Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt

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1 und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2005 von

2 Grundsätze des Datenschutzes 2

3 Informationelles Selbstbestimmungsrecht Art. 2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 3

4 Ergebnis Informationelle Selbstbestimmung (1) 4

5 Ergebnis Informationelle Selbstbestimmung (2) Eingriff erfordert: 5

6 Ergebnis Informationelle Selbstbestimmung (3) Eingriff erfordert: Normenklarheit Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt 6

7 Ergebnis Informationelle Selbstbestimmung (4) Eingriff erfordert: Verhältnismäßigkeit personenbezogene Daten müssen für Zweck geeignet und erforderlich sein 7

8 Ergebnis Informationelle Selbstbestimmung (5) Eingriff erfordert: Datensparsamkeit nur so viele Daten erheben, wie unbedingt benötigt werden 8

9 Normenklarheit Bereichsspezifität Bestimmtheit verwendungsbezogene Zweckfestlegung Informationelle Gewaltenteilung Transparenzgebot Konsequenz: Direkterhebung Auskunftsrecht => Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte 9

10 Verhältnismäßigkeit Eignung Erforderlichkeit Zweckbindung Übermaßverbot Geringstmöglicher Eingriff Konsequenz: Ausnahme bei überwiegendem Allgemeininteresse technische und organisatorische Vorkehrungen => Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 10

11 Datensparsamkeit Datenvermeidung Verbot der Vorratsdatenhaltung Anonymisierung & Pseudonymisierung Konsequenz: => präventiv wirkender ( datenschutzfreundlicher ) Technikeinsatz 11

12 Ausgleich zwischen kollidierenden Grundrechten 12

13 Ausstrahlungswirkung 13

14 Kontrollprinzip vs Lizenzprinzip Kontrollprinzip: Grundsätzliche Erlaubnis Einschränkung durch Normen Tätigkeit nur im Rahmen geltender Normen Kontrolle der Konformität mit Normen Lizenzprinzip: Grundsätzliches Verbot Genehmigung auf Antrag mit Auflagen Tätigkeit nur im Rahmen der Genehmigung Kontrolle der Einhaltung der Auflagen 14

15 Ergebnis der Grundsätze Definition des informellen Selbstbestimmungsrechts Beschränkungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts: Schrankentrias der Handlungsfreiheit Beschränkungen des Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht: Gesetzesvorbehalt unter Berücksichtigung von Normenklarheit, Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit Wirkungsweise von Kontrollprinzip und Lizenzprinzip 15

16 Literaturhinweise zu den Grundsätzen Hans-Heinrich Trute: Verfassungsrechtliche Grundlagen, in Alexander Roßnagel (Hrsg), Handbuch Datenschutzrecht, Verlag C.H. Beck, München, 2003, S Marie-Theres Tinnefeld, Eugen Ehmann & Rainer W. Gerling: Einführung in das Datenschutzrecht, R. Oldenbourg Verlag, München, 2005, 4. Auflage, S Peter Gola & Christoph Klug: Grundzüge des Datenschutzrechts, Verlag C.H. Beck, München, 2003, S : Datenschutz an Hochschulen, LegArtis Verlag, Ulm, 2004, S

17 Datenschutzrecht 17

18 Begriffsbestimmungen (1) Definition 7: Personenbezogene Daten Daten über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener) Hinweise: bestimmbar ist eine Person anhand vorliegender Daten, wenn der Personenbezug ohne unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten oder Arbeitskraft wieder hergestellt werden kann ( auch IP-Adresse ist personenbezogenes Datum!) es gibt kein belangloses personenbezogenes Datum juristische Personen sind ausgeklammert 18

19 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (1) Anforderungen an die Einwilligung: der Betroffene muss frei entscheiden können dem Betroffenen muss vorher der Zweck der geplanten Verarbeitung mitgeteilt werden der Betroffene soll über seine Rechte sowie die Folgen einer Ablehnung aufgeklärt werden die Einwilligung soll schriftlich erfolgen 19

20 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (2) Öffentliche Quellen: Adress- und Telefonbücher öffentliche Register Veröffentlichungen Internet (sofern nicht passwortgeschützt) 20

21 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (3) Gesetzliche Erlaubnis: entweder im Datenschutzgesetz selbst oder in einer anderen Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung, Satzung eines autonomen öffentlich-rechtlichen Verbandes mit gesetzlicher Ermächtigung), die verfassungsgemäß ist ( Normenklarheit, Verhältnismäßigkeit, Datensparsamkeit) 21

22 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (4) 22

23 Begriffsbestimmungen (2) Definition 8: Verantwortliche Stelle Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst verarbeitet oder durch andere im Auftrag verarbeiten lässt. Hinweise: Kennzeichnend ist, ob die Stelle Herr der Daten ist, also bestimmen kann, welche Daten wie zu verarbeiten sind. Entscheidend ist, wo die Stelle ihren Sitz hat (und nicht auf welchem Gebiet sie tätig ist). Bei Unternehmen gilt Einheitstheorie (1 Stelle für 1 Unternehmen), bei Behörden dagegen Gliederungstheorie (1 Stelle für jede Funktion). 23

24 Anzuwendendes Recht 24

25 Übermitteln vs Nutzen Übermitteln: setzt Transfer an Dritten voraus Auftragsdatenverarbeitung außerhalb der EU Konzerntöchter = Dritte (sofern nicht Auftragsdatenverarbeitung) Nutzen: innerhalb der gleichen verantwortlichen Stelle Transfer an Auftragnehmer innerhalb EU es gibt kein Konzernprivileg 25

26 Begriffsbestimmungen (3) Definition 9: Anonymisierung Verändern personenbezogener Daten derart, dass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist. Definition 10: Faktische Anonymisierung Verändern personenbezogener Daten derart, dass ein Personenbezug nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft herstellbar ist. Definition 11: Pseudonymisierung Ersetzen des Namens und anderer eindeutigen Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen. 26

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