Rundschreiben Nr. 4/2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben Nr. 4/2010"

Transkript

1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 30. August 2010 Rundschreiben Nr. 4/2010 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie wie gewohnt über aktuelle Themen, wie z. B. die Seminare für Personalsachbearbeiter, welche wir auch in diesem Jahr wieder in den Räumen der ZVK in Magdeburg anbieten, informieren. Auf Wunsch führen wir diese Seminare, genauso wie Beratungstage und Informationsveranstaltungen für Ihre Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden, auch bei Ihnen vor Ort durch. Hinweis: Aktuelle Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie selbstverständlich auch in den entsprechenden Rubriken auf unserer Homepage Themenschwerpunkte: 1. Pflichtversicherung Satzungsänderung der ZVK 1.2 Arbeit während der Elternzeit 1.3 Geplante Änderungen bei DATÜV-ZVE 1.4 Fehler bei einigen Versicherungsnachweisen zur Pflichtversicherung 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Urteil zur Entgeltumwandlung 2.2 Warum zusätzliche Altervorsorge heute so wichtig ist 3. Serviceangebot 3.1 Personalsachbearbeiterseminare Informationsveranstaltungen und Beratungstage für Ihre Auszubildenden

2 2 1. Pflichtversicherung Satzungsänderung der ZVK Mit der 8. Änderung der ZVK-Satzung vom wurden u. a. die Regelungen zum Eheversorgungsausgleich an die geänderte Gesetzeslage angepasst. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft, denn zu diesem Zeitpunkt wurde auch die gesetzliche Neuregelung im Rahmen des Versorgungsausgleichgesetzes wirksam. Paragraf 44 der ZVK-Satzung regelt den Eheversorgungsausgleich für den Bereich der Zusatzversorgung. Er legt fest, dass die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte hälftig aufgeteilt werden. Nach dem alten Recht zum Eheversorgungsausgleich wurden alle Versorgungsanteile des jeweiligen Ehepartners zusammengezählt und denen des anderen gegenübergestellt. Die wertmäßig höhere Anwartschaft wurde um die Hälfte des übersteigenden Betrages gekürzt und dieser Wert dann als neue Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung des Berechtigten begründet. Nach dem neuen Recht verbleiben die jeweiligen Anwartschaften oder Rentenansprüche in dem System, in dem sie entstanden sind, und der Ehepartner wird in dieses System aufgenommen (interne Teilung). Der berechtigte Ehepartner eines in der ZVK Versicherten erwirbt also bei der ZVK ein eigenes Anrecht und somit die Stellung eines (beitragsfrei) Versicherten, während die Anwartschaft bzw. die Betriebsrente des Ausgleichspflichtigen eine entsprechende Kürzung erfährt. Das neue Recht gilt grundsätzlich für alle ab dem beim Gericht eingegangenen Scheidungsanträge. Die 8. Änderung der ZVK-Satzung steht auf der Homepage der ZVK für Sie ( zum Download bereit. 1.2 Arbeit während der Elternzeit Auch wenn ein Beschäftigungsverhältnis wegen einer Elternzeit ruht, werden weiterhin Versorgungspunkte in der ZVK erworben. Die so genannte soziale Komponente sorgt dafür, dass die Rentenanwartschaft auch während der Elternzeit weiter anwächst. Die/der Versicherte wird in der ZVK so gestellt, als hätte sie/er pro vollem Kalendermonat der Elternzeit 500 verdient. Wird nun innerhalb der Elternzeit gearbeitet, ist wie folgt zu unterscheiden: a) Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber, bei dem auch Elternzeit besteht Wird während der Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber gearbeitet, entfällt die soziale Komponente und es muss der entsprechende Verdienst für die Arbeitsleistung gemeldet werden.

