Lebenshilfe Aktionsplan der Landesregierung Niedersachsen
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- Ulrike Bergmann
- vor 5 Jahren
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1 In diesem Schreiben, sagt die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Niedersachsen e.v. ihre Meinung zu dem Aktionsplan der Landesregierung Niedersachsen. Mit dem Aktionsplan sollen die Forderungen aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. In diesem Schreiben wird zu jedem Artikel aus dem Aktionsplan gesagt, was an dem Plan gut oder schlecht ist. Es werden auch Vorschläge gemacht, was noch verbessert werden kann. Seite 1
2 Einleitung Auf den ersten Seiten schreibt die Landesregierung etwas als Erklärung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, zu Behinderung und Inklusion. Leider wird in dem Aktionsplan der Landesregierung kaum etwas zur konkreten Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung geschrieben. So wird nicht fest gelegt wer, was, wann macht, um die Forderungen aus der UN-Konvention umzusetzen. Es werden die Artikel aus der UN-Konvention abgeschrieben. Dazu werden Rechte die es bereits gibt, aufgeschrieben. An vielen Stellen wird nur die Situation, wie sie jetzt ist, beschrieben. Wir wünschen uns einen konkreten Plan: Wer, Was, Wann macht und wie das bezahlt werden soll. Zum Beispiel müssen die verschiedenen Verwaltungen sich überlegen, was sie tun und mit wem sie zusammenarbeiten sollen. Wichtige Sachen wie ein Leben in der Gesellschaft, vor Ort in der Gesellschaft, fehlen im Aktionsplan. Die UN-Konvention und den Aktionsplan der Landesregierung gibt es in leichter Sprache. Das finden wir gut. Seite 2
3 Artikel 1 Zweck Im Artikel 1 der UN-Konvention geht es darum, warum es die Vereinbarung gibt. Die Landesregierung sagt, dass es das Gesetz zur Gleichstellung, also zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung gibt. Wir finden, dass dieses Gesetz nicht reicht. Der Artikel 1 der UN-Konvention nennt noch viel mehr Rechte von Menschen mit Behinderung. Dazu haben wir bereits in einem anderen Schreiben unsere Meinung gesagt. Uns fehlt auch ein wichtiger Punkt. Wir wünschen uns, dass alle Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft leben können, wie Menschen ohne Behinderung. Dabei sollen Sportvereine, Volkshochschule und andere Angebote in der Gemeinde genutzt werden. Die Teilnahme an diesen Angeboten muss möglich gemacht werden. Seite 3
4 Artikel 2 Begriffsbestimmung In Artikel 2 der UN-Konventionen werden wichtige Wörter für den Vertrag erklärt. Es geht zum Beispiel um die Kommunikation, also Sprache, Schrift oder Zeichen. Wir fordern hier das Recht auf Unterstützte Kommunikation und leichte Sprache. Ein weiterer Punkt im Artikel 2 ist die angemessene Vorkehrung. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Hilfe haben. Damit sie das gleiche Leben führen können, wie Menschen ohne Behinderung. Auch hier wünschen wir uns ein konkrete Idee von der Landesregierung, wie Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. Artikel 3 Allgemeine Grundsätze In diesem Artikel werden wichtige Rechte für Menschen mit Behinderung aufgeschrieben, die für alle Länder gelten sollen, welche die UN-Konvention unterschrieben haben. Die Landesregierung Niedersachsen sagt zwar, dass diese Rechte wichtig sind. Allerdings fehlt ein Plan, wann, wie und was getan werden muss, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Uns als Lebenshilfe ist es wichtig, dass alle Menschen die gleichen Chancen bekommen. Alle Menschen sollen am Leben in der Gesellschaft mitmachen können. Seite 4
