Leitfaden. Kollektivrahmenverträgen. zu den. mit der. und der 110 VFM6 0109

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1 Leitfaden zu den Kollektivrahmenverträgen mit der und der 110 VFM6 0109

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V. (VFM) 1.1 Zweck der Vereinigung 1.2 Mitgliedschaft in der VFM 2. Kollektivrahmenvertrag mit der AachenMünchener Lebensversicherung AG 2.1 Allgemeines 2.2 Versicherungsberechtigter Personenkreis 2.3 Zulässige Versicherungsarten 2.4 Zulässige Versicherungsformen 2.5 Kollektivtarif 2.6 Zuständigkeiten 3. Kollektivrahmenvertrag mit der Generali Deutschland Pensionskasse AG 3.1 Allgemeines 3.2 Versicherungsberechtigter Personenkreis 3.3 Zulässige Versicherungsarten 3.4 Zulässige Versicherungsformen 3.5 Kollektivtarif 3.6 Zuständigkeiten 4. Vorschläge 5. Betreuung der Versicherungen 5.1 Antragsverfahren 5.2 Inkasso 5.3 Betreuung 6. Ausscheiden aus dem versicherungsberechtigten Personenkreis 7. Kündigung der Versicherungsverträge 8. Beendigung der Mitgliedschaft in der VFM 9. Einschluss bestehender Versicherungen 10. Anlagenverzeichnis 1

3 1. Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V. (VFM) 1.1 Zweck der Vereinigung Die Vereinigung hat sich zur Aufgabe gemacht, die wirtschaftlichen, beruflichen und ideellen Interessen kleiner und mittelständischer Unterneh men und Arbeitgeber bzw. Unternehmer gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und anderen Organisa tionen zu vertreten. Sie wird dies tun durch: laufende Information, Betreuung und Beratung der Mitglieder zu allen Fragen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber bzw. mittelständischer Unternehmer, Förderung eines guten sozialen Einvernehmens mit den Arbeitnehmern und ihren betrieb lichen Vertretungen, Behandlung von Fragen der beruflichen Ausund Weiterbildung, Förderung aller dem sozialen Wohl der Arbeitnehmer dienenden Maßnahmen betrieblicher Sozialpolitik, Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwaltung und Betreuung betrieblicher Altersversorgungswerke. Die Vereinigung besteht seit Informationsmaterial über die VFM kann über die Geschäftsstelle der Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V., Vorstand, Lothringer Straße 78, Köln, bezogen werden. 1.2 Mitgliedschaft in der VFM Mitglieder können werden: selbstständige Unternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Arbeitgeber- und Unternehmervereinigungen, freiberuflich Tätige. Die Aufnahme der Mitglieder in die VFM erfolgt mit dem Formular VFM (Muster s. Anlage 1) oder VFM (Anlage 2). Der von der Mitglie derversammlung festgelegte Mit glieds - beitrag beträgt zurzeit entweder einmalig 90 oder jährlich 9. Den Mitgliedsbeitrag zieht die VFM per Lastschrift ein. 2. Kollektivrahmenvertrag mit der Aachen- Münchener Lebensversicherung AG 2.1 Allgemeines Die VFM hat mit der AachenMünchener Lebensversicherung AG einen Kollektivrahmenvertrag geschlossen. 2.2 Versicherungsberechtigter Personenkreis Versicherbar sind folgende Personen von ordentlichen Mitgliedsunternehmen a) Inhaber von Mitgliedsunternehmen (dazu gehören Unternehmer, Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften), b) Organmitglieder von Mitgliedsunternehmen (dazu gehören insbesondere Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter von GmbH s), c) Arbeitnehmer von Mitgliedsunternehmen d) Personen, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit für ein Mitgliedsunternehmen tätig sind 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, e) Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner der vorstehend genannten Personen bzw. einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten dieser Personen, f) kindergeldberechtigte Kinder eines der unter a), b), c) und d) genannten Personen. 2.3 Zulässige Versicherungsarten Es können Kapital-, Risiko-, Renten-, Berufs unfähigkeits-, Fondsgebundene Lebens- und Renten- oder Kinderinvaliditätsversicherungsanträge mit laufender oder soweit be dingungs ge mäß vorgesehen einmaliger Beitragszahlung abgeschlossen werden. Soweit nach den Be stimmungen für die einzelnen Tarife zulässig, können auch Zusatzversicherungen eingeschlossen werden. 2.4 Zulässige Versicherungsformen Die versicherbaren Personen gemäß Ziffer 2.2 können selbst Versicherungsnehmer sein. Außerdem ist der Abschluss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen/Unterstützungskassen und Direktver sicherun gen) mög lich. 2.5 Kollektivtarif Die Versicherungen werden nach Kollektiv tarif 2 abgeschlossen. Die Tarifbe zeich nun gen, Allgemeinen Versiche rungs be dingungen und sonstigen Bestimmun gen wie z. B. Mindestver sicherungs summe und -beitrag sind die gleichen wie bei den entsprechenden Einzeltarifen. 2.6 Zuständigkeiten Für sämtliche Fragen zu den aufgeführten Lebens versicherungen ist die Abteilung KFB-FG der Kundenservice-Direktion Köln der Aachen- Münchener Lebensversicherung AG (Telefon ) zuständig. 2