3 3 b) Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber Wird bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet, bei dem keine Elternzeit besteht, so bleibt die soziale Komponente erhalten und die zweite Beschäftigung tritt neben das ruhende Arbeitsverhältnis. Ist dieser zweite Arbeitgeber ebenfalls Mitglied der ZVK, so hat eine Anmeldung bei der ZVK zu erfolgen. Da für die Beschäftigte/den Beschäftigten bereits eine Versicherungsnummer bei der ZVK besteht, sollten Sie vor der Anmeldung Rücksprache bezüglich der genauen Vorgehensweise mit der ZVK halten. 1.3 Geplante Änderungen bei DATÜV ZVE Zurzeit werden Änderungen der DATÜV- ZVE vorbereitet. Die Änderungen sollen voraussichtlich zum in Kraft treten. Es steht noch nicht fest, ob und inwieweit diese Änderungen auch rückwirkend für das Jahr 2010 gelten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Ü- berblick über die geplanten Änderungen. 1. Neues Steuermerkmal 11 für die steuerfreie Umlage nach 3 Nr. 56 EStG Als Steuermerkmal für den steuerfreien Umlageanteil nach 3 Nr. 56 EStG wurde bisher 01 gemeldet. Ab soll stattdessen das Steuermerkmal 11 gemeldet werden. Mit dem Steuermerkmal 01 sind dann nur noch steuerfreie Anteile des Zusatzbeitrages nach 3 Nr. 63 EStG zu melden. Art der Meldung bis ab Steuerfreie Umlage Umlage pauschal/individuell Arbeitgeberanteil Zusatzbeitrag Arbeitnehmeranteil Zusatzbeitrag Neues Steuermerkmal 05 für die Pauschalversteuerung nach 40a EStG Im Falle einer pauschalen Versteuerung nach 40a Abs. 2 EStG (Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte und pauschale Versteuerung in Höhe von 2 %) sollten Sie bisher das Steuermerkmal 02 melden. Nunmehr ist ab dem in solchen Fällen das Steuermerkmal 05 zu melden. Das Steuermerkmal 02 bleibt weiterhin gültig für eine pauschale Versteuerung nach 40b EStG. Insbesondere ist das neue Merkmal bei der Meldung des Arbeitnehmeranteils zu beachten - ab ist dieser mit zu melden -, denn diese geleisteten Arbeitnehmerbeiträge unterliegen nicht der Riester-Förderung. Nähere Informationen zu dieser Thematik entnehmen Sie bitte dem Handbuch für Personalsachbearbeiter (Seite 182 ff.). 3. Neuer Abmeldegrund 24 Bei der Übertragung von Arbeitsverhältnissen auf einen anderen Arbeitgeber, der nicht Mitglied der ZVK ist und die Pflichtversicherungsverhältnisse nicht fortführt, sind die betroffenen Beschäftigten abzumelden. Ab dem ist hier der Abmeldegrund 24 zu verwenden. Für Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Paternoga gern zur Verfügung (Telefon: ).

4 4 1.4 Fehler bei einigen Versicherungsnachweisen zur Pflichtversicherung Versicherte, die im Jahr 2009 neben der Pflichtversicherung auch einen freiwilligen Vertrag hatten, stellten in ihrem Versicherungsnachweis (Seite 1) für die Pflichtversicherung fest, dass sich die Versorgungsanwartschaft im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hatte. Die im Jahr 2009 in der Pflichtversicherung erworbene Versorgungsanwartschaft (aus Entgelten und ggf. Riester-Zulagen) wurde zwar auf Seite 3 des Versicherungsnachweises einzeln richtig ausgewiesen, jedoch nicht zu der bisherigen Rentenanwartschaft hinzu addiert, so dass sich der Stand der Betriebsrente auf Seite 1 gegenüber dem Vorjahr nicht erhöhte. Sollte es bei den betroffenen Versicherten hierdurch zu Unstimmigkeiten gekommen sein, bedauern wir dies sehr. Selbstverständlich werden wir diesen Fehler beheben. Im Versicherungsnachweis des nächsten Jahres werden auch die addierten Gesamtanwartschaften korrekt ausgewiesen sein. Wir bitten um Verständnis, dass kein erneuter Versand von korrigierten Versicherungsnachweisen für das Jahr 2009 erfolgt. 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Urteil zur Entgeltumwandlung Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom (Aktenzeichen C-271/08) entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland mit 6 des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung (TV- EUmw/VKA) gegen europäisches Vergaberecht verstoßen hat. Dieser Paragraph regelt, dass kommunale Arbeitgeber Rahmenvereinbarungen zur Entgeltumwandlung nur mit einem eingegrenzten Anbieterkreis abschließen können (bei Zusatzversorgungseinrichtungen, der Sparkassen-Finanzgruppe oder bei den Kommunalversicherern). Eine öffentliche Ausschreibung war nicht erforderlich. Eine Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung mit anschließendem Vergabeverfahren verstößt aber nach Ansicht des EuGH gegen europäisches Vergaberecht. Allerdings beschränkt der EUGH die Pflicht zur Ausschreibung auf sehr große kommunale Arbeitgeber, die im Jahr der Auftragsvergabe über den Schwellenwerten des europäischen Vergaberechts gelegen haben. Das betrifft: - im Jahr 2004 Arbeitgeber mit mehr als Beschäftigte - im Jahr 2005 Arbeitgeber mit mehr als Beschäftigt - in den Jahren 2006 und 2007 Arbeitgeber mit jeweils mehr als Beschäftigte Das Urteil hat somit für alle kommunalen Arbeitgeber, die unter diesen Werten lagen, keine Auswirkungen. Für Arbeitgeber, die über diesen Grenzen lagen, gilt Folgendes: 1. Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen, da 6 TV-EUmw/VKA