5 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtung Die Länder, welche die UN-Konvention unterschrieben haben, wollen alles tun, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Landesregierung will alle Gesetze, die Verwaltung und weitere Dinge überprüfen. Sie müssen mit der UN-Konvention übereinstimmen, also mit den Rechten der Menschen mit Behinderung. Wenn die Gesetze oder die Verwaltung nicht mit den Rechten der Menschen mit Behinderung übereinstimmen, müssen sie geändert werden. Wir finden das gut. Aber uns fehlt ein wichtiger Teil aus der UN-Konvention Artikel 4. Darin steht, dass für Menschen mit Behinderung die vollständige Erfüllung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten geschaffen werden soll, ohne dass sie diskriminiert werden. Das bedeutet, dass jeder Mensch mit Behinderung alle Menschenrechte und Grundfreiheiten haben soll. Dafür muss die Landesregierung sorgen. Leider steht nichts dazu im Aktionsplan. Und ein Mensch mit Behinderung darf nicht schlechter behandelt werden, weil er eine Behinderung hat. Auch dafür muss sich die Landesregierung einsetzen. Seite 5
6 Artikel 5 Gleichberechtigung und nicht Diskriminierung In dem Artikel 5 geht es um die Gleichberechtigung und darum, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden, weil sie eine Behinderung haben. Die Landesregierung sagt, dass dies bereits in der Niedersächsischen Verfassung steht. Wir wünschen uns hier konkrete Schritte, wie die Gleichberechtigung ermöglicht wird und eine schlechte Behandlung verhindert wird. Artikel 6 Frauen mit Behinderung Dieser Artikel macht darauf aufmerksam, dass Frauen mit Behinderung gleich doppelt schlechter behandelt werden. Einmal weil sie eine Behinderung haben und weil sie Frauen sind. Dazu gibt es ein Gesetz, das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz. Die Lebenshilfe hat zu dem Gesetz schon ihre Meinung gesagt. Wir wünschen uns, dass in dem Gesetz steht, dass die öffentlichen Stellen, wie Ämter und Gemeinden, alles tun, um eine schlechtere Behandlung von Frauen zu verhindern. Die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein von Frauen mit und ohne Behinderung muss gefördert werden. Dafür muss es auch überall gute Fortbildungen geben. Diese Punkte muss die Landesregierung mit in den Aktionsplan nehmen. Seite 6
7 Artikel 7 Kinder mit Behinderung Dieser Artikel beschäftigt sich vor allem mit den Rechten von Kindern mit Behinderung. Besonders wichtig ist, dass Kinder ihre Meinung sagen dürfen. Es muss alles getan werden, damit es Kindern mit Behinderung gut geht. Einiges, was die Landesregierung Niedersachsen tun möchte, finden wir gut. Zum Beispiel, dass die Eltern auswählen können, ob ihr Kind in einen heilpädagogischen Kindergarten oder in einen integrativen Kindergarten gehen soll. Es gab einen Versuch, Kinder unter 3 Jahren mit und ohne Behinderung gemeinsam in Krippen zu betreuen. Die Erfahrungen aus dem Versuch sollen für weitere Angebote genutzt werden. Leider ist der Versuch schon zu Ende und die Landesregierung hat nicht gesagt, wie es weitergeht. Wir fordern, dass jedes Kind mit und ohne Behinderung in eine inklusive Krippe oder einen Kindergarten gehen kann. Dieser Kindergarten oder die Krippe müssen in der Nähe sein, wo das Kind lebt. Für die Angebote in der frühen Kindheit, also bei jungen Kindern, muss die Landesregierung Niedersachsen mehr Geld bereit stellen und darauf aufpassen, dass die Seite 7
