Konzeption und Projektbeschreibung. Initiative

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1 Initiative Konzeption und Projektbeschreibung Eine gemeinsame Initiative des Caritasverbandes für die Diözese Rottenburg-Stuttgart e.v. des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.v. der Arbeitsgemeinschaft der Dienste und Einrichtungen für Erziehungshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AGE) und der Arbeitsgemeinschaft kath. Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in der Erzdiözese Freiburg (AGE)

2 Inhaltsangabe 1 Zum Propheten Habakuk Alles, was Recht ist! Zur Idee der Initiative Habakuk Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Rechtliche und fachpolitische Grundlagen Die Caritas: Hilfe und Anwaltschaft Verbandliche und verbandspolitische Grundlagen der Caritas zum anwaltschaftlichen Handeln Rechte haben, Recht bekommen Zur Konzeption der Initiative Habakuk Die Ziele der Initiaive Habakuk Zielgruppen Grundprofil und Umsetzung Die Umsetzungsbausteine Regionale und überregionale Koordinationsressourcen Pat(inn)en Mentor(inn)en Unterstützung durch Rechtsanwälte und Juristen Finanzierungsfragen Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Wie informiert die Initiative Habakuk Kinder, Jugendliche, Familien und Multiplikatoren? Was benötigen die Pat(inn)en und Mentor(inn)en? Ein Netzwerk der Solidarität Organisationsformen der Initiative Habakuk Projektträgerschaft Projektbeirat und Schirmherrschaft Projektleitung Die regionalen Projektträger Version 3.0 Stand Seite 1

3 Darum ist das Gesetz ohne Kraft und das Recht setzt sich gar nicht mehr durch. Wer das Recht mit Füßen tritt, geht zugrunde; wer aber mir die Treue hält und das Recht tut, rettet sein Leben. Der Herr macht mich stark, auf ihn ist Verlass. 1 Zum Propheten Habakuk Im Mittelpunkt der Sozialkritik des Propheten Habakuk (6. Jh. v. Chr.) steht die Frage nach Recht und Gerechtigkeit. Habakuk fragt Gott: "Warum lässt du mich die Macht des Bösen erleben und siehst der Unterdrückung zu? Wohin ich blicke, sehe ich Gewalt und Misshandlung, erhebt sich Zwietracht und Streit. Darum ist das Gesetz ohne Kraft und das Recht setzt sich gar nicht mehr durch. Die Bösen umstellen den Gerechten und so wird das Recht verdreht." (1,3f.) Seine Ankündigungen von Gottes Gericht sind Ausdruck der Hoffnung, dass Gott selbst für eine gerechte Welt Sorge trägt. Eine Welt, in der den Menschen das, was ihnen als Menschen zusteht, nicht mehr vorenthalten oder genommen werden kann. Im Horizont dieser Sorge Gottes um Recht und Gerechtigkeit steht auch die Initiative Habakuk Rechte haben, Recht bekommen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es immer mehr Familien, Kinder und Jugendliche gibt, die unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen leiden und nicht in der Lage sind, ihre Rechte einzufordern. In ihrer christlichen Verantwortung stellt sich die Caritas dieser Not. 2 Alles, was Recht ist! Zur Idee der Initiative Habakuk Rechte von Kindern und Jugendlichen spielen in der aktuellen fachpolitischen Diskussion eine große Rolle. Dabei geht es um die Verstärkung des Kinderschutzes, um die Verwirklichung von Kinderrechten, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und um die Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Angesichts zunehmender Kinder- und Familienarmut wird immer mehr über die Leistungsfähigkeit und Ausgestaltung des Sozialstaates diskutiert. Dabei geht es auch um die Sicherstellung der Rechtsansprüche von Kindern, Jugendlichen und Familien, wie sie z.b. im Kinder- und Jugendhilferecht verankert sind. Mit der Novellierung des SGB VIII wurden die Schutzfunktion und das Wächteramt des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls gestärkt, um die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährung erforderlicher Hilfen sicherzustellen. Ein Prinzip rechtsstaatlicher Sicherheit ist das Universalrecht des geltenden Rechts (gleiches Recht für alle). Bestehende Gesetze müssen nach diesem Prinzip für alle Menschen nach gleichen Maßstäben und Prinzipien sach- und bedarfsgerecht angewandt werden. Dies gilt auch für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. In der Praxis gibt es aber zunehmend Problemanzeigen bei der Hilfegewährung, insbesondere in der Auslegung der Rechtsansprüche: der Hilfebedarf nach 27 SGB VIII wird immer häufiger restriktiv ausgelegt, Version 3.0 Stand Seite 2