5 5 einem Tarifvertrag entstammt und nur durch die Tarifvertragsparteien geändert werden kann. Hierzu bedarf es einer neuen tarifvertraglichen Regelung. Bis es soweit ist, ist keinerlei Handeln der Arbeitgeber erforderlich. 2. Das Urteil betrifft nur die Rahmenvereinbarungen. Unabhängig davon bleiben die einzelnen Verträge zur Entgeltumwandlung, die ein Arbeitgeber für die Beschäftigten abgeschlossen hat, unberührt und somit wirksam. 3. Das Urteil betrifft nur freiwillige Verträge zur Entgeltumwandlung. Die Pflichtversicherung sowie die freiwillige Riester- Rente und Extra-Rente sind nicht betroffen. Sobald es zu diesem Thema neue Erkenntnisse gibt, werden wir Sie zeitnah darüber informieren. 2.2 Warum zusätzliche Altervorsorge heute so wichtig ist Im Rahmen von Beratungsgesprächen mit unseren Versicherten haben wir festgestellt, dass viele die Wichtigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge noch nicht richtig einschätzen. Insbesondere über die aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwartenden Leistungen herrscht vielfach eine unrealistische Vorstellung. Daher haben wir uns von der Deutschen Rentenversicherung eine Übersicht über die Höhe der durchschnittlich in den neuen Bundesländern monatlich ausgezahlten Renten zusenden lassen, die wir Ihnen zusammengefasst nachfolgend vorstellen: mtl. Rentenzahlung Männer Frauen bis ,6 % 69,5 % bis ,2 % 24,4 % bis ,6 % 5,2 % über ,6 % 0,8 % Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bei dieser Statistik fallen auf den ersten Blick die starken Unterschiede in der Rentenhöhe zwischen Männern und Frauen auf. 69,5 % der Frauen und 18,6 % der Männer erhalten monatlich weniger als 750. Fasst man alle Rentenempfänger mit monatlich weniger als gesetzlicher Rente zusammen, dann fallen über 60 % der Männer und sogar 93 % der Frauen in diese Gruppe. Insbesondere für diesen Personenkreis ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge dringend notwendig. Hierzu hätten ihre Beschäftigten die Möglichkeit, ergänzend zur Pflichtversicherung, die Produkte der freiwilligen Versicherung (Riester-Rente, Entgeltumwandlung, Extra-Rente und Arbeitgeberhöherversicherung) zu nutzen. Diese Produkte bieten sehr gute Vorsorgelösungen zu besonders vorteilhaften Konditionen. Sie sollten

