Trockenheit Info 1: Befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen auf Grund der momentanen Trockenheit
|
|
- Kristina Falk
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Für den TG-Bauer vom 10. August 2018 Trockenheit: Das Landwirtschaftsamt informiert Die Auswirkungen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und die heissen Temperaturen sind für die Landwirtschaft enorm. Am 6. August 2018 hat deshalb der Bund Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit ergriffen und die Kantone eingeladen, ihren Handlungsspielraum auszunützen. Das Landwirtschaftsamt ist sich der Tragweite der momentanen Wetterlage und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft bewusst. Die Direktzahlungsverordnung erlaubt es den Kantonen, in Fällen von höherer Gewalt besondere Massnahmen zu ergreifen. Das Landwirtschaftsamt ist bestrebt, den vom Bund gewährten Handlungsspielraum optimal zu nutzen. Es wird deshalb im Thurgauer Bauer bei Bedarf über die getroffenen Massnahmen und über die erlaubten befristeten Abweichungen zur Direktzahlungsverordnung informieren. Trockenheit Info 1: Befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen auf Grund der momentanen Trockenheit Das Landwirtschaftsamt erlaubt folgende Abweichungen von den RAUS- Bestimmungen: 1. Ausgesetzt wird die Bestimmung, wonach bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss. 2. Die Bestimmung, dass den Tieren der Rinder-, Ziegen-, Schaf- und Pferdegattung vom 1. Mai bis 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf eine Weide gewährt werden muss, wird wie folgt abgeändert: Anstelle des Auslaufs auf eine Weide kann der Auslauf in einen Laufhof gewährt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf eine Weide oder in einen Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen werden. Auflagen: Die Bestimmungen gelten nur für Betriebe mit Wohnsitz im Kanton Thurgau und bis 31. August Es muss kein Gesuch eingereicht werden.
2 Trockenheit Info 2: Vorzeitige Beweidung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen Es ist ab sofort erlaubt, die extensiv genutzten Wiesen (Code 611) und die wenig intensiv genutzten Wiesen (Code 612) vorzeitig zu beweiden (anstelle frühestens 1. September). Um die Qualität dieser Biodiversitätsförderflächen nicht zu gefährden, können die extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen schonend und über eine möglichst kurze Dauer beweidet werden. Sobald kein Weidegras mehr vorhanden ist, müssen die Tiere von der Weide abgetrieben werden. Auflagen für die vorzeitige Beweidung: Die vorzeitige Beweidung gilt für Flächen im Kanton Thurgau. Es muss dem Landwirtschaftsamt kein Gesuch eingereicht werden. Das Datum der Beweidung muss im Wiesenjournal eingetragen werden. Bei Vernetzungsflächen mit der Zusatzanforderung "Altgras" darf der Altgrasstreifen nicht beweidet werden. Der Altgrasstreifen von 10 % muss ausgezäunt und über den Winter stehen gelassen werden. Für NHG-Flächen müssen die kantonalen Vorgaben eingehalten werden. Trockenheit Info 3: Ansaat der LQ-Massnahme 203 farbige Zwischenfrüchte aufgrund der Trockenheit bis 31. August möglich Aufgrund der Trockenheit kann die Ansaat der LQ-Massnahme 203, Farbige Zwischenfrüchte, bis spätestens 31. August erfolgen. Zwischenkulturen, welche aufgrund der Futterknappheit futterbaulich genutzt werden, können nicht gleichzeitig als farbige Zwischenfrüchte angemeldet werden. Die als farbige Zwischenfrüchte angelegten Flächen sind bis spätestens am 31. August im agate.ch in der Kant. Datenerhebung TG zu erfassen. Trockenheit Info 4: Suisse Bilanz / GMF Bilanz Das Landwirtschaftsamt informiert zu einem späteren Zeitpunkt.
3 Für den TG-Bauer vom 17. August 2018 Trockenheit Info 5: Suisse Bilanz / GMF Bilanz Nicht geplante Grundfutterzukäufe können zu einer unausgeglichenen Nährstoffbilanz führen. Deshalb kann in der Suisse Bilanz eine Korrektur vorgenommen werden. Die zugekauften Futtermittel sind in der Suisse-Bilanz einzutragen und die Kaufbelege sind vollständig aufzubewahren. Als ausserordentliche Korrektur darf ein fiktiver Grundfutterverkauf aufgrund der Trockenheit in die Bilanz eingesetzt werden. Der fiktive Grundfutterverkauf darf maximal so hoch sein, dass die Erträge der einzelnen Wiesentypen, des Silomaises und der Futterrüben höchstens gleich hoch sind wie der Durchschnitt der jeweiligen Erträge in den Suisse-Bilanzen der Jahre 2015 bis Im GMF-Programm darf das fehlende Wiesen- und Weidefutter auch durch andere Grundfutter (z. B. Silomais, Kartoffeln, Zuckerrübenschnitzel, usw.) ersetzt werden. Der Mindestanteil Wiesenfutter von 75 % im Talgebiet bzw. 85 % im Berggebiet muss nicht eingehalten werden. Der Kraftfutteranteil darf aber unverändert höchstens 10 % der Futterration betragen. Betriebe, die Grundfutter verkaufen, können in Analogie zu den Betrieben mit Futterzukauf fiktive Futterverkäufe geltend machen. Detaillierte Vorgaben sind auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes aufgeschaltet. Frauenfeld, 14. August 2018; Landwirtschaftsamt
4 Für den TG-Bauer vom 17. August 2018 Trockenheit Info 6: Anforderungen inkl. Lockerungen bei der LQ- Massnahme 203 farbige Zwischenfrüchte Die Bestimmungen im Trockenheit Info 3, TG-Bauer vom , werden wie folgt gelockert: Handelsübliche, nichtüberwinternde Zwischenfuttermischungen mit einem Anteil Leguminosen sind erlaubt. Sämtliche Kulturen der LQ-Massnahme 203 können ausnahmsweise futterbaulich genutzt werden. Die LQ-Massnahme 203, farbige Zwischenfrüchte, kann bis am 31. August 2018 unter in der Kant. Datenerhebung TG -> Programmanmeldung -> Landschaftsqualität, vorgenommen werden. Anforderungen Mindestens 30 Aren Phacelia, Rübsen, Senf, Inkarnatklee, Landsberger Gemenge, Guizotia, Sonnenblume und zusätzlich handelsübliche, nichtüberwinternde Zwischenfuttermischungen mit einem Anteil Leguminosen Futterbauliche Nutzung möglich Ansaat bis 31. August Ackerumbruch frühestens ab 15. November Beiträge Basisbeitrag: Fr. 2.- pro Are Zusatzbeitrag: Fr pro Are ab zwei farbigen Kulturen (Mischungen von verschiedenen Zwischenfrüchten zählen nur als eine farbige Kultur) Frauenfeld, 14. August 2018 Landwirtschaftsamt
5 Für den TG-Bauer vom 24. August 2018 Trockenheit Info 7: Ausserordentliche Akontozahlung als Folge der Trockenheit Die anhaltende Trockenheit führt bei vielen Betrieben zu einer finanziellen Zusatzbelastung und Liquiditätsengpässen. Um den Handlungsspielraum des Kantons Thurgau zu Gunsten der Landwirte optimal zu nutzen, plant das Landwirtschaftsamt eine zusätzliche ausserordentliche Akontozahlung bei den Direktzahlungen auszurichten. Diese ausserordentliche Akontozahlung wird in den nächsten 10 Tagen überwiesen und entspricht in der Regel einem Drittel der im Juli 2018 ausgerichteten Akontozahlung. Frauenfeld, 20. August 2018 Landwirtschaftsamt Für den TG-Bauer vom 31. August 2018 Trockenheit Info 8: Ergänzung zur GMF Bilanz Das BLW hat die Lockerungen bei der GMF-Bilanz präzisiert (kursiver Text): Im GMF-Programm darf das fehlende Wiesen- und Weidefutter durch andere Grundfutter ersetzt werden wie zum Beispiel Silomais, Kartoffeln, Zuckerrübenschnitzel usw. Die vollständige Liste ist in der Direktzahlungsverordnung, Anhang 5, Ziffer 1.1, zu finden. Der Mindestanteil Wiesenfutter von 75 % im Talgebiet bzw. 85 % im Berggebiet muss nicht eingehalten werden. Nebenprodukte aus der Verarbeitung von Lebensmitteln (Zuckerrübenschnitzel getrocknet, Biertreber getrocknet sowie Nebenprodukte der Trocken- und Schälmüllerei) sind als Grundfutter anrechenbar. Bei den Nebenprodukten entfällt die maximale Limite von 5 %. Der Kraftfutteranteil darf aber unverändert höchstens 10 % der Futterration betragen. Frauenfeld, 27. August 2018; Landwirtschaftsamt