8 Angebote gleich gut sind. Mehr dazu haben wir in unserem Positionspapier Gemeinsam Zukunft gestalten geschrieben. Am Ende schreibt die Landesregierung Niedersachsen, dass sie sich einen Familienentlastenden Dienst überall im Land wünscht. Das möchten wir auch. Dafür muss es aber einen Plan geben, wann und wie das gemacht werden soll. Ein wichtiger Punkt fehlt uns auch. Wir fordern für Kinder, das Recht auf Bildung. Das bedeutet, dass alle Kinder in die Schule gehen dürfen. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Die UN-Konvention fordert, dass die Menschen ohne Behinderung die Menschen mit Behinderung besser verstehen, ernst nehmen und akzeptieren. Dafür muss die Landesregierung Niedersachsen etwas tun. Uns als Lebenshilfe ist der respektvolle Umgang mit Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Nur wenn Menschen mit Behinderung ernstgenommen und akzeptiert werden, können sie an dem Leben in der Gesellschaft mitmachen. Die Landesregierung Niedersachsen macht ein paar Vorschläge, aber das ist uns zu wenig. Es muss ein Plan gemacht werden, wie der Umgang mit Menschen mit Behinderung besser gemacht werden kann. Seite 8
9 Wir möchten, dass bereits Kinder mit und ohne Behinderung miteinander lernen und spielen. So können sie lernen, dass es normal ist, verschieden zu sein. Dafür müssen die Lehrer und Erzieher gut ausgebildet werden und über Menschen mit Behinderung Bescheid wissen. Artikel 9 Barrierefreiheit In dem Artikel 9 geht es darum, wie Menschen mit Behinderung gut am Leben teilnehmen können. Es soll keine Barrieren, also Hindernisse geben. Dafür brauchen sie Bahnen, Busse, Häuser und Ämter, in die sie hineinkommen. Aber auch Informationen, Zeitungen, Internet, leichte Sprache müssen so sein, dass Menschen mit Behinderung sie verstehen. Dafür muss es Hilfen und Hilfsmittel geben. Die Landesregierung zählt wieder einige Sachen auf, die wir gut finden. Wir wünschen uns aber ganz konkret, dass die Arbeit von Behindertenbeiräten, sowie den Bewohnervertretern und Werkstatträten oder Behindertenbeauftragten mehr gestärkt und unterstützt wird. Zusätzlich möchten wir eine Stelle, bei der Menschen mit Behinderung sich beschweren können. Projekte und Aktionen, die Hindernisse erkennen und entfernen, sollen mehr unterstützt werden. Seite 9
10 Artikel 10 Recht auf Leben Hier wird das Recht auf Leben für Menschen mit Behinderung gefordert. Wir als Lebenshilfe setzen uns dafür ein. Wir fordern das jedes Kind das Recht auf Leben hat, das gilt bereits für ein ungeborenes Kind. Die Eltern brauchen eine bessere Beratung, in der sie mehr über das Leben von Menschen mit Behinderung erfahren. Es sollen auch die Unterstützung und Hilfen, die es gibt, beigebracht und erklärt werden. Artikel 11 Gefahren und humanitäre Situationen In dem Artikel 11 geht es darum, dass Menschen mit Behinderung in gefährlichen Situationen geschützt werden. Dazu gehören auch Katastrophen, Überschwemmungen und Krieg. Uns ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung auch den Notruf benutzen können. Der Notruf muss für Menschen mit Behinderung verbessert werden, wenn sie zum Beispiel schlecht hören können oder Schwierigkeiten haben. Seite 10
11 Artikel 12 Gleichberechtigte Anerkennung als rechtsfähige Person Die UN-Konvention fordert, dass Menschen mit Behinderung nach dem gleichen Recht behandelt werden, wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehört auch, dass sie Verträge machen können und Eigentum besitzen dürfen. Es gibt ein Gesetz, dass Menschen geschäftsunfähig macht. Das heißt, dass diese Menschen selbst keine Verträge machen können. Wir fordern, dass dieses Gesetz geändert werden muss. Artikel 13 Zugang zur Justiz Im Artikel 13 steht, dass Menschen mit Behinderung das gleiche Recht vor dem Gericht haben, wie Menschen ohne Behinderung. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sollen auch Menschen mit Behinderung bei allen Schritten mitwirken können. Mitarbeiter im Gericht und Polizisten sollen Fortbildungen bekommen, um Menschen mit Behinderung besser zu verstehen. Leider werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in den Gesetzen nicht genügend beachtet. Zum Beispiel fordern wir das Benutzen von leichter Sprache. Seite 11
