Stellungnahme zur geplanten Veränderung in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin - Straubing

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1 Stellungnahme zur geplanten Veränderung in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin - Straubing Vorwort Grundsätzlich sehen wir es als Fachakademie für Sozialpädagogik positiv, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf die Veränderungen innerhalb der Gesellschaft reagieren möchte und in diesem Zusammenhang über die Veränderung der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin nachdenkt. Die Anforderungen an die genannte Berufsgruppe haben sich in den letzten Jahren stark verändert und sind stetig angestiegen, wodurch sich mehr denn je die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen, breit angelegten und fundierten Ausbildung ergibt. Eine Verbesserung der personellen Situation in sozial- und heilpädagogischen Arbeitsfeldern ist auf jeden Fall erstrebenswert und auch die Gewinnung von mehr männlichen Bewerbern in der pädagogischen Arbeit erscheint uns durchaus als sinnvoll. Unsere Gesellschaft braucht professionell ausgebildetes Personal in den pädagogischen Einrichtungen, welches sich den Herausforderungen der Zeit mit all ihren aktuellen Problemen fachlich fundiert und selbstbewusst stellen kann. Dies gelingt sicherlich leichter, wenn den vielfältigen pädagogischen Aufgaben mehr Aufmerksamkeit und dem Berufsstand der Erzieherinnen mehr Anerkennung geschenkt wird. 1. Aktuelle Situation Die gesellschaftliche Ausgangslage zeigt, dass Kinder bereits sehr früh in Fremdbetreuung gegeben werden. Daher werden Erzieherinnen neben den Eltern zu den entscheidenden Bezugspersonen. Bindung und Bindungsverhalten wird zunehmend von Erzieherinnen geprägt, da bereits sehr früh eine Entwurzelung der Kinder stattfindet (NUBBEK-Studie). Zudem gewinnt die Flüchtlingsthematik im Rahmen der außerhäuslichen Betreuung der Kinder immer mehr an Bedeutung und wirkt sich auf den gesamten Erziehungsund Bildungsbereich aus. Die Arbeitsbereiche und Zielgruppen für Erzieherinnen haben sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Es gilt einer großen Altersspanne gerecht zu werden, die Begleitung und Betreuung von Jugendlichen in allen Lebenslagen wahrzunehmen und sehr unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Stichwörter Inklusion, Altersspanne unbegleitete Flüchtlingskinder, Interkulturelle Erziehung, Vernetzung, Jugendhilfe und Kindeswohlgefährdung werden im Erziehungsalltag laufend thematisiert. 1

2 Die Aufgaben von Erzieherinnen erweitern sich zunehmend siehe Lehrplan S. 5/6 In Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen sie die Entwicklung von Mädchen und Jungen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten auf der Grundlage der Bildungspläne der Länder. Die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren sollte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der frühen Kindheit für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Ausbildung stärker berücksichtigt werden. Ihr Handeln orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, ihrer Familien und gesellschaftlichen Anforderungen. Sie nutzen die soziale und kulturelle Vielfalt und berücksichtigen bei der inklusiven Arbeit mit allen Kindern besondere Bedürfnisse, die sich vor einem Migrationshintergrund oder aufgrund von physischen und psychischen Beeinträchtigungen ergeben können. Sie arbeiten zum Wohle der Kinder mit den Erziehungsberechtigten partnerschaftlich zusammen und beteiligen sie an wesentlichen Angelegenheiten der Institution. Sie planen und gestalten ihre Arbeit im Team mit anderen sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften. Sie arbeiten