Kanzlei- News Nächste TV-Sendung im RFL Gruselgeschichten aus dem Erbrecht S.02 Weihnachtsgrüße S.02

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kanzlei- News Nächste TV-Sendung im RFL Gruselgeschichten aus dem Erbrecht S.02 Weihnachtsgrüße S.02"

Transkript

1 Dezember 2012 Inhalt Kanzlei- News Nächste TV-Sendung im RFL Gruselgeschichten aus dem Erbrecht S.02 Weihnachtsgrüße S.02 Recht Vermieter können bei Zahlungsverzug schneller ordentlich als außerordentlich kündigen S.03 Steuer Für Unternehmen Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung S.04 Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung ab 2013 S.04 Der neue Mini-Job ab 2013 S.05 Privatpersonen ELSTAM Wann kann es endlich losgehen? S.07 Sie erhalten diese , weil Sie sich für unseren Infobrief-Newsletter angemeldet haben. Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, senden Sie uns eine kurze mit dem Betreff: "Abbestellung Infobrief" an folgende -Adresse: -1-

2 Kanzlei-News TV-Sendung RFL - Gruselgeschichten aus dem Erbrecht Im RFL-Rechts- und Steuertipp erzählen wir von Erbrechtsfällen, die zu Gruselgeschichten werden. Dies sind beispielsweise Fälle, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wird, mit der aber im Ernstfall nicht gehandelt werden kann oder eine Vorsorgevollmacht dazu führt, dass plötzlich das ganze Vermögen weg ist, wir berichten auch von Fällen, in denen die Kinder nichts erben, weil Erbschleicher schneller waren. Rechtsanwalt Roland Kastl (M.A.) und Rechtsanwältin Dr. Kerstin Kastl zeigen Ihnen auf, wie die Fehler nicht nur verhindert sondern auch, wie es besser gestaltet werden kann Schalten Sie ein am um Uhr im Regionalfernsehen Landshut (RFL). Mit freundlicher Unterstützung von Weihnachtsgrüße aus der Kanzlei Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr. Das gesamte Team wünscht Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. -2-

3 Recht Vermieter können bei Zahlungsverzug schneller ordentlich als außerordentlich kündigen Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Vermieter ihren Mietern bei Zahlungsrückständen jetzt leichter kündigen: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses setzt nicht voraus, dass der Mietrückstand die für eine fristlose Kündigung erforderliche Höhe erreicht. Aufgrund der gesetzlichen Regelung kann zwar fristlos, aber auch nur dann gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Gesamtbetrag in Verzug ist, der zwei Monatsmieten erreicht. Gerade bei lang anhaltenden Mietkürzungen unterhalb der Zwei-Monatsmieten- Grenze waren Vermieter bislang unangemessen benachteiligt. In einer überraschend vermieterfreundlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt, dass diese für die fristlose Kündigung festgesetzten Grenzen nicht auf die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu übertragen sind. Demnach kann bei einem Mietrückstand von insgesamt mehr als einer Monatsmiete auf jeden Fall ordentlich, unter Beachtung der vereinbarten oder gesetzlichen Frist gekündigt werden. Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen: 1. Reagieren Sie sofort, wenn die Miete erstmals ausbleibt. Durch bloßes Zuwarten setzen Sie das falsche Signal. 2. Damit die Wirksamkeit einer Kündigung nicht an den vielen Formalien scheitert, empfiehlt es sich, bereits beim Ausspruch der Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Herr Roland Thalmair Rechtsanwalt Kanzlei (M.A.) & Kollegen -3-

4 Steuer - Für Unternehmer Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Senkung des Rentenversicherungsbeitrages am zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten Gauck pünktlich zum in Kraft treten. Damit sinkt der Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,6% auf 18,9%. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3.000,00 Euro bedeutet das für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils Euro/Monat. Die Jahresentlastung liegt bei 126,00 Euro. Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung ab 2013 Die neuen Grenzwerte in der Sozialversicherung 2013 betragen: Jahresarbeitsentgeltgrenze (wenn am PKE-versichert): ,00 Euro ,00 Euro Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung Monatlich Jährlich Renten- und Arbeitslosenversicherung Monatlich Jährlich 3.937,50 Euro ,00 Euro 5.800,00 Euro ,00 Euro Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen: Bei der Lohnabrechnung im Januar muss wieder geprüft werden, ob durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Versicherungspflicht entsteht. Weiterhin ist jährlich zu prüfen, wenn im letzten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und auch voraussichtlich im Jahr 2013 die Grenze überschritten wird, ob dann zum Versicherungsfreiheit eintritt. -4-

5 Der neue Mini-Job ab 2013 Mit dem neuen Gesetz, das der Bundesrat am angenommen hat, werden die Arbeitsentgeltgrenzen mit Wirkung zum 01. Januar 2013 von 400,00 Euro auf 450,00 Euro angehoben. Entsprechend wurde die Verdienstgrenze bei der Gleitzonenregelung auf 850,00 Euro erweitert. Viel gravierender stellt sich die Änderung bei der Rentenversicherung dar. Die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit, mit der Option zur Rentenversicherungspflicht ( Opt In ), wird umgekehrt in eine Rentenversicherungspflicht, mit der Option der Rentenversicherungsfreiheit. Darauf muss der Arbeitnehmer in 2013 neu darauf hingewiesen werden. Aufgrund verschiedener Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften kann es in den folgenden Jahren zur Anwendung von unterschiedlichen Anwendungsvorschriften kommen. Folgende Fallgruppen möchten wir Ihnen kurz vorstellen: 1. Minijobs, die neu nach dem begründet werden: Hier findet das neue Recht Anwendung. Es gilt die Arbeitsentgeltgrenze von 450,00 Euro. Bis zu diesem Betrag hat der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % an die Knappschaft Bahn-See zu leisten. Da automatisch eine Rentenversicherungspflicht besteht, hat der Arbeitgeber den eigenen Beitrag des Arbeitnehmers in Höhe von 3,9 % vom Nettolohn einzubehalten und an die Knappschaft Bahn-See zu überweisen. Der Mini-Jobber hat aber die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Antrag ist gegenüber dem Arbeitgeber zu stellen. Dieser leitet den Befreiungsantrag an die Knappschaft Bahn-See weiter. 2. Minijobs, die bereits vor dem begründet wurden (< 400 Euro): Das alte Recht, insbesondere die Rentenversicherungsfreiheit, bleibt bestehen, so lange in der Zukunft keine Gehaltserhöhung stattfindet. War der Minijobber bisher rentenversicherungspflichtig, weil er nach dem alten Recht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet hat, so bleibt er auch im Jahr 2013 rentenversicherungspflichtig. -5-

6 3. Arbeitsentgelt zwischen 400,01 bis 450,00 Euro (bisher Midi-Job): Das alte Recht (Gleitzonenregelung) wird unverändert bis zum fortgeführt. D.h. es besteht in der Kranken-/Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung versicherungspflicht. Ein Antrag auf Befreiung und damit auf Anwendung der neuen Arbeitsentgeltgrenze ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht in der Arbeitslosenversicherung. Hier erfolgt auf Antrag bei der Arbeitsagentur für Arbeit eine Befreiung. Der Antrag wirkt rückwirkend ab dem an, wenn er bis zum gestellt wird; ansonsten von Beginn des Monats an, der auf die Beantragung folgt. Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen: Aktuell wird ein Anwendungsschreiben der Bundesknappschaft zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze abgestimmt. Es bleibt abzuwarten, ob die geänderten Regelungen der Sozialgesetzbücher tatsächlich in diesem Sinne anzuwenden sind und ob es zu der unterschiedlichen Behandlung von vor dem bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber ab dem begründet geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen kommt. Wir werden Sie in unserem monatlichen Infobrief auf dem Laufenden halten. -6-