6 6 Ihren Mitarbeitern deutlich machen, dass die Inanspruchnahme der Produkte der freiwilligen Versicherung ein Privileg ist, das ausschließlich den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes offen steht. Wenn Sie Ihre Beschäftigten hierüber informieren möchten, unterstützen wir Sie gern mit kostenlosen Informationsveranstaltungen, Beratungstagen oder mit speziell auf Ihre Beschäftigten zugeschnittenem Informationsmaterial. Auch die Zusendung einer individuellen Modellberechnung ist kostenlos und unverbindlich möglich. Ihre Anfragen hierzu können Sie gern an unsere Kundenberater richten. (Telefon: oder per 3. Serviceangebot 3.3 Personalsachbearbeiterseminare 2010 Auch in diesem Jahr finden wieder kostenlose Seminare für Personalsachbearbeiter (für Einsteiger und Fortgeschrittene) statt. a) Einsteigerkurs Dieser Kurs richtet sich an die Neueinsteiger/innen im Arbeitsbereich Zusatzversorgung. Behandelt werden insbesondere Themen wie Mitgliedschaftspflichten, Versicherungspflicht, Meldewesen, Buchungsschlüssel und die Grundzüge der freiwilligen Versicherung. Termine: 13. Oktober Oktober 2010 b) Vorbereitungen zur Erstellung der Jahresmeldungen Dieser Kurs dient der Vorbereitung der zu erstellenden Jahresmeldungen 2010 und setzt bei den Teilnehmern/innen Vorkenntnisse über die Zusatzversorgung voraus. Neben Informationen über die aktuellen Neuerungen in der Pflicht- und freiwilligen Versicherung besteht für die Teilnehmer auch die Möglichkeit, problematische Fälle oder spezielle Fragen im Kreis der Seminarteilnehmer zu besprechen und zu klären. 08. November November November November November November Dezember 2010 Die Seminare beginnen um 09:00 Uhr und enden voraussichtlich gegen 15:00 Uhr. Ein Anmeldeformular für die Teilnahme an den Personalsachbearbeiterseminaren ist diesem Rundschreiben als Anlage 1 beigefügt. Auf Wunsch können Personalsachbearbeiterseminare auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestteilnehmeranzahl von 15 Personen. Für Fragen steht Ihnen Frau Paternoga (Tel ) gern zur Verfügung. Termine: 01. November November 2010

7

8 8 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.-Nr. Name Meldewesen/ Abrechnungsverfahren: 729 Frau Kutzer 734 Frau Meier 779 Herr Paasche 709 Frau Swoboda Rentenangelegenheiten: 742 Frau Dietrich 759 Frau Eins 725 Frau Fabian 732 Frau Hamann 724 Frau Mertin 791 Frau Reinecke 757 Frau Stegitz 772 Frau Tschauder 776 Frau Ullenboom Freiwillige Versicherung: 769 Frau Breßler 723 Frau Keune 728 Frau Kohl 702 Frau Lorenz 775 Herr Pfohl 726 Herr Richter 708 Frau Rösler 703 Frau Schübel Eigenbeteiligung/ Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold 773 Frau Rochlitz 705 Frau Zschiesche Überleitungen/ Eheversorgungsausgleich: 735 Frau Kabon 701 Frau Mäder 707 Frau Pampuch Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau Schulung/ Information/ Beratung: 722 Frau Paternoga 775 Herr Pfohl 703 Frau Schübel Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff DATÜV: 759 Frau Eins 720 Herr Uhlitsch Fax: Internetadresse:

9 Anlage 1 Eingang bei der ZVK: Kommunaler Versorgungsverband Ansprechpartner: Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Anmeldung Seminare für Personalsachbearbeiter 2010 Beginn: 9:00 Uhr Ende: ca Uhr Folgende Teilnehmer werden angemeldet: Termin Einführungskurs Montag, Einführungskurs Mittwoch, Montag, Mittwoch, Montag, Mittwoch, Montag, Mittwoch, Montag, Montag, Mittwoch, Name, Vorname der Teilnehmer (bitte in Druckbuchstaben) Mitgliedsnummer Stempel, Unterschrift Telefonnummer

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2008

Rundschreiben Nr. 3/2008 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Eine Informationsbroschüre für Versicherte und Rentnerinnen Die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wurde

Mehr

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht

MKRGramm. Vergaberecht. Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht MKRGramm Vergaberecht Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht Kommunen und kommunale Betriebe müssen ihre Verträge mit Versicherungsunternehmen über die betriebliche

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln: Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013

Mehr

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten

Mehr

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder), ausgenommen Sparkassen Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge

Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 3 / September 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Versicherungsnachweis für 2011 mit Hinweisen zur Neuberechnung Themenübersicht Ihre Beschäftigten erhalten in den nächsten Wochen von uns