mit dem Unterstützungssystem der Fachberatung der Träger zusammen. Das Umfeld der Einrichtung mit seinen Ressourcen und Belastungen wird in die Planung, Durchführung und Reflexion der Arbeit einbezogen. Im schulischen Bereich arbeiten sie mit Lehrkräften, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und therapeutischen Fachkräften zusammen. Sie unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, indem sie Aufgaben im sozialpädagogischen Bereich übernehmen. Dabei stehen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt des fachlichen Handelns. Im Rahmen schulischer Ganztagsangebote nehmen Erzieherinnen und Erzieher sowohl Betreuungsaufgaben als auch außerunterrichtliche Fördermaßnahmen und Angebote zur Freizeitgestaltung wahr. In Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe stehen vielschichtige soziale und individuelle Problemlagen im Mittelpunkt ihrer sozialpädagogischen Arbeit: Schwierigkeiten in Familien, individuelle Orientierungs- und soziale Anpassungsschwierigkeiten Heranwachsender und eine Gefährdung ihrer psychischen und physischen Integrität und Entwicklung ( 8a SGB VIII). Vorrangiges Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern und eine befristete, familienergänzende bzw. ersetzende Hilfe mit dem Ziel der Integration in die Gemeinschaft und die Reintegration in Familie, Schule und Beruf zu sichern. In Einrichtungen für offene Kinder- und Jugendarbeit gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in gruppenbezogenen oder offenen, mobilen oder festen Einrichtungen. Sie haben die Aufgabe, Bedingungen und Möglichkeiten (Zeit, Raum, Finanzen, Gelegenheiten) zu schaffen, um ein subjektiv bedeutsames, anregendes Leben und Lernen zu ermöglichen. Sie initiieren und begleiten Bildungs-, Partizipations- und Unterstützungsprozesse, insbesondere mit Zielgruppen, deren Angehörige unter Benachteiligungen leiden. Die Ausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik hat einen hohen Stellenwert: Ausbildungsziel (siehe Lehrplan S. 6 ff.) Grundsätze der Ausbildung (siehe Lehrplan S. 9 ff.) Unterrichtsprinzipien (siehe Lehrplan S 16 ff.) Vernetzung mit der Praxis (siehe Lehrplan S. 16) Kompetenzentwicklung: Fachkompetenz mit Wissen und Fertigkeiten, Sozialund Selbstkompetenz stehen im Mittelpunkt der Arbeit, wodurch sich eine professionelle Haltung entwickelt. 2

3 Leitbild unserer FakS der Ursulinen-Schulstiftung: Der Mensch steht im Mittelpunkt als sinnsuchendes und wertebewusstes Wesen; wirtschaftliche Interessen und Verwertbarkeit spielen eine untergeordnete Rolle. Die Vorbildwirkung und Tradition unserer Schule wird überregional sehr geschätzt. 2. Mögliche Konsequenzen einer Verkürzung der Ausbildung in Bezug auf die aufnehmende Schule Die aufnehmende Fachakademie für Sozialpädagogik kann ihre Bewerber nicht mehr auswählen, da die Auszubildenden mit Trägern von sozialpädagogischen Einrichtungen den Ausbildungsvertrag schließen. Die FakS hätte dann den Status einer Berufsschule. Die Entfernung von Praxisstelle und Schule ist oft sehr groß, so dass für die Auszubildenden zusätzliche Unkosten für Übernachtungen entstehen. Für eine einzügige Schule ist der Aufwand an Organisation sehr groß, da nebenberufliche Lehrer oft nur an bestimmten Tagen zur Verfügung stehen. Die Fachakademie verliert bewährte, zuverlässige Ausbildungspartner, weil die FakS keinen Einfluss auf die Auswahl der Vertragspartner hat. Die pflichtgemäße Teilnahme am Unterricht ist nicht gewährleistet, da die Gewichtung Schule / Träger nicht differenziert dargestellt ist. in Bezug auf die fachtheoretische Ausbildung ohne zeitlich zusammenhängenden Unterricht Der neue kompetenzorientierte Lehrplan mit neugeschaffenen Vertiefungsgebieten lässt sich an