7 Steuer Für Privatpersonen ELSTAM Wann kann es endlich losgehen? Durch das Jahressteuergesetz 2013 wird der endgültige Starttermin des elektronischen Verfahrens für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (EL- STAM) geregelt. Leider hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz am nicht angenommen. Nun muss über den Vermittlungsausschuss, der am um 16 Uhr tagt, versucht werden, noch eine Einigkeit zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat für das Jahressteuergesetz 2012 zu erreichen. Nach den bisherigen Informationen wird die Einführung wie folgt stattfinden: 1. Starttermin: Der Starttermin ist auf den festgelegt worden. Ein Abruf der Daten durch den Arbeitgeber soll bereits seit dem für den möglich sein. Es besteht aber noch keine Pflicht, sofort zum auf das elektronische Verfahren umzusteigen. Die Arbeitgeber haben noch bis zum Dezember 2013 die Möglichkeit, das alte Papierverfahren übergangsweise fortzuführen. Spätestens mit der letzten Lohnabrechnung im Jahr 2013 (Dezember 2013) muss eine endgültige Umstellung auf das elektronische Verfahren erfolgt sein. 2. Papierverfahren in 2013 Analog zum Jahr 2012 kann das Papierverfahren über die Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigungen 2011, 2012 und 2013 auch im Jahr 2013 fortgeführt werden. Freibeträge können ungeprüft weiter angewendet werden. Bestehen Fehler bei den Meldedaten der elektronischen Abzugsmerkmale (Geburt, Heirat, Kirche) können diese Fehler nicht durch die Finanzverwaltung korrigiert werden. Bis eine Korrektur gegenüber der Gemeinde erfolgt ist, wird der Zugang zur Datenbank gesperrt und das Finanzamt stellt für die Übergangszeit eine besondere Bescheinigung aus. -7-

8 3. Hinweise an die Arbeitnehmer: Zunächst sollte der Arbeitnehmer kurz Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten, wann er beabsichtigt, in das elektronische Verfahren einzusteigen. Denn mit Einstieg gehen alle bisherigen Begünstigungen (Freibeträge) auf den Papierbescheinigungen verloren. Sollen die Freibeträge auch im elektronischen Verfahren weiter zur Anwendung kommen, muss der Arbeitnehmer diese gegenüber dem Finanzamt neu beantragen. Weiterhin sollte sich jeder Arbeitnehmer vergewissern, ob seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträge, Freibeträge) richtig in der neuen Datenbank hinterlegt sind. Erfragen Sie entweder die Daten beim Finanzamt oder rufen Sie diese über das ELSTER-ONLINE-Portal selbst ab ( Sollten Sie als Arbeitnehmer Fragen zu dem neuen Verfahren haben, nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf. 4. Hinweise für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann zum mit dem neuen Verfahren beginnen. In der Praxis ist die ratierliche Einführung anzuraten, da mit Sicherheit mit technischen Problemen in der Anfangsphase bzw. durch fehlerhafte Angaben von Daten mit Abbrüchen zu rechnen ist. Fangen Sie mit einem Mitarbeiter an und steigern sich von Monat zu Monat. Steigen Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer in das elektronische Verfahren ein, sollten Sie dies dem Arbeitnehmer auch schriftlich oder über die Lohnabrechnung mitteilen. In Abstimmung mit dem Arbeitnehmer kann trotz Anmeldung und Abruf der Daten noch auf das elektronische Verfahren verzichtet werden. Dieser Verzicht gilt dann maximal 6 Monate. Dadurch soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, wenn durch die elektronischen Daten eine Schlechterstellung erfolgt, dies beim Finanzamt durch neue Anträge korrigieren zu können. Für die Anmeldung sind folgende Angaben des Arbeitnehmers erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Sie zum Start auch alle Angaben vollständig vorliegen haben. 1. Identifikationsnummer 2. Tag der Geburt 3. Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses 4. Referenzdatum -8-

9 Sollten Sie als Arbeitgeber Fragen zum neuen Verfahren, Starttermin, Anmeldung und Durchführung haben, nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf. Hinweis der Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen: Wer die Lohnabrechnungen über unser Haus monatlich erstellen lässt, hat keine zusätzliche Arbeit. Den Einstieg in das elektronische Verfahren wird von uns zeitnah durchgeführt. Vor dem Einstieg werden die betroffenen Arbeitnehmer informiert. Herr Dipl. Finanzwirt (FH) Patrick Lerbs Steuerberater Kanzlei Kastl (M.A.) & Kollegen -9-

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012

3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012 Aktuelle Steueränderungen 3. Pflegetag GMB Beratung StB GmbH 14. November 2012 E Elektronische L St A M Lohn Steuer Abzugs Merkmale L Referent: 2 Ziel Verfahren: AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen.

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen. ELStAM Merkblatt ELStAM ist quasi die Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber jetzt selbst vom Finanzamt- Server abholt. Ab sofort nennt sich die Lohnsteuerkarte = Änderungsliste. Also in einer Liste sind

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2013. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren.

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren. Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale ELStAM Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren Folie 1 Inhalte 1. Das ELStAM-Verfahren 2. Einstieg in das ELStAM-Verfahren

Mehr

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren.

Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale. ELStAM. Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren. Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale ELStAM Informationen für Arbeitgeber zum Einstieg in das elektronische Verfahren Folie 1 Inhalte 1. 1. Das ELStAM-Verfahren 2. 2. Einstieg in das

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung

ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung ELStAM-Rückmeldung: Tipps und Tricks zur Fehlerbehebung Der tägliche Umgang mit Rückmeldedaten durch die zuständigen Finanzbehörden seit Beginn der Einführung von ELStAM hat gezeigt, dass es immer wieder

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2015. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Hinweise zum Lohnsteuerabzug in 2013 Mit der Einführung der Elektronischen

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Brennpunkt Arbeitgeber

Brennpunkt Arbeitgeber Brennpunkt Arbeitgeber München, den 13.02.2013 Lohnsteuer-Freibeträge und -Hinzurechnungsbeträge für das Jahr 2013 neu beantragen Die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier haben Ihre Arbeitnehmer für das Jahr

Mehr

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuerkanzlei Marcus Schieritz Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Hennefer Str. 8a 53757 Sankt Augustin Inhaltsübersicht

Mehr

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Startseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen

Startseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen Startseite, wenn Sie auf unseren Online-Shop gehen Auswahl treffen: - einloggen mit bestehendem Login - falls kein Login vorhanden: Einfach über Kunde werden neu anmelden und sich selber ein Login vergeben

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Updateanleitung für SFirm 3.1

Updateanleitung für SFirm 3.1 Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

S Sparkasse Südholstein. Kontowecker

S Sparkasse Südholstein. Kontowecker Für die Einreichtung eines s ist es erforderlich, dass Sie Teilnehmer am Online-Banking sind. Sollten Sie noch kein Online-Kunde der Sparkasse sein, können Sie dies hier beantragen. Schritt 1: Melden Sie

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten

Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten Vorausgefüllte Steuererklärung I: Belegabruf beantragen und freischalten 1 Das Finanzamt weiß eine Menge über Sie: Einen Teil dieser Informationen können Sie vom Finanzamts-Server herunterladen und direkt

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

CS-Wartung 073V vom 30.9.2010

CS-Wartung 073V vom 30.9.2010 CS-Wartung 073V vom 30.9.2010 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für

Mehr

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie

Mehr

Fax einrichten auf Windows XP-PC

Fax einrichten auf Windows XP-PC Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Update-Anleitung für SFirm 3.1

Update-Anleitung für SFirm 3.1 Update-Anleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

Seite drucken APOTHEKE ADHOC Seite 1 von 2 Veröffentlicht auf APOTHEKE ADHOC http://www.apotheke-adhoc.de Startseite» Nachrichten» Apothekenpraxis INSOLVENZVERFAHREN Freigabe für insolventen Apotheker

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird Einrichtung Ihrer E-Mail Adresse bei STRATO Willkommen bei STRATO! Wir freuen uns, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen. Mit der folgenden Anleitung möchten wir

Mehr

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2014. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme Novell Client Anleitung zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Mit der Einführung von Windows 7 hat sich die Novell-Anmeldung sehr stark verändert. Der Novell Client

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN 1 Die Voraussetzungen Um unser Onlinebanking mit mobiletan durchführen zu können, benötigen Sie generell: einen Rechner

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Treckerverein Monschauer Land e.v.

Treckerverein Monschauer Land e.v. Der Mitgliederbereich Der Mitgliederbereich (TV-MON Intern) ist ein Teil der Webseiten des Treckervereins, der nicht öffentlich und für jedermann zugängig ist. Dieser Bereich steht ausschließlich Mitgliedern

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal

Mehr

Ingrid Erhard Dozentin für Steuerrecht

Ingrid Erhard Dozentin für Steuerrecht ELStAM-Verfahren: Fragen und Antworten für Arbeitgeber (FAQ) Ab dem 1.1.2013 wird der Lohnsteuerabzug mit der elektronischen Lohnsteuerkarte durchgeführt werden (ELStAM-Verfahren). Arbeitgeber können die

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Fotostammtisch-Schaumburg

Fotostammtisch-Schaumburg Der Anfang zur Benutzung der Web Seite! Alles ums Anmelden und Registrieren 1. Startseite 2. Registrieren 2.1 Registrieren als Mitglied unser Stammtischseite Wie im Bild markiert jetzt auf das Rote Register

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr