STADT PFORZHEIM. Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan "MARKARTSTRASSE" Erläuterungsbericht. Karlsruhe, im Oktober 2011

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1 STADT PFORZHEIM Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "MARKARTSTRASSE" Erläuterungsbericht Karlsruhe, im Oktober 2011 KOEHLER & LEUTWEIN Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstraße 12 D Karlsruhe Telefon: / Fax: / mail@koehler-leutwein.de

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Ausgangslage und Ziel der Untersuchung 1 2. Vorgehensweise 2 3. Grundlagen der Untersuchung Berechnungsgrundlage Sportanlagenbetrieb FSV Buckenberg Parkplatzlärm Beurteilungsgrundlagen 5 4. Ergebnisse und Beurteilung der Lärmimmissionsberechnung Sportanlagenlärm Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends Sonntags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten mittags Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends mit Lärmschutz H max = 3,5 m "oben" Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends mit Lärmschutz H max = 3,0 m "unten" Beurteilung der Situation 9 5. Zusammenfassung 11

3 1. Ausgangslage und Ziel der Untersuchung Im Zuge des Planungsverfahrens für den Bebauungsplan "Markartstraße" in Pforzheim sind entsprechend dem Auftrag von BUC-Immobilien GmbH, Pforzheim, vom , auf Grundlage des Angebotes vom , Aussagen über mögliche künftige Lärmbeeinträchtigungen durch Sportanlagenlärm auf die geplante Wohnbebauung zu treffen. Das geplante Wohngebiet liegt am Rande des südöstlichen Stadtteils Buckenberg, nördlich der L 1135 (Wurmberger Straße). Südlich und östlich des geplanten Bebauungsplangebietes befinden sich Schulkomplexe sowie Sportanlagen des FSV Buckenberg. Die Lage des Planungsgebietes kann dem Übersichtslageplan, Anlage 1, entnommen werden. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ist zu ermitteln, ob durch die Geräuschentwicklung des Spiel- und Trainingsbetriebes der Sportanlagen und der damit verbundenen Verkehrsentwicklung unzumutbare Geräuschbelastungen für die geplante Wohnbebauung entstehen und gegebenenfalls durch welche Festsetzungen im Bebauungsplan unzumutbare Lärmeinwirkungen auf die Wohnbebauung vermieden werden können. Seite 1

4 2. Vorgehensweise Für die Berechnung der Lärmsituation wurden die durch das Stadtplanungsbüro Gerhardt, Karlsruhe, zur Verfügung gestellten Unterlagen in ein computergestütztes Rechenprogramm eingearbeitet. Ergänzend wurden dabei digitale Höhendaten des Landesamtes für Geoinformation zur Erstellung eines dreidimensionalen Geländemodells im Untersuchungsbereich und dessen Umgebung erstellt. Die relevanten Geräusche durch Trainings- und Spielbetrieb wurden nach Angaben der Vereinsleitung des FSV Buckenberg, Pforzheim, angesetzt. Für den entstehenden Verkehrs- und Parkplatzlärm wurden die bestehenden Verhältnisse erfasst und in Abhängigkeit von den Angaben zu Zuschauerzahlen entsprechend belegt. Die zu erwartenden Emissionen aus dem Sportanlagenbetrieb wurden auf Grundlage der VDI-Richtlinie 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, April 2002, ermittelt. Die Berechnung des Parkplatzlärms erfolgte anhand der Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamts für Umwelt in der sechsten überarbeiteten Auflage, Augsburg Die Schallausbreitungsberechnungen des Sportanlagenlärms erfolgten auf Basis der Richtlinie ISO , Die Durchführung aller Berechnungen erfolgte mit dem Berechnungsprogramm SOUNDPLAN der Fa. Braunstein und Berndt, Backnang, in dessen aktueller Fassung. Entsprechend Ziffer 7.6 der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Juli 2002, ist für die Beurteilung des Sportanlagenlärms die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV, Juli 1991) zu berücksichtigen. Die als allgemeines Wohngebiet geplante Wohnbebauung ist demnach so zu errichten, dass die in der 18. BImSchV genannten Immissionsrichtwerte für die verschiedenen Beurteilungszeiten beachtet werden. In Anlage 2 sind die zugrunde zu legenden und verwendeten Richtlinien aufgelistet. Der Straßenverkehrslärm in der Wurmberger Straße (L 1135) wurde aufgrund des Abstandes des geplanten Baugebietes, den gegebenen Abschirmungen durch bestehende Bebauung sowie den zu erwartenden Verkehrsbelastungen bei geringem Schwerverkehrsanteil in Absprache mit dem Auftraggeber nicht untersucht. Seite 2