einer kleinen Schule mit dem neuen Modell schwer verwirklichen. Das neue Ausbildungsmodell lässt wenig Raum für eine umfassende Kompetenzentwicklung in Bezug auf musisch-kreative Ausdrucksformen. Ergebnisse der modernen Neurowissenschaften betonen wiederholt die große Bedeutung von Musik und Bewegung für die Entwicklung von Motivation und Lebensfreude (vgl. Prof. Dr. Joachim Bauer, in: Lob der Schule ). Es fehlt der Raum - für moderne Unterrichtsmethoden wie z. B. fächerübergreifender Unterricht bzw. Projektarbeit; - für fachlichen Diskurs und den Erwerb von fachdidaktischem Können sowie die Entfaltung von kreativen, ästhetischen und musischen Fähigkeiten; - für fachliche Reflexionsgruppen und kollegiale Beratung, - für Erprobung von Wissen und Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Argumentation. Die Auszubildende hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage, so dass die Ferien für sie wegfallen und die Unterrichtszeit sehr eng bemessen ist. Der Einsatz an der Praxisstelle bei gleichzeitiger Beschulung führt zu immensem Zeit- und Leistungsdruck bei den Studierenden. Bezug auf die fachpraktische Ausbildung Das intensive Kennenlernen von unterschiedlichen Arbeitsfeldern geht verloren und damit auch der Status der Breitbandausbildung. Es kommt zu einer Schmalspurausbildung. 3

4 Durch die vertragliche Bindung an nur einen Träger fehlen wichtige Erfahrungen in Bereich der Elementarpädagogik, Heim- und Heilpädagogik und Jugendhilfe. Die starke Einschränkung der Breitbandausbildung lässt die Qualität der Ausbildung sinken und erschwert das Gelingen des Prozesses der Inklusion und einer Pädagogik der Vielfalt. Die Praxisstelle übernimmt eine sehr große Verantwortung aufgrund der Anleitung. Praxisanleiterinnen benötigen dafür dringend eine zusätzliche Qualifizierung. Durch die vertragliche Bindung an einen Träger bestehen keine Vergleichsmöglichkeiten für die Studierenden von unterschiedlichen Trägern. Damit ist das Kennenlernen von verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen und Ausbildungsqualitäten vor Ort sehr eingeschränkt; es kommt zu einer Schmalspurausbildung statt zu einer Breitbandausbildung. Berufseinsteiger verlieren die Möglichkeit der Entwicklung berufspolitischer Einstellungen. in Bezug auf die Bedeutung von Kunst- und Werkpädagogik und Musikpädagogik Kunst / Werk-und Musikpädagogik sind ein wesentlicher Bestandteil des Bildungs-prozesses sowohl bei Kindern als auch bei den Studierenden. Dies ist in zahlreichen Studien (siehe z. B. Eurydice Studie oder Prof. Dr. Anette Dreier, FH Potsdam etc.) belegt sowie in den Bildungsplänen der Länder verankert. Das Ziel eines Bildungsprozesses ist, Handlungskompetenz zu erlangen. Das bedeutet für die Auszubildenden, sich Fähigkeiten zu erwerben und später selbstverantwortlich einzusetzen oder an die Kinder weiterzuvermitteln. Durch diese Aufgaben prägt und gestaltet die Erzieherin das gesellschaftliche Leben mit und somit auch unsere Zukunft. Eine Einschränkung in den musischen Fächer würde somit auch einen Bildungsverlust darstellen, der sich später im Umgang mit den Kindern fortsetzt. Die Auseinandersetzung mit ästhetischer Bildung, den eigenen Werten und Normen gewinnt in unserer Zeit eine enorme Bedeutung. Gerade im musischen Bereich wird diese Auseinandersetzung sehr stark gefordert und trägt grundlegend zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Das erreichte Wissen über kulturelle Zusammenhänge und die kreativen Möglichkeiten, diese Werte an die Kinder weiterzugeben, wird auch den Bildungsstandard unserer Länder mitbestimmen und das Kulturgut innerhalb der Gesellschaft erhalten. Die Erfahrung mit den Studierenden über 40 Jahre an der Fachakademie für Sozialpädagogik zeigt, dass die Studierenden in den letzten 10 Jahren über immer weniger vertieftes kulturelles Wissen sowie über immer weniger künstlerische, handwerkliche und musische Fähigkeiten verfügen. Das bedeutet für die Ausbildung, dass man auf immer weniger vorhandenes Wissen zurückgreifen kann. Deshalb muss innerhalb der Ausbildung diese Lücke unbedingt geschlossen werden, um die Studierenden zu eigenverantwortlichen, beziehungs- und gemeinschaftsfähigen, wertorientierten, weltoffenen und schöpferischen Menschen (siehe länderübergreifender Lehrplan für die FakS, Punkt 1.3. Ausbildungsziel) zu qualifizieren. 4

5 in Bezug auf die Persönlichkeitsbildung der Studierenden Die Überprüfung der Berufsmotivation und die Erprobung bzw. Eignung der persönlichen, praktischen und theoretischen Fähigkeiten durch die FakS ist sehr eingeschränkt. Die Erstausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin entfällt und damit verkürzt sich die Entscheidungsfindung für den Erzieherberuf. Qualität, Attraktivität, Anerkennung und hoher Status der Ausbildung sinken; diese sind Grundlage für die Berufszufriedenheit, das Berufsinteresse und den pädagogischen Umgang der Erzieherin mit Kindern und Erziehungspartnern. Die bisherige Ausbildung setzt Persönlichkeitsentwicklung voraus. Die Praktikantinnen erweitern ihre Kompetenzen und erlangen Zutrauen, um Verantwortung, Selbstständigkeit und persönliche Reife zu gewinnen, die für den Erzieherberuf unabdingbar sind. Der Anspruch der persönlichkeitsbildenden Komponente ist deshalb so wichtig, weil damit die Erzieherin den hohen Anforderungen in der Praxis auch auf Dauer standhalten kann. Das schrittweise Hineinwachsen in die Berufsrolle und die Persönlichkeitsentwicklung wären durch die Verkürzung sehr beschnitten. in Bezug auf den Status der Erzieherin Der Abschluss als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin ist nicht gewährleistet, da für 1-jährige Ausbildungen kein Abschluss ausgewiesen wird. Die Anerkennung der Attraktivität der Ausbildung sinkt, da die verkürzte Ausbildung den ständig steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Die Einordnung auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens wäre nicht mehr zu erwarten, was die Attraktivität der Ausbildung sinken lässt. Die Grundlage für das Meister-Bafög wird entzogen bei uns beziehen Dreiviertel der Studierenden Meister-Bafög. Die Hochschulzugangsberechtigung ist unter Umständen nicht mehr gewährleistet und die Anrechnung der Creditpoints geht eventuell verloren. Die angehende Erzieherin ist zwar ein Mitglied im Team, kann sich aber dennoch nicht voll einbringen, da sie jede Woche mindestens 20 Stunden Unterricht an der FakS hat. Das Hineinwachsen in das Team ist ein Scheinargument. In Bezug auf die Ausbildungsstätten Die angesetzte Besoldung während der theoretischen Ausbildung (Brutto: 1. Jahr 703 ; 2. Jahr 753 und 3. Jahr 799 ) ist für kleine Träger nicht realisierbar, da momentan bereits viele Erzieherpraktikantinnen nur bis zu 300 erhalten. Eine Reihe von Trägern stellt Erzieherpraktikantinnen ein, weil diese weniger kosten; Berufspraktikantinnen erhalten in bestimmten Regionen keine Stelle (Erfahrung unserer FakS). Das momentane Einkommen der Erzieherpraktikantinnen liegt unter der Steuergrenze. Bei höherer Bezahlung muss das Einkommen versteuert werden, wodurch der Praktikantin letztendlich nicht mehr Geld als bisher zur Verfügung steht. 5

