Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Hochschulsport

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1 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Hochschulsport Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen, Sportschule Werdau, Katrin Schuster, Referatsleiterin Entschädigung

2 UV-Schutz für Studierende ( 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII) Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen nach 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII gesetzlich unfallversichert. Hochschule (Universitäten, Fachhochschulen, Technische Hochschulen, Akademien usw.) Verfolgung eines staatlich anerkannten Lehrauftrages zur Berufsvorbereitung Studierende (immatrikulierte ordentliche Studenten, die an Lehrveranstaltungen teilnehmen) keine Gasthörer, Seniorenstudenten, Ferienkursteilnehmer Organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 2 beim

3 Organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule / versicherte Tätigkeiten bei Studenten nur bei studienbezogenen Tätigkeiten im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen: unmittelbare Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen, wie Universitätsbibliotheken, Seminare und Institute für Studienzwecke, Beteiligung an Exkursionen, grundsätzlich auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 3 beim

4 Aufgaben des Hochschulsports (KMK, ) gesunder Ausgleich zur einseitigen Belastung, sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, Feld gegenseitigen Kennenlernens beim gemeinsamen Sporttreiben eröffnen, Integration verschiedener Hochschulgruppen durch gemeinsame Sportaktivität, Identifikation der HS-Angehörigen mit ihrer Hochschule positiv beeinflussen, integrative Möglichkeiten des Sports (behinderte und ausländische HS-Angehörige) erschließen, Anreiz zum selbständigen Sporttreiben schaffen. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 4 beim

5 Hochschulrahmengesetz (HRG) Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG 2 HRG (Aufgaben der Hochschulen) (4) Die Hochschulen... Sie fördern in ihrem Bereich den Sport. 5 SächsHSG (Aufgaben der Hochschulen) (2) Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie berücksichtigen bei ihren Entscheidungen soziale Belange der Mitglieder und Angehörigen, fördern die kulturelle und sportliche Betätigung der Studenten... Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 5 beim

6 Voraussetzungen für gesetzlich unfallversicherten Hochschulsport (Studierende) 1. Das Sportangebot an der Hochschule muss den Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung besitzen. 2. Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst (z. B. Sportwissenschaftliches Institut) oder einer von der Hochschule autorisierten hochschulbezogenen Institution (AstA) durchgeführt werden. 3. Die Sportausübung muss innerhalb des von der HS organisierten Übungsbetriebes, d. h. während von ihr festgesetzter Zeiten und unter Leitung eines von ihr bestellten Übungsleiters stattfinden. 4. Die einschlägigen Angebote/Veranstaltungen der Hochschule müssen breitensportlich ausgerichtet sein. 5. Dem Ausgleichsgedanken des Sports ist dabei Rechnung zu tragen. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 6 beim

7 1. Sportangebot der Hochschule - Charakter einer offiziellen Hochschulveranstaltung? In der Regel Veröffentlichung des offiziellen Sportangebotes der Hochschule durch Programmhefte/Aushänge. Aber: Eine sportliche Betätigung im Rahmen des offiziellen Sportangebotes ist nicht allein schon deshalb unfallversichert, weil sie im Sportprogramm der Hochschule aufgeführt wird (Bsp.: Babyschwimmen ). Beachte auch: offizielle Hochschulveranstaltung nur für die eingeschriebenen Studenten der jeweiligen Hochschule, nicht für Fremde (Bsp: Student S bei HS in A eingeschrieben, nutzt aber Sportangebot der HS in B). Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 7 beim

8 2. Durchführung des allgemeinen Hochschulsports durch die Hochschule selbst? Problem des organisatorischen Verantwortungsbereichs der HS: Um das Sportangebot insgesamt vielfältiger erscheinen zu lassen, werden z. B. auch Kurse externer Anbieter (Sportstudio, Sportvereine, Reit-, Tanzlehrer) in das Sportprogramm der HS aufgenommen. Organisation und verantwortliche Durchführung durch HS?? In der Regel kein UV-Schutz. Jedoch: Nutzung der Sportstätten Dritter (z. B. Schwimmbad) durch die HS steht der Annahme eines organisatorischen Verantwortungsbereichs der HS nicht entgegen. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 8 beim

9 3. Sportausübung im Rahmen eines von der Hochschule organisierten Übungsbetriebes? Wenn die sportliche Betätigung Studierender in den organisatorischen Verantwortungsbereich der HS fallen soll, muss diese auch dafür Sorge tragen, dass... sie selbst Zeit, Ort, Art und Dauer der sportlichen Aktivität bestimmt, regelmäßige sportliche Betätigung der Studierenden gewährleistet ist (Ausgleichscharakter, keine einmaligen Aktivitäten, Studenten schreiben sich für das jeweilige Angebot ein), ordnungsgemäße Aufsicht und fachliche Anleitung während des offiziellen Übungsbetriebes durch von der HS hierfür bestellte, geeignete Personen (Übungsleiter) sichergestellt ist. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 9 beim

10 4. Breitensportlich ausgerichtete Veranstaltung der Hochschule? Folgende Fragen müssen Sie sich stellen: Steht die die Veranstaltung mehr oder weniger allen Studierenden der Hochschule offen? Müssen Interessenten Normen erfüllen, um teilnehmen zu dürfen, (als Starter) zugelassen zu werden? Steht die Leistung des einzelnen Teilnehmers / Teams bzw. der leistungssportliche Gedanke im Vordergrund? Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 10 beim

11 5. Wurde dem Ausgleichsgedanken des Sports Rechnung getragen? Hochschulsport soll in erster Linie der Schaffung eines gesundheitlichen Ausgleichs zu den Belastungen des Studiums dienen... nicht: die Ausübung verschiedenster Sportarten ermöglichen, nicht: der Erzielung sportlicher Spitzenleistungen, nicht: Gelegenheit für Nervenkitzel und Grenzerfahrungen bieten, nicht: (günstige) Ferienfahrten, Wochenendfreizeiten ermöglichen (Stichwort: Hochschule als Konkurrenz zum Reisebüro?).... Jedoch: breitensportlich angelegt sein, regelmäßig betrieben werden. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 11 beim

12 Kein versicherter Hochschulsport für Studierende deshalb bei... freier sportlicher Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf Hochschulanlagen, Betreiben von Leistungssport in Universitätssportvereinen, Wettkämpfen insbesondere im Bereich des Spitzenleistungssports Auslandsreisen (z. B. Himalaja-Expedition), Wochenend- u. Ferienfreizeiten... weil ein wesentlicher sachlicher Zusammenhang mit den gesundheitlichen, sozialen und persönlichkeitsbildenden Aufgaben des Hochschulsports in den wenigsten Fällen begründbar sein wird. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 12 beim

13 UV-Schutz für Beschäftigte der Hochschule ( 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) Beschäftigung ( 7 SGB IV) = nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte: Tätigkeit nach Weisungen Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Ort, Art und Dauer der Tätigkeit. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 13 beim

14 Versicherte Tätigkeiten der Beschäftigten dem Unternehmen wesentlich zu dienen bestimmt : Beschäftigter ist zur Ausübung der Tätigkeit arbeitsvertraglich verpflichtet über arbeitsvertragliche Verpflichtung hinaus gehende, betrieblichen (nicht privaten) Interessen dienende Tätigkeiten auf Weisung des Arbeitgebers Ausreichend: Beschäftigter geht subjektiv von der Betriebsnützlichkeit der Tätigkeit aus und diese Annahme findet in objektiven Gegebenheiten ausreichende Stütze. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 14 beim

15 Wieso dient sportliche Betätigung außer bei Profisportlern dem betrieblichen Interesse?? Betriebssport : fördert Gesundheit des Betriebsangehörigen nicht nur zum Eigenwohl, sondern auch zu Gunsten seiner Leistungsfähigkeit als Arbeitnehmer wirkt aus arbeitsmedizinischer Sicht präventiv hat nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen positive Auswirkungen auf Arbeitsklima und Arbeitszufriedenheit beeinflusst somit betriebswirtschaftliche Ergebnisse unmittelbar Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 15 beim

16 Voraussetzungen für gesetzlich unfallversicherten Hochschul- Betriebssport der Beschäftigten Kumulativ erfüllt sein müssen (BSG-Rechtsprechung): 1. Ausgleichszweck kein Wettkampfcharakter 2. Regelmäßigkeit der sportlichen Betätigung 3. Teilnehmerkreis im wesentlichen Beschäftigte des Unternehmens 4. Übungszeit sowie Übungsdauer im Zusammenhang mit der Arbeitszeit 5. Unternehmensbezogene Organisation mit gestaltendem Einfluss durch das Unternehmen Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 16 beim

17 Daher kein gesetzlicher UV-Schutz für Beschäftigte der HS im Rahmen des Betriebssports, z. B. bei... Hochschulsportwettkämpfen gleich welcher Art nicht regelmäßiger hochschulsportlicher Betätigung Nutzung betriebssportlich ungeeigneter Angebote, zum Beispiel: Drachenfliegen, Freeclimbing (Sportrisiko-Betriebsrisiko- Ausgleichszweck unverhältnismäßig) Schach (kein hinreichender Ausgleichszweck) Sauna (kein Sport, kein Ausgleichszweck) Eltern-Kind-Schwimmen (Entwicklung des Kindes im Vordergrund) Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 17 beim

18 Ist die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen unfallversichert? (I) Für Beschäftigte in der Regel: Nein. Warum? Urteil des Bundessozialgerichtes vom (B 2 U 29/04 R):... der Senat hält an der Ausdehnung des versicherten Betriebssports auf Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden nicht mehr fest. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 18 beim

19 Ist die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen unfallversichert? (II) Für Studierende in der Regel: Nein. Warum? Allgemeiner Hochschulsport im Sinne des 2 Abs. 4 HRG liegt nur bei einer breitensportlichen Ausrichtung der Veranstaltung vor, d. h. quasi jede/r Studierende der HS muss die Möglichkeit haben, an der betreffenden Sportveranstaltung teilnehmen zu können. Handelt es sich um Wettkampfsport, d. h. um Mannschaftssportarten mit Ligabetrieb, Auf- und Abstiegsregelungen oder steht die Leistung des Einzelnen im Vordergrund bzw. müssen von diesem Normen erfüllt werden (Leistungssport) steht dies der Annahme gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes entgegen. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 19 beim

20 Ist die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen unfallversichert? (III) Aber: Sportliche Vergleiche etwa zwischen zwei Hochschulen können durchaus die Voraussetzungen für versicherten Hochschulsport erfüllen, insbesondere bei einer breitensportlichen Ausrichtung der Veranstaltung. Deshalb: Auch Unfälle im Rahmen von Wettkämpfen der UKS anzeigen. Wir prüfen, ob nach den konkreten Umständen des Einzelfalles UV- Schutz besteht! Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 20 beim

21 UV-Schutz für Übungsleiter (ÜL)? Indizien für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit sind: ÜL führt Training in eigener Verantwortung durch, legt Dauer, Lage und Inhalte des Trainings selbst fest und stimmt sich wegen der Nutzung der Sportanlage selbst mit anderen ab. Der zeitliche Aufwand und die Höhe der Vergütung: je geringer der zeitliche Aufwand des ÜL und je höher seine Vergütung ist, desto mehr spricht für seine Selbstständigkeit. Honorarvertrag. Indizien für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses sind: Umkehrschluss zu o. a. Kriterien. Vertraglich vereinbarte Ansprüche auf durchgehende Bezahlung bei Urlaub oder Krankheit sowie Ansprüche auf Weihnachtsgeld oder vergleichbare Leistungen. Nur ein Auftraggeber. Entscheidend: Umstände des konkreten Einzelfalles. Selbständig tätige ÜL können nach 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII freiwillig in der gesetzlichen UV Jahresarbeitstagung versichert Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 21 beim

22 Beispiel für einen Text zur Versicherung Immatrikulierte, ordentlich Studierende der Hochschule sind grundsätzlich bei allen von der Hochschule organisierten und in deren Verantwortungsbereich liegenden Sportangeboten gegen Unfälle gesetzlich unfallversichert. Bei individuellem, aus rein eigenwirtschaftlichen Gründen ohne Bezug zur Hochschule stehendem Sporttreiben, Leistungssport in Vereinen, Wettkämpfen im Bereich des Spitzen- und Leistungssports sowie überwiegend der privaten Freizeitgestaltung dienenden Angeboten (z. B. Auslandsreisen, Wochenendfreizeiten) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach dem SGB VII über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Hochschule (Unfallkasse Sachsen UKS). Bei Beschäftigten kann ein Sportunfall die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nach dem SGB VII erfüllen, wenn alle Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen des Betriebssportes gegeben sind, insbesondere: Ausgleichszweck (kein Wettkampf), regelmäßige sportliche Betätigung, angemessene Übungsdauer, Übungszeit im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, unternehmensbezogene Organisation. Gäste (Hochschulfremde) der Hochschulsportzentren sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Zu beachten ist, dass nach dem SGB VII ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen ist und die versicherten Teilnehmer Ersatzansprüche wegen Körperschäden untereinander oder gegen den Träger des Hochschulsports nicht geltend machen können, es sei denn, es liegt Vorsatz vor. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 22 beim

23 Ein Unfall was nun? 1. Erstversorgung 2. Versicherten D-Arzt oder Spezialarzt (HNO, Augen, Zähne) vorstellen / Transport klären 3. Unfallanzeige* erstatten / Wegeunfallfragebogen ausfüllen, evtl. Lohnnachweis 4. Betriebliches Eingliederungsmanagement ( 84 SGB IX) nicht vergessen! * Anzeigepflicht des Unternehmers ( 23 Satzung der UKS):... wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.... wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall ein Versicherter getötet oder so verletzt wird, dass er ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss oder eine Zahnbeschädigung vorliegt. Auf Aufforderung der Unfallkasse sind Unfälle auch dann anzuzeigen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 23 beim

24 Wie hilft die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung berät die Hochschulen bei der Prävention von Unfällen. Tritt dennoch ein Versicherungsfall ein, setzt sich die UKS für eine optimale und persönlich zugeschnittene Rehabilitation ein. Sie unterstützen den Heilungsprozess und die Reintegration ins Studium und Berufsleben mit allen geeigneten Mitteln: Heilbehandlung Dazu gehören neben der ärztlichen Behandlung auch Arznei- und Heilmittel sowie Transport- und Fahrtkosten. Berufliche und soziale Rehabilitation Hierzu zählen unter anderem technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfen oder auch Eingliederungszuschüsse. Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung zum Beispiel: Verletztengeld bei Verdienstausfall Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Rente an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden Hinterbliebenenleistungen Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 24 beim

25 Weitere Info s unter: Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 25 beim

26 Was mir noch bleibt... Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Falls Sie noch Fragen zum UV-Schutz haben sollten, die Sie jetzt und hier nicht zu stellen wagen oder die Sie später erst bedrängen... Katrin Schuster Unfallkasse Sachsen, PF 42, Meißen Tel / Fax / Mail: Web: Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen Werdau, "UV-Schutz Seite 26 beim

schutz begründenden Tätigkeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 12). Unfälle wiederum sind 20 www.walhalla.de & zeitlich begrenzte,

schutz begründenden Tätigkeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 12). Unfälle wiederum sind 20 www.walhalla.de & zeitlich begrenzte, Arbeitsunfälle schutz begründenden Tätigkeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 1). Unfälle wiederum sind & zeitlich begrenzte, & von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, & die zu einem

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