Wissenswertes zum Thema Migration
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- Valentin Mann
- vor 8 Jahren
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1 EasyFairs Wissenswertes zum Thema Migration Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/ Dresden Tel./Fax
2 Was bedeutet Migration in der Verpackungsbranche? Migration ist der Übergang von Substanzen aus der Verpackung auf das zu verpackende Füllgut. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kontaktmigration (Übergang einer Substanz aus der Verpackung auf das Füllgut, z.b. das Lebensmittel) und Verdampfungsmigration (Übergang einer Substanz aus der Verpackung auf das Füllgut, z.b. ein Tiefkühlgericht beim Erhitzen in der Mikrowelle) Penetrationsmigration (Durchschlagen einer Druckfarbe durch den verwendeten Packstoff, z.b. Karton) Destillationsmigration (Austausch zwischen Substanzen während eines Destillationsvorganges)
3 Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe können migrieren? Bisher wurden mehr als 250 Substanzen identifiziert, die z. B. aus dem Packstoff Karton in ein Lebensmittel übergehen können (1), darunter krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Klebstoffe Weichmacher Fotoinitiatoren (1) gem. Forschungsergebnissen des Vereins Foodwatch
4 Aktuelle Diskussion Es konnte festgestellt werden, dass Mineralöle aus Papier, Karton und Pappe auf Recyclingbasis (insbesondere von mineralölhaltigen Druckfarben aus Zeitungspapier) oder auch aus der Außenbedruckung von Verpackungen mit mineralölhaltigen Druckfarben über die Gasphase auf die verpackten Lebensmittel übergehen können. Lebensmittelüberwachungsämter haben in den vergangenen Jahren mindestens 12 unterschiedliche Druckchemikalien in verpackten Lebensmitteln gefunden. Das betrifft v.a. trockene Lebensmittel mit großer spezifischer Oberfläche, die bei Raumtemperatur gelagert werden und eine lange Haltbarkeit besitzen (Reis, Mehl, Semmelbrösel,Nudeln u.ä.). Aus Tierexperimenten ist bekannt, dass Mineralölgemische im Körper gespeichert werden und zu Schäden in der Leber, den Herzklappen und den Lymphknoten führen können, d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mineralöle karzinogene Substanzen enthalten.
5 Betroffene Produkte Lebensmittel in Kartonverpackung
6 Welche Packstoffe sind betroffen? Die Packstoffe Papier, Karton, Pappe können bei der Herstellung, die auch den Recyclingprozess der Faserstoffe umfasst, grundsätzlich mit allen möglichen Substanzen in Berührung kommen, wie mit Chemikalien (u.a. Mineralöl), die für die Herstellung von Druckfarben benutzt werden (1). Leider bestehen noch keine Vorgaben für die Verwendung dieser Packstoffe als Lebensmittelverpackung. Zur Bedruckung von Verpackungen aus Kunststoff werden grundsätzlich mineralölfreie Druckfarben verwendet. Somit sind Kunststoffverpackungen nicht von dieser Problematik betroffen (?) (1) Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmitteln, durchgeführt vom CVUA Stuttgart, CVUA Dresden, der TU Dresden und dem Kantonalen Labor Zürich (
7 Betroffene Veredlungsmittel
8 Bestehen Migrationsgefahren auch außerhalb des Herstellungsprozesses eines Packmittels? Für Migration gibt es zahlreiche Quellen: Beim Durchlaufen des Packmittels durch die Verpackungsmaschinen können Rückstände eines verwendeten Schmier- oder Reinigungsmittels übertragen werden (1). Während der Zusammenlagerung verschiedener Packmittel oder von Packungen mit anderen Produkten kann eine Migration von Substanzen auftreten. Auch bei der Lagerung von Packungen mit Lebensmitteln auf Holzpaletten, die mit Chemikalien behandelt wurden, kann Migration stattfinden. Beim Transport kommen die Packmittel oder die Packungen mit Abgasen in Berührung, die eine Reaktion hervorrufen können. (1) Beim Fund von Ölrückständen in Adventskalendern 2012 sollen ungeeignete Schmierstoffe einer Verpackungsmaschine die Ursache gewesen sein.
9 Rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration national Vermeidung von Migration bei Lebensmitteln Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, 31, Absatz 1: Es ist verboten, Gegenstände als Bedarfsgegenstände (...) so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in den Verkehr zu bringen, dass von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. (Quelle: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz, Fassung vom , zuletzt geändert )
10 Rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration national Vermeidung von Migration bei anderen Bedarfsgegenständen, z.b. Spielzeug (1) Auch für andere Bedarfsgegenstände wie Spielzeug sind Gesetze und Normen aufgestellt, die den Übergang von Stoffen definieren. Das betrifft Nickel, Blei, Cadmium, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Formaldehyd als gesundheitsschädigende Substanzen in Spielzeug. In Bezug auf die Verpackung des Spielzeugs wird in erster Linie verlangt, diese mit Warnhinweisen zu versehen. Es wird nicht geregelt, aus welchem Material eine Verpackung aber nicht sein darf, um Migration zu verhindern. (1)Quelle: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz, Fassung vom , zuletzt geändert sowie EU- Richtlinie 2009/48/EG
11 Rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration EU EU-Verordnung (EG) 1935/ Grundlage der EU-Regelungen über Materialien und Gegenstände für Lebensmittelverpackungen EU-Verordnung (EG) 2023/ Gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Kunststoffrichtlinie 2002/72/EEC - reguliert die Verwendung von Kunststoffen für Lebensmittelverpackungen Verordnung 10/2011 für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt (Plastic Implementation Measure, PIM) Für Papier- und Kartonverpackungen sowie deren Verbunde sind noch keine spezifische Regelungen in Kraft, aber es gilt, dass Art und Menge der aus einer Verpackung in das Lebensmittel migrie-renden Substanzen beachtet werden müssen. Für Druckfarben und Lacke gibt es derzeit auf EU-Ebene keine spezifischen Rechtsvorschriften, sowohl für den Außenseitendruck als auch für den Innenseitendruck.
12 Rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration EU Zur PIM Verordnung: Ab dem gelten die dort vorgeschriebenen geänderten Prüfbedingungen uneingeschränkt. Neben der Gesamtmigration (Grenzwert: 60 mg/kg) sind viele weitere spezifische Migrationsgrenzwerte einzuhalten. Weiter fallen nun auch die 'Mehrschichtmaterialien', Materialien oder Gegenstände aus zwei oder mehr Schichten verschiedenen Materials, von denen mindestens eine aus Kunststoff besteht, in den Geltungsbereich der Kunststoff-VO. Hinter einer funktionellen Barriere dürfen auch nicht Stoffe verwendet werden, die in der Gemeinschaftsliste im Anhang aufgeführt sind. Es muss überprüft werden, ob der Grenzwert von 0,01 mg/kg für diese Stoffe eingehalten wird. Stoffe in Nanoform dürfen genau wie CMR-Stoffe (cancerogene, mutagene und reprotoxische Stoffe) nicht hinter einer funktionellen Barriere eingesetzt werden, wenn sie nicht von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA als sicher eingestuft sowie in der Gemeinschaftsliste im Anhang ausdrücklich in Nanoform aufgeführt sind. Immer mehr rücken die NIAS (non-intentionally added substances) in den Focus. So müssen die Akteure in der Lieferkette zukünftig in ihren Konformitätserklärungen auch Angaben über Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess der eingesetzten Stoffe machen
13 Rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration EU Allen Regelungen liegt ein anerkannter Grundsatz zu Grunde: Von der Verpackung darf kein stofflicher Übergang auf das Lebens-mittel erfolgen, es sei denn die Stoffe sind zugelassen oder unbedenklich bzw. die Konzentration der Migranten liegt unterhalb eines festgesetzten Limits. Das bedeutet: Es dürfen keine CMR (kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische) Stoffe verwendet werden. Werte für toxikologisch bewertete Substanzen sind einzuhalten. Der Grenzwert für die Globalmigration von 60 ppm (mg/kg) als Summenfunktion darf nicht überschritten werden. Für toxikologisch nicht bewertete Substanzen gilt ein Grenzwert von 0,01 mg/kg.