Mehr

VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai

VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai VBL. Informationsveranstaltung September 2014 Cristian Hriplivai Anton Dujlovic Betriebliche Altersvorsorge VBL. Informationsveranstaltung 2014. Seite 1 VBL. Die Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung

Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung für die Beschäftigten des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, den 09.06.2011 Hans-Günter Terres Die Rheinischen Versorgungskassen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Tipps und Tricks für werdende Eltern Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Systeme der Alterssicherung überblicken

Systeme der Alterssicherung überblicken Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Volkshochschule Meppen Postfach 17 62 49707 Meppen Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Ansprechpartner: Oliver Hankofer, Tel.: 05931 9373-35 oliver.hankofer@vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str.

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Der einfache Weg zum CFX-Demokonto

Der einfache Weg zum CFX-Demokonto Der einfache Weg zum CFX-Demokonto Diese Anleitung hilft Ihnen bei der Eröffnung eines Demokontos beim CFX Broker. Jeder Schritt bis zur vollständigen Eröffnung wird Ihnen im Folgenden erklärt. Zur besseren

Mehr

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 21.02.2014. An die Mitglieder der

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 21.02.2014. An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 21.02.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Frau sein in jedem Alter

Frau sein in jedem Alter Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV -

E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV - D er D S TG -Ta rifa us s c hus s inform iert zur E ntg eltum w a ndlung na c h dem Ta rifvertra g (TV - E ntg eltu -H ) DStG Tarifseminar 17./18.03.2010 1 Geltungsbereich des TV- EntgeltU-H Beschäftigte

Mehr

DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel

DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015

Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015 Meine VBL. Zugang für Versicherte und Rentner. Erste Schritte. Dezember 2015 Inhalt. Meine VBL. Zugang für Versicherte. Erste Schritte. Ihr Zugang für die Nutzung unserer Online-Services. 3 Melden Sie

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren, KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte

Mehr

Aktuelles zur Zusatzversorgung

Aktuelles zur Zusatzversorgung Aktuelles zur Zusatzversorgung Seite 1. Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge 2 2. Versand der Versorgungskonten für das Jahr 2011 2 3. Anpassung der Betriebsrenten der ZVK 2 4.

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Rundschreiben Nr. 5 / 2007

Rundschreiben Nr. 5 / 2007 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

HAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-

HAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,- Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Online-Zugang zum EOM. Anleitung

Online-Zugang zum EOM. Anleitung Online-Zugang zum EOM Anleitung Inhalt 1. Wie melde ich mich für den Online-Zugang an?... 2 2. Wie kann ich mein persönliches Kennwort zukünftig ändern?... 4 3. Welche Informationen finde ich im Intranet?...

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Foto: andreas schatzel fotocrew. Ihr starker Partner für die Altersversorgung

Foto: andreas schatzel fotocrew. Ihr starker Partner für die Altersversorgung Foto: andreas schatzel fotocrew Ihr starker Partner für die Altersversorgung Foto: benicce Photocase.com Mit dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses startet auch Ihre betriebliche Altersversorgung bei der

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Universal Dashboard auf ewon Alarmübersicht auf ewon eigener HTML Seite.

Universal Dashboard auf ewon Alarmübersicht auf ewon eigener HTML Seite. ewon - Technical Note Nr. 003 Version 1.2 Universal Dashboard auf ewon Alarmübersicht auf ewon eigener HTML Seite. Übersicht 1. Thema 2. Benötigte Komponenten 3. Downloaden der Seiten und aufspielen auf

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

GSM: Airgap Update. Inhalt. Einleitung

GSM: Airgap Update. Inhalt. Einleitung Copyright 2009-2015 Greenbone Networks GmbH Herkunft und aktuellste Version dieses Dokuments: www.greenbone.net/learningcenter/airgap.de.html GSM: Airgap Update Inhalt Vorbereitung des Airgap-Masters Vorbereitung

Mehr

»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser.

»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser. »Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser. www.procheck24.de Damit Ihre Kundenberatung noch einfacher wird +++ Kredit machbar? Anonymer Quick-Check und Ampel-Check geben schnelle

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Apotheker Name: Vorname: Geburtsname: geb. am:

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr