Das deutsche Gesundheitswesen im Überblick

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1 Das deutsche Gesundheitswesen im Überblick MHH, 2. Februar 2009 Univ.-Prof. Dr. oec. Volker Eric Amelung Medizinische Hochschule Hannover

2 Agenda 1. Einfuḧrung in die Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens 2. Organisation der Ärzteschaft Funktionen und Ziele 3. Der Krankenhausmarkt als Teil der Gesundheitswirtschaft 4. Krankenversicherung im Überblick 5. Neue Versorgungsformen 2

3 Quelle: Statistisches Bundesamt

4 4

5 5

6 6

7 SS

8 8

9 91,5% 80,1% 49,5% 20,6% 99,5% 0,5% Quelle: GEK

10 10

11 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 11

12 Veränderungen des Krankheitspanoramas in den westlichen Industrienationen (nach Hjort 1994) Quelle: A. Mühlbacher, J. von Troschke. Grundwissen Gesundheitsökonomie Gesundheitssystem Öffentliche Gesundheitspflege. Bern S

13 Source: 13

14 Ausgaben der GKV 2006 nach ausgewählten Bereichen Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung. Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland

15 Finanzierungskreislauf im ambulanten und stationären Sektor 15

16 16

17 Kondratieff-Cycles Steam- Engine Steel, Train Chemistry, Electronics Polymers, Automobile Informationtechnology Health Care 1st Cycle 2nd Cycle 3rd Cycle 4th Cycle 5th Cycle 6th Cycle Source: Nefiodow, L.A., Wirtschaftslokomotive Gesundheit, Conturen, 4/99, pp

18 Agenda 1. Einfuḧrung in die Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens 2. Organisation der Ärzteschaft Funktionen und Ziele 3. Der Krankenhausmarkt als Teil der Gesundheitswirtschaft 4. Krankenversicherung im Überblick 5. Neue Versorgungsformen 18

19 Struktur der Ärztestatistik zum (in Tausend) Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung. Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland

20 Gemeinsame Selbstverwaltung Wird in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam durch Vertrags(zahn)ärzte und Krankenkassen ausgeübt. Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung sind vor allem der Gemeinsame Bundesausschuss, die Bewertungsausschüsse, Zulassungsausschüsse, Schiedsämter und Prüfungsausschüsse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Quelle: S. Becker-Berke, B. Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. Bonn 2007, S

21 G-BA - Rechtliche Grundlagen Kleiner Gesetzgeber - beschließt einheitliche Richtlinien für die konkrete Umsetzung der medizinischen Versorgung - Richtlinien sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und maßgeblichen Akteure der GKV verbindlich Rechtsaufsicht des BMG - Beschlussvorlagen sind dem BMG vorzulegen und bei Nichtbeanstandung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und somit rechtswirksam - Der G-BA ist keine nachgeordnete Behörde des BMG sondern eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts Quelle: 21

22 Vertretungen der Ärzteschaft Öffentlich rechtliche Körperschaften Zwangsmitgliedschaft Ärztekammern Kassenärztliche Vereinigungen Aspekte: Berufsstand Ethik Aspekte: Vergütung Sicherstellung der Versorgung 22

23 Bundesärztekammer/Bundeszahnärztekammer Die BÄK ist ein freiwilliger Zusammenschluss der 17 Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene und vertritt knapp Ärzte (Stand: ). Aufgaben der BÄK sind die gesundheits- und sozialpolitische Interessenvertretung gegenüber der Politik sowie möglichst einheitliche Regelungen der ärztlichen Berufspflichten durch Normgebung der (Muster)Berufsordnung und der Fort- und Weiterbildung zu bewirken. In den letzten Jahren ist die BÄK vom Gesetzgeber zunehmend in Aufgaben der Qualitätssicherung eingebunden worden. Quelle: S. Becker-Berke, B. Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. Bonn 2007, S