4 3. Kollektivrahmenvertrag mit der Generali Deutschland Pensionskasse AG 3.1 Allgemeines Die VFM hat mit der Generali Deutschland Pensionskasse AG einen Kollektivrahmenvertrag ge schlos sen. 3.2 Versicherungsberechtigter Personenkreis Versicherbar sind folgende Personen von ordentlichen Mitgliedsunternehmen: Arbeitnehmer von Mitglieds unternehmen (Arbeit nehmer sind Personen, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit für ein Mitgliedsunternehmen tätig sind 17 Abs. 1 BetrAVG), Organmitglieder von Mitgliedsunternehmen (da zu gehören insbesondere Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter von GmbH s). 3.3 Zulässige Versicherungsarten Es können Rentenversicherungen mit laufender oder einmaliger Beitragszahlung abgeschlossen werden. So fern dies gewünscht wird, kann die Berufsun fähigkeits-zusatzversicherung eingeschlossen werden. 3.4 Zulässige Versicherungsformen Es können ausschließlich Versicherungen abgeschlossen werden, bei denen generell das ordent liche Mitgliedsunternehmen Versicherungsnehmer ist. 3.5 Kollektivtarif Die Versicherungen werden nach Kollektivtarif 2 abgeschlossen. Die Ta rifbe zeich nungen, Allgemeinen Versiche rungsbe dingun gen sowie sonstige Bestimmun gen wie z. B. Mindestbeitrag sind die gleichen wie bei den entsprechenden Einzeltarifen. 3.6 Zuständigkeiten Für sämtliche Fragen zu Pensionskassenversicherungen ist die Abteilung KFB-FG der Generali Deutschland Pensionskasse AG (Telefon ) zuständig. 4. Vorschläge Angebotsvorschläge für den Ab schluss von Versicherungen im Rahmen der Kollek tiv rahmen verträge können mit der üblichen Beratungs-/Angebots software abgegeben werden (An kli cken der Tarifstufe Kollektivtarif 2. Alternativ können Angebotsvorschläge angefordert werden bei: AM Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbh, Vertriebsunterstützung (VU) Tel.: ; Fax: Außerdem können die verfügbaren PC-Angebotsprogramme genutzt werden. Die Vorschläge werden unter dem Vorbehalt abgegeben, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme in den entsprechenden Kollektivrahmenvertrag erfüllt sind/werden können. 5. Betreuung der Versicherungen 5.1 Antragsverfahren Die Anträge sind wie üblich zu stellen. Besonderheiten sind: Lastschriftverfahren generell erforderlich, Vermerk unter Besondere Vereinbarungen : VFM und sofern vorhanden Mitgliedsnummer angeben, entsprechend ausgefülltes Formular VFM1 bzw. VFM2. Die Anträge sind auf dem üblichen Weg einzureichen. Hierbei ist zu beachten, dass insbesondere das Formular VFM1 bzw. VFM2 fest mit dem Antrag verbunden ist. Die von der betreuenden Stelle nicht benötigten Unterlagen werden an die VFM weitergeleitet. Die Antragsprüfung findet nach den üblichen Regeln statt. Eine Policierung ist erst nach positiver Antragsprüfung und nach Aufnahme in die VFM bzw. nach Feststellung der Mitgliedschaft möglich. 5.2 Inkasso Die Beiträge werden von der AachenMünchener Lebensversicherung AG bzw. der Generali Deutschland Pensionskasse AG durch Lastschrifteinzug beim Beitragsschuldner erhoben. Eine an dere Zahlungsart ist nicht möglich. Rücklastschriften oder sonstige Beitragsrückstände werden nach den üblichen Grundsätzen bearbeitet. Ist der Beitragseinzug per Lastschrift nicht möglich, wird die Versicherung aus dem Kollektivrahmenvertrag ausgeschlossen. Fort an ist der Beitrag nach dem entsprechenden Einzeltarif zu zahlen. 5.3 Betreuung Die Versicherungen im Rahmen des Kollektivrahmenvertrages mit der AachenMünchener Lebensversicherung AG werden von der Abteilung KFB-FG der Kundenservice-Direktion Köln betreut. Die Pensionskassenversicherungen im Rahmen des Kollektivrahmenvertrages mit der Generali Deutschland Pensionskasse AG werden von der Abteilung KFB-FG der Generali Deutschland Pensionskasse AG ge führt. Dort werden auch jeweils alle Geschäftsvorfälle bearbeitet. 3