5 Eine Ermittlung des Lärms der Schüler in Pausenzeiträumen, von denen das Bebauungsplangebiet umgebenden Schulen, wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung nicht untersucht, da Kinderspiellärm entsprechend der aktuellen Rechtsprechung als sozial hinnehmbar angesehen wird und der Lärm von den Schulen nur über kürzere unsensible Zeiträume stattfindet. Seite 3

6 3. Grundlagen der Untersuchung Im Untersuchungsgebiet sind grundsätzlich der Trainings- und Spielbetrieb auf den zwei Plätzen des FSV Buckenberg sowie der Parkplatzlärm des zu den Sportanlagen gehörenden Parkplatzes zu berücksichtigen. Die noch weiter östlich liegenden Sportanlagen des FC Fatihspor sowie des TB Pforzheim wurden aufgrund der großen Entfernung oder Abschirmung durch die Schulgebäude nicht berücksichtigt. 3.1 Berechnungsgrundlage Sportanlagenbetrieb FSV Buckenberg Der FSV Buckenberg hat ca. 500 Mitglieder, davon 200 Erwachsene. Die zwei ersten Mannschaften spielen derzeit in der Kreisliga. Die beiden Sportplätze sind in der Regel von 8.30 bis durch Schulsportbetrieb oder Trainingsbetrieb von den Jugendvereinsmannschaften belegt. Während der Trainingszeiten ist von ca. 20 Zuschauern auszugehen. Vereinsspiele mit einer maximalen Zuschauerzahl von ca. 200 Zuschauern finden nach Angabe der Vereinsleitung entweder Dienstags oder Mittwochs zwischen und (Pokalspiele) oder Sonntags im Zeitraum zwischen und statt. Dabei finden die Spiele während der Saison alle zwei Wochen statt. Insgesamt ist von ca. 20 Heimspielen auszugehen. Auch Samstags finden Spiele der Jugendmannschaften statt, die aber eine deutlich geringere Zuschauerzahl aufweisen. Die Spiele finden dabei, ja nach Witterung, zu ca. 70 % auf dem westlich gelegenen Kunstrasenplatz und zu ca. 30 % auf dem östlich gelegenen Rasenplatz mit Rundlaufbahn statt. Für die Untersuchung wurde als 'Worst Case'-Ansatz zunächst davon ausgegangen, dass die Vereinsspiele alle auf dem westlich gelegenen und damit näher an der geplanten Wohnbebauung angeordneten Kunstrasensportplatz, bei einer Zuschauerzahl von 200, stattfinden. Besondere Ereignisse oder Veranstaltungen, wie Turniere oder Vereinsfeste, finden zwei- bis dreimal pro Jahr statt. In den Vereinsgebäuden südlich der Sportanlagen findet derzeit keine Gastronomienutzung statt. Entsprechend den Angaben zu Trainings- oder Spielzeiten erfolgte für den Platz mit Rundlaufbahn im Zeitraum zwischen 8.00 und bei Trainingsbetrieb mit 20 Zuschauern der Ansatz eines Gesamt-Schallleistungspegel von 101 db(a) entsprechend Ziffer 5, Bild 6, der VDI-Richtlinie Für den Kunstrasenplatz erfolgte für die Zeiten des Trainingsbetriebes ebenfalls ein zugrunde gelegter Schallleistungspegel von 101 db(a) und während der genannten Spielzeiten ein Ansatz von Seite 4