24 Kassenärztliche Vereinigungen λ λ λ Sicherstellungsauftrag: Ausreichende Anzahl Kassenärzte Gleichmäßige Verteilung Versorgung rund um die Uhr Gewährleistungsauftrag: Feststellung der Honoraransprüche der Ärzte Prüfung der Erstellung der Leistungen auf Wirtschaftlichkeit Prüfung des gesamten ärztlichen Verhaltens Interessenvertretung: Verhandlung mit den Kostenträgern über die Höhe der Honorare 24

25 KVen Die ärztliche Selbstverwaltung in der GKV λ λ λ λ Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt. Das garantieren die 17 KVen durch den sog. Sicherstellungsauftrag ( 75 SGB V). Sie vertreten rund Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Die Mitgliedschaft eines zugelassenen Vertragsarzt ist Pflicht Quelle: 25

26 Sicherstellungsauftrag Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die ärztliche Versorgung der Versicherten nach Gesetz, Satzung und Vertrag sicherzustellen. Hierfür müssen sie ein qualitativ angemessenes, örtlich und jederzeit bedarfsdeckendes und wirtschaftliches Versorgungsangebot einschließlich eines Notdienstes bereithalten. Quelle: S. Becker-Berke, B. Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. Bonn 2007, S

27 Ambulante Versorgung Kassenärztliche Vereinigungen Gesamtvergütung Leistungsverpflichtung Krankenkassen HVM Abrechnung V.-Karte Beiträge Vertragsärzte Ärztliche Leistungen Versicherte/ Patienten Versichertenkarte 27

28 Strukturmerkmale der ambulanten ärztlichen Versorgung λ λ λ λ λ λ λ Niederlassungsfreiheit der Ärzte Freie Arztwahl der Patienten Übertragung zentraler Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen Bedarfsplanung und Zulassungsbegrenzungen Gliederung in Hausärztliche und fachärztliche Versorgung Gruppenverhandlungen zwischen KVen und Krankenkassen Gemeinsame Selbstverwaltung durch KVen und Krankenkassen 28

29 Einwohner je Arzt und Zahnarzt Quelle: Statistisches Bundesamt 29

30 Ärztedichte Quelle: OECD Health Data

31 Arztdichte und Arzneimittelausgaben Quelle: Hartmann: Gesundheitssystemvergleich Deutschland GB - USA 31

32 Häufigkeitsverteilung der Ärzte je Honorargrößenklasse und Durchschnitt beim Honorar 2006 gesamtes Bundesgebiet Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung. Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland

33 Agenda 1. Einfuḧrung in die Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens 2. Organisation der Ärzteschaft Funktionen und Ziele 3. Der Krankenhausmarkt als Teil der Gesundheitswirtschaft 4. Krankenversicherung im Überblick 5. Neue Versorgungsformen 33

34 Was ist ein Krankenhaus gem. 2 KHG Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. 34

35 Krankenhäuser nach SGB V sind Einrichtungen λ λ λ λ λ λ λ die der Krankenhausbehandlung oder der Geburtshilfe dienen die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen die über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen die nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten die Mithilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktionsund medizinisch technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten zu erkennen, heilen, ihre Verschlimmerung verhüten und Krankheitsbeschwerden lindern oder Geburtshilfe leisten und in denen Patienten untergebracht und verpflegt werden können Quelle: Simon, Gesundheitssystem in Deutschland, Seite

36 Krankenhausversorgungsstufen oft verwendete Einteilung Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung - Abteilungen Chirurgie, innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe Schwerpunktkrankenhäuser - überregionale Versorgungsfunktion - bis zu 10 Fachabteilungen - Ausbildungsstätte für Krankenpflege und Krankenpflegehilfe - Aufgaben der Ärzteausbildung Krankenhäuser der Maximalversorgung - häufig Universitätskliniken - führen alle Krankenhausdisziplinen mit hauptamtlicher Leitung - breites Spektrum an Spezialisierung 36

37 37

38 38

39 39

40 40

41 Entwicklung der Krankenhausversorgung Quelle: Statistisches Bundesamt 41

42 KH-Betten und durchschnittliche Verweildauer Quelle: Hartmann: Gesundheitssystemvergleich Deutschland GB - USA 42

43 43

44 Staatliche Krankenhausplanung λ λ λ Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 sind die Länder zur Durchführung einer staatlichen Krankenhausplanung verpflichtet, die regelmäßig fortzuschreiben ist dient der Bedarfsermittlung an Krankenhausleistungen und Krankenhäusern in den Verschiedenen Versorgungsregionen zu ermitteln Sie ordnet die Krankenhäuser entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit unterschiedliche Versorgungsstufen zu (Grund-, Regel-, Schwerpunkt-, Zentralversorgung) Quelle: Simon, Gesundheitssystem in Deutschland, Seite

45 Historische Entwicklung Prinzip der dualen Finanzierung - vereinfachte Systematik Quelle: in Anlehnung an Keun/ Prott,

46 Ziele von DRG-Systemen λ λ λ λ Verbesserung der innerbetrieblichen Leistungssteuerung in Krankenhäusern, z.b. gerechte Zuteilung von Budgets auf Stationen Verbesserung des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern, z.b. Vergleichbarkeit von Ergebnisstatistiken auf Grundlage von Fallgruppen Verbesserung der Vergleichbarkeit von Krankenhausleistungen: Verlässliche Informationen über die unterschiedliche Fallschwere (case mix) von Krankenhauspatienten Grundlage einer leistungsgerechten Vergütung (sekundär!) 46

47 DRG-Nomenklatur 47

48 Konvergenzphase bis 2009 Anpassung an den landeseinheitlichen Basisfallwert Quelle: Tuschen,

49 Agenda 1. Einfuḧrung in die Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens 2. Organisation der Ärzteschaft Funktionen und Ziele 3. Der Krankenhausmarkt als Teil der Gesundheitswirtschaft 4. Krankenversicherung im Überblick 5. Neue Versorgungsformen 49

50 Gesetzliche Krankenversicherung Versicherte - Arbeitnehmer (ohne Beamte), bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von 3937,5 pro Monat sowie - Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten sind pflicht versicherte - Freiwiilig versicherte sind Personen mit einem Monatseinkommen von über 3937,5 Leistungen - Sachleistungen zur Behandlung,Früherkennung und Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung sowie der medizinischen Rehabilitation - Geldleistungen: Krankengeld Finanzierung - Die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Hälfte plus 0,45% vom AN bzw. vom Rentner, zur Hälfte minus 0,45% vom AG bzw Rentenversicherungsträge. - 14,3% durchschnittlicher Beitragssatz - Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, ab 2009 jährlich steigende Finanzierung der kostenlosen Versicherung von Kindern Träger - Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen der Angestellten und Arbeiter, Seekrankenkasse Quelle: Birkner, Lüttecke, Gürtler. Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen. 50

51 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 51

52 52

53 Grundprinzipien der sozialen Sicherung im Krankheitsfall Versicherungspflicht Quelle: 53

54 Wer ist in der GKV versichert? Zwangversicherte: Alle Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen (Versicherungspflichtgrenze 2007, nicht zu verwechseln mit Beitragsbemessungsgrenze) nicht überschreitet Deren Kinder/Ehepartner Freiwillig Versicherte: Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und die kein Mitglied der PKV sein möchten Selbstständige, die nicht Mitglied der PKV sein wollen Quelle: Willich, Gesundheitsökonomie

55 Marktstrukturen Anzahl Krankenkassen, Quelle: R. Busse,

56 56

57 GKV-Beitragssatz Der Beitragssatz zur GKV bis 2050 in Prozent vom Einkommen Prognose Cassel (mittleres Szenario) Prognose Hof (mittleres Szenario) Prognose Breyer/Ulrich (mittleres Szenario) 31, ,2 23, Quelle: Cassel, Hof (2001), Institut der deutschen Wirtschaft (IdW) Köln Friedrich Breyer, Volker Ulrich (2000), Universität Konstanz / Greifswald 57

58 1. Herausforderungen der Kostenträger 58

59 Leistungskatalog Bezeichnung für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die Versicherte gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch haben. Der Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss fortlaufend auf den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der einzelnen Leistungen überprüft. Quelle: S. Becker-Berke, B. Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. Bonn 2007, S

60 Kontrahierungszwang Bezeichnet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. Anders als in der privaten Krankenversicherung unterliegen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen dem Kontrahierungszwang: Sie sind zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft verpflichtet. Quelle: S. Becker-Berke, B. Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. Bonn 2007, S

61 GKV vs. PKV - Überblick Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag nach der Höhe des Einkommens (Umlageverfahren) Das Risiko spielt bei der Beitragsbemessung keine Rolle. (Kontrahierungszwang) Familienversicherung: Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner werden mitversichert (Solidaritätsprinzip). Private Krankenversicherung Beitrag nach dem kalkulierten Risiko, Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch zu nehmen. (Kapitaldeckungsverfahren) Bei der Risikokalkulation spielen Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen und Gesundheitszustand eine Rolle. Jede Person muss einzeln versichert werden (Äquivalenzprinzip). Gesetzlicher Leistungskatalog Sachleistungsprinzip Versicherungspflicht Individuelle Vertragsgestaltung Kostenerstattungsprinzip Freiwillige Versicherung 61

62 Neue Wahltarife Wahltarife/Zusatzversicherungen im Überblick λ λ λ Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) ist die Bedeutung der Wahltarife als Wettbewerbselement in der GKV nochmals gestiegen Die Vielfalt der inzwischen angebotenen Wahltarife ist vom Gesetzgeber dabei ausdrücklich gewollt Nicht nur freiwillig Versicherte - wie noch im GKV- Modernisierungsgesetz beschränkend formuliert -, sondern fast alle gesetzlich Versicherten können zwischen den möglichen Wahltarifen wählen Quelle: 62

63 Agenda 1. Einfuḧrung in die Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens 2. Organisation der Ärzteschaft Funktionen und Ziele 3. Der Krankenhausmarkt als Teil der Gesundheitswirtschaft 4. Krankenversicherung im Überblick 5. Neue Versorgungsformen 63

64 Was ist Managed Care? Ausgewählte Definitionen in der deutschen Literatur λ Managed Care ist die Anwendung von Management-Prinzipien, die zumindest partielle Integration der Leistungsfinanzierung und - erstellung sowie das selektive Kontrahieren der Leistungsfinanzierer mit ausgewählten Leistungserbringern. Ziel ist die effiziente Steuerung der Kosten und Qualität im Gesundheitswesen. Quelle: V. E. Amelung, Managed Care,

65 Instrumente und Organisationsformen im Überblick Managed Care- Organisationen/-Produkte Managed Care- Instrumente - Independent Practice Association (IPA) - Preferred Provider Oganizations (PPO) - Provider Networks - Integrated Delivery Systems (IDS) - Physician Hospital Organizations (PHO) Leistungserbringer Versicherter Vergütungssystem, Qualitäts- und Kostensteuerung Prämien- und Leistungsgestaltung Prämiengestaltung - Selbstbeteiligung - Bonus-/Malus-Systeme - Wahltarife Leistungsgestaltung - Gatekeeping - Disease und Case Management - Unterstützung von Verhaltensänderungen - Präventionen Leistungsfinanzierer - Management Service Organizations (MSO) - Physician Practice Management Organizations (PPMO) - Staff-, Group-, IPA- und Network-HMOs - point of service Produkte neue Organisationen - Kopfpauschalen -DRG - Budgetierung Vergütungssystem Qualitäts- und Kostensteuerung - utilization review - second opinion - guidelines - Evaluationsverfahren Quelle: V. E. Amelung, Managed Care,

