Verzeichnis und die Aktualisierungsliste zum OPS 2014 werden im Downloadcenter des DIMDI wie in den Vorjahren kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Das Herunterladen aller anderen Dateifassungen, der Metadaten und der Überleitungstabelle ist kostenpflichtig. DRG-Projektgruppe 8
9 Über die aus Sicht der Geriatrie wesentlichen Änderungen hatten wir Sie bereits im DRG- Newsletter 1/2013 informiert. In der Vorabversion waren die Änderungen für den PKMS-E noch nicht enthalten. Mit Anlage 3 erhalten Sie die Änderungsübersicht. Wir möchten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass sich im Bereich Spezielle Pflege wesentliche Änderungen ergeben haben. Zum einen wurde dieser Bereich um Leistungen ergänzt und zum anderen die strikte Begrenzung auf Patienten mit Hemi-, Para oder Tetraplegie überwiegend aufgehoben und gilt nun nur noch für den Leistungsbereich F Kreislauf. Auf der Homepage des DIMDI wird darauf hingewiesen, dass die EDV-Fassung ASCII zu den Systematiken von ICD-10-GM und OPS letztmalig bereitgestellt wird. Für die Versionen 2015 wird es keine EDV-Fassung ASCII mehr geben. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des DIMDI. 14. Deutsche Kodierrichtlinien Im September 2013 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2014 für das G-DRG-System unter Beteiligung der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerats vereinbart. Diese stehen u.a. auf der Homepage des InEK System_2014/Kodierrichtlinien/Deutsche_Kodierrichtlinien_2014 zur Verfügung. In den DKR sind die Änderungen markiert und im Anhang B dargestellt. Für das Jahr 2014 wurden 14 bestehende Kodierrichtlinien überarbeitet. Im Vordergrund stand hierbei das Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Weitere Änderungen außerhalb des Kapitel 15 entnehmen Sie der folgenden tabellarischen Übersicht: Allgemeine Kodierrichtlinen D012i Mehrfachkodierung Anpassung an ICD-10-GM 2014 Hinweise und formale Vereinbarungen für die P003d Benutzung des OPS Anpassung an OPS 2014 Laparaskopische/arthroskopische/endoskopische P006a Prozeduren Anpassung an ICD-10-GM 2014 P015m Organentnahme und Transplantation und OPS 2014 Spezielle Kodierrichtlinien 0401h Diabetes mellitus 1205m Plastische Chirurgie Anpassung an ICD-10-GM d Anogenitale Warzen 1406a Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation Streichung 1911m Mehrfachverletzung Klarstellung DRG-Projektgruppe 9
10 15. Einheitlicher Basisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor für 2014 (gem. 10 Abs. 9 KHEntgG) Der einheitliche Basisfallwert 2014 (Bundesbasisfallwert 2014) beträgt 3.156,82 mit einer oberen Korridorgrenze (+2,5%) von 3.235,74 und einer unteren Korridorgrenze (-1,25%) von 3.117,36. Anhand des einheitlichen Basisfallwertkorridors erfolgt in 2014 die letzte Stufe der Konvergenz der Landesbasisfallwerte an die obere bzw. untere Korridorgrenze. Im Anhang finden Sie die entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner auf Bundesebene (Anlage 4). Trotz aller Sorgfalt ist nicht sicher auszuschließen, dass bei der Zusammenstellung der Informationen und Tabellen Fehler aufgetreten sind. Diesen Hinweis bitten wir Sie bei einer ggf. weiteren Verwendung zu berücksichtigen. DRG-Projektgruppe DRG-Projektgruppe 10
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