7 107 db(a) entsprechend Bild 6, VDI-Richtlinie 3770 bei Zugrundelegung von 200 Zuschauern. Der Anlage 3 können die einzelnen Schallleistungspegel sowie die zugrunde gelegten Betriebszeiten entnommen werden. 3.2 Parkplatzlärm Entsprechend der Ortsbesichtigung und der Rücksprache mit der Vereinsleitung gibt es grundsätzlich drei Bereiche, die im Falle von Trainings- und Spielbetrieb genutzt werden. Diese liegen westlich des Kunstrasenplatzes auf dem bestehenden Fußgängerweg, südlich davon im Bereich der Zufahrt zu den Sportanlagen sowie bei dem bestehenden Parkplatz mit Zugang von der Wurmberger Straße. Für den Parkplatz mit der Zufahrt von der Wurmberger Straße wurden 25 Stellplätze ermittelt, für die Stellplätze vor der Zufahrt zum Vereinsgelände zehn Stellplätze und für den Weg parallel zum Kunstrasenplatz 15 Stellplätze. Für die Stellplätze wurde dabei von einer Bewegungshäufigkeit von 0,15 E/h bzw. 0,3 E/h für den Trainingsbzw. Spielbetrieb ausgegangen. Es ergeben sich für die einzelnen Parkplätze die in Anlage 3 aufgelisteten Schallleistungspegel. 3.3 Beurteilungsgrundlagen Grundsätzlich ist für die städtebauliche Planung die DIN (Schallschutz im Städtebau) die zunächst anzuwendende Richtlinie. In ihr sind Orientierungswerte von Schallimmissionspegel in db(a) vorgegeben, die möglichst zu unterschreiten sind, von denen aber im Einzelfall, beim Vorliegen anderer, entgegengesetzter Interessen, mit entsprechender Begründung abgewichen werden kann (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Ziffer 1.2). In einem solchen Fall sind geeignete Maßnahmen, wie z. B. aktiver Schallschutz, alternative planrechtliche Festsetzungen oder baulicher Schallschutz vorzusehen und planrechtlich abzusichern. Die in der DIN angegebenen Orientierungswerte betragen für allgemeine Wohngebiete: DIN für WA Verkehrslärm Gewerbelärm Tags ( 6.00 bis ) 55 db(a) 55 db(a) Nachts (22.00 bis 6.00 ) 45 db(a) 40 db(a) Für die Beurteilung der Schallimmissionen von den Sportanlagen ist nach Ziffer 7.6 der DIN 18005, 2002, weiterhin die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zu verwenden. Die in der 18. BImSchV angegebenen Immissionsrichtwerte entsprechen grundsätzlich den Orientierungswerten der DIN 18005, weisen jedoch Seite 5

8 zusätzliche Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten aus. Die sich aus der Summe der unter Ziffer 3 beschriebenen Lärmemissionspegel nach der Ausbreitungsberechnung entsprechend ISO 9613 ergebenden Beurteilungspegel werden daher auch nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Die in der 18. BImSchV angegebenen Immissionsrichtwerte betragen für die Nutzungsausweisung Allgemeines Wohngebiet: 18. BImSchV für WA: Tags (außerhalb der Ruhezeiten) Tags (innerhalb der Ruhezeiten) Nachts 55 db(a) 50 db(a) 40 db(a) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich dabei auf folgende Zeiten: Tags Werktage 6.00 bis Sonn- und Feiertage 7.00 bis Nachts Werktage Sonn- und Feiertage Ruhezeiten: Werktage Sonn- und Feiertage bis bis bis 8.00 und bis bis 9.00 und bis und bis Im vorliegenden Fall ist eine Nutzung im Nachtzeitraum generell nicht vorgesehen und wird daher nicht berücksichtigt. Die 18. BImSchV sieht die Möglichkeit von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen vor. Diese werden in der 18. BImSchV als selten bezeichnet, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten (18. BImSchV, Anhang, Ziffer 1.5). Für den Fall, dass z. B. ein Turnier stattfindet oder eine ähnliche Veranstaltung auf dem Trainingsgelände, kann es somit auch zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte um bis zu 10 db(a) kommen, sofern Veranstaltungen dieser Art seltener als 18-mal im Jahr stattfinden. Im vorliegenden Fall ist damit zu rechnen, dass die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN oder der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV im Tageszeitraum, vor allem in den Zeitbereichen der Ruhezeiten an Werktagen abends (20.00 bis ) oder an Sonn- und Feiertagen mittags (13.00 bis ) kritisch ist, da in diesen Zeitbereichen mit Spielbetrieb und erhöhter Zuschauerzahl zu rechnen ist. Seite 6

9 Nach 3 der 18. BImSchV sind zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte technische oder bauliche Schallschutzmaßnahmen, oder Vorkehrungen betrieblicher und organisatorischer Art zu treffen, sodass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Seite 7

10 4. Ergebnisse und Beurteilung der Lärmimmissionsberechnung Sportanlagenlärm Zur Berechnung der Lärmimmissionen wurde neben den Lärmemissionen aus den Sportanlagen auch die vorhandene Bebauung sowie die Geländetopografie zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexionen einbezogen. Es folgen zunächst Ausbreitungsberechnungen mit Darstellung der Lärmisophonenverteilung und an maßgeblichen Einzelpunkten für folgende Fälle: 1. Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends 2. Sonntags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten mittags 4.1 Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends Anlage 4.1 zeigt die Isophonenverteilung in einer Höhe von 4 m sowie die jeweils höchsten Fassadenbelastungen an Einzelpunkten der maßgeblichen Gebäudefronten ohne Berücksichtigung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen zur Abschirmung innerhalb der Ruhezeiten abends. Es zeigt sich, dass der Orientierungswert der DIN für den Tageszeitraum um mindestens 1 db(a) unterschritten wird. Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für Ruhezeiten wird jedoch um aufgerundet bis zu 4 db(a) überschritten. Die Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der 18. BImSchV für Ruhezeiten treten dabei in dem südöstlichen Bereich des geplanten Wohngebietes "Markartstraße" auf. Für die nördlichen und westlichen Bereiche sind deutlich niedrigere Immissionspegel zu erwarten, welche auch die Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten deutlich unterschreiten. 4.2 Sonntags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten mittags Anlage 4.2 zeigt die Lärmisophonenverteilung in einer Höhe von 4 m sowie die maßgeblichen höchsten Fassadenpegel innerhalb der Ruhezeiten mittags. Es ergeben sich durch den gleichen Ansatz von Spielbetrieb, Zuschauern sowie der gleichen Länge des Zeitbereiches die gleichen Lärmbelastungen wie an Werktagen in den Ruhezeiten abends entsprechend Anlage 4.1 und somit ebenfalls an den Sonntagen keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005, jedoch Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete innerhalb der Ruhezeiten um maximal aufgerundet 4 db(a) im südöstlichen Bereich des Wohngebietes. Die Überschreitungen finden dabei Werktags wie Sonntags innerhalb der Ruhezeiten an den betroffenen Gebäudefronten im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss statt, wobei die Überschreitungen im Obergeschoss teilweise um 1 bis 2 db(a) höher sind. Seite 8

11 4.3 Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends mit Lärmschutz H max = 3,5 m "oben" Aufgrund der ermittelten Überschreitungen wurden Varianten mit Lärmschutzanlagen gerechnet. Es bot sich dabei zunächst die Anlage eines Lärmschutzes nahe der Lärmquelle an, um möglichst effektive Lärmminderung zu erzielen. Es wurde daher ein 3,5 m hoher Lärmschutz parallel zur nördlichen und westlichen Seite des Kunstrasenplatzes gewählt und in seiner Länge in der Weise optimiert, dass es zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete innerhalb der Ruhezeiten kommen wird. Die Anlage 4.3 zeigt diesen Fall beispielhaft für den Werktag, Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends, wobei dieser, wie vorher erklärt, prinzipiell dem Fall Sonntags, Tagezeitraum innerhalb der Ruhezeiten mittags, entspricht. Die Anlage zeigt nunmehr an keiner Gebäudefront Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV. Es ergibt sich bei der angesetzten Länge bei einer Höhe von 3,5 m eine Fläche der Lärmschutzwand von 485 m², wobei hierfür Kosten von ca ,00 bei einem Ansatz von 300,00 /m² abgeschätzt werden. 4.4 Werktags Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten abends mit Lärmschutz H max = 3,0 m "unten" Da die Lärmschutzwand in unmittelbarem Nahbereich des Kunstrasenplatzes außerhalb des Bebauungsplangebietes liegt, wurde auch eine Lärmschutzvariante im Bereich der südöstlichen Bebauung innerhalb der Abgrenzungen des Bebauungsplans auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Wie der Anlage 4.4 zu entnehmen ist, ergeben sich nur geringfügige Änderungen der Belastungen der dargestellten höchsten Fassadenpegel. Es ist zu erwähnen, dass die Belastungen auch in den Erdgeschossen nur in geringer Weise abnehmen, und zwar um ca. 1 db(a) an den vom Lärmschutz abgeschirmten Gebäudefronten. Die geringe Lärmminderung trotz einer 3 m hohen Lärmschutzwand erklärt sich durch die topografisch höher liegende Sportanlage. 4.5 Beurteilung der Situation Da die Orientierungswerte der DIN im Tageszeitraum nicht überschritten werden, jedoch die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für den 'Worst Case'- Ansatz aller Spiele auf dem näher zum Wohngebiet liegenden Kunstrasenplatz um aufgerundet bis zu 4 db(a) überschritten werden, entsteht eine nicht eindeutig zu beurteilende schalltechnische Situation. Ein Lärmschutz direkt im Bereich der Sportanlagen ist zum einen nicht innerhalb des Bebauungsplanes festzusetzen und Seite 9

12 bedeutet einen relativ hohen Kostenaufwand. Eine aktive Schallschutzmaßnahme innerhalb des Bebauungsplangebietes ist aufgrund der topografischen Situation uneffektiv. Eine Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen, die für die Gebäudefassaden höhere Schalldämmmaße festsetzen als dies ohnehin schon aus Gründen des Wärmeschutzes erforderlich ist (nach DIN 4109, Schallschutz im Städtebau), greift im vorliegenden Fall nicht, da höhere Lärmpegelbereiche im Tageszeitraum erst ab Werten von 60 db(a) festzulegen sind, die im vorliegenden Fall deutlich unterschritten werden. Da ca. ein Drittel des Baugebietes von Überschreitungen betroffen ist, erscheint auch der Verzicht auf einzelne, nahe den Sportanlagen liegenden Gebäuden nicht lösungsorientiert. Es besteht die Möglichkeit die Überschreitungen innerhalb der Ruhezeiten an den Tagen des Spielbetriebes innerhalb der Ruhezeiten als seltene Ereignisse nach 18. BImSchV zu werten, die nach der 18. BImSchV mit 18 Ereignissen pro Jahr und an nicht aufeinanderfolgenden Wochenenden definiert sind. Bei 15 Heimspielen der Ligasaison und zusätzlichen Pokalspielen ergeben sich insgesamt ca. 20 Heimspiele, 70 % hiervon auf dem Kunstrasenplatz, ergeben 14 kritische Ereignisse. Hinzu kommen die Vereinsfeste, sodass die Anzahl der Ereignisse, an denen nach Definition der 18. BImSchV Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um bis zu 10 db(a) stattfinden können, gerade erreicht werden. Die Anzahl ist aber auch von den Spielergebnissen sowie der Witterung abhängig. Es besteht die Möglichkeit, die geringfügigen Überschreitungen nur für einen Teilbereich an relativ wenigen Tagen im Jahr bei gegenüberstehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Belangen, im Rahmen der Abwägung hinzunehmen und in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechende Hinweise auf die gegebene Lärmsituation zu geben. Seite 10