12 Am wichtigsten ist uns aber, dass Menschen mit Behinderung wirklich eine Chance im Gerichtsverfahren haben. Es darf nicht schon vorher eine schlechte Meinung von Menschen mit Behinderung da sein. Zum Beispiel glaubt man, dass Eltern mit Behinderung, sich nicht um ihre Kinder kümmern können, weil sie eine Behinderung haben. Das ist falsch und darf nicht so gemacht werden. Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Niemand darf einen Menschen einsperren, schlecht behandeln oder fesseln, nur weil er eine Behinderung hat. Nur ein Gericht darf entscheiden, dass jemand eingesperrt oder gefesselt werden darf. Die Landesregierung Niedersachsen sagt leider nichts dazu, wo die Freiheit von Menschen mit Behinderung eingeschränkt wird, wie Bettgitter, Fesseln oder Festhalten. Wir möchten, dass die Landesregierung dazu ihre Meinung sagt. Seite 12
13 Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch In dem Artikel 16 der UN-Konvention wird gefordert, dass Menschen mit Behinderung vor Ausnutzung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Dafür soll alles getan werden. Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert, dass Merkmale zum Schutz von Menschen mit Behinderung entwickelt werden. Es muss überprüft werden, ob Einrichtungen und Hilfen für Menschen mit Behinderung diese Merkmale haben. Menschen mit Behinderung müssen auch die Möglichkeit haben, sich beim Gericht zu beschweren. Mehr dazu steht in Artikel 13. Artikel 19 - Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft In der UN-Konvention verpflichten sich die Länder, Menschen mit Behinderung ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dafür soll es Hilfen und Unterstützung geben. Als Hilfe soll zum Beispiel persönliche Assistenz da sein. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können wo, wie und mit wem sie wohnen möchten. Die Landesregierung Niedersachsen sagt, dass diese Dinge schon im Gesetz stehen, dem Sozialgesetzbuch IX. Als weitere Möglichkeit gibt es auch das Persönliche Budget, sagt die Landesregierung Niedersachsen. Seite 13
14 Wir fordern, dass alle Ansprüche auf Eingliederungshilfe von allen Sozialhilfeträgern gleich bewertet werden. Jeder Mensch mit Behinderung, der ein Recht auf Eingliederungshilfe hat, muss diese auch bekommen, egal wo er wohnt. Jeder Mensch mit Behinderung soll selbst entscheiden können, wo und wie er wohnt. Auch Menschen die mehr Hilfe brauchen. Dazu sagt die Landesregierung nichts! Das Persönliche Budget ist wichtig. Darum wünschen wir uns, dass Menschen, die das Persönliche Budget bekommen, das Gleiche, bekommen wie bei anderen Hilfen. Dafür muss die Überprüfung, wie viel Hilfe jemand benötigt, überall gleich sein. Wir wollen auch, dass sich die Landesregierung vornimmt, dass mehr Menschen das Persönliche Budget nutzen können. Artikel 20 Persönliche Mobilität In dem Artikel 20 steht, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bekommen sollen, dahin zu gehen und zu fahren wohin und wann sie möchten. Dafür sollen Hilfen und Angebote, wie Bus und Bahn, so gemacht werden, dass Menschen mit Behinderung sie gut benutzen können. Es soll aber auch weitere Hilfen und Unterstützung geben. Die Landesregierung Niedersachsen setzt sich dafür ein. Uns fehlt aber, wann das gemacht werden soll und was genau die Landesregierung machen will. Seite 14