5 6. Ausscheiden aus dem versicherungsberechtigten Personenkreis Scheidet eine versicherungsberechtigte Person vor Eintritt des Versicherungsfalles aus dem VFM-Mitgliedsunternehmen aus, so ist dies durch das Mitglied unverzüglich der VFM zu melden. Der betreffende Versicherungsvertrag scheidet aus dem Kollektivrahmenvertrag aus. Gleichzeitig sollte die ausscheidende versicherungsberechtigte Person daran erinnert werden, ihren neuen Arbeitgeber der VFM mitzuteilen. Die VFM überprüft dann, ob der neue Arbeitgeber als Mitglied für die VFM gewonnen werden kann. 7. Kündigung der Versicherungs verträge Werden im Rahmen eines Kollektivrahmenvertrages abgeschlossene Versicherungsverträge gekündigt, bleibt hiervon die Mitgliedschaft in der VFM unberührt. 8. Beendigung der Mitgliedschaft in der VFM Der Austritt aus der VFM kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss dem Vorstand der VFM über die Geschäftsstelle der VFM in Köln schriftlich mitgeteilt werden. Weitere Gründe für eine Beendigung der Mitgliedschaft können sein: Auflösung des Mitgliedsunternehmens (Insolvenz, Einstellung der Geschäftstätigkeit), Ausschluss wegen Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge. Die Folgen für die im Rahmen dieser Mitgliedschaft abgeschlossenen/bestehenden Versicherungen sind: Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der VFM werden alle bestehenden Versicherungsver träge des in Ziff. 2.2 bzw. Ziff. 3.2 aufgeführten Personenkreises aus den Kollektivrah menverträgen ausgeschlossen. 9. Einschluss bestehender Versicherungen Die Kollektivrahmenverträge gelten grundsätzlich für Neugeschäft. 10. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Mitgliedsantrag (VFM1) Anlage 2: Mitgliedsantrag (VFM2) Anlage 3: Satzung der VFM 4

6 Anlage 1 Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e.v. Vorstand Lothringer Straße Köln Antrag/Bestätigung Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme in die VFM Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e.v. als ordentliches Mitglied förderndes Mitglied Ich bin/wir sind bereits Mitglied in der VFM; meine/unsere Mitglieds-Nr. lautet: Antragsteller/Mitglied (nur ausfüllen bei Beantragung einer Mitgliedschaft oder bei Änderungen) Firma (genaue Bezeichnung) Straße und Hausnummer Land PLZ Wohnort Telefon eingetragen beim Amtsgericht unter der Nr. HR Branche Ein Exemplar der Satzung habe(n) ich/wir erhalten. Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeitrag (nur ausfüllen bei Beantragung einer Mitgliedschaft oder bei Änderungen) Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, den von uns/mir jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag in Höhe von zurzeit 9,00 zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Kontonummer Name und Ort des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) Bankleitzahl Kontoinhaber Die Einzugsermächtigung gilt ab Bescheinigung von Arbeitgeber/Unternehme(r)n für private Versicherungen Hiermit bescheinige/n ich/wir, dass es sich bei dem Versicherungsnehmer des beigefügten Versicherungsantrages Name, Vorname, Geb.-Datum Anschrift Original: VFM 1. Durchschlag: Arbeitnehmer 2. Durchschlag: Arbeitgeber/Unternehme(r)n um a) ein Organmitglied (Vorstand/Geschäftsführer) b) einen unserer Arbeitnehmer c) eine für uns hauptberuflich tätige Person gemäß 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG d) einen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten der vorstehend genannten Personen bzw. vom Inhaber des Mitgliedsunternehmens e) ein kindergeldberechtigtes Kind eines der unter a), b) und c) genannten Personen bzw. vom Inhaber des Mitgliedsunternehmens handelt. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ort, Datum Unterschrift/Stempel Arbeitgeber/Unternehme(r)n VR Aachen Nr Vorstand: Bernd Beckers (V.), Franz Gastinger, Frank Gräfen SEB AG Aachen, Kto.-Nr (BLZ ) 110 VFM für GEV: 89/626 5