6 Für den TG-Bauer vom 31. August 2018 Trockenheit Info 9: Verlängerung der befristeten Lockerung der RAUS-Bestimmungen bis 30. September 2018 Das Landwirtschaftsamt erlaubt folgende Abweichungen von den RAUS- Bestimmungen: 1. Ausgesetzt wird die Bestimmung, wonach bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss. 2. Die Bestimmung, dass den Tieren der Rinder-, Ziegen-, Schaf- und Pferdegattung vom 1. Mai bis 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf eine Weide gewährt werden muss, wird wie folgt abgeändert: Anstelle des Auslaufs auf eine Weide kann der Auslauf in einen Laufhof gewährt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf eine Weide oder in einen Laufhof gewährt werden. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen werden. Auflagen: Die Bestimmungen gelten nur für Betriebe mit Wohnsitz im Kanton Thurgau und bis 30. September Es muss kein Gesuch eingereicht werden. Frauenfeld, 27. August 2018; Landwirtschaftsamt Für den TG-Bauer vom 31. August 2018 Trockenheit Info 10: Vorläufig noch keine Lockerung der Bodenschutz- Bestimmungen bei Ernte vor 31. August Der Ökologische Leistungsnachweis verlangt von Betrieben mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche, dass bei Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, im laufenden Jahr eine Winterkultur (z.b. Wintergetreide), ein Zwischenfutter oder eine Gründüngung angesät wird (Artikel 17 DZV). Der Saattermin ist nicht mehr vorgeschrieben, sodass günstige (feuchte) Bodenverhältnisse abgewartet werden können. Wenn Silo- oder Körnermais wegen der Trockenheit schon vor dem 31. August geerntet wurde, ist deshalb eine Zwischenkultur/Gründüngung anzusäen, sofern keine Herbstkultur (z.b. Raps, Wintergetreide, Kunstwiese) geplant ist. Sollte der September ausserordentlich trocken bleiben, behält sich das Landwirtschaftsamt vor, diese Bestimmung ausser Kraft zu setzen. Frauenfeld, 27. August 2018; Landwirtschaftsamt
7 Für den TG-Bauer vom 28. September 2018 Trockenheit Info 11: Keine Lockerung der Bodenschutz- Bestimmungen bei Ernte vor 31. August Der Ökologische Leistungsnachweis verlangt von Betrieben mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche, dass bei Kulturen, die vor dem 31. August geerntet wurden, im laufenden Jahr eine Winterkultur (z.b. Wintergetreide), ein Zwischenfutter oder eine Gründüngung angesät wird (Artikel 17 DZV). Bei Kulturen, die vor dem 31. August geerntet wurden, ist deshalb eine Zwischenkultur/Gründüngung anzusäen, sofern keine Herbstkultur (z.b. Raps, Wintergetreide, Kunstwiese) geplant ist. Diese Bestimmung gilt auch für Parzellen mit Silo- oder Körnermais, die wegen der Trockenheit vor dem 31. August geerntet wurden. Frauenfeld, 25. September 2018; Landwirtschaftsamt Für den TG-Bauer vom 28. September 2018 Trockenheit Info 12: Verlängerung der befristeten Lockerung der RAUS-Bestimmungen bis 31. Oktober 2018 Das Landwirtschaftsamt verlängert folgende Abweichungen von den RAUS- Bestimmungen bis 31. Oktober 2018: 1. Ausgesetzt wird die Bestimmung, wonach bei Tieren der Rinder-, Ziegen- und Schafgattung mindestens einen Viertel des Trockensubstanzbedarfs durch Weidefutter gedeckt werden muss. 2. Die Bestimmung, dass den Tieren der Rinder-, Ziegen-, Schaf- und Pferdegattung vom 1. Mai bis 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf eine Weide gewährt werden muss, wird wie folgt abgeändert: Anstelle des Auslaufs auf eine Weide kann in Ausnahmefällen der Auslauf in einen Laufhof gewährt werden. Insgesamt müssen weiterhin mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf eine Weide oder in einen Laufhof gewährt werden. Die Tage auf der Weide oder im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen werden. Frauenfeld, 25. September 2018; Landwirtschaftsamt
8 Für den TG-Bauer vom 28. September 2018 Trockenheit Info 13: Ergänzung zur Suisse Bilanz / GMF Bilanz Folgende Fälle können zu einer unausgeglichenen Suisse Bilanz und GMF Bilanz führen: nicht geplante Grundfutterzukäufe geplante, aber nicht getätigte Grundfutterverkäufe nicht als Körner-, sondern als Silomais verwendeter Mais In diesen Fällen kann in der Suisse Bilanz und in der GMF Bilanz eine Korrektur vorgenommen werden. Detaillierte Vorgaben sind auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes aufgeschaltet. Frauenfeld, 25. September 2018; Landwirtschaftsamt
Trockenheit Info 1: Befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen auf Grund der momentanen Trockenheit
Für den TG-Bauer vom 10. August 2018 Trockenheit: Das Landwirtschaftsamt informiert Die Auswirkungen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und die heissen Temperaturen sind für die Landwirtschaft enorm.
MehrTrockenheit Info 1: Befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen auf Grund der momentanen Trockenheit
Für den TG-Bauer vom 10. August 2018 Trockenheit: Das Landwirtschaftsamt informiert Die Auswirkungen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und die heissen Temperaturen sind für die Landwirtschaft enorm.
MehrTrockenheit Info 1: Befristete Lockerung der RAUS-Bestimmungen auf Grund der momentanen Trockenheit
Für den TG-Bauer vom 10. August 2018 Trockenheit: Das Landwirtschaftsamt informiert Die Auswirkungen der seit Wochen anhaltenden Trockenheit und die heissen Temperaturen sind für die Landwirtschaft enorm.
MehrDie Gesuchssteller/ Vertragspartner beantragen die Anerkennung
Landwirtschaft und Wald (lawa) Direktzahlungen Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch GESUCH/ Anerkennung einer ÖLN-Gemeinschaft (im Sinne von Art. 22 der Verordnung
MehrAckerbaustellen-Tagung
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 24. bis 26. Januar 2017 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Erosion (Bodenabtrag) im ÖLN Lukas Grete,
MehrÖkomassnahmen 2014 Fachliche Anleitung
Landwirtschaftsamt Ökomassnahmen 2014 Fachliche Anleitung Allgemeine Hinweise Gestützt auf Artikel 65 Absatz 3 der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) sind die folgenden Programme bis zum 31. August
MehrOekologischer Leistungsnachweis (OeLN) im Kanton Freiburg
AFAPI FIPO Rte de Grangeneuve 19-1725 Posieux 026/305 59 21 Fax 026/305 59 29 E-Mail info@afapi-fipo.ch Site www.afapi-fipo.ch DIESES DOKUMENT BLEIBT AUF DEM BETRIEB! PID : Name : Vorname : Adresse : PLZ
MehrRAUS- Programm für Kälber
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Öko- und Ethoprogramme RAUS- Programm für Kälber Infos des BLW - RAUS-Beitrag - Liege-
MehrDirektzahlungen Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN
Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN Heutiges Direktzahlungssystem AP 2014-2017 Artgerechte Haltung der Nutztiere Fruchtfolge Angemessener Anteil an Biodiversitätsflächen Keine Änderung Ausgeglichene Düngerbilanz
MehrVerordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau
Verordnung über im Pflanzenbau (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV) Änderung vom 29. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Einzelkulturbeitragsverordnung vom 23. Oktober 2013 1 wird
MehrÜbersicht landwirtschaftliche Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht landwirtschaftliche Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 Verordnung Verordnung über
MehrVerordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien
Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung
MehrOekologischer Leistungsnachweis (OeLN) im Kanton Freiburg
Rte de Grangeneuve 19-1725 Posieux PID : Name : Vorname : Adresse : PLZ / Ort Oekologischer Leistungsnachweis (OeLN) im Kanton Freiburg Flächenabtausch mit anderen Betrieben? ja nein Im Falle von ausserkantonalen
MehrVerordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien
Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt
MehrVerordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien
Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und
Mehrbegrüssen Sie herzlich zur Informationstagung
Das INFORAMA, der IP-Ring Rütti-Seeland, die Fachstelle Pflanzenschutz, Abteilung Naturförderung, der Veterinärdienst und der Berner Bauern Verband begrüssen Sie herzlich zur Informationstagung Inhalt
MehrVerordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 25. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember
MehrWichtigste Änderungen mit der AP 14-17
Wichtigste Änderungen mit der AP 14-17 1 12.11.2013 SBV/USP Ab dem 1. Januar 2014 wird die AP 14-17 umgesetzt 2 AP 14-17: Analyse des SBV Reduktion der Übergangsbeiträge: ca. 80 Millionen CHF Glas halb
MehrVerordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien
Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf
MehrWeniger, dafür grössere Landwirtschaftsbetriebe
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 11.05.2017, 9:15 7 Land- und Forstwirtschaft Nr. 2017-0455-D Landwirtschaftliche Strukturerhebung 2016
MehrVerordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober
MehrKommunales Vernetzungsprojekt Neunkirch
Kommunales Vernetzungsprojekt Neunkirch 2014-2021 Das Projekt kurz vorgestellt Die Gemeinde Neunkirch hat sich entschlossen, ein kommunales Vernetzungsprojekt über das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.
MehrANFORDERUNG AN DIE SUISSEBILANZ AB 2019
INFORAMA Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern ANFORDERUNG AN DIE SUISSEBILANZ AB 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen... 2 2 Suissebilanz, Datengrundlagen... 2 3 HODUFLU... 6 4
MehrSchweizer Produktionssystembeitrag graslandbasierte Milch-und Fleischproduktion
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Schweizer Produktionssystembeitrag graslandbasierte Milch-und Fleischproduktion Laurent Nyffenegger
MehrWeniger Landwirtschaftsbetriebe, aber immer mehr Bio-Betriebe
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 8.5.2018, 9.15 Uhr 7 Land- und Forstwirtschaft Nr. 2018-0238-D Landwirtschaftliche Strukturerhebung 2017
MehrKanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ
Themen: AGFF-Alpwirtschaftstagung 2015 1. Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet 2. Direktzahlungsverordnung 3. Alpungsbeiträge / Sömmerungsbeiträge 4. Fragen Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet Sömmerungsbeiträge
MehrMonitoring des Direktzahlungssystems
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Monitoring des Direktzahlungssystems Themenbereich Hauptziele AP 14-17 Wichtigste Änderungen (Instrumente)
Mehr305 Suisse-Bilanz 2011
Variante Bewirtscftungsart Lineare Korrektur Import-Export-Bilanz 1 ein ein Landw. utzfläche in 33.28 Düngbare in 32.11 Offene Ackerfläche in 1.55 Anzahl Grossvieheinheiten DGVE Betrieb nach ährstoffen
MehrÖLN, Produktionsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge 2019
Landwirtschaft und Wald (lawa) Direktzahlungen Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch PROGRAMMANMELDUNG ÖLN, Produktionsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge
MehrÖLN, Produktionsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge 2018
Landwirtschaft und Wald (lawa) Direktzahlungen Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 lawa@lu.ch lawa.lu.ch PROGRAMMANMELDUNG ÖLN, Produktionsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge
MehrInventar per
Inventar per 31.12.2018 Vorname Name Adresse PLZ/Ort Bemerkungen Tiere per 31.12.2018 Rindviehhaung Bitte Ausdruck TVD-Liste per 31.12.2018 beilegen Rindvieh Zucht Nutzung Stück am Stichtag Wert pro Stück
MehrLandschaftsqualitäts-Projekt Unterthurgau-Seerücken Erfassungsanleitung
Landschaftsqualitäts-Projekt Unterthurgau-Seerücken Erfassungsanleitung Einleitung Die vorliegende Erfassungsanleitung enthält wichtige Hinweise für die Deklaration der Landschaftsqualitäts-Massnahmen
MehrDie intelligente Lösung für Landwirte und Bäuerinnen. Zeit sparen und Überblick bewahren. Barto Suisse-Bilanz. Leitfaden
Die intelligente Lösung für Landwirte und Bäuerinnen Zeit sparen und Überblick bewahren Barto Suisse-Bilanz Leitfaden Die Methode Geprüft und freigegeben durch das BLW Die Barto Suisse-Bilanz basiert auf
MehrAmt für Landwirtschaft Amt für Umwelt. Ressourcenprogramm Humus. Humusbilanz-Tool ANLEITUNG TEIL 1: ERFASSUNG DES AUSGANGSZUSTANDS
Ressourcenprogramm Humus Humusbilanz-Tool ANLEITUNG TEIL 1: ERFASSUNG DES AUSGANGSZUSTANDS INHALTSVERZEICHNIS WICHTIGE INFORMATIONEN... 3 1. ANMELDEN UND BETRIEB ERSTELLEN... 4 2. ERFASSUNG DES AUSGANGSZUSTANDS...
MehrInfoveranstaltungen 2016
Infoveranstaltungen 2016 Kontrollintervalle Acontrol Rückblick 2016 Unterstützung Raphael Müller Stellenleiter Agricon GmbH / www.agricon.ch Kontrollkoordination Koordination der Kontrollen durch kantonale
MehrLandschaftsqualitäts-Projekt Oberthurgau Erfassungsanleitung
Landschaftsqualitäts-Projekt Oberthurgau Erfassungsanleitung Einleitung Die vorliegende Erfassungsanleitung enthält wichtige Hinweise für die Deklaration der Landschaftsqualitäts-Massnahmen des LQ-Projektes
MehrDropleg-Applikationstechnik
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Dropleg-Applikationstechnik Pflanzenschutztagung Gemüsebau vom 28. November 2013 Agroscope Changins-Wädenswil
MehrVernetzung im Kulturland Periode II,
Vernetzungs- projekt Vernetzung im Kulturland Periode II, 2010-2015 Das Projekt Vernetzung im Kulturland des Kantons wurde von 2004 bis 2009 während 6 Jahren erfolgreich umgesetzt. Im Januar 2010 hat es
MehrVerordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes
MehrVerordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) vom 23. Oktober 2013 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes
MehrBasiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung
Volkswirtschaftsdirektion Landwirtschaftsamt Merkblatt Basiswert Übergangsbeitrag - Details der Berechnung Juli 2014 1. Übergangsbeitrag Basiswert: Der Basiswert wird 2014 einmalig für jeden Betrieb festgelegt.
MehrBiokalender P.P Münsingen. «Name» «Strasse_1» «PLZ» «Ort»
Schwand 2 3110 Münsingen Tel. 031 722 10 70 Fax. 031 722 10 71 E-Mail: info@bio-test-agro.ch Internet: www.bio-test-agro.ch P.P. 3110 Münsingen «Name» «Strasse_1» «PLZ» «Ort» Biokalender 2017 Der Biokalender
MehrWie retten wir den Kiebitz? Teil 1. Dr. Luc Schifferli Dr. Reto Spaar Dr. Stephanie Michler
Wie retten wir den Kiebitz? Teil 1 Petra Horch Dr. Luc Schifferli Dr. Reto Spaar Dr. Stephanie Michler Bestandtrends In der Schweiz (1990 2013) Swiss BirdIndex Besiedelte Gebiete 2005-2013 Kartengrundlage
MehrVerordnung über die Tierverkehrsdatenbank
Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) Änderung vom 16. September 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 1 wird wie folgt geändert: Art.
MehrAckerbaustellen-Tagung
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellen-Tagung 12. und 13. Januar 2016 Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Ackerbaustellenleiter-Tagung 12. / 13. Januar 2016 Agriportal
MehrTierwohl in der Schweiz Herausforderungen und Lösungen - Erwartung und Wertschätzung von Gesellschaft und Markt
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Direktzahlungsprogramme Konferenz «Tierwohl und Tiergesundheit in Zuchtbetrieben am Oberrhein»
MehrGrasland Schweiz. Oberstufe/Hauswirtschaft. Name:
Die Schweiz ist ein typisches Grasland. Ihre Gesamtfläche beträgt 41 285 km 2. Neben dem Wald ist das Wiesland flächenmässig das wichtigste Landschaftselement der Schweiz. Die natürlichen Bedingungen wie
MehrLandschaftsqualitäts-Projekt Hinterthurgau-Immenberg Erfassungsanleitung
Landschaftsqualitäts-Projekt Hinterthurgau-Immenberg Erfassungsanleitung Einleitung Die vorliegende Erfassungsanleitung enthält wichtige Hinweise für die Deklaration der Landschaftsqualitäts-Massnahmen
MehrMinimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung)
RAUS Gültig für die Kampagne 2018 Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) Rechtsgrundlage Gestützt Art. 74 Abs.
MehrFühren des Auslaufjournals für Pferde
Fachinformation Tierschutz Nr. 11.6_(1)_d Mai 2009 Führen des Auslaufjournals für Pferde Diese Fachinformation ist als Ergänzung zur Fachinformation Tierschutz Nr. 11.5_(1) über die Auslaufvorschriften
MehrJetzt wird es ernst. Neue Agrarpolitik Pflanzenbau
Nr. 5/2014 die grüne Neue Agrarpolitik Pflanzenbau 21 Jetzt wird es ernst Bild: Katharina Scheuner Die neue Agrarpolitik führt zu verschiedenen Veränderungen im Ackerbau. Belohnt werden insbesondere Anbauverfahren
MehrUmsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)
1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden
MehrLandschaftsqualitäts-Projekt Mittelthurgau Erfassungsanleitung
Landschaftsqualitäts-Projekt Mittelthurgau Erfassungsanleitung Einleitung Die vorliegende Erfassungsanleitung enthält wichtige Hinweise für die Deklaration der Landschaftsqualitäts-Massnahmen des LQ-Projektes
MehrBeitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG)
Beitragsreglement zum kantonalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG) vom 9. Februar 2003 Gestützt auf 15 des kantonalen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der
MehrNr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017)
Nr. 70 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 99 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 55 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 8. September
MehrBundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung 1450 Landwirtschaftsbetriebe weniger
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 06.08.2012, 9:15 7 Land- und Forstwirtschaft Nr. 0350-1208-20 Landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung
MehrInformationsveranstaltung
Regionales Landschaftsqualitätsprojekt: Informationsveranstaltung 29.08.2014 Ausgangslage: Neue Agrarpolitik 2014-17 Bund Landschaft als Teil der Lebensqualität Landschaft unter Druck Neue Agrarpolitik
MehrGreening und KULAP 2015
Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015
MehrÜberblick: Direktzahlungen an Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe. Bern, Januar 2015
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen
MehrNr. 703a Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft
Nr. 703a Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft vom 4. September 00* (Stand. Mai 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel
MehrWie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings?
Wie rechnen sich Leguminosen innerhalb des Greenings? Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Greening Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zunächst auf 5 %
MehrKonservierende Bodenbearbeitung und Nutzung von Zwischenfrüchten Entwicklungen in der Schweiz
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Konservierende Bodenbearbeitung und Nutzung von Zwischenfrüchten Entwicklungen in der Schweiz Gruppe Pflanzen-Boden-Interaktionen,
MehrÖkologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,
MehrAus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert
Übersicht Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute:
MehrProduktionsreglement für Gütesiegel Original Simmentaler
Verein Original Simmentaler Hauptstrasse 11 CH-3254 Messen info@original-simmentaler.ch 10. Dezember 2018 Produktionsreglement für Gütesiegel Original Simmentaler 1. Allgemeines 1.1. Ziel des Gütesiegels
MehrBiokalender 2018 für Umstellungsbetriebe
Schwand 2 3110 Münsingen Tel. 031 722 10 70 Fax. 031 722 10 71 E-Mail: info@bio-test-agro.ch Internet: www.bio-test-agro.ch P.P. 3110 Münsingen «Name» «Strasse_1» «PLZ» «Ort» Biokalender 2018 für Umstellungsbetriebe
MehrLandwirtschaft braucht Bienen Bienen brauchen Landwirtschaft
Markus Ritter Präsident SBV Landwirtschaft braucht Bienen Bienen brauchen Landwirtschaft DV Imkerverband St. Gallen - Appenzell Inhalt Bienen als Nützlinge in der Landwirtschaft Instrumente der Agrarpolitik
MehrBallonfahrer und Landwirte
Ruedi Streit dipl. Ing.-Agr. ETH Stv. Leiter Bewertung & Recht Ballonfahrer und Landwirte Schweizer Bauernverband Lenzburg, 18.11.2017 Inhalt Berührungspunkte Anliegen Schweizer Bauernverband Kulturen
MehrAnhörung zur Bio-Verordnung und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Berichterstattung über die Resultate der Anhörung
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung Barbara Steiner, Annamaria Zollinger 2. Dezember 2009 Anhörung zur Bio-Verordnung
MehrRegio Flora Förderung der regionalen Vielfalt im Grünland. Wolfgang Bischoff, Pro Natura
Regio Flora Förderung der regionalen Vielfalt im Grünland Wolfgang Bischoff, Pro Natura Fläche jährl. Ansaaten Grünland in der Schweiz > 1000 ha ausserhalb der Landwirtschaft und > 500 ha Neuansaaten v
MehrGewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1
Gewässerschutz und Landwirtschaft SGAR/SSDA-Tagung Luzern 4.9.2015 - Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässer und Bauern: Wie kann ein Nebeneinander auf engem Raum funktionieren? Ein knapper Boden Eine
MehrKantonale Biodiversitätsbeiträge 2016
Ebenrainweg 27, 4450 Sissach Telefon 061 552 21 21 Telefax 061 552 21 25 Kantonale Biodiversitätsbeiträge Susanne Kaufmann 061 552 21 86 Marion Sattler 061 552 21 16 Simon Wenger 061 552 21 59 e-mail susanne.kaufmann@bl.ch
MehrBetriebszählung Landwirtschaft. Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz
Betriebszählung 2000 Landwirtschaft Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz Herausgeber und Vertrieb Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik Äulestrasse 51 LI-9490 Vaduz Telefon +423 236 68 76 Telefax
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des
MehrFinanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
MehrVerordnung über die Tierverkehrsdatenbank
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 1 wird wie folgt geändert:
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 910.024 Jahrgang 2017 Nr. 362 ausgegeben am 15. Dezember 2017 Verordnung vom 12. Dezember 2017 über die Abänderung der Landwirtschafts- Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung
MehrHerzlich willkommen zu den Informationsanlässen
Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen 2019 www.bio-test-agro.ch Programm Unterstützt durch Bio Suisse 1. Informationen aus der Bio Test Agro AG 05 2. Was gilt neu im Biolandbau? 15 3. Herausforderung
MehrZwischenfutterbau und Gründüngung
EducETH ETH Zürich Rämistr. 101 8091 Zürich Publikation von www.educeth.ch - dem Bildungsportal der ETH Zürich Zwischenfutterbau und Gründüngung von Ursula Heiniger, ETH Zürich Datum Publikation der Unterrichtseinheit
MehrWeitere Vertragsbestandteile. - Liste der Vertragsobjekte mit allfälligen Aktualisierungen, inklusive Pläne - Merkblatt 'Bewirtschaftungsregeln'
Bei der Nachberatung sowie bei der Weiterführung eines Vernetzungsprojektes können Vertragsobjekte aus der Liste der Vertragsobjekte gestrichen werden, sofern die minimale Verpflichtungsdauer von acht
MehrTrockensubstanzgehalt. Ertragsniveau. Frischmasse
Tabelle 1.1: Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 2 DüV; ergänzt um den TS-Gehalt des Ernteproduktes, die bei der Nmin-Ermittlung
MehrZahlen zu den Biodiversitätsbeiträgen: Update 2015
Zahlen zu den Biodiversitätsbeiträgen: Update 15 18. April 17 BirdLife Schweiz, Zürich Pascal König Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) (16): Agrarbericht 16 - Berichtsjahr 15 Finanzen Direktzahlungen
MehrEinwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes
Einwohnergemeinde Jegenstorf Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes 01. Januar 2012 Der Gemeinderat, gestützt auf - Art. 431 des Gemeindebaureglementes
MehrNeue Nutzungen Pilotprojekt «Ertragshecken»
Neue Nutzungen Pilotprojekt «Ertragshecken» quadra gmbh _ michael thalmann Neue Nutzungen: Pilotprojekt «Ertragshecken» Übersicht 1) Ertragshecken 2) Ziele des Pilotprojekts 3) Umsetzung des Pilotprojekts
MehrFühren des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Die Finanzhilfen des
MehrAnleitung zur Interneterfassung
Anleitung zur Interneterfassung Inhaltsverzeichnis Thema: Seite 1. Navigation und Funktionen 2-7 Navigation in der kantonalen Datenerhebung 2-3 Hinweise und Links 4 Feldarten 4-5 Wichtige Funktionen und
MehrInformationen für Bewirtschafter
Vorschriften zur Bodenerosionsschutz Informationen für Bewirtschafter Juni 2018 Service de l agriculture SAgri Amt für Landwirtschaft LwA Direction des institutions, de l agriculture et des forêts DIAF
MehrBetriebs-Info Bh.Nr.: Betrieb: Telefon: Natel: AGATE-Passw.: Betriebs-Info 2018.xlsx Seite 1 von 11
Betriebs-Info 2018 Bh.Nr.: Betrieb: Telefon: Natel: E-Mail: AGATE-Passw.:.................. Betriebs-Info 2018.xlsx Seite 1 von 11 Seite / Inhalt: Was ist zu tun: OK 3 / Ergänzende Angaben zum Abschluss
MehrErgänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand 1. Maßnahmenbereich: Beratung
MehrVerordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrKathrin Hasler, Vorstandsmitglied Fricktal Regio Planungsverband. Fricktalkonferenz. 22. Januar 2016
Landschaftsqualitäts-Projekt Fricktal und Anhörung Verpflichtungskredit «Programm Labiola» Kathrin Hasler, Vorstandsmitglied Fricktal Regio Planungsverband Inhalt 1. Ausgangslage 2. Um was geht es 3. Beispiele
MehrVerordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) Änderung vom 28. Oktober 2015 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober
MehrVerordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) vom 23. Oktober 2013 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember
MehrVorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung
Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober
MehrPeter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident
Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.
Mehr