66 Indikationsorientierte integrierte Versorgung 66

67 Integrierte Versorgung Schwachstellen des bestehenden Systems vermeiden Optimierung der Schnittstellen Versorgung auf geeigneter Versorgungsstufe Ambulanter Sektor Stationärer Sektor Rehabilitation Standardisierung Kooperation und Kommunikation 67

68 WSG und VÄndG als vorläufig letztes Glied einer Folge von Gesetzesänderungen zur Förderung neuer Versorgungsformen 1996: Entwurf GKV-Weiterentwicklungsgesetz (gescheitert) Erprobungsregelungen Vernetzte Praxen : 2. NOG Modellvorhaben Strukturverträge : Gesundheits- Reformgesetz (GRG) Integrierte Versorgung DMP : GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) Weiterentwicklung der IV Anschubfinanzierung für IV-Verträge MVZ Teilöffnung KH für amb. Versorgung Hausarztzentrierte Versorgung VÄndG GKV-WSG vor Praxisnetz Berlin (Komb. Budget) Erste Modellvorhaben Strukturverträge Gründung BMC Nov MuM -Medizin und Mehr Bünde (1997) Vision Brannenburger Modell (2002) Prosper (Bottrop ) Anstieg der Zahl der IV-Verträge MVZ-Gründungen Arzt- Firmen Filial-Gründungen Kettenbildung Franchising Doppeltätigkeit 68

69 IV Verträge Status Quo Quelle: Heil

70 Integrierte Versorgung: Charakteristika λ 140 a ff SGB V: Freie Vertragspartnerwahl selektives Kontrahieren λ Verträge über verschiedene Leistungssektoren hinweg (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Heilmittel etc.) λ Verträge über verschiedene Fachrichtungen hinweg (interdisziplinär, z.b. Radiologe, Onkologe und chirurgisches Krankenhaus) λ Freie Preis- bzw. Vergütungsgestaltung λ Optionen der leistungs- bzw. qualitätsgerechten Vergütung (z.b Bonus und Malus-Regelungen) λ Integrierte Versorgung ermöglicht unternehmensspezifische bzw. kundenspezifische Vertragsstrategien λ mehr als die Regelversorgung λ nicht primär die Lösung von Vergütungsproblemen λ Organisation & Steuerung von Behandlungsepisoden Sektorenübergreifend Im Zeitverlauf Quelle: Hecke. Neue Versorgunsformen in der GKV. Gesetzliche Grundalgen. Hannover

71 Ziele der Integrierten Versorgung Entwicklung von standardisierten, sektorübergreifenden, und koordinierten Vertrags- und Versorgungskonzepten bedarfsorientierte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Behandlung der Patienten messbarer Mehrwert für die Versicherten erkennbar Überlegenheit in medizinischen, ökonomischen und Service- Aspekten gegenüber der Regelversorgung intensivierte Information und Beratung der Patienten Entwicklung markenbildender Versorgungskonzepte Quelle: Heil,

72 Ein Modell für populationsorientierte integrierte Versorgung Quelle: sofern nicht anders gekennzeichnet: Seiler R, Die Schwarzwaldformel das Modell Gesundes Kinzigtal, in: Weatherly et al (2007), Leuchtturmprojekte integrierter Versorgung 72

73 Rahmendaten λ λ Beteiligte Krankenkassen AOK ( ) und LKK Baden-Württemberg ( ) Population und Budget AOK- und LKK-Versicherte im PLZ-Gebiet (ca. 50% der Region) Leistungsausgaben ca. 50 Mio. p.a., Virtuelles Budget der MMG Vertragsumfang: Gesamte ambulante und stationäre Versorgung alle Indikationen außer Zahnmedizin Vertragslaufzeit bis

