Barrierefreiheit auf Personenschiffen
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- Gundi Huber
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Barrierefreiheit auf Personenschiffen am
2 Überleitung vom Bundes Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zur Nutzungsqualität für alle
3 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung?
4 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung?
5 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung? Für wen wird barrierefrei gebaut und gestaltet?
6 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung? Für wen wird barrierefrei gebaut und gestaltet?
7 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung? Für wen wird barrierefrei gebaut und gestaltet? Prognose: Angesichts der prognostizierten Überalterung der Bevölkerung wird der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen kontinuierlich steigen. Denn mit dem wachsenden Anteil der Menschen über 60 Jahren steigt ua. auch die Anzahl der Reisenden mit Mobilitäts oder anderen Problemen. Nach den Ergebnissen einer Prognose der Statistik Austria sinken Zahl und Anteil der unter 15 jährigen Personen, während die Bevölkerung im Alter von über 60 Jahren zahlen und anteilsmäßig stark an Gewicht gewinnt. Sind derzeit 22 % der Bevölkerung im Alter von 60 und mehr Jahren, so werden es mittelfristig (2015) rund 24 % sein, langfristig (ab ca. 2030) sogar mehr als 30 %. Bis zum Jahr 2050 steigt der Anteil der über 60 jährigen Bevölkerung auf 34%. (Quelle: aus oö initiativ, Ausgabe 2/ 2014)
8 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung?
9 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung? Barrierefreiheit ist essentiell für 10 % der Bevölkerung, notwendig für 40 % der Bevölkerung und komfortabel für 100 % der Bevölkerung! Von einem hindernisfreien Umfeld profitieren alle Menschen. Seien es Reisende, die mit schweren Koffern unterwegs sind, oder Menschen, die Auskünfte auf einem Bahnhof oder Flughafen benötigen Seien es Eltern, die mit Kinderwagen den öffentlichen Verkehr bzw. den öffentlichen Raum nutzen Seien es älteren Menschen, die sich auch in nicht gewohnter Umgebung unfallfrei zurechtfinden müssen Vor allem sind es Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Lt. einer Erhebung (2008) sind es in Österr. insg. 1,6 Mio. Menschen mit Behinderungen im weiteren Sinn. Häufigste Beeinträchtigung sind Probleme mit der Beweglichkeit, ca. 1 Million Personen (13 % der österreichischen Bevölkerung) sind davon betroffen. Rund 4 % der Bevölkerung haben Probleme mit dem Sehen; 2,5 % haben Probleme beim Hören. Mangelnde Barrierefreiheit und Barrieren schränken aber auch deren Familien, Angehörige und Freunde und pflegende Personen in ihren Entfaltungsmöglichkeiten ein. (Quelle: aus oö initiativ, Ausgabe 2/2014 und WKO FAQs)
10 Wem nutzt eine Barrierefreie Gestaltung? Betroffene Personengruppen: (gemäß ÖNorm B1600:2013 Anhang E, informativ) Menschen mit Mobilitätsbehinderungen Menschen mit Gehbehinderungen Menschen mit Greifschwierigkeiten Kleinwüchsige Menschen Benützer von Rollstühlen mechanisch und mit elektrischem Antrieb Menschen mit Sinnesbehinderungen Menschen mit Sehbehinderungen Blinde Menschen Menschen mit Hörbehinderungen Gehörlose Menschen Menschen mit intellektuellen Behinderungen Menschen, für die eine einfache Sprache notwendig ist, und Menschen, die auf ein leicht verständliches Orientierungssystem angewiesen sind.
11 Ziele Das Bundes Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) definiert Barrierefreiheit so: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. (Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz, 4)
12 Ziele Sicherheit und Unfallvermeidung Orientierung Information (Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz, 4)
13 Ziele Große Nutzungsqualität >> >> Zufriedene Kundinnen und Kunden glückliche Passagiere Zufriedenheit spricht sich herum Gute Werbung für Unternehmen >> Mehrwert für Unternehmen! (Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz, 4)
14 Maßnahmen zum Erreichen größtmöglicher Barrierefreiheit Bauliche Maßnahmen Gering invasive und leicht herstellbare Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen
15 Bereiche Welche Aspekte und Bereiche sind zu beachten, um Barrierefreiheit und Nutzungsqualität für alle zu schaffen? Barrierefreiheit beginnt bereits VOR dem Eingang: Mit Informationen vorab über Printmedien, Flyer, Website Mit dem Ankommen und der Erreichbarkeit Parken, Öffentliche Verkehrsmittel, Beschilderung Kassenhäuschen, Kartenverkauf, Information zu Öffnungszeiten Der Weg zum Schiff Pontos, Stege, Absturzkanten Und der Zugang auf das Schiff Rampen, Breiten, Handläufe
16 Bereiche Welche Aspekte und Bereiche sind zu beachten, um Barrierefreiheit und Nutzungsqualität für alle zu schaffen? Barrierefreiheit auf dem Schiff Bereiche: Horizontale Verbindungen Gänge und Flure, Decks Vertikale Verbindungen Treppen, Rampen, (Lifte) Aufenthaltsbereiche, Möblierung, Buffets WC Anlagen Sicherheit Markierungen, Belichtung, Handläufe Information Sprachdurchsagen, Beschilderung, Leitsystem Organisatorische Maßnahmen Persönliche Unterstützung
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27 Themengebiet Außenanlage: ÖNorm B 1600: 2013 Außenanlagen, Gehsteige, Gehwege Gefahrenstellen/ Stufen und Rampenverschneidungen kennzeichnen Nutzbare Breite von Gehsteigen mind. 150 cm Hindernisse (Poller, Abfallkörbe...) so anordnen, dass Durchgangslichte von 90 cm nicht unterschritten wird Vorsprünge weiter als 15 cm im Gehsteigbereich müssen gegen Unterlaufen mit dem Blindenstock abgesichert werden Lichte Höhe des Bewegungsraumes muss mind. 220 cm betragen Freitragende Treppen, Rampen u.a., die mehr als 15 cm auskragen, müssen bis zu einer Höhe von 220 cm gegen Unterlaufen abgesichert werden!! Längs und Quergefälle beachten; Rutschhemmende Oberflächen Seitliche Abgrenzung von Gehwegen zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen, durch z.b. Rasenkantenstein Einzelstufen und Schwellen im Verlauf von Gehwegen sind zu vermeiden. Handläufe ab 120 cm nutzbarer Treppenlaufbreite; Markierung von Treppen
28 Themengebiet Rampe: ÖNorm B 1600: 2013 Außenanlagen, Gehsteige, Gehwege Keine abwärtsführende Treppe in direkter Verlängerung einer Rampe! Breite bei geradläufiger Rampe: lichte Durchgangsbreite zwischen den Handläufen mind. 120 cm Längsgefälle: nicht über 6% ab > 4% sind in Abständen von höchstens 10 m horizontale Zwischenpodeste von mind. 120 cm Länge zu unterbrechen Rampen dürfen kein Quergefälle aufweisen Horizontale Bewegungsflächen an Anfang und Ende der Rampe von mind. 150 cm Länge; Achtung auch bei Rampen vor Türen Anfahrbereich vorsehen Richtungsänderung = Zwischenpodest Handläufe und Radabweiser bei Rampengefälle ab 4%; die Handläufe sind an den Enden mind. 30 cm weiterzuführen; Enden mit Rundung nach unten oder seitlich weiterführen
29 Themengebiet Rampe: ÖNorm B 1600: 2013 Außenanlagen, Gehsteige, Gehwege Radabweiser: Höhe mind. 10 cm dient Menschen mit Sehbehinderungen auch als Tastleiste mit dem Langstock Absturzsicherung, wenn angrenzendes Niveau tiefer als 50 cm liegt Kontrastreiche Markierung!