14 Sonstige rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Migration EU Resolution AP (2004) 1 über Beschichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen Resolution AP (89) 1 über den Gebrauch von Farbstoffen in Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen Resolution AP (2002) 1 über Papier und Pappematerialien für Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen Resolution AP (92) 2 über die Kontrolle der Hilfsstoffe bei der Polymerisation von Kunststoffen und Kunststoffprodukten Resolution ResAP(2005)2 über Druckfarben für auf der dem Lebensmittel abgewandten Seite von Verpackungen oder Artikel, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen (Ink-Resolution). Diese Resolution legt eine Liste für Bestandteile fest, die in Druckfarben und Lacken enthalten sein dürfen. Druckfarben und Drucke sind nach GMP zu produzieren. Details hierzu enthält das Technical Document 2. Vorschriften zur Bestimmung der Migration sind im Technical Document 3 enthalten.
15 Rechtliche Regelungen der EU im Überblick
16 Migrationsgrenzwerte Für einige Packstoffe gelten verbindliche EU-Regelungen für max. Migrationsgrenzwerte: für Kunststoffe (Verordnung10/2011/EU), für Zellglas (Richtlinie 2007/42/EG), für Keramik (Richtlinie 84/ 500/EWG), für aktive und intelligente Materialien (Verordnung 450/2009/EG) für recyclierte Kunststoffe (Verordnung 282/2008/EG). Für andere Materialien gelten nationale Vorschriften (in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz, Fassung vom , zuletzt geändert ) Gem. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestehen die strengsten Maßstäbe für die Verpackungen von Säuglings- und Kindernahrung.
17 Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte? Grundsätzlich trägt der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer (für Importe aus Drittländern) von Materialien die Verantwortung dafür, dass diese den geltenden Anforderungen hinsichtlich einer gesundheitlich unbedenklichen Verwendung entsprechen. Die EU-Verordnung 10/2011/ sieht eine Konformitätserklärung vor, mit der entlang der Wertschöpfungskette die Weitergabe von Informationen, die für die Bewertung des Enderzeugnisses erforderlich sind, gesichert werden. Es müssen geeignete Unterlagen bereitgehalten und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen wird. Jeder Produzent sollte seine Sorgfaltspflicht genaunehmen, denn ein einziger Produktionsfehler in der Wertschöpfungskette reicht aus, um die Grenzwerte zu überschreiten.
18 Überwachung durch Migrationstests Die Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen Nahrungsmittel regelmäßig auf Migration aus Kontaktmaterialien. Die Einhaltung von Grenzwerten für den Übergang von Stoffen auf Lebensmittel wird mittels Migrationstests überwacht. Dabei werden die Materialien unter den ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit den Lebensmitteln oder mit Simulanzien in Berührung gebracht. Die Stoffübergänge werden analytisch bestimmt, indem bei den Tests Kontaktzeiten, Temperaturen und die in Abhängigkeit von der Art des Lebensmittels zu verwendenden Simulanzien (für saure, alkoholische, fette oder trockene Lebensmittel) auf Basis der Verordnung 10/2011/EU vom vorgegeben werden. In Europa wird v.a. durch die European Food Save Authorities (EFSA) die Migration überwacht.
19 Was ist zu tun? Hersteller Ein 1. Schritt ist die Forderung des Fachverbandes Faltschachtel- Industrie (FFI), die mineralölhaltigen Zeitungsdruckfarben durch mineralölfreie zu ersetzen. Selbstverpflichtungserklärung des WPV (Handlungsalternative zur Mineralölverordnung: Initiative Sauberes Papier-Recycling), die sich z.b. beim Einsatz konventioneller Druckfarben bei Faltschachteln niederschlagen, wobei eine Reduzierung von mehr als 90% erreicht wurde. 2. Schritt: Alle Kartonverpackungen, die für Lebensmittel verwendet werden, sollten ausschließlich aus Frischfasern hergestellt werden oder der Stoffkreislauf von Recyclingfasern ist so zu gestalten, dass alle Schadstoffe herausgefiltert werden. Schritt 2 ist zu teuer (Frischfasern) und unrealistisch (europaweit etabliert). 3. Schritt: Es wird die Verwendung geeigneter Innenverpackungen aus Kunststoffen als wirksame funktionale Barriere für solche Kartonverpackungen favorisiert.
20 Was ist zu tun? Informationsaustausch Woher weiß der Verpacker, dass keine Migration zwischen Verpackung und seinem Produkt stattfindet bzw. die erlaubten Grenzwerte nicht überschritten werden? Die Verpackungshersteller sind vor allem verantwortlich, Forschungen durchzuführen, die Ergebnisse auszutauschen und den verpackenden Kunden zu beraten, welche Packmittel er einsetzen sollte. Welche Rolle spielen Verbraucherschutzorganisationen? Sie kritisieren, dass die Unternehmen gegenüber den Endverbrauchern keine Auskunftspflicht haben und die ökonomischen Interessen gegenüber dem Gesundheitsschutz dominieren, denn lebensmittelrechtskonforme Verpackungen sind teurer als solche, deren Grenzwerte gerade noch erlaubt sind.
21 Beispiellösungen Unternehmen bieten Seminare an: Food Safe Packaging Academy Migration - How to restrict its effects Nov 22, 2013 at 10:00 AM CEST. Migration depends on specific factors, which are influenceable by the food packaging industry. In this interactive webinar... Speaker: Dr. Monika Tönnießen Topics: Food contact, mineral oils, migration Adhesives in food contact - Legislation today and tomorrow Dec 05, 2013 at 10:00 AM CEST. For the area of food packaging there are strict legal requirements which are also valid for our packaging adhesives. In her interactive... Speaker: Mrs. Schmitz-Kallen Topics: Legislation, legal requirements, framework regulation
22 Beispiellösungen
23 Beispiellösungen Neue Bag-in-Box-Folien Amcor November 2013 Co-extrudierte Barrierefolien für empfindliche Produkte wie Cerealienund Trockenlebensmittel Amcor Flexibles bringt die Vodex Generation II auf den Markt, eine Folie, die recyclingfähig und atmungsaktiv ist, eine verbesserte Feuchtigkeitsbarriere für längere Haltbarkeit, ein verbessertes Öffnungsverhalten, eine bessere Maschinengängigkeit sowie ein besseres Preis-Leistungsverhältnis aufgrund der möglichen Dickenreduzierung bietet.
24 Beispiellösungen Erbsen in Kartonverpackung künftig nur mit Barriereschicht hier: eine combisafe-verpackung von SIG als hitzebeständige Mikrowellenverpackung
25 Offene Probleme Keine Fokussierung auf Altpapier als alleinige Eintragsquelle der Mineralölrückstände, denn auch in Frischfasern oder Kunststoffen verpackte Produkte enthalten mitunter Rückstände. Die Messmethoden der Migrationsrückstände sind noch nicht wissenschaftlich zuverlässig. Es gibt dafür ein Normierungsvorhaben und Ringversuche zur Messmethode mittels Gaschromathografen. Diese Ergebnisse sind abzuwarten. Insider zweifeln, ob die von einigen Herstellern angebotenen Beschichtungen (Barrierestoffe) das Problem der Vermeidung von Mineralölrückständen in Lebensmitteln lösen können. Es ist immer noch nicht klar, wie eine Mineralölverordnung in der endgültigen Fassung aussehen wird.(1) (1) siehe auch Aktuelle Papierrundschau 12/2013
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