Umbau zum Laufstall. Umbau zum Laufstall. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Süddeutsche Milchviehtagung
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- Erica Haupt
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1 Umbau zum Laufstall Umbau zum Laufstall Süddeutsche Milchviehtagung : Vorschriften für Biobetriebe Vorgaben aus der Förderung Vorüberlegungen zum Umbau Bauliche Vorschriften für Biobetriebe: Stallfläche: muss ständig zur Verfügung stehen Auslauf 4,5 m² oder Weidegang 6 m²/kuh +80 cm am Futtertisch möglich Folie 4 Bauliche Vorschriften für Biobetriebe: Jedem Tier ist ungehinderter Zugang zu Futterstellen und Tränken zu gewähren Tier- Fressplatzverhältnis max. 1,0 Nur bei ständig zugänglichem Futterangebot sind auch weniger Fressplätze, als die der gehaltenen Tierzahl, möglich (Abstimmung mit Verband) Die Hälfte der Mindeststallfläche muss befestigter Boden sein (keine Spalten etc.) Größere Stallflächen als die geforderten Mindeststallflächen können nur bei Offenställen/Offenfrontställen auf die überdachbare Auslauffläche angerechnet werden 25% des Auslaufes müssen unüberdacht sein Fressplatzbreite 75 cm, behornt 85 cm Bauliche Vorschriften für Förderung: Spaltenfreie Fläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können (entweder Liegebox oder 5 m² pro Tier bei Kühen) Im Falle von Liegeboxen ist für jedes Tier eine Liegebox bereitzustellen Fress- Liegeplatzverhältnis 1:1, bei Dauerfuttervorlage maximal 1,2:1 zulässig (bei AMS 1,5:1) nutzbare Stallfläche pro GV 5,5 m² Bei Stallneubauten müssen mind. die Fressgänge bei Milchkühen 3,5 m und Laufgänge 2,5 m breit sein, sodass sich die Tiere stressfrei begegnen können Auslauf für mind. 1/3 der Milchkühe (4,5 m² pro GV) Auf einen Auslauf kann verzichtet werden bei Stallmodernisierung, wenn ein Auslauf aufgrund der Stalllage nicht möglich ist und mindestens 7 m² pro GV Stallfläche zur Verfügung gestellt werden. Fressplatzbreite 75 cm bei Nackenriegel, bei Einzelplatz und Umbau vorerst noch 70 cm möglich Bei Umbauten 3,00 m Fressgangbreite und 2,00 m Laufgangbreite erlaubt Alle Angaben für Premiumförderung
2 Vorüberlegungen Bauliche Vorschriften für Förderung: Zum Auslauf: Hauptnutzungsbereich muss Zugang zum Auslauf haben (i.d.r. die lacktierenden Kühe) Auslauf kann kurzzeitig abgetrennt werden (z.b. Rücktrieb) Jedes Tier muss im Produktionszyklus Auslauf nutzen können Sonderbereiche brauchen nicht zwangsläufig Zugang Auslauf muss ganzjährig zur Verfügung stehen Spalten sind erlaubt Auslauf mind. 3,00 m breit und tief (außer < 9 m² erforderlich) 1/3 der notwendigen fläche darf überdacht werden Bei vierseitig geschlossenen Ställen muss komplette fläche außerhalb der Stallhülle angeordnet sein Auslauf darf als Wartebereich vor Melkstand genutzt werden Für Nachzucht ist kein vorgeschrieben Alle Angaben für Premiumförderung Alles am Futtertisch Trockensteher separat gute Belüftung gute Abläufe Melkstand Kurze Wege Abkalbebox bei Herde Vorüberlegungen Im Vergleich zum Anbindestall hat der Laufstall großen Platzbedarf Trockensteher Brettermantel schützen
3 Achtung: Dampfstau
4 Brettermantel schützen
5 Schutz vor Dampf
6
7 24 MK + NZ Sackgasse Trockensteher nicht separat möglich! Folie Regelungen beim Auslauf (für Biobetriebe): 1. Geringfügig kleinere Stallflächen können mit Auslauf ausgeglichen werden (Gesamtfläche 10,5 m² pro Kuh) 2. Fehlende Auslaufflächen können bei geschlossenen Stallsystemen nicht mit Stallfläche ausgeglichen werden 3. Auslauf 4,5 m² Kuh, mindestens 25 % ohne Überdachung 4. Bei Offenfrontställen können die überdachten Anteile des es auf größere Stallflächen angerechnet werden Offenfrontstall = mind. 1 Längsseite offen oder bei breiten, mehrreihigen Liegeboxen beide Längsseiten überwiegend offen. Sie dürfen im Winter bei Bedarf zeitweise mit Windnetzen oder Curtains verschlossen werden Folie 40 Folie 41 Folie 42 7
8 Sonstige Auslaufregelungen: Ohne Weidegang muss die Gesamtfläche den Tieren ständig zur Verfügung stehen Bei Weidegang und Laufstall ist kein notwendig (Achtung: nur bei Bio, nicht bei Premiumförderung!!!!!!) Folie 43 Folie entmistung: meistens von form abhängig -Spaltenboden und Treibmistkanal -Schlepperentmistung -Schieberentmistung -Handentmistung Abwürfe: -je nach Entmistungsart am Ende oder in der Mitte anordnen -Bei ca. -6 C nicht mehr in Abwurf entmisten (Außer Querkanal hat Schrapper) -Abdeckung oder Geländer wegen Unfallgefahr -Bei Nichtbelegung kann das Niederschlagswasser des sauberen es separat abgeleitet werden
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