Der neue Hausarzt-eBM im ÜBerBLick
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- Klaus Braun
- vor 8 Jahren
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1 Der neue Hausarzt-EBM im Überblick Wichtige Änderungen Ab 1. Oktober 2013 STAND OKTOBER 2013
2 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nach kontroversen Diskussionen ist der neue Hausarzt- EBM zum 1. Oktober 2013 in Kraft getreten. Mit den vorliegenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, das überarbeitete Vergütungssystem in der hausärztlichen Versorgung besser zu durchschauen. Die EBM-Änderungen werden sich abhängig von der individuellen Praxis- und Versichertenstruktur für die niedergelassenen Ärzte völlig unterschiedlich auswirken. Mit dem Faltblatt zum neuen Hausarzt-EBM, dem persönlichen oder telefonischen Abrechnungsberatungsservice der KV RLP und einem umfangreichen Angebot auf unserer Website wollen wir Ihnen Orientierung im Informationsdschungel geben. Diese Kurzübersicht stellt ausschließlich einen Hinweis auf die wesentlichen Änderungen und Neuerungen des EBM dar. Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses mit den vollständigen Texten der Änderungen können Sie unter de/ba/beschluesse.html abrufen. Durch die Einführung der Zusatzpauschalen und der entsprechenden Absenkung der Versichertenpauschalen sollen die klassischen Hausarztpraxen entsprechend gefördert werden. Hausarztpraxen mit einem abweichenden Leistungsspektrum müssen daher mit leichten Honorareinbußen rechnen, die aber bis auf wenige Einzelfälle gering ausfallen dürften. Mit kollegialen Grüßen Dr. Sigrid Ultes-Kaiser Vorsitzende des Vorstandes Dr. Peter Heinz Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
3 Neue Struktur für den hausärztlichen Versorgungsbereich Bisher Neu ab 1. Oktober 2013 Freie Leistung bzw. Vorwegvergütung Versichertenpauschale Haus- und Heimbesuche Belegärztliche Leistungen Mengenbegrenzung Freie Leistung bzw. Vorwegvergütung Mengenbegrenzung Chronikerzuschlag Versichertenpauschale Ehemalige QZV-Leistungen Ehemalige QZV-Leistungen Haus- und Heimbesuche Sonstige Leistungen innerhalb der Mengenbegrenzung Belegärztliche Leistungen Chronikerpauschale 1 Chronikerpauschale 2 Hausärztliche Zusatzpauschale Gesprächsleistungen Geriatrie Sozialpädiatrie Palliativmedizin Sonstige Leistungen innerhalb der Mengenbegrenzung Die Änderungen gelten für den hausärztlichen Versorgungsbereich (auch Kinder- und Jugendmediziner)
4 Versichertenpauschale Neue Altersklassifizierung Bisher: Neu: GOP GOP 03000/ GOP bis 5. Lebensjahr 6. bis 59. Lebensjahr ab 59. Lebensjahr bis 4. Lebensjahr 5. bis 18. Lebensjahr 19. bis 54. Lebensjahr 55. bis 75 Lebensjahr ab 76. Lebensjahr 236 Punkte 150 Punkte 122 Punkte 157 Punkte 210 Punkte Zu beachten: Die Altersklassenaufteilung wird automatisiert durch das Praxisverwaltungssystem vorgenommen dieselben Altersstufen gelten bei den hälftigen Versichertenpauschalen (GOP 03010/04010) Fachgleiche BAG: Zuschlag von 22,5 Prozent
5 Hausärztliche Zusatzpauschale GOP 03040/04040: 140 Punkte Wird von der KV RLP zur Versichertenpauschale (GOP 03000/03030/04000/04030) automatisch zugesetzt. Es erfolgt keine Zusetzung wenn eine der folgenden Leistungen im Behandlungsfall abgerechnet wird: Schmerztherapie (Abschnitte und EBM) Akupunktur (Abschnitt EBM) Psychotherapie GOP , 35120, 35130, 35131, , und Abschnitt 35.2 EBM Phlebologie (Abschnitt 30.5 EBM) Schlafstörungsdiagnostik (Abschnitt 30.9 EBM) Onkologie-Vereinbarung (GOP ff.) Fachärztliche Leistungen ( KO-Katalog ) Der Bewertungsausschuss hat in der 315. Sitzung beschlossen, dass diese Abrechnungsausschlüsse in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung finden, sofern diese speziellen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. Zu beachten: Aufschlag für Praxen mit mehr als Patienten je Arzt von 10 Prozent Abschlag für Praxen mit weniger als 400 Patienten je Arzt mit 10 Prozent Für diabetologische Schwerpunktpraxen und HIV-Schwerpunktpraxen zu 50 Prozent, wenn sie die GOP abrechnen Bei einmaliger Abrechnung GOP 03030/04030 EBM 50 Prozent Abschlag
6 Gesprächsleistung im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung GOP 03230/04230: 90 Punkte Je vollendete zehn Minuten Gespräch abrechnungsfähig Neben der Versichertenpauschale nur bei Arzt- Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer Verlängerte Arzt-Patienten-Kontaktzeiten neben anderen GOP beachten Nicht neben den GOP bis (Palliativmedizin), und (Psychosomatik) und (schmerztherapeutische Grundpauschale im Behandlungsfall) abrechenbar im Notfall und im organisierten Notfalldienst nicht abrechenbar Achtung: Budgetgrenze 45 Punkte x Behandlungsfälle Nicht für telefonische Kontakte abrechnungsfähig
7 Chronikerzuschlag zur Versichertenpauschale GOP 03220/03221/04220/04221: 130 Punkte /150 Punkte Voraussetzung: Patient war innerhalb der letzten vier Quartale in Behandlung 1. in mindestens drei Quartalen in derselben hausärztlichen Praxis oder in einer Vorgängerpraxis 2. wegen derselben chronischen Erkrankung(en) mit gesicherter Diagnose(n) 3. in mindestens zwei Quartalen hat ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden Bei Hausarztwechsel sind die GOP 03220/03221/04220/ im ersten Quartal der Behandlungsübernahme mit dem Zusatz H (zum Beispiel 03220H) zu versehen. Chronikerzuschlag 1 (GOP 03220): 130 Punkte bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal Chronikerzuschlag 2 (GOP 03221): 150 Punkte bei mindestens zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal Nicht abrechnungsfähig wenn eine der bei GOP 03040/04040 aufgeführten Ausschluss-Leistungen abgerechnet wird. Der Bewertungsausschuss hat in der 315. Sitzung beschlossen, dass diese Abrechnungsausschlüsse in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung finden, sofern diese speziellen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. Zu beachten: Die Leistung muss in den betreffenden Fällen von der Praxis angesetzt werden für diabetologische Schwerpunktpraxen und HIV- Schwerpunktpraxen auch in Verbindung mit GOP 03010/04010 bei Überweisung durch fachgleichen Arzt abrechnungsfähig
8 Geriatrie GOP und Neue freie Leistung, hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Voraussetzung: Für Patienten ab dem 70. Lebensjahr mit geriatrietypischer Morbidität und/oder Vorliegen einer Pflegestufe oder Patienten mit Demenz (F00G F02G), Alzheimer (G30G), Parkinson (G20.1G, G20.2G) mit schwerer Beeinträchtigung unabhängig vom Alter
9 Geriatrie Basisassessment GOP 03360: 122 Punkte Obligater Leistungsinhalt, unter anderem: Erhebung und/oder Monitoring der Funktionseinschränkungen Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Testverfahren Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Testverfahren Fakultativer Leistungsinhalt: Beurteilung der Hirnleistungsstörungen Anleitung zur Anpassung des Umfelds an die vorhandenen Funktionsstörungen Anleitung zur Anpassung des Wohnraums Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt abrechenbar einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall pro Jahr Zu beachten: Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP )
10 Geriatrie Betreuung GOP 03362: 159 Punkte Voraussetzung: Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessments, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf Mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall erforderlich Obligater Leistungsinhalt, unter anderem: Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, gegebenenfalls Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen Überprüfung, gegebenenfalls Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation sowie gegebenenfalls Überprüfung der Arzneimittelhandhabung Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans Zu beachten: Nicht neben Palliativmedizin abrechenbar (GOP ) Einmal im Behandlungsfall
11 Sozialpädiatrie (Nur Kinder-/ Jugendärzte) GOP 04355: 145 Punkte Neue freie Leistung, hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung in Einzelsitzung Arzt-Patienten-Kontakt mit mindestens 15 Minuten Dauer Neben GOP nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Dauer Neben diagnostischen und therapeutischen GOP nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben Nur bei vorgegebenen Erkrankungen berechnungsfähig Zu beachten: Nicht neben senso-motorischer Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3 EBM), Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2 EBM) und Neuropsychologie (Abschnitt EBM) Einmal im Behandlungsfall abrechenbar
12 Palliativmedizin GOP bis 03373/04370 bis Neue freie Leistung, hierfür haben die Krankenkassen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden Nicht neben Chroniker-Zuschlägen, Gesprächsleistung, geriatrischer/sozialpädiatrischer Versorgung Nicht berechnungsfähig, wenn derselbe Arzt SAPV- Leistungen erbringt oder der Patient eine SAPV-Vollversorgung erhält Nicht im Rahmen des organisierten Notfalldienstes Höchstwert GOP 03372/ Punkte am Behandlungstag
13 Palliativmedizin GOP bis 03373/ bis Leistung Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inklusive Behandlungsplan einmal im Krankheitsfall Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis mindestens 15 Minuten einmal im Behandlungsfall Zuschlag zu den GOP oder (Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit mindestens 15 Minuten je vollendete 15 Minuten GOP 03370/ / / Bewertung in Punkten Zuschlag zu den GOP 01411, 01412, (dringende Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit je Besuch nicht im Notfall 03373/
14 Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Körperschaft des öffentlichen Rechts Isaac-Fulda-Allee Mainz Gerne können Sie sich an das Service- Center unter oder kv-rlp.de wenden.
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