4 nachrangige Verpflichtungen, z.b. im Bereich der Gesundheitshilfe, werden als Nichtzuständigkeit ausgelegt, entsprechend werden Hilfebedürftige, z.t. ohne Bedarfsprüfung oder Prüfung ihres Rechtsanspruchs, an andere Sozialleistungsträger verwiesen und Streitfälle über Zuständigkeiten ausgelöst, Hilfen oder Standards, z.b. der ambulanten Erziehungshilfen, werden budgetiert oder pauschal abgesenkt, Hilfen für junge Menschen, die im Hilfeplanprozess nach 36 SGB VIII vom fallverantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes mit den Beteiligten als notwendig erachtet wurden, werden durch Dienstvorgesetzte oder durch eingeschaltete übergeordnete Stellen abgelehnt oder hinausgezögert, Hilfen werden nicht zeitnah oder bedarfsgerecht gewährt und sie werden auf Regeloder Grundleistungen reduziert. Aus der Praxis wird weiter berichtet, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Kinder, Jugendlichen und Familien von den Jugendämtern auf die finanzgünstigste Hilfe oder ausgewählte Anbieter eingegrenzt wird. Dabei werden oft kostengünstige ambulante Hilfen bevorzugt, obwohl stationäre Hilfen notwendig wären. Die Jugendämter kommen dabei ihren Informationspflichten, insbesondere in Bezug auf definierte Rechtsansprüche, wie z.b. Wunsch- und Wahlrecht, Angebots- und Leistungspalette des SGB VIII und Beteiligungsmöglichkeiten, nicht oder nicht ausreichend nach. Problemanzeigen und Klärungsbedarf gibt es auch bezüglich der Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen (Leistungserbringer), z.b. bei Beschwerden und Konflikten, bei heimvertraglichen Themen und bei den Leistungsbeziehungen, bei Beteiligungsfragen und Mitwirkungspflichten, bei Fragen der elterlichen Sorge und ggf. auch des Kindesschutzes. Die Caritasverbände der Diözesen Rottenburg-Stuttgart und Freiburg haben zusammen mit den beiden Arbeitsgemeinschaften katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (AGE) deshalb die Initiative Habakuk Rechte haben, Recht bekommen ins Leben gerufen. Habakuk hilft Kindern, Jugendlichen und Familien in Not, ihre Fragen und Probleme bei Verfahren der Erziehungshilfen zu klären und bedarfsgerecht Hilfe zu bekommen. Die Initiative Habakuk hilft wenn junge Menschen und Familien Fragen zur Erziehungshilfe und zu ihren damit verbundenen Rechtsansprüchen haben, wenn Erziehungshilfe notwendig wird und der Hilfebedarf fachlich und rechtlich abgeklärt werden muss, wenn Rechte nicht ausreichend beachtet oder gewährt werden. Die Initiative Habakuk hilft wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern während der Hilfeerbringung Probleme mit der Einrichtung oder dem Dienst haben, wenn Leistungserbringer Kinderrechte verletzen, wenn Kinder, Jugendliche oder Familien sich beschweren wollen. Version 3.0 Stand Seite 3

