Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht

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1 Mandatsverhältnis Prozessvollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft Umfang Im Innenverhältnis, Im Außenverhältnis Erlöschen der Vollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis: Bestellung eines anderen Anwalts, 87 Abs. 1 ZPO Zustellung, 172 ZPO Voraussetzung: Bestellung zum Prozessbevollmächtigten Angabe in der Klage wohl nicht ausreichend Seite 1

2 Mandatsverhältnis Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung außergerichtlich gerichtlich Sonstige ZPO FamFG (Adhäsion, Muster) (FGG, Familiensachen) Rechtssicherung Vorgreifliche Eigentliche Verfahren Verfahren Verfahren Seite 2

3 Mandatsverhältnis Zivilprozessuale-Verfahren Rechtssicherung Vorgreifliche Eigentliche ZPO- Verfahren Arrest Einst. Verfügung Selbst. Beweisverf. Schlichtungsverfahren Schiedsverfahren Prozesskostenhilfe Seite 3

4 Mandatsverhältnis Verfahren nach der ZPO EU-Verfahren Erkenntnisverf. ZV-Verfahren Rechtsbehelfs- verfahren Entscheidungsverfahren Allgem. Verf. Besondere Verf. Urkunden- Mahn- Schieds- Musterverfahren verfahren verfahren verfahren Seite 4

5 Rechtesicherung Rechtssicherung als erster Schritt Einstweiliger Rechtsschutz Arrest, 916 ff. ZPO: Sicherung von Geldforderungen oder sonstigen Forderungen, die in Geld übergehen können Einstweilige Verfügung, 935 ff. ZPO: Sicherung eines nicht auf Geldleistung gerichteten Anspruchs, zb.: Herausgabe einer Sache Regelung eines bestehenden Rechtsverhältnisses, zb Arbeits- oder Gesellschaftsvertrag, Mietverhältnis Selbstständiges Beweisverfahren, 485 ZPO Voraussetzung: rechtliches Interesse Keine Schlüssigkeit- oder Erheblichkeitsprüfung Seite 5

6 Rechtesicherung vorprozessuale Rechtesicherung Schuldanerkenntnis (außergerichtlicher) Vergleich Vorgreifliche Verfahren Schlichtungsverfahren, 15 a EGZPO Länderrechtlich geregelt Bis Streitwert von 750,- Säumnis nicht heilbar! Schiedsverfahren, 1030ff. ZPO Privatrechtliche Schiedsvereinbarung Nicht überall zulässig Vorgreiflichkeit Prozesskostenhilfe Seite 6

7 Vorgreifliche Verfahren Prozesskostenhilfe (PKH), 114ff. ZPO Formelle Voraussetzungen Antragsprinzip Kein Anwaltszwang Beim zuständigen Prozessgericht Beifügung des Klageentwurfs Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse Materielle Voraussetzungen Bedürftigkeit Hinreichende Erfolgsaussichten Folgen Seite 7

8 Mandatsverhältnis Verfahren nach der ZPO EU-Verfahren Erkenntnisverf. ZV-Verfahren Rechtsbehelfs- verfahren Entscheidungsverfahren Allgem. Verf. Besondere Verf. Urkunden- Mahn- Schieds- Musterverfahren verfahren verfahren verfahren Seite 8

9 Besondere Verfahren Mahnverfahren, 668ff. ZPO (I.) Vorteile des Mahnverfahrens Einfachheit Effektivität Kostengünstig Zulässigkeitsvoraussetzungen Mahnfähiger Anspruch (Geldforderung in Euro) Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig Keine Mahnverfahrenssperre Zuständigkeit des Mahngerichts Örtliche Zuständigkeit = zentrales Mahngericht des Bundeslandes Ausländischer Wohnsitz = AG Wedding, Berlin Seite 9

10 Besondere Verfahren Mahnverfahren, 668ff. ZPO (II.) Inhalt des Mahnantrages, 690 Abs. 1 Nr. 1 5 ZPO Parteien und gesetzliche Vertreter Bezeichnung der Gerichte (Mahn- und Abgabegericht) Bezeichnung des Anspruchs Folgen Rechtsnatur des Mahnbescheides = Beschluss Hemmung der Verjährung, ggf. Rückwirkung, 167 ZPO, wenn alsbald zugestellt (1 Monat, arg. 691 Abs. 2 ZPO) Weiteres Verfahren Erledigung durch Zahlung Widerspruch des Antragsgegners Erlass eines Vollstreckungsbescheid (auf Antrag) Seite 10

11 Besondere Verfahren Urkundenverfahren, 592ff. ZPO Vor- und Nachteile Besonderheiten Beweismittel VORLAGE von Urkunden (auch für deren Echtheit!) Parteivernehmung Keine Widerklage statthaft Voraussetzungen Zulässigkeit (Zahlung, Wertpapiere und vertretbare Sachen) Urkunden über alle anspruchsbegründende Tatsachen (OLG Schleswig) Reaktion des Beklagten Nachverfahren Seite 11

12 Besondere Verfahren Musterverfahren, 1ff. KapMuG Mehrere regulär geltende gemachte Schadensersatzansprüche Gemeinsame Entscheidung über einzelne, alle Verfahren erhebliche Tatsachen Vor- und Nachteile Voraussetzung Falsche oder irrenführende öffentliche Kapitalmarktinformation Verwendung einer falschen Kapitalmarktinformation Erfüllungsanspruch aus Vertrag, der auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbsgesetz beruht Zuständig OLG Bestimmung eines Musterklägers Musterfeststellungsklage (seit dem ) Seite 12

13 Besondere Verfahren EU-Verfahren für geringfüge Forderungen 1097ff. ZPO Streitwert < Tagefrist Bagatellverfahren, 495a ZPO Streitwert < 601 Verfahren im billigen Ermessen des Gerichts (!), strenge Beweisregelungen gelten nicht idr schriftlich Unanfechtbar Adhäsionsverfahren, c StPO Seite 13

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