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1 Der Oberburgermcistcr Amt fur Soziales und Wohnen... ~. so Stadtvpr...altlJnq DlIl<;hIHq, DllishurC) D USB U RG am Rhein Sachgebiet Geschaftsstelle Pflegekonferenz Ihre Nachricht vom Ihr Zeichen Datum Auskunft erteilt Frau Sagenschneider Telefon Zimmer a.sagenschneider@stadt-duisburg.de Unser Zeichen Konstituierende DU) Sitzung der Konferenz Alter und Pflege Duisburg (KAP Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wurden von Ihrem Spitzenverband bzw. Ihrer Organisation als Teilnehmer/in in die Konferenz Alter und Pflege entsandt. FUr Ihre Bereitschaft zur Teilnahme danke ich Ihnen sehr herzlich. Zur konstituierenden lade ich Sie am herzlich ein. Sitzung der Konferenz Alter und Pflege Duisburg (KAP DU) Mittwoch, den um Uhr in das Konferenz- und Beratungszentrum "Der Kleine Prinz", Raum Black Box Schwanenstr. 5-7, Duisburg Ais Tagesordnung schlage ich vor: 1. Kurze Vorstellungsrunde der anwesenden Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege 2. Vorstellung und Verabschiedung der Geschaftsordnung der Konferenz Alter und Pflege c OJ C o _y y_ c OJ co 3. Wahl des/der Vorsitzenden der KAP DU 2. Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden der KAP DU SchwanenstraBe Duisburg Telefax (0203) Eingang. Schwanenstr. 5 7 we 3. OG Haltestellen Call Duisburg des bffentlichen Nahverkehrs: Stadtbahn Rathaus ~,,v,,, 1,.1. 10" <kr "I.ull Bus: Kuhtor

2 3. Kurzbericht des Amtes fur Soziales und Wohnen - Pflegeheimprojekte in Duisburg - Tagespflegeplatze in Duisburg 4. Beratung von Investitionsvorhaben nach 8 (2) Nr. 7 Alten- und Pflegegesetz (APG) 5. Kurzbericht von der Veranstaltung vom : "Gemeinsam auf dem Weg? - Hospizkultur und palliative Versorgung in Duisburg" 6. Verschiedenes Hinweis: Die Sitzung wird bis zur Wahl einer/s Vorsitzenden durch die Amtsleiterin Amtes Soziales und Wohnen geleitet. des Der Entwurf der Geschaftsordnung der kommunalen Konferenz "Alter und Pflege" ist dieser Einladung beigefugt. Mit freundlichen 1m Auftrag GruBen trjlf-u' - kf.ucd:j Bestgen-Schneebeck

3 ENTWURF GESCHAFTSORDNUNG DER Kommunalen Konferenz "Alter und Pflege" IN DER STADT DUISBURG (KAP DU) Stand: Gesetzlicher Auf trag und Aufgabe GemaB 8 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG) richten die Kreise und kreisfreien Stadte ortliche Konferenzen "Alter und Pflege" ein. Die KAP DU kann samtliche Fragen der Alten- und Pflegepolitik im Sinne des APG beraten und Empfehlungen abgeben. Laut 8 Abs. 2 APG wirken die Konferenzen mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der ortlichen Angebote. Hierzu gehoren insbesondere: 1. die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung, 2. die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen, 3. die Beratung stadt- beziehungsweise kreisubergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen, 4. die Mitwirkung beim Aufbau integrierter UnterstUtzungs-, Entlastungs- und 5. Vernetzungsstrukturen fur pflegende Angehorige, 6. die UnterstUtzung der ortlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und 7. die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationaren Pflegeeinrichtungen und, soweit die Kommune nicht von der Moglichkeit des 11 Absatz 7 APG Gebrauch macht, einer diesbezuglichen Bedarfseinschatzung. Vorsitz und Geschaftsfiihrung Die KAP DU wahlt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Die oder der Vorsitzende sowie die Stellvertretung konnen ihr Amt durch schriftliche Erklarung gegenuber der Stadt Duisburg niederlegen und zudem von den Ausschussmitgliedern abberufen werden. Die oder der Vorsitzende beziehungsweise die Stellvertretung leitet die Sitzungen der KAP DU und kommuniziert deren Beschlusse nach auben. Sind die oder der Vorsitzende ebenso wie der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin an der Sitzungsleitung gehindert, ubernimmt eine Vertretung der Stadt Duisburg die Sitzungsleitung. Die GeschaftsfUhrung der Konferenz Alter und Pflege Duisburg wird von der Stadtverwaltung wahrgenommen.

4 Zusammensetzung Stimmberechtigte Mitglieder der KAP DU sind je 1 Vertreter bzw. Vertreterin oder eine entsprechende Stellvertretung: fur die Kommune der Wohlfahrtsverbande (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritatische, JUdische Gemeinde), des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v., des Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., des Landesverband freie ambulante Krankenpflege e.v., des BAD e. V. und der kommunale Pflegeeinrichtungen fur die vor Ort tatigen ambulanten und stationaren Wohn- und Pflegeeinrichtungen fur die Einrichtungen der Menschen mit Behinderungen fur die Einrichtungen chronisch/psychisch/sucht- erkrankter Menschen fur die gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung (AOK Rheinland/Hamburg, BKK Landesverband Nordwest, Verband der Ersatzkassen e.v., IKK classic, Deutsche Rentenversicherung, Sozialversicherung fur Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) der privaten Kranken-/Pflegeversicherung des Medizinischen Dienstes der Kassen des Seniorenbeirates des Integrationsrates die Interessenvertretungen von pflegebedurftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronischkranken Menschen, Angehorigen und AItenwohngemeinschaften fur die pflegenden Angehorige fur die Selbsthilfegruppen Beratende Mitglieder (ohne Stimmberechtigung) sind je 1 Vertreter bzw. Vertreterin oder eine entsprechende Stellvertretung: der Alzheimer Gesellschaft Forum Demenz Demenzservicezentrum westliches Ruhrgebiet der Arztekammer Nordrhein der Kassenarztlichen Vereinigung der Duisburger Krankenhaussozialdienste des Gesundheitsamtes der kommunal geforderten Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) der Wohnungswirtschaft der Verbande der Pflegeberufe der Gewerkschaften des Sachgebietes Alten-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten des Amtes fur Soziales und Wohnen der kommunalen Senioren- und Pflegeplanung des Amtes fur Stadtentwicklung und Projektplanung (DU 2027) DarUber hinaus konnen zu den Sitzungen der KAP DU oder den Arbeitskreisen Betroffene/fachkundige Personen hinzugezogen werden. Betroffene/fachkundige Personen besitzen kein Stimmrecht. 2

5 Die Mitglieder der KAP DU sind fur die rechtzeitige Weiterleitung der Beratungsergebnisse und Information an die durch die sie vertretenen Stellen verantwortlich. Sitzungshaufigkeit und Sitzungsteilnahme Sitzungen der KAP DU finden bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jahrlich statt. Die KAP DU tagt in offentlicher Sitzung. Die Mitglieder der KAP DU haben im Fall der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschaftsstelle rechtzeitig zu benachrichtigen. Einladung und Tagesordnung Die Einladung und die Tagesordnung zu den jeweiligen Sitzungen werden rechtzeitig zugesandt. Vorschlage zur Tagesordnung sollten von den Mitgliedern der KAP DU grundsatzlich bis zu 28 Tage vor dem Sitzungstermin an die Geschaftsstelle gerichtet werden. Die Vorschlage sind mit einer Sachverhaltsdarstellung/Problemschilderung zu konkretisieren. Beratungsergebnisse und Abstimmungsfahigkeit Die KAP DU ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremium, dessen Beratungsergebnisse empfehlenden Charakter haben. Wird Uber Beratungsergebnisse mit empfehlendem Inhalt oder Uber eine Bedarfseinschatzung gemal3 8 Abs. 2 Nr. 7 APG abgestimmt, so gelten diese mit einfacher Mehrheit als angenommen. Arbeitskreise Die KAP DU kann zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner Fragestellungen und Themen projektbezogene Arbeitskreise bilden. Die Ergebnisse der Arbeitskreise werden abschliel3end in der Konferenz beraten. Die KAP DU verstandigt sich Uber die Zusammensetzung der Arbeitskreise. Die Arbeitskreise werden von der Geschaftsstelle der Konferenz geleitet. Die Sitzungen der Arbeitskreise sind nichtoffentlich. 3

6 Anderung der Geschaftsordnung Eine Anderung der Geschaftsordnung kann von allen Mitgliedern der KAP DU vorgeschlagen werden. Vorschlage zur Anderung sind der Geschaftsstelle spatestens 28 Tage vor dem Sitzungstermin mitzuteilen. Die Anderung der Geschaftsordnung gilt als angenommen, wenn mindestens 2/3 der benannten stimmberechtigten Mitglieder fur diesen Vorschlag stimmen. In krafttreten Diese Geschaftsordnung tritt mit Beschluss der KAP DU am in Kraft. 4

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