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1 Handbuch IKS 2011 Eingliederungsbilanz 2011 Eingliederungsbilanz

2 Inhaltsverzeichnis I. Eingliederungsbilanz Prolog Ausgangslage 4 2. Determinierende Gegebenheiten Struktur und Entwicklung des Arbeitsmarktes 4 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen 5 4. Schwerpunktsetzung der Eingliederungsleistungen Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern Vermittlungsbudget Förderung der beruflichen Weiterbildung Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung Leistungen zur beruflichen Rehabilitation Vermittlungsgutscheine (VGS) Beschäftigung begleitende Maßnahmen Einstiegsgeld (ESG) Eingliederungszuschuss (EGZ) Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose (BEZ) Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Entgeltvariante Bundesprogramm Bürgerarbeit Landesprogramm Arbeit für Brandenburg Förderung der Berufsausbildung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Einstiegsqualifizierung (EQ) mit sozialpädagogischer Betreuung Förderung besonderer Zielgruppen Eingliederungsquote Geförderte und ungeförderte Integrationen Anmerkungen 16 II. Daten zur Eingliederungsbilanz

3 Impressum Der Geschäftsführer BGF - CFP Ansprechpartner: Ingo Ulrich Kirchhofstr Brandenburg Tel.: Fax: Ingo.Ulrich@jobcenter-ge.de 3

4 I. Eingliederungsbilanz Prolog 1.1 Ausgangslage Nach 54 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. 11 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Änderung des 6b SGB II) haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen zu kommentieren und nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Mit dieser Eingliederungsbilanz werden die Ergebnisse der wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des dargestellt. Sie gibt Aufschluss über den erfolgten Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen sowie die Wirksamkeit der Förderung. Hierdurch wird deutlich, wofür die Mittel des Arbeitsmarktbudgets eingesetzt wurden, wo die arbeitsmarktliche Schwerpunktsetzung erfolgte, wie hoch der durchschnittliche Aufwand bei den einzelnen Leistungen und wie wirkungsvoll die Förderung war. 2. Determinierende Gegebenheiten 2.1 Struktur und Entwicklung des Arbeitsmarktes Die Stadt Brandenburg hat eine Fläche von ha und zählte am insgesamt Einwohner. Im Jahresmittel 2010 standen annähernd Menschen in Erwerbstätigkeit Personen ( ) gingen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in einem der in Brandenburg an der Havel ansässigen Betriebe nach (darunter am Betriebe der IHK und 849 Betriebe der Handwerkskammer). Die Unternehmensstruktur ist überwiegend durch mittelständische Unternehmen geprägt. Die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik bzw. in den neuen Bundesländern bis 2008 erfuhr im Jahr 2009 aufgrund der globalen Wirtschaftskrise einen deutlichen Rückschlag. Die deutsche Wirtschaft hat sich aber im Verlauf des Jahres 2010 entgegen allen Prognosen erholt und die Anzahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse erhöhte sich deutlich. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich auch im Jahr 2011 erneut verbessert und folgt damit der guten wirtschaftlichen Gesamtentwicklung. Die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahmen im Jahresverlauf saisonbereinigt zu und liegen deutlich über dem Vorjahresniveau. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Jahresverlauf saisonbereinigt weiter gesunken (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Monatsbericht Dezember 2011, Nürnberg 2011). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Arbeitslosenquote (berechnet auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen) in der Stadt Brandenburg an der Havel von 13,8 % im Dezember 2010 um 0,1 Prozentpunkte auf 13,7 % im Dezember Bezogen auf den Rechtskreis SGB II stieg die Arbeitslosenquote von Dezember 2010 (10,9 %) um 0,5 Prozentpunkte auf 11,4 %. Im Dezember 2011 waren insgesamt Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, davon 902 im Rechtskreis SGB III und im Rechtskreis SGB II. Die Arbeitslosenquote insgesamt liegt damit um 7,1 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 6,6 % (Dezember 2011). 4

5 Ende Dezember 2011 wurden 82,9 % aller Arbeitslosen in der Stadt Brandenburg an der Havel durch das Jobcenter betreut. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (78,9 %) ist eine Steigerung von 4,0 Prozentpunkten zu verzeichnen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Kreisreporte der Stadt Brandenburg an der Havel 2009 bis 2012 Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Laufe des Jahres 2011 leicht von im Januar um 147 auf im September 2011 verringert (Angaben entsprechen endgültigen Werten). Werden die Daten bis einschließlich Dezember 2011 berücksichtigt (6.710 Bedarfsgemeinschaften), ist eine weitere Verringerung ersichtlich. Für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2012 liegen die endgültigen Daten erst im März 2013 vor. Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Kreisreporte der Stadt Brandenburg an der Havel 2009 bis 2012 Quelle für Gesamtbeitrag 1.2: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland Monatsbericht, Dezember und Jahr 2012, Nürnberg 2013; Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder, je Dezember des Jahres, Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 5