74 Die Idee: Einsparcontracting Referenzgröße Regelversorgung wird mit komplexer Formel berechnet (RSA) Ertrag von Gesundes Kinzigtal GmbH = Anteil an Einsparung ggü. Regelversorgung (für alle Versicherten) Quelle: Poster der Gesundes Kinzigtal GmbH

75 In einem MVZ steht nicht der einzelne Arzt, sondern das MVZ als Leistungs-erbringer dem Patienten gegenüber Modell Ärztehaus: Modell MVZ: (Gemeinschaftspraxen) Ärztehaus Facharzt A Facharzt B Psychiater Facharzt A Facharzt B Psychiater Direkter Behandlungsvertrag Patient Kein direkter Anspruch auf Behandlung angestellt o. Vertragsarzt MVZ Behandlungsvertrag (MVZ = Leistungserbringer) Patient 75

76 Das Medizinische Versorgungszentrum POLIKUM Friedenau 76

77 Strukturelle Voraussetzungen im MVZ Friedenau Separate Managementzentrale mit ca. 30 Mitarbeitern MVZ + Erweiterung zum Gesundheitszentrum + Apotheke + Sanitätshaus + Akustiker + Optiker + Labor + Schulungszentrum 77

78 normale vertragsärztliche Versorgung λ Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 7-21h dank redundanter Arzt- Besetzung λ Alle 20* gängigen Fachrichtungen samt Drittmittelanbietern unter einem Dach versorgen koordiniert weil: * Quelle: Otto Zentrale IT-gestützte Untersuchungsplanung - durch Sprechstundenhilfe (kurze Wartezeiten, Geräteauslastung) 2. Digitale Patientenakte - alle 95*technischen Geräte speisen Daten direkt ein - alle Ärzte haben jederzeit Zugriff - sorgt für Transparenz, Qualität (peer-review), Teamwork - ermöglicht Absprachen zum Ressourcenverbrauch 3. Austausch der Ärzte* - z.b. im Gruppenraum für Datenbearbeitung - Forum: Wer macht was zur Abstimmung zw. HA und F 78

79 Variante einer kombinierten Angebotsstruktur MVZ plus MVZ als Teil eines Gesundheitszentrums Gesundheitszentrum Besitzgesellschaft - Gesamtmanagement - Organisations- und Kooperationsvereinbarungen / QM / elektronische Vernetzung Vertragsärzte MVZ Gründer/Träger von MVZ (Nur zugelassene Leistungserbringer!) Ärztliche Leitung! angst. Ärzte & Ergänzende Medizinische Angebote Sanitätshaus ambulante REHA Optiker Dentallabor Ergotherapie Logopädie Wellness- u. Fitnesszentrum Kosmetisches Institut etc. Nicht-medizinische Anbieter Drogerie Restaurant/Café Büro / Handel usw. Weitere Infrastruktur Garagen, Stellplätze, etc.) 79

80 Erfolgsfaktoren integrierter Systeme Einheitliche und vernetzte IT-Infrastruktur Geographische Nähe der Einheiten Zentrale Steuerung und dezentrale Ausführung Starke und einheitliche Unternehmenskultur Adäquate Anreizsysteme und Kontrollsysteme 80

81 Vielfalt der Versorgungsstrukturen wird infolge des VÄndG und GKV-WSG weiter zunehmen Netz Einzel- Klinik GP Einzel- Praxis Einzelne Leistungserbringer Einfache Kooperations- Modelle Personelle Vernetzung Doppel -Tätigkeit amb/kh/mvz Komplexe, differenzierte vernetzte Strukturen, auch überregional 81

82 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Univ.-Prof. Dr. Volker Amelung Medizinische Hochschule Hannover Abteilung Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung OE 5410 Carl-Neuberg-Str Hannover Tel.: amelung.volker@mh-hannover.de 82

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