30 Themengebiet Rampe: ÖNorm B 1600: 2013 Außenanlagen, Gehsteige, Gehwege Bei Rampen zur Überwindung von Gehsteigkanten und Einzelstufen dürfen Handlauf und Radabweiser entfallen!
31 Themengebiet Parken: ÖNorm B 1600: 2013 Parken x Anzahl: bei Garagen oder PKW Stellplätzen mit > 5 Stellplätzen ist für die ersten 20 Stellplätze mind. ein barrierefreier Parkplatz (Stellplatz für den PKW einer Person mit Behinderung) vorzusehen ff. Im Nahbereich einer öffentlichen Garage sollte zumindest 1 barrierefreier Stellplatz im Freibereich vorhanden sein Lage des ausgewiesenen Stellplatzes muss in der Nähe des barrierefreien Eingangs oder Aufzuges sein, und sollte überdacht sein Für die Oberfläche ist die Verwendung von Rasensteinen nicht zulässig!! Anordnung der Stellplätze: grundsätzlich rechtwinklig oder schräg zur Fahrbahn; Wenn Anordnung parallel zur Fahrbahn: Länge mind. 650 cm (siehe 4.2.2) Breite: Die Breite des barrierefreien Stellplatzes (schräg o. rechtwinklig) muss mind. 350 cm betragen; (230 cm Stellplatzbreite cm freie Fläche zum Ein und Aussteigen)
32 Themengebiet Parken: ÖNorm B 1600: 2013 Parken Fläche möglichst horizontal anlegen; Gefälle darf 3% nicht überschreiten Markierung und Kennzeichnung auf Tafel und am Boden (Bildzeichen Rollstuhlfahrer ); Markierung der gesamten gemeinsamen Aussteigefläche mit Schraffur
33 Themengebiet Zugänge: ÖNorm B 1600: 2013 Zugänge, Eingang und Türen Der Haupteingang sowie ein Personenaufzug des Gebäudes müssen barrierefrei erreichbar sein. Alle Türen müssen eine nutzbare Durchgangslichte von mind. 80 cm haben. Alle Zugänge zu Nutzungseinheiten (5.1.2) müssen eine nutzbare Durchgangslichte von mind. 90 cm aufweisen. Türschwellen und Niveauunterschiede sind zu vermeiden. Erforderliche Türanschläge von Eingangstüren dürfen nicht höher als 2 cm sein + gut überrollbar Türen mit erhöhter Anforderung an Schall ua = Türanschlag bis 3 cm Höhe Anfahrbereiche! An beiden Seiten der Türen (vor und hinter der Tür) (5.1.4) Siehe auch: Anhang C Interpolation der Flächen
34 Themengebiet Zugänge: ÖNorm B 1600: 2013 Zugänge, Eingang und Türen Der Türflügel muss leicht zu öffnen sein: Max. Kraftaufwand zum Bedienen des Türdrückers = 30 N Max. Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen des Türflügels = 25 N nicht überschreiten, sonst motorisch unterstütze Öffnungshilfe anbringen mit Schließverzögerung Pendeltüren müssen Feststellvorrichtung erhalten Türgriffe müssen eine gut umfassbare Größe und Form aufweisen; vorzugsweise Bügelgriffe Karusselltüren und Drehkreuze müssen barrierefrei umfahr bzw. umgehbar sein Automatische Türen: müssen frühzeitig öffnen und verzögerte Schließbewegung aufweisen Zu beachten ist die Rangierfläche von >50 cm neben der Türe/ Griff seitig!! Anfahrtsflächen Abmessungen beachten!
35 Themengebiet Zugänge: ÖNorm B 1600: 2013 Zugänge, Eingang und Türen
36 Themengebiet Glastüren: >> Transparente Flächen wie Glasflächen, Glastüren optisch erkennbar machen! Kontrastierend markieren (5.1.8) Glastüren mit Rahmenbreite unter 20 cm sind kontrastierend zu markieren ua. Markierungen sind mind. 6 cm hoch, jeweils mit zwei durchgehenden horizontalen Streifen, beginnend bei 90 cm bzw. 150 cm Höhe, gem. von FBOK ÖNorm B 1600: 2013 Zugänge, Eingang und Türen
37 Themengebiet Glastüren: ÖNorm B 1600: 2013 Zugänge, Eingang und Türen Alternative: auch Symbole, Ziffern, Buchstaben als kontrastierende Markierung Türöffnungsseite besonders hervorheben
38 >> Themengebiet: Horizontale Verbindungswege (Flure, Gänge im Innenbereich) ÖNorm B 1600: 2013 Horizontale Wege
39 x Themengebiet Horizontale Verbindungswege: Lichte Breite von mind. 120 cm ÖNorm B 1600: 2013 Horizontale Wege Diese darf durch Einbauten und vorstehende Bauteile NICHT eingeengt werden Außer: Stellenweise max. 10 cm/ 100 cm Länge Bewegungsfläche von D= 150 cm am Ende und bei Richtungswechsel Höhe von mind. 210 cm Grundsätzlich Stufenlos! Sonst Rampe o. Aufzug Auskragende Elemente ua. gegen Unterlaufen sichern!!
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41 Themengebiet Treppen: ÖNorm B 1600: 2013 Vertikale Verbindungswege Treppe, Rampe, Aufzug Haupttreppen in erforderlichen Verbindungswegen und Fluchtwegen sind nach ÖNorm B 5371 und den nachfolgenden Festlegungen auszuführen: Haupttreppen müssen geradläufig sein Und eine nutzbare Treppenlaufbreite von mind. 120 cm (gemessen zwischen den Handläufen) haben Podest: Bewegungsfläche mind. 150 cm Durchmesser Nach 20 Stufen ist ein Podest vorzusehen. Empfehlung: nach 12 Stufen Handläufe gemäß ( ) ab nutzbarer Treppenlaufbreite von 120 cm: Handlauf in ihrer ganzen Länge BEIDSEITIG mit je einem Handlauf in einer Höhe von 85 cm 90 cm (Oberkante) Wenn höher als 90 cm muss ein zweiter Handlauf in Höhe 75 cm angebracht werden Handläufe sind über die Zwischenpodeste weiterzuführen (Innen + Außen)
42 Themengebiet Treppen: ÖNorm B 1600: 2013 Vertikale Verbindungswege Treppe, Rampe, Aufzug Enden der Handläufe müssen bei An und Austritt mind. 30 cm über die Stufenkante weitergeführt werden. Frei in den Raum ragende Handläufe: mit Rundung nach unten oder zur Seite weiterführen und gegen Unterlaufen mit dem Blindenstock zu sichern Handläufe kontrastreich + Taktile Handlaufinformation bei Bedarf nach ÖNorm V 2105 Keine offenen Plattenstufen, keine Plattenstufen mit zurückgesetzten Setzstufen Einzelstufen sind zu vermeiden! Stufenhöhe sollte 16 cm nicht überschreiten + Stufentiefe 30 cm nicht unterschreiten Stufenmarkierung: An Antritt und Austrittstufe, über die gesamte Treppenbreite, an der Vorderkante der Trittstufe, Breite 5 cm, Kontrastreich zum Untergrund Handlaufinformationsschilder Notausgang in taktiler Normalschrift und Symbol
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45 Themengebiet Rampen: ÖNorm B 1600: 2013 Vertikale Verbindungswege Treppe, Rampe, Aufzug Rampen in Gebäuden sind gemäß auszuführen = wie zuvor beschrieben innen und außen vergleichbare Anforderungen für Rampen
46 Themengebiet Aufzüge: ÖNorm B 1600: 2013 Vertikale Verbindungswege Treppe, Rampe, Aufzug >> Sind Personenaufzüge im Gebäude vorgesehen, müssen sie stufenlos erreichbar sein. Abmessungen/ Innere des Fahrkorbes: Breite mind. 110 cm, Tiefe mind. 140 cm, Tür an der Schmalseite Übereckbeladung: Bewegungsfläche von mind. 150 cm Durchmesser Zugang/ Tür: Durchgangslichte von mind. 90 cm Tastbare Bezeichnung des jeweiligen Geschoßes in Höhe von cm, Zifferngröße mm, in unmittelbarer Nähe der Ruftaste des Aufzugs
47 Themengebiet Aufzüge: ÖNorm B 1600: 2013 Vertikale Verbindungswege Treppe, Rampe, Aufzug Bereich vor dem Zugang: Tiefe von mind. 150 cm Grundsätzlich sind abwärtsführende Treppenläufe gegenüber der Schachttür zu vermeiden ÖNorm EN anzuwenden Bewegliche Türelemente kontrastierend zur Umgebung Tastbare Bedienelemente, Befehlsgeber gemäß ÖNorm EN 81 70
48 Einrichtung und Ausstattung, Möblierung ÖNorm B 1600: 2013 Bedienungselemente (wie Schalter, Tastertableaus, Gegensprechanlagen, Glocke, Briefkasten, Infomaterial ua.) in Höhe von cm von FBOK bedienbar sein Seitlicher Abstand zur Wand mind. 50 cm Taktile Beschriftungen gemäß ÖNorm V 2105, Taktile Normalschrift Taster ua. farblich kontrastierend zum Hintergrund Farb und Materialkonzept als Orientierungssystem, gute Belichtung Gute Akustik hinsichtlich Hall, Induktionsanlagen (fix oder mobil), keine Licht Reflexion Darstellung von Informationen im 2 Sinnes Prinzip >> TASTEN SEHEN HÖREN Möblierung: Unterfahrbarkeit = >> in mind. 80 cm Breite, 70 cm Höhe, 60 cm Tiefe Pulthöhe nicht höher als 85 cm (bei Infopoints ua.) Lichte Durchgangsbreite zw. Möblierung: mind. 90 cm Wendekreise von 150 cm vorsehen, MindestdurchgangsHÖHE von 210 cm sicherstellen
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50 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche In allen Gebäuden, ausgenommen Wohnbauten, MUSS in jedem Geschoß, in dem Sanitäranlagen ausgeführt werden, ein barrierefreier WC Raum vorhanden sein Bauliche Anforderungen an Wände bzgl. Halte und Stützgriffe Türen dürfen NICHT nach innen aufgehen (Evakuierung, Notfall) Türen: Durchgangslichte von mind. 80 cm ff. Türen müssen von innen versperrbar und im Notfall von außen entriegelbar sein Ergonomische Bedienbarkeit von Türdrücker und Verriegelung (Drehknopf u.ä. nicht geeignet) Eurokey Europaweites Schließsystem
51 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche >> Es müssen verschiedene Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Rollstuhl sichergestellt sein:
52 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche Mindest Raumgrößen Anforderungen an den Raum: Bewegungsfläche von mind. 150 cm Durchmesser muss sichergestellt sein Handwaschbecken max. 20 cm in Bewegungsfläche hineinragen Universell anfahrbarer WC Sitz erfordert eine Raumbreite von mind. 220 cm und eine Raumtiefe vom mind. 215 cm Einseitig anfahrbarer WC Sitz: Raumbreite von mind. 165 cm, Raumtiefe mind. 215 cm
53 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
54 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche Mindest Raumgrößen Anforderungen an den Raum: Ein universell anfahrbares WC sollte, vorzugsweise im Geschoß des Haupteingangs, vorhanden sein.
55 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
56 ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
57 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche 110 cm 80 cm
58 ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
59 Themengebiet Sanitärbereiche: ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
60 ÖNorm B 1600: 2013 Sanitärbereiche
61 Themengebiet: >> >> Kennzeichnung + Markierungen ÖNorm B 1600: 2013
62 Kennzeichnung + Markierungen
63 Ziele Große Nutzungsqualität >> >> Zufriedene Kundinnen und Kunden glückliche Passagiere Zufriedenheit spricht sich herum Gute Werbung für Unternehmen >> Mehrwert für Unternehmen!
64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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