6 Schwerpunktbranchen innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel, in denen Beschäftigungspotenziale für SGB II-Empfänger gesehen werden, sind im Wesentlichen: Metall- und Elektrobranche Die Metallbe- und -verarbeitung, die Herstellung von Metallerzeugnissen und Automotive sind sowohl mit großen Unternehmen am Standort Brandenburg an der Havel ansässig als auch mit zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen als Zulieferer. Eine Fachkräftestudie des Landes Brandenburg prognostizierte bereits im vergangen Jahr für die nächsten Jahre einen erheblichen Bedarf an Fachkräften in diesen Unternehmen. Dem Rechnung tragend sieht sich das als Partner der Unternehmen bei jeweils notwendigen arbeitsplatznahen Qualifizierungen und im Rahmen präventiver Maßnahmen. Die Integrationsmöglichkeiten für entsprechend qualifizierte SGB II-Empfänger sind speziell in dieser Wachstumsbranche relativ hoch. Sie werden deshalb vom Jobcenter mit Anpassungsqualifizierungen und kontinuierlich durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder durch Eingliederungszuschüsse zum Abbau von Vermittlungshemmnissen begleitet. Schienenverkehrstechnik Durch den Ausbau Kirchmösers als traditionellen Bahnstandort mit gewerblichindustrieller Nutzung konnten Unternehmen im bahnaffinen Gewerbe und aus dem Bereich Umwelt und Energie Fuß fassen. Mit dem Projekt DB Eco Rail Center/ECO-Rail-Institut ist eine branchenübergreifende Innovationsoffensive gemeinsam mit den Partnern aus Industrie, Bund, Land und Stadt gestartet worden. Die Organisation einer interdisziplinären Zusammenarbeit bestimmt den Weg zur Zielerreichung, vorrangig die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet emissionsfreier sowie energiesparender Antriebstechniken und infrastruktureller Anlagen einschließlich der Betriebserprobung, Zulassung und Herstellung der Serienreife voranzutreiben. Nach den Ankündigungen der DB AG am zur ökologischen Neuausrichtung der Deutschen Bahn auf der Bahnmesse Innotrans wird Kirchmöser Teilhaber an dieser Entwicklung sein. Tourismus/Hotel- und Gaststättengewerbe Die Stadt Brandenburg an der Havel ist vor allem von ihrem mittelalterlichen Stadtbild und den die Stadt umgebenden Wasserflächen geprägt. Entwicklungspotenziale werden seitens der Wirtschaftsförderung insbesondere im Wasser- und Radtourismus gesehen, der geeignet ist zu einer Belebung des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes zu führen. Die zwischenzeitlich vergebene Bundesgartenschau 2015 an die hiesige Region und die Stadt Brandenburg an der Havel wird in den nächsten Jahren die Tourismusbranche positiv beeinflussen und zu einem verstärkten Arbeitskräftebedarf führen. Pflege- und Gesundheitsbranchen Bedingt durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung der Altersstruktur (Anstieg der Menschen im Rentenalter bei gleichzeitigem 6