15 Artikel 21 - Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung zu sagen und sich Informationen zu besorgen. Die Informationen müssen für Menschen mit Behinderung verständlich sein und dürfen nichts extra kosten. Dazu gehören zum Beispiel Internet, Radio, Zeitung, Fernsehen und Veranstaltungen. Die Landesregierung will ihre Internetseiten, Formulare und Schreiben ohne Hindernisse machen. Auch soll es das Recht auf Gebärdensprache und Hilfsmittel zum Sprechen geben. Wir als Lebenshilfe fordern das Recht auf leichte Sprache. Und viele Forderungen aus dem Artikel 21 fehlen. Seite 15
16 Artikel 22 Achtung der Privatsphäre Jeder Mensch hat das Recht auf privaten Raum. Niemand darf einfach in das Zimmer oder in die Wohnung gehen. Die Post darf nicht einfach gelesen werden oder Telefongespräche mitgehört werden. Die Landesregierung sagt zu diesem Artikel nichts, das kann nicht sein. Das Recht auf privaten Raum ist wichtig! Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie Menschen mit Behinderung sollen das gleiche Recht haben, zu heiraten, eine Familie zu gründen, Kinder zu bekommen und einen Partner zu haben. Niemand darf Menschen mit Behinderung das Recht nehmen, Kinder zu bekommen. Wenn Menschen mit Behinderung Eltern sind, sollen sie Hilfe und Unterstützung bekommen. Das Kind darf nicht weggenommen werden, weil das Kind oder die Eltern eine Behinderung haben. Menschen mit Behinderung sollen als Familie die gleichen Rechte haben, wie Menschen ohne Behinderung Die Landesregierung Niedersachsen sagt, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden, wo er wohnen will. Die Landesregierung sagt, dass Menschen, die viel Hilfe brauchen, diese Hilfe in eigenen Wohnungen nur schwer bekommen. Wir als Lebenshilfe Seite 16
17 Niedersachsen fordern das Recht für alle Menschen, selbst zu bestimmen, wo man wohnt. Auch für Menschen, die viel Hilfe brauchen. Jeder muss die Hilfe, die er braucht dort bekommen, wo er wohnen will. Leider sagt die Landesregierung nichts zum Recht auf eine Familie, Kinder und Partner. Wir fordern das Recht auch für Menschen, die viel Hilfe brauchen. Die Landesregierung schreibt, dass sie mit Leitern von großen Wohnheimen redet. Diese sollen mehr Selbstbestimmung und Mitmachen in der Gesellschaft möglich machen. Sie sollen Inklusion möglich machen und sich verändern. Das finden wir gut! Aber wir fordern, dass auch kleine Wohnheime Unterstützung für Veränderung bekommen. Die Landesregierung schreibt noch viel darüber, dass Menschen mit Behinderung immer älter werden. Es muss mehr Angebote für ältere Menschen mit Behinderung geben. Dafür wünschen wir uns konkrete Ideen und Vorschläge von der Landesregierung. Besonders wichtig finden wir den Schutz der Familie. Menschen mit Behinderung, die Eltern sind, haben es sehr schwer. Das muss geändert werden. Jeder Mensch hat das Recht, Kinder zu bekommen und sich um das Kind selbst zu kümmern. Dafür muss es Hilfe und Unterstützung geben. Seite 17
18 Artikel 24 Bildung In der UN-Konvention steht, dass jeder Mensch mit Behinderung das Recht hat, zu lernen. Menschen mit Behinderung sollen in die gleichen Schulen und Kindergärten gehen dürfen, wie alle anderen Menschen. Aber auch nach der Schule soll die Berufsausbildung gemeinsam sein, zum Beispiel an der Berufsschule, Volkshochschule oder Universität. Dafür muss es Unterstützung und Hilfen geben. Die Landesregierung möchte die Eltern entscheiden lassen, ob ihr Kind auf eine Schule mit Kindern ohne Behinderung oder in eine Förderschule gehen soll. Das gemeinsame Lernen ist der Landesregierung wichtig. Sie will die Angebote, die es gibt, verbessern. In Zukunft soll jedes Kind in eine Schule in der Nähe gehen können. Aber erstmal soll es Schwerpunktschulen geben. Die Schulen sind speziell für eine Art von Behinderung gemacht. Alle Kinder mit dieser Behinderung sollen auf diese Schule gehen. Uns als Lebenshilfe ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Dafür ist eine gemeinsame Schule wichtig. Diese Schule muss aber auch gut sein, damit alle Kinder gut lernen können. Die Schulen müssen so gemacht sein, dass es Menschen mit Behinderung dort gut geht. Sie müssen die Hilfen bekommen, die sie in der Schule und beim Lernen brauchen. Seite 18