7 Anlage 2 Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e.v. Vorstand Lothringer Straße Köln Antrag/Bestätigung Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme in die VFM Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e.v. als ordentliches Mitglied förderndes Mitglied Ich bin/wir sind bereits Mitglied in der VFM; meine/unsere Mitglieds-Nr. lautet: Antragsteller/Mitglied (nur ausfüllen bei Beantragung einer Mitgliedschaft oder bei Änderungen) Firma (genaue Bezeichnung) Straße und Hausnummer Land PLZ Wohnort Telefon eingetragen beim Amtsgericht unter der Nr. HR Branche Ein Exemplar der Satzung habe(n) ich/wir erhalten. Bescheinigung von Arbeitgeber/Unternehme(r)n für private Versicherungen Hiermit bescheinige/n ich/wir, dass es sich bei dem Versicherungsnehmer des beigefügten Versicherungsantrages Name, Vorname, Geb.-Datum Anschrift um a) ein Organmitglied (Vorstand/Geschäftsführer) b) einen unserer Arbeitnehmer c) eine für uns hauptberuflich tätige Person gemäß 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG d) einen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten der vorstehend genannten Personen bzw. vom Inhaber des Mitgliedsunternehmens e) ein kindergeldberechtigtes Kind eines der unter a), b) und c) genannten Personen bzw. vom Inhaber des Mitgliedsunternehmens handelt. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ort, Datum Original: VFM 1. Durchschlag: Arbeitnehmer 2. Durchschlag: Arbeitgeber/Unternehme(r)n Unterschrift/Stempel Arbeitgeber/Unternehme(r)n VR Aachen Nr Vorstand: Bernd Beckers (V.), Franz Gastinger, Frank Gräfen SEB AG Aachen, Kto.-Nr (BLZ ) 110 VFM für GEV: 89/631 6

8 Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e.v. Vorstand Lothringer Straße Köln Antragsteller/Mitglied Firma (genaue Bezeichnung) Straße und Hausnummer Land PLZ Wohnort Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeitrag Hiermit bestätige ich, den Mitgliedsbeitrag als Einmalbeitrag in Höhe von 90,00 von oben genannten Antragsteller/ Mitglied erhalten zu haben. Ich ermächtige die VFM, diesen Beitrag einmalig zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Kontonummer Name und Ort des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) Bankleitzahl Kontoinhaber Alternativ: Ein Verrechnungsscheck über 90,00 ist beigefügt. Repräsentant der VFM Name Anschrift Tel.-Nr. Ort, Datum Unterschrift Repräsentant der VFM Original: Durchschlag: VFM Repräsentant VFM VR Aachen Nr Vorstand: Bernd Beckers (V.), Franz Gastinger, Frank Gräfen SEB AG Aachen, Kto.-Nr (BLZ ) 110 VFM für GEV: 89/631 7