5 Die Initiative Habakuk hilft: wenn Entscheidungen der Jugendämter nicht verstanden und akzeptiert werden, wenn Jugendämter in der Bedarfsklärung externe Partner benötigen, wenn Jugendämter Unterstützung gegenüber Dritten, wie z.b. anderen Leistungsträgern, benötigen, wenn zwischen Familie und Jugendamt vermittelt werden muss, wenn Klärungsbedarf zwischen Einrichtungen und Jugendamt besteht. Die Initiative Habakuk hilft durch die Klärung allgemeiner Rechtsfragen im Kontext der Erziehungshilfe, durch ihre politische Arbeit und präventive Ausrichtung, durch ihr allgemeines Engagement im Bereich der Kinderrechte. Habakuk bedeutet im Hebräischen der Umarmer. Der Prophet Habakuk wird von Gott in seiner Verzweiflung angenommen und gestärkt. Im übertragenen Sinne hilft auch die Initiative Habakuk in dem sie Menschen anwaltschaftlich zur Seite steht, sie stärkt und stützt. 3 Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Rechtliche und fachpolitische Grundlagen Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz, KJHG) werden, ebenso wie z. B. im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), im SGB III (Arbeitsförderung) und im SGB XII (Sozialhilfe), Rechtsansprüche von jungen Menschen und ihren Eltern geregelt. In diesen Gesetzen ist definiert, wie die Behörden die notwendigen Hilfen sach- und bedarfsgerecht zu gewähren haben, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen ( 1 SGB VIII). Der rechtlich verbriefte Leistungsanspruch auf Hilfen zur Erziehung ist auch in Zeiten knapper Kassen fachgerecht einzulösen. Verbunden ist dies mit dem bedingten, aber gleichwohl verpflichtenden Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Angesichts einer zunehmend restriktiven Sichtweise von Rechtsansprüchen fordert der 11. Kinder- und Jugendbericht die Einrichtung von Diensten der Verbraucher- bzw. Klientenberatung im Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund spektakulärer Fälle von Kindeswohlgefährdung wurde in der aktuellen Novellierung des SGB VIII der 8a "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" neu in das Gesetz aufgenommen und das Wächteramt des Jugendamtes gestärkt. Den Jugendämtern wurde in der Öffentlichkeit vorgeworfen, trotz Kenntnis der Problemlage untätig geblieben zu sein oder eine rechtzeitige und notwendige Risikoabschätzung versäumt zu haben. Die Änderung des 8a Abs. 1 SGB VIII trägt der Subjektstellung des Kindes bzw. Jugendlichen Rechnung und verpflichtet das Jugendamt, grundsätzlich auch das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Risikoabschätzung und die Eltern im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht zu beteiligen. Version 3.0 Stand Seite 4

6 4 Die Caritas: Hilfe und Anwaltschaft Verbandliche und verbandspolitische Grundlagen der Caritas zum anwaltschaftlichen Handeln Die Caritas in Deutschland versteht sich als Helfer, Anwalt und Solidaritätsstifterin. In diesem Sinne setzt sie sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft leben, die in der Öffentlichkeit keine Stimme haben und sich oftmals nicht selbst helfen können. Die Caritas hilft diesen Menschen mit ihren Angeboten und verschafft ihren Nöten und Anliegen Gehör. Die Caritas wirkt gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen entgegen, die zu Benachteiligung von Einzelnen und Familien oder zur Ausgrenzung ganzer gesellschaftlicher Gruppen führen. Als Anwalt macht sie auf negative Entwicklungen aufmerksam und setzt sich für die Benachteiligten solidarisch ein. Die Caritas wirkt solidaritätsstiftend, indem sie Menschen motiviert, für andere Menschen einzutreten und sich für andere zu engagieren. Die Initiative Habakuk Rechte haben, Recht bekommen setzt an diesen Grundsäulen der Caritas an. Durch den Aufbau eines Paten- und Mentorennetzwerkes soll Menschen direkt geholfen werden, ihre Fragen und Anliegen zu klären, ihre berechtigten Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Der Anspruch anwaltschaftlichen Handelns wird durch Menschen und Personen, die sich bei Habakuk engagieren, konkret umgesetzt. Zudem wird die Initiative Habakuk ihre anwaltschaftliche Funktion präventiv und durch Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen. Rechte haben und Recht bekommen, so sagen viele Juristen, ist nicht ein und dasselbe. Denn nicht jedem, der Rechte hat, werden sie auch gewährt. Durch die Verbindung direkter Unterstützung, anwaltschaftlichen Engagements und der Solidarität, die die Initiative Habakuk stiftet, sollen berechtigte Ansprüche durchsetzbar gemacht werden. Die Initiative Habakuk ist solidaritätsstiftend. Die Initiative greift auf das Potential, Know-how und Engagement von ehrenamtlichen Pat(inn)en und Mentor(inn)en zurück und fördert gesellschaftliches Engagement. Sie setzt auf Menschen, die ihr bürgerschaftliches Engagement zum Wohl des Nächsten einsetzen und gleichzeitig durch ihr Handeln mit dazu beitragen, dass die demokratischen Grundwerte und das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft auch gelebt und umgesetzt werden. Die Initiative Habakuk ist ein wichtiges Projekt zur Umsetzung des Monitoring-Prozesses zu Kinderrechten im Bereich der Caritas. Die Initiative Habakuk ist ein Beitrag und eine Säule der Befähigungsinitiative Mach dich stark für starke Kinder, einer Kampagne, welche die deutsche Caritas zur besseren Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ins Leben gerufen hat. Die Initiative Habakuk versteht sich als eine Initiative zur Verwirklichung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland und als einen Beitrag der Caritas im Rahmen der National Coalition zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention.. Auch der Bundesverband Katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe e.v. (BVkE), Dachverband der Caritas-Erziehungshilfen, setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft leben, die öffentlich keine Stimme haben und die sich nicht selbst helfen können. Der BVkE tritt gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen entgegen, die zur Benachteiligung von Einzelnen und Familien oder zur Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen führen. Er verschafft ihren Nöten und Anliegen Gehör und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Deshalb hat der Vorstand des BVkE bereits im Juli 2004 ein Impulspapier zum anwaltschaftlichen Handeln veröffentlicht und seine Mitglieder aufgefordert, sich anwaltschaftlich zu engagieren. Mit der Initiative Habakuk Rechte haben, Recht bekommen werden die Projektträger auch o.g. Anspruch gerecht. Version 3.0 Stand Seite 5