19 Wir fordern, dass jedes Kind mit Behinderung das Recht hat, in eine Schule gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung zu gehen. Wenn das an der Schule schwierig ist, muss alles getan werden, damit das Kind dort zur Schule gehen kann. Wir finden Schwerpunktschulen nicht gut. Jedes Kind soll in eine Schule in der Nähe gehen können. Wir fordern auch, dass die Lehrer für den Unterricht mit Kindern mit und ohne Behinderung gut ausgebildet und weitergebildet werden. Die Landesregierung muss einen Plan aufstellen, wie Förderschullehrer und Kinder mit Behinderung gut in die Schulen aufgenommen werden können. Zu dem Lernen in der Krippe und im Kindergarten wird von der Landesregierung nichts geschrieben. Uns ist wichtig, dass Kinder auch in der Krippe und im Kindergarten gemeinsam lernen! Genauso wichtig ist uns eine gemeinsame Erwachsenenbildung von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir finden es gut, dass die Landesregierung Niedersachsen sich dafür einsetzt. Seite 19
20 Artikel 25 - Gesundheit In dem Artikel 25 steht, dass jeder Mensch mit Behinderung das Recht hat, gesund zu sein. Dafür muss er die Medizin und Hilfe bekommen, die er braucht. Die Ärzte müssen in der Nähe sein, auch auf dem Land. Alle Ärzte und Pfleger sollen Kurse machen, damit sie Menschen mit Behinderung besser verstehen und helfen können. Die Landesregierung Niedersachsen sagt, dass es dazu Gesetze gibt. Einige Fragen sind für Menschen mit und ohne Behinderung wichtig. Dazu gehört eine gute Hilfe von Ärzten und ärztliche Hilfe in der Nähe. Uns als Lebenshilfe ist ein Punkt in Artikel 25 besonders wichtig. Da steht, dass alle Ärzte und Pfleger den Umgang mit Behinderung lernen sollen, damit sie Menschen mit Behinderung besser verstehen und helfen können. Das muss schon in der Ausbildung gemacht werden und es muss einen konkreten Plan geben. Wir als Lebenshilfe sehen ein Problem, dass Menschen mit Behinderung immer mehr Medikamente und Hilfen selbst bezahlen müssen. Dafür reicht das Geld von Menschen mit Behinderung oft nicht. Darum muss sich die Landesregierung Niedersachsen kümmern. Seite 20
21 Immer mehr Menschen mit Behinderung werden älter und brauchen mehr Hilfe bei der Pflege. Viele dieser älteren Menschen mit Behinderung wohnen noch bei ihren Eltern. Wir als Lebenshilfe fordern einen Plan von der Landesregierung Niedersachsen. Die Landesregierung muss älteren Menschen mit Behinderung Hilfe und Unterstützung geben, damit sie da wohnen bleiben können, wo sie sind. Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation In dem Artikel 26 geht es darum, dass Menschen mit Behinderung beim Leben in der Gesellschaft mitmachen können. So sollen sie zum Beispiel arbeiten können. Dafür sollen sie eine gute Ausbildung bekommen. Menschen mit Behinderung sollen selbstständig und selbstbestimmt leben können. Wo sie Hilfe oder Unterstützung brauchen, sollen sie diese bekommen. Die Landesregierung sagt, dass die Forderungen aus dem Artikel 26 im Sozialgesetzbuch IX stehen. Wir als Lebenshilfe fordern einen Plan, wie die Hilfe, Unterstützung und Ausbildung für Menschen mit Behinderung aussehen soll. Uns ist wichtig, dass die Hilfen, Unterstützung und Ausbildung auch besser gemacht werden! Seite 21
22 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung In dem Artikel 27 geht es um das Recht auf eine Arbeit. Jeder Mensch mit Behinderung soll auf dem 1.Arbeitsmakrt arbeiten gehen können. Dafür muss er so viel Geld bekommen, dass er davon leben kann. Bei der Arbeit darf er nicht schlechter behandelt werden, weil er eine Behinderung hat. Menschen mit Behinderung müssen das Recht haben, bei Gewerkschaften mit zu machen. Jeder Mensch mit Behinderung muss die Möglichkeit bekommen, sich beraten zu lassen. Genauso wichtig sind Fortbildungen und Ausbildungen für Menschen mit Behinderung. Der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass er für Menschen mit Behinderung gut ist. Die Landesregierung zählt in dem Aktionsplan einige Sachen auf, die sie bereits macht. Diese Hilfen sollen Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, eine Arbeit auf dem 1.Arbeitsmarkt zu finden. Wir finden gut, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt. Wichtig ist uns aber, dass noch mehr Menschen mit Behinderung einen festen Arbeitsplatz bekommen. Dafür soll das Budget für Arbeit verbessert und mehr eingesetzt werden. Seite 22
23 Artikel 28- Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz Im Artikel 28 geht es darum, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, gut zu leben. Das gilt auch für das Geld, was sie für ihr Leben haben. Sie müssen sich Essen, Kleidung, Hilfen einkaufen können. Aber auch eine bezahlbare Wohnung muss da sein. Menschen mit Behinderung sollen nicht in Armut leben. Die Landesregierung versucht allen Menschen zu helfen, damit sie nicht in Armut leben müssen. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung sagt, was sie wann tun möchte, um Armut zu bekämpfen. Wir fordern zum Beispiel die Förderung von Wohnungen ohne Hindernisse. Artikel 29 - Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben In Artikel 29 geht es um Politik. Jeder Mensch mit Behinderung soll das Recht haben, bei der Politik mitmachen zu können. Dazu gehört auch das Recht, zu wählen. Dafür müssen die Wahlen so gemacht werden, das Menschen mit Behinderung wählen können. Zum Beispiel müssen die Wahlzettel in leichter Sprache sein. Menschen mit Behinderung müssen ihre Meinung sagen können und Mitglied in Vereinen sein können, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Seite 23
24 Die Landesregierung versucht, Wahlen so zu machen, dass Menschen mit Behinderung wählen können. Dazu sollen in Interessensvertretungen die Meinung von Menschen mit Behinderung gehört werden. Zum Beispiel in einem Beirat für Menschen mit Behinderung. Wir finden es gut, dass der Landesregierung die Meinung von Menschen mit Behinderung wichtig ist. Deshalb finden wir es gut, dass es einen Landesbeauftragten und einen Landesbeirat gibt. Auch dass es mehr Beiräte in Städten und Landkreisen geben soll, finden wir gut. Damit die Interessen von Menschen mit Behinderung auch wirklich ankommen, müssen die Beiräte mitbestimmen und mitentscheiden können. Artikel 30 - Teilnahme am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Im Artikel 30 steht, dass Menschen mit Behinderung ein Recht haben, ihre Freizeit so zu verbringen, wie Menschen ohne Behinderung. Dafür müssen zum Beispiel Fernsehprogramme, Filme und Theater so gemacht werden, dass Menschen mit Behinderung sie verstehen können. Es muss Menschen mit Behinderung möglich sein, auch bei Sport und Tourismus mit zu machen. Sie sollen auch ihre speziellen Sportarten haben, wie zum Beispiel Rollstuhlbasketball. Aber auch die eigene Sprache oder Lebensweise ist wichtig. Seite 24
25 Die Landesregierung sagt, dass Sport wichtig ist für die Gesundheit. Deswegen will sie weiter den Sport für Menschen mit Behinderung unterstützen. Auch der Zugang zu Museen, Kunst und Bibliotheken soll verbessert werden. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung nicht nur den Sport unterstützt, sondern auch die anderen Dinge im Artikel 30. Uns sind Angebote am Wohnort und in der Gemeinde wichtig. Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, an solchen Angebote in der Nähe teilzunehmen zu können. Schluss Leider fehlt uns bei dem Aktionsplan der Landesregierung ein Plan. Wir wünschen uns, das klar ist, was, wann und von wem gemacht wird. Wir fordern konkrete Ziele und einen Plan, wie diese Ziele erreicht werden können. Uns sind vor allem die Themen Erziehung, Schule, Wohnen, Arbeit, Mobilität, Interessenvertretung und Bewusstseinsbildung wichtig. Um Inklusion möglich zu machen, müssen alle gemeinsam daran arbeiten. Darum sollten alle Verantwortlichen zusammen arbeiten und gute Ideen unterstützen. Dazu sollte es eine Kommission geben, die einen Plan aufstellt. In dieser Kommission sollten Politiker, Menschen mit Behinderung, Wissenschaftler, Mitarbeiter aus der Verwaltung und Fachleute sitzen. Seite 25
26 Wörterbuch: Im Wörterbuch werden schwierige Wörter erklärt. Die Wörter sind unterstrichen. Aktionsplan der Landesregierung Niedersachsen Den Aktionsplan der Landesregierung Niedersachsen gibt es in leichter Sprache. Dort können Sie lesen, was die Landesregierung sagt. Eigentum Eigentum ist, wenn Ihnen zum Beispiel ein Haus, Auto oder Fernseher gehört. Eingliederungshilfe Die Eingliederungshilfe steht im Gesetz. Sie finden das Gesetz im Sozialgesetzbuch IX 4 "Leistungen zur Teilhabe". In dem Gesetz steht, wie Menschen, die eine Behinderung haben oder behindert werden, Hilfe bekommen. Sie sollen selbstständig und selbstbestimmt leben. Sie sollen am Leben der Gesellschaft mitmachen können. Menschen mit Behinderung bekommen dort Hilfe, wo sie im Alltag Probleme haben. Menschen mit Behinderung sollen selbst Geld verdienen. Sie bekommen die Hilfe, die sie dafür brauchen. Seite 26
27 Einrichtungen Eine Einrichtung ist zum Beispiel ein Wohnheim oder eine Werkstatt. Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung meint Kurse und Fortbildungen, die man als Erwachsener mitmachen kann. Zum Beispiel bei der Volkshochschule oder der Lebenshilfe. heilpädagogischer Kindergarten Der heilpädagogische Kindergarten ist für Kinder mit Behinderung, die mehr Hilfe brauchen. Integrativer Kindergarten Der integrative Kindergarten ist für Kinder mit und ohne Behinderung, sie spielen lernen da gemeinsam Inklusive Krippe In der inklusiven Krippe können Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam spielen und lernen. Es gibt Betreuer, die sich mit Kindern mit Behinderung auskennen. Sie sind für die Arbeit mit Kindern mit Behinderung ausgebildet. Die Krippe ist für Kinder von 0-3 Jahren. Inklusion Seite 27
28 Was ist Inklusion: Inklusion ist, wenn jeder sein Leben selbst planen kann. Inklusion ist, wenn jeder überall hingehen und mitmachen kann. Inklusion ist Selbstbestimmung. Aber wenn man selbst bestimmt, ist man auch für sich selbst verantwortlich. Sozialgesetzbücher In den Sozialgesetzbüchern stehen die Gesetze, die für die Hilfen für Menschen mit Behinderung wichtig sind. Auch die Eingliederungshilfe ist dort erklärt. In den Sozialgesetzbüchern ist aufgeschrieben, wofür Sie Hilfe oder Geld bekommen. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es in leichter Sprache. Dort steht noch mehr zu den Rechten von Menschen mit Behinderung. Verfasst von Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Übersetzt von Berthold Althoff Bilder: Reinhild Kassing ; Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v.; 2011 Annette Kitzinger Metacom Seite 28
29 Seite 29
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