7 Geburtenrückgang) kann in der Stadt Brandenburg an der Havel in diesem Bereich von einem wachsenden Bedarf an Arbeitskräften ausgegangen werden. Dieser Trend hat sich auch im Jahr 2011 fortgesetzt. Dienstleistungssektor (Handel/Call-Center) Die Stadt Brandenburg an der Havel ist innerstädtisch insbesondere durch viele kleinere Einzelhandelsgeschäfte geprägt. Der Arbeitskräftebedarf der ansässigen Firmen ist relativ niedrig. Ein Bedarf an Arbeitskräften besteht weiterhin im Dienstleistungsbereich der Call- Center. Neben dem bereits seit 13 Jahren am Standort tätigen call & surf factory Dienstleistungszentrum für Telemedien GmbH mit 200 Beschäftigten, siedelte sich Anfang 2006 u. a. arvato direct services Brandenburg GmbH im Stadtgebiet an und stellte bis Ende 2011 ca Arbeitnehmer ein. Zurzeit sind etwa 550 Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt. Die bereits länger ansässige e.dialog GmbH erweiterte seit 2008 ihre Kapazitäten und beschäftigte Ende 2011 rund 350 Arbeitnehmer. Die Unternehmen im Call-Center-Bereich werden nicht weiter expandieren, bieten aber vielen Bewerbern trotzdem eine Möglichkeit im ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, da durch andere Projekte und Auftraggeber sowie fluktuationsbedingte Abgänge immer wieder neues Personal gesucht wird. Demzufolge wird es eine Hauptaufgabe des Jobcenters sein, den Arbeitskräftebedarf mit Arbeitnehmern aus der Stadt Brandenburg an der Havel zu decken. Landwirtschaft Die Landwirtschaft in der Stadt Brandenburg an der Havel ist mit insgesamt 45 Agrarbetrieben im Haupt- und Nebenerwerb (Stand 2010), 25 davon mit Betriebssitz auf dem Stadtgebiet und die übrigen mit einer Hofstelle auf dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. (Quelle: Wirtschaftsbericht der Stadt Brandenburg an der Havel) vertreten. Hierdurch ergeben sich gute Beschäftigungspotenziale bis ins nähere ländliche Umland. Die Agrargebiete in Bensdorf und Mötzow, das überregional bedeutsame Spargelanbaugebiet um Beelitz und das Werderaner Obstanbaugebiet sind Schwerpunkte der landwirtschaftlichen Saisonarbeit. 7

8 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Dem Jobcenter standen im Eingliederungsbudget 2010 insgesamt Ausgabemittel in Höhe von und im Jahr 2011 in Höhe von zur Verfügung. Die Budgetauslastung betrug (94,1 %) und (83,0 %). Im Einzelnen wurden die ausgegebenen Mittel für folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente eingesetzt (gerundet): Ausgaben Anteil % Ausgaben Anteil% A. Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern , ,5 B. Beschäftigungsbegleitende Leistungen , ,9 C. Förderung der Berufsausbildung , ,1 D. Beschäftigung schaffende Maßnahmen , ,9 E. Freie Förderung , ,7 4. Schwerpunktsetzung der Eingliederungsleistungen 4.1 Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern Vermittlungsbudget Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte arbeitsuchende und ausbildungssuchende Leistungsempfänger des Jobcenters Stadt Brandenburg an der Havel werden bei der Aufnahme oder Anbahnung von versicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gemäß 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III zielgerichtet und individuell unterstützt. Die Vermittlungsfachkräfte prüfen hier unter dem Aspekt der Passgenauigkeit und in Ausübung von pflichtgemäßem Ermessen die auf den Einzelfall abgestimmten notwendigen Leistungen. Der mit der Agentur für Arbeit abgestimmte Orientierungsrahmen hat sich als Entscheidungsrahmen und Orientierungshilfe bewährt und erfährt eine regelmäßige Überprüfung. Hierüber hinaus sind stets begründete Einzelfallentscheidungen möglich. Die Ausgaben betrugen Förderung der beruflichen Weiterbildung Auch im Jahr 2011 stand die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Fokus der vermittlerischen Aktivitäten. Im Vordergrund stehen hierbei Maßnahmen, die eine zügige Integration in den 1. Arbeitsmarkt erwarten lassen. Hierzu wurde in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit eine Qualifizierungsplanung erstellt, die flexibel ist und den jeweiligen Bedürfnissen des (regionalen) Arbeitsmarktes angepasst werden kann. Hauptschwerpunkte bilden die von den 8

9 Unternehmen verstärkt nachgefragten Berufe im Elektro- und Metallbereich sowie in den Bereichen Gesundheit und Handel. Die Anzahl der in betrieblichen Einrichtungen durchzuführenden Umschulungen wurde erhöht, da hier zumeist eine höhere Integrationsrate erzielt werden kann und diese Maßnahmen überdies kostengünstig sind. Auch 2011 wird dem Absolventenmanagement große Bedeutung beigemessen. Vor bzw. unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung wird durch den Vermittler in Zusammenarbeit mit dem Kunden ein neues Profil erstellt, in dem die erworbenen Kenntnisse festgehalten werden. Dem folgend wird eine neue Handlungsstrategie festgelegt, die zur Integration führen soll. In 2011 nahmen insgesamt 362 Kunden an einer FbW teil. Der Mitteleinsatz dafür betrug (917,00 pro Teilnehmer) Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung Nach der Zielsetzung der Grundsicherung soll für Arbeitsuchende die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten sowie Fähigkeiten gefördert und deren berufliche Eingliederung unterstützt werden. Die Grundsicherungsstellen haben dazu die Möglichkeit, Träger mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Dem Jobcenter werden damit flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet. Dies gilt sowohl für die Prüfung der offen formulierten Anspruchsvoraussetzungen als auch für die einzelfallbezogene Ausübung des Ermessens. Diese Handlungsmöglichkeiten werden vor Ort aktiv und umsichtig ausgeschöpft. Zur Unterstützung der Grundsicherungsstellen und Erleichterung der Umsetzung des 16 SGB II i.v.m. 46 SGB III wurden gemeinsam von Praktikern, dem Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen und der Zentrale in der Praxis häufig eingesetzte Produkte entwickelt. Damit soll der Aufwand für die Grundsicherungsstellen bei Einkauf/Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen insgesamt erleichtert werden. Die Verdingungsunterlagen können flexibel an die regionalen Bedürfnisse der Grundsicherungsstellen angepasst werden. Sie berücksichtigen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und folgen in ihrer Ausrichtung den in 16 SGB II i.v.m. 46 SGB III genannten Maßnahmezielen. Daneben können die Jobcenter auch eigene Maßnahmen nach 16 SGB II i.v.m. 46 SGB III entwickeln. Nach der Gesetzesbegründung zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind auch Maßnahmekombinationen ausdrücklich zugelassen. Das Jobcenter hat für 2011 vor allem Maßnahmekombinationen geplant und eingesetzt, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige mit multiplen Vermittlungshemmnissen aktiviert werden sollen. Diese Maßnahmen beinhalten mehrere Phasen. Insbesondere geht es um o o o o o die Eignungsfeststellung und Erprobung in unterschiedlichen Berufsfeldern um das Heranführen an den Arbeitsmarkt mit Bewerbungstraining und die Förderung von Schlüsselqualifikationen um die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch Kenntnisvermittlung Sprachförderung oder Gesundheitsprävention um die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und 9

10 o um die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Bei der Planung der Maßnahmen bei einem Träger (MAT) sind die Erfahrungen aus den Vorjahren sowie aktuelle Arbeitsmarktbeobachtungen eingeflossen. Die betriebsnahe Durchführung von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stellt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) ein Mittel zur Unterstützung der Vermittlungsaktivitäten und Anknüpfung an vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe dar. So kann beispielsweise die Heranführung an den Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Feststellung der Eignung für die Besetzung von Arbeitsplätzen durch eine Förderung nach 16 SGB II i.v.m. 46 SGB III erfolgen. Dieses Instrument wird zur Erprobung zukünftiger Arbeitnehmer direkt am Arbeitsplatz eingesetzt. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit einen arbeitslosen Leistungsempfänger über einen kurzen Zeitraum (bis zu 4 Wochen) zu testen. Diese Maßnahmen dienen dabei auch der Möglichkeit, ggf. bestehende Qualifikationsdefizite herauszuarbeiten. Diese Defizite können dann über FbW-Maßnahmen (siehe 4.1.1) ausgeglichen werden, so dass eine langfristige Integration in den 1. Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Da die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt abzielen, orientiert sich das Volumen an den Monaten mit den zu erwartenden stärksten Personalnachfragen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden 731 Kunden in eine MAT (Ausgabevolumen: bzw. 540 / Kunden) und 539 in eine MAG ( bzw. 75 / Kunden) zugewiesen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation Das Zweite und Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und III) regeln die Förderung behinderter Menschen zur Verbesserung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben, bei der beruflichen Weiterbildung (in 2011: ), Zuschüsse zu Ausbildungsvergütungen (in 2011: ) geleistet werden können. Behinderte Menschen, die eine berufliche Rehabilitation benötigen, werden zusätzlich von der Agentur für Arbeit beraten. In der Arbeit mit behinderten Menschen hat sich hier auch die enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst bewährt. Im Rahmen des Fallmanagements ist festzustellen, dass bei der Arbeit mit diesen Menschen und bei den Abgrenzungen der Integrationsfähigkeiten der Betroffenen ein spezielles Instrument für eine sinnvolle und nachhaltige Erst- oder Wiedereingliederung ins Arbeitsleben für behinderte Menschen erforderlich ist (aufgewendete Mittel für Maßnahmen zur Teilhabe behinderten Menschen am Arbeitsleben: ) Vermittlungsgutscheine (VGS) Mit der Förderung von Vermittlungsgutscheinen wurden Empfänger von SGB II Leistungen im Jahr 2011 bei der Aufnahme eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einem Ausgabevolumen von unterstützt. 10

11 4.2 Beschäftigung begleitende Maßnahmen Einstiegsgeld (ESG) Mit dem Einstiegsgeld werden im Wesentlichen Existenzgründungen von Leistungsberechtigten gefördert. Dieses Instrument zielt auf einen Personenkreis ab, der gut qualifiziert ist, aber aufgrund von Merkmalen (wie z.b. fortgeschrittenem Lebensalter) nicht mehr in ein adäquates Arbeitsverhältnis zu vermitteln ist. Arbeitsaufnahmen im 1. Arbeitsmarkt können ebenfalls gefördert werden (hierfür werden aber in der Regel andere Instrumente, wie der Eingliederungszuschuss genutzt) wurden in 2011 für dieses Instrument ausgegeben, davon entfielen auf Existenzgründungen und auf die Unterstützung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Eingliederungszuschuss (EGZ) Aufgabe dieses Förderinstruments ist der Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch Eingliederung von Personen mit Vermittlungshemmnissen bzw. eingeschränkten Vermittlungschancen um somit eine Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen. Die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt der dem Rechtskreis SGB II zugeordneten Kunden ist oftmals durch diverse Vermittlungshemmnisse wie beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, Sprachdefizite, Migrationshintergrund, gesundheitliche Einschränkungen und/oder fehlende Berufsausbildung/-erfahrung erschwert. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dieses Arbeitsmarktinstrument individuell einzusetzen. Für das Jahr 2011 wurden 262 Eintritte mit einem Fördervolumen von umgesetzt Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose (BEZ) Das Förderinstrument des Beschäftigungszuschusses für Langzeitarbeitslose (BEZ) versteht sich als längerfristige bzw. dauerhafte Beschäftigungsperspektive für Bewerber, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Vermittlungshemmnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit keine Eingliederungschancen haben. Der Gesetzgeber hat neben der Langzeitarbeitslosigkeit das Vorliegen von zwei weiteren Vermittlungshemmnissen vorgeschrieben. Im Jobcenter wurde die Langzeitarbeitslosigkeit auf mindestens 18 Monate festgelegt. Außerdem müssen förderungswürdige Bewerber mindestens 45 Jahre alt sein wurden keine neuen Eintritte erzeugt, sondern die insgesamt 70 Fälle aus 2010 weitergeführt bzw. anteilig ausfinanziert durchgeführt. Die Nachfrage nach BEZ hat jedoch deutlich nachgelassen, da meistens die Kofinanzierung durch Dritte nicht möglich war. Aufgrund der sich im Verlauf des Jahres 2010 abgezeichneten geringen Anfragen nach der Möglichkeit, BEZ neu einzurichten, ist für 2011 keine konkrete und detailliert quantifizierte Jahresplanung vorgesehen. Es wurden aber trotzdem ausreichend Mittel für die erste Förderphase und evtl. zu erwartende Dauerförderungsanträge vorgehalten und letztlich ausgegeben. 4.3 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Entgeltvariante 11

12 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) stellen ein umfangreich und durchaus sinnvoll eingesetztes Instrument der öffentlichen Beschäftigungsförderung des Jobcenters dar. Die auszuführenden Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Sie sollen die soziale Integration fördern, die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen und so die Chancen auf eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt erhöhen. Das Ergebnis der Förderung von Zusatzjobs soll dem Gemeinwohl zugutekommen und nicht den wirtschaftlichen Interessen Einzelner. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass durch die Förderung bestehende Arbeitsplätze gefährdet oder die Schaffung neuer verhindert werden. Die zusätzliche Beschäftigung darf nicht in den Wettbewerb eingreifen. Das Jobcenter nutzte das Instrument der Zusatzjobs auch 2011 intensiv - verglichen mit 2010 allerdings deutlich reduziert -, um gerade auch die Kundengruppe mit Stabilisierungsbedarf Schritt für Schritt an den Arbeitsalltag heranzuführen. Hauptziel der Förderung von MAE ist die Verbesserung der Integrationschancen und der Abbau von Integrationshemmnissen der Teilnehmer. Es sollen mindestens 10 % der Teilnehmer pro Maßnahme während bzw. im Anschluss der Maßnahme in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden. Die nunmehr folgenden Tätigkeitsfelder und Zielgruppen und die daraus resultierenden Maßnahmen wurden mit der Stadt Brandenburg an der Havel im 1. Quartal 2011 abgestimmt. Tätigkeitsfelder der Arbeitsgelegenheiten in 2011 waren: Touristische Infrastruktur, Kunst, Kultur, Sport Umweltschutz, Landschaftspflege Soziale Dienste, Beratungsdienste (Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Älteren, behinderten Menschen, Integration von Zuwanderern). Die Zielgruppen der Förderung in Arbeitsgelegenheiten sind: Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen für den 1. Arbeitsmarkt (Kunden mit hohem Beratungs- und Betreuungsaufwand) Ältere Arbeitslose mit Vermittlungseinschränkungen Jugendliche mit erheblichen Vermittlungseinschränkungen. Neben den oben beschriebenen Arbeitsgelegenheiten besteht nach 16d SGB II die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante zu fördern. Inhaltlich zielt die Entgeltvariante darauf ab, dem Leistungsempfänger eine sozialversicherungspflichtige (allerdings ohne Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung) Anstellung zu ermöglichen. Dem Arbeitgeber werden große Teile seiner Lohnkosten erstattet. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich ohne großes finanzielles Risiko für den Unternehmer kennenlernen. Dieses Instrument eignet sich für besonders benachteiligte Personenkreise, denen oftmals mit großer Skepsis seitens der Arbeitgeber begegnet wird. Entgeltvarianten sollten ausschließlich für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht. Für 2011 sind aufgrund der drastisch gekürzten Haushaltsmittel keine entsprechenden Neumaßnahmen in der Entgeltvariante geplant. Das Jobcenter Brandenburg förderte Kunden in den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Insgesamt: ) und in der Entgeltvariante 56 Kunden (Insgesamt: ) Bundesprogramm Bürgerarbeit 12

13 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Juli 2010 mit dem neuen Modellprojekt Bürgerarbeit, an dem sich das Jobcenter und die Stadt Brandenburg an der Havel beteiligt. Das Jobcenter hat ab diesem Zeitpunkt innerhalb einer 6-monatigen Aktivierungsphase damit begonnen 600 arbeitslose Menschen intensiv zu aktivieren mit dem Ziel, einen möglichst großen Teil von ihnen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln oder auf Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Erst am Ende dieser sehr intensiven Aktivierungsphase, also ab Mitte 2011, beginnt die Bürgerarbeit im engeren Sinne, die dem Personenkreis, der auch mittelfristig keine Chancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt hat, eine gemeinnützige und zusätzliche Beschäftigung anbietet. Damit erhält jeder der vom Modellversuch erfassten Langzeitarbeitslosen ein Angebot, das seine Arbeitslosigkeit beenden soll. Aus Eingliederungsmitteln der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds des Bundes (1080,00 je Teilnehmer und Monat) können in der Stadt Brandenburg an der Havel maximal 150 Arbeitsplätze (Bürgerarbeitsplätze) im gemeinnützigen Bereich für drei Jahre finanziert werden. Ziel bleibt auch hier die Verbesserung der Integrationschancen, im besten Falle der Übergang aus der Bürgerarbeit in den regulären Arbeitsmarkt. Diese Beschäftigung, die Mitte Januar 2011 begann, ist sozialversicherungspflichtig mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Im Dezember 2011 nahmen 118 Kunden daran teil Landesprogramm Arbeit für Brandenburg Am 1. Juli 2010 startete das neue Förderprogramm Arbeit für Brandenburg. Ziel der Förderung ist die Schaffung von zusätzlich befristeten sozialversicherungspflichtigen (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Personen. Für die Stadt Brandenburg an der Havel wurde seitens des Landes Brandenburg ein finanzielles Kontingent von 46 Förderfällen bis Ende 2014 zur Verfügung gestellt. Mit diesem Programm soll im Wesentlichen Langzeitarbeitslosen -insbesondere aber älteren Langzeitarbeitslosenerwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht und ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen und der regionalen Ökonomie geleistet werden. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente des SGB II und SGB III. Die Förderung kann auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, die bei überörtlich tätigen Verbänden und Vereinen im Land Brandenburg zur Ausführung zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten entstehen. Die Arbeitszeit soll der individuellen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Rechnung tragen und im Regelfall einen Umfang von 30 Stunden wöchentlich nicht unterschreiten. Eine Förderung von Personen unter 25 Jahren ist ausgeschlossen. Die Förderung kann nur erfolgen, sofern das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von mindestens 7,50 (Arbeitnehmer-Brutto) vergütet wird. Die Dauer der Förderung soll in der Regel mindestens zwei Jahre betragen. Eine Verlängerung und damit verbundene Förderung auf bis zu drei Jahre kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit der Beschäftigung der Übergang in Rente erfolgen kann und 13

14 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 46 Teilnehmer waren in diesen Maßnahmen im Dezember 2011 beschäftigt. 4.4 Förderung der Berufsausbildung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Die Vermittlung von Jugendlichen in eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (integrativ und kooperativ) bietet eine Chance für Jugendliche, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erreichen konnten. 25 Jugendlich wurde eine Förderung ermöglicht (22 in einer außerbetrieblichen Ausbildung, 3 mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, insgesamt: ,00 ) 4.2 Einstiegsqualifizierung (EQ) mit sozialpädagogischer Betreuung Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen können sie in einem Tätigkeitsfeld in das Berufsleben starten. Die Einstiegsqualifizierung richtet sich in erster Linie an die am eines Jahres noch unvermittelten jungen Menschen. Sie ist für alle Tätigkeitsbereiche offen. Schulzeugnisse sagen oft nicht viel über die praktischen Begabungen aus. Betrieben bietet die Einstiegsqualifizierung die Chance, den Jugendlichen intensiv kennen zu lernen. Der Kundenkreis des SGB II muss in besonderem Maße gefördert und gefordert werden, d.h. die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen soll gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Vermittlung in EQ unter sozialpädagogischer Betreuung von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. 9 Jugendliche nahmen 2011 an einer solchen Maßnahme teil, die Höhe der Ausgaben betrug , Förderung besonderer Zielgruppen Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2011 gesetzten geschäftspolitischen Schwerpunkte ist im die besondere Aufmerksamkeit auf die Zielgruppen am Arbeitsmarkt gerichtet, deren berufliche (Re-) Integration unter den gegebenen Bedingungen des Arbeitsmarktes und aufgrund individueller Eigenschaften wie etwa fehlende Ausbildung erschwert ist. Die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten konzentrieren sich daher auch im Jahr 2011 auf die Kunden, die langzeitarbeitslos sind und auf die Jugendlichen unter 25 Jahren. Aber auch Migranten und Kunden mit Migrationshintergrund sowie Alleinerziehende standen im Fokus der vermittlerischen Arbeit. Insgesamt wurden Personen durch die Leistungen des Jobcenter gefördert, wobei sich der Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen wie folgt darstellt: 277 Schwerbehinderte / Gleichgestellte Ältere über 50 Jahre Geringqualifizierte Jugendliche U Alleinerziehende Langzeitarbeitslose 210 Migranten 14

15 Ausgewählte Maßnahme: Ältere Arbeitnehmer (über 50 Jahre): Projekt Havelperspektive 50+ Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Neben den Potenzialen der Wirtschaft und der Länder soll auch die Gestaltungskraft und Kreativität der Regionen stärker als bisher zur beruflichen Eingliederung älterer Langzeitarbeitslose genutzt werden. Das Jobcenter beteiligt sich im Verbund mit dem Jobcenter Havelland und verschiedenen Arbeitsmarktakteuren (Kammern, Berufsverbänden, Wirtschaftförderung, Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände usw.) an diesem ab Januar 2011 für 5 Jahre laufenden Bundesprogramm. Mit dem eingereichten und Ende Dezember 2010 durch das Bundearbeitsministerium bestätigten Konzept soll für die Wirtschaftsregion Stadt Brandenburg an der Havel /Landkreis Havelland ein innovativer Weg beschritten werden, die Integration älterer erwerbsfähiger Hilfebedürftiger deutlich zu verbessern. Dabei soll vor allen Dingen ein nach den Möglichkeiten des SGB II bisher nicht möglicher Betreuungsansatz umgesetzt werden: Kernelement Bipolare Betreuung Die vorgesehene Form der Betreuung erlaubt aufgrund des niedrigen Betreuungsschlüssels, der sächlichen Ausstattung und der barrierefreien Verzahnung mit den klassischen Organisationsformen im SGB II Bereich (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorientierte Vermittlung, Fallmanagement) die Verknüpfung von klassischen Vermittleraufgaben mit Elementen die bisher nur bei von Dritten durchgeführten Maßnahmen nach 46 SGB III möglich waren ohne jedoch deren offensichtliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Diese Nachteile sind insbesondere problematische Schnittstellen (Datenschutz, EDV Anbindung), Doppelungen (z.b. bei der Dokumentation), fehlende Flexibilität (vertragliche Restriktionen),wenig direkte Einflussnahme/Steuerung möglich, weiter bestehende Kontaktdichtepflichten für die pap, Auseinanderfallen von Prozesskompetenz und Entscheidungskompetenz (bei der Entscheidung über zusätzliche Förderungen wie Vermittlungsbudget und Eingliederungszuschüsse). Die Projektvermittler bewegen sich dabei stets in der Logik des 4-Phasen Modells und ergänzen diese durch Strategieumsetzung mittels u.a. - intensivem Coaching (Einzel/Gruppe) - assistierter Bewerbung (Simulation, Begleitung auch durch Paktpartner) - Anleitung zu qualifizierter Selbstvermarktung. - Defizitbearbeitung (Trainingssequenzen in Gruppen) - Initiierung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen - Bewerberorientierte Stellenakquise (in enger Abstimmung mit dem Arbeitgeberservice) - nachgehende Betreuung (Coaching) in der Regel für die ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme. - Netzwerkentwicklung analog zum Fallmanagement mit Projektpartnern und anderen Arbeitsmarktakteuren Von diesem Ansatz versprechen sich die Paktteilnehmer eine deutliche Effektivitäts- und Effizienzsteigerung gegenüber den klassischen Ansätzen. Während des Projektverlauf soll aus den gewonnenen Erkenntnissen heraus dieser Ansatz weiterentwickelt werden. 15

16 Bewusst differierende Teilelemente bezüglich der Umsetzung in den beiden Grundleistungsträgern, und der regelmäßige Austausch darüber, sollen diesen lernenden Ansatz verstärken. Für die Umsetzung des Konzeptes stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem und dem Jobcenter Havelland mit Zuwendungsbescheid vom Projektmittel (für z.b. Personalkosten, Kosten für Eingliederungsleistungen, Sachkosten) in Höhe von insgesamt bis zu ,00 für die Zeit vom bis zum und ab bis zum voraussichtliche weitere Mittel in Höhe von insgesamt ,00 zur Verfügung (Anteil JC Brandenburg 2011 beträgt ). Neben diesem speziell für ältere Arbeitslose konzipierten Projekt kommen aber auch das Bundesprogramm Bürgerarbeit (siehe oben) und das Landesprogramm Arbeit für Brandenburg (siehe oben) zur Integration dieses Personenkreises in Betracht. Im Geschäftsjahr 2011 wurden für Maßnahmen innerhalb des Projektes ausgegeben. 6. Eingliederungsquote Die Eingliederungsquote weist den Status in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahme nach, und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Basis für die Berechnung der Eingliederungsquote 2010 bilden die Austritte im Zeitraum Juli 2009 bis Juni In diesem Zeitraum erfolgten Maßnahmeaustritte. Sechs Monate nach Beendigung der Förderung haben Personen (Eingliederungsquote 22,2 %, Relativwert zum Meßzeitraum) eine (ungeförderte) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (2617 Personen mit Folgeförderung, Eingliederungsquote: 27,5 %). 7. Geförderte und ungeförderte Integrationen Der Anteil der geförderten Integrationen an allen Integrationen (Jahresfortschrittswert) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresmonat von 49,0% im Dezember 2010 um -4,6 Prozentpunkte auf 44,4% im Dezember Der Anteil der ungeförderten Integrationen an allen Integrationen (Jahresfortschrittswert) konnte im Vergleich zum Dezember 2010 hingegen von 51,0% um 4,6 Prozentpunkte auf 55,6% gesteigert werden. 8. Anmerkungen Sämtliche Ausführungen in dieser Abhandlung lehnen sich an das Arbeitsmarktprogramm 2011 des an. Dies inkludiert vielfach eine detailgetreue Nutzung des Wortlautes, die aber im Einzelnen nicht gekennzeichnet ist, da die Ausarbeitung bereits geistiges Eigentum des JC Brandenburg a.d.h. darstellt. II. Daten zur Eingliederungsbilanz

17 - Arbeitsmarktprogramm 2011 (Jobcenter Brandenburg a.d.h.) Intranetquelle: 17

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