Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8240 Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung Vorbemerkung der Fragesteller IndiegesetzlicheRentenversicherungwerdenjährlichetwa17Mrd.Eurofür dieanerkennungvonerziehungsleistungenvombundeinbezahlt.damitwerdendieleistungenderrentenversicherungfürerziehungsleistungen,dieals versicherungsfremde Leistungen verstanden werden, finanziert. UnteranderemwerdeninderRentenversicherungErziehungsleistenden,die inderzeitzwischendemviertenundzehntenlebensjahrdeskindesweniger alseindurchschnittsverdienerverdienen,rentenanwartschafteninhöhe einesdurchschnittsverdienstes (etwa2500euromonatlich)gutgeschrieben. Dabeiistesunerheblich,obderErziehungsleistendeVoll-oderTeilzeitarbeitet.DieAufstockungbeträgtmaximal50ProzentdesVerdienstes.EinDurchschnittsverdiener,derseineArbeitszeitumeinDrittelreduziert,erhältdamit weiterhindiegleichenrentenanwartschaftengutgeschriebenwiejemand,der weiterhininvollzeitarbeitet.einerziehungsleistendermitzweikindernoder mehrerhältjährlicheindrittelentgeltpunktgutgeschrieben,auchwennergar nicht arbeitet. DieseLeistungenindergesetzlichenRentenversicherungfürPersonen,die ihrearbeitszeitzugunstenderkinderbetreuungreduzieren,werdenindergegenwärtigendiskussionumdieeinführungeinesbetreuungsgeldesnichtberücksichtigt. ImRahmenvonKindererziehungszeitenwirddanebenindenerstendrei LebensjahrendesKindesdenErziehungsleistendeneinEntgeltpunktproJahr (entsprechenddenrentenversicherungsbeiträgeneinesdurchschnittsverdienersvonca.2500euromonatlich)gutgeschrieben.diesegutschrifterfolgt auchbeierwerbstätigkeit.wenndurchdiezusammenrechnungvonerwerbseinkommenundgutschriftdiehöchstgrenzevonderzeit2,1entgeltpunkten, dieprojahrerworbenwerdenkönnen,überschrittenwird (ab2750euro Monatseinkommen),wirddieGutschriftanteilignichtmehrzugunstender Erziehungsleistenden angerechnet. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom6.märz2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WiehochsinddiejährlichenZahlungendesBundesandiegesetzliche RentenversicherungfürdieAnerkennungvonErziehungsleistungenseit demjahr2000,undwelcheranteilentfälltdabeiaufkindererziehungszeiten undkinderberücksichtigungszeiten? DerBunderstattetederallgemeinenRentenversicherungseit1992dieAufwendungenfürZeitenderKindererziehungpauschalimRahmendesallgemeinen Bundeszuschusses.Seitdem1.Juni1999zahltderBundandiegesetzliche RentenversicherungRentenversicherungsbeiträgefürZeitenderKindererziehung.FürdasJahr2000zahltederBundzurpauschalenAbgeltungfürdieBeitragszahlungfürKindererziehungszeitenandieallgemeineRentenversicherung einenbeitraginhöhevonrd.11,5mrd.euro (22,4Mrd.DM).DieserBetrag verändertsichgemäß 177desSechstenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVI) im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis, in dem diebruttolöhneund-gehälterjearbeitnehmerimvergangenenkalenderjahr zudenentsprechendenbruttolöhnenund-gehälternjearbeitnehmerimvorvergangenen Kalenderjahr stehen, beiveränderungendesbeitragssatzesderbeitragssatzdesjahres,fürdaser bestimmt wird, zum Beitragssatz des laufenden Kalenderjahres steht, dieanzahlderunterdreijährigenimvorvergangenenkalenderjahrzur entsprechendenanzahlderunterdreijährigenindemdemvorvergangenen vorausgehenden Kalenderjahr steht. DieEntwicklungderBeiträgedesBundesfürKindererziehungszeitenistder folgenden Tabelle zu entnehmen. Beiträge des Bundes für Zeiten der Kindererziehung (in Mrd. Euro) ,5 11,5 11,6 11,9 11,8 11,7 11,4 11,5 Hinweis: Die Zahlen in der Tabelle sind Ist-Beträge. FürAnwartschaftenoderRentenanteile,dieaufBerücksichtigungszeitengemäß 57SGBVIberuhen,leistetderBundkeineBeiträgeandiegesetzliche Rentenversicherung. 