Experimenteller Wohnungsbau Wohnen in Orts- und Stadtkernen A N T R A G

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1 MINISTERIUM DER FINANZEN RHEINLAND-PFALZ Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Eingangsstempel Experimenteller Wohnungsbau Wohnen in Orts- und Stadtkernen A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für ein Bauprojekt zur Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Antragsteller: Anschrift: Telefon-Nr.: Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift (VV) Experimenteller Wohnungsbau: Wohnen in Orts- und Stadtkernen des Ministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 13. Januar 2012, wird beantragt ein Zuschuss 1 bis zu 250,00 EUR/m² für m² = EUR höchstens 40 % der förderfähigen Kosten in Höhe von EUR = EUR zur Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum durch Umbau Modernisierung Ersatzbaumaßnahme Wohnumfeldmaßnahme Sonstiges (gemäß Nr. 2 der VV) Angaben zum Objekt GRUNDSTÜCK Straße/Haus-Nr. PLZ Ort Grundbuch Erbbaugrundbuch Wohnungsgrundbuch Grundbuch von Blatt Flur Flurstück Größe in m 2 1 In besonders begründeten Einzelfällen kann der Zuschuss angehoben werden, wenn die erforderlichen Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung oder den Umbau für spezielle Zielgruppen (z. B. behinderte oder ältere Menschen) die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme ausschließen. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 1 Februar 2012

2 Bei Wohnungseigentum: Größe: m² Lage: Etage links Mitte rechts Bauantrag/Bauanzeige eingereicht am: Baugenehmigung erteilt am: oder genehmigungsfreies Bauvorhaben Bebauungsplan liegt vor: nein ja Baubeginn voraussichtlich am: Zusätzliche Angaben: Für das Bauprojekt werden/wurden weitere Fördermittel beantragt/bewilligt im Rahmen der Städtebauförderung nein ja Falls ja, bitte Antrag/Zuwendungsbescheid Dorferneuerung nein ja (und gegebenen- falls erläuternde Unterlagen) Sozialen Wohnraumförderung/ Konversion nein ja beifügen. 1. Gesamtkosten A) Kaufpreis EUR B) Baukosten (bei Neubau) EUR C) sonstige Kosten (Umbau, Sanierung, Modernisierung, Abriss, Wohnumfeld u. a.) EUR Gesamtkosten EUR 2. Finanzierungsplan A) Vorrangig gesicherte Fremdmittel Darlehensgeber Auszahlung % Zinsen % p.a. Tilgung % p.a. Prämie LV 1 Ansparung BSV 2 EUR p.a. Kapitalkosten EUR p.a. Darlehensbetrag EUR Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 2 Februar 2012

3 B) Fördermittel Zuschuss gemäß Antrag Sonstige Fördermittel EUR EUR C) Eigenleistungen 1. in bar oder Guthaben bei Kreditinstituten EUR 2. Wert der Selbsthilfe (Anlage 2) EUR D) Eigenleistungsersatz bzw. nachrangig gesicherte Fremdmittel Mittelgeber Zinsen % p.a. Tilgung % p.a. Kapitalkosten EUR p.a. Gesamtbetrag EUR Summe: 1 2 Prämie LV (= Lebensversicherung) Ansparung BSV (= Bausparvertrag) Hinweis: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Fertigstellung des Objektes. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch muss nachgewiesen oder nach notarieller Bestätigung sichergestellt sein. Der Zuschuss dient damit nicht der Kaufpreisfinanzierung und muss vorfinanziert werden. Die Auszahlungsansprüche können an die vorfinanzierende Bank abgetreten werden. Eine separate Absicherung des Zuschusses im Grundbuch zugunsten der ISB ist auch im Falle der Vorfinanzierung erforderlich. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 3 Februar 2012