6 Für die Zu-Betreuenden bedeutet die verkürzte Ausbildung noch mehr Wechsel von Bezugspersonen. Damit wird die Bindungsfähigkeit bei Kindern stark beeinträchtigt und einer Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten Vorschub geleistet. Dies können wir nicht mit unserer pädagogischen Überzeugung vereinbaren. in Bezug zum Wegfall des Berufspraktikums: Der Wegfall des Berufspraktikums bedeutet, dass wichtige Erfahrungen in der Praxis nicht mehr fachkompetent reflektiert werden, z. B. kollegiale Beratung. Die notwendige Weiterbildung zu thematischen Fragen ist nicht mehr gewährleistet. Damit fehlen die Begleitung und das Hineinwachsen in die volle Verantwortung. Berufspraktikantinnen können infolge ihrer Erstausbildung aufsichtspflichtrechtlich und in pädagogischer Hinsicht mehr Verantwortung übernehmen (z. B. Nachtdienste, Schichtdienst, Gruppenleitung zu bestimmten Zeiten). Damit erweitern sie ihre pädagogische Qualifikation in Richtung auf selbstständiges Handeln. Für die Entwicklung zur Übernahme einer Gruppenleitung ist es notwendig, längerfristig eine Kontinuität zu erleben, um z. B. Planungskonzeptionen zu erarbeiten, diese verantwortlich umzusetzen und tragend in einem Team mitzuarbeiten. Dies ist durch den Wegfall des Praktikums nicht mehr möglich 3. Offene Fragen Schulorganisation/-profil: Bleibt der Status (Akademisierung, Eingruppierung, Durchlässigkeit zum Hochschulstudium ) der Studierenden erhalten? Sind altes und neues Ausbildungsmodell an einer Schule möglich? Können drei Fachakademien gemeinsam eine Modellklasse bilden? Hat die Fachakademie dann den Status einer Berufsschule? Können wir als FakS gemeinsam mit den Trägern die Bewerberinnen auswählen? Wie verändern sich der Lehrplan und die Fächer bei dem Modellversuch? Gibt es weiterhin die Vertiefungsfächer und das breite Spektrum an Übungen? Wird das Schulpraktikum weiterhin durchgeführt? Bleiben die Praktikumszeiten in anderen Einrichtungen erhalten? Bleibt es im einjährigen Vorkurs bei dem bisherigen Lehrplan vom SPS, der auf zwei Jahre ausgerichtet ist? Wie gestaltet sich die Praxisbetreuung in der gesamten Ausbildung? Sind Vorkurs und dreijährige Ausbildung beim gleichen Träger abzuleisten? Materielle Gesichtspunkte: Werden den Studierenden die Fahrt von der Ausbildungsstelle und zur Schule (Bus- bzw. Zugkosten) erstattet? Wer übernimmt die anfallenden Kosten, z. B. Schulgeld, Schulwegekosten, Übernachtung? 6

7 Gleicht sich das Einkommen in der bisherigen Ausbildungsform und im Modellversuch letztendlich nicht aus? Lehrpersonal: Können bei Veränderung die Arbeitsverträge der Lehrkräfte aufrechterhalten werden? 4. Unsere Forderungen Wir fordern eine Ausbildung, die zukunftsfähig ist und den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird. Wir fordern, dass die Qualität der Ausbildung nicht zugunsten der Quantität leidet. Wir fordern eine professionelle Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unseren Absolventinnen anvertraut sind. Wir unterstützen eine Pädagogik, die auf verlässliche Bindung aufbaut und die Achtung der Würde jedes Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern, dass Theorie und Praxis einander ergänzen und die Breitbandausbildung nach wie vor ihren großen Stellenwert behält. Wir fordern, dass das bisher erreichte Niveau der Erzieherausbildung nicht unterschritten und die Tätigkeit, die mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung einhergeht, entsprechend honoriert wird. 5. Unser Fazit Wir sehen einen grundsätzlichen Widerspruch: Vielschichtige und stetig steigende Anforderungen an den Erzieherberuf auf der einen Seite und verkürzte Ausbildungszeit auf der anderen Seite. Für eine qualifizierte Ausbildung ist die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten Voraussetzung für die Erziehertätigkeit in der Praxis. Das neue Modell lässt das Berufspraktikum fallen. Deshalb sprechen wir uns gegen eine Verkürzung und Umstrukturierung der Ausbildung aus. 7

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