9 Anlage 3 Satzung der Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V. Gegründet in Aachen am Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Die Vereinigung zur Förderung des Mittelstandes e. V. bezweckt: Die Wahrung, Geltendmachung und Förderung der wirtschaftlichen und ideellen Interessen kleiner und mittelständischer Arbeitgeber/Unternehme(r)n gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und anderer Organisationen. Ferner kann der Verein von seinen Mitgliedern zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung in Form von Gruppen- und Einzelunterstützungskassen und sonstiger betrieblicher Altersversorgungswerke beauftragt werden. Näheres regeln die Satzungen der jeweiligen Unterstützungskassen und der für jedes Mitglied (Trägerunternehmen) individuell aufzustellende Leistungsplan bzw. die jeweiligen Regelungen der betrieblichen Versorgungswerke. Ferner kann der Verein seinen Mitgliedern bei der Inanspruchnahme von sonstigen Finanzdienstleistungen behilflich sein, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die laufende Information, Betreuung und Beratung der Mitarbeiter in allen Arbeitgeber-/Unternehme(r)nfragen, b) die Herstellung, Erhaltung und Förderung eines guten sozialen Einvernehmens zwischen Arbeitgebern/Unternehme(r)n und Arbeitnehmern, c) die Behandlung von Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, d) die Förderung aller dem sozialen Wohl der Arbeitnehmer dienenden Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik, e) die Verwaltung und Betreuung der betrieblichen Altersversorgungswerke und die hiermit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen, f) Information, Beratung und Betreuung bei der Inanspruchnahme sonstiger Finanzdienstleistungen im rechtlich zulässigen Rahmen, g) Unterstützung des Mittelstandes und der Angehörigen mittelständischer Berufe bei der beruflichen Entfaltung, so dass der beruflichen Tätigkeit zum Wohle des Kunden nachgegangen werden kann. (2) Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen. 3 Mitgliedschaft (1) Der Verein setzt sich zusammen aus: 1. Ordentlichen Mitgliedern 2. Fördernden Mitgliedern Ordentliche Mitglieder können Arbeitgeber/Unternehme(r)n, Arbeitgeber-/Unternehme(r)nvereinigungen und rechtsfähige Versorgungswerke von rechtsfähigen Arbeitgeber-/Unternehme(r)nvereinigungen werden, ferner freiberuflich Tätige, die Arbeitnehmer bzw. freie Mitarbeiter beschäftigen oder dies beabsichtigen. Zusätzlich können auch fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Die schriftlich einzureichende Anmeldung zur Aufnahme als Vereinsmitglied ist an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. (2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, förmliche Ausschließung oder Austritt. Die förmliche Ausschließung kann vom Vorstand aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Sie ist insbesondere zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft gegen Vereinsinteressen verstoßen hat oder trotz zuvor erfolgter schriftlicher Mahnung den Vereinsbeitrag binnen einer Frist von vier Wochen nicht gezahlt hat. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. (3) Wird die betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer von oder im Auftrag der VFM e. V. verwalteten Gruppenunterstützungskasse durchgeführt, so wird bei Ausschluss oder Austritt aus der VFM e. V. das auf das ausscheidende Trägerunternehmen entfallende Vermögen der Unterstützungskasse auf eine andere Unterstützungskasse übertragen, die die Unterstützungsleistungen und -anwartschaften übernommen hat. Das Trägerunternehmen verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. 4 Beiträge Geschäftsjahr (1) Der jährliche Vereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und den Erfordernissen entsprechend geändert. Der Vereinsbeitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen. (2) Für die Betreuung und Verwaltung sowie die Beratungsdienstleistungen bei der Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungswerken erhebt der Verein von den Mitgliedern Beiträge und Umlagen nach einer vom Vorstand verabschiedeten Beitrags- und Umlagenstaffelung. Für die Inanspruchnahme von weitergehenden, zusätzlichen Dienstleistungen kann der Verein bei dem Mitglied Zusatzbeiträge erheben. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 6 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, und zwar dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vereinigung wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins, die Verwaltung des Vereinsvermögens im Sinne des Vereinszwecks, die Leitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen. Der Vorstand ist berechtigt, die Geschäftsführung insoweit auf Dritte zu übertragen, als dadurch weder seine Entscheidungsfreiheit noch seine Verantwortlichkeit beeinträchtigt wird. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre gewählt und kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden. (3) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung. Ihm sind jedoch nachgewiesene, angefallene Auslagen zu erstatten. (4) Der Vorstand kann für die Übernahme der Aufgaben bei der Verwaltung, Betreuung und Beratung betrieblicher Altersversorgungswerke Dritte gegen Honorar beauftragen. 7 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über den Jahresbericht und die Entlastung und Neuwahl des Vorstands. Stimmberechtigt ist hierbei jedes anwesende ordentliche Mitglied und jedes anwesende fördernde Mitglied des Vereins. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden. (2) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand alljährlich, spätestens im Monat Juni des auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres, schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung hat mindestens zwei Wochen vor der Tagung zu erfolgen. (3) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert, können nach Bedarf auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. (4) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand. (5) Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. (6) Sämtliche Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der Vorstandsmitglieder, soweit diese ordentliche oder fördernde Vereinsmitglieder sind, und der aus der Anlage zum Protokoll über die Gründungsversammlung des Vereins ersichtlichen Mitglieder, sofern sie an der beschlussfassenden Versammlung teilnehmen. (7) Die Beschlüsse sind in ein besonderes Protokollbuch niederzuschreiben und vom Vorstand zu unterzeichnen. 8 Auflösung des Vereins (1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. (2) Die Liquidation erfolgt durch den bestehenden Vorstand als Liquidator. 9 Genehmigung des Finanzamtes Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Vereins sind dem Finanzamt zur Genehmigung vorzulegen. 8

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