Merkblatt zur Bewerbung zum Wintersemester 2015/2016 (Stand: ) Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor der Online-Bewerbung!
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- Emma Amsel
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1 Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für das Wintersemester 2015/2016 Masterstudiengang Medientext und Medienübersetzung (MuM) (Master of Arts) Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor der Online-Bewerbung! Inhalt 1 Grundlegende Informationen Bewerbungsverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutschem Hochschulabschluss Bewerbungsverfahren für deutsche Studienbewerber mit ausländischem Hochschulabschluss Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ohne deutschen Hochschulabschluss Zugangsvoraussetzungen Liebe Studienbewerber 1, wir freuen uns, dass Sie sich an der um einen Studienplatz im Masterstudiengang M u M bewerben wollen. Damit dies für Sie wie für uns möglichst einfach erfolgen kann, bieten wir zum Wintersemester 2015/2016 wieder unsere Online-Bewerbung an, die in zwei Schritten erfolgt: Zunächst müssen Sie den Zulassungsantrag ausfüllen. Dies geschieht über das Online-Bewerbungsformular ganz einfach direkt am Rechner. Bitte beachten Sie: Eine Online-Bewerbung ist in der Regel jeden zweiten Mittwoch im Monat von 16:00 bis 17:30 Uhr wegen Wartungsarbeiten am Datenbank-Server nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Im zweiten Schritt müssen Sie uns folgende Unterlagen fristgerecht auf dem Postwege (nicht per oder Fax!) übersenden: eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen (PDF-Datei am Ende der Online-Bewerbung) amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturzeugnis), sofern Sie nicht bereits an der eingeschrieben sind. Hinweis zur Beglaubigung: amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden wie Gemeindeverwaltungen, Landkreise und Stadtverwaltungen sowie Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Übersetzer, Wohlfahrtsverbände, Dolmetscher, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA). tabellarischer Lebenslauf und beruflicher Werdegang ggf. Nachweise über Berufs- und Praktikantentätigkeit Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten lang), in dem Folgendes darzulegen ist: 1 Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Bezeichnung Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.
2 -auf Grund welcher spezifischen Begabungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewerber sich für diesen Studiengang besonders geeignet hält, -ob sich die Bewerberin oder der Bewerber mit dem anzustrebenden Berufsfeld identifiziert, -inwieweit sie oder er zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise befähigt ist und Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie über fremdsprachliche Kenntnisse in einer der drei Arbeitssprachen des Studiengangs (Englisch, Französisch oder Spanisch) mindestens auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens, sofern Sie nicht bereits an der Universität Hildesheim eingeschrieben sind. Der Nachweis wird erbracht durch eine Bestätigung der Hochschule, an der der vorangegangene Hochschulabschluss erworben wurde bzw. erworben wird bzw. durch den Nachweis des Bestehens einer der nachfolgenden Tests oder eines gleichwertigen Testergebnisses: - für die Arbeitssprache Englisch:_ telc English B2; Cambridge First Certificate in English (FCE), - für die Arbeitssprache Französisch:_ telc Français B2; DELF B2, - für die Arbeitssprache Spanisch:_ telc Español B2; DELE B2. Der Nachweis kann entfallen, wenn die Bewerber einen der folgenden Studiengänge im Haupt- oder Nebenfach studiert und erfolgreich abgeschlossen haben: Anglistik, Amerikanistik, Französistik, Hispanistik. Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums: bitte fügen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, des Diploma Supplements und des Transcripts of records bei Sofern Sie den Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht erbringen können, reichen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über Ihre bereits erbrachten Leistungen, die Summe der erworbenen Leistungspunkte und die sich aus diesen ergebende Durchschnittsnote ein. Sofern Sie Ihr Bachelor-Studium an der absolvieren bzw. absolviert haben, reichen Sie bitte folgenden Nachweis ein: Transcript of Records (Ausdruck aus dem LSF. Eine Unterschrift/Stempelung durch das Prüfungsamt ist nicht erforderlich!) an Sie adressierter und ausreichend frankierter DIN-A4-Umschlag, falls Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Ablehnung an Sie zurückgesendet werden sollen sofern sich Ihr Name (z. B. durch Heirat) geändert hat und nun vom Namen in Ihren Zeugnissen/Bescheinigungen abweicht: Nachweis über die Namensänderung (z. B. amtlich beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde) Bitte senden Sie Ihre Unterlagen auf dem Postwege (nicht per oder Fax!) an: Immatrikulationsamt - Bewerbung Master MuM - Universitätsplatz Hildesheim Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappe. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, fügen Sie den oben genannten Unterlagen eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte bei. Bei Eingang Ihrer Unterlagen wird diese Karte abgestempelt und an Sie zurückgesandt. Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per oder Fax erteilt! Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen muss bis spätestens , 24:00 Uhr, in der Universität Hildesheim eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen können für das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2015/2016 nicht berücksichtigt werden!
3 Bitte lesen Sie in Ihrem wie in unserem Interesse dieses Merkblatt vor dem Ausfüllen des Online- Bewerbungsportals sorgfältig durch! Sie ersparen sich und uns damit unnötigen zeitlichen Aufwand bei der Klärung von Fragen, die bereits in diesem Merkblatt beantwortet werden. Wenn Sie Änderungen auf zurückliegenden Seiten der Online-Bewerbung vornehmen möchten, nutzen Sie bitte den zurück - Button und nicht die Menüleiste auf der linken Seite. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und hoffen, Sie im Oktober 2015 als neuen Studenten des Masterstudiengangs M u M an der begrüßen zu können. Wenn Sie noch Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren haben, nutzen Sie bitte ausschließlich diese -Adresse: infoline@uni-hildesheim.de oder unsere telefonische Infoline: ( ) Sie erreichen die Infoline montags bis donnerstags von Uhr und freitags von Uhr. Von Fragen nach Ihren Chancen, zugelassen zu werden, bitten wir abzusehen, da diese vor Durchführung des Auswahlverfahrens nicht beantwortet werden können. Mit besten Grüßen Im Auftrag Markus Flohr (Leiter des Immatrikulationsamtes) 1 Grundlegende Informationen Bewerbungsschluss: (Ausschlussfrist!) Informationen zum Studiengang: Sie können sich an der nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Sollten mehrere Bewerbungen von Ihnen vorliegen, wird nur die zuletzt online eingegangene Bewerbung im Vergabeverfahren berücksichtigt. Alle vorangegangenen Bewerbungen werden automatisch gelöscht! Die Bewerbungsfrist ist als Ausschlussfrist zu verstehen. D. h. Ihr Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens , 24:00 Uhr, in der eingegangen sein. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren nicht möglich! Bitte beachten Sie, dass das Eingangsdatum bei der und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich ist! 1.1 Bewerbungsverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutschem Hochschulabschluss Deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutschem Hochschulabschluss bewerben sich über die Online-Bewerbung der. Zur Online Bewerbung gelangen Sie hier: Das Online-Bewerbungsformular dient der elektronischen Übermittlung der für das Auswahlverfahren erforderlichen Grunddaten und ist bis zum , 24:00 Uhr, freigeschaltet. 1.2 Bewerbungsverfahren für deutsche Studienbewerber mit ausländischem Hochschulabschluss Deutsche Studienbewerber mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich bis spätestens zum , 24:00 Uhr, über uni-assist: c/o uni-assist Geneststraße Berlin Germany
4 Nähere Informationen hierzu sowie das erforderliche Bewerbungsformular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der : Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ohne deutschen Hochschulabschluss Alle ausländischen Studienbewerber ohne deutschen Hochschulabschluss bewerben sich bis spätestens zum , 24:00 Uhr, über uni-assist: c/o uni-assist Geneststraße Berlin Germany Nähere Informationen hierzu sowie das erforderliche Bewerbungsformular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der : Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss im Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen oder einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat sowie die besondere Eignung nachweist. Fachlich eng verwandt können insbesondere Übersetzungsstudiengänge, fremdsprachlich-philologische, medienwissenschaftliche oder literaturwissenschaftliche Studiengänge sein. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei dem von Ihnen studierten Studiengang um einen fachlich eng verwandten im o. g. Sinne handelt, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachvertreterin: Professorin Dr. phil. habil. Annette Sabban: Die besondere Eignung setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen wurde. Von der besonderen Eignung wird auch dann ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber mindestens 150 Leistungspunkte vorliegen und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Der Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss (in Form einer amtlich beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses) ist dann bis spätestens zum zu erbringen. Andernfalls wird die Zulassung unwirksam und die Einschreibung in den Masterstudiengang erlischt! Alle ggf. bereits im Masterstudiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen verlieren dann ihre Gültigkeit. Die besondere Eignung setzt weiterhin den Nachweis einer besonderen Motivation für den gewählten Studiengang voraus. Der Nachweis der besonderen Motivation erfolgt durch ein dem Bewerbungsschreiben beizufügendes maximal 2-seitiges Motivationsschreiben, in dem Folgendes darzulegen ist: a) auf Grund welcher spezifischen Begabungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewer - ber sich für diesen Studiengang besonders geeignet hält, b) ob sich die Bewerberin oder der Bewerber mit dem anzustrebenden Berufsfeld identifiziert, c) inwieweit sie oder er zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise befähigt ist. Für die Bewertung der im Motivationsschreiben dargelegten Gründe werden von jedem Mitglied der Auswahlkommission bis zu 15 Punkte vergeben. Das Ergebnis errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Mitglieder der Auswahlkommission. Dabei blei - ben Nachkommastellen unberücksichtigt. Das Ergebnis wird gemäß nachstehender Tabelle in eine Note umgerechnet:
5 ,7 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 4,3 4,7 5,0 5,3 6,0 Für die Berechnung der Rangliste gehen die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses und das Ergebnis der Motivationserhebung gewichtet ein. Dabei werden die Note des BA-Abschlus - ses mit dem Faktor 0,7 und das Ergebnis der Motivationserhebung mit dem Faktor 0,3 multipli - ziert und die Ergebnisse addiert. Die sich ergebende Zahl wird auf eine Stelle hinter dem Kom - ma berechnet, ohne dass gerundet wird.
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