4 Die Bearbeitung Ihres Antrages einschließlich der Anlagen (Anlage 3 bitte immer beifügen) ist nur möglich, wenn die für Sie zutreffenden nachstehend genannten Unterlagen vorgelegt werden. Kreuzen Sie bitte zur Überprüfung der Vollständigkeit die beigefügten Unterlagen an und beachten Sie die erläuternden Hinweise. Alle Bauunterlagen müssen von dem Bauherrn und von dem verantwortlichen Planfertiger unterzeichnet sein. unbeglaubigter Grundbuchauszug Festpreiszusage Grundstückskaufvertrag/ Übertragungsvertrag Bestätigung/Nachweis wg. Erschließungskosten Baupläne Die Bestimmungen der LBO sind auch dann Grundvoraussetzung für die Planung, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist. Baubeschreibung Wohnflächenberechnung amtlicher Lageplan Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Der Auszug muss neueren Datums sein und alle Abteilungen des Grundbuches enthalten. Er ist auf Antrag bei dem für den Bauort zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) erhältlich. Falls für das zu errichtende Gebäude ein Festpreis vereinbart ist. Sind die Eigentumsrechte in den letzten 5 Jahren auf Sie übergegangen, so reichen Sie bitte eine Kopie der notariellen Urkunde bzw. einen Wertnachweis ein. Die Höhe der noch anfallenden Erschließungskosten bzw. deren Bezahlung ist durch Vorlage einer Bestätigung der Gemeinde bzw. einer Zahlungsquittung nachzuweisen. Der Plansatz im Maßstab 1 : 100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan mit Einzeichnung der Gebäude, Garagen und Stellplätze) muss mit den genehmigten oder den zur Genehmigung eingereichten Planunterlagen übereinstimmen. Bei Umbaumaßnahmen sind die bestehenden, die umzubauenden bzw. die neu zu errichtenden Teile jeweils gesondert zu kennzeichnen. Nach Möglichkeit sind Bestandspläne beizufügen. Bei den Grundrissplänen müssen die Maße bei den einzelnen Räumen angegeben sein. Bei Dachgeschosswohnungen muss die 1 m- und die 2 m-höhenlinie aus den Bauzeichnungen ersichtlich sein. Die Baubeschreibung soll auf dem DIN-Vordruck erstellt sein. Sie ist Bestandteil des Bauantrages. Bei Umbaumaßnahmen fügen Sie ggf. weitere Erläuterungen zum Bauvorhaben bei. Die detaillierte Berechnung muss nach 1 Abs. 2 und 2 bis 4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung) vom 25. November 2003 erstellt und einzeln nachvollziehbar sein. Dies gilt auch für CAD-erstellte Berechnungen! Sie erhalten diesen auf Antrag bei dem für den Bauort zuständigen Katasteramt. Die Einzeichnung des/der Gebäude/s (auch der Garagen) ist erforderlich und kann durch den Planfertiger erfolgen. Das Baulastenverzeichnis wird bei der für den Bauort zuständigen Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung (bei kreisfreien Städten) geführt. Der Auszug ist dort erhältlich. Selbstauskunft Vordruck Anlage 1 Einkommensnachweise Verdienstbescheinigung für die letzten 12 Monate Nachweise über sonstige Einkommen (auch wenn steuer- und falls zutreffend, bitte vorlegen pflichtversicherungsfrei) Nachweise über Arbeitslosengeld, Krankengeld und ähnliche Sozialleistungen Rentenbescheide mit den letzten Änderungsmitteilungen Nachweise über das Kindergeld und -zuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz Nachweise über Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen Bescheid über Ausbildungsförderung Nachweis über erhöhte Werbungskosten Nachweis über Leistungen nach dem BEEG Schwerbehinderung/Pflegestufe Nachweis über den Grad der Behinderung oder die Pflegestufe (1bis 3) Erbbaurechtsvertrag Fremdmittelnachweise Falls ein Erbbaurecht vereinbart ist, reichen Sie bitte eine Kopie des Vertrages ein. Alle im Finanzierungsplan ausgewiesenen Fremdmittel sind durch Vorlage der vorläufigen Darlehenszusagen/Angebote, aus denen die vereinbarten Konditionen (Zinssatz, Tilgung, Auszahlungskurs usw.) hervorgehen, nachzuweisen. Bei Bausparverträgen sind die Zuteilungsbescheide bzw. Zuteilungsvorbescheide, bei noch nicht zugeteilten Bausparverträgen zusätzlich die vorläufige oder endgültige Darlehenszusage für die Zwischenfinanzierung vorzulegen. Das Bausparguthaben muss aus den Vertragsunterlagen ersichtlich sein. Bei einem Bankvorausdarlehen ist der Nachweis über den Abschluss eines Bausparvertrages bzw. einer Lebensversicherung mit dem Nachweis der monatlichen Ansparrate bzw. Prämie erforderlich. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 4 Februar 2012

5 Wesentliche Bestimmungen: 1. Grundlage dieses Antrages ist die Verwaltungsvorschrift Experimenteller Wohnungsbau: Wohnen in Orts- und Stadtkernen vom 14. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 13. Januar Gefördert wird in Anlehnung an das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz WoFG) vom 13. September Abgeschlossene Wohnungen, die die Führung eines selbstständigen Haushalts erlauben und einen ausreichenden Wohn- und Wiederverkaufswert haben, werden gefördert und gemischt genutzte Gebäude, wenn die Wohnruhe trotz der anderen Nutzung gewährleistet ist. 4. Das geförderte Objekt darf nur vom Zuschussnehmer und seinen Angehörigen zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Falle einer vorgesehenen Vermietung kann diese Förderung nicht erfolgen. Auch eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, die ISB hat vorher zugestimmt. 5. Die Förderung kann nur erfolgen, wenn die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert ist. Den Fördermitteln dürfen nur Kapitalmarktdarlehen im Range vorgehen, die durch Grundpfandrechte am Baugrundstück gesichert sind. Sie dürfen nur nach den für langfristige Kredite geltenden allgemeinen Grundsätzen kündbar oder fällig sein. Lauten sie nicht auf einen Eurobetrag, können sie den Fördermitteln des Landes nur vorgehen, wenn der Wert des Pfandrechts auf einen bestimmten, auf Euro lautenden Betrag begrenzt ist. Kapitalmarktdarlehen sind mit mindestens 1 % jährlich unter Zuwachs der durch fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen zu tilgen (Annuitätendarlehen). Bei Festdarlehen (Darlehen ohne laufende Rückzahlung) sind für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung als Tilgungsersatz das Bausparguthaben, der Rückkaufswert der Lebensversicherung oder ähnliche Ansprüche abzutreten. Wird ein Festdarlehen, eine Tilgungsstreckung oder eine Tilgungsaussetzung vereinbart, so hat sich der Darlehensgeber zu verpflichten, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bei einer Zwangsvollstreckung so zu stellen, als wäre das Darlehen nach höchstens drei Freijahren ab Bezugsfertigkeit mit 1 % zuzüglich ersparter Zinsen getilgt worden. Ausgenommen sind Darlehen der KfW Förderbank, sofern sie im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes bereitgestellt werden. 6. Die Fördermittel sind am Baugrundstück und in der Regel an allen Parzellen, die mit diesem eine wirtschaftliche Einheit bilden, nachrangig durch eine sofort vollstreckbare Buchgrundschuld zugunsten der ISB zu sichern. Die ISB kann in besonderen Fällen von den für die Sicherung vorgesehenen Bestimmungen abweichen oder auch zusätzliche Anforderungen stellen. Soweit es sich bei vor- oder gleichrangigen Grundpfandrechten um Grundschulden handelt, hat die ISB das Aufrücken der für die Fördermittel eingetragenen Grundschuld entsprechend der Tilgung des vor- oder gleichrangig gesicherten Darlehens sicherzustellen. 7. Für Haushalte mit bis zu vier Personen werden maximal 130 m² Wohnfläche gefördert. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann eine zusätzliche Wohnfläche von bis zu 15 m² berücksichtigt werden. Bei jungen Ehepaaren und bei Haushalten mit Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 60 und höher oder Personen mit Pflegestufe I bis III, kann die Förderung um weitere 15 m² erhöht werden, wenn der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht. Als junge Ehepaare gelten diejenigen, bei denen keiner der Ehegatten im Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet hat. Lebenspartner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG) sind Ehegatten gleichgestellt, d. h. auch hier kann unter den genannten Bedingungen die Förderung um bis zu 15 m² erhöht werden. 8. Bei der Bestimmung der Wohnfläche einer Wohnung wird die Summe der Wohnflächen der zugehörigen Räume kaufmännisch auf ganze Quadratmeter gerundet. 9. Gefördert wird, wenn die laufenden Wohnkosten weniger als 40 % des erzielbaren Einkommens ausmachen. Bei der Feststellung der Belastungsobergrenze sind längerfristige Zahlungsverpflichtungen zu berücksichtigen. Die laufenden Wohnkosten setzen sich zusammen aus dem Kapitaldienst der gewählten Finanzierung, vermindert um den Auszahlungsbetrag des Lastenzuschusses und erhöht sich um die Betriebskostenpauschale nach 14 der Wohngeldverordnung in der jeweils gültigen Fassung. 10. Nicht gefördert wird Wohnraum unter 30 m² Wohnfläche und wenn die Wohnung nicht für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt oder geeignet ist (z. B. Zweitwohnungen, Wochenendhäuser, Behelfsbauten, Baracken, Schlichtwohnungen, Zimmer in Hotels und Gaststätten). Ebenfalls kann nicht gefördert werden, wenn vor Zusage der Fördermittel die Bauarbeiten begonnen oder bindende Verpflichtungen (ausgenommen Grundstückskauf oder ein Auftrag für die Planung oder eine Bodenuntersuchung) hierfür eingegangen wurden, es sei denn, die Förderstelle hat in den vorzeitigen Baubeginn bzw. vorzeitigen Vertragsabschluss eingewilligt. Bei Erwerb von vorhandenem Wohnraum muss die Zusage vor Abschluss des notariellen Vertrages erfolgen. 11. Baukosten sind die Kosten gemäß 5 Abs. 3 und 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). 12. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist nach Entscheidung durch das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz für die Erteilung der Zusage, den Abschluss des Zuschussvertrages, die Auszahlung und die Verwaltung der Fördermittel zuständig. 13. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist berechtigt, im Einzelfall Auskünfte über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bei Dritten einzuholen, sofern dies für die Antragsbearbeitung und die Verwaltung der Fördermittel notwendig ist. 14. Für die Bearbeitung des Antrages wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,5 % des Zuschussbetrages erhoben. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 5 Februar 2012

6 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 6 Februar 2012

7 Wichtige Erklärungen: 1. Mir/Uns ist bekannt, dass alle Tatsachen, von denen die Gewährung oder die Belassung der Zuwendungen abhängig ist, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches sind. Hierzu gehören insbesondere meine/unsere Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (einschließlich der Angaben in der Selbstauskunft und sämtlicher weiterer Anlagen) sowie über den Verwendungszweck der beantragten Zuwendungen. Mir/Uns ist weiter bekannt, dass vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angaben sowie das Unterlassen von Angaben, die der Gewährung der Zuwendungen entgegenstehen, nach 264 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt werden können. 2. Zur Bearbeitung des Antrages ist es erforderlich, die Angaben des Antragstellers auf Datenträger zu übertragen oder dort zu speichern. Der Antragsteller willigt in die Verarbeitung, insbesondere das Speichern, Nutzen oder Übermitteln der Daten zum Zweck der Gewährung und Verwaltung der Fördermittel ein. Dazu gehört auch die Einwilligung in die Weitergabe von Daten an die mit der Gewährung der Fördermittel befassten Stellen. Ort, Datum Unterschrift(en) Angabe der Bankverbindung zur Überweisung des Zuschusses: Kontoführendes Institut Bankleitzahl Kontoinhaber Girokontonummer Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 7 Februar 2012

8 Anlage 1 Selbstauskunft 1. Persönliche Angaben Antragsteller(in) Ehegatte(in) Arbeitgeber (Name, Anschrift) Ungekündigtes Arbeitsverhältnis ja nein ja nein Befristetes Arbeitsverhältnis ja nein ja nein von bis selbstständig ja nein ja nein seit Erziehungsurlaub von bis von bis Arbeitslos seit 2. Erklärung zum Haushaltseinkommen *falls Sie keine Einkünfte erzielen, bitte Nr. 3 beachten! Antragsmonat und folgende 11 Monate Vergangene 12 Monate Antragsmonat und folgende 11 Monate Vergangene 12 Monate Berufliche Tätigkeit Sonderzahlungen Renten Kindergeld für.. Kinder Unterhalt Sonstige Einkünfte z. B. Arbeitslosengeld/-hilfe Einkünfte aus Vermietung (bitte gesonderte Aufstellung) Derzeitiges monatliches Netto-Einkommen Vorhandenes Vermögen (u. a. Barvermögen, Guthaben, Wertpapiere, Beteiligungen und Grundeigentum) (bitte gesonderte Aufstellung) Brutto-Jahreseinkommen Brutto-Jahreseinkommen Einkünfte weiterer zum Haushalt gehörender Personen Brutto-Jahreseinkommen Brutto-Jahreseinkommen Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise (z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Arbeitslosenbescheid, Unterhaltsvereinbarung/ -titel) sowie den letzten Einkommensteuerbescheid bei. 3. Zum Haushalt gehörende Personen ohne Einkommen Name, Vorname Name, Vorname erzielt in den folgenden 11 Monaten kein Einkommen aus selbstständiger bzw. unselbstständiger Arbeit. erzielt in den folgenden 11 Monaten kein Einkommen aus selbstständiger bzw. unselbstständiger Arbeit. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 8 Februar 2012

9 Anlage 2 EINZELAUFSTELLUNG DER BAUKOSTEN UND DER SELBSTHILFE Art der Arbeit/Gewerke Geschätzte Gewerkekosten Nur bei Selbsthilfeleistungen ausfüllen! davon Lohnkosten davon Wert der Selbsthilfe (nur Lohnkosten) Gebäudekosten EUR EUR EUR Anmerkungen Festpreisvereinbarung über Erdarbeiten Maurer- und Betonarbeiten Zimmererarbeiten Klempnerarbeiten Dachdeckerarbeiten Innenputzarbeiten Außenputzarbeiten Estricharbeiten Fußbodenbelagsarbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten Natur- und Kunststeinarbeiten Schlosserarbeiten Tischlerarbeiten Verglasungsarbeiten Anstrich- und Tapezierarbeiten Sanitärinstallation Heizungsinstallation Elektroinstallation Blitzschutzanlagen Wert verwendeter Gebäudeteile Kosten der Außenanlagen Baunebenkosten Bes. Betriebseinricht./Geräte Baukosten: Weitere Angaben zur Selbsthilfe Die nachstehend aufgeführten Personen erklären, an dem Bauvorhaben die genannten Arbeiten unentgeltlich auszuführen. Name Beruf Auszuführende Arbeiten Unterschrift Der Bauherr bzw. der Architekt (Bauleiter) bestätigt, dass die mithelfenden Personen qualifiziert sind, die aufgeführten Arbeiten zu erbringen. Es wird ferner bestätigt, dass der Wert der Selbsthilfe sorgfältig ermittelt ist und die angegebenen Baukosten mit der vom Architekten verantwortlich erstellten Kostenberechnung übereinstimmen. Ort, Datum Unterschrift des Architekten (Bauleiters) bzw. Bauherrn Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 9 Februar 2012

10 Anlage 3 Projektziele (bitte immer beifügen) Mit dem geplanten Bauprojekt werden folgende Ziele im Sinne des Programms Wohnen in Orts- und Stadtkernen umgesetzt (bitte ankreuzen): Förderung neuer Formen für gemeinschaftliches Wohnen Stärkung der innerörtlichen und innerstädtischen Strukturen Erhöhung der Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und Arbeiten Erhaltung bzw. Verbesserung der sozialen, kulturellen und freizeitbezogenen Infrastruktur sowie Versorgungsinfrastruktur Beseitigung städtebaulicher und struktureller Missstände Reaktivierung von Brachflächen darüber hinausgehende weitere Ziele/weitere innovative Ziele (kurze Erläuterung) Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 10 Februar 2012

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