Wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Trier

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1 Weiterbildung an der Uni Trier Wissenschaftliche Weiterbildung an der Universität Trier im Beihilfe- und Steuerrecht Stand: Stand: November Juni

2 Inhalt der Präsentation Gliederung: Definitionen Aus- bzw. Weiterbildung Einordnung der Weiterbildung Veranstaltungstypen Bewertung der Veranstaltungstypen (Beihilfen, Steuern) Preise/Bedingungen der Teilnahme

3 Definitionen Kultusministerkonferenz - Analyseraster Ausbildung: Lehre, Schulung oder Studium für einen zukünftigen Beruf Weiterbildung: Aktivitäten zur Erhaltung und Ausbau beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Anpassung an die Entwicklung in einem Beruf, der zur Zeit nicht ausgeübt wird Quelle: Leitfaden Stand: der KMK November v

4 Definitionen Unionsrahmen vom Gem. Abs. 19.a betrachtet die EU-Kommission die Ausbildung von mehr oder besser qualifizierten Humanressourcen als nicht-wirtschaftliche Tätigkeit. Der Unionsrahmen versteht darunter die innerhalb des nationalen Bildungswesens organisierte öffentliche Bildung, die überwiegend oder vollständig vom Staat finanziert wird. Anm. 20: Fortbildung (workforce training) im Sinne von Ausbildungsbeihilfen gehören nicht hierzu. Quelle: Unionsrahmen Stand: November v

5 Aufgaben lt. HochSchG Einordnung der Weiterbildung Lehre Wiss. Weiterbildung Forschung Hochschulsport Finanzierung Landesmittel Teilnehmerentgelte oder Beihilferechtl. Abgrenzung Beihilferechtl. Ausbildung Wb mit gesetzl. geschütztem Wb ohne gesetzl. geschützten Bewertung nw nw w Kalkulation Vollkosten ohne Gewinn (Rechnungshof) Vollkosten mit Gewinn (Beihilferecht) Steuerrecht Hoheitlich, nicht steuerbar, (Ausnahme 13b UStG) Hoheitlich, nicht steuerbar, (Ausnahme 13b UStG) KSt, SolZ, GewSt: stfr. nach 52 AO, Ust stfr. wenn 4,22a (Ausnahme 13b UStG) 5

6 Veranstaltungstypen Wb mit gesetzl. geschütztem Wb ohne gesetzl. geschützten Öffentliche Veranstaltung Lehrveranstaltung Semesterbegleitende Zusatzkurse Merkmal In einem Studiengang curricular verankert Erwerb eines gesetzl. geschützten es Erwerb eines Zertifikats, Teilnahmebescheinigung o.ä. offener Teilnehmerkreis, keine Gebühren bzw. Entgelte Keine curriculare Verankerung Beispiel Marktforschung (Bachelor BWL) Psychotherapie Professor Lutz VTA, Coaching Professor Antoni Rechtspsychologischer Workshop Professoren Walther/Zöller Exkursion Geschichte der Mathematik (Seniorenstudium) 6

7 Bewertung der Veranstaltungstypen (Beihilfen und Steuern) Lehrveranstaltung Wb mit gesetzl. geschütztem Wb ohne gesetzl. geschützten Öffentliche Veranstaltung Semesterbegleitende Zusatzkurse Beihilferecht nicht wirtschaftlich nw wirtschaftlich nw w Steuerrecht hoheitlich hoheitlich Ertragssteuer: steuerbefreit 52 AO USt.: stb.& stpfl., Ausnahme: kostendeckende Verwendung der Einnahmen 4, 22a hoheitlich Ertragssteuer: steuerbefreit 52 AO USt.: stb.& stpfl., Ausnahme: kostendeckende Verwendung der Einnahmen 4, 22a Kalkulation Vollkosten ohne Gewinn Vollkosten mit Gewinn (mind. 1%) Vollkosten mit Gewinn (mind. 1%) Finanzierung Landesmittel Teilnehmerentgelte/ Teilnehmerentgelte/ Landesmittel/ Teilnehmerentgelte/ 7

8 Preise/Bedingungen der Teilnahme nach Personengruppe Wb mit gesetzl. geschütztem Wb ohne gesetzl. geschützten Öffentliche Veranstaltung Lehrveranstaltung Semesterbegleitende Zusatzkurse eingeschriebene Studierende Abgedeckt mit Semesterbeitrag Teilnehmerentgelt Teilnehmerentgelt unentgeltlich Teilnehmerentgelt Gasthörer Abgedeckt mit Gasthörergebühr Teilnehmerentgelt Teilnehmerentgelt unentgeltlich Teilnehmerentgelt Bedienstete Nicht erlaubt Teilnehmerentgelt Teilnehmerentgelt unentgeltlich Teilnehmerentgelt Dritte Nicht erlaubt Teilnehmerentgelt Teilnehmerentgelt unentgeltlich Teilnehmerentgelt Teilnehmerentgelte müssen zusätzlich zu sonstigen bereits geleisteten Zahlungen (wie z.b. Semesterbeitrag) entrichtet werden 8

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