Was ist im Landespflegegesetz geregelt?
|
|
- Swen Egger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eckpunkte neues Landespflegegesetz Workshop ambulant Die wesentlichen Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste werden im SGB V und im SGB XI und damit vom Bundesgesetzgeber festgelegt. Die Einflussmöglichkeiten auf die ambulante Pflegeinfrastruktur sind geringer als im stationärer Bereich ( Landesheimgesetz ). 2 bpa Baden-Württemberg Infotreff 1
2 Investitionsförderung von Pflegeheimen Seit 2010 gibt es keine Förderung mehr im stationären Bereich. Der bpa hat sich vehement für die Abschaffung der Förderung eingesetzt. Idee dahinter ist, Versorgungsengpässe zu vermeiden. Private Träger konnten kaum von der Förderung profitieren, so dass Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Im ambulanten Bereich gibt es keine Förderung. Refinanzierung der Investitionskosten über die Kunden. 3 bpa Baden-Württemberg Infotreff Gesonderte Berechnung nicht geförderter Aufwendungen 14 Abs. 2 Landespflegegesetz: Die Mitteilung nach 82 Abs. 4 SGB XI muss nachvollziehbar sein und hierzu insbesondere die Art der Investitionsmaßnahme und die Investitionsaufwendungen für sie nach Art, Höhe und Laufzeit detailliert darstellen. Zuständig für die Mitteilung der Investitionskosten im ambulanten Bereich: Kommunalverband für Jugend und Soziales Lindenspürstraße Stuttgart 4 bpa Baden-Württemberg Infotreff 2
3 Was sind Investitionskosten? Abschreibungen (Gebäude, Kfz, Büromobiliar, EDV, ) Zinsen (Fremdkapital) Miete Leasing Instandhaltung Gebäude Reparaturen Kalkulieren Sie Ihre Investitionskosten! 5 bpa Baden-Württemberg Infotreff Ausführung des Altenpflegegesetzes Wer darf Träger der praktischen Ausbildung sein? (mind. drei Pflegefachkräfte, davon eine Altenpflegefachkraft) Fachliche Anleitung im Umfang von mindestens 25 Stunden je Schulhalbjahr und Schüler durch eine berufspädagogisch fortgebildete (mind. 200 Stunden) Pflegefachkraft. 6 bpa Baden-Württemberg Infotreff 3
4 Ermächtigungsgrundlagen - Altenpflegehilfeausbildung - Ausbildungsumlage - Fort- und Weiterbildung - Alltagsbetreuung Die Schwerpunktthemen Investitionskosten und Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich wichtig dennoch ist der Einfluss des Landes insbesondere im ambulanten Bereich bislang vergleichsweise gering. 7 bpa Baden-Württemberg Infotreff Handschrift : - Stärkung der Kommunen / Unterstützung in Wohnortnähe - ambulant vor stationär - Ausbau und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen und Unterstützungsangeboten 8 bpa Baden-Württemberg Infotreff 4
5 Kommunale Pflegekonferenzen Sollen gebildet werden können, um Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten. Teilnehmer: Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Pflegebedürftige, Pflegepersonal, bürgerschaftlich Engagierte. Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmenverträgen / Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. 9 bpa Baden-Württemberg Infotreff Durchführung der Modellkommune Pflege Umsetzung des PSG III. Baden-Württemberg hat sich für diese Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen eingesetzt. Die Modellkommunen sollen für die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen ( 37 Abs. 3 SGB XI) zuständig und verantwortlich sein. Sie können diese selbst übernehmen oder Verträge mit Pflegeeinrichtungen schließen. Beispiel: Modellprojekt PräSenZ 10 bpa Baden-Württemberg Infotreff 5
6 Kommunales Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten Der weitere Ausbau der Pflegestützpunkte ist ein erklärtes Ziel der grün-schwarzen Landesregierung. 11 bpa Baden-Württemberg Infotreff Stärkung der sozialraumbezogenen Unterstützungsstrukturen Das Land möchte im Rahmen und nach Maßgabe seiner Haushaltspläne unterstützende Wohnformen, Tages- und Nachtpflege jeweils vor dem sozialräumlichen Hintergrund einer wohnortnahen Unterstützung fördern. 12 bpa Baden-Württemberg Infotreff 6
