Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz KVU Umwelt- und Gewässerschutz in Schwimmbäder
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- Claus Möller
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1 Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz KVU Umwelt- und Gewässerschutz in Schwimmbäder 13. November 2013 / Fredy Mark, Leiter AFU AI / Volkshaus, Zürich
2 Einleitung: Auflagen im Kanton bei einer Bewilligung: 2
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4 Weitere Auflagen: Störfallverordnung, Luftreinhaltung, Gewässerschutz etc. 4
5 Gewässerschutz Rechtliche Grundlagen 5
6 Gewässerschutzgesetz (SR ) Gewässerschutzverordnung (SR ) Link: 6
7 Auszug Gewässerschutzverordnung 7
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15 Merkblatt für Schwimmbecken Um zu verhindern, dass Reinigungsmittel und dergleichen über den Bodenablauf des Schwimmbassins in die Meteorwasserkanalisation gelangen, sind zwei Bodenabläufe vorzusehen. Der eine Bodenablauf, welcher an die Meteorwasserkanalisation angeschlossen wird, ist mit einem mindestens 5 cm hohen Stutzen zu versehen. Mit dem zweiten Bodenablauf ist das Restwasser in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten. Für das abzuleitende Abwasser gelten die Anforderungen der bundesrätlichen Gewässerschutzverordnung (SR ) gemäss Anhang 3.3 (Nr. 28 Schwimmbe-cken). 15
16 Hinweise zur Chemikalienlagerung Beim Umgang mit Chemikalien ist darauf zu achten, dass miteinander reagierende Chemikalien nicht versehentlich gemischt werden: Chlorabspaltende Mittel wie Natriumhypochlorid (Javelwasser) können unter Säureeinwirkung Chlorgas entwickeln. Untereinander reaktionsfähige Chemikalien sind getrennt, in jeweils einer separaten Auffangwanne zu lagern. 16
17 Gewässerschutz, Lagerung und Umschlag gefährlicher Stoffe Arbeitssicherheit, Brandschutz, Chemikalienrecht, Gewässerschutz, Störfallverordnung Vollzugshilfen 17
18 Abwasser Regeln der Technik Verband Schweizerischer Abwasserfachleute (VSA) Link: 18
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20 Inhalt: Vorwort Zweck und Geltungsbereich Grundsätze Gebäudeentwässerung Schmutzwasser Gebäudeentwässerung Regenwasser Grundstücksentwässerung Vorbehandlungs- und Abscheideanlagen Bemessung Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse Sanierungsleitungen für abgelegene Liegenschaften Baustellenentwässerung Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen Anhang Stichwortverzeichnis Zusammenfassung der Bemessung 20
21 Vollzugshilfe: Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen 21
22 Viele Unfälle mit Chemikalien geschehen auch bei deren Umschlag Beim Umschlag von Farbstoffen fiel ein Palett mit Fässern zu Boden. Die aus einigen Fässern auslaufende Farbe liess der Speditionsleiter abspülen. Er hatte keine Kenntnis davon, dass der gewählte Umschlagplatz in eine Meteorwasserleitung entwässert wird Die Schadensumme betrug etwa Fr. 45'
23 Das Sicherheitsdatenblatt sollte vorhanden und das Personal entsprechend instruiert sein. Die Entwässerung von Umschlagplätzen für Chemikalien sollte korrekt erfolgen. Aktuelle Pläne sind vorhanden. Merkblatt "Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen«Link: 23
24 Güterumschlagplätze Es sind bauliche Massnahmen zu treffen, um Flüssigkeitsverluste verhindern sowie auslaufende Flüssigkeiten leicht erkennen und zurückhalten zu können. Umschlagplätze sind zu befestigen und sollen nach Möglichkeit überdacht sowie möglichst klein gehalten sein. Falls eine Überdachung des Umschlagplatzes nicht möglich ist, hat die Entwässerung über Sicherheitseinrichtungen (z.b. Schieber) in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation zu erfolgen. Durch Gefällveränderungen und/oder Entwässerungsrinnen muss sichergestellt werden, dass der Umschlagplatz getrennt von den übrigen Verkehrsflächen entwässert wird. Die detaillierte Ausführung eines Umschlagplatzes richtet sich nach der Umschlagsmenge und nach der Wassergefährdung des umzuschlagenden Gutes. 24
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28 Der Umschlagplatz ist mediumsbeständig versiegelt. In diesem Beispiel ist der Umschlagplatz weitgehend überdacht. Vor dem Umschlag werden die Schieber der Kanalisation automatisch geschlossen. 28
29 Vollzugshilfe: Lagerung gefährdender Stoffe Leitfaden für die Praxis 29
30 Unfälle und Störfälle durch die Lagerung von Chemikalien und wassergefährdenden Flüssigkeiten Durch Risse im Boden versickerte Öl und gelang in einen Bach Die Feuerwehr errichtete eine Ölsperre im Gewässer. Der kontaminierte Boden wurde entfernt. Die Schadensumme betrug etwa Fr. 250'
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32 Im Leitfaden sind die Anforderungen für eine korrekte Lagerung von gefährlichen Stoffen festgehalten. Der Leitfaden kann von der Homepage heruntergeladen werden. 32
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37 Wassergefährdende Stoffe wie Öle (Heizöl, Hydrauliköl, Mineralöl usw.), Farben, Lösungsmittel, Treibstoffe, Säuren, Laugen, Desinfektions- und Reinigungsmittel usw., sind in einem abflusslosen Raum oder in einer mediumbeständigen Wanne zu lagern. Der Lagerraum muss mit einer minimalen Rückhaltung von 3 m 3 auf 100 m 2 Grundfläche versehen werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass für den Inhalt des grössten Behälters ein Auffangvolumen von 100 % vorhanden sein muss. Gegebenenfalls kann ein genügend gross dimensionierter Totschacht (abflussloser Schacht) mit entsprechendem Gefälle als Auffangvorrichtung erstellt werden. Untereinander reaktionsfähige Chemikalien dürfen nicht zusammengelagert werden! 37
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43 Chemikalienre cht R-Sätze GHS H-Sätze WGK Sicherheitsdatenblatt 43
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45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 45
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