2.WieschätztdieBundesregierungdieEntwicklungderBundeszahlungen andierentenversicherungfürerziehungsleistungenindenkommenden Jahren bis 2020 ein? NachdermittlerenVariantedesRentenversicherungsberichts2007 (Bundestagsdrucksache16/7300)bleibendieBeiträgedesBundesfürKindererziehungszeitenunterAnwendungderFortschreibungsvorschriftengemäß 177 SBGVIbiszumJahr2011bei11,5Mrd.Eurobis11,6Mrd.Euronahezuunverändert. Bis zum Jahr 2020 steigen diese Beiträge auf 14,9 Mrd. Euro an.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiehochsinddieRentenauszahlungenderRentenversicherungseitdem Jahr2000fürEntgeltpunkte,dieaufgrundderAnerkennungfürErziehungsleistungen gutgeschrieben wurden? DieHöhederRentenauszahlungenfürEntgeltpunkte,dieaufgrundderAnerkennungfürKindererziehungszeitengutgeschriebenwurden,werdeninder RechnungslegungderDeutschenRentenversicherungnichtgetrenntausgewiesen.ImRahmenderRentenbestandsaufnahmenwerdendieseindenRentenzahlungenenthaltenenAusgabenjedochstatistischerfasst.Dieinderfolgenden TabelleausgewiesenenBeträgewurdenjeweilsausdemgesamtenRentenbestanddergesetzlichenRentenversicherungzum31.DezemberaufdasJahr hochgerechnetundsindalsannäherungswerteanzusehen.mütterdergeburtsjahrgängevor1921 (imostenvor1927)erhaltenanstattkindererziehungszeitenzumeistkindererziehungsleistungen.dieausgabensinddenrechnungsergebnissenderdeutschenrentenversicherungentnommenundnachrichtlich ausgewiesen. Jahr Rentenausgaben der RV für Kindererziehungszeiten in Mrd. Euro 4,8 5,1 5,3 5,5 5,6 5,7 5,8 nachrichtlich: Ausgaben der RV für Kindererziehungsleistungen (KLG) in Mrd. Euro 1,1 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenbestand und Rechnungsergebnisse 4.WieschätztdieBundesregierungdieEntwicklungderRentenzahlungen derrentenversicherungfürentgeltpunkte,dieaufgrundderanerkennung fürerziehungsleistungengutgeschriebenwurden,indenjahrenbis2020 ein? DieAusgabenfürKindererziehungszeitengemäß 56SGBVIberuhengegenwärtignochimWesentlichenaufEntgeltpunkten,diefürGeburtenvor1992 gewährtwerden.dieseausgabenwerdenindennächstenjahrennochsteigen, dadiezahlderrentenzugängediezahlderwegfällezunächstmehralsausgleichtunddierentendynamischsteigen.inderzunahmeschlägtsichzudem derrückgangdersterblichkeitbzw.diedamiteinhergehendelängererentenbezugsdauernieder.indem BerichtderBundesregierungzurEntwicklungder nichtbeitragsgedecktenleistungenundderbundesleistungenandierentenversicherung andenhaushaltsausschussdesdeutschenbundestages (Ausschussdrucksache15/1799)wurdendieAusgabenfürKindererziehungszeiten, dieaufgeburtenvor1992beruhen,fürdasjahr2017aufrd.9,5mrd.eurogeschätzt.dieausgabenderrentenversicherungfürkindererziehungszeitenfür ab1992geborenekindersindgegenwärtignochsehrgering,werdenbiszum Jahr 2020 jedoch langsam ansteigen. 5.WievielenErziehungsleistendenwurdenjährlichindenJahren2000bis 2007wievieleEntgeltpunkteimRahmenderKindererziehungszeiten gewährt? AusdenVersicherungskontenlassensichdieEntgeltpunktefürKindererziehungszeitennichtexaktermitteln,dazumZeitpunktderGeburteinesKindes

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode undwährendderkindererziehungszeitdasversicherungskontooftmalsnoch nichtgeklärtist.informationen,wievielenerziehungsleistendenjährlichwie vieleentgeltpunkteimrahmenderkindererziehungszeitengewährtwerden, liegen der Bundesregierung daher nicht vor. 6.WieschätztdieBundesregierungdieEntwicklungindenJahrenbis2020 ein? DieAnzahldergutgeschriebenenEntgeltpunktefürKindererziehungszeiten gemäß 56SGBVIhängtmaßgeblichvonderEntwicklungderGeburtenab. DieAnzahlderGeburtenbleibtgemäßder11.koordiniertenBevölkerungsvorausschätzungdesStatistischenBundesamtesbiszumJahr2020mitdurchschnittlichrd LebendgeborenenproJahrinetwakonstant.DementsprechendwirdauchdieAnzahlderproJahrgutgeschriebenenEntgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bis zum Jahr 2020 nahezu konstant bleiben. 7.WievielenErziehungsleistendenwurdenseitdemJahr2003jährlichwie vieleentgeltpunktealsaufstockungzuihrendurchsozialversicherungspflichtigebeschäftigungerworbenenentgeltpunktengutgeschrieben (für ErwerbstätigkeitnebenKindererziehungzwischendem4.und10.Lebensjahr des Kindes)? AusdenVersicherungskontenlassensichdiezusätzlichenEntgeltpunkteaus deraufstockungbeivorliegenvonberücksichtigungszeitennichtexaktermitteln,dawährenddererstenzehnlebensjahredeskindesdasversicherungskontodererziehungsleistendenoftmalsnochnichtgeklärtist.informationen, wievielenerziehungsleistendenjährlichwievieleentgeltpunkteimrahmen derberücksichtigungszeitengewährtwerden,liegenderbundesregierungdaher nicht vor. 8. Wie viele von diesen Personen arbeiteten in Teil- und Vollzeit? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 9.WieschätztdieBundesregierungdieEntwicklungbezüglichderAnzahl der gutzuschreibenden Entgeltpunkte in den Jahren bis 2020 ein? 10.MitwelchenAusgabenderRentenversicherungaufgrundsolcherEntgeltpunkte rechnet die Bundesregierung ab 2008 bis 2020? DieVorausberechnungenzurEntwicklungderRentenausgaben,wiesiezum BeispielfürdenRentenversicherungsberichterstelltwerden,differenzieren nichtexplizitnachdenaufwendungenfürerziehungsleistungen.dementsprechendkönnenzuderentwicklungderrentenzahlungenfürentgeltpunkte,die auferziehungsleistungenimzusammenhangmitberücksichtigungszeitenberuhen,keinequantitativenangabengemachtwerden.imübrigenwirdaufdie Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiewirktsichdieAufstockungderRentenanwartschaftenfürErziehungsleistendezwischendem4.und10.LebensjahrdesKindesaufden UmfangderErwerbstätigkeitvonErziehungsleistendenaus,betreffend die Aufnahme von Arbeit überhaupt und den Umfang von Teilzeitarbeit? DerBundesregierungliegenkeineInformationendarübervor,obundinwieweitderUmfangderErwerbstätigkeitvonErziehungsleistendendurchdieAufstockungderRentenanwartschaftenbeiVorliegenvonBerücksichtigungszeiten unmittelbarbeeinflusstwird.anhandderlabour-force-statistikdereuropäischenunionlässtsichjedochzeigen,dasssichdieerwerbsbeteiligungvon FrauenimAltervon25bis44JahrenseitdemJahr1992signifikantverbessert hat.deranteildererwerbspersonenanderbevölkerung (Erwerbsquoten)lag imjahr1992indeutschlandbei73,9prozent.biszumjahr2006istdieser Anteilauf81,4Prozentangestiegen.ZuwelchemTeildieverbesserterentenrechtlicheAnerkennungderErziehungsleistungenzudieserEntwicklungbeigetragen hat, kann jedoch nicht abgeschätzt werden. 12.SiehtdieBundesregierungindenhohenBundeszahlungenindieRentenversicherungfürdieAnerkennungvonErziehungsleistungeneineSteuerleistung,diegegendieNotwendigkeitspricht,einBetreuungsgeldals AusgleichzudenfinanziellenAufwendungenfürKinderbetreuungsstätten einzuführen? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? DieKoalitionsparteienhabensichdaraufverständigt,dassab2013fürdiejenigenEltern,dieihreKindervoneinbisdreiJahrennichtinEinrichtungen betreuenlassenwollenoderkönnen,einemonatlichezahlung (zumbeispiel Betreuungsgeld)eingeführtwerdensoll.DiekonkreteAusgestaltungsollzum Jahre2013geklärtwerden.DerGesetzgeberistdabeiinseinerEntscheidung frei. DieBundesregierungsiehtkeinenunmittelbarenZusammenhangzwischen einemmöglichenbetreuungsgeldunddenleistungendesbundeszurfinanzierungderkindererziehungszeitenindergesetzlichenrentenversicherung. Kindererziehungszeitenwerdenunabhängigdavongewährt,inwelchemUmfangdieKinderzuHausebetreutwerden.SieerkennendieErziehungsleistung alsunverzichtbarengenerativenbeitragfürdasumlagefinanziertesystemder gesetzlichen Rentenversicherung an.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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