7 Sektorenübergreifende Zusammenarbeit Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Pflegekassen, Trägern von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll gestärkt werden. Ausgestaltung bleibt noch offen. 13 bpa Baden-Württemberg Infotreff Alltagsunterstützende Technologien und Digitalisierung Die Möglichkeiten des technischen Fortschritts sollen genutzt werden. Telemedizinische Anwendungen können ein wesentlicher Baustein pflegerischer Versorgung sein und zu einer Qualitätsverbesserung der Pflege sowie zur Entlastung von Pflegekräften und Angehörigen beitragen. - Überleitungsmanagement - Televisite - Hausnotruf 14 bpa Baden-Württemberg Infotreff 7
8 Ausbildung Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, das 2020 in Kraft treten wird. Sobald der Gesetzesentwurf vorliegt, startet das Anhörungsverfahren. Der bpa wird hierzu ebenfalls kritisch Stellung nehmen. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. 15 bpa Baden-Württemberg Infotreff 8
Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeversicherung in Baden-Württemberg
Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes zur Umsetzung der Pflegeversicherung in Baden-Württemberg 1. Handlungsbedarf Die Länder sind gemäß 9 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verantwortlich für die
MehrDurch das Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen. Vorblatt
Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen Vorblatt A. Zielsetzung Durch das Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz)
MehrPflege-Weiterentwicklungsgesetz
Symposium Demenzfreundliches Thüringen 12. Januar 2012, Erfurt Vortrag von Stefan Bischoff Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Unterstützung von Menschen mit Demenz
MehrWas ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen?
Was ist seit dem Inkrafttreten des PSG II im Land Brandenburg geschehen? Fachveranstaltung PSG II und PSG III am 14. September 2016 in Königs Wusterhausen, Andrea Kocaj, Landkreistag Brandenburg 1 Gliederung
MehrWeiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
MehrZur Pflegesituation im ländlichen Raum
Zur Pflegesituation im ländlichen Raum Gesundheit und Pflege im Ländlichen Raum 12.November.14 Johannes Kessler Diakonisches Werk Württemberg 12.11.2014 1 Allgemeine Daten zur Pflege Einige Daten Zahl
MehrBeratung als gesetzlicher Auftrag. Berlin, 30. November 2017 Tagung Beratung bei Demenz Bedarfe und Konzepte
Beratung als gesetzlicher Auftrag Berlin, 30. November 2017 Tagung Beratung bei Demenz Bedarfe und Konzepte Pflegebedürftige nach Versorgungsart (Pflegestatistik 2015) Wo stehen wir aktuell? Demografische
MehrLandesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) Vom 25. Juli 2005
Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) Vom 25. Juli 2005 Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Ziel des Gesetzes,
MehrRahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der
MehrPFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI
GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege
MehrPFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017
PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn
MehrPflegestützpunkte in der Stadt Mülheim an der Ruhr 05. Februar
Pflegestützpunkte in der Stadt Mülheim an der Ruhr 05. Februar 2010 05.02.2010 1 Infrastrukturrelevante Altersgruppen: Senioren 22.000 21.000 20.000 19.000 18.000 Prognosestart 17.000 16.000 15.000 14.000
MehrSchnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen
Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Pflege Dieter Eichler Landesbeauftragter Bundesverbandes privater Anbieter
MehrLandesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) Vom 25. Juli 2005
Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) Vom 25. Juli 2005 Zum 202017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte
MehrDie Pflegestärkungsgesetze - Eckpunkte und Konsequenzen für die pflegerische Versorgung
Qualitätstagung der DGCC Die Pflegestärkungsgesetze - Eckpunkte und Konsequenzen für die pflegerische Versorgung Prof. Dr. Renate Stemmer Katholische Hochschule Mainz 30. September 2016 Übersicht Eckpunkte
MehrAktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland
Aktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland Prof. Hildegard Theobald, Universität Vechta Workshop Reformen in der Langzeitpflege Deutschland und O sterreich
MehrPflegestrukturplanung. im Landkreis Cochem-Zell
Pflegestrukturplanung im Landkreis Anja Toenneßen, Regionale Pflegekonferenz 09.04.2013 Seite 1 Ausgangslage im Landkreis Demografischer Wandel - Bevölkerungsentwicklung Regionale Pflegekonferenz 09.04.2013
MehrChancen der Pflegereform
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Chancen der Pflegereform Schwerpunkte der Pflegepolitik im Land Brandenburg Gerd Künzel Ministerialdirigent, Abteilungsleiter Soziales und Familie
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Mehr28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel. Alten- und Pflegegesetz (APG NRW)
28. September 2015 Konstituierende Sitzung Kommunale Konferenz Alter und Pflege im Kreis Wesel Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) 1 Alten- und Pflegegesetz NRW 16.10.2014 Inkrafttreten Ersetzt das Landespflegegesetz
MehrAnforderungen an Politik und Gesellschaft
Anforderungen an Politik und Gesellschaft Renate Gamp Soest, den 30. September 2014 Die vergangenen 25 Jahre 1. September 1989: Uneinheitliche Altenpflegelandschaft: In 16 Bundesländern gibt es 16 verschiedene
MehrPflegestärkungsgesetze
Pflegestärkungsgesetze Übersicht Pflege: Wo stehen wir? Herausforderungen Pflegestärkungsgesetze I, II, III Pflege: Wo stehen wir? Entwicklung Leistungsbezieher Zahl der Erwerbspersonen sinkt Herausforderungen
MehrDrittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
- 13 - Erläuterung, 952. BR, 16.12.16 TOP 13: Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) Drucksache: 720/16
MehrDie Pflegeberufe der Zukunft
Die Pflegeberufe der Zukunft Katrin Bräutigam Abteilungsleiterin Pflege Stand 09.04.2018: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.07.2017 Vorschlag Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) für die Pflegeberufe
MehrPSG I, II, III: Wie geht es der Pflege?
PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. am 03.07.2017 in Berlin Stärkung der kommunalen Verantwortung in der Pflege Koalitionsvertrag für die
MehrAuswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich
Auswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich 5. Pflege- und Gesundheitskonferenz des Landkreises Vorpommern-Greifswald
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrGesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI
Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend
MehrI. Vorbemerkung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es auf Seite 85 f.:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 11/14 AF IV 4. April 2014 Hinweise des Deutschen Vereins zur Arbeit der gemäß Koalitionsvertrag geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe betreffend
MehrGrundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)
Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69
MehrBund-Länder-AG Pflege
Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege Zur Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-AG Dr. Martin Schölkopf, Unterabteilungsleiter im BMG Historie Koalitionsvertrag September 2014 bis Mai 2015
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
Mehram Beispiel des ambulanten Pflegedienstes der Stadt Maintal (MSHD) Bettina Kolod,
am Beispiel des ambulanten Pflegedienstes der Stadt Maintal (MSHD) Bettina Kolod, 20.06.2013 1 Der Mobile Soziale Hilfsdienst (MSHD) der Stadt Maintal ist ein ambulanter Pflegedienst unter kommunaler Trägerschaft.
MehrPflegestützpunkte und Kommunale Anlaufstellen im Landkreis Esslingen Renate Fischer, Altenhilfefachberatung/-planung, Landratsamt Esslingen
Pflegestützpunkte und Kommunale Anlaufstellen im Renate Fischer, Altenhilfefachberatung/-planung, Landratsamt Pflegestützpunkte Ziele: wohnortnahe, neutrale Beratung und Begleitung in allen Themen der
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz -LPSG)
DER VORSTANDSVORSITZENDE Anschrift: Stauffenbergstr. 3 70173 Stuttgart Liga der freien Wohlfahrtspflege Stauffenbergstr. 3 70173 Stuttgart Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Referat
MehrZusammenarbeit in der Versorgung
Zusammenarbeit in der Versorgung DR. ECKART SCHNABEL LEITER FORSCHUNGSSTELLE PFLEGEVERSICHERUNG, GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 56 Agenda Herausforderung Demenz Zusammenarbeit und Vernetzung Aktuelle Modellprojekte
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege
Der Träger des Pflegeheimes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK - Landesverband Hessen IKK Hessen Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz
MehrStellungnahme des Sozialverband VdK e.v. Rheinland-Pfalz. zum Entwurf des. Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Beratungs- und
Stellungnahme des Sozialverband VdK e.v. Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
MehrAltenpflegebarometer Baden-Württemberg
Altenpflegebarometer Baden-Württemberg www.altenpflegebarometer.de Online-Befragung zum Stimmungsbild unserer Pflegebranche Altenpflegebarometer Baden-Württemberg (2015) eine Initiative der Evangelischen
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrPflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F)
Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrDie Pflegestärkungsgesetze mehr Flexibilität in der ambulanten Versorgung. MRin Katja Streppel 25. April 2017
Die Pflegestärkungsgesetze mehr Flexibilität in der ambulanten Versorgung MRin Katja Streppel 25. April 2017 Zukunftsthema Pflege 350.000 Pflegebedürftige in Bayern - davon 70 % ambulant versorgt - davon
MehrFinanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)
11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung
MehrKommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP) Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität
MehrReformmarathon Pflege: Was wurde für die Versicherten erreicht?
AOK Nordost Reformmarathon Pflege: Was wurde für die Versicherten erreicht? 13.12.2017 Deutsches Pflege Forum Jens Kreutzer, Unternehmensbereichsleiter Pflege Verträge/Qualitätsmanagement bei der AOK Nordost
MehrPflege und Sorge. Diskurse. Prof. Dr. Thomas Klie Deutscher Verein Berlin 24. April 2017
Pflege und Sorge Prof. Dr. Thomas Klie Deutscher Verein Berlin 24. April 2017 Diskurse 1 Diskurse Caring Community 2 Zahlen Vielfalt des Engagements in Pflegekontexten Unter Nachbarn im Quartier Alzheimergesellschaft
Mehrzwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und
den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Paul Schmäing Referatsleiter Pflege/Vertragsrecht, VdAK/AEV e.v. 1 Stellenwert ambulanter Wohngemeinschaften Grundsatz: ambulant vor stationär Alternative zum Singledasein, Einzelhaushalt Wunsche nach
MehrLeistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da
Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung
Mehrzwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und
den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»
Mehr3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5389 27. 06. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
MehrMenschen heute. Verkürzungen in der Diskussion um zentrale Ziele der Sicherungssysteme
DVfR-Fachtagung Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen Workshop 3 Berlin, 22. Oktober 2012 Versorgungs- und Hilfestrukturen für pflegebedürftige Menschen heute Dr. Klaus Wingenfeld Institut
MehrEmpfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI
Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 3. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick
MehrKontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf
Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Übersicht Gesetzliche Grundlage der Arbeit Umsetzung des 45d SGB XI Zielgruppen und Aufgaben Angebote für Menschen mit Demenz Abgrenzung zu niedrigschwelligen
Mehrzwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam "Berliner Spatzen" Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und
V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes
MehrDr. Ralf Suhr, Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) Stand 12. Oktober 2016
Vorbemerkung Kommentar zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz PSG III) Dr. Ralf Suhr, Zentrum
MehrDas Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Das Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Dr. Maren Preuß Birgit Wolff 1 Gliederung 1. Hintergrund und Zielsetzungen des Förderprogramms 2. Förderschwerpunkte 3. Rahmenbedingungen
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI für Leistungen der Tagespflege zwischen der teilstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) in Trägerschaft von Tagespflegeeinrichtung Straße
MehrB Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG) Vom 10. Februar 1996
B860-11 Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG) Vom 10. Februar 1996 Fundstelle: GVOBl. 1996, S. 227 Änderungsdaten: 1. 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 Zuständigkeiten und
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5175 13. 11. 2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur
MehrPflege-Weiterentwicklungsgesetz und Palliativversorgung -
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Palliativversorgung - Perspektiven für die Geriatrie Jahrestreffen der Landesarbeitsgemeinschaft der Geriatrischen Schwerpunkte und Zentren am 17. April 2008 Hohenloher
MehrTabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015
Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015 Merkmal Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Land Bremen 2013 2015 2013 2015 2013 2015 2013 2015
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
18. Wahlperiode Drucksache 18/466 HESSISCHER LANDTAG 04. 09. 2009 Kleine Anfrage der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 25.05.2009 betreffend psychosoziale Betreuung von an Demenz erkrankten
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrMit Recht: Gründen, Betreiben, Optimieren
Reihe Management Bd. 4 Sylvia Hacke Mit Recht: Gründen, Betreiben, Optimieren Handbuch zu Verträgen und Finanzierung G r ü n d e n B e t r e i b e n, O p t i m i e r e n G r ü n d e n, B e t r e i b e
MehrForderungen der LSV NRW für ein verantwortliches Entlassungs- und Versorgungsmanagement
Forderungen der LSV NRW für ein verantwortliches Entlassungs- und Versorgungsmanagement Dr. Martin Theisohn, LSV NRW Aktivitäten der Landesseniorenvertretung - Abfrage bei den Mitgliedern zum Entlassungsmanagement
MehrRHEINLAND-PFALZ LAND DER GUTEN PFLEGE
RHEINLAND-PFALZ LAND DER GUTEN PFLEGE FACHTAGUNGEN DER PFLEGESTÜTZPUNKTE APRIL 2016 VALLENDAR, MAINZ, TRIER UND KAISERSLAUTERN Bernhard Scholten, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
MehrMusterkostenstellenrechnung Ambulante Pflege Kostenstellen PV KV Soz Pri Trä Verteilungsschlüssel
Musterkostenstellenrechnung Ambulante Pflege Kostenstellen PV KV Soz Pri Trä Verteilungsschlüssel Pflegefachkräfte 1 50,1% 44,7% 0,2% 3,7% 1,3% Pflegekräfte 2 64,0% 27,1% 1,3% 1,7% 5,9% Pflegehilfskräfte
MehrPflegegeld (z.b. Angehörige) nach 37
PSG II Pflegegeld 17 / 18 Höhe der neuen Regelsätze Pflegegeld in 17 / 18 für Demenzpatienten Alle Informationen zu den neuen Abrechnungssätzen / Regelleistungen Pflegeld übersichtlich in Tabellen nach
MehrWeiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen
Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016
MehrRefinanzierung von Investitionskosten in der stationären Altenpflege
Refinanzierung von Investitionskosten in der stationären Altenpflege Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) zu den Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes
MehrDas Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Das Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Dr. Maren Preuß Birgit Wolff Hannover, 15. August 2016 1 Gliederung 1. Hintergrund und Zielsetzungen des Förderprogramms 2. Förderschwerpunkte
MehrLeitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach 5 SGB XI
Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach 5 SGB XI Gesundheitsförderung und Prävention für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen Gesunde Lebenswelten Ein Angebot
MehrLeben zu Hause was bietet das PSG II für Menschen mit Unterstützungsbedarf?
Leben zu Hause was bietet das PSG II für Menschen mit Unterstützungsbedarf? 3. Brandenburger Pflegefachtag in Erkner 01.11.2016 Eva Wallstein, Antje Baselau Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme. Drs 16/3377 und 16/4284 Schlussbericht
Drucksache 16/4409 06.09.2011 16. Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 hier:
MehrHauptlinien der Demenzstrategie in Bayern. Christine Leike Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung Wien,
Hauptlinien der Demenzstrategie in Bayern Christine Leike Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung Wien, Was erwartet Sie? 1. Menschen mit Demenz in Bayern 2. Die Bayerische Demenzstrategie
MehrModellprojekt Fachstellen Altern und Pflege im Quartier als Teil der Pflegeoffensive Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Modellprojekt Fachstellen Altern und Pflege im Quartier als Teil der Pflegeoffensive Brandenburg Thementag Netzwerk Pflege des LASV 02.
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrWorkshop 2 Welche Möglichkeiten zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen bieten sich auf der Grundlage des SGB XI? Nürnberg, 4.
Workshop 2 Welche Möglichkeiten zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen bieten sich auf der Grundlage des SGB XI? Nürnberg, 4. Juli 2018 Ministerialrätin Maria Weigand Leiterin des Referats Seniorenpolitik,
MehrPraxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege
Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in
MehrLandesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013
Landesberatungsstelle PflegeWohnen Ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz Fachtag Demenz Speyer am 11.09.2013 Themen: Wohnformen für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf Merkmale
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.
MehrZweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von
MehrGrundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz. Bildung einer Pflegekonferenz
Stadt Münster Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz 1 Bildung einer Pflegekonferenz Die Stadt Münster hat gem. 5 Abs. 1 Landespflegegesetz (PfG NW) seit 1996 eine Pflegekonferenz zur Umsetzung
Mehrzwischen sowie den Ersatzkassen
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg
MehrWohnberatung in Anbindung an den Pflegestützpunkt - Erfahrungen aus Schwerin -
Wohnberatung in Anbindung an den Pflegestützpunkt - Erfahrungen aus Schwerin - 3. Pflegekonferenz Nordwestmecklenburg 05. September 2018 Fachdienst Soziales 1 Gliederung Im Projekt (03/2016 12/2017) 1.
MehrDie deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017
Die deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017 Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Flensburg, den 29.3.2017 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
Mehr1 Grundlagen. (3) Zu den vollstationären Pflegeeinrichtungen gehören Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI.
Anlage 1 zum Rahmenvertrag für Kurzzeitpflege gemäß 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Vergütungszuschläge für pflegebedürftige Personen gemäß 43 b SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen
MehrStrukturierte Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen der Pflegeberatung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
Strukturierte Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen der Pflegeberatung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege Fachtagung Neue Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen in der Pflege 27. April 2017,
MehrDie Pflegeberatung - 7a SGB XI
Die Pflegeberatung - 7a SGB XI - Die Gesundheitskasse 4. Regensburger Case Management Symposium Regensburg, 11.03.2016 - Die Gesundheitskasse Die Pflegeberatung in der Pflegeberatung Ihrer AOK 7a SGB XI
MehrAntrag auf Gewährung einer Der Landrat
Kreis Düren Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Investitionskostenpauschale Sozialamt 50/01 Frau Lauscher Bismarckstr. 16 Telefon 02421 / 22-1406 52348 Düren Telefax 02421 / 22-2061 Antrag auf Gewährung
MehrVersorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI
Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI (Träger der Einrichtung) und AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - BKK-Landesverband NORD IKK-Landesverband Nord Knappschaft Landwirtschaftliche Krankenkasse
Mehrzwischen und - der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt - der Pflegekasse bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
Zusatzvereinbarung zur geltenden Pflegesatzvereinbarung nach 84 und 85 SGB XI zu den Vergütungszuschlägen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung gemäß 43b SGB XI im Bereich der vollstationären Pflege
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz
- 36 - Erläuterung, 948. BR, 23.09.16 TOP 36: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) Drucksache:
Mehr