13 5. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanes "Markartstraße" in Pforzheim, Stadtteil Buckenberg, wurde unter Berücksichtigung des Sportanlagenlärms des FSV Buckenberg eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und immissionen wurden anhand der geltenden Richtlinien berechnet und anhand der DIN (Schallschutz im Städtebau) und der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) beurteilt. Die Lärmimmissionsberechnungen ergaben, dass bei dem bestehenden Trainingsund Spielbetrieb, unter Berücksichtigung entsprechender Zuschauerzahlen und dem 'Worst Case'-Ansatz, dass alle Spiele mit größeren Zuschauerzahlen auf dem nahe dem Bebauungsplangebiet liegenden Kunstrasenplatz stattfinden, die Orientierungswerte der DIN im Tageszeitraum in keinem Bereich des Bebauungsplangebietes überschritten werden. Im Nachtzeitraum findet weder Trainings- noch Spielbetrieb statt, sodass hier keine Betrachtung erfolgte. Bei der Beurteilung nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) kommt es zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte innerhalb der Ruhezeiten Werktags im Abendzeitraum und Sonntags im Mittagszeitraum von maximal 4 db(a) im südöstlichen Bereich des Bebauungsplangebietes aufgrund der vorgegebenen niedrigeren Immissionsrichtwerte an ca. 18 Terminen pro Jahr. Der nördliche und westliche Teil des Bebauungsplangebietes weist keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV auch innerhalb der Ruhezeiten auf. Da eine Verlegung der Spielzeiten aufgrund der gegebenen Möglichkeiten innerhalb des Fußballverbandes als nicht organisierbar erscheint und die Wahl des Platzes auch witterungsbedingt ist, erscheinen organisatorische Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung des geplanten Wohngebietes nicht umsetzbar. Aktive Lärmschutzmaßnahmen können effektiv nur parallel und unmittelbar im Bereich der Sportanlage angesetzt werden, was neben einem relativ hohen Kostenaufwand nicht innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes gelöst werden kann. Eine Lärmschutzanlage innerhalb des Bebauungsplangebietes, unmittelbar im Bereich der südöstlich geplanten Wohnbebauung des Bebauungsplangebietes, die von den Überschreitungen betroffen ist, bringt keinen effektiven Nutzen für die schalltechnische Situation. Seite 11

14 Es wird empfohlen, die geringfügigen Überschreitungen, die nicht regelmäßig, sondern nur bei Spielbetrieb auftreten, und damit ca. in der Häufigkeit, für die in der 18. BImSchV als seltene Ereignisse eine um 10 db(a) höheren Immissionsrichtwert vorgesehen wird, im Rahmen der Abwägung gegenüber entsprechenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen darzustellen und in der Begründung zum Bebauungsplan Hinweise auf mögliche Lärmbelastung für zukünftige Anwohner aufzunehmen. KOEHLER & LEUTWEIN Dateiname: RK-SU-Markartstraße.doc Datum: 17. Oktober 2011 Seite 12

15 ÜBERSICHTSLAGEPLAN Bebauungsplangebiet Makartstraße FSV Buckenberg STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MAKARTSTRASSE 10/11 1 KOEHLER & LEUTWEIN

16 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz - Baugesetzbuch (BauGB), Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, 8. Auflage, Verlag Deutsches Heimstättenwerk GmbH, Bonn, August Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung vom , Beck-Texte im dtv, München Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) mit BImSchV: Genehmigungsbedürftige AnlagenVO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm, Beck-Texte im dtv, 15. Februar Sportanlagenlärmschutzverordnung ( BImSchV) Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes vom 18. Juli 1991, - Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 4. Auflage VDI 3770 mit Beiblatt 1 und 2: Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, April DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli DIN Teil 1, Beiblatt: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai DIN ISO 9613, Teil 2: Dämpfung des Schalls bei der Ausstrahlung im Freien, Ausgabe Okt STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MAKARTSTRASSE 10/11 2 KOEHLER & LEUTWEIN

17 Pforzheim Makartstraße Berechnungsgrundlagen GLK 18. BImSchV Werktags Schallquelle Quelltyp l oder S Länge/Fläche KI Impulszuschl KT Zuschl Tonhal Tagesgang Kunstrasenplatz (West) Training +Spiel Fläche 7289, dB 8-19 und 107 db ,0 0,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 107, 107,0 107,0 0,0 0,0 Rasenplatz mit Laufbahn (Ost) Training wfläche 15747, dB ,0 0,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101, 101,0 101,0 0,0 0,0 Parkplatz an Wurmberger Straße Parkplatz 461, Parken Spiel Werktags 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 78,0 78,0 78,0 78,0 Parkplatz vor Eingang Parkplatz 89, Parken Spiel Werktags 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8 71,8 71,8 71,8 71,8 Parkplätze Weg westlich Anlage Parkplatz 198, Parken Spiel Werktags 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 72,5 75,5 75,5 75,5 75, /11 3 SoundPLAN 7.1

18 Pforzheim Makartstraße Berechnungsgrundlagen GLK 18. BImSchV Werktags Schallquelle Quelltyp l oder S Länge/Fläche KI Impulszuschl KT Zuschl Tonhal Tagesgang Kunstrasenplatz (West) Training +Spiel Fläche 7289, dB und 107 db 13-0,0 0,0 0,0 101,0 101,0 101,0 107,0 107,0 107,0 107,0 107,0 101,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Rasenplatz mit Laufbahn (Ost) Spiel o ZuFläche 15747, db ,0 0,0 0,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 101,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Parkplatz an Wurmberger Straße Parkplatz 461, Parken Spiel Sonntgas 75,0 75,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 78,0 75,0 Parkplatz vor Eingang Parkplatz 89, Parken Spiel Sonntgas 68,8 68,8 71,8 71,8 71,8 71,8 71,8 71,8 68,8 Parkplätze Weg westlich Anlage Parkplatz 198, Parken Spiel Sonntgas 72,5 72,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 75,5 72, /11 3 SoundPLAN 7.1

19 SPORTANLAGENLÄRM PROGNOSE PLANFALL LÄRMISOPHONEN H=4,0m WERKTAGS TAGESZEITRAUM INNERHALB RUHEZEITEN ABENDS ohne Lärmschutz 51,3 49,5 44,9 51,0 52,5 45,5 51,5 52,5 51,9 53,3 49,5 53,7 48,3 52,4 53,7 Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Richtwerte 18.BImSchV für WA: <<< nachts: 40dB(A) <<< Ruhezeit: 50dB(A) <<< tags: 55dB(A) Legende FSV Buckenberg Hauptgebäude Nebengebäude Straße Wand Parkplatz Flächenschallquelle Sportplatz L 1135 (Wurmberger Straße) Maßstab 1: m STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "MAKARTSTASSE" 10/11 4.1

20 SPORTANLAGENLÄRM PROGNOSE PLANFALL LÄRMISOPHONEN H=4,0m SONNTAGS TAGESZEITRAUM INNERHALB RUHEZEITEN MITTAGS ohne Lärmschutz 51,3 49,5 44,9 51,0 52,5 45,5 51,5 52,5 51,9 53,3 49,5 53,7 48,3 52,4 53,7 Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Richtwerte 18.BImSchV für WA: <<< nachts: 40dB(A) <<< Ruhezeit: 50dB(A) <<< tags: 55dB(A) Legende FSV Buckenberg Hauptgebäude Nebengebäude Straße Wand Parkplatz Flächenschallquelle Sportplatz L 1135 (Wurmberger Straße) Maßstab 1: m STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "MAKARTSTASSE" 10/11 4.2

21 SPORTANLAGENLÄRM PROGNOSE PLANFALL LÄRMISOPHONEN H=4,0m WERKTAGS TAGESZEITRAUM INNERHALB RUHEZEITEN ABENDS mit Lärmschutz unten Hmax=3,0m 46,3 45,1 39,8 47,2 48,1 41,3 45,7 48,5 47,0 49,0 43,8 49,8 45,7 49,4 49,9 Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Richtwerte 18.BImSchV für WA: <<< nachts: 40dB(A) <<< Ruhezeit: 50dB(A) <<< tags: 55dB(A) Legende FSV Buckenberg Hauptgebäude Nebengebäude Straße Lärmschutzwand Parkplatz Flächenschallquelle Sportplatz L 1135 (Wurmberger Straße) Maßstab 1: m STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "MAKARTSTASSE" 10/11 4.3

22 SPORTANLAGENLÄRM PROGNOSE PLANFALL LÄRMISOPHONEN H=4,0m WERKTAGS TAGESZEITRAUM INNERHALB RUHEZEITEN ABENDS mit Lärmschutz unten Hmax=3,0m 51,3 49,5 44,9 51,0 52,5 45,5 51,5 52,5 51,9 53,3 49,5 53,8 48,3 52,4 53,7 Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Richtwerte 18.BImSchV für WA: <<< nachts: 40dB(A) <<< Ruhezeit: 50dB(A) <<< tags: 55dB(A) Legende FSV Buckenberg Hauptgebäude Nebengebäude Straße Wand Parkplatz Flächenschallquelle Sportplatz L 1135 (Wurmberger Straße) Maßstab 1: m STADT PFORZHEIM SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "MAKARTSTASSE" 10/11 4.4

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