7 5 Rechte haben, Recht bekommen Zur Konzeption der Initiative Habakuk 5.1 Die Ziele der Initiative Habakuk Rechte besitzen ist die eine Sache eine ganz andere Sache aber ist es, sich im Geflecht der Hilfeleistungen rund um die Erziehungshilfe und deren Entscheidungsprozesse zurechtzufinden und Recht zu bekommen. Deshalb verfolgt die Initiative Habakuk folgende Ziele: Aufbau und Betrieb eines Unterstützungsnetzes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Erschließung und Sicherung von personellen und finanziellen Ressourcen durch die Einrichtung eines Projektes, einer Projektleitung über den Projektzeitraum von 3 Jahren und die fachliche Beratung durch Einrichtungen des Caritasverbandes in Baden- Württemberg. Einrichtung eines Unterstützungsfonds für juristische Hilfen. Aufbau von unabhängigen Klärungs- und Anlaufstellen für leistungsrechtliche Fragen vor und während des Hilfeprozesses mit Blick auf Gesamtverantwortung des Jugendamtes, aber auch mit Blick auf die Leistungsverpflichtungen und Leistungsbeziehungen der betreuenden Einrichtung oder des beratenden Dienstes. 5.2 Zielgruppen Die Initiative Habakuk richtet sich an Familien, die Hilfe und Unterstützung brauchen, sich aber im Dschungel der Rechtsansprüche und Grundlagen nicht auskennen. die das Gefühl haben, dass ihr Hilfebedarf nicht wahrgenommen wird und sie deshalb die für sie notwendige Hilfe nicht oder nicht ausreichend erhalten. die mit Blick auf gewährte Erziehungshilfe Fragen haben oder sich beschweren möchten. Die Initiative Habakuk will Kindern und Jugendlichen helfen, als Individuen mit ihrem Hilfeund Unterstützungsbedarf wahrgenommen und als Träger von Rechten ernst genommen zu werden. Die Initiative Habakuk wendet sich an Menschen, die diese Not sehen und als Pate, Begleiter und Unterstützer Kindern, Jugendlichen und Familien beistehen möchten, an fachkundige Personen, die ihre Rechtskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in die Initiative einbringen möchten, an Rechtsanwälte und Juristen, die ihre sozialrechtliche Kompetenz in die Initiative einbringen möchten. 5.3 Grundprofil und Umsetzung Das Grundprofil der Initiative Habakuk lässt sich wie folgt zusammenfassen: Mit der Initiative Habakuk wird ein Pat(inn)en- und Mentor(inn)ennetzwerk unabhängiger Personen für die Rechtsbeistandschaft in der Kinder- und Jugendhilfe aufgebaut. Version 3.0 Stand Seite 6

8 Dieses Beratungsnetz umfasst Fachleute der Erziehungs- und Jugendhilfe und sonstige rechtskundige Personen und Rechtsanwälte. Das Beratungsnetz ist regional gegliedert und wird von Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfen, den Diözesan-Caritasverbänden und von fachkundigen Partnern getragen. Das Leistungsspektrum dieses anwaltschaftlichen Beratungsangebotes umfasst: Information und Beratung im Vorfeld und während des Hilfegewährungs- bzw. Hilfeerbringungsprozesses durch ehrenamtliche Pat(inn)en. Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen mit Hilfe einer juristischen Patenschaft. Diese wird vorrangig ehrenamtlich geleistet. Mediation und Klärung von Konflikten und Beschwerden im Hilfeplanverfahren und bei der Leistungserbringung. Die Leistungen von der Initiative Habakuk richten sich an junge Menschen, ihre Familien, an Jugendämter, Einrichtungen, Beratungsstellen und Dienste sowie an andere am Hilfeprozess beteiligte Institutionen. Art, Umfang und Auftrag der Patenschaft wird zwischen den Beteiligten im Einzelfall vereinbart, wobei der Fokus auf den rechtlichen Aspekten der Unterstützung liegt. 5.4 Die Umsetzungsbausteine Regionale und überregionale Koordinationsressourcen Die Initiative Habakuk setzt auf Paten vor Ort, die unterstützt und begleitet werden. Hierfür werden regional wie überregional Ressourcen eingeplant und Verantwortlichkeiten definiert. Zentral wird dies über die Diözesancaritasverbände koordiniert und gesteuert, dezentral über die regionale Struktur der Caritas und ihre Arbeitsgemeinschaften für Erziehungshilfen (AGE s). Auf der regionalen Ebene wird eine enge Kooperation mit anderen Verbänden bzw. ihren Einrichtungen angestrebt. Dies kann durch die lokale Mitträgerschaft, aber auch durch einzelne Personen, die z.b. als Pat(inn)en mitwirken, geschehen Pat(inn)en Die Pat(inn)en beraten Kinder, Jugendliche und Familien persönlich, begleiten sie ggf. zu wichtigen Terminen und versuchen offensiv und konstruktiv Lösungen zu entwickeln. Sie können zum Beispiel bei der Formulierung eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung helfen, ein Hilfeplanverfahren rechtlich bewerten, Bescheide auf ihre Korrektheit prüfen oder junge Menschen an der Schnittstelle von zwei Rechtsbereichen (z.b. Schule-Ausbildung) rechtlich begleiten. Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen und können Widersprüche mit der Familie vorformulieren. Die Pat(inn)en bestimmen selbst, ob ihr Name über die Initiative Habakuk veröffentlicht wird und in welcher Form sie sich engagieren möchten. Wer Patin oder Pate werden möchte, sollte nachfolgendes Anforderungsprofil erfüllen oder sich aneignen: Zeitbudget von ca Std. pro Fall. Bei jeder Anfrage kann der Pate oder die Patin frei entscheiden, ob ein Fall angenommen wird, Interesse an sozialen Themen bzw. Engagement für Kinder und Familien sowie Interesse an Rechtsfragen bzw. Verwaltungsprozessen, Version 3.0 Stand Seite 7

9 Bereitschaft zum Erwerb von Kenntnissen im SGB VIII sowie der Jugendhilfestrukturen mit ihren Hilfeplanprozessen, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit. Die Pat(inn)en werden z.b. in folgenden Personenkreisen gesucht: berufstätige und ehemalige oder sich in Elternzeit befindende Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen und Diensten, Rechtskundige Personen aus dem Bereich der Verwaltung und des Rechts, Studenten aus den Feldern Sozialwesen und Verwaltung (studienbegleitend oder im Praktikum). Als Basisinformation erhalten alle Pat(inn)enn Materialen und Handreichungen zum SGB VIII, zum Hilfeplanverfahrenund zu den zuständigen Stellen sowie Informationen zum Organisationsmodell der Initiative Habakuk. Dieses Manual kann mit Schulungsmaterialien ergänzt und aktualisiert werden Mentor(inn)en In den Regionen stehen kompetente Mentor(inn)en zur Verfügung. Sie sind die zentralen Ansprechpartner der Pat(inn)en vor Ort. Sie unterstützen sie bei offenen Fragen und stehen ggf. auch kurzfristig telefonisch zur Verfügung. Die Mentor(inn)en bilden ein Kompetenznetzwerk zum Wissenstransfer und zur unterstützenden Fallarbeit. Die Mentor(inn)en begleiten, unterstützen und qualifizieren die Pat(inn)en und koordinieren die Arbeit in der Initiative vor Ort. Als Mentor(inn)en eignen sich Leitungskräfte, kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungshilfen (AGE), Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe oder rechtlich kompetente Personen. Die Mentor(inn)en bestimmen selbst, ob ihr Name veröffentlicht wird oder ob sie sich ohne in der Öffentlichkeit genannt zu sein für die Initiative Habakuk engagieren möchten Unterstützung durch Rechtsanwälte und Juristen Zur Unterstützung der Initiative Habakuk werden auch Rechtsanwälte, z. B. mit Schwerpunkt Sozial- und Familienrecht, angesprochen, die sich i.d.r. ehrenamtlich engagieren. Diese sollen mit ihrer Fachkompetenz begleitend und beratend zur Verfügung stehen und bei besonders schwierigen Fallkonstellationen Paten und Mentoren unterstützen. Eine Beauftragung als Rechtsanwalt in einem Verfahren bleibt davon unberührt. 5.5 Finanzierungsfragen Die Finanzierung der Initiative Habakuk wird über die Projektträger sichergestellt. Sie erfolgt über Eigenmittel der Projektträger und ihrer Mitglieder vor Ort. Die Aktion Mensch fördert die Initiative Habakuk für 3 Jahre. Sind weitere Finanzen für die rechtliche Unterstützung betroffener Kinder, Jugendlicher und Familien notwendig, soll im zweiten Schritt ein Fonds eingerichtet werden, aus dem im Einzelfall entstehende Kosten bezuschusst werden können. Version 3.0 Stand Seite 8

10 6 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Neben der direkten Kontaktaufnahme zu einzelnen Personen werden über eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit regionale Multiplikatoren in Kirche, Gesundheitswesen, Jugendarbeit und Jugendhilfe über die Initiative Habakuk informiert und zur Unterstützung gewonnen. Die Werbung zielt ebenso auf die Gewinnung von Pat(inn)en und Mentor(inn)en. Die Öffentlichkeitsarbeit wirkt präventiv, aufklärend und unterstützend. Es wird eine eigene Habakuk-Homepage aufgebaut. Diese ist mit den Homepages der Einrichtungen, die mitmachen, verlinkt. 6.1 Wie informiert die Initiative Habakuk? Eine Internetseite auf der Homepage der Initiatoren stellt die zentralen Ansprechpartner auf Diözesan- und Regionalebene und das Projekt mit seinen Leistungen vor. Häufig gestellte Fragen (FAQs) dienen auch als Nachschlagewerk für neue Pat(inn)en. Flyer machen auf die Initiative Habakuk aufmerksam und geben die notwendigen Informationen. Der Flyer liegt aus in Kindergärten, Jugendhäusern, Arztpraxen, Beratungsstellen, Schulen, Polizei, Jugendämtern und anderen Orten, an welchen sich Jugendliche bzw. Eltern aufhalten. Plakate dienen ebenso als Werbeträger. Eine kontinuierliche Pressearbeit informiert die breite Öffentlichkeit mit jährlich mindestens einem Artikel in der regionalen Presse. Zudem kann die Initiative Habakuk in Tages- und Wochenzeitungen auf den regelmäßig erscheinenden Informationsseiten zu regionalen Beratungsstellen aufgenommen werden. 6.2 Was benötigen die Pat(inn)en und Mentor(inn)en? Für die Werbung von Pat(inn)en werden Anschreiben, Mails, Homepages sowie Flyer zum Konzept und Ansatz der Initiative Habakuk genutzt. Die Pat(inn)en werden akkreditiert (Visitenkarten, durch die sie als Pate bzw. Patin ausgewiesen sind). Die Pat(inn)en erhalten die Visitenkarten nach der Teilnahme an einem ersten Informationsgespräch/-abend und entsprechender Einweisung bzw. Schulung. Für die Beratungsarbeit ist ein Manual erstellt. 7 Ein Netzwerk der Solidarität Organisationsformen der Initiative Habakuk 7.1 Projektträgerschaft Die Initiative Habakuk wurde von den Diözesancaritasverbänden Freiburg und Rottenburg-Stuttgart zusammen mit ihren Arbeitsgemeinschaften der katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (AGE) entwickelt. Sie sind die verantwortlichen Projektträger und nehmen die strategische Steuerung wahr. Sie sichern die Finanzierung und vertreten die Initiative übergreifend nach außen. Weitere Aufgaben sind: Fachliche und konzeptionelle Begleitung und Weiterentwicklung des Projektes Projektmarketing und Öffentlichkeitsarbeit Infomanagement und Wissenstransfer Version 3.0 Stand Seite 9

11 Ggf. Einrichtung und Verwaltung eines Unterstützungsfonds, inklusive Richtlinien für die Inanspruchnahme dieser Ressource im Rahmen der Rechtsberatung (mittelfristig). 7.2 Projektbeirat und Schirmherrschaft Die Projektträger, das Landesjugendamt und weitere externe Partner (z.b. aus dem Hochschulbereich und/oder aus Kirche und Politik) bilden einen Projektbeirat. Dieser berät und begleitet die Projektverantwortlichen fachlich und politisch und repräsentiert das Projekt. Der Beirat gibt Impulse zur Weiterentwicklung und stellt den Wissenstransfer zu den betroffenen Arbeitsbereichen sicher. Eine Schirmherrschaft durch eine bekannte Persönlichkeit wird angestrebt. 7.3 Projektleitung Die operative Projektumsetzung in der Aufbau- und Anschubphase erfolgt über eine(n) Projektleiter(in) mit 50% Anstellungsumfang. Sie wird durch eine Verwaltungsmitarbeiterin mit 30% Anstellungsumfang unterstützt. Die Projektleitung steuert die Projektumsetzung. Sie führt die operativen Geschäfte und koordiniert die regionalen Teilprojekte. Sie erstellt Materialien, Infos etc. und übernimmt weitere Managementaufgaben im Netzwerk. Dazu gehören: Erstellung des Schulungskonzeptes für die Qualifizierung der Mentor(inn)en sowie für die Pat(inn)en, Infomanagement und Kommunikation, Materialerstellung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufgaben. 7.4 Die regionalen Projektträger Die Verantwortlichen auf regionaler Ebene übernehmen und koordinieren die Initiative Habakuk in ihrer Region. Sie organisieren somit ihr regionales Netzwerk, stellen und werben Mentor(inn)en und machen Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Sie werben Pat(inn)en, informieren über die Zielsetzung der Initiative Habakuk und stellen Kontakte zu Kooperationspartnern her. Sie melden die Pat(inn)en an die Projektleitung (zwecks Akkreditierung) und wirken bei Bedarf an den Qualifizierungsmaßnahmen mit. Sie sind Anlaufstelle für an einer Begleitung interessierte Familien, Kinder und Jugendliche und vermitteln den Kontakt des Paten zu den zu begleitenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Die regionalen Partner vor Ort klären, wer für die Koordination und Steuerung der regionalen Initiative die Federführung übernimmt und wie die Finanzierung sichergestellt wird. Version 3.0 Stand Seite 10

12 Mit unserer Initiative Habakuk unterstützen wir die Anliegen der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und leisten einen Beitrag zur Verwirklichung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland. Version 3